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Steuern
Zitat von Gast am 21. April 2023, 10:26 UhrBund und Länder nehmen weniger Steuern ein
Die staatlichen Entlastungen für Firmen und Haushalte in der Energiekrise spürt auch der Fiskus selbst – etwa in Form von sinkenden Lohnsteuereinnahmen. Das dürfte die Haushaltswünsche der Ampel zusätzlich belasten.
Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind im März erneut zurückgegangen. Sie fielen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,5 Prozent auf 81,17 Milliarden Euro, wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Im Februar hatte das Minus sogar bei gut vier Prozent gelegen.
Das FDP-geführte Ministerium führte den erneuten Rückgang auf steuerliche Entlastungen für Unternehmen und Haushalte zurück. Diese spürt der Fiskus vor allem im rückläufigen Aufkommen aus der Lohnsteuer. Der gedämpfte Konsum als Folge der höchsten Inflation seit Jahrzehnten habe bei der Umsatzsteuer zwar zu Zuwächsen geführt. Diese hätten aber deutlich unter den Inflationsraten gelegen.
Warten auf neue Steuerschätzung
Insgesamt gingen die Steuereinnahmen im ersten Quartal um 1,7 Prozent auf knapp 200 Milliarden Euro zurück. Im Gesamtjahr 2023 rechnen Experten bislang mit einem Plus von über fünf Prozent. Im Mai wird eine aktualisierte Steuerschätzung erwartet.
Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner sagte, bei der Steuerschätzung seien keine Wunder zu erwarten. Teilweise wird in der Ampelkoalition gehofft, dass eine sehr positive Steuerschätzung den regierungsinternen Streit über die Aufstellung des Haushalts für 2024 löst, weil dann deutlich mehr Mittel zur Verfügung stünden.
Die Schätzung wird laut Lindner den regierungsinternen Streit nicht lösen. Die Aufstellung des Haushalts sei dieses Jahr so schwierig, weil erstmals seit 2010 wieder konsolidiert werden müsse. In der Coronapandemie und zuletzt wegen der Energiekrise wurden die Ausgaben massiv ausgeweitet.
Lindner sagte, trotzdem werde der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP gelingen, noch vor der Sommerpause einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Eine sonst übliche Einigung auf Eckpunkte gelang im März nicht, weil die Vorstellungen der Ampelpartner zu weit auseinander lagen. Viele Ministerien hoffen darauf, dass mit einer verbesserten Steuerschätzung doch noch Gelder für vereinbarte Projekte zur Verfügung stehen, die Lindner bislang blockiert.
Bund und Länder nehmen weniger Steuern ein
Die staatlichen Entlastungen für Firmen und Haushalte in der Energiekrise spürt auch der Fiskus selbst – etwa in Form von sinkenden Lohnsteuereinnahmen. Das dürfte die Haushaltswünsche der Ampel zusätzlich belasten.
Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind im März erneut zurückgegangen. Sie fielen im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,5 Prozent auf 81,17 Milliarden Euro, wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. Im Februar hatte das Minus sogar bei gut vier Prozent gelegen.
Das FDP-geführte Ministerium führte den erneuten Rückgang auf steuerliche Entlastungen für Unternehmen und Haushalte zurück. Diese spürt der Fiskus vor allem im rückläufigen Aufkommen aus der Lohnsteuer. Der gedämpfte Konsum als Folge der höchsten Inflation seit Jahrzehnten habe bei der Umsatzsteuer zwar zu Zuwächsen geführt. Diese hätten aber deutlich unter den Inflationsraten gelegen.
Warten auf neue Steuerschätzung
Insgesamt gingen die Steuereinnahmen im ersten Quartal um 1,7 Prozent auf knapp 200 Milliarden Euro zurück. Im Gesamtjahr 2023 rechnen Experten bislang mit einem Plus von über fünf Prozent. Im Mai wird eine aktualisierte Steuerschätzung erwartet.
Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner sagte, bei der Steuerschätzung seien keine Wunder zu erwarten. Teilweise wird in der Ampelkoalition gehofft, dass eine sehr positive Steuerschätzung den regierungsinternen Streit über die Aufstellung des Haushalts für 2024 löst, weil dann deutlich mehr Mittel zur Verfügung stünden.
Die Schätzung wird laut Lindner den regierungsinternen Streit nicht lösen. Die Aufstellung des Haushalts sei dieses Jahr so schwierig, weil erstmals seit 2010 wieder konsolidiert werden müsse. In der Coronapandemie und zuletzt wegen der Energiekrise wurden die Ausgaben massiv ausgeweitet.
Lindner sagte, trotzdem werde der Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP gelingen, noch vor der Sommerpause einen Haushaltsentwurf vorzulegen. Eine sonst übliche Einigung auf Eckpunkte gelang im März nicht, weil die Vorstellungen der Ampelpartner zu weit auseinander lagen. Viele Ministerien hoffen darauf, dass mit einer verbesserten Steuerschätzung doch noch Gelder für vereinbarte Projekte zur Verfügung stehen, die Lindner bislang blockiert.
Zitat von Gast am 26. Juni 2023, 10:49 UhrExperten fordern Verdopplung der Besteuerung von Dienstwagen
Experten haben sich im Sinne der Klima- und Sozialpolitik für eine Verdopplung der Besteuerung von Dienstwagen ausgesprochen. Das Dienstwagenprivileg führe dazu, dass "weiterhin viele CO2-intensive Autos gekauft (werden), die dann für viele Jahre auf den Straßen bleiben und das Erreichen der Klimaziele erschweren", erklärte das Forum Sozial-Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) am Montag. Die Subvention kommt laut FÖS-Studie zudem überwiegend den einkommenstärksten ein bis zehn Prozent der Bevölkerung zugute.
Dieses Ungleichgewicht könne mit einer Erhöhung des pauschalen Steuersatzes für Dienstwagen von einem auf zwei Prozent weitgehend behoben werden, erklärten die Forscher. Dies würde außerdem Mehreinnahmen von 5,5 Milliarden Euro generieren und Anreize schaffen, auf klimafreundlichere Elektromodelle umzusteigen.
Wer den Dienstwagen auch privat nutzt, profitiert, weil Anschaffungskosten, Reparaturen und oft auch Sprit vom Arbeitgeber übernommen werden. Dieser geldwerte Vorteil muss versteuert werden, was mit einem Fahrtenbuch für private und dienstliche Fahrten nachgehalten werden kann, meist aber durch die Ein-Prozent-Regel geschieht: Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens auf das Gehalt aufgeschlagen. Hinzu kommen 0,03 Prozent je Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Auch danach ist die Nutzung des Dienstwagens meist deutlich günstiger als die Anschaffung eines Privatautos. Die FÖS-Studie im Auftrag der Klima-Allianz, des Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland schlägt deshalb vor, den Steuersatz pauschal auf zwei Prozent zu erhöhen. Das schlage besonders bei teuren Verbrennerautos zu Buche und stärke den Anreiz, auf E-Autos umzusteigen.
Experten fordern Verdopplung der Besteuerung von Dienstwagen
Experten haben sich im Sinne der Klima- und Sozialpolitik für eine Verdopplung der Besteuerung von Dienstwagen ausgesprochen. Das Dienstwagenprivileg führe dazu, dass "weiterhin viele CO2-intensive Autos gekauft (werden), die dann für viele Jahre auf den Straßen bleiben und das Erreichen der Klimaziele erschweren", erklärte das Forum Sozial-Ökologische Marktwirtschaft (FÖS) am Montag. Die Subvention kommt laut FÖS-Studie zudem überwiegend den einkommenstärksten ein bis zehn Prozent der Bevölkerung zugute.
Dieses Ungleichgewicht könne mit einer Erhöhung des pauschalen Steuersatzes für Dienstwagen von einem auf zwei Prozent weitgehend behoben werden, erklärten die Forscher. Dies würde außerdem Mehreinnahmen von 5,5 Milliarden Euro generieren und Anreize schaffen, auf klimafreundlichere Elektromodelle umzusteigen.
Wer den Dienstwagen auch privat nutzt, profitiert, weil Anschaffungskosten, Reparaturen und oft auch Sprit vom Arbeitgeber übernommen werden. Dieser geldwerte Vorteil muss versteuert werden, was mit einem Fahrtenbuch für private und dienstliche Fahrten nachgehalten werden kann, meist aber durch die Ein-Prozent-Regel geschieht: Bei der Berechnung der Einkommensteuer wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens auf das Gehalt aufgeschlagen. Hinzu kommen 0,03 Prozent je Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Auch danach ist die Nutzung des Dienstwagens meist deutlich günstiger als die Anschaffung eines Privatautos. Die FÖS-Studie im Auftrag der Klima-Allianz, des Deutschen Caritasverbandes und des WWF Deutschland schlägt deshalb vor, den Steuersatz pauschal auf zwei Prozent zu erhöhen. Das schlage besonders bei teuren Verbrennerautos zu Buche und stärke den Anreiz, auf E-Autos umzusteigen.
Zitat von Gast am 11. Juli 2023, 05:12 UhrChristian Lindner will wegen Mindeststeuer die Lizenzschranke abschaffen
Mithilfe von Patentzahlungen vermieden Konzerne wie Google, Milliarden an Steuern zu zahlen. Eine sogenannte Lizenzschranke sollte das stoppen. Jetzt will Finanzminister Lindner die Regel abschaffen.
Im Zuge der Einführung einer internationalen Mindeststeuer will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die sogenannte Lizenzschranke abschaffen. Das geht aus einem Referentenentwurf für das Gesetz zur Mindeststeuer hervor, den das Ministerium am Montag an Verbände verschickt hat und der dem SPIEGEL vorliegt. »Die Lizenzschranke soll aufgehoben werden«, heißt es im Begleitschreiben.
Die 2017 eingeführte Lizenzschranke soll einen Trick verhindern, mit dem Großkonzernen ihre Steuerlast in der Vergangenheit stark gemindert hatten. Dabei werden Lizenzen oder Patente an Tochterfirmen in Steueroasen verkauft und von diesen dann für hohe Gebühren zurückgemietet. Allein Google verschob mithilfe solcher Tricks – bekannt unter Namen wie Dutch Sandwich – rund 20 Milliarden Euro auf die Bermudas. Die Lizenzschranke begrenzt die Abzugsfähigkeit solcher Ausgaben.
