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Steuern in Deutschland

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Höheres Nettogehalt, So sichern Sie sich jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2021

Statt auf Steuererstattungen vom Finanzamt zu warten, können Arbeitnehmer auch direkt ihre Lohnsteuer senken lassen. Welche Vorteile das bringt und wozu Sie dann verpflichtet sind.

Normalerweise läuft es so: Der Arbeitgeber behält vom Arbeitnehmer jeden Monat Lohnsteuer ein. Damit haben Angestellte ihre Schuldigkeit gegenüber dem Finanzamt bereits getan. Haben Sie selbst aber hohe Kosten, die sie von der Steuer absetzen können, geben sie das in der Steuererklärung an und erhalten später eine Erstattung. Das geht aber auch schon viel früher.

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren heißt das sperrige Zauberwort. Damit beantragt man beim Finanzamt einen Freibetrag – und sichert sich so ein höheres monatliches Nettoeinkommen. Wie das genau geht, welche Fristen zu beachten sind und wer die Lohnsteuer-Ermäßigung überhaupt nutzen kann, zeigt unser Überblick.

Was ist ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, sollten über einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung nachdenken. Denn mit einem Freibetrag können sie sich direkt ein höheres monatliches Nettogehalt sichern und müssen nicht bis zum nächsten Steuerbescheid warten.

Dies können hohe Werbungskosten für einen langen Arbeitsweg, Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder hohe Fortbildungskosten sein.

Auch Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.

Welche Bedingung muss ich dafür erfüllen?

Die Aufwendungen betragen mehr als 600 Euro pro Jahr. Berufsbedingte Werbungskosten werden dabei allerdings erst berücksichtigt, wenn sie den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro übersteigen. Machen Sie also allein Werbungskosten geltend, müssten diese insgesamt mindestens 1.600 Euro betragen.

Wo stelle ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

Sie können den Antrag direkt beim Finanzamt stellen – allerdings nur auf Papier, weil er unterschrieben werden muss. Je nachdem, ob Sie zum ersten Mal einen Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag stellen oder einen bestehenden Antrag ändern wollen, sind unterschiedliche Formulare nötig. Beide können Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung herunterladen.

Sie können den Freibetrag für zwei Jahre beantragen. Ändern sich aber die Umstände, so dass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.

Der Antrag kann das Finanzamt auf mehreren Wegen erreichen: per Post, von Ihnen persönlich oder einem Bevollmächtigten abgegeben. Wer ihn zum ersten Mal stellt, muss entsprechende Nachweise beilegen.

Welche Fristen gelten?

Wer bereits ab Beginn des neuen Jahres profitieren möchte, kann noch in diesem Jahr aktiv werden, sollte aber spätestens im Januar den Antrag stellen. Zwar ist ein Antrag auch danach noch möglich, er gilt dann aber erst für die dem Antrag folgenden Monate.

Was ist sonst noch zu beachten?

Wichtig zu beachten: Wer Freibeträge erhält, muss in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet dort nach, ob zu hohe Freibeträge berücksichtigt wurden. Ebenfalls zur Steuererklärung verpflichtet sind 2021 viele Kurzarbeiter

 

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Steuererklärung 2020: Diese Änderungen sollten Sie kennen

Jedes Steuerjahr bringt neue Regeln – das ist auch 2020 nicht anders. Freibeträge steigen, Rentner zahlen mehr Steuern und Kurzarbeiter sind zur Steuererklärung verpflichtet. Alle Neuerungen im Überblick.

2020 war vieles anders. Zahlreiche Arbeitnehmer gingen ins Homeoffice, viele wurden in Kurzarbeit geschickt. Beides führt zu Änderungen bei der Steuererklärung. Aber auch abseits von Corona justiert der Gesetzgeber von Jahr zu Jahr nach.

Was sich bei der Steuer in diesem Jahr getan hat, haben wir für Sie zusammengefasst – aufgeteilt nach Arbeitnehmern, Eltern, Selbstständigen, Kapitalanlegern, Rentnern und Pensionären.

Änderungen für alle Steuerzahler

Steuerfreier Grundfreibetrag: Sie müssen nicht auf Ihr gesamtes Einkommen Steuern zahlen. Einen Teil rührt das Finanzamt gar nicht erst an, den sogenannten Grundfreibetrag. Für das Steuerjahr 2020 steigt er von 9.168 Euro auf 9.408 Euro. Für Ehepartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gilt der doppelte Betrag von 18.816 Euro.

Steuerklassenwechsel: Ehepaare und Lebenspartner dürfen ihre Lohnsteuerklasse jetzt so oft wechseln, wie sie wollen. Bisher war das nur einmal pro Jahr möglich oder ausnahmsweise zweimal, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt waren.

Unterhalt: Zahlen Sie Unterhalt an bedürftige Personen, können Sie das als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art in der Steuererklärung geltend machen – aber nur bis zu einem Höchstbetrag. Dieser wurde 2020 von 9.168 Euro auf 9.408 Euro angehoben.

 

Änderungen für Arbeitnehmer

Homeoffice: 2020 haben wegen der Corona-Pandemie viele Menschen von zu Hause aus gearbeitet, ohne ein echtes Arbeitszimmer zu besitzen. Die Bundesregierung hat sich deshalb auf eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag geeinigt. Lesen Sie hier, wie Sie das Homeoffice richtig von der Steuer absetzen.

Pendlerpauschale: Die Homeoffice-Pauschale hat eine Kehrseite: Für die Tage, an denen Sie sie geltend machen, können Sie nicht gleichzeitig auch von der Entfernungspauschale profitieren. Schließlich waren Sie entweder im Homeoffice oder im Büro. Für die Tage aber, an denen Sie die Pauschale nutzen gilt: Ab dem 21. Kilometer können Sie künftig 35 Cent statt 30 Cent geltend machen.

Kurzarbeit: Haben Sie 2020 Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist nötig, weil das Kurzarbeitergeld an sich zwar steuerfrei ist, aber den Steuersatz für den Rest Ihres zu versteuernden Einkommens erhöht. Das nennt sich Progressionsvorbehalt. Diesen höheren Steuersatz darf der Arbeitgeber beim monatlichen Lohnsteuerabzug nicht sofort an das Finanzamt weitergeben. Das heißt, Sie schulden dem Staat noch dieses zu wenig gezahlte Geld.

