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Verschwendung von Steuergelder

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Bundesrechnungshof kritisiert Spitzengehälter bei parteinahen Stiftungen

Üppige Zuwendungen, Chauffeure und ominöse »Versorgungszuschläge«: Das Leitungspersonal der politischen Stiftungen kostet die Steuerzahler Jahr für Jahr Millionen. Nun schreitet der Bundesrechnungshof ein.

Der Bundesrechnungshof übt harsche Kritik an den Gehältern des Führungspersonals der parteinahen politischen Stiftungen in Deutschland. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem neuen Prüfbericht der Behörde hervor. Die Bezahlung der Stiftungsmanager sei zu hoch, monieren die Prüfer. Gleichzeitig werfen sie dem Bundesinnenministerium, das für die Förderung der parteinahen Stiftungen zuständig ist, vor, die Verwendung der Mittel unzureichend zu kontrollieren.

Die Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH) betrifft alle politischen Stiftungen, die im Prüfzeitraum von 2015 bis 2019 sogenannte Globalzuschüsse des Bundesinnenministeriums erhielten. Der BRH-Bericht nennt keine Namen, aber nach SPIEGEL-Informationen geht es um folgende Stiftungen:

  • Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU-nah)
  • Hanns-Seidel-Stiftung (CSU-nah)
  • Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD-nah)
  • Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP-nah)
  • Heinrich-Böll-Stiftung (Grünen-nah)
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linken-nah)

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung war nicht Gegenstand der Untersuchung, da sie im Prüfzeitraum 2015 bis 2019 noch nicht konstituiert war beziehungsweise keine entsprechende Förderung erhielt.

Verstöße gegen Haushaltsrecht

Bei ihren Prüfungen stießen die Rechnungskontrolleure auf zahlreiche Verstöße gegen das Haushaltsrecht. Für politische Stiftungen, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, gilt nämlich ein sogenanntes Besserstellungsverbot. Demnach dürfen »institutionell geförderte Einrichtungen ihre Beschäftigten nicht besserstellen« als vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes. Doch genau dieses Verbot wird offenbar flächendeckend und systematisch missachtet. Die Stiftungsbosse – oft handelt es sich um verdiente Funktionäre der dazugehörigen Parteien – erhalten dem BRH-Bericht zufolge viel mehr Geld als ihnen eigentlich zusteht.

»Die Stiftungen zahlten ihren Vorständen, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern oder Generalsekretärinnen und Generalsekretären außertarifliche Entgelte bis zur Höhe der Besoldungsgruppe B9«, schreibt der Bundesrechnungshof. »Das sind derzeit mehr als 12.000 Euro monatlich«.

»Gehaltsniveau wie Spitzenbeamte«

Damit erreichten die Chefs der vergleichsweise kleinen Stiftungen »ein Gehaltsniveau wie Spitzenbeamte«, etwa wie die »Präsidenten von Bundeskriminalamt oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge«. Gleichzeitig stieß der Bundesrechnungshof auf aufgeblähte Geschäftsführungs-Konstruktionen, die bis zu »drei Leitungsstellen« enthielten oder steuerfinanzierte Chauffeure, die »tarifwidrig ein Pauschalentgelt als Chefkraftfahrer« erhielten.

Um das Besserstellungsverbot auszuhebeln, wurde offenbar tief in die Trickkiste gegriffen. So seien Spitzengehälter mithilfe eines fiktiven »Versorgungszuschlags« aufgebessert worden, schreibt der BRH. »Die Bewilligungsbehörde schuf so die Möglichkeit, neben dem Grundgehalt der Besoldungstabelle einen außertariflichen Aufschlag von bis zu 30 Prozent für das Leitungspersonal auszuzahlen«.

Das seit 2018 von Horst Seehofer (CSU) geführte Innenministerium habe »die Einhaltung des Besserstellungsverbots unzureichend kontrolliert und durchgesetzt«, befindet der BRH. Außerdem sei das Bundesfinanzministerium nicht ausreichend eingebunden gewesen. Der Bundesrechnungshof fordert das Innenressort auf, »die nicht gerechtfertigte Zahlung von Versorgungszuschlägen zu unterbinden« und fortan »eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung sicherzustellen«.

Seehofers Beamte haben dem Rechnungshof inzwischen signalisiert, wie gefordert Gespräche mit dem Finanzministerium aufzunehmen, um eine »allgemeine Regelung« zur Bezahlung der Stiftungsmanager abzustimmen. Die Kritik an den trickreichen »Versorgungszuschlägen« wies das Ministerium laut BRH indes weitgehend zurück.

In diesem Jahr will das Bundesinnenministerium die parteinahen Stiftungen mit »Globalzuschüssen« in Höhe von insgesamt rund 141 Millionen Euro fördern.

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Teure Regierungsberater  

Bartsch: "Fast 500 Euro pro Stunde sind grotesk"

Die Bundesregierung zahlt enorm hohe Beträge für externe Berater. Dies geht aus einer Anfrage an das Finanzministerium hervor, die t-online exklusiv vorliegt. Scharfe Kritik kommt jetzt von der Linkspartei.

