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Steuern
Zitat von Gast am 22. September 2021, 11:30 UhrSieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
Wegen der Corona-Pandemie gelten bei den Steuern einige neue Regeln. Doch auch so tappen viele Steuerzahler immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.
ÜBERBLICK
- 1. Nachweise verschlampen
- 2. Einträge vertauschen
- 3. Falsche Bankverbindung angeben
- 4. Corona-Sonderregeln nicht nutzen
- 5. Nebenkosten vergessen
- 6. Rechnungen bar bezahlen
- 7. Außergewöhnliche Belastungen verschweigen
Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
- Nachweise verschlampen
Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.
Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.
- Einträge vertauschen
Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.
Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbstbezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.
Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.
- Falsche Bankverbindung angeben
Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?
Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.
- Corona-Sonderregeln nicht nutzen
Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.
So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.
"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.
- Nebenkosten vergessen
Wissen viele gar nicht: Egal, ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.
- Rechnungen bar bezahlen
Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.
- Außergewöhnliche Belastungen verschweigen
Viele Steuerzahler machen sich gar nicht erst die Mühe, Kosten für Brille, Zahn-Operation oder Osteopathie anzugeben, da sie davon ausgehen, ohnehin nicht über die zumutbare Belastungsgrenze zu kommen. Denn bisher galten dabei hohe Grenzen, die vor allem mit der Höhe des Einkommens steigen. Doch diese Regel verstößt womöglich gegen das Grundgesetz – das Bundesverfassungsgericht prüft das derzeit (Aktenzeichen 2 BvR 1936/17).
"Während das Verfahren läuft, tragen Sie jeden Cent Ihrer außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung ein", rät deshalb die VLH. "Sollte Ihr Finanzamt Ihre außergewöhnlichen Belastungen im Steuerbescheid nicht aufführen und der Vorläufigkeitsvermerk fehlen, legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid ein mit Hinweis auf das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens." So sichern Sie sich größere Steuervorteile, falls die Richter die Belastungsgrenze kippen sollten.
Sieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
Wegen der Corona-Pandemie gelten bei den Steuern einige neue Regeln. Doch auch so tappen viele Steuerzahler immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.
ÜBERBLICK
- 1. Nachweise verschlampen
- 2. Einträge vertauschen
- 3. Falsche Bankverbindung angeben
- 4. Corona-Sonderregeln nicht nutzen
- 5. Nebenkosten vergessen
- 6. Rechnungen bar bezahlen
- 7. Außergewöhnliche Belastungen verschweigen
Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.
- Nachweise verschlampen
Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.
Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.
- Einträge vertauschen
Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.
Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbstbezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.
Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.
- Falsche Bankverbindung angeben
Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?
Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.
- Corona-Sonderregeln nicht nutzen
Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.
So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.
"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.
- Nebenkosten vergessen
Wissen viele gar nicht: Egal, ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.
- Rechnungen bar bezahlen
Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.
- Außergewöhnliche Belastungen verschweigen
Viele Steuerzahler machen sich gar nicht erst die Mühe, Kosten für Brille, Zahn-Operation oder Osteopathie anzugeben, da sie davon ausgehen, ohnehin nicht über die zumutbare Belastungsgrenze zu kommen. Denn bisher galten dabei hohe Grenzen, die vor allem mit der Höhe des Einkommens steigen. Doch diese Regel verstößt womöglich gegen das Grundgesetz – das Bundesverfassungsgericht prüft das derzeit (Aktenzeichen 2 BvR 1936/17).
"Während das Verfahren läuft, tragen Sie jeden Cent Ihrer außergewöhnlichen Belastungen in die Steuererklärung ein", rät deshalb die VLH. "Sollte Ihr Finanzamt Ihre außergewöhnlichen Belastungen im Steuerbescheid nicht aufführen und der Vorläufigkeitsvermerk fehlen, legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid ein mit Hinweis auf das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens." So sichern Sie sich größere Steuervorteile, falls die Richter die Belastungsgrenze kippen sollten.
Zitat von Gast am 22. September 2021, 11:43 UhrSteuererklärung
15 Tipps: Das können Sie von der Steuer absetzen
Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. Doch der Aufwand kann sich lohnen – wenn man weiß, was man alles geltend machen kann. Wir haben 15 Tipps für Sie.
ÜBERBLICK
- 1. Hundefrisör
- 2. Pflegekosten
- 3. Sofortabschreibung für Selbstständige
- 4. Fort- und Weiterbildungskosten
- 5. Kinderbetreuung
- 6. Fahrtkosten
- 7. Umzugskosten
- 8. Betriebskosten
- 9. Dienstwagen
- 10. Prozesskosten
- 11. Abschiedsfeier bei Jobwechsel
- 12. Fachliteratur
- 13. Unfallkosten
- 14. Kontoführungsgebühren
- 15. Beerdigung
Manch einer muss das Wort "Steuererklärung" nur hören, da fängt er schon an zu gähnen. Lästiger Papierkram, öde Arbeit – so ist sie bei vielen Deutschen verschrien.
Doch wer sich etwas reinhängt, kann mit einer stattlichen Rückerstattung rechnen. Man muss nur wissen, wie. t-online hat 15 Tipps gesammelt:
- Hundefrisör
Die Deutschen lieben ihre Hunde. Die über zehn Millionen Frauchen und Herrchen wissen aber auch, dass die Haltung ihrer Vierbeiner ins Geld gehen kann. Bestimmte Kosten lassen sich jedoch geltend machen. So sparen Sie mit Ihrem Haustier Steuern.
