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Kommt jetzt die „Lohnsteuer“ für die Rente?

Das Bundesfinanzministerium erhofft sich von einer neuen Expertenkommission konkrete Vorschläge für eine einfachere Einkommensteuer. Höhere Pauschalen und Freibeträge. Erste Ansätze gibt es bereits. Der Handlungsdruck, das Steuerrecht zu modernisieren, ist groß.

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null Getty Images/Westend61© Bereitgestellt von WELT

Der Name klingt verheißungsvoll: „Bürgernahe Einkommensteuer“. So heißt die neue Expertenkommission des Bundesfinanzministeriums, die an diesem Donnerstag zum ersten Mal tagt. Die 13 Steuerfachleute kommen von Universitäten, der Steuergewerkschaft, vom Steuerberaterverband und dem Steuerzahlerbund, sowie aus Wirtschaftsverbänden und von Dienstleistern wie dem Datenanbieter Datev.

Bis Sommer nächsten Jahres sollen sie Vorschläge dafür erarbeiten, wie das Steuerrecht einfacher werden kann. „Wir brauchen nichts weniger als einen Paradigmenwechsel bei der Umsetzung des Steuerrechts“, heißt es in einem dreiseitigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums, das den Experten im Vorfeld zugeschickt wurde.

Die Arbeit der Kommission soll sich am Leitgedanken eines „weniger komplexen, bürokratiearmen und zukunftsfähigen Einkommensteuerrechts orientieren“. Das sind Sätze, die jeder Bürger unterschreiben dürfte.

Dass es der Kommission am Ende so geht, wie anderen, das Ergebnis also niemals in einer konkreten Gesetzänderung mündet, ist nicht auszuschließen. Wobei der Handlungsdruck groß ist. „Gibt es nicht mehr Mut für eine Vereinfachung und Modernisierung des Steuerrechts, wird dies bei der Handlungsfähigkeit des Staates spürbar“, sagt Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) gegenüber WELT.

Ob in den Finanzämtern oder in der Steuerberatung, überall fehlten schon heute Fachkräfte. Prognosen zufolge muss die Steuerverwaltung bis zum Jahr 2030 mit einem Drittel weniger Personal auskommen, denn viele gehen in Ruhestand.

Sie wolle der Diskussion der Experten nicht vorgreifen, sagt Hessel, sie sei lediglich Moderatorin der Runde. Aber mögliche Ansätze seien aus ihrer Sicht klar. „Weniger Nachweise, höhere Pauschalen, mehr Digitalisierung wären sicher ein Weg für Entlastung“, sagt sie, die selbst ausgebildete Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht ist. Ende September nahm bereits die Expertenkommission mit dem nicht weniger verheißungsvollen Namen „Vereinfachte Unternehmensteuer“ ihre Arbeit auf.

Mehr auf Vertrauen setzen?

Konkrete Umsetzungsvorschläge erwartet das Ministerium von den Einkommensteuerexperten für drei Gruppen von Steuerzahlern: für Arbeitnehmer, für Selbstständige und Freiberufler, sowie für Rentner. Höhere Pauschalen und Freibeträge haben aus Sicht der Finanzverwaltung den Vorteil, dass die aufwendigen Einzelnachweise wegfallen.

Die ersten Schritte in diese Richtung gab es bereits: So wurde in diesem Jahr die Homeofficepauschale an die Pauschale fürs Arbeitszimmer angeglichen. Für beide können 1260 Euro angesetzt werden. Seitdem muss nicht mehr darüber diskutiert werden, ob der Raum mit der Sitzecke ein Arbeitszimmer ist oder nicht.

Grundsätzlich gibt es die Idee, mehr auf Vertrauen zu setzen. „Warum sollen zum Beispiel Steuerpflichtige die Steuerschuld künftig nicht selbst ermitteln, wie dies heute bei der Umsatzsteuer bereits geschieht?“, fragt Hessel. Dahinter steckt die Überlegung, eine personalaufwändige Bearbeitung des Großteils der Steuererklärungen durch mehr Abschreckung zu ersetzen. „Prüft jemand später die Angaben und sie waren falsch, wird es dafür dann zu sehr hohen Nachzahlungen führen“, sagt sie weiter.