Sachbezüge: Kommt Ihr Arbeitgeber für Ihre Verpflegung und Unterkunft auf, müssen Sie diese Sachbezüge versteuern. 2020 gelten zum Teil höhere Werte als im Jahr zuvor. Für ein Frühstück müssen Sie 1,80 Euro angeben, für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro. Der Betrag für eine gestellte Unterkunft bleibt gleich: 7,70 Euro pro Tag.

Dienstreisen ins Ausland: Für einige Länder hat das Bundesfinanzministerium die sogenannten Pauschbeträge angehoben. Bis zu deren Höhe kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die Kosten für Übernachtungen steuerfrei erstatten und die Angestellten dürfen ihren sogenannten Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten absetzen. Welche Pauschbeträge für welche Länder gelten, können Sie hier nachlesen.

Umzugskosten: Mussten Sie 2020 aus beruflichen Gründen umziehen, entscheidet das Datum darüber, wie viel Sie von der Steuer absetzen können. Lag der Umzug zwischen 1. März und 31. Mai, liegen die Pauschalen für Verheiratete und Lebenspartner bei 1.639 Euro, für Singles bei 820 Euro und für weitere Personen, die mit umziehen (zum Beispiel Kinder oder Hausangestellte), bei 361 Euro. Fand der Umzug hingegen nach dem 1. Juni statt, können Sie 860 Euro für sich ansetzen und für jede weitere Person noch einmal 573 Euro.

Nachhilfekosten: Ein Umzug bringt es oft mit sich, dass Kinder Nachhilfeunterricht nehmen müssen. Auch an diesen Kosten beteiligt sich das Finanzamt bei einem berufsbedingten Umzug. Von 1. März bis 31. Mai gilt dabei ein Höchstbetrag von 2.066 Euro, ab 1. Juni ein Betrag von 1.146 Euro.

E-Dienstwagen: Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, muss das als geldwerten Vorteil versteuern. Bei E-Autos und Hybridfahrzeugen gibt es aber "Rabatt", wenn Sie den Wagen nicht vor 2019 erhalten haben. Je nachdem, welche Voraussetzungen der Dienstwagen erfüllt, halbiert sich die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung oder schrumpft sogar auf ein Viertel im Vergleich zu einem klassischen Dienstwagen.

Am meisten Steuern sparen Sie, wenn das Auto gar kein CO2 ausstößt und laut Listenpreis nicht teurer ist als 60.000 Euro. Als Listenpreis gilt die unverbindliche Bruttopreisempfehlung des Händlers oder Herstellers zu dem Zeitpunkt, an dem Sie das Auto erstmals nutzen.

Dienstfahrrad: Auch wenn Ihnen Ihre Chefin ein Dienstfahrrad überlässt, das Sie privat nutzen dürfen, müssen Sie das wie ein Dienstauto auch als geldwerten Vorteil versteuern. Ab 2020 wird das aber günstiger. Bisher errechnete sich der monatliche Durchschnittswert für die private Nutzung so: 1 Prozent von der Hälfte des auf volle 100 Euro abgerundeten Listenpreises. Ab 2020 gilt nur noch ein Viertel des Listenpreises.

Änderungen für Eltern

Kinderfreibetrag: Wer Kinder hat, dem steht neben seinem persönlichen Grundfreibetrag noch ein Kinderfreibetrag zu. Das heißt, ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei. 2020 wurde der Kinderfreibetrag von 2.490 auf 2.586 Euro angehoben.

Änderungen für Selbstständige

Kleinunternehmer: Liegt Ihr Umsatz unter einer bestimmten Grenze, müssen Sie Ihren Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Bisher lag diese Grenze bei 17.500 Euro, im Steuerjahr 2020 steigt sie auf 22.000 Euro.

Änderungen für Kapitalanleger

Steuererklärung: Ab 2020 müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie Kapitalerträge erwirtschaftet haben, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen. Zu den Kapitalerträgen, die nicht dieser Abgeltungssteuer unterliegen, zählen zum Beispiel bestimmte Lebensversicherungen.

Änderungen für Rentner und Pensionäre

Steuerpflicht: Jahr für Jahr müssen Neurentner einen um 2 Prozentpunkte größeren Teil ihrer Rente versteuern. Haben Sie 2020 zum ersten Mal gesetzliche Rente bezogen, müssen Sie auf 80 Prozent davon Steuern zahlen. Für Altrentner ändert sich nichts am Freibetrag.

Versorgungsfreibetrag: Haben Sie 2020 erstmals Beamten- oder Betriebspensionen erhalten, ist davon ebenfalls nur ein kleiner Teil steuerfrei. Dieser Versorgungsfreibetrag sinkt 2020 auf 16 Prozent der Pension, höchstens jedoch 1.200 Euro. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt auf 360 Euro. Zusammen dürfen Sie also auf maximal 1.560 Euro keine Steuern zahlen.

 

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Schuldenhaushalt 2021: Der Staat verschuldet sich und Milliardäre verdienen weiter Milliarden

 

 

Das Krisenjahr 2020 neigt sich dem Ende zu, der deutsche Staat musste Schulden in Milliardenhöhe aufnehmen und nahm seit langer Zeit erstmals wieder den Fuß von der Schuldenbremse. Dass sich dies auch im kommenden Jahr vorerst nicht ändern wird, zeigt der nun verabschiedete Haushaltsplan für 2021.

• Nettokredite in Höhe von 180 Milliarden Euro

• Wer kommt für die Schulden auf?

• Schere zwischen Arm und Reich spreizt sich

Haushaltsgesetz 2021

Das Krisenjahr 2020 bohrte nicht nur vielen Unternehmen und Selbstständigen ein tiefes Loch in die Kasse, auch das Schuldenkonto der Bundesrepublik wurde stark belastet. Doch mit dem Jahreswechsel wird die Pandemie noch nicht überstanden sein, weitere einschränkende Maßnahmen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch über die Anfangsmonate 2021 hinweg anhalten.