Wer seinen Liebling etwa nicht im Hundesalon, sondern zuhause von einem Hundefrisör scheren oder trimmen lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, erklärt der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Na dann, ab die Matte – aber nur in den eigenen vier Wänden!
- Pflegekosten
Im fortgeschrittenen Alter geht vieles im Haushalt nicht mehr so leicht von der Hand. Manche Senioren brauchen auch jemanden, der ihnen beim Einkaufen, Kochen oder bei der täglichen Körperpflege hilft. Viele dieser Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden.
Das hängt aber davon ab, ob der Steuerzahler als Pflegebedürftiger anerkannt ist oder ohne Pflegegrad lediglich Hilfe im Alltag benötigt, sagt Ulrich Reimann vom Steuerberaterverband Düsseldorf. Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist und Unterstützung braucht, kann bis zu 20 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben.
- Sofortabschreibung für Selbstständige
Die jährliche Steuererklärung ist für Freiberufler und Selbstständige viel umfangreicher als für einen Arbeitnehmer. Inzwischen gibt es aber eine gute Nachricht: Die Grenzen für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern – etwa Bürostuhl, Ladeneinrichtung oder Smartphone – wurden von 410 auf 800 Euro angehoben.
- Fort- und Weiterbildungskosten
Wenn Sie sich fortbilden möchten, können Sie die Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Das kann sich lohnen, weil Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten ins Geld gehen.
Damit Ihre Weiterbildung steuerlich anerkannt wird, muss eine Bedingung erfüllt sein: Sie sollte es Ihnen möglich machen, Ihre "berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen", so steht es im § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dann können Sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
- Kinderbetreuung
Die Musikschule, neue Schulbücher, die Klassenfahrt – Kinder kosten Geld. Vieles müssen Eltern allein tragen. Über die Steuererklärung ist es dennoch möglich, die eine oder andere Ausgabe abzusetzen. Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern zum Beispiel zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind geltend machen – für die Kita, den Hort oder die Tagesmutter, so Christina Georgiadis vom VLH.
Aber: "Eltern müssen eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegen haben und diese per Überweisung begleichen", sagt Georgiadis. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
- Fahrtkosten
Bei dem einen oder anderen Punkt schaut der Fiskus besonders genau hin. So zum Beispiel bei den Fahrtkosten. Mit dem Routenplaner lässt sich die angegebene Strecke überprüfen – auch vom Finanzamt. Ebenfalls keine gute Idee: bei der Anzahl der Arbeitstage zu schummeln, denn auch das lässt sich leicht nachvollziehen.
Berufspendler können die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz pauschal mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Strecke mit dem eigenen Auto, als Beifahrer, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurde. Auch muss nicht die kürzeste Strecke angegeben werden, wenn es eine längere, aber zeitsparendere Strecke gibt.
Während Autofahrer die Entfernungskosten unbegrenzt geltend machen können, dürfen Mitfahrer nur maximal 4.500 Euro pro Jahr über die Steuererklärung absetzen. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden ebenfalls in der angefallenen Höhe anerkannt, wenn diese belegt werden können.
Übrigens: Muss das Auto in die Reparatur, können Sie auch die Taxikosten für diesen Zeitraum steuerlich absetzen.
- Umzugskosten
Endlich ist eine neue Wohnung oder das Traumhaus gefunden, die Kisten sind gepackt und der Umzugsservice bestellt. Kaum im neuen Heim angekommen, flattert die Rechnung ins Haus. Ja, ein Umzug kann ziemlich teuer werden.
Liegen berufliche Gründe für einen Umzug vor, können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden: zum Beispiel für einen Umzug in eine andere Stadt, um einen Job anzutreten oder auch, wenn sich durch den Umzug die Fahrt zur Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Die Kosten für das Umzugsunternehmen sowie die Aufwendungen für eine Wohnungsbesichtigung müssen durch Rechnungen belegt werden.
- Betriebskosten
Bei Mietern kommt sie jedes Jahr aufs Neue ins Haus: die Betriebskostenabrechnung. Wenige bekommen etwas zurück, viele müssen nachzahlen. Doch Mieter können sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen – wenn der Vermieter seine Hausaufgaben macht.
Dafür muss er die Kosten für den Hausmeister, die Reinigung des Gebäudes oder die Pflege des Gartens für die Mieter anteilig aufschlüsseln. Mit der Betriebskostenabrechnung sollte es dem Mieter möglich sein, die auf ihn entfallenen Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu ermitteln. Insgesamt lässt sich damit eine Steuerersparnis von bis zu 5.200 Euro pro Jahr rausholen.
- Dienstwagen
Der Dienstwagen wird in vielen Fällen nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Fahrten sowie die Fahrt zur Arbeit genutzt. Lange Zeit sperrten sich die Finanzbehörden, die Kosten für den Dienstwagen, die vom Arbeitnehmer getragen wurden, steuerlich anzuerkennen. Doch damit ist Schluss.
Wer zum Beispiel das Benzin, die Kfz-Steuer oder die Wagenpflege für seinen Dienstwagen aus der eigenen Tasche bezahlt, kann die Kosten in der Steuererklärung angeben. Sie werden dann vom geldwerten Vorteil abgezogen – allerdings nur bis zu einem Betrag von 0 Euro. Waren die Kosten des Arbeitnehmers höher als der geldwerte Vorteil, bleibt der Restbetrag ohne Folgen für die Steuer.
Voraussetzung für den Abzug ist zudem: Der Arbeitnehmer nutzt den Dienstwagen auch privat und versteuert den Vorteil pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung. Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem berufliche und private Fahrten dokumentiert werden. Also fleißig Tankquittungen sammeln und mit der Steuererklärung einreichen.