Die Mitarbeiter der Finanzverwaltung weiß das Ministerium mit seinen Ansätzen hinter sich. Florian Köbler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft und Mitglied der Expertenkommission, spricht sich ebenfalls dafür aus. „Nur wenn der Risikoalarm des Computers bei den Finanzbehörden anschlägt, schaut tatsächlich noch ein Mensch auf die Erklärung. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass die Sanktionen bei Steuerhinterziehung verschärft werden“, sagte er bereits im Januar der WELT AM SONNTAG. Bislang liege der Anteil der Steuererklärungen, die automatisch durchliefen, erst bei zehn bis 15 Prozent.

Eine andere bereits angedachte Vereinfachung könnte dazu führen, dass von Anfang an weniger Steuererklärungen abgegeben werden müssen. Es geht um all jene Rentner, deren zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro übersteigt. Knapp sechs Millionen Rentner kommen laut Finanzministerium in diesem Jahr über diese Grenze und müssen eine Steuererklärung abgeben.

Das erscheint überflüssig, sofern die gesetzliche Rente das einzige Einkommen ist. „Es gibt zum Beispiel Vorschläge in der fachlichen Diskussion, dass bei den Rentnern die Steuer direkt bei der Auszahlung der Rente einbehalten wird, wie das bei Löhnen bereits jetzt geschieht“, sagt Hessel. Müsse keine Steuererklärung mehr abgegeben werden, wäre das „eine echte Entlastung für alle Beteiligten“.

„Art Lohnsteuer auf Renten“

Auch hier weiß sie die 120.000 Mitarbeiter in den Finanzämtern hinter sich. Gewerkschaftschef Köbler fordert einen solchen Quellensteuerabzug, er spricht in dem Zusammenhang von einer „Art Lohnsteuer auf Renten“.

Ein zentraler Punkt bei einer späteren Umsetzung der Kommissionsvorschläge wird sein, ob dem Staat dadurch am Ende Einnahmen fehlen. Die Experten der Kommission sollen sich deshalb auch mit der Frage beschäftigen, welche Steuervergünstigungen im Gegenzug für höhere Pauschalen und Freibeträge abgebaut werden könnten und sollten.

Steuergewerkschaftler Köbler hat da durchaus schon Ideen: Er nennt als Beispiele die Dienstwagenbesteuerung und die Förderung der E-Mobilität. Man darf gespannt sein, wie die Gespräche verlaufen. Alle zwei Monate sollen die Kommissionsmitglieder zusammenkommen – beim ersten Treffen persönlich im Ministerium, danach wohl eher virtuell.

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Vorschlag der CDU: So viel Geld sollen Rentner steuerfrei verdienen dürfen

Die sogenannten Babyboomer gehen in den nächsten Jahren in Rente – mit weitreichenden Folgen. Denn die Lücke, die sie in der Wirtschaft hinterlassen, dürfte kaum zu füllen sein. Denn in Deutschland gibt es viel zu wenige Fachkräfte, die offenen Stellen besetzen könnte. Um dieses Problem etwas zu lösen, fordert die CDU nun die Einführung einer Aktivrente. Was dahinter steckt und wie der Vorschlag aufgenommen wurde, erfährst du hier.

Aktivrente: CDU schlägt Modell für steuerfreies Arbeiten im Rentenalter vor

Deutschland gehen die Fachkräfte aus. Deshalb macht CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann einen Vorschlag: Menschen, die im Rentenalter weiter arbeiten, die im Rentenalter weiter arbeiten, sollen auf ihren Lohn keine Steuern zahlen müssen – zumindest bis zu einer bestimmten Verdienstgrenze. Am vergangenen Freitag legte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann in Berlin seinen Vorschlag für eine „Aktivrente“ vor und stützte diesen mit einem Rechtsgutachten.