Auch im bereits verabschiedeten Haushaltsgesetz 2021 der Bundesregierung spiegeln die Kalkulationen die Folgen der Krise wider. Demnach wurde der eigentlich geplante Bundeshaushalt um 43 Milliarden Euro auf ein Gesamtvolumen von 413,4 Milliarden Euro aufgestockt. Entsprechend plant die Regierung knapp eine halbe Billion Euro im kommenden Jahr auszugeben, wovon rund 180 Milliarden Euro beziehungsweise circa 43,58 Prozent des gesamten Bundeshaushalts für das Jahr 2021 über Neuverschuldungen finanziert werden sollen.

Entsprechend scheint die jahrelang angezogene Schuldenbremse der Bundesregierung nun fürs erste vollkommen gelöst zu werden.

Gewerkschafter plädiert für Steuerentlastung der "kleinen Einkommen"

Während die geschnürten Hilfspakete und die damit verbundene Neuverschuldung des Bundeshaushaltes notwendig für die Navigation durch die Corona-Krise sind, müssen diese aber auch früher oder später wieder abgebaut werden. Entsprechend plädieren Stimmen aus den Gewerkschaften, die Corona-Maßnahmen vorausblickend zu planen, sodass in den kommenden Jahren nicht die ohnehin schon durch Krise stark belasteten Unternehmen und Privatpersonen für die Tilgung der Staatsschulden aufkommen müssen.

Diesbezüglich äußerte sich Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes im öffentlichen Blog der Gewerkschaft wie folgt: "Es ist richtig, dass sich die Politik kräftig gegen die Corona-Krise stemmt und versucht, den Wirtschaftseinbruch abzufedern. Sie muss aber mehr tun, um Härten für die Beschäftigten zu vermeiden."

Hoffmann spricht sich zudem deutlich für eine Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Privatpersonen aus. "Klar ist auch, dass Millionäre und Milliardäre mehr zu unserem Gemeinwesen beitragen müssen. Daher brauchen wir ein gerechtes Steuersystem, das kleine und mittlere Einkommen entlasten und Gutverdiener sowie Vermögende stärker in die Pflicht nimmt."

Die Schere zwischen Arm und Reich

Der Gedanke Hoffmanns, dass die Reichen der Gesellschaft vermehrt für die wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise aufkommen sollen, könnten daraus entstanden sein, dass die berühmte Schere zwischen Arm und Reich im Krisenjahr 2020 in Deutschland und weltweit weiter auseinandergegangen ist.

Während kleine und mittelgroße Unternehmen in Deutschland und den USA aufgrund der Krise reihenweise schließen mussten und unzählige Arbeitsplätze verloren gegangen sind, konnten die Milliardäre der Welt ihr Vermögen vermehren. Laut heise.de seien die Einkommen der Arbeitnehmer in den USA im Zeitraum von März bis Oktober um 2,3 Prozent gesunken, wohingegen die Milliardäre des Landes ihr Vermögen in Summe um eine Billion US-Dollar vermehren konnten. Allein Tesla-CEO Elon Musk steigerte sein Vermögen 2020 um 119 Milliarden US-Dollar, gefolgt von Amazon-Chef Jeff Bezos (71 Milliarden US-Dollar Zuwachs) und Facebooks Mark Zuckerberg (50 Milliarden US-Dollar Zuwachs).

Dieses Phänomen beschränkt sich allerdings nicht auf die USA, auch in Deutschland sind die insgesamt 119 Milliardäre des Landes reicher geworden. Wie eine Untersuchung des Bayerischen Rundfunks zeigt, wuchs das Gesamtvermögen der deutschen Milliardäre im Krisenjahr um 95 Milliarden US-Dollar an

 

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Europameister bei den Strompreisen: Deutsche Verbraucher zahlen 13,04 Cent pro Kilowattstunde mehr als der Durchschnitt

 

Strom bleibt in Deutschland nach wie vor teuer. Bereits das zweite Jahr in Folge haben hiesige Verbraucher europaweit am meisten dafür bezahlt. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Als erster hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe in ihren Montagsausgaben darüber berichtet.

Nachdem die Bundesrepublik im Jahr 2019 Dänemark bei den Strompreisen überholt hat, sind demnach die Kosten im vergangenen Jahr noch weiter nach oben geklettert. Kleine Haushalte, die 1.200 Kilowattstunden im Jahr verbraucht haben, zahlten 34,30 Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Im Jahr 2019 waren es noch 33,49 Cent. Und auch für größere Haushalte mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden erhöhten sich die Preise — sie zahlten im Schnitt 30,43 Cent pro Kilowattstunde statt der 29,83 Cent aus dem Vorjahr.

Während in Deutschland die Strompreise steigen, sinkt der europäische Durchschnitt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts fiel im Euroraum der Preis für Strom um 0,53 Cent auf 22,47 Cent je Kilowattstunde. Und in den Ländern der EU um 0,51 Cent auf 21,26 Cent. Deutschland liegt damit 13,04 Cent über dem EU-Durchschnitt.

Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, sagte zu den Funke-Zeitungen, Deutschland sei "Europameister bei den Strompreisen". Diese seien "inakzeptabel" und müssten "deutlich sinken". Deshalb müsse die Stromsteuer für Privathaushalte abgeschafft werden. Strom und Energie dürften "nicht zum Luxusgut werden".

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Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten werden teilweise teurer

 

Teils höhere Kosten, aber auch keine bösen Preisüberraschungen mehr: Für Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Staaten wie China oder den USA gelten seit heute neue Regeln.

Kleinere Waren mit einem Wert unter der bisherigen Freigrenze von 22 Euro sind künftig auch umsatzsteuerpflichtig, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Zugleich sollen aber auch versteckte Zusatzkosten wegfallen und die Transparenz für Kundinnen und Kunden erhöht werden.

Konkret bedeuten die neuen Regeln, dass in Deutschland ab sofort auch bei Waren mit einem Wert von unter 22 Euro 19 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden, unter anderem für Bücher oder Lebensmittel fallen sieben Prozent an. Kostete beispielsweise eine CD von einem US-Versandhändler bislang 20 Euro, werden mit Steuern künftig 23,80 Euro fällig. Der eigentliche Zoll, der gesondert erhoben wird, gilt weiter für Waren mit einem Wert ab 150 Euro.