- Prozesskosten
Selbst wenn es keine Scheidung à la Hollywood in Millionenhöhe ist und auch kein Rosenkrieg droht – für die gerichtliche Trennung einer Ehe müssen Paare auch hierzulande manchmal tief in die Tasche greifen. Bisher konnte man Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.
Allerdings hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das nicht mehr möglich ist. Mit einer Ausnahme: Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das grundsätzliche Abzugsverbot für Prozesskosten nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Prozesskosten für ein Scheidungsverfahren zählen allerdings nicht dazu.
- Abschiedsfeier bei Jobwechsel
Wer ein Unternehmen verlässt und sich von seinen Kollegen mit einer kleinen Feier verabschieden möchte, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Auch andere persönliche Anlässe, die Sie mit Arbeitskollegen feiern, etwa Dienstjubiläen, Geburtstage oder Beförderungen, können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Als beruflich veranlasst gilt die Bewirtung in jedem Fall, wenn der Arbeitnehmer die Veranstaltung organisiert, sie in den Firmenräumen während der Arbeitszeit stattfindet und nur Arbeitskollegen eingeladen sind.
Aber auch eine teils beruflich, teils privat veranlasste Feier können Sie absetzen – nämlich jenen Teil der Kosten, der auf die Gäste aus dem beruflichen Umfeld entfällt.
- Fachliteratur
Es ist deutlich schwieriger geworden, aber Fachbücher und Fachzeitschriften, die Sie im Job einsetzen, mindern ebenfalls die Steuerlast (zum Beispiel Chemiebücher bei Chemielehrern). Sie müssen allerdings eine Quittung vorlegen können, auf der neben dem Namen des Autors auch der Titel und der Verlag angegeben sind.
Nicht absetzbar sind hingegen Tageszeitungen. Genauso wenig werden Magazine wie "Der Spiegel" oder "Capital" anerkannt. Wer arbeitslos ist und sich mit Fachliteratur beruflich auf dem Laufenden hält, kann seine Ausgaben als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich geltend machen.
- Unfallkosten
Sie sind beruflich mit dem Auto unterwegs und hatten einen Unfall? Kosten für Reparatur, Schadenersatzzahlungen an den Unfallgegner, Abschleppkosten oder die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskoversicherungen können Sie als Werbungskosten absetzen.
Als berufliche Fahrt gilt dabei nicht nur der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern etwa auch eine Fahrt zum Kauf von Arbeitsmitteln, zu einem Vorstellungsgespräch oder zu einer Fortbildung.
- Kontoführungsgebühren
Die Kosten für ein Konto, auf das Ihr Gehalt überwiesen wird oder von dem Ausgaben für Fachliteratur oder Arbeitsmittel abgeben, können Sie als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt bei Arbeitnehmern in der Regel 16 Euro an, ohne dass ein spezieller Nachweis notwendig ist.
- Beerdigung
Als außergewöhnliche Belastung gelten die Kosten für ein Begräbnis, sofern sie den Wert des Erbes übersteigen. Dazu zählen neben der Beerdigung selbst auch die Ausgaben für Grabstein, Grabstätte, oder Blumenschmuck. Nicht absetzbar sind hingegen die Bewirtungskosten der Trauergäste, Reisekosten zur Beerdigung sowie die Ausgaben für die Trauerkleidung.
Steuererklärung
15 Tipps: Das können Sie von der Steuer absetzen
Die Steuererklärung ist für viele eine lästige Pflicht. Doch der Aufwand kann sich lohnen – wenn man weiß, was man alles geltend machen kann. Wir haben 15 Tipps für Sie.
ÜBERBLICK
- 1. Hundefrisör
- 2. Pflegekosten
- 3. Sofortabschreibung für Selbstständige
- 4. Fort- und Weiterbildungskosten
- 5. Kinderbetreuung
- 6. Fahrtkosten
- 7. Umzugskosten
- 8. Betriebskosten
- 9. Dienstwagen
- 10. Prozesskosten
- 11. Abschiedsfeier bei Jobwechsel
- 12. Fachliteratur
- 13. Unfallkosten
- 14. Kontoführungsgebühren
- 15. Beerdigung
Manch einer muss das Wort "Steuererklärung" nur hören, da fängt er schon an zu gähnen. Lästiger Papierkram, öde Arbeit – so ist sie bei vielen Deutschen verschrien.
Doch wer sich etwas reinhängt, kann mit einer stattlichen Rückerstattung rechnen. Man muss nur wissen, wie. t-online hat 15 Tipps gesammelt:
- Hundefrisör
Die Deutschen lieben ihre Hunde. Die über zehn Millionen Frauchen und Herrchen wissen aber auch, dass die Haltung ihrer Vierbeiner ins Geld gehen kann. Bestimmte Kosten lassen sich jedoch geltend machen. So sparen Sie mit Ihrem Haustier Steuern.
Wer seinen Liebling etwa nicht im Hundesalon, sondern zuhause von einem Hundefrisör scheren oder trimmen lässt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung, erklärt der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Na dann, ab die Matte – aber nur in den eigenen vier Wänden!
- Pflegekosten
Im fortgeschrittenen Alter geht vieles im Haushalt nicht mehr so leicht von der Hand. Manche Senioren brauchen auch jemanden, der ihnen beim Einkaufen, Kochen oder bei der täglichen Körperpflege hilft. Viele dieser Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden.
Das hängt aber davon ab, ob der Steuerzahler als Pflegebedürftiger anerkannt ist oder ohne Pflegegrad lediglich Hilfe im Alltag benötigt, sagt Ulrich Reimann vom Steuerberaterverband Düsseldorf. Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist und Unterstützung braucht, kann bis zu 20 Prozent der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angeben.