Der Plan sieht vor, dass Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und dennoch weiterhin arbeiten möchten, bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen können. Linnemann äußerte sich dazu wie folgt: „Lassen Sie uns diesen Vorschlag einfach einmal zwei Jahre lang ausprobieren.“ Die CDU zeigt sich bereit, diesen Vorschlag unverzüglich umzusetzen und beabsichtigt, ihn auch im kommenden Wahlprogramm der Partei zu verankern.

Aktivrente soll Fachkräftemangel entgegenwirken

Laut Linnemann soll die Aktivrente insbesondere dazu beitragen, dem steigenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Er betont, dass es in Deutschland fast schon zur Tradition geworden sei, dass Menschen „von 100 auf 0 gehen“, sobald sie in Rente gehen, und dies, obwohl viele Umfragen zeigten, dass viele Menschen bereit wären, im Falle von Steuervergünstigungen freiwillig länger zu arbeiten.

Heutzutage müssen Personen, die das gesetzliche Rentenalter erreichen, nicht zwangsläufig in den Ruhestand treten. Sie haben die Möglichkeit, uneingeschränkt hinzuverdienen. Jeder Monat, den sie weiterarbeiten, wird mit einem Zuschlag von 0,5 Prozent auf ihre Rente belohnt. Allerdings müssen Steuern auf Rente und Hinzuverdienst gezahlt werden, wenn der Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr überschritten wird.

Linnemann kritisierte die Bundesregierung dafür, dass sie sich seiner Meinung nach im Kampf gegen den Fachkräftemangel zu wenig auf die Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte aus Deutschland konzentriert und stattdessen vorrangig auf die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland setzt.

Senior arbeitet im Büro

Senior arbeitet im Büro© Bereitgestellt von wmn

Linnemanns Vorschlag erntet harte Kritik

Der Vorschlag Linnemanns stößt in der Politik auf harte Kritik. So lehnt die SPD den Vorschlag als ungerecht ab: „Der Vorschlag bevorzugt Professoren und Anwältinnen und benachteiligt diejenigen, die jahrzehntelang körperlich schwer gearbeitet haben, wie zum Beispiel Dachdecker oder Krankenpflegerinnen“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt dem Tagesspiegel.

Aber auch FDP-Arbeitsmarktpolitiker Carl-Julius Cronenberg kritisiert den Vorschlag der Aktivrente. Er erklärte gegenüber dem Tagessiegel, dass es sinnvoll sei, Anreize zur Beschäftigung von Vollrentner:innen zu schaffen. Dennoch sei ihm unklar, warum Linnemann ausgerechnet ein Instrument vorschlage, das für Millionen von Arbeitnehmern, darunter Handwerker:innen, niemals zur Anwendung kommen werde. Dies würde darüber hinaus die ohnehin schon komplexen Steuervorschriften weiter verkomplizieren.

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Hohe Gewerkschaftsforderungen - 20 Prozent mehr Lohn? Unternehmer winkt ab, und sagt was wirklich helfen würde

Um Geld zu verteilen, muss es erst einmal erwirtschaftet werden, warnt Unternehmer Martin Limbeck. dpa, Martin Limbeck

Um Geld zu verteilen, muss es erst einmal erwirtschaftet werden, warnt Unternehmer Martin Limbeck. dpa, Martin Limbeck© dpa, Martin Limbeck

Inflation, Zinserhöhungen, hohe Energiepreise: Das alles hat unserer Wirtschaft bereits enorm zugesetzt. Die Bundesregierung rechnet für dieses Jahr mit einer weiter schrumpfenden Wirtschaft. Und die Gewerkschaften? Sind auf diesem Ohr anscheinend taub und fordern aktuell bis zu 20 Prozent mehr Lohn.

Im Einzelhandel verlangt Ver.di gerade für die Beschäftigten 2,50 Euro mehr pro Stunde. Auf den ersten Blick klingt das nicht viel. Doch wenn wir von einem Stundenlohn von 13 Euro ausgehen, entspräche das einer Erhöhung von fast 20 Prozent.