Keine bösen Überraschungen mehr

Kundinnen und Kunden sollen über die neuen Regeln aber auch besser vor bösen Überraschungen geschützt werden. Wer bisher Produkte aus Drittstaaten bestellt hatte, musste teilweise mit Extrakosten für die Anmeldung beim Zoll durch das Transportunternehmen rechnen. Das soll ab sofort wegfallen und der angegebene Preis auch der Endpreis sein. Um den Unternehmen den Verkauf in andere Mitgliedstaaten zu erleichtern, können sie sich bei einem Portal registrieren, das die Erfassung und Abrechnung der Mehrwertsteuer erleichtert.

Die EU will mit den Neuregelungen verhindern, dass Händler aus Nicht-EU-Staaten ihre hiesigen Wettbewerber weiter unterbieten können. Bislang hatten Händler mit Sitz in der EU auf all ihre Waren Umsatzsteuer abführen müssen, während für Importe aus Drittstaaten die Freigrenze von 22 Euro galt. «Wir denken, dass die Verbraucher die zum Teil etwas höheren Preise akzeptieren sollten. Denn sie garantieren einen fairen Wettbewerb», kommentiert der Steuerexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann.

Missbrauch für Steuerbetrug

Die Freigrenze wurde in der Vergangenheit zudem auch für Steuerbetrug missbraucht. Einige Händler kennzeichneten Pakete so mit einem Preis von unter 22 Euro, obwohl ein viel teureres Produkt enthalten war. Damit wurde die Mehrwertsteuer nicht automatisch abgeführt. Der Zoll kam den Machenschaften nur durch Kontrollen auf die Schliche. Den Schaden für die EU-Staatskassen durch solche Schlupflöcher schätzt die EU-Kommission auf sieben Milliarden Euro jährlich.

Künftig dürfe es nicht mehr sein, «dass jemand etwas als Babyfon für fünfzehn Euro deklariert und letztlich ist ein I-Phone drin», sagt Brügelmann. Dafür brauche man aber auch mehr Kontrollen.

Außerdem will die EU sicherstellen, dass die Steuern am Lieferort der Waren gezahlt werden. Dafür gilt ab sofort ein EU-weiter Schwellenwert von 10.000 Euro, ab dem Händler Mehrwertsteuer abführen müssen. Bislang hatten in jedem EU-Land einzelne Schwellenwerte gegolten. Die Steuer wird künftig nur noch mit einem Finanzamt abgerechnet und auf die EU-Staaten verteilt, in denen der Händler Umsatz gemacht hat.

Der Branchenverband für Online- und Versandhandel bevh nennt die Regelungen «einen Schritt nach vorn». Für Verbraucherinnen und Verbraucher werde «konkrete Vergleichbarkeit» bei den Preisen geschaffen. Außerdem würden nationale Händler damit im internationalen Preiskampf ein Stück weit entlastet.

«Grundsätzlich ist das eine Vereinfachung, und wir begrüßen das als Schritt in die richtige Richtung», sagt auch Brügelmann. Kompliziert sei jedoch, die geltenden Mehrwertsteuersätze für einzelne Produkte herauszufinden. Hier brauche es eine einheitliche Datenbank. EU-weit einheitliche Mehrwertsteuersätze lehnt der Handelsverband jedoch ab.

 

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Warum das Vermögen der reichsten Deutschen hauptsächlich in Unternehmen steckt – und Forscher deshalb vor einer Vermögenssteuer warnen

Die Frage nach der Verteilung des Vermögens deutscher Bürgerinnen und Bürger steht seit vielen Jahren im Fokus von politischen Debatten. Eine neue Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt nun: Das meiste Vermögen der wohlhabendsten Menschen in Deutschland befinden sich überwiegend in Betrieben – anders als es bisherige amtliche Statistiken aufzeigten. Die Forscher und Forscherinnen der Studie warnen deshalb vor der Einführung einer Vermögenssteuer, da dies sonst negative Auswirkungen auf die Erholung der Wirtschaft nach der Pandemie sowie die Beschäftigung und andere Steuerarten hätte. Des Weiteren wurde festgestellt, dass in Ländern mit einem umfangreichen sozialstaatlichen Sicherungssystem wie in Deutschland – oder auch den skandinavischen Ländern – die Vermögensungleichheit größer ist.

Aus der Studie geht hervor, dass 56 bis 65 Prozent des Vermögens des wohlhabendsten Prozentes der Bevölkerung an Betriebe gebunden ist. Befragungsdaten der Deutschen Bundesbank zufolge sind es gerade einmal 39 Prozent. Diese hohen Werte werden mit der bereits erläuterten Wirtschaftsstruktur in Deutschlands erklärt. „Familienunternehmen tragen maßgeblich dazu bei, in allen Teilen Deutschlands gleiche Lebensbedingungen herzustellen. Das in ihnen gebundene, langfristig orientierte Vermögen dient dazu, Arbeitsplätze zu schaffen“, erklärte der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Professor Rainer Kirchdörfer. Fast 60 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland werden durch Familienunternehmen gestellt.

Die Forscherinnen und Forscher weisen in der Studie darauf hin, dass Deutschland bereits zu einem der Länder zählt, welches die höchsten Steuersätze für Betriebe hat. Eine Vermögenssteuer von einem Prozent würde demnach zu einer zuzüglichen Ertragssteuerbelastung von knapp zehn Prozent führen, die sich aus der zusätzlichen Belastung bei einer Umsatzrendite von acht Prozent ergäbe. Stattdessen argumentieren die Forscherinnen und Forscher, dass ein hohes Betriebsvermögen die Eigenkapitalbasis von Unternehmen stärke. Damit würden sie weniger krisenanfällig sein.

Vermögensungleichheit in Deutschland und skandinavischen Ländern höher

Vermögensverteilungen sind dabei nicht leicht zu bewerten. Das Netto-Gesamtvermögen ergibt sich nicht nur aus dem Geldvermögen, sondern auch aus Grund- und Bodenbesitz, Anlage- und Gebrauchsvermögen gerechnet auf Einzelpersonen, Haushalte oder Gruppen von Personen.