- Sofortabschreibung für Selbstständige
Die jährliche Steuererklärung ist für Freiberufler und Selbstständige viel umfangreicher als für einen Arbeitnehmer. Inzwischen gibt es aber eine gute Nachricht: Die Grenzen für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern – etwa Bürostuhl, Ladeneinrichtung oder Smartphone – wurden von 410 auf 800 Euro angehoben.
- Fort- und Weiterbildungskosten
Wenn Sie sich fortbilden möchten, können Sie die Ausgaben dafür steuerlich absetzen. Das kann sich lohnen, weil Kurs- und Prüfungsgebühren, Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fahrtkosten ins Geld gehen.
Damit Ihre Weiterbildung steuerlich anerkannt wird, muss eine Bedingung erfüllt sein: Sie sollte es Ihnen möglich machen, Ihre "berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen", so steht es im § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Dann können Sie die Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
- Kinderbetreuung
Die Musikschule, neue Schulbücher, die Klassenfahrt – Kinder kosten Geld. Vieles müssen Eltern allein tragen. Über die Steuererklärung ist es dennoch möglich, die eine oder andere Ausgabe abzusetzen. Für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren können Eltern zum Beispiel zwei Drittel der Betreuungskosten bis maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind geltend machen – für die Kita, den Hort oder die Tagesmutter, so Christina Georgiadis vom VLH.
Aber: "Eltern müssen eine Rechnung über die Kosten der Kinderbetreuung vorliegen haben und diese per Überweisung begleichen", sagt Georgiadis. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
- Fahrtkosten
Bei dem einen oder anderen Punkt schaut der Fiskus besonders genau hin. So zum Beispiel bei den Fahrtkosten. Mit dem Routenplaner lässt sich die angegebene Strecke überprüfen – auch vom Finanzamt. Ebenfalls keine gute Idee: bei der Anzahl der Arbeitstage zu schummeln, denn auch das lässt sich leicht nachvollziehen.
Berufspendler können die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz pauschal mit 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Strecke mit dem eigenen Auto, als Beifahrer, mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wurde. Auch muss nicht die kürzeste Strecke angegeben werden, wenn es eine längere, aber zeitsparendere Strecke gibt.
Während Autofahrer die Entfernungskosten unbegrenzt geltend machen können, dürfen Mitfahrer nur maximal 4.500 Euro pro Jahr über die Steuererklärung absetzen. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden ebenfalls in der angefallenen Höhe anerkannt, wenn diese belegt werden können.
Übrigens: Muss das Auto in die Reparatur, können Sie auch die Taxikosten für diesen Zeitraum steuerlich absetzen.
- Umzugskosten
Endlich ist eine neue Wohnung oder das Traumhaus gefunden, die Kisten sind gepackt und der Umzugsservice bestellt. Kaum im neuen Heim angekommen, flattert die Rechnung ins Haus. Ja, ein Umzug kann ziemlich teuer werden.
Liegen berufliche Gründe für einen Umzug vor, können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden: zum Beispiel für einen Umzug in eine andere Stadt, um einen Job anzutreten oder auch, wenn sich durch den Umzug die Fahrt zur Arbeitsstätte erheblich verkürzt. Die Kosten für das Umzugsunternehmen sowie die Aufwendungen für eine Wohnungsbesichtigung müssen durch Rechnungen belegt werden.
- Betriebskosten
Bei Mietern kommt sie jedes Jahr aufs Neue ins Haus: die Betriebskostenabrechnung. Wenige bekommen etwas zurück, viele müssen nachzahlen. Doch Mieter können sich einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen – wenn der Vermieter seine Hausaufgaben macht.
Dafür muss er die Kosten für den Hausmeister, die Reinigung des Gebäudes oder die Pflege des Gartens für die Mieter anteilig aufschlüsseln. Mit der Betriebskostenabrechnung sollte es dem Mieter möglich sein, die auf ihn entfallenen Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zu ermitteln. Insgesamt lässt sich damit eine Steuerersparnis von bis zu 5.200 Euro pro Jahr rausholen.
- Dienstwagen
Der Dienstwagen wird in vielen Fällen nicht nur für beruflich bedingte, sondern auch für private Fahrten sowie die Fahrt zur Arbeit genutzt. Lange Zeit sperrten sich die Finanzbehörden, die Kosten für den Dienstwagen, die vom Arbeitnehmer getragen wurden, steuerlich anzuerkennen. Doch damit ist Schluss.
Wer zum Beispiel das Benzin, die Kfz-Steuer oder die Wagenpflege für seinen Dienstwagen aus der eigenen Tasche bezahlt, kann die Kosten in der Steuererklärung angeben. Sie werden dann vom geldwerten Vorteil abgezogen – allerdings nur bis zu einem Betrag von 0 Euro. Waren die Kosten des Arbeitnehmers höher als der geldwerte Vorteil, bleibt der Restbetrag ohne Folgen für die Steuer.
Voraussetzung für den Abzug ist zudem: Der Arbeitnehmer nutzt den Dienstwagen auch privat und versteuert den Vorteil pauschal nach der Ein-Prozent-Regelung. Alternativ kann auch ein Fahrtenbuch geführt werden, in dem berufliche und private Fahrten dokumentiert werden. Also fleißig Tankquittungen sammeln und mit der Steuererklärung einreichen.
- Prozesskosten
Selbst wenn es keine Scheidung à la Hollywood in Millionenhöhe ist und auch kein Rosenkrieg droht – für die gerichtliche Trennung einer Ehe müssen Paare auch hierzulande manchmal tief in die Tasche greifen. Bisher konnte man Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen.