Im Finanzministerium ist man nun offensichtlich der Ansicht, dass die geplante Mindeststeuer von 15 Prozent solche Tricks obsolet macht. Die »Erwägungen hinsichtlich der Verlagerung von Gewinnen mittels Lizenzaufwendungen, die zur Einführung der Lizenzschranke geführt haben« seien zum Teil überholt, schreibt Nils Weith, Leiter der Steuerabteilung im Finanzministerium. »Unerwünschte Gestaltungen zur Gewinnverlagerung werden mittlerweile durch eine Vielzahl an international abgestimmten Maßnahmen – wie auch die globale Mindestbesteuerung – verhindert.« Mit der Abschaffung verringere sich zudem der »Compliance-Aufwand für Unternehmen« – also die Bürokratie zur Einhaltung von Regeln.
Außerdem plant das Finanzministerium Änderungen an einer weiteren Regelung gegen Steuervermeidung – der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung. Durch sie unterliegen auch Einkünfte von ausländischen Töchtern unter bestimmten Voraussetzungen der inländischen Besteuerung. Bislang gilt diese Regelung, wenn Konzerne im Ausland einen Steuersatz unter 25 Prozent zahlen.
In Zukunft soll diese sogenannte Niedrigsteuergrenze auf 15 Prozent gesenkt werden – also den Satz der Mindeststeuer. »Dadurch werden eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung erreicht«, heißt es zur Begründung. Außerdem werde »ein Gleichlauf zwischen Hinzurechnungsbesteuerung und globaler effektiver Mindestbesteuerung« erreicht. Abgeschafft werden soll außerdem die bislang bestehende Gewerbesteuerpflicht für Hinzurechnungsbeträge. Auch dies diene dazu »die globale effektive Mindestbesteuerung mit Blick auf die Besteuerung ausländischer Tätigkeiten aufeinander abzustimmen«.
Mindereinnahmen von 115 Millionen Euro
Auf die Einführung der globalen Mindeststeuer ab 2024 haben sich mehr als 130 Länder geeinigt. Demnach müssen global tätige Konzerne mit einem Umsatz von mehr 750 Millionen Euro ihre Gewinne künftig unabhängig vom Standort mit 15 Prozent versteuern. Zahlen sie in einem Land weniger, kann der Differenzbetrag im Heimatland nachgefordert werden. Um die Details der Umsetzung wird aber noch gerungen, die genauen Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Steuereinnahmen sind unklar.
Die Kosten der von Lindner vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Gesetzentwurf hingegen bereits geschätzt: Demnach dürfte der Fiskus jährlich rund 115 Millionen Euro weniger einnehmen. Zusätzlich seien weitere Minder- oder auch Mehreinnahmen durch Verhaltensanpassungen zu erwarten, aber noch »nicht konkret bezifferbar«.
Christian Lindner will wegen Mindeststeuer die Lizenzschranke abschaffen
Mithilfe von Patentzahlungen vermieden Konzerne wie Google, Milliarden an Steuern zu zahlen. Eine sogenannte Lizenzschranke sollte das stoppen. Jetzt will Finanzminister Lindner die Regel abschaffen.
Im Zuge der Einführung einer internationalen Mindeststeuer will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) die sogenannte Lizenzschranke abschaffen. Das geht aus einem Referentenentwurf für das Gesetz zur Mindeststeuer hervor, den das Ministerium am Montag an Verbände verschickt hat und der dem SPIEGEL vorliegt. »Die Lizenzschranke soll aufgehoben werden«, heißt es im Begleitschreiben.
Die 2017 eingeführte Lizenzschranke soll einen Trick verhindern, mit dem Großkonzernen ihre Steuerlast in der Vergangenheit stark gemindert hatten. Dabei werden Lizenzen oder Patente an Tochterfirmen in Steueroasen verkauft und von diesen dann für hohe Gebühren zurückgemietet. Allein Google verschob mithilfe solcher Tricks – bekannt unter Namen wie Dutch Sandwich – rund 20 Milliarden Euro auf die Bermudas. Die Lizenzschranke begrenzt die Abzugsfähigkeit solcher Ausgaben.
Im Finanzministerium ist man nun offensichtlich der Ansicht, dass die geplante Mindeststeuer von 15 Prozent solche Tricks obsolet macht. Die »Erwägungen hinsichtlich der Verlagerung von Gewinnen mittels Lizenzaufwendungen, die zur Einführung der Lizenzschranke geführt haben« seien zum Teil überholt, schreibt Nils Weith, Leiter der Steuerabteilung im Finanzministerium. »Unerwünschte Gestaltungen zur Gewinnverlagerung werden mittlerweile durch eine Vielzahl an international abgestimmten Maßnahmen – wie auch die globale Mindestbesteuerung – verhindert.« Mit der Abschaffung verringere sich zudem der »Compliance-Aufwand für Unternehmen« – also die Bürokratie zur Einhaltung von Regeln.
Außerdem plant das Finanzministerium Änderungen an einer weiteren Regelung gegen Steuervermeidung – der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung. Durch sie unterliegen auch Einkünfte von ausländischen Töchtern unter bestimmten Voraussetzungen der inländischen Besteuerung. Bislang gilt diese Regelung, wenn Konzerne im Ausland einen Steuersatz unter 25 Prozent zahlen.
In Zukunft soll diese sogenannte Niedrigsteuergrenze auf 15 Prozent gesenkt werden – also den Satz der Mindeststeuer. »Dadurch werden eine erhebliche Vereinfachung und Entbürokratisierung erreicht«, heißt es zur Begründung. Außerdem werde »ein Gleichlauf zwischen Hinzurechnungsbesteuerung und globaler effektiver Mindestbesteuerung« erreicht. Abgeschafft werden soll außerdem die bislang bestehende Gewerbesteuerpflicht für Hinzurechnungsbeträge. Auch dies diene dazu »die globale effektive Mindestbesteuerung mit Blick auf die Besteuerung ausländischer Tätigkeiten aufeinander abzustimmen«.
Mindereinnahmen von 115 Millionen Euro
Auf die Einführung der globalen Mindeststeuer ab 2024 haben sich mehr als 130 Länder geeinigt. Demnach müssen global tätige Konzerne mit einem Umsatz von mehr 750 Millionen Euro ihre Gewinne künftig unabhängig vom Standort mit 15 Prozent versteuern. Zahlen sie in einem Land weniger, kann der Differenzbetrag im Heimatland nachgefordert werden. Um die Details der Umsetzung wird aber noch gerungen, die genauen Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Steuereinnahmen sind unklar.
Die Kosten der von Lindner vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Gesetzentwurf hingegen bereits geschätzt: Demnach dürfte der Fiskus jährlich rund 115 Millionen Euro weniger einnehmen. Zusätzlich seien weitere Minder- oder auch Mehreinnahmen durch Verhaltensanpassungen zu erwarten, aber noch »nicht konkret bezifferbar«.
Zitat von Gast am 12. Juli 2023, 09:09 UhrSteuerzahler-Bund: So viel Cent bleiben euch von 1 Euro Durchschnittsgehalt in der eigenen Tasche
Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer zahlt nach Berechnungen des Bunds der Steuerzahler mehr als die Hälfte von jedem verdienten Euro über Steuern und Abgaben an den Staat. Der Lobbyverein hat den 12. Juli deshalb zum "Steuerzahlergedenktag" ernannt: Bis zu diesem Datum hätten die Bundesbürger allein für die öffentlichen Kassen gearbeitet. Die Berechnung ist bei Ökonomen jedoch höchst umstritten.
DIW-Ökonom kritisiert Rechnung des Bunds der Steuerzahler
"Der Bund der Steuerzahler inszeniert sich gerne als steuer- und finanzpolitisches Gewissen der Nation", sagte der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach. Er repräsentiere dabei vor allem die Interessen der Besserverdienenden. Außerdem beziehe der Steuerzahlerbund Sozialabgaben in seine Rechnung mit ein, die keine Steuern seien. "Den Beiträgen stehen individuelle Leistungsansprüche gegenüber", sagte Bach. Das gelte besonders für Rentenbeiträge.
Ebenfalls nicht gewürdigt werde, dass der Staat mit den Steuern öffentliche Leistungen und sozialen Ausgleich finanziere, die für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft wesentlich seien. Insoweit bekämen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Steuern wieder zurück - wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Tatsächlich stelle sich die Frage nach Niveau und Effizienz der öffentlichen Leistungen und der sozialen Sicherung. Dazu aber leiste der "Steuerzahlergedenktag" keinen konstruktiven Beitrag.
Steuerzahler-Bund arbeitet mit Schätzungen
Der Steuerzahlergedenktag basiert laut Bund der Steuerzahler auf Schätzungen durchschnittlicher Einkommensbelastungsquoten von Privathaushalten. Die zugrundeliegenden Daten stammen aus dem Jahr 2021 und wurden hochgerechnet. "Die Einbeziehung von Sozialabgaben bei der Analyse von Einkommensbelastungen ist im Übrigen wissenschaftlich und international üblich", erklärte der Verein. Auch die OECD arbeite so.
Steuerzahler-Bund: So viel Cent bleiben euch von 1 Euro Durchschnittsgehalt in der eigenen Tasche
Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer zahlt nach Berechnungen des Bunds der Steuerzahler mehr als die Hälfte von jedem verdienten Euro über Steuern und Abgaben an den Staat. Der Lobbyverein hat den 12. Juli deshalb zum "Steuerzahlergedenktag" ernannt: Bis zu diesem Datum hätten die Bundesbürger allein für die öffentlichen Kassen gearbeitet. Die Berechnung ist bei Ökonomen jedoch höchst umstritten.
DIW-Ökonom kritisiert Rechnung des Bunds der Steuerzahler
"Der Bund der Steuerzahler inszeniert sich gerne als steuer- und finanzpolitisches Gewissen der Nation", sagte der Steuerexperte des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Stefan Bach. Er repräsentiere dabei vor allem die Interessen der Besserverdienenden. Außerdem beziehe der Steuerzahlerbund Sozialabgaben in seine Rechnung mit ein, die keine Steuern seien. "Den Beiträgen stehen individuelle Leistungsansprüche gegenüber", sagte Bach. Das gelte besonders für Rentenbeiträge.
Ebenfalls nicht gewürdigt werde, dass der Staat mit den Steuern öffentliche Leistungen und sozialen Ausgleich finanziere, die für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft wesentlich seien. Insoweit bekämen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen die Steuern wieder zurück - wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß.