Die Bundesministerien gaben im Jahr 2021 bislang hohe Summen für verschiedene Beratungen aus. Dies belegt eine Anfrage der Linkspartei an das Finanzministerium, die t-online exklusiv vorliegt. So beläuft sich die Gesamtausgabe aller Ministerien bis zum 31. Oktober auf 74,4 Millionen Euro.

Spitzenreiter beim Stundensatz für Ratgeber ist das Innenministerium. Dort wurden im Schnitt 496 Euro pro Stunde an externe Berater gezahlt. Dahinter folgt das Wirtschaftsministerium, wo externe Ratgeber durchschnittlich 483 Euro erhielten. Das Justiz-, Finanz- und das Gesundheitsministerium zahlten ebenfalls sehr hohe Beträge.

Aus der Opposition kommt scharfe Kritik. Dem Nachrichtenportal t-online sagte der Linksfraktionschef Dietmar Bartsch: "Fast 500 Euro pro Stunde sind grotesk. Ich erwarte von der Ampel, von jeder neuen Ministerin und jedem neuen Minister, dass diese höchst fragwürdigen Beraterleistungen eingestellt werden. Sie sind problematisch für die Demokratie und teuer für die Steuerzahler." Bartsch setzte hinzu: "Ich empfehle der neuen Regierung, den eigenen Leuten zu vertrauen und Externe nur im Ausnahmefall zu beauftragen."

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In Ministerien und Kanzleramt  

Bundesregierung gönnt sich viele neue Stellen

Die Ampelregierung von SPD, FDP und Grünen will mehr Personal einstellen – 176 Jobs sind geplant. Ein Ministerium macht dabei mit fast 100 neuen Stellen den größten Posten aus.

Die neue Bundesregierung will für das Kanzleramt und mehrere Ministerien insgesamt 176 neue Stellen schaffen. Das geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor. Die neuen Stellen sollen demnach "in finanziell gleichwertigem Umfang" an anderer Stelle eingespart werden, und zwar im Auswärtigen Amt, dem Innenministerium, dem Finanzministerium und dem Verteidigungsministerium.

Den größten Posten machen zunächst 95 Stellen für das neue Bauministerium aus. 28 Stellen werden für das Haus des neuen Klimaschutz- und Wirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) beantragt, die meisten davon wegen dessen Aufgabe als Vizekanzler. "Dort erfolgt die gesamte politisch-strategische Planung und Kommunikation insbesondere des zentralen und ressortübergreifenden Themenfeldes "Klimaschutz", heißt es zur Begründung. Das Kanzleramt von Olaf Scholz (SPD) soll 21 neue Stellen bekommen, die meisten davon für den Ostbeauftragten.

Innerhalb der neuen Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP werden manche thematischen Zuständigkeiten umverteilt, das Bauministerium ist gänzlich neu. Es ist denkbar, dass im kommenden Jahr weitere Stellen geschaffen werden.

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Steuerzahlerbundt: «üppiges Ruhegehalt» für Senatsmitglieder

Der Bund der Steuerzahler Berlin hat die gesetzlichen Regelungen für die Altersversorgung der Senatsmitglieder kritisiert. Schon nach vierjähriger Amtszeit erwerbe ein Senatsmitglied einen Ruhegehaltsanspruch von 27,74 Prozent der Amtsbezüge und das bereits ab dem 55. Lebensjahr, teilte der Steuerzahlerbund am Donnerstag mit. «Wer sich wenigstens zehn Jahre auf dem Senatorenstuhl hat halten können, darf mit gut 42 Prozent der Amtsbezüge sogar unabhängig vom Alter sofort ein Ruhegehalt beanspruchen», kritisierte er.

«Mit der Perspektive einer auf 67 Jahre steigenden Altersgrenze für die Regelaltersrente dürfte noch weniger nachvollziehbar sein, warum ein ehemaliger Senator schon zwölf Jahre früher sein üppiges Ruhegehalt kassieren darf», sagte der Vorsitzende des Verbands in Berlin, Alexander Kraus. «Wir fordern die Einführung der Regelaltersgrenze auch für Berliner Senatsmitglieder, wie sie auch schon für Bundesminister und die Minister mehrerer Bundesländer gilt.»

Die Senatsverwaltung für Finanzen teilte am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, sie habe bereits im Sommer eine Beschlussvorlage an das Abgeordnetenhaus erarbeitet, die eine Anpassung der Regelungen für den Bezug eines Ruhegehalts ehemaliger Senatsmitglieder vorsah. Unter anderem sei geplant gewesen, die vierjährige Wartezeit für den Anspruch auf ein Ruhegehalt auf fünf Jahre zu verlängern, so ein Sprecher der Finanzverwaltung.

«Darüber hinaus sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt bei Erfüllung der versorgungsrechtlichen Wartezeit grundsätzlich bis zum Erreichen der für die beamteten Dienstkräfte des Landes Berlin maßgebenden Regelaltersgrenze ruhen», so der Sprecher.

Die Vorlage sei vom Senat aber nicht mehr beschlossen worden. Die Finanzverwaltung beabsichtige, das insgesamt überarbeitungswürdige Senatorengesetz in dieser Legislaturperiode neu zu fassen, erläuterte der Sprecher. Der neue rot-grün-rote Senat werde sich mit dieser Frage beschäftigen müssen.