Allerdings hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass das nicht mehr möglich ist. Mit einer Ausnahme: Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG greift das grundsätzliche Abzugsverbot für Prozesskosten nur dann nicht, wenn der Steuerpflichtige ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Prozesskosten für ein Scheidungsverfahren zählen allerdings nicht dazu.
- Abschiedsfeier bei Jobwechsel
Wer ein Unternehmen verlässt und sich von seinen Kollegen mit einer kleinen Feier verabschieden möchte, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Auch andere persönliche Anlässe, die Sie mit Arbeitskollegen feiern, etwa Dienstjubiläen, Geburtstage oder Beförderungen, können Sie als Werbungskosten geltend machen.
Als beruflich veranlasst gilt die Bewirtung in jedem Fall, wenn der Arbeitnehmer die Veranstaltung organisiert, sie in den Firmenräumen während der Arbeitszeit stattfindet und nur Arbeitskollegen eingeladen sind.
Aber auch eine teils beruflich, teils privat veranlasste Feier können Sie absetzen – nämlich jenen Teil der Kosten, der auf die Gäste aus dem beruflichen Umfeld entfällt.
- Fachliteratur
Es ist deutlich schwieriger geworden, aber Fachbücher und Fachzeitschriften, die Sie im Job einsetzen, mindern ebenfalls die Steuerlast (zum Beispiel Chemiebücher bei Chemielehrern). Sie müssen allerdings eine Quittung vorlegen können, auf der neben dem Namen des Autors auch der Titel und der Verlag angegeben sind.
Nicht absetzbar sind hingegen Tageszeitungen. Genauso wenig werden Magazine wie "Der Spiegel" oder "Capital" anerkannt. Wer arbeitslos ist und sich mit Fachliteratur beruflich auf dem Laufenden hält, kann seine Ausgaben als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich geltend machen.
- Unfallkosten
Sie sind beruflich mit dem Auto unterwegs und hatten einen Unfall? Kosten für Reparatur, Schadenersatzzahlungen an den Unfallgegner, Abschleppkosten oder die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkaskoversicherungen können Sie als Werbungskosten absetzen.
Als berufliche Fahrt gilt dabei nicht nur der Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern etwa auch eine Fahrt zum Kauf von Arbeitsmitteln, zu einem Vorstellungsgespräch oder zu einer Fortbildung.
- Kontoführungsgebühren
Die Kosten für ein Konto, auf das Ihr Gehalt überwiesen wird oder von dem Ausgaben für Fachliteratur oder Arbeitsmittel abgeben, können Sie als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erkennt bei Arbeitnehmern in der Regel 16 Euro an, ohne dass ein spezieller Nachweis notwendig ist.
- Beerdigung
Als außergewöhnliche Belastung gelten die Kosten für ein Begräbnis, sofern sie den Wert des Erbes übersteigen. Dazu zählen neben der Beerdigung selbst auch die Ausgaben für Grabstein, Grabstätte, oder Blumenschmuck. Nicht absetzbar sind hingegen die Bewirtungskosten der Trauergäste, Reisekosten zur Beerdigung sowie die Ausgaben für die Trauerkleidung.
Zitat von Gast am 4. Oktober 2021, 05:52 Uhr"Pandora Papers"
Steueroasen: Neue Recherche belastet Politiker und Superstars
Ein riesiges Datenleck zeigt, wie Superreiche weltweit Geld über Briefkastenfirmen beiseite schaffen. Darunter: Amtierende Staats- und Regierungschefs, deren Geliebte, Minister sowie deutsche Prominente.
Zahlreiche Minister, Staats- und Regierungschefs sollen Geld in Steueroasen bunkern. Das berichten Medien des Internationalen Konsortium für Investigative Journalistinnen und Journalisten (ICIJ). In Deutschland gehören unter anderem "Tagesschau", NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung dazu. 11,9 Millionen vertrauliche Dokumente wurden dem Netzwerk zugespielt.
In den Daten finden sich die Namen von Kriminellen und Oligarchen sowie von 330 Politikern und Amtsträgern aus 91 Ländern. Darunter: 35 amtierende und ehemalige Staats- und Regierungschefs. An der Auswertung der sogenannten "Pandora Papers" waren rund 600 Journalisten in 117 Ländern beteiligt.
Babiš, Blair, Abdullah II. und Putin-Geliebte werden genannt
Der tschechische Premierminister Andrej Babiš soll sich den Berichten zufolge hinter Briefkastenfirmen verborgen haben, als er sich für mehr als 15 Millionen Euro ein Landschloss in Südfrankreich kaufte. Abdullah II., König von Jordanien, soll demnach über Steueroasen 14 Immobilien in Großbritannien und den USA erstanden haben.
Gleich mehrere engste Vertraute des russischen Präsidenten Wladimir Putin werden in den Papieren als Begünstigte von Briefkastenfirmen genannt. Eine Frau namens Swetlana Kriwonogich, die unbestätigten Berichten zufolge mit Putin liiert gewesen sein soll, taucht nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" als Eigentümerin einer Briefkastenfirma auf. Die Firma sei nur wenige Wochen nach der Geburt ihrer Tochter gegründet worden. Das Kind soll unbestätigten Recherchen zufolge ein uneheliches Kind von Putin sein. Die Frau, die aus armen Verhältnissen stammt, soll demnach ein 3,6 Millionen Euro teures Luxusappartement in Monaco gekauft haben.