Eins möchte ich direkt klarstellen: Ich bin nicht nur Unternehmer und damit Arbeitgeber. Ich bin seit mehr als 30 Jahren im Vertrieb zu Hause, daher ist mir klar, dass am Ende der Verhandlungen wohl kaum die 20 Prozent stehen werden. Natürlich ist es Taktik, dass die Gewerkschaft mit so einer Forderung in die Gespräche geht, um sich noch etwas Spielraum offenzuhalten.

Ich teile die Ansicht, dass jede Art von Arbeit in unserem Land fair belohnt werden sollte. Mir ist auch bewusst, dass viele Menschen unter den wirtschaftlichen Veränderungen der letzten Zeit finanziell leiden, gerade im Mindestlohnsektor. Dennoch finde ich es nicht richtig, dass die Gewerkschaften in vielen Branchen jetzt die Arbeitgeber mit ihren Forderungen massiv unter Druck setzen – und den Unternehmen durch Streik dabei noch zusätzlich schaden.

„Nur“ Einmalzahlungen - ist das denn nichts?

Susanne Wiedemeyer, Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Sachsen-Anhalt, argumentiert für die aktuellen Forderungen: „Es gab ja kaum echte Erhöhungen in den letzten Jahren, sondern eher nur Einmalzahlungen. Es ist dringend notwendig, dass bei dieser hohen Inflation die Menschen wieder einen Ausgleich für den Lohnverlust bekommen.“

Was bitte soll das heißen? „Nur“ Einmalzahlungen? Als wäre das nichts. Ich verurteile diesen eindimensionalen Blickwinkel der Gewerkschaften. Als würde in den Unternehmen das Geld auf Bäumen wachsen! Einmalzahlungen wie die Inflationsausgleichsprämie oder die Corona-Sonderzahlungen mussten nicht versteuert werden, das ist richtig. Doch dieses Geld muss trotzdem erst mal im Betrieb erwirtschaftet werden.

Natürlich trifft die Inflation Mitarbeiter. Doch es hat auch nicht gerade riesigen Spaß gemacht, während Corona-Pandemie und Energiekrise Unternehmer und Arbeitgeber zu sein. Denn es ist bei weitem nicht so, als hätten sich die Unternehmen in den letzten gut 3,5 Jahren eine goldene Nase verdient. Weder Konzerne noch kleinere Betriebe. Gerade der Mittelstand hat zu kämpfen.

Eine Umfrage des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft hat bereits im Sommer erschreckende Ergebnisse verzeichnet: Inzwischen denkt jeder vierte Unternehmer in Deutschland darüber nach, aufzugeben. Warum? Weil es sich einfach kaum noch lohnt. Viele von ihnen waren die ersten, die ihren Mitarbeitern einen Inflationsausgleich gezahlt haben – während sie gleichzeitig mit gestiegenen Material- und Produktionskosten konfrontiert sind, die sie nicht mal eben so an die Kunden weitergeben können.

Lohn-Preis-Spirale dreht sich immer weiter

In anderen Branchen sind die Verhandlungen bereits abgeschlossen: Mitarbeiter in der Textil- und Bekleidungsindustrie bekommen jetzt knapp zehn Prozent mehr, ebenso in der Papier- und Kunststoffindustrie, um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch haben die Gewerkschaften auch mal an die Folgen gedacht? Gerade wenn ich an die Bekleidungsindustrie denke, habe ich ein ungutes Gefühl. Wenn ich in diesem Jahr mal in Läden war, ist mir immer das gleiche aufgefallen: Die Ständer mit der reduzierten Ware biegen sich, anscheinend wird weniger Ware abverkauft – und es sind spürbar weniger Kunden vor Ort als früher. Gleichzeitig haben die Preise angezogen, was absolut nachvollziehbar ist. Wenn die Kosten für Material, Produktion und Transport steigen und dann noch höhere Löhne dazukommen, bleibt den Unternehmen gar nichts anderes mehr übrig, als diese Erhöhung auch an die Kunden weiterzugeben.

Diese Lohn-Preis-Spirale wird sich immer weiter fortsetzen, mit jeder neuen Forderung der Gewerkschaften in jeder Branche. Und wenn dadurch die Kosten für Dinge des täglichen Bedarfs immer weiter steigen, trifft diese Entwicklung tragischerweise wieder genau die Menschen, für die Gewerkschaften wie Ver.di sich gerade einsetzen.