Tatsächlich stelle sich die Frage nach Niveau und Effizienz der öffentlichen Leistungen und der sozialen Sicherung. Dazu aber leiste der "Steuerzahlergedenktag" keinen konstruktiven Beitrag.
Steuerzahler-Bund arbeitet mit Schätzungen
Der Steuerzahlergedenktag basiert laut Bund der Steuerzahler auf Schätzungen durchschnittlicher Einkommensbelastungsquoten von Privathaushalten. Die zugrundeliegenden Daten stammen aus dem Jahr 2021 und wurden hochgerechnet. "Die Einbeziehung von Sozialabgaben bei der Analyse von Einkommensbelastungen ist im Übrigen wissenschaftlich und international üblich", erklärte der Verein. Auch die OECD arbeite so.
Zitat von Gast am 27. Juli 2023, 06:16 UhrHochsteuerland Deutschland? Bei wem der Fiskus kräftig kassiert – und wer gut wegkommt
Das Finanzministerium vergleicht die Abgabenlast in verschiedenen Staaten. Oft liegt Deutschland in der Spitzengruppe – doch teilweise ist die Belastung überraschend gering.
Von Jan Hildebrand
Das Bundesfinanzministerium beginnt mit einem Eingeständnis. Deutschland gehöre „zur Gruppe der Hochsteuerländer“, heißt es gleich im Vorwort einer neuen Analyse aus dem Ressort von Christian Lindner (FDP). Der 48-seitige Bericht trägt den Titel „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ und untersucht die Abgabenbelastungen in den Industrieländern. Er liegt dem Handelsblatt vor.
„In Deutschland ist sowohl die Besteuerung von Kapitalgesellschaften als auch die Steuer- und Abgabenlast des Faktors Arbeit im internationalen Vergleich hoch“, schreiben Lindners Experten. Der Finanzminister dürfte das als Bestätigung für seine Forderung nach Steuersenkungen sehen.
Im vergangenen Jahr setzte Lindner eine Entlastung bei der kalten Progression durch. Nun will er Unternehmen unterstützen und hat dazu einen Entwurf seines sogenannten Wachstumschancengesetzes vorgelegt. „Eine niedrigere steuerliche Belastung von Unternehmen kann daher einen stärkeren Anreiz für Innovationen und Investitionen setzen“, heißt es in der neuen Analyse aus dem Finanzministerium. „Auch eine niedrigere Belastung von Arbeit kann Beschäftigungsanreize verbessern und für Wachstumsimpulse sorgen.“
Während der Bericht die These vom Hochsteuerland in vielen Punkten stützt, gibt es mitunter auch gegenteilige Befunde. In einigen Bereichen entpuppt sich Deutschland eher als Niedrigsteuerland. Eine Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse.
Steuerbelastung auf Rekordhoch
Forderungen von SPD und Grünen nach Steuererhöhungen wehrt Lindner regelmäßig mit dem Hinweis ab, dass die Staatseinnahmen auf Rekordhöhe lägen. Absolute Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig: Solange die Wirtschaft wächst, legen normalerweise auch die Steuereinnahmen zu.
Wichtiger für die Beurteilung ist die Steuerquote, also die Steuereinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Im Jahr 2021 erreichte sie mit 24,6 Prozent einen Höchstwert. Im Jahr 2020 waren es 21,7 Prozent, im Jahr 2010 noch 22,2. Damit liegt Deutschland international im unteren Mittelfeld. Unter den verglichenen Industrieländern ist die Steuerquote in Tschechien mit 17,4 Prozent am niedrigsten, in Dänemark mit 46,8 Prozent am höchsten.
Deutlich höher ist die Belastung, wenn man die Sozialversicherungsbeiträge hinzurechnet. Diese Abgabenquote betrug 39,5 Prozent im Jahr 2021. Im Jahr 2010 waren es noch 35,5 Prozent. Damit lag Deutschland 2021 im oberen Mittelfeld. In skandinavischen Staaten, in Frankreich, Belgien, Italien und Österreich liegt die Abgabenquote noch höher (über 40 Prozent), während Irland, die USA und die Schweiz relativ niedrige Quoten aufweisen (unter 30 Prozent). Die Steuerquote als Gesamtgröße sagt noch nichts über die Verteilung der Belastung. Dazu wird in der Analyse die Höhe der einzelnen Steuern verglichen.
Der Staat kassiert bei Singles ...
Deutschland wird bei den Steuern und Abgaben regelmäßig der unrühmliche Titel des Vize-Weltmeisters verliehen. Hier machen sich vor allem die vergleichsweise hohen Sozialversicherungsbeiträge bemerkbar. Bei den Steuern liegt Deutschland im oberen Mittelfeld. Rechnet man aber die Sozialabgaben (mit Arbeitgeberbeitrag) hinzu, dann steigt die Belastung deutlich. Ein Single mit einem Durchschnittseinkommen wurde im vergangenen Jahr mit 47,8 Prozent belastet. Mehr muss ein Durchschnittsverdiener nur in Belgien an den Staat abführen (53 Prozent). In der Schweiz ist die Belastung am niedrigsten.
… und ist bei Familien großzügiger
Allerdings ändert sich die Platzierung Deutschlands, wenn nicht Singles, sondern Familien betrachtet werden. Eine Familie mit zwei Kindern, bei der nur ein Ehepartner ein durchschnittliches Einkommen verdient, muss der Übersicht zufolge überhaupt keine Einkommensteuer zahlen. Dies kommt durch das Ehegattensplitting und die Freibeträge zustande.
Verdient der andere Ehepartner zusätzlich 67 Prozent des Durchschnittslohns, beträgt die Steuerbelastung 9,7 Prozent. Auch das ist im internationalen Vergleich relativ wenig. Wenn man die Sozialbeiträge berücksichtigt, steigt die Belastung der Familien mit einem Durchschnittsverdiener auf 32,9 Prozent. Damit liegt Deutschland dann wieder im oberen Mittelfeld.
Beim Spitzensteuersatz nicht an der Spitze
Egal ob Alleinstehende oder Familien: Es sind vor allem die Sozialbeiträge, die für die im internationalen Vergleich hohe Belastung verantwortlich sind, und nicht zuerst die Steuern. Auch beim Spitzensteuersatz ist Deutschland längst nicht an der Spitze.
Die Spitzensteuersätze liegen zwischen zehn Prozent in Bulgarien und Rumänien und 55,95 Prozent in Japan, schreibt das Finanzministerium. Deutschland liegt demnach mit einem Einkommensteuerspitzensatz von 47,48 Prozent im Mittelfeld.
Der höchste Steuersatz von 45 Prozent wurde im vergangenen Jahr ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.825 Euro fällig. Hinzu kommt für die Spitzenverdiener noch der Solidaritätszuschlag, der für sie nicht abgeschafft wurde. Das macht eine Belastung von 47,48 Prozent.
In Frankreich sind es 55,52 Prozent ab 500.000 Euro, in Belgien sind es bis zu 53,5 Prozent schon ab 42.370 Euro. In Irland beträgt der Höchststeuersatz 48 Prozent und wird ab 70.000 Euro fällig. In vielen osteuropäischen Ländern liegt der Steuersatz niedriger.
Einen hohen Spitzensteuersatz gibt es auch in Kanada, der etwa in der Provinz Ontario 53,53 Prozent beträgt und ab 168.000 Euro fällig wird. In den USA unterscheiden sich die Spitzensteuersätze je nach Bundesstaat. Die US-weite Höchststeuer beträgt 37 Prozent ab einem Einkommen von 530.400 Euro. Hinzu kommen Zuschläge der Bundesstaaten. In New York liegt der Höchststeuersatz bei 51,78 Prozent, allerdings erst ab 24,5 Millionen Euro.
Vermögensteuer als Auslaufmodell
Unter den untersuchten Staaten haben nur Norwegen, Luxemburg und die Schweiz eine allgemeine Vermögensteuer. Spanien hat 2022 eine befristete Solidaritätssteuer auf große Vermögen eingeführt, sie liegt zwischen 0,3 und 3,5 Prozent. Es gibt einen Freibetrag von 700.000 Euro. In Frankreich gilt die Vermögensteuer nur noch für privates Immobilienvermögen. In den meisten Staaten gibt es jedoch bestimmte vermögensbezogene Steuern wie etwa eine Grundsteuer.
Umsatzsteuer in Deutschland relativ niedrig
Bei der Umsatzsteuer, dem Verbraucher auch als Mehrwertsteuer bekannt, ist Deutschland eher Niedrigsteuerland. „Der in Deutschland im Jahr 2022 erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19 Prozent liegt im EU-Vergleich im unteren Bereich“, heißt es dazu im Bericht des Finanzministeriums. Niedriger ist der Steuersatz nur in Luxemburg (17) und Malta (18). In Frankreich und Österreich beträgt der Regelsatz jeweils 20 Prozent. Teurer ist es in Dänemark und Schweden mit jeweils 25 Prozent. EU-Spitzenreiter ist Ungarn mit 27 Prozent.
Hohe Unternehmenssteuern
Bei der Besteuerung von Konzernen liegt Deutschland mit an der Spitze. „Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht im Jahr 2022 von zehn Prozent in Bulgarien bis über 30 Prozent in Japan“, heißt es im Bericht des Finanzministeriums. „Deutschland bleibt weiterhin knapp unterhalb einer tariflichen Gesamtbesteuerungs-Marke von 30 Prozent.“ In Deutschland werden 15 Prozent Körperschaftsteuer fällig. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz der Gemeinde unterschiedlich ausfällt. Im Durchschnitt ergibt sich eine Belastung von 29,9 Prozent. In der Vergleichsgruppe liegt der Satz nur in Japan und Malta höher.
Neben den Steuersätzen ist ebenso wichtig, worauf die Steuer gezahlt werden muss. Können Unternehmen ihren zu versteuernden Gewinn mindern? So gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit, Verluste zu verrechnen. Die Möglichkeit eines Verlustvortrags oder Verlustrücktrags habe „einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die tatsächliche Steuerbelastung von Unternehmen“, heißt es in dem Papier.
Deutschland ist nach Einschätzung des Finanzministeriums vergleichsweise großzügig, in anderen Staaten seien die „Verlustausgleichsregeln mehrheitlich restriktiver“. Teil des von Lindner geplanten Wachstumschancengesetzes ist es, die Regeln für die Verlustverrechnung weiter zu lockern und Vergünstigungen, die seit der Coronapandemie gelten, zu verlängern.