Auch die Familie des ehemaligen britischen Premierministers Tony Blair taucht in den Dokumenten auf. Demnach sollen die Blairs 2017 eine Londoner Immobilie im Wert von mehr als sieben Millionen Euro erworben haben. Auf Nachfrage des Recherchenetzwerks erklärte Blairs Frau Cherie Blair, dass ihr Mann nicht in den Kauf eingebunden war. Auch die amtierenden Präsidenten der Ukraine, von Kenia und Ecuador werden in dem riesigen Datensatz genannt.
Auch Claudia Schiffer und Pep Guardiola tauchen im Datensatz auf
Neben den Politikern finden sich zahlreiche Multimillionäre in den Papieren, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Darunter: das deutsche Supermodel Claudia Schiffer, Fußballtrainer Pep Guardiola, Ex-Beatle Ringo Starr und Popstars wie Shakira und Julio Iglesias.
Guardiola teilte demnach mit, seine Bank habe die Briefkastenfirma ohne sein Wissen gegründet. Die anderen Promis verweisen laut "Süddeutscher Zeitung" darauf, dass sie sich an Gesetze und Vorschriften gehalten haben. Das Recherchenetzwerk weist darauf hin, dass Geschäfte in Steueroasen an sich nicht verboten sind.
"Pandora Papers"
Steueroasen: Neue Recherche belastet Politiker und Superstars
Ein riesiges Datenleck zeigt, wie Superreiche weltweit Geld über Briefkastenfirmen beiseite schaffen. Darunter: Amtierende Staats- und Regierungschefs, deren Geliebte, Minister sowie deutsche Prominente.
Zahlreiche Minister, Staats- und Regierungschefs sollen Geld in Steueroasen bunkern. Das berichten Medien des Internationalen Konsortium für Investigative Journalistinnen und Journalisten (ICIJ). In Deutschland gehören unter anderem "Tagesschau", NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung dazu. 11,9 Millionen vertrauliche Dokumente wurden dem Netzwerk zugespielt.
In den Daten finden sich die Namen von Kriminellen und Oligarchen sowie von 330 Politikern und Amtsträgern aus 91 Ländern. Darunter: 35 amtierende und ehemalige Staats- und Regierungschefs. An der Auswertung der sogenannten "Pandora Papers" waren rund 600 Journalisten in 117 Ländern beteiligt.
Babiš, Blair, Abdullah II. und Putin-Geliebte werden genannt
Der tschechische Premierminister Andrej Babiš soll sich den Berichten zufolge hinter Briefkastenfirmen verborgen haben, als er sich für mehr als 15 Millionen Euro ein Landschloss in Südfrankreich kaufte. Abdullah II., König von Jordanien, soll demnach über Steueroasen 14 Immobilien in Großbritannien und den USA erstanden haben.
Gleich mehrere engste Vertraute des russischen Präsidenten Wladimir Putin werden in den Papieren als Begünstigte von Briefkastenfirmen genannt. Eine Frau namens Swetlana Kriwonogich, die unbestätigten Berichten zufolge mit Putin liiert gewesen sein soll, taucht nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" als Eigentümerin einer Briefkastenfirma auf. Die Firma sei nur wenige Wochen nach der Geburt ihrer Tochter gegründet worden. Das Kind soll unbestätigten Recherchen zufolge ein uneheliches Kind von Putin sein. Die Frau, die aus armen Verhältnissen stammt, soll demnach ein 3,6 Millionen Euro teures Luxusappartement in Monaco gekauft haben.
Auch die Familie des ehemaligen britischen Premierministers Tony Blair taucht in den Dokumenten auf. Demnach sollen die Blairs 2017 eine Londoner Immobilie im Wert von mehr als sieben Millionen Euro erworben haben. Auf Nachfrage des Recherchenetzwerks erklärte Blairs Frau Cherie Blair, dass ihr Mann nicht in den Kauf eingebunden war. Auch die amtierenden Präsidenten der Ukraine, von Kenia und Ecuador werden in dem riesigen Datensatz genannt.
Auch Claudia Schiffer und Pep Guardiola tauchen im Datensatz auf
Neben den Politikern finden sich zahlreiche Multimillionäre in den Papieren, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Darunter: das deutsche Supermodel Claudia Schiffer, Fußballtrainer Pep Guardiola, Ex-Beatle Ringo Starr und Popstars wie Shakira und Julio Iglesias.
Guardiola teilte demnach mit, seine Bank habe die Briefkastenfirma ohne sein Wissen gegründet. Die anderen Promis verweisen laut "Süddeutscher Zeitung" darauf, dass sie sich an Gesetze und Vorschriften gehalten haben. Das Recherchenetzwerk weist darauf hin, dass Geschäfte in Steueroasen an sich nicht verboten sind.
Zitat von Gast am 19. Oktober 2021, 07:53 UhrSieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
Wegen der Corona-Pandemie gelten bei den Steuern einige neue Regeln. Doch auch so tappen viele Steuerzahler immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.
Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
- Nachweise verschlampen
Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.
Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.
- Einträge vertauschen
Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.
Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbst bezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.
Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.
- Falsche Bankverbindung angeben
Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?
Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.
- Corona-Sonderregeln nicht nutzen
Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.
So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig sind. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.
"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.
- Nebenkosten vergessen
Was viele gar nicht wissen: Egal ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.
- Rechnungen bar bezahlen
Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.
Sieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
Wegen der Corona-Pandemie gelten bei den Steuern einige neue Regeln. Doch auch so tappen viele Steuerzahler immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.
Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
- Nachweise verschlampen
Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.
Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.
- Einträge vertauschen
Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.
Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbst bezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.
Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.
- Falsche Bankverbindung angeben
Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?
Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.
- Corona-Sonderregeln nicht nutzen
Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.
So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig sind. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.