Wie lange soll das noch gutgehen?

Irgendwann ist Schluss. Die Ressourcen für mehr Gehalt fallen nicht vom Himmel, sondern müssen zuerst erwirtschaftet werden. Wenn das nicht mehr funktioniert, werden Stellenstreichungen, Abwanderung ins Ausland und Outsourcing folgen. Das Einzige, was aktuell wirklich helfen könnte, um unsere Wirtschaft nicht mit Vollgas auf den Abgrund zurasen zu lassen, wären niedrigere Steuern.

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Steuereinnahmen: Sieben Milliarden mehr durch CO2-Preis und Rückkehr zu alter Umsatzsteuer

Zum Jahreswechsel soll der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro steigen. Zudem wird der Umsatzsteuersatz in der Gastronomie wieder von sieben auf 19 Prozent erhöht. Über beides freut sich die Staatskasse.

Eine Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz in der Gastronomie und bei Gas- und Fernwärme sowie ein stärkerer Anstieg des CO2-Preises dürften deutliche Mehreinnahmen für den Staat bedeuten. Nach Angaben aus der Bundesregierung könnten die zum Jahreswechsel erwarteten Änderungen im kommenden Jahr zusammengerechnet zu etwa 7,2 Milliarden Euro Mehreinnahmen führen.

Wird bei Gas- und Fernwärme schon ab Januar wieder der übliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent angesetzt, statt wie ursprünglich geplant erst im April, bringt das weitere 2,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen. Außerdem fließen laut Regierungsantwort zusätzliche 1,3 Milliarden Euro durch die stärkere CO2-Preis-Erhöhung für Heizen und Tanken in die Staatskasse. Zum Jahreswechsel soll der CO2-Preis von 30 auf 40 Euro steigen, statt wie zuerst geplant auf 35 Euro pro Tonne.

Würde die seit der Coronakrise geltende Umsatzsteuer-Reduktion von 19 auf sieben Prozent in der Gastronomie über den Jahreswechsel hinaus beibehalten, müssten die öffentlichen Haushalte kommendes Jahr hingegen auf 3,4 Milliarden Euro Steuereinnahmen verzichten, wie aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht. In der Branche würden die Umsatzsteuermindereinnahmen „und damit die Entlastung der privaten Verbraucher“ seit der Senkung der Mehrwertsteuer im Juli 2020 auf insgesamt gut neun Milliarden Euro geschätzt, schreibt das Wirtschaftsministerium.

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Mögliche Mehrbelastung: Einspruch gegen die neue Grundsteuer

Wie teuer wird hier die Steuer? Neubausiedlung in Sankt Augustin

Wie teuer wird hier die Steuer? Neubausiedlung in Sankt Augustin© dpa

In einem Jahr wird die Grundsteuer scharf gestellt. Dann könnte ein altes Ärgernis durch ein neues verdrängt werden. Dass der Staat es nicht schaffte, die ihm vorliegenden Daten zusammenzuschieben, sondern seine Bürger damit beauftragte, brachte viele auf die Palme. Doch dieser Verdruss wird nichts sein im Vergleich zu dem Schmerz, der sofort auftritt, wenn die Belastung steigt.

Doch ob es für Selbstnutzer und Mieter (sie werden über die Umlage beteiligt) teurer wird, klärt sich erst, wenn die Kommunen über den Hebesatz für das Jahr 2025 entscheiden – das Jahr, in dem die neu gestaltete Grundsteuer erstmals greifen wird. Das dürfte im kommenden Herbst sein. So herrscht erst einmal Unsicherheit.

Denkbar umständlich geregelt

Zwar haben viele Bürger inzwischen in Sachen Grundsteuer Post vom Finanzamt enthalten, aber sie verstehen zumeist nur Bahnhof. Das ist mehr als verständlich. Denn zumindest in den elf Bundesländern, in denen das Bundesmodell gilt, hat man es geschafft, eine einfache Aufgabe denkbar umständlich zu regeln.