Es gibt dabei einige besondere Eigenschaften von Betriebsvermögen gegenüber anderen Vermögensanlagen. Einer der Besonderheiten besteht im jeweiligen Kontext der Sozial- und Wirtschaftsstruktur eines Landes. Dieser ist ein wesentlicher Faktor, der zu einem internationalen Vergleich herangezogen werden muss. Denn Ländern mit einem verbreiteten sozialen Absicherungssystem bieten in der Regel weniger Anreiz für private Vermögen als Länder, die solche Absicherungssysteme nicht haben.

Ein Beispiel: im Zuge der Corona-Pandemie verloren viele Menschen in den USA ihren Job. Die Arbeitslosigkeit hat viele in eine direkte existenzielle Not gebracht. In Deutschland wurden einerseits durch staatliche Hilfsgelder für Unternehmen und Betriebe versucht, eine steigende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Darüber hinaus erhielten private Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer Hilfeleistungen wie Kurzarbeitergeld. In Ländern mit umfangreichen sozialstaatlichen Sicherungssystemen — unter anderem Deutschland — ist die Vermögensungleichheiten höher als in anderen Ländern. Das zeigten nun internationale Vermögensdaten, die von der Europäischen Zentralbank veröffentlicht wurden. Neben Deutschland zählen zu diesen Ländern auch die skandinavischen Staaten.

Ein weiterer, wesentlicher Faktor für die höhere Vermögenskonzentration in Deutschland liegt in der spezifischen Wirtschaftsstruktur Deutschlands, so das Institut der deutschen Wirtschaft. Sie ist hauptsächlich durch kleinere privatgeführte Familienunternehmen geprägt. Das hat zur Folge, dass die Vermögenswerte dieser Unternehmensleiterinnen und -Leiter zu einer höheren Vermögensakkumulation führen, als bei größeren börsennotierten Unternehmen. Allerdings verfolgen kleinere Unternehmen oft nachhaltigere Strategien und sind verstärkt in den Regionen und dem sozialen Umfeld verankert. So weisen sie beispielsweise geringere Mitarbeiterfluktuationen auf.

Die Rolle der Betriebsvermögen in der Vermögensverteilung

Damit nimmt die Rolle der Betriebsvermögen eine wesentliche Rolle in der Frage um Vermögensverteilung ein. Doch hier ist es wichtig, zu unterscheiden, dass es sich bei Betriebsvermögen nicht um liquide Finanzanlagen handelt. Stattdessen besteht das Vermögen aus gebundenem Kapital, welches eingesetzt wird und an dem Arbeitsplätze hängen.

Für die Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft wurde von den Forscherinnen und Forschern eine Erhebungsmethode eingeführt, mithilfe derer die Höhe der Betriebsvermögen sowie ihre Rolle in der Vermögensverteilung möglichst realitätsnah erfasst werden kann. 2017 schätzten sie das von Privatpersonen gehaltene Betriebsvermögen deutschlandweit auf rund 2,4 bis 3,1 Billionen Euro. Ergeben haben sich diese Zahlen aus einer Stichprobe von etwa 4.500 Betrieben. In Verbindung mit erhobenen Daten aus geführten Befragungen der Deutschen Bundesbank wertete das Institut die Ergebnisse aus. Betrachtete man nur die Daten von der Befragung, beliefen sich die Betriebsvermögen lediglich auf 1,1 Billionen Euro.

Das Institut für Wirtschaft warnt vor höheren Vermögenssteuern

„Eine Vermögenssteuer würde vor allem die Substanz von Unternehmen gefährden, deren Gewinne zumindest in einigen Branchen bereits durch die Corona-Krise stark belastet sind“, so die Forscherinnen und Forscher in der Studie. Würde eine höhere Vermögenssteuer eingeführt werden, könnte dies die wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie erschweren, warnen sie. Es könne „negative Rückwirkungen auf Beschäftigung und andere Steuerarten auslösen“. Kritikerinnen und Kritikern gegenüber wird entgegnet, dass Betriebsvermögen in den meisten Fällen bestimmten Verfügbarkeitsbeschränkungen unterliegen. Damit würde verhindert werden, dass sie kurzfristig verkauft werden können. Folglich hätte dies eine insgesamt stabilisierende Wirkung.

Abschließend kommen die Forscherinnen und Forscher zu dem Ergebnis, dass sich die Ungleichheit der Vermögensverteilung in den vergangenen zehn Jahren nicht drastisch verändert hat. Zwischen 2011 und 2014 stieg die Ungleichheit zwar leicht an, sank in den folgenden Jahren dann aber wieder ab. Im Jahr 2017 lag sie etwas unterhalb des Ausgangsniveaus von 2011.

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Wie deutsche Promis in Dubai ins Visier der Steuerfahndung geraten

Immer mehr deutsche Promis ziehen in die Emirate nach Dubai. Jetzt haben die Bundesländer Steuerermittlungen aufgenommen. Gibt es da einen Zusammenhang?

"Das ist viel zu lieb, ich fühle mich schon wie zuhause", erzählte Sami Slimani am 28. Juli 2019 seinen 1,4 Millionen Followern in einem Video auf Instagram. Der deutsche Influencer hielt sich dabei verstohlen die Hand vor den Mund, doch sein breites Grinsen war nicht zu übersehen. Damals sprach Slimani über einen "Welcome to Dubai"-Kuchen, den er von dem Emirat zur Einreise überreicht bekam. Mit Leckerbissen wie diesen wird deutschen Promis die arabische Monarchie am Persischen Golf schmackhaft gemacht.

Zwei Jahre später weilt der gebürtige Schwabe wieder in Deutschland. Das österreichische Medium "heute" vermutete am Mittwoch einen Skandal: "Influencer flüchten wegen Steuer aus Dubai", schrieb das Blatt und setzte das Gesicht von Sami Slimani ins Titelbild der Geschichte. Der Influencer selbst erklärte auf Anfrage von t-online: "Ich lebe nach wie vor in Dubai und befinde mich gerade ausschließlich vorübergehend zu Urlaubszwecken in Deutschland." Er könne versichern, dass jegliche Spekulationen zu einer Steuerflucht "vollkommen aus der Luft gegriffen" seien.