"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.
- Nebenkosten vergessen
Was viele gar nicht wissen: Egal ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.
- Rechnungen bar bezahlen
Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.
Zitat von Gast am 19. Oktober 2021, 07:53 UhrSieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
Wegen der Corona-Pandemie gelten bei den Steuern einige neue Regeln. Doch auch so tappen viele Steuerzahler immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.
Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
- Nachweise verschlampen
Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.
Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.
- Einträge vertauschen
Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.
Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbst bezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.
Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.
- Falsche Bankverbindung angeben
Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?
Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.
- Corona-Sonderregeln nicht nutzen
Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.
So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig sind. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.
"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.
- Nebenkosten vergessen
Was viele gar nicht wissen: Egal ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.
- Rechnungen bar bezahlen
Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.
Sieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden
Wegen der Corona-Pandemie gelten bei den Steuern einige neue Regeln. Doch auch so tappen viele Steuerzahler immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.
Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
- Nachweise verschlampen
Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.
Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.
- Einträge vertauschen
Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.
Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbst bezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.
Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.
- Falsche Bankverbindung angeben
Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?
Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.
- Corona-Sonderregeln nicht nutzen
Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.
So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig sind. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.
"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.
Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.
- Nebenkosten vergessen
Was viele gar nicht wissen: Egal ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.
- Rechnungen bar bezahlen
Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.
Zitat von Gast am 21. Oktober 2021, 06:29 UhrSchlupflöcher in Deutschland nicht geschlossen
Recherchen legen Steuerraub in Höhe von 150 Milliarden Euro nahe
Der weltweite Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte könnte noch höher sein als bisher bekannt. In Deutschland sind die Geschäfte entgegen aller Beteuerungen der Politik weiter möglich.
Lange Zeit galt der Cum-Ex-Steuerraub als ein deutscher Skandal. Eine neue Recherche von 30 Journalisten und Journalistinnen aus allen fünf Kontinenten unter Leitung des Recherchebüros "Correctiv" zeigt jetzt, dass der Cum-Ex-Betrug global ist. Nach Berechnungen von Steuerexperten dürfte der Schaden mindestens 150 Milliarden Euro betragen – also fast so viel Geld wie die EU in einem Jahr ausgibt. "Der Schaden könnte sogar noch höher liegen", sagt Wirtschaftsprofessor Christoph Spengel von der Universität Mannheim, der weltweit Transaktionsdaten zusammen mit seinem Team ausgewertet hat, um die Summe zu errechnen.
Kooperation von 15 Medien weltweit
Unter dem Namen "CumEx Files 2.0" haben sich unter Leitung des Recherchezentrums "Correctiv" 15 Medien aus weltweit 15 Ländern zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren. Dazu gehören neben dem ARD-Magazin "Panorama" auch BBC aus Großbritannien, "Le Monde" aus Frankreich und NBC aus den USA.
Schlupflöcher in Deutschland nicht geschlossen
Recherchen legen Steuerraub in Höhe von 150 Milliarden Euro nahe
Der weltweite Steuerschaden durch Cum-Ex-Geschäfte könnte noch höher sein als bisher bekannt. In Deutschland sind die Geschäfte entgegen aller Beteuerungen der Politik weiter möglich.
Lange Zeit galt der Cum-Ex-Steuerraub als ein deutscher Skandal. Eine neue Recherche von 30 Journalisten und Journalistinnen aus allen fünf Kontinenten unter Leitung des Recherchebüros "Correctiv" zeigt jetzt, dass der Cum-Ex-Betrug global ist. Nach Berechnungen von Steuerexperten dürfte der Schaden mindestens 150 Milliarden Euro betragen – also fast so viel Geld wie die EU in einem Jahr ausgibt. "Der Schaden könnte sogar noch höher liegen", sagt Wirtschaftsprofessor Christoph Spengel von der Universität Mannheim, der weltweit Transaktionsdaten zusammen mit seinem Team ausgewertet hat, um die Summe zu errechnen.
Kooperation von 15 Medien weltweit
Unter dem Namen "CumEx Files 2.0" haben sich unter Leitung des Recherchezentrums "Correctiv" 15 Medien aus weltweit 15 Ländern zusammengetan, um das ganze Ausmaß des Steuerraubs zu recherchieren. Dazu gehören neben dem ARD-Magazin "Panorama" auch BBC aus Großbritannien, "Le Monde" aus Frankreich und NBC aus den USA.
Zitat von Gast am 21. Oktober 2021, 10:22 UhrSteuereinnahmen im September sprunghaft gestiegen
Berlin (Reuters) - Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind im September sprunghaft gestiegen.
Sie erhöhten sich um 23,1 Prozent auf 78,2 Milliarden Euro, wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Vorjahreszeitraum war durch Belastungen in der Coronavirus-Krise schwach. Hohe Zuwächse gab es nun vor allem bei der Lohn- und Umsatzsteuer.
Im August hatte das Plus gut acht Prozent betragen. In den ersten neun Monaten zusammen legten die Einnahmen von Bund und Ländern auf gut 541 Milliarden Euro zu, das sind 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zur deutschen Konjunktur hieß es, die Erwartungen von Experten für dieses Jahr seien zuletzt zwar nach unten korrigiert worden. "Gut gefüllte Auftragsbücher lassen aber für das nächste Jahr kräftige konjunkturelle (Nachhol-)Impulse aus der Industrie und damit eine entsprechend stärkere gesamtwirtschaftliche Dynamik erwarten." Bei der zuletzt deutlich angezogenen Teuerung sei im nächsten Jahr mit einer Rückkehr zu "deutlich moderateren Inflationsraten" zu rechnen. Im September waren die Preise in Deutschland um 4,1 Prozent angezogen, die Quote lag damit erstmals seit 1993 oberhalb von vier Prozent.