Hochsteuerland Deutschland? Bei wem der Fiskus kräftig kassiert – und wer gut wegkommt
Das Finanzministerium vergleicht die Abgabenlast in verschiedenen Staaten. Oft liegt Deutschland in der Spitzengruppe – doch teilweise ist die Belastung überraschend gering.
Von Jan Hildebrand
Das Bundesfinanzministerium beginnt mit einem Eingeständnis. Deutschland gehöre „zur Gruppe der Hochsteuerländer“, heißt es gleich im Vorwort einer neuen Analyse aus dem Ressort von Christian Lindner (FDP). Der 48-seitige Bericht trägt den Titel „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ und untersucht die Abgabenbelastungen in den Industrieländern. Er liegt dem Handelsblatt vor.
„In Deutschland ist sowohl die Besteuerung von Kapitalgesellschaften als auch die Steuer- und Abgabenlast des Faktors Arbeit im internationalen Vergleich hoch“, schreiben Lindners Experten. Der Finanzminister dürfte das als Bestätigung für seine Forderung nach Steuersenkungen sehen.
Im vergangenen Jahr setzte Lindner eine Entlastung bei der kalten Progression durch. Nun will er Unternehmen unterstützen und hat dazu einen Entwurf seines sogenannten Wachstumschancengesetzes vorgelegt. „Eine niedrigere steuerliche Belastung von Unternehmen kann daher einen stärkeren Anreiz für Innovationen und Investitionen setzen“, heißt es in der neuen Analyse aus dem Finanzministerium. „Auch eine niedrigere Belastung von Arbeit kann Beschäftigungsanreize verbessern und für Wachstumsimpulse sorgen.“
Während der Bericht die These vom Hochsteuerland in vielen Punkten stützt, gibt es mitunter auch gegenteilige Befunde. In einigen Bereichen entpuppt sich Deutschland eher als Niedrigsteuerland. Eine Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse.
Steuerbelastung auf Rekordhoch
Forderungen von SPD und Grünen nach Steuererhöhungen wehrt Lindner regelmäßig mit dem Hinweis ab, dass die Staatseinnahmen auf Rekordhöhe lägen. Absolute Zahlen sind allerdings wenig aussagekräftig: Solange die Wirtschaft wächst, legen normalerweise auch die Steuereinnahmen zu.
Wichtiger für die Beurteilung ist die Steuerquote, also die Steuereinnahmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP). Im Jahr 2021 erreichte sie mit 24,6 Prozent einen Höchstwert. Im Jahr 2020 waren es 21,7 Prozent, im Jahr 2010 noch 22,2. Damit liegt Deutschland international im unteren Mittelfeld. Unter den verglichenen Industrieländern ist die Steuerquote in Tschechien mit 17,4 Prozent am niedrigsten, in Dänemark mit 46,8 Prozent am höchsten.
Deutlich höher ist die Belastung, wenn man die Sozialversicherungsbeiträge hinzurechnet. Diese Abgabenquote betrug 39,5 Prozent im Jahr 2021. Im Jahr 2010 waren es noch 35,5 Prozent. Damit lag Deutschland 2021 im oberen Mittelfeld. In skandinavischen Staaten, in Frankreich, Belgien, Italien und Österreich liegt die Abgabenquote noch höher (über 40 Prozent), während Irland, die USA und die Schweiz relativ niedrige Quoten aufweisen (unter 30 Prozent). Die Steuerquote als Gesamtgröße sagt noch nichts über die Verteilung der Belastung. Dazu wird in der Analyse die Höhe der einzelnen Steuern verglichen.
Der Staat kassiert bei Singles ...
Deutschland wird bei den Steuern und Abgaben regelmäßig der unrühmliche Titel des Vize-Weltmeisters verliehen. Hier machen sich vor allem die vergleichsweise hohen Sozialversicherungsbeiträge bemerkbar. Bei den Steuern liegt Deutschland im oberen Mittelfeld. Rechnet man aber die Sozialabgaben (mit Arbeitgeberbeitrag) hinzu, dann steigt die Belastung deutlich. Ein Single mit einem Durchschnittseinkommen wurde im vergangenen Jahr mit 47,8 Prozent belastet. Mehr muss ein Durchschnittsverdiener nur in Belgien an den Staat abführen (53 Prozent). In der Schweiz ist die Belastung am niedrigsten.
… und ist bei Familien großzügiger
Allerdings ändert sich die Platzierung Deutschlands, wenn nicht Singles, sondern Familien betrachtet werden. Eine Familie mit zwei Kindern, bei der nur ein Ehepartner ein durchschnittliches Einkommen verdient, muss der Übersicht zufolge überhaupt keine Einkommensteuer zahlen. Dies kommt durch das Ehegattensplitting und die Freibeträge zustande.
Verdient der andere Ehepartner zusätzlich 67 Prozent des Durchschnittslohns, beträgt die Steuerbelastung 9,7 Prozent. Auch das ist im internationalen Vergleich relativ wenig. Wenn man die Sozialbeiträge berücksichtigt, steigt die Belastung der Familien mit einem Durchschnittsverdiener auf 32,9 Prozent. Damit liegt Deutschland dann wieder im oberen Mittelfeld.
Beim Spitzensteuersatz nicht an der Spitze
Egal ob Alleinstehende oder Familien: Es sind vor allem die Sozialbeiträge, die für die im internationalen Vergleich hohe Belastung verantwortlich sind, und nicht zuerst die Steuern. Auch beim Spitzensteuersatz ist Deutschland längst nicht an der Spitze.
Die Spitzensteuersätze liegen zwischen zehn Prozent in Bulgarien und Rumänien und 55,95 Prozent in Japan, schreibt das Finanzministerium. Deutschland liegt demnach mit einem Einkommensteuerspitzensatz von 47,48 Prozent im Mittelfeld.
Der höchste Steuersatz von 45 Prozent wurde im vergangenen Jahr ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.825 Euro fällig. Hinzu kommt für die Spitzenverdiener noch der Solidaritätszuschlag, der für sie nicht abgeschafft wurde. Das macht eine Belastung von 47,48 Prozent.
In Frankreich sind es 55,52 Prozent ab 500.000 Euro, in Belgien sind es bis zu 53,5 Prozent schon ab 42.370 Euro. In Irland beträgt der Höchststeuersatz 48 Prozent und wird ab 70.000 Euro fällig. In vielen osteuropäischen Ländern liegt der Steuersatz niedriger.
Einen hohen Spitzensteuersatz gibt es auch in Kanada, der etwa in der Provinz Ontario 53,53 Prozent beträgt und ab 168.000 Euro fällig wird. In den USA unterscheiden sich die Spitzensteuersätze je nach Bundesstaat. Die US-weite Höchststeuer beträgt 37 Prozent ab einem Einkommen von 530.400 Euro. Hinzu kommen Zuschläge der Bundesstaaten. In New York liegt der Höchststeuersatz bei 51,78 Prozent, allerdings erst ab 24,5 Millionen Euro.
Vermögensteuer als Auslaufmodell
Unter den untersuchten Staaten haben nur Norwegen, Luxemburg und die Schweiz eine allgemeine Vermögensteuer. Spanien hat 2022 eine befristete Solidaritätssteuer auf große Vermögen eingeführt, sie liegt zwischen 0,3 und 3,5 Prozent. Es gibt einen Freibetrag von 700.000 Euro. In Frankreich gilt die Vermögensteuer nur noch für privates Immobilienvermögen. In den meisten Staaten gibt es jedoch bestimmte vermögensbezogene Steuern wie etwa eine Grundsteuer.
Umsatzsteuer in Deutschland relativ niedrig
Bei der Umsatzsteuer, dem Verbraucher auch als Mehrwertsteuer bekannt, ist Deutschland eher Niedrigsteuerland. „Der in Deutschland im Jahr 2022 erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19 Prozent liegt im EU-Vergleich im unteren Bereich“, heißt es dazu im Bericht des Finanzministeriums. Niedriger ist der Steuersatz nur in Luxemburg (17) und Malta (18). In Frankreich und Österreich beträgt der Regelsatz jeweils 20 Prozent. Teurer ist es in Dänemark und Schweden mit jeweils 25 Prozent. EU-Spitzenreiter ist Ungarn mit 27 Prozent.
Hohe Unternehmenssteuern
Bei der Besteuerung von Konzernen liegt Deutschland mit an der Spitze. „Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reicht im Jahr 2022 von zehn Prozent in Bulgarien bis über 30 Prozent in Japan“, heißt es im Bericht des Finanzministeriums. „Deutschland bleibt weiterhin knapp unterhalb einer tariflichen Gesamtbesteuerungs-Marke von 30 Prozent.“ In Deutschland werden 15 Prozent Körperschaftsteuer fällig. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, die je nach Hebesatz der Gemeinde unterschiedlich ausfällt. Im Durchschnitt ergibt sich eine Belastung von 29,9 Prozent. In der Vergleichsgruppe liegt der Satz nur in Japan und Malta höher.
Neben den Steuersätzen ist ebenso wichtig, worauf die Steuer gezahlt werden muss. Können Unternehmen ihren zu versteuernden Gewinn mindern? So gibt es in vielen Ländern die Möglichkeit, Verluste zu verrechnen. Die Möglichkeit eines Verlustvortrags oder Verlustrücktrags habe „einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die tatsächliche Steuerbelastung von Unternehmen“, heißt es in dem Papier.
Deutschland ist nach Einschätzung des Finanzministeriums vergleichsweise großzügig, in anderen Staaten seien die „Verlustausgleichsregeln mehrheitlich restriktiver“. Teil des von Lindner geplanten Wachstumschancengesetzes ist es, die Regeln für die Verlustverrechnung weiter zu lockern und Vergünstigungen, die seit der Coronapandemie gelten, zu verlängern.
Zitat von Gast am 5. September 2023, 05:25 UhrSpitzensteuersatz auf 51,5 Prozent? Die Krux mit einer aufkommensneutralen Reform
Der Vorschlag von CDU-Chef Merz, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, hat eine neue Debatte entzündet. Dabei zeigen Berechnungen, dass die Ideen der SPD für höhere Einkommensgruppen weitaus ungünstiger wären. Ab einem bestimmten Einkommen müssten die Sätze spürbar steigen.
Die letzte Steuerreform in Deutschland, die diesen Namen verdient, liegt mehr als 20 Jahre zurück. Zwar versprechen alle großen Parteien in Wahlkämpfen gerne Erleichterungen für die besonders belastete Mittelschicht. Doch wenn die Parteien dann in der Regierung sind, passiert doch meist wieder nichts. So war es in der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU), so ist es jetzt in der Ampel-Koalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD).