Scholz: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt"

Doch könnte es künftig tatsächlich etwas heikler werden für Deutsche in dem Ölstaat? Der deutsche Staat hat zuletzt seinen Blick auf diesen Teil der Vereinigten Arabischen Emirate geschärft. Den Anstoß dafür gab Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Für zwei Millionen Euro ließ er eine CD mit geheimen Daten von einem anonymen Informanten ankaufen, um Steuerbetrug aufzudecken. Der SPD-Politiker erklärte dazu am 11. Juni 2021: "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat." Mit den "steuerlich relevanten Daten aus dem Emirat Dubai" wolle man vor allem Steuerpflichtigen auf die Schliche kommen, die über Grundstücke und Immobilien in dem Golfemirat verfügen.

"Das Durchleuchten von grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt den Steuervollzug sicher und vermeidet somit hohe Steuerausfälle. Dies hat sowohl für das Bundesfinanzministerium als auch das Bundeszentralamt für Steuern hohe Priorität", erklärte das Ministerium von Scholz dazu auf Nachfrage von t-online. Gäbe es "unbekannte Vermögenswerte" oder ließen die Daten "Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen" zu, würden die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden aktiv.

Die Krux mit dem Urlaub in der deutschen Heimat

Auch deutsche Influencer besitzen Immobilien in Dubai. Das Geld für diese oft luxuriösen Apartments und Einfamilienhäuser verdienen sie hauptsächlich über Werbung und ihre Social-Media-Reichweiten. Doch Promis wie Sami Slimani, Georgina Fleur, Fiona ErdmannSarah Harrison, Simon Desue und Fata Hasanovic sind ausgewandert und in Deutschland nicht mehr gemeldet. Der Bundesrepublik gegenüber steuerpflichtig sind sie damit nicht mehr. "Wenn jemand nach Dubai zieht und seinen Wohnsitz dort begründet, muss er sich tatsächlich auch physisch länger als ein halbes Jahr, das heißt 183 Tage im Kalenderjahr, dort aufhalten", erklärt Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer, Fachanwalt für Steuerrecht, dazu auf Anfrage von t-online.

Mehrere Monate Heimaturlaub können die deutschen Promis also machen, nur eben nicht zu lange – dann droht das Schicksal, das einst auch Boris Becker ereilte. Der ehemalige Tennisstar hatte seinen Wohnsitz Ende der Achtziger in Monaco begründet, hielt sich aber tatsächlich länger als 183 Tage im Jahr in München auf. Das Resultat: zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Ob Sami Slimani und Co. das wissen und deshalb bewusst vom "Urlaubszweck" ihres Deutschlandaufenthalts sprechen? Auch das Management von Sarah und Dominic Harrison nimmt zur Frage nach dem Grund des derzeitigen Aufenthalts in Deutschland Stellung und sagt zu t-online: Man sei "lediglich vorübergehend" und "aufgrund unterschiedlicher beruflicher Projekte" in der einstigen Heimat. Kindergärten und Schulen blieben in den Sommermonaten Juli und August in Dubai zudem geschlossen, weswegen die Harrisons ohnehin eine Kinderbetreuung für die Sprösslinge Mia Rose und Kyla brauchten.

"Selbst Einheimische, aber auch die meisten Expats (andere Bezeichnung für Ausgewanderte; Anm. d. Red.), reisen in diesen Monaten in ihre Heimatländer, um den sehr hohen sommerlichen Temperaturen zu entfliehen und ihre Familien zu besuchen", heißt es weiter. "Von den im Raum stehenden Vorwürfen" distanziere man sich ausdrücklich, teilt das Management mit Blick auf mögliche Probleme mit den deutschen Steuerbehörden mit.

Dubai-Influencer verdienen Geld mit deutschen Reichweiten

Allein auf Instagram folgen Sarah Harrison 2,8 Millionen Abonnenten, bei ihrer Influencer-Kollegin Paola Maria, die auch nach Dubai auswandern wollte, aber die Pläne inzwischen öffentlich als "Fehler" bezeichnete, sind es sogar 4,4 Millionen Insta-Fans. Die Internetstars nutzen ihre große Anhängerschaft vorrangig, um lukrative Werbedeals einzutüten – und mit Produkten, die sie bewerben, Geld zu verdienen.

In ihren Postings und Storys nutzen sie ihre Muttersprache und auch ihre Fans sind überwiegend Deutsche. Doch die Promis leben knapp 5.000 Kilometer weiter südöstlich und zahlen in dem Wüstenstaat weder Einkommens- noch Unternehmenssteuer. Der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann widmete diesem Geschäftsgebaren bereits im Februar dieses Jahres einen investigativen Beitrag in seiner Sendung "ZDF Magazin Royale". "Mit Ausbeutung ist Dubai entstanden und mit Ausbeutung läuft der Laden noch heute", berichtete der Moderator damals.

In der Tat ist Dubai in Rekordzeit mithilfe von Gastarbeitern aufgebaut worden, die dafür einen Hungerlohn erhalten haben. Auch heute noch wird das Emirat regelmäßig wegen des Missbrauchs von Wanderarbeitern kritisiert. Menschenrechtsorganisationen sprechen von moderner Sklaverei. Zuletzt unter anderem weil via Instagram ein Schwarzmarkt für Dienstmädchen florierte. Frauen aus Äthiopien, Kenia und dem Nahen Osten verrichteten illegal niedere Arbeit in Dubai. Instagram ließ daraufhin 200 Konten von fragwürdigen Vermittlungsagenturen schließen. Dubai selbst hatte zuvor keine Anstalten gemacht, gegen diese Form der modernen Sklaverei vorzugehen.