Dafür ist vor allem Bundeskanzler Olaf Scholz verantwortlich. Der SPD-Politiker hat als Finanzminister ein komplexes Konstrukt entworfen. Es bleibt bei dem dreistufigen Verfahren: Zunächst wird der Grundbesitz offiziell bewertet (erster Bescheid). Dann wird dieser Wert mit einer vorgegeben Zahl multipliziert (zweiter Bescheid). Zum Schluss kommen die Kommunen ins Spiel. Ihnen steht das Aufkommen zu. Sie müssen damit wirtschaften. Sie dürfen daher beschließen, was ihre Bürger zu zahlen haben (dritter Bescheid).

Das Scholz-Modell arbeitet mit vielerlei Größen: Neben Grundstücksfläche, Grundstücksart, Gebäudealter spielen der Bodenrichtwert und die Mietniveaustufe eine Rolle – letztere ist die statistisch ermittelte Nettokaltmiete für eine Region. Auch das selbst bewohnte Haus und die nicht vermietete Eigentumswohnung wird so bewertet.

Es wird in der Folge weiter differenziert, ob es sich um ein Ein-/Zweifamilienhaus, ein Mietwohngrundstück oder ein Geschäftsgrundstück handelt. Der soziale Wohnungsbau sowie kommunale und genossenschaftliche Vermieter erhalten einen Abschlag, nicht aber der Private, der sich sozial verhält und weniger Miete verlangt als der Markt hergibt. Dieser wird gleichsam bestraft. Das Finanzamt arbeitet bei ihm ohne Pardon mit der statistisch ermittelten Miete.

Bayern zeigt, dass es einfacher geht

Dass es einfacher geht, zeigen Bundesländer, die eigene Gesetze erlassen haben. In Bayern reichen die Flächen des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Art der Nutzung. In Baden-Württemberg sind die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert entscheidend, zudem gibt es für die Wohnnutzung einen Abschlag. Aber das Gebäude an sich interessiert die Schwaben nicht mehr.

Mit Ausnahme der Bayern arbeiten alle weiterhin mit Werten, entweder mit dem Bundesmodell oder auf Grundlage eigener Gesetze – folglich müssen sie künftig regelmäßig die Grundlagenbescheide anpassen, um nicht in dieselbe Falle wie zuletzt zu laufen.

Da wurden fröhlich Bescheide auf Basis von Werten aus dem Jahr 1964 (im Westen) oder 1935 (im Osten) erlassen. Es liegt auf der Hand: Weil die einzige Konstante im Leben die Veränderung ist, wurde Gleiches mit der Zeit ungleich belastet. So sah sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 gezwungen einzugreifen. Es gab Zeit bis Ende 2019 für die Neuregelung und eine Übergangsfrist bis Ende 2024 für die administrativen Anpassungen.

Es gibt viele Versprechen

Nun gibt es viele Versprechen. Scholz versicherte noch als Finanzminister, es werde nicht zu einem höheren Steueraufkommen kommen. Das überstieg zwar seine Zuständigkeit, aber half auf dem Weg ins Kanzleramt.

Die kommunalen Spitzenverbande versprachen, man wolle sich nicht heimlich auf Kosten der Steuerzahler bereichern. Das schloss und schließt Verschiebungen unter den Steuerpflichtigen nicht aus. Konnte es auch nicht. Wenn heute Gleiches ungleich belastet wird, müssen künftig einige mehr und andere hoffentlich weniger zahlen.

Die spannende Frage lautet: Bleibt es bei den verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen? Oder wird die eine oder andere Stadt die Umstellung nutzen, um ein Steuerplus für sich herauszuschlagen? Dass einige Länder hier für Transparenz sorgen und die aufkommensneutralen Hebesätze für ihre Kommunen veröffentlichen wollen, ist lobenswert. Heimliche Steuererhöhungen sind nie gut.

Viele Bürger fürchten, künftig stärker zur Kasse gebeten zu werden. Sie legen daher vorsorglich Einspruch gegen ihre Bescheide ein. Das ist so ziemlich das einzige, was bei der neuen Grundsteuer verständlich ist.