Wer sich fragt, warum das so ist, muss sich nur die politische Debatte anschauen, die seit Anfang September wieder tobt. Politiker verstehen sich gegenseitig falsch oder scheuen aus Angst vor den Wählern eine klare Aussage dazu, was sie genau meinen, wenn sie von einer Reform sprechen.
Am Ende kommt an der Mathematik niemand vorbei: Eine Abflachung des berühmten Mittelstandsbauchs führt entweder zu einer starken Umverteilung von oben nach unten oder zu gewaltigen Einnahmeausfällen im Staatshaushalt.
Ausgangspunkt für die aktuelle Debatte ist eine Aussage des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. „Wir müssen die Belastungskurve abflachen, denn Leistung muss sich lohnen. Ob der Spitzensteuersatz dann bei 42 oder 45 Prozent liegt, ist nicht entscheidend“, sagte er. Wichtig sei eine Entlastung der Mittelschicht.
Die Wortmeldung von Merz griff SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert auf. „Die SPD kämpft dafür, die Einkommensteuer aufkommensneutral zu reformieren“, sagte er. 95 Prozent der Beschäftigten im Land sollten entlastet werden. Im Gegenzug wollten die Sozialdemokraten den Spitzensteuersatz für die obersten fünf Prozent moderat erhöhen.
Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) reagierte auf Merz, lehnte aber einen höheren Spitzensteuersatz ab. „Wir müssen mit dem bestehenden Geld besser auskommen und sollten nicht über Erhöhungen nachdenken“, sagte er.
Blaupause für eine Steuerreform
Eine aufkommensneutrale Abflachung des Mittelstandsbauchs erfordere einen Spitzensteuersatz von 57 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro. Dafür, dass die drei Politiker aneinander vorbeiredeten, reichte ein Wort: aufkommensneutral. Anders als Kühnert und Lindner hatte Merz nicht behauptet, dass der Reformansatz der CDU aufkommensneutral wäre.
Als mögliche Blaupause für eine Steuerreform dient der Union ein Vorschlag des Bundes der Steuerzahler, über den WELT schon im Juni berichtete. Demnach greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nicht mehr bei einem zu versteuernden Einkommen von 63.000 Euro, sondern erst ab 100.000 Euro.
Mit 45 Prozent wird jeder Euro besteuert, der über ein Einkommen von 300.000 Euro hinausgeht. Und ab einer Million Euro gibt es eine neue, zusätzliche Tarifstufe mit einem Grenzsteuersatz von 48 Prozent.
Unter dem Strich steht laut Berechnungen des Steuerzahlerbundes eine breite Entlastung der Bevölkerung in Höhe von 38 Milliarden Euro. Nur wer im Jahr mehr als 1,1 Millionen Euro zu versteuern habe, zahle in dem Modell mehr.
Die Grenze des Spitzensteuersatzes
Bei der Einkommensteuer gibt es viele Variablen. Jeder höhere oder niedrigere Prozentpunkt, jede frühere oder spätere Knickstelle in der Tarifkurve können viele Milliarden Euro fehlende oder zusätzliche Steuereinnahmen bedeuten. „Wer unten mehr entlasten will, muss oben schärfer rangehen“, sagt Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Die Grenze zu jenen von Kühnert erwähnten oberen fünf Prozent der Einkommensbezieher, die stärker belastet werden sollen, verläuft nach Bachs Berechnungen aktuell bei einem Jahresbruttoeinkommen von annähernd 95.000 Euro, was je nach Abzügen einem zu versteuernden Einkommen von rund 78.000 Euro entspricht.
Ab dort müsste der Spitzensteuersatz in seinem Modell von 42 Prozent auf 50 Prozent steigen. „Das Ergebnis wäre eine Umverteilung in Höhe von rund 15 Milliarden Euro von oben nach unten“, sagte der DIW-Steuerexperte.
Beim Institut der deutschen Wirtschaft geht man sogar davon aus, dass bei einer aufkommensneutralen Reform, bei der die unteren 95 Prozent entlastet werden, der Spitzensteuersatz bei 51,5 Prozent liegen müsste. Bei einer Anhebung des Spitzensteuersatzes auf lediglich 45 Prozent würden nur die oberen zwei Prozent stärker belastet, errechnete IW-Steuerexperte Martin Beznoska. Die geringere Erhöhung des Spitzensteuersatzes würde unter dem Strich eine Entlastung von 35 Milliarden Euro bedeuten.
Spitzensteuersatz auf 51,5 Prozent? Die Krux mit einer aufkommensneutralen Reform
Der Vorschlag von CDU-Chef Merz, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, hat eine neue Debatte entzündet. Dabei zeigen Berechnungen, dass die Ideen der SPD für höhere Einkommensgruppen weitaus ungünstiger wären. Ab einem bestimmten Einkommen müssten die Sätze spürbar steigen.
Die letzte Steuerreform in Deutschland, die diesen Namen verdient, liegt mehr als 20 Jahre zurück. Zwar versprechen alle großen Parteien in Wahlkämpfen gerne Erleichterungen für die besonders belastete Mittelschicht. Doch wenn die Parteien dann in der Regierung sind, passiert doch meist wieder nichts. So war es in der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU), so ist es jetzt in der Ampel-Koalition unter Kanzler Olaf Scholz (SPD).
Wer sich fragt, warum das so ist, muss sich nur die politische Debatte anschauen, die seit Anfang September wieder tobt. Politiker verstehen sich gegenseitig falsch oder scheuen aus Angst vor den Wählern eine klare Aussage dazu, was sie genau meinen, wenn sie von einer Reform sprechen.
Am Ende kommt an der Mathematik niemand vorbei: Eine Abflachung des berühmten Mittelstandsbauchs führt entweder zu einer starken Umverteilung von oben nach unten oder zu gewaltigen Einnahmeausfällen im Staatshaushalt.
Ausgangspunkt für die aktuelle Debatte ist eine Aussage des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz. „Wir müssen die Belastungskurve abflachen, denn Leistung muss sich lohnen. Ob der Spitzensteuersatz dann bei 42 oder 45 Prozent liegt, ist nicht entscheidend“, sagte er. Wichtig sei eine Entlastung der Mittelschicht.
Die Wortmeldung von Merz griff SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert auf. „Die SPD kämpft dafür, die Einkommensteuer aufkommensneutral zu reformieren“, sagte er. 95 Prozent der Beschäftigten im Land sollten entlastet werden. Im Gegenzug wollten die Sozialdemokraten den Spitzensteuersatz für die obersten fünf Prozent moderat erhöhen.
Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) reagierte auf Merz, lehnte aber einen höheren Spitzensteuersatz ab. „Wir müssen mit dem bestehenden Geld besser auskommen und sollten nicht über Erhöhungen nachdenken“, sagte er.
Blaupause für eine Steuerreform
Eine aufkommensneutrale Abflachung des Mittelstandsbauchs erfordere einen Spitzensteuersatz von 57 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro. Dafür, dass die drei Politiker aneinander vorbeiredeten, reichte ein Wort: aufkommensneutral. Anders als Kühnert und Lindner hatte Merz nicht behauptet, dass der Reformansatz der CDU aufkommensneutral wäre.
Als mögliche Blaupause für eine Steuerreform dient der Union ein Vorschlag des Bundes der Steuerzahler, über den WELT schon im Juni berichtete. Demnach greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nicht mehr bei einem zu versteuernden Einkommen von 63.000 Euro, sondern erst ab 100.000 Euro.
Mit 45 Prozent wird jeder Euro besteuert, der über ein Einkommen von 300.000 Euro hinausgeht. Und ab einer Million Euro gibt es eine neue, zusätzliche Tarifstufe mit einem Grenzsteuersatz von 48 Prozent.
Unter dem Strich steht laut Berechnungen des Steuerzahlerbundes eine breite Entlastung der Bevölkerung in Höhe von 38 Milliarden Euro. Nur wer im Jahr mehr als 1,1 Millionen Euro zu versteuern habe, zahle in dem Modell mehr.
Die Grenze des Spitzensteuersatzes
Bei der Einkommensteuer gibt es viele Variablen. Jeder höhere oder niedrigere Prozentpunkt, jede frühere oder spätere Knickstelle in der Tarifkurve können viele Milliarden Euro fehlende oder zusätzliche Steuereinnahmen bedeuten. „Wer unten mehr entlasten will, muss oben schärfer rangehen“, sagt Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Die Grenze zu jenen von Kühnert erwähnten oberen fünf Prozent der Einkommensbezieher, die stärker belastet werden sollen, verläuft nach Bachs Berechnungen aktuell bei einem Jahresbruttoeinkommen von annähernd 95.000 Euro, was je nach Abzügen einem zu versteuernden Einkommen von rund 78.000 Euro entspricht.
Ab dort müsste der Spitzensteuersatz in seinem Modell von 42 Prozent auf 50 Prozent steigen. „Das Ergebnis wäre eine Umverteilung in Höhe von rund 15 Milliarden Euro von oben nach unten“, sagte der DIW-Steuerexperte.
Beim Institut der deutschen Wirtschaft geht man sogar davon aus, dass bei einer aufkommensneutralen Reform, bei der die unteren 95 Prozent entlastet werden, der Spitzensteuersatz bei 51,5 Prozent liegen müsste. Bei einer Anhebung des Spitzensteuersatzes auf lediglich 45 Prozent würden nur die oberen zwei Prozent stärker belastet, errechnete IW-Steuerexperte Martin Beznoska. Die geringere Erhöhung des Spitzensteuersatzes würde unter dem Strich eine Entlastung von 35 Milliarden Euro bedeuten.
Zitat von Gast am 5. September 2023, 06:04 Uhr„Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ - Grundsteuer-Wahnsinn! Jetzt soll eine Klage Millionen Deutschen Klarheit bringen
Eigentümer und Mieter müssen künftig mit einer stetig steigenden Grundsteuer rechnen. Ihre Einsprüche werden von den Finanzämtern ignoriert. Nun soll eine Klage den Grundsteuer-Wahnsinn stoppen.
Am 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Künftig müssen Eigentümer und Mieter mit einer stetig steigenden Grundsteuer rechnen. Viele Bürger legen beim Finanzamt Einspruch gegen die Bescheide ein, diese werden jedoch häufig nicht bearbeitet. Das berichtet die „ Bild “-Zeitung. Mittlerweile gibt es eine Klagen-Flut: Rund 3,2 Millionen Bürger wehren sich in Deutschland gegen höhere Grundsteuersätze.