Bei Slimani, Harrison und Co. ist von diesen Zuständen in ihren Insta-Storys und Postings nie die Rede. Dubai erscheint auf den Social-Media-Konten der deutschen Stars wie ein Paradies. Die desaströse Menschenrechtslage, Berichte über Folter und Misshandlungen und die offenbar eingesperrte Prinzessin Latifa, Tochter des Regierungschefs Scheich Mohammed bin Raschid, die um ihr Leben fürchtet? Fehlanzeige. Stattdessen malerische Strandkulissen, Erzählungen über das unkomplizierte Leben vor Ort und Schwärmereien über angeblich so preiswerte Wohnungen.

Dieses Missverhältnis ist kein Wunder, sondern Ergebnis der restriktiven Medienpolitik in Dubai. Der autoritär regierte Staat zwingt die bei ihm tätigen Influencer, eine Lizenz des National Media Council zu erwerben, erklärt Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer. Diese koste laut Angaben der Regierung umgerechnet etwa 3.500 Euro pro Jahr. Dafür gibt es im Gegenzug neben Leckereien wie einem "Welcome to Dubai"-Kuchen noch viel wertvollere Goodies: Werbeverträge. Die Agentur "Global Communication Experts" ist so ein Beispiel. Sie macht in Zusammenarbeit mit Influencern wie Fiona Erdmann, Fata Hasanovic oder Chiara Coco Werbung für das "Atlantis, The Palm"-Hotel in Dubai.

Verschiedenen Medienberichten zufolge gehört das Hotel zu fast 50 Prozent der Stadt Dubai selbst. Betrieben wird das Resort von der Kerzner International Limited, einem Unternehmen, das seinen Sitz in der Steueroase Bahamas angibt. Es ist ein Geben und Nehmen am Persischen Golf, bei dem teilstaatliche Unternehmen von den Reichweiten deutscher Influencer profitieren – und sich am Ende über Berichte mit Überschriften wie "Atlantis, The Palm: Einer der beliebtesten Instagram-Spots in Dubai und weltweit" freuen dürfen.

Dubai ist allerdings weniger wegen dieser Geschäftspraktiken und der prominenten deutschen Influencer in den Fokus der deutschen Finanzbehörden geraten, sondern vielmehr wegen Deutscher, die nicht in Dubai leben, aber dort investieren und Immobilien erwerben. "Dies erfolgt zum Teil direkt, zum Teil über örtliche Kapitalgesellschaften", erklärt Steuerrechtsexperte Fischer und fügt an: "Es stellt sich die Frage nach der Herkunft des Geldes, also die Frage, ob es sich um versteuertes Geld handelt oder nicht."

Außerdem gibt es eine Freihandelszone, die Dschabal Ali Free Trade Zone, in der überhaupt keine Steuern erhoben werden. "Die Lufthansa hatte in der Vergangenheit ihren Piloten die Ansässigkeit dort empfohlen, da bei Piloten die physische Anwesenheit auch für 183 Tage in keinem Land möglich ist. Piloten sind ja immer woanders. Das Modell wurde aber auf Druck der Finanzbehörden vor einiger Zeit wieder aufgegeben", erzählt Fischer, der auch als Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht tätig ist, t-online.

Steuerermittlungen der Bundesländer laufen 

Slimani, Harrison und Co. werden wohl weiter Werbung machen in einem Land, das von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert wird – und ab und zu für einen Heimaturlaub nach Deutschland reisen. Konsequenzen drohen den Stars nicht. Es sei denn, sie finden plötzlich doch wieder Gefallen an Spree, Elbe oder Donau und bleiben länger, als es ihnen erlaubt ist. t-online hat bei den zuständigen Landesbehörden nachgefragt und erfahren: Die von Olaf Scholz angestoßenen Datenauswertungen haben zu umfangreichen Ermittlungen geführt, Ergebnisse gibt es bislang aber nicht.

So antworteten sowohl die Berliner als auch die Hamburger Steuerverwaltung, dass ihr "zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Zahlen" vorlägen. Das zuständige Finanzamt aus Hessen teilt t-online mit: "Den hessischen Steuerfahndungsstellen liegen die Datensätze erst seit Anfang Juli zur weiteren Auswertung vor. Die Ermittlungen werden von den jeweils zuständigen Steuerfahndungsstellen geführt und dauern weiterhin an." Die zuständige Behörde in Bayern erklärt: "Die Daten mit Bezug zu Bayern wurden zentral aufbereitet und in 277 Einzelfällen (teilweise sind davon mehrere Personen an einem Grundstück beteiligt) an die zuständigen Steuerfahndungsstellen zur steuerlichen Vorprüfung verteilt." Strafverfahren seien bislang noch keine eingeleitet worden. Nordrhein-Westfalen wollte sich "aus Gründen des Steuergeheimnisses" nicht zu unseren Fragen äußern.

 

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Photovoltaikanlage: Mit grünem Strom Steuervorteile genießen

 

Wie Besitzer einer Solaranlage die Sonne nutzen, die Welt klimafreundlicher gestalten und dabei noch eine Menge Geld sparen können.

 

Trend zu grüner Energie

Spätestens, wenn man sich die Auswirkungen der globalen Erderwärmung vor Augen führt, erscheint eine eigene Photovoltaikanlage eine lohnenswerte Investition. Das Umweltbewusstsein von Verbrauchern stieg in den vergangenen Jahren spürbar an, sodass fossile Brennstoffe wie Kohlenstoffmonoxid immer mehr verdrängt und durch erneuerbare Energien wie Windenergie oder Solarenergie ersetzt werden. Diese tragen einen erheblichen Teil zum Umweltschutz bei, was den Menschen immer mehr bewusst zu werden scheint. So konnten allein im Jahr 2020 laut dem Umweltbundesamt bereits 227 Millionen Tonnen CO2-Emissionen durch erneuerbare Energien eingespart werden. Auch Photovoltaikanlagen leisten ihren Beitrag und wirken sich dabei nicht nur positiv auf das Klima aus, sondern bringen auch noch steuerliche Vorteile mit sich. Welche Steuervorteile Besitzer einer Solaranlage in Anspruch nehmen können, hat das Portal "Steuererklärung.de" zusammenfasst.