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Nächste Steuererhöhung: Denken Politiker auch mal ans Volk?

Schon jetzt sind die Restaurant-Preise hoch. Doch mit dem Zurück zur alten Mehrwertsteuer werden Speisen und Getränke ab 2024 noch teurer.

Schon jetzt sind die Restaurant-Preise hoch. Doch mit dem Zurück zur alten Mehrwertsteuer werden Speisen und Getränke ab 2024 noch teurer.© F. Anthea Schaap/Imago

Manchmal habe ich echt große Zweifel, ob die Regierenden in unserem Land auch wirklich ans Volk denken mit dem, was sie tun. Nehmen wir nur die gestiegenen Energiekosten, die seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wie blöd nach oben geklettert sind und derzeit unser Leben noch teurer machen.

Unternommen wurde seitens der Regierung nur wenig, um diesen Wahnsinn zu stoppen und die Bürger zu entlasten. Im Gegenteil, die Politik sorgt gerade dafür, dass die Preise mit unsinnigen Vorhaben noch mehr ansteigen.

Nehmen wir nur den Plan, die Gastronomie-Preise wieder ab 2024 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belegen, damit mehr Geld in die Staatskasse kommt. Schluss mit den sieben Prozent auf Speisen und Getränke, die man vor drei Jahren einführte, um in der Corona-Zeit die Gastwirte und Restaurantbetreiber zu entlasten, die in der Pandemie wegen temporärer Schließungen und drastischen Besucherrückgängen um die Existenz kämpfen mussten.

Nun ist Corona nicht mehr aktuell, die Leute gehen wieder zahlreich in die Lokale – dann können wir ja wieder an der Steuerschraube drehen bis es knirscht.

Doch so einfach, wie es sich die Politiker machen, ist es aber nicht. Denn wegen der Energiekrise liegen schon jetzt die Preise in den Restaurants, als würde bereits die alte Mehrwertsteuer existieren. Und schon jetzt überlegt sich jeder von uns, ob man angesichts der Erhöhungen sich wirklich noch einen Gaststättenbesuch leisten kann.

Kommt die alte Mehrwertsteuer wieder, wird ein Lokalessen noch teurer als es jetzt schon ist. Die Folge: Gäste bleiben weg, Wirte stehen vor dem Aus. In Berlin beklagen wir das große Kneipensterben. Am Ende werden noch mehr Gastro-Firmen schließen, noch mehr Menschen ihren Job verlieren.

Offenbar haben das die Politiker bei ihren Steuerplänen nicht bedacht. Die Not anderer zu lindern, ist ja offenbar auch nicht so wichtig.

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Steuer-Hammer! Ampel beschließt krasse Erhöhung – sie betrifft Millionen Menschen

Schlechte Nachrichten! Die Ampel hat über den Haushalt 2024 verhandelt und eine drastische Entscheidung getroffen, die Steuer-Zahlern tief in die Tasche greifen wird. Sie müssen im neuen Jahr derbe draufzahlen.

Nachdem bereits Lebensmittel in den letzten Monaten immer teurer geworden sind, müssen nun auch jene, die nicht zu Hause selber kochen, bald noch mehr bezahlen. Denn die Steuer fürs Essen im Restaurant soll laut „Bild“ sprunghaft ansteigen.

Steuer: Restaurant-Besucher massiv zur Kasse gebeten

SPD, Grüne und FDP müssen sich auf den Haushalt fürs kommende Jahr einigen. Jetzt, wo die Schuldenbremse wieder gilt, muss die Ampel-Regierung den Sparkurs einläuten. Und da werden auch frühere Zugeständnisse wieder zurückgenommen – zum Beispiel die Mehrwertsteuersenkung aufs Essen im Restaurant.

Damit wollte die Große Koalition (Union und SPD) während der Corona-Krise die Gastronomie-Branche entlasten. Seither mussten lediglich sieben statt der früher üblichen 19 Prozent gezahlt werden. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das nicht mehr. Die Folge ist ein rasanter Anstieg der Steuer um zwölf Prozent! Die „Bild“ will dies aus Haushaltskreisen erfahren haben.