Untätigkeitsklage soll Grundsteuer-Wahnsinn stoppen
„Die Finanzämter blockieren effektiven Rechtsschutz“, sagt Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel der „Bild“. „Dadurch werden Millionen Häuser falsch bewertet.“
Verbandspräsident Kai Warnecke spricht von einer „Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ und will zusammen mit dem Steuerbund in den nächsten Tagen eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichen. Sollte diese Erfolg haben, müssten die Finanzämter ihre Blockade aufheben.
„Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden! Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, so Warnecke.
„Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ - Grundsteuer-Wahnsinn! Jetzt soll eine Klage Millionen Deutschen Klarheit bringen
Eigentümer und Mieter müssen künftig mit einer stetig steigenden Grundsteuer rechnen. Ihre Einsprüche werden von den Finanzämtern ignoriert. Nun soll eine Klage den Grundsteuer-Wahnsinn stoppen.
Am 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Künftig müssen Eigentümer und Mieter mit einer stetig steigenden Grundsteuer rechnen. Viele Bürger legen beim Finanzamt Einspruch gegen die Bescheide ein, diese werden jedoch häufig nicht bearbeitet. Das berichtet die „ Bild “-Zeitung. Mittlerweile gibt es eine Klagen-Flut: Rund 3,2 Millionen Bürger wehren sich in Deutschland gegen höhere Grundsteuersätze.
Untätigkeitsklage soll Grundsteuer-Wahnsinn stoppen
„Die Finanzämter blockieren effektiven Rechtsschutz“, sagt Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel der „Bild“. „Dadurch werden Millionen Häuser falsch bewertet.“
Verbandspräsident Kai Warnecke spricht von einer „Bankrotterklärung des Rechtsstaats“ und will zusammen mit dem Steuerbund in den nächsten Tagen eine Untätigkeitsklage beim Finanzgericht einreichen. Sollte diese Erfolg haben, müssten die Finanzämter ihre Blockade aufheben.
„Eine Untätigkeitsklage ist aktuell der einzige Weg, um eine gerichtliche Klärung zu den Musterklagen schnellstmöglich herbeizuführen – es muss Rechtssicherheit geschaffen werden! Dass wir diesen Weg gehen müssen, ist juristisch und politisch bitter“, so Warnecke.
Zitat von Gast am 7. September 2023, 05:25 UhrDie geschröpfte deutsche Mittelschicht
Bei der Steuer- und Abgabenlast für die Mittelschicht liegt Deutschland europaweit im absoluten Spitzenfeld. Nur zwei Länder verlangen noch mehr. Das erschwert den Vermögensaufbau. Die deutsche Wachstumsschwäche setzt der Mitte zusätzlich zu.
Bei der Steuer- und Abgabenlast für die Mittelschicht zählt Deutschland europaweit zur Spitzengruppe. Für Alleinstehende und für Doppelverdiener-Familien gilt dies besonders, wie eine Studie des Ifo-Instituts zeigt. Danach zahlen schon Singles, die der unteren Mittelschicht angehören, hierzulande 35 Prozent ihres Einkommens an den Staat und gesetzliche Sozialversicherungen.
EU-weit liegt diese Quote mit durchschnittlich 26 Prozent deutlich niedriger. Von den hiesigen Alleinstehenden der oberen Mittelschicht beansprucht der Staat mit 44 Prozent ebenfalls weit mehr als der Durchschnitt der EU-Staaten, der bei rund einem Drittel liegt.
Günstiger sieht es lediglich für die Alleinverdiener-Familien aus. Denn das steuerliche Ehegatten-Splitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren für diese Haushalte die Belastung erheblich. Und mit einer Abgabenquote von rund 25 Prozent liegt Deutschland bei vierköpfigen Familien mit nur einem Erwerbseinkommen im europäischen Mittelfeld.
Arbeiten hingegen beide Elternteile zu gleichen Teilen, rutschen die Familien bei der Belastung ins Spitzenfeld. Dass Familien mit gleich hohem Haushaltseinkommen je nach der Aufteilung der Erwerbsarbeit so unterschiedlich besteuert werden, hält Ifo-Forscher Florian Dorn für problematisch.
„Es gibt klügere Wege zur Entlastung von Ehepaaren und Familien als das Ehegatten-Splitting“, sagt der Ökonom. „Diese Form der Besteuerung setzt negative Arbeitsanreize, die wir uns in Deutschland angesichts der Arbeitskräfteknappheit nicht mehr leisten können.“
Das Ifo-Institut hat im Auftrag der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung mehrere Studien zur Lage der Mittelschicht in Deutschland und in Europa erstellt und in den vergangenen Monaten veröffentlicht. Dabei zeigte sich nicht nur mit Blick auf die Besteuerung, dass die deutsche Mitte enorm unter Druck steht.
Deutsche Mittelschicht unter Druck
So fällt es den Beziehern mittlerer Einkommen in der Bundesrepublik besonders schwer, Vermögen aufzubauen. Das gilt vor allem für das selbst genutztes Wohneigentum. Nirgendwo in der EU ist laut Ifo der Anteil der Mittelschicht, die im Eigenheim wohnt, niedriger als in Deutschland.
„Die hohe Abgabenbelastung erschwert den Vermögensaufbau“, moniert Ifo-Experte Dorn. Zumal etwa der Erwerb von Immobilien für breite Schichten in den vergangenen Jahren zu teuer geworden sei.
„Wenn in der Mitte der Gesellschaft der Spielraum für den Vermögensaufbau schwinde, stellt sich für viele die Frage, warum man sich dann überhaupt noch mehr anstrengen sollte“, warnt der Ökonom. Auch diese ungute Entwicklung dämpfe Deutschlands Wachstumschancen.
Zur Mittelschicht gehören nach der international üblichen Definition alle Haushalte, deren verfügbares Einkommen zwischen 75 und 200 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Für hiesige Singles umfasst dies Einkommen von mindestens 17.500 Euro im Jahr bis maximal 46.600; bei einer vierköpfigen Familie reicht die Spanne von 36.700 Euro bis zu 98.900 Euro Jahreseinkommen.
2019 zählten in Deutschland 63 Prozent der Bevölkerung zur Mittelschicht – drei Prozentpunkte weniger als noch 2007. Damit schrumpfte die Mitte, die seit Ende der 90er-Jahren zurückging, weiter.
Deutschlands Wirtschaftsschwäche setzt Mittelschicht stark zu
In vielen anderen europäischen Staaten war die Entwicklung, wie die Analyse des Ifo-Instituts zeigt, entgegengesetzt. So zählen in Griechenland, Frankreich, Portugal oder Luxemburg inzwischen größere Teile der Bevölkerung zur Mitte als 2007. Gehörten die Deutschen damals im europäischen Vergleich noch zum oberen Drittel, so liegen sie jetzt beim Umfang ihrer Mittelschicht mit dem 14. Platz nur noch im Mittelfeld.
Die anhaltende Wirtschaftsschwäche in Deutschland setzt der Mittelschicht stark zu. So ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr nicht größer als 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie.
„Damit sind wir weltweit das Schlusslicht beim Wachstum“, sagt Ifo-Forscher Dorn. Die hohe Inflation habe besonders die untere Mittelschicht stark getroffen, die sich in ihrem Konsum einschränken müsse. Denn die Löhne würden erst allmählich anziehen.
Allerdings haben die Ifo-Forscher für die Deutschen auch eine tröstliche Botschaft in petto. Zwar kann die hiesige Mittelschicht beim verfügbaren Einkommen nicht mit der in den EU-Staaten Luxemburg, Dänemark, Finnland, Österreich oder Schweden mithalten. Europas größte Volkswirtschaft kommt hier nach Irland lediglich auf den siebten Platz.
Doch bei der Kaufkraft der Einkommen belegen die Deutschen immerhin den dritten Platz hinter Luxemburg und Österreich. Denn die Preise hierzulande sind in Restaurants oder im Supermarkt oft günstiger als anderswo in Europa. „Das zeigt, wie wichtig ein funktionierender Wettbewerb ist“, betont Ifo-Experte Dorn.
Die geschröpfte deutsche Mittelschicht
Bei der Steuer- und Abgabenlast für die Mittelschicht liegt Deutschland europaweit im absoluten Spitzenfeld. Nur zwei Länder verlangen noch mehr. Das erschwert den Vermögensaufbau. Die deutsche Wachstumsschwäche setzt der Mitte zusätzlich zu.
Bei der Steuer- und Abgabenlast für die Mittelschicht zählt Deutschland europaweit zur Spitzengruppe. Für Alleinstehende und für Doppelverdiener-Familien gilt dies besonders, wie eine Studie des Ifo-Instituts zeigt. Danach zahlen schon Singles, die der unteren Mittelschicht angehören, hierzulande 35 Prozent ihres Einkommens an den Staat und gesetzliche Sozialversicherungen.
EU-weit liegt diese Quote mit durchschnittlich 26 Prozent deutlich niedriger. Von den hiesigen Alleinstehenden der oberen Mittelschicht beansprucht der Staat mit 44 Prozent ebenfalls weit mehr als der Durchschnitt der EU-Staaten, der bei rund einem Drittel liegt.
Günstiger sieht es lediglich für die Alleinverdiener-Familien aus. Denn das steuerliche Ehegatten-Splitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung reduzieren für diese Haushalte die Belastung erheblich. Und mit einer Abgabenquote von rund 25 Prozent liegt Deutschland bei vierköpfigen Familien mit nur einem Erwerbseinkommen im europäischen Mittelfeld.
Arbeiten hingegen beide Elternteile zu gleichen Teilen, rutschen die Familien bei der Belastung ins Spitzenfeld. Dass Familien mit gleich hohem Haushaltseinkommen je nach der Aufteilung der Erwerbsarbeit so unterschiedlich besteuert werden, hält Ifo-Forscher Florian Dorn für problematisch.
„Es gibt klügere Wege zur Entlastung von Ehepaaren und Familien als das Ehegatten-Splitting“, sagt der Ökonom. „Diese Form der Besteuerung setzt negative Arbeitsanreize, die wir uns in Deutschland angesichts der Arbeitskräfteknappheit nicht mehr leisten können.“
Das Ifo-Institut hat im Auftrag der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung mehrere Studien zur Lage der Mittelschicht in Deutschland und in Europa erstellt und in den vergangenen Monaten veröffentlicht. Dabei zeigte sich nicht nur mit Blick auf die Besteuerung, dass die deutsche Mitte enorm unter Druck steht.