Steuervorteile durch grüne Energie

Besitzer einer Photovoltaikanlage haben die Möglichkeit, die gewonnene Energie nicht ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Stattdessen können sie sich beim Finanzamt als Unternehmer eintragen, wenn sie einen Anteil von mindestens zehn Prozent in das öffentliche Netz überführen. Dafür müssen die Besitzer der Anlage steuerliche Pflichten beachten, die für andere Privatleute gelten. Es entstehen allerdings auch steuerliche Vorteile. Zunächst fällt jedoch eine Umsatzsteuer an, die lediglich dann entfällt, wenn ein Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt. Denn auch für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage müssen 19 Prozent Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden. Infolgedessen werden auch die Stromeinnahmen mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet, da eine Solaranlage mit dem öffentlichen Netz verbunden ist.

Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuer

Zunächst muss sich der Besitzer der Anlage überlegen, ob er die Kleinunternehmerregelung anwendet oder die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Wer sich jedoch zu Beginn nicht rechtzeitig beim Finanzamt meldet, gerät automatisch in die Kleinunternehmerregelung. Durch die Anwendung dieser Regelung sind Eigentümer auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet, dass sie die beim Kauf solcher Anlagen gezahlte Umsatzsteuer und die Umsatzsteuer auf Wartungskosten nicht vom Finanzamt erstatten lassen können. Daher gestaltet sich das Zahlen der normalen Steuern für viele Besitzer oftmals attraktiver. Entscheidet sich der Eigentümer zusätzlich zur Anlage für einen Stromspeicher, kann auch die durch den Kauf des Stromspeichers anfallende Umsatzsteuer erstattet werden. Dafür muss das Stromspeichersystem jedoch zur gleichen Zeit installiert werden.

Senkung der Einkommenssteuer

Die mit Photovoltaikanlagen verbundenen Anschaffungskosten können steuerlich durch Abschreibungen berücksichtigt werden. Die Anschaffungskosten werden anteilig innerhalb der jeweiligen Nutzungsdauer verrechnet. Bei der linearen Abschreibung wird der Vermögenswert gleichmäßig über seine Nutzungsdauer von bis zu 20 Jahren abgeschrieben. Bei der Sonderabschreibung können Sie zusätzlich zur linearen Abschreibung im Jahr des Anlagenkaufs in den folgenden vier Jahren 20 Prozent der Anschaffungskosten angeben. Wenn jedoch diese Sonderabschreibung verwendet wird, muss die lineare Abschreibung neu berechnet werden. Zusätzlich können bis zu 55 Prozent der Investitionskosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.

Senkung der Grunderwerbssteuer

Ist die erworbene Immobilie im Vorfeld bereits mit einer Anlage ausgestattet, gibt es zwei mögliche Varianten. Steht die Solaranlage auf dem Dach, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Ist die Anlage jedoch im Dach verbaut, ist die Situation anders. In diesem Fall ist die Anlage Teil des Daches, unterliegt also auch der Grunderwerbssteuer. Wird die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet, können diese Kosten als Anschaffungsnebenkosten von der Steuer abgezogen werden.Redaktion finanzen.net

 

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Erbrecht-Tipps

So viel Geld können Sie steuerfrei erben

Mit der Erbschaft wird in der Regel auch Erbschaftsteuer fällig. Doch es gibt hohe Freibeträge, von denen die Erben profitieren. Eine Schenkung noch zu Lebzeiten kann ebenfalls die Steuerlast senken. Was Sie wissen sollten.

Erben und Vererben ist in Deutschland keine reine Privatsache. Der Gesetzgeber gibt die Regeln vor – und zwar mit dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).

Unabhängig davon, ob Sie die Erbschaft als Vermächtnis oder Pflichtteil erhalten, müssen Sie auf das geerbte Vermögen Erbschaftsteuer zahlen. Zumindest dann, wenn Sie das Erbe annehmen. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten und wie Sie Geld bei der Erbschaftssteuer sparen können.

Jeden Tag ein Spartipp: Egal ob an der Tankstelle, im Supermarkt oder beim Heizen – so teuer wie derzeit war der Alltag schon lange nicht mehr. Gerade in der Vorweihnachtszeit bekommt man zudem schnell den Eindruck, es müsste von allem noch etwas mehr sein. Mehr Geschenke, mehr festliche Deko, kurzum: mehr Konsum. Dabei soll der Advent doch eigentlich besinnlich sein. Damit Ihnen das gelingt, geben wir Ihnen jeden Tag bis Heiligabend einen Tipp an die Hand – in unserem Spartipp-Adventskalender

Wie viel kann man steuerfrei erben?

Für Erbschaften und Schenkungen gibt es steuerliche Freibeträge. Erst wenn der geerbte oder geschenkte Betrag eine bestimmte Höhe überschreitet, müssen Sie Steuern zahlen. Der Steuerfreibetrag ist umso höher, je enger die verwandtschaftliche Beziehung ist.

Während Ehepartner und eingetragene Lebenspartner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten können, sind es bei den Kindern 400.000 Euro je Elternteil. Großeltern können ihren Enkelkindern 200.000 Euro überlassen, ohne dass der Fiskus zugreift. Sollten die Kinder der Großeltern bereits tot sein, gilt für die Enkelkinder ebenfalls ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Für Urenkel und Eltern, die von ihren Kindern erben, liegt der Freibetrag bei 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben sind nur noch 20.000 Euro steuerfrei. Das gilt sowohl für GeschwisterNichten und Neffen als auch für Menschen ohne Verwandtschaftsverhältnis wie Lebensgefährten, also Freunde, Nachbarn oder Kollegen.

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Hilfen in der Corona-Krise: Lindner bringt mehrere Steuererleichterungen auf den Weg

Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht unter anderem die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale vor. Auch Unternehmen sollen profitieren.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat mehrere Steuererleichterungen auf den Weg gebracht, die Bürger und Unternehmen in der Corona-Krise entlasten sollen. Ein Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sieht unter anderem die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer und erweiterte Möglichkeiten der Verlustverrechnung für Unternehmen vor.

Außerdem soll die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2020 erneut verlängert werden. Vom Arbeitgeber in bestimmten Berufen gewährte Corona-Prämien sollen bis zu einem Wert von 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Der Großteil der Maßnahmen ist Teil des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP. Die Zustimmung von Kabinett, Bundestag und Bundesrat steht noch aus. (dpa)

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