Haushalt steht bald fest

Für Gastronomen sowie für Gäste wird es ein harter Start ins neue Jahr. Schlagartig werden Betreiber die Preise für Gerichte anheben beziehungsweise tiefer in die Tasche greifen müssen. Auch für Familien wäre das ein herber Schlag. Und das, obwohl die FDP die Hilfe noch um ein Jahr verlängern wollte.

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Lindner erhöht doch Steuern! So macht er 2024 dein Leben teurer

Es ist das Mantra der FDP und von Parteichef Christian Lindner: „Steuer-Erhöhungen wird es mit uns nicht geben.“ Die Liberalen wollen für Entlastungspolitik stehen.

Doch kann die FDP diesen Anspruch in der Regierungsverantwortung aufrechterhalten? Besonders angesichts des neuen 60-Milliarden-Lochs nach den Haushaltstricksereien von Finanzminister Lindner (er lästerte im Ausland über Deutschland)? Tatsächlich wird das Leben der Normalbürger 2024 an vielen Stellen teurer – auch durch Entscheidungen der Ampel!

Verbraucher werden höhere Lkw-Maut zu spüren bekommen

Da ist zum einen die Erhöhung der Lkw-Maut. Zum 1. Dezember wird ein CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne Kohlendioxid eingeführt. Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht dann auch schon für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen gelten. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Das ist zwar keine direkte Steuer-Erhöhung. Letztlich aber werden auch die Verbraucher die Mauterhöhung zu spüren bekommen. Durch höhere Preise, etwa in Supermärkten. Genau davor warnt die Speditionsbranche und die Opposition. Thomas Bareiß, Verkehrsexperte der CDU, geht von einer Mehrbelastung von 7,6 Milliarden Euro für Wirtschaft und Privatkonsumenten aus. Die Ampel braucht die zusätzlichen Maut-Einnahmen, um die Investitionen in die Schiene zu finanzieren.

Steuer rauf: Restaurant-Besuch wird teurer

Steuer rauf mit Lindner!

Steuer rauf mit Lindner!© IMAGO/Chris Emil Janßen

Die Mehrwertsteuer in der Gastronimie steigt ab dem 1. Januar 2024 wieder von jetzt 7 auf 19 Prozent, wie zuerst die „Bild“ berichtet (mehr zum „Steuer-Hammer“). In der Corona-Krise hatte die damalige Große Koalition die Steuer herabgesenkt, nun die Rolle rückwärts.

Ein Restaurantbesuch wird damit deutlich kostspieliger werden – jeder wird es an den Preisen in der Speisekarte ablesen können. Lindner braucht das Geld nun aber dringend, um die Finanzlöcher im Bundeshaushalt 2024 zu stopfen.

Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wird wieder angehoben

Die gesenkte Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wird ebenfalls wieder von 7 auf 19 Prozent nach oben gehen. Immerhin aber erst Ende Februar, also zum Ende des Winters, und nicht schon zum Jahreswechsel, wie der Bundestag am Freitag beschließen wird.

Die Steuer wurde in Zeiten der Energiekrise, nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, zur Entlastung der Verbraucher gesenkt. Doch das hat nun ein Ende!

Tanken und Heizen wird teurer: CO2-Steuer steigt 2024 deutlich

Der CO2-Preis pro Tonne steigt zum Jahreswechsel von 30 auf 40 Euro. Ursprünglich geplant waren eigentlich lediglich 35 Euro. Die Bundesregierung rechnet mit Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro durch die stärkere CO2-Preis-Erhöhung für Heizen und Tanken. Das versprochene Klimageld zur Entlastung der Verbraucher lässt dagegen weiter auf sich warten.

Mit dem Jahreswechsel stehen also einige Mehrbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger an. Zwar ist die Inflation mittlerweile deutlich gesunken (Oktober 202: 3,8 Prozent), jedoch kommen weitere Mehrkosten noch dazu. So etwa auch höhere Krankenkassenbeiträge.

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