Deutsche Mittelschicht unter Druck
So fällt es den Beziehern mittlerer Einkommen in der Bundesrepublik besonders schwer, Vermögen aufzubauen. Das gilt vor allem für das selbst genutztes Wohneigentum. Nirgendwo in der EU ist laut Ifo der Anteil der Mittelschicht, die im Eigenheim wohnt, niedriger als in Deutschland.
„Die hohe Abgabenbelastung erschwert den Vermögensaufbau“, moniert Ifo-Experte Dorn. Zumal etwa der Erwerb von Immobilien für breite Schichten in den vergangenen Jahren zu teuer geworden sei.
„Wenn in der Mitte der Gesellschaft der Spielraum für den Vermögensaufbau schwinde, stellt sich für viele die Frage, warum man sich dann überhaupt noch mehr anstrengen sollte“, warnt der Ökonom. Auch diese ungute Entwicklung dämpfe Deutschlands Wachstumschancen.
Zur Mittelschicht gehören nach der international üblichen Definition alle Haushalte, deren verfügbares Einkommen zwischen 75 und 200 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Für hiesige Singles umfasst dies Einkommen von mindestens 17.500 Euro im Jahr bis maximal 46.600; bei einer vierköpfigen Familie reicht die Spanne von 36.700 Euro bis zu 98.900 Euro Jahreseinkommen.
2019 zählten in Deutschland 63 Prozent der Bevölkerung zur Mittelschicht – drei Prozentpunkte weniger als noch 2007. Damit schrumpfte die Mitte, die seit Ende der 90er-Jahren zurückging, weiter.
Deutschlands Wirtschaftsschwäche setzt Mittelschicht stark zu
In vielen anderen europäischen Staaten war die Entwicklung, wie die Analyse des Ifo-Instituts zeigt, entgegengesetzt. So zählen in Griechenland, Frankreich, Portugal oder Luxemburg inzwischen größere Teile der Bevölkerung zur Mitte als 2007. Gehörten die Deutschen damals im europäischen Vergleich noch zum oberen Drittel, so liegen sie jetzt beim Umfang ihrer Mittelschicht mit dem 14. Platz nur noch im Mittelfeld.
Die anhaltende Wirtschaftsschwäche in Deutschland setzt der Mittelschicht stark zu. So ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr nicht größer als 2019, dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie.
„Damit sind wir weltweit das Schlusslicht beim Wachstum“, sagt Ifo-Forscher Dorn. Die hohe Inflation habe besonders die untere Mittelschicht stark getroffen, die sich in ihrem Konsum einschränken müsse. Denn die Löhne würden erst allmählich anziehen.
Allerdings haben die Ifo-Forscher für die Deutschen auch eine tröstliche Botschaft in petto. Zwar kann die hiesige Mittelschicht beim verfügbaren Einkommen nicht mit der in den EU-Staaten Luxemburg, Dänemark, Finnland, Österreich oder Schweden mithalten. Europas größte Volkswirtschaft kommt hier nach Irland lediglich auf den siebten Platz.
Doch bei der Kaufkraft der Einkommen belegen die Deutschen immerhin den dritten Platz hinter Luxemburg und Österreich. Denn die Preise hierzulande sind in Restaurants oder im Supermarkt oft günstiger als anderswo in Europa. „Das zeigt, wie wichtig ein funktionierender Wettbewerb ist“, betont Ifo-Experte Dorn.
Zitat von Gast am 5. Oktober 2023, 06:16 UhrMerz schlägt milliardenschwere Steuerreform vor
CDU-Chef Friedrich Merz plädiert für eine große Unternehmenssteuerreform. Die Verbände jubeln - doch für manche Firmen könnte es ein böses Erwachen geben.
Merz' Steuerpläne sind ein heikles Geschenk
Es ist ein Geschenk, von dem zumindest manche der Beschenkten noch nicht so genau wissen, ob sie es tatsächlich annehmen sollten: CDU-Chef Friedrich Merz will die Besteuerung von Unternehmen grundlegend reformieren und die bisherige Zweigleisigkeit von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer beseitigen. "Das bedeutet: Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform werden nur noch nach einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht besteuert, Personengesellschaften nicht mehr nach der Einkommensteuer", sagte Merz dem Handelsblatt. Als einheitlicher Steuersatz schwebt ihm eine Größenordnung von 25 Prozent vor. Die Frage ist nur: Wem nützt und wem schadet eine solche Reform?
In Deutschland gibt es rund 790 000 Kapitalgesellschaften, gut 411 000 Personengesellschaften und mehr als zwei Millionen Einzelunternehmen. Zu ersteren zählen etwa GmbHs und Aktiengesellschaften, die strengen Berichtspflichten unterliegen und 15 Prozent Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zahlen. Hinzu kommt die Gewerbesteuer der Kommunen, sodass die Gesamtsteuerlast im Schnitt bei knapp 30 Prozent liegt. Personengesellschaften und Einzelunternehmen dagegen müssen weniger strenge Auflagen erfüllen, dafür haften die Gesellschafter bei Verlusten mit ihrem Privatvermögen. Sie zahlen keine Körperschaftsteuer, sondern - wie Arbeiter, Angestellte und Beamte - Einkommensteuer. Der Eingangssteuersatz liegt entsprechend bei 14, der Satz für den letzten verdient Euro bei bis zu 45 Prozent.
Ob das einzelne Personenunternehmen nun von Merz' Vorschlag profitieren würde, hängt vom Durchschnittssteuersatz ab, den es zahlt. Bei vielen profitablen Firmen dürfte diese Durchschnittsbelastung deutlich über 25 Prozent liegen, die Merzschen Pläne brächten also eine spürbare Steuersenkung mit sich. Ausgerechnet manch kleinem oder wenig rentablem Unternehmen dagegen drohte womöglich sogar eine Mehrbelastung. Auch der Staat zählte erst einmal zu den Verlierern, denn die Reform würde zu Steuerausfällen von 20 bis 30 Milliarden Euro im Jahr führen, wie der CDU-Chef selbst einräumt. Allerdings, so Merz, zeige die Erfahrung, dass Unternehmenssteuersenkungen das Wirtschaftswachstum ankurbelten und sich damit teilweise selbst finanzierten. Ein Argument, dass in der Wissenschaft nicht unumstritten ist.
Die Debatte über die zweigeteilte Unternehmenssteuer ist 100 Jahre alt
Dennoch setzen auch die Betroffenen auf eben diesen Effekt. "Die letzte Unternehmenssteuerreform von 2008 hat bewiesen, dass Steuersatzsenkungen eine neue Wachstumsdynamik entfalten", sagte Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, der SZ. Es sei auch richtig ist, dass die CDU eine Gleichbehandlung der Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften erreichen wolle. "Das ist überfällig. Steuerliche Impulse sind dringend notwendig, um den Verschlechterungen bei vielen Standortfaktoren entgegenzuwirken", so Kirchdörfer. Fazit: "Die Familienunternehmen begrüßen die CDU-Pläne für eine umfassende Unternehmenssteuerreform."
Tatsächlich gibt es die Debatte darüber, ob - und wenn ja, wie - das Nebeneinander von Körperschaft- und Einkommensteuer bei der Unternehmensbesteuerung beseitigt werden sollte, schon seit ziemlich exakt 100 Jahren. 1924 etwa formulierten Teilnehmer des Deutschen Juristentags in Heidelberg eine entsprechende Forderung. Immerhin: Seit einigen Jahren können Personenunternehmen wählen, ob sie statt Einkommen- Körperschaftsteuer zahlen wollen. Die Option ist allerdings mit einigen Kautelen verbunden und zudem kompliziert, weshalb nur wenige Firmen von ihr Gebrauch machen. Merz will das Wahlrecht deshalb wieder abschaffen und Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommensteuer für unternehmerische und gewerbliche Einkünfte zu "einer verständlichen Unternehmensbesteuerung" verschmelzen.
Familienunternehmerverband will zunächst den Solidaritätszuschlag abschaffen
Lob dafür erhält der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende auch von Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer. "Merz greift die Sorge vieler Familienunternehmer auf, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf viel zu vielen Feldern gleichzeitig wegrutscht", sagte sie. "Das Ziel seiner Unternehmenssteuerreform, die Steuerbelastung zu senken, ist überfällig. Deutschland hat unter den Industrieländern mit die höchsten Unternehmenssteuern."
Allerdings, so klagt nicht nur die Verbandschefin, sei noch "zu wenig bekannt, wie die CDU sich das Konzept genau vorstellt". Zudem müsse Merz schärfer herausarbeiten, warum Kapital- und Personengesellschaften nicht mehr unterschiedlich besteuert werden sollten. Schließlich seien Personenunternehmen die Grundlage für die sehr langfristig orientierte Finanzierungskultur in Deutschland. Auch dürfe eine Unternehmenssteuerreform nicht zum Aushebeln der Schuldenbremse des Grundgesetzes führen. "Daher könnte es sinnvoll sein, mit mehreren Zwischenschritten loszulegen, wie zum Beispiel der Abschaffung des Soli, den inzwischen fast nur noch Unternehmen zahlen." Auch könne die Gewerbesteuer durch einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Das nämlich, so Ostermann, wäre einmal "eine echte Bürokratieentlastung".
Merz schlägt milliardenschwere Steuerreform vor
CDU-Chef Friedrich Merz plädiert für eine große Unternehmenssteuerreform. Die Verbände jubeln - doch für manche Firmen könnte es ein böses Erwachen geben.
Merz' Steuerpläne sind ein heikles Geschenk
Es ist ein Geschenk, von dem zumindest manche der Beschenkten noch nicht so genau wissen, ob sie es tatsächlich annehmen sollten: CDU-Chef Friedrich Merz will die Besteuerung von Unternehmen grundlegend reformieren und die bisherige Zweigleisigkeit von Körperschaftsteuer und Einkommensteuer beseitigen. "Das bedeutet: Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform werden nur noch nach einem einheitlichen Unternehmenssteuerrecht besteuert, Personengesellschaften nicht mehr nach der Einkommensteuer", sagte Merz dem Handelsblatt. Als einheitlicher Steuersatz schwebt ihm eine Größenordnung von 25 Prozent vor. Die Frage ist nur: Wem nützt und wem schadet eine solche Reform?
In Deutschland gibt es rund 790 000 Kapitalgesellschaften, gut 411 000 Personengesellschaften und mehr als zwei Millionen Einzelunternehmen. Zu ersteren zählen etwa GmbHs und Aktiengesellschaften, die strengen Berichtspflichten unterliegen und 15 Prozent Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zahlen. Hinzu kommt die Gewerbesteuer der Kommunen, sodass die Gesamtsteuerlast im Schnitt bei knapp 30 Prozent liegt. Personengesellschaften und Einzelunternehmen dagegen müssen weniger strenge Auflagen erfüllen, dafür haften die Gesellschafter bei Verlusten mit ihrem Privatvermögen. Sie zahlen keine Körperschaftsteuer, sondern - wie Arbeiter, Angestellte und Beamte - Einkommensteuer. Der Eingangssteuersatz liegt entsprechend bei 14, der Satz für den letzten verdient Euro bei bis zu 45 Prozent.
Ob das einzelne Personenunternehmen nun von Merz' Vorschlag profitieren würde, hängt vom Durchschnittssteuersatz ab, den es zahlt. Bei vielen profitablen Firmen dürfte diese Durchschnittsbelastung deutlich über 25 Prozent liegen, die Merzschen Pläne brächten also eine spürbare Steuersenkung mit sich. Ausgerechnet manch kleinem oder wenig rentablem Unternehmen dagegen drohte womöglich sogar eine Mehrbelastung. Auch der Staat zählte erst einmal zu den Verlierern, denn die Reform würde zu Steuerausfällen von 20 bis 30 Milliarden Euro im Jahr führen, wie der CDU-Chef selbst einräumt. Allerdings, so Merz, zeige die Erfahrung, dass Unternehmenssteuersenkungen das Wirtschaftswachstum ankurbelten und sich damit teilweise selbst finanzierten. Ein Argument, dass in der Wissenschaft nicht unumstritten ist.
Die Debatte über die zweigeteilte Unternehmenssteuer ist 100 Jahre alt
Dennoch setzen auch die Betroffenen auf eben diesen Effekt. "Die letzte Unternehmenssteuerreform von 2008 hat bewiesen, dass Steuersatzsenkungen eine neue Wachstumsdynamik entfalten", sagte Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, der SZ. Es sei auch richtig ist, dass die CDU eine Gleichbehandlung der Gewinne von Personen- und Kapitalgesellschaften erreichen wolle. "Das ist überfällig. Steuerliche Impulse sind dringend notwendig, um den Verschlechterungen bei vielen Standortfaktoren entgegenzuwirken", so Kirchdörfer. Fazit: "Die Familienunternehmen begrüßen die CDU-Pläne für eine umfassende Unternehmenssteuerreform."
Tatsächlich gibt es die Debatte darüber, ob - und wenn ja, wie - das Nebeneinander von Körperschaft- und Einkommensteuer bei der Unternehmensbesteuerung beseitigt werden sollte, schon seit ziemlich exakt 100 Jahren. 1924 etwa formulierten Teilnehmer des Deutschen Juristentags in Heidelberg eine entsprechende Forderung. Immerhin: Seit einigen Jahren können Personenunternehmen wählen, ob sie statt Einkommen- Körperschaftsteuer zahlen wollen. Die Option ist allerdings mit einigen Kautelen verbunden und zudem kompliziert, weshalb nur wenige Firmen von ihr Gebrauch machen. Merz will das Wahlrecht deshalb wieder abschaffen und Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommensteuer für unternehmerische und gewerbliche Einkünfte zu "einer verständlichen Unternehmensbesteuerung" verschmelzen.
Familienunternehmerverband will zunächst den Solidaritätszuschlag abschaffen
Lob dafür erhält der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende auch von Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer. "Merz greift die Sorge vieler Familienunternehmer auf, dass die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auf viel zu vielen Feldern gleichzeitig wegrutscht", sagte sie. "Das Ziel seiner Unternehmenssteuerreform, die Steuerbelastung zu senken, ist überfällig. Deutschland hat unter den Industrieländern mit die höchsten Unternehmenssteuern."
Allerdings, so klagt nicht nur die Verbandschefin, sei noch "zu wenig bekannt, wie die CDU sich das Konzept genau vorstellt". Zudem müsse Merz schärfer herausarbeiten, warum Kapital- und Personengesellschaften nicht mehr unterschiedlich besteuert werden sollten. Schließlich seien Personenunternehmen die Grundlage für die sehr langfristig orientierte Finanzierungskultur in Deutschland. Auch dürfe eine Unternehmenssteuerreform nicht zum Aushebeln der Schuldenbremse des Grundgesetzes führen. "Daher könnte es sinnvoll sein, mit mehreren Zwischenschritten loszulegen, wie zum Beispiel der Abschaffung des Soli, den inzwischen fast nur noch Unternehmen zahlen." Auch könne die Gewerbesteuer durch einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Das nämlich, so Ostermann, wäre einmal "eine echte Bürokratieentlastung".
Zitat von Gast am 11. Oktober 2023, 06:08 UhrAktuell profitiert die Gastronomie noch von der niedrigeren Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Doch damit soll ab Januar Schluss sein – das könnte für Gäste richtig teuer werden.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Gastronomie stark gelitten, sodass viele Restaurants geschlossen wurden. Um weitere Verluste zu verhindern, wurde für die gesamte Branche eine niedrigere Mehrwertsteuer von aktuell sieben statt 19 Prozent entlastet.
Das sollte ursprünglich nur bis 30. Juli 2021 gelten, wurde aber durch den Koalitionsausschuss mehrfach verlängert. Der neue Stichtag ist aktuell der 31. Dezember 2023.Das bedeutet, dass ab Januar 2024 für alle Betriebe in der Gastronomie wieder der reguläre Satz von 19 Prozent gelten wird. Hinzu kommen die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise seit Beginn des Ukraine-Kriegs.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) beklagt, dass die Mehrkosten der Steuererhöhung 1:1 an die Gäste weitergegeben werden müssten, da es dann keine Reserven mehr gäbe.
Januar 2024: Restaurantbesuche werden deutlich teurer
Aktuell zahlt man für ein Schnitzelgericht mit Schweinefleisch rund 15 Euro je nach Restaurant. Würden die Wirte die Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent direkt an die Gäste weitergeben, dann würde dasselbe Gericht ab Januar schon circa 16,80 Euro kosten.
Ein originales Wiener Schnitzel mit Kalbsfleisch, das aktuell schnell um die 20 Euro kostet, läge nach der Preissteigerung um 12 Prozent schon bei etwa 22,40 Euro.
Doch damit nicht genug: Während manche Kunden solch ein teureres Essen noch verkraften können, müssen sich andere Gäste einmal mehr überlegen, wie oft sie sich den Restaurantbesuch leisten können.Die DEHOGA prognostiziert, dass aufgrund der sinkenden Einnahmen wieder viele Betriebe schließen werden. Laut der Internationalen Handelskammer (IHK) denkt bis zu einem Drittel der Restaurant-Inhaber über eine Geschäftsaufgabe nach.
Experten Meinung
Restaurants sind wichtig für jede Stadt
Das Leben in den Städten wird von den vielen lokalen Restaurants maßgeblich mitbestimmt. Nicht nur sterben seit vielen Jahren kleine Geschäfte aus, sondern nun auch zahlreiche Gaststätten, die immer Publikumsmagnet sind – ohne eine starke Gastronomie werden Innenstädte in ganz Deutschland noch weiter aussterben. Darum wäre es wünschenswert, dass sich Olaf Scholz an sein Versprechen von 2021 hielte. Damals sagte er zur niedrigeren Mehrwertsteuer: "Das schaffen wir nie wieder ab." Zwar nimmt der Staat 3,4 Milliarden Euro weniger Steuern pro Jahr ein – doch wenn wegen der höheren Kosten 30 Prozent aller Restaurants schließen, dürfte der Verlust auch nicht ohne sein.
Aktuell profitiert die Gastronomie noch von der niedrigeren Mehrwertsteuer von sieben Prozent. Doch damit soll ab Januar Schluss sein – das könnte für Gäste richtig teuer werden.
Im Zuge der Corona-Pandemie hat die Gastronomie stark gelitten, sodass viele Restaurants geschlossen wurden. Um weitere Verluste zu verhindern, wurde für die gesamte Branche eine niedrigere Mehrwertsteuer von aktuell sieben statt 19 Prozent entlastet.
Das bedeutet, dass ab Januar 2024 für alle Betriebe in der Gastronomie wieder der reguläre Satz von 19 Prozent gelten wird. Hinzu kommen die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise seit Beginn des Ukraine-Kriegs.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) beklagt, dass die Mehrkosten der Steuererhöhung 1:1 an die Gäste weitergegeben werden müssten, da es dann keine Reserven mehr gäbe.
Januar 2024: Restaurantbesuche werden deutlich teurer
Aktuell zahlt man für ein Schnitzelgericht mit Schweinefleisch rund 15 Euro je nach Restaurant. Würden die Wirte die Erhöhung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent direkt an die Gäste weitergeben, dann würde dasselbe Gericht ab Januar schon circa 16,80 Euro kosten.
Ein originales Wiener Schnitzel mit Kalbsfleisch, das aktuell schnell um die 20 Euro kostet, läge nach der Preissteigerung um 12 Prozent schon bei etwa 22,40 Euro.
Die DEHOGA prognostiziert, dass aufgrund der sinkenden Einnahmen wieder viele Betriebe schließen werden. Laut der Internationalen Handelskammer (IHK) denkt bis zu einem Drittel der Restaurant-Inhaber über eine Geschäftsaufgabe nach.
Experten Meinung
Restaurants sind wichtig für jede Stadt
Das Leben in den Städten wird von den vielen lokalen Restaurants maßgeblich mitbestimmt. Nicht nur sterben seit vielen Jahren kleine Geschäfte aus, sondern nun auch zahlreiche Gaststätten, die immer Publikumsmagnet sind – ohne eine starke Gastronomie werden Innenstädte in ganz Deutschland noch weiter aussterben. Darum wäre es wünschenswert, dass sich Olaf Scholz an sein Versprechen von 2021 hielte. Damals sagte er zur niedrigeren Mehrwertsteuer: "Das schaffen wir nie wieder ab." Zwar nimmt der Staat 3,4 Milliarden Euro weniger Steuern pro Jahr ein – doch wenn wegen der höheren Kosten 30 Prozent aller Restaurants schließen, dürfte der Verlust auch nicht ohne sein.