Steuereinnahmen im September sprunghaft gestiegen
Berlin (Reuters) - Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern sind im September sprunghaft gestiegen.
Sie erhöhten sich um 23,1 Prozent auf 78,2 Milliarden Euro, wie aus dem aktuellen Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Der Vorjahreszeitraum war durch Belastungen in der Coronavirus-Krise schwach. Hohe Zuwächse gab es nun vor allem bei der Lohn- und Umsatzsteuer.
Im August hatte das Plus gut acht Prozent betragen. In den ersten neun Monaten zusammen legten die Einnahmen von Bund und Ländern auf gut 541 Milliarden Euro zu, das sind 9,1 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zur deutschen Konjunktur hieß es, die Erwartungen von Experten für dieses Jahr seien zuletzt zwar nach unten korrigiert worden. "Gut gefüllte Auftragsbücher lassen aber für das nächste Jahr kräftige konjunkturelle (Nachhol-)Impulse aus der Industrie und damit eine entsprechend stärkere gesamtwirtschaftliche Dynamik erwarten." Bei der zuletzt deutlich angezogenen Teuerung sei im nächsten Jahr mit einer Rückkehr zu "deutlich moderateren Inflationsraten" zu rechnen. Im September waren die Preise in Deutschland um 4,1 Prozent angezogen, die Quote lag damit erstmals seit 1993 oberhalb von vier Prozent.
Zitat von Gast am 9. November 2021, 12:03 UhrÜberteuerte Masken, IT-Chaos und üppige Regierungsbauten: So verschwendet der Staat Steuergeld
Im Jahr 2020 hatte Deutschland Steuereinnahmen von 740 Milliarden Euro und auch dieses Jahr wird schätzungsweise eine ähnliche Summe eingenommen. Mit diesem Geld werden zahlreiche wichtige Projekte gefördert wie etwa Bahntrassen, die Renovierung von Schulen oder es werden die Gehälter von Polizistinnen und Polizisten überwiesen.
Doch nicht immer wird verantwortungsvoll mit diesem Geld umgegangen. Deshalb setzte sich der Bund der Steuerzahler die Aufgabe, jedes Jahr das Schwarzbuch zu veröffentlichen. Darin wird dokumentiert, für welche Projekte Steuergelder ausgegeben worden sind, die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt sind. 100 Ausgabe-Skandale werden jährlich veröffentlicht.
3,4 Milliarden Euro für IT des Bundes
Die IT der Bundesregierung und der Behörden sollen auf großem Maße überholt und aufgefrischt werden, damit die sicher und zuverlässig ist. Diese Aufgabe entpuppte sich als eine derart große, dass sie mehrmals unterschätzt wurde. Ursprünglich sollte das Projekt 2025 abgeschlossen sein, doch bereits jetzt ist klar, dass es sich voraussichtlich bis 2028 verzögern wird. Im Moment ist von Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro die Rede, aber auch hier wird bereits vermutet, dass dieses Budget aufgrund mangelnder Voraussicht und Koordination gesprengt werden wird.
6,2 Milliarden Euro für Corona-Verträge
Zum Höhepunkt der Pandemie wurden essenzielle medizinische Ressourcen schnell knapp. In großer Eile schaffte der Bund Masken, Handschuhe, Kittel und Beatmungsgeräte an. Dafür wurden 2020 allein 1050 Verträge für insgesamt 6,2 Milliarden Euro abgeschlossen. Hier ist das Problem jedoch, dass viele der Einkäufe viel zu überteuert waren. Kein einziger Vertrag wurde der Preisüberwachungsstellung zur Prüfung vorgelegt und hat so zu viel zu hohen Ausgaben geführt.
1,2 Millionen Euro für die Autobahn-App
1,2 Millionen Euro Steuergeld wurden in die Herstellung einer Autobahn-App investiert. Die App zeigt Verkehrsmeldungen, E-Ladestationen und Rast- und Parkplätze an. Doch bei den Nutzern kommt die App nicht gut an. Zwar wurde die inzwischen rund 400.000 Mal heruntergeladen. Tägliche Nutzer hat sie allerdings nur 14.000. Auch in den App-Stores von Apple und Google fallen die Bewertungen schlecht aus, mit jeweils 1,9 und 1,8 von fünf möglichen Sternen. Die Userinnen und User sagen, die App sei nicht gut zu nutzen und dass andere Apps ähnliche Funktionen bereits besäßen. Die Daten der Autobahn-App sind nämlich nicht exklusiv, sondern können auch von anderen Anwendungen genutzt werden.
120 Millionen Euro in Geldgeschenken
Mit dem Ziel, den Kauf von Elektroautos noch attraktiver zu machen, wurde im Juni 2020 von der Regierungskoalition beschlossen, die Kaufprämie für Elektroautos von 3.000 Euro auf 6.000 Euro zu erhöhen. Der Fehler dabei war nur, dass der neue Betrag nicht ab dem Kaufdatum zählt, sondern ab dem Zulassungsdatum. So erhielten viele Käufer, die ihr Fahrzeug bereits mit der 3000 Euro hohen Prämie gekauft hatten, ein unverhofftes Geldgeschenk. Viel Geld, schätzungsweise 120 Millionen Euro, wurde also nicht als Kaufanreiz wie ursprünglich gedacht ausgegeben, sondern an jene ausgezahlt, die sowieso schon ein E-Auto gekauft hatten.
485 Millionen Euro für ein zweites Bundeskanzleramt
Nach fast 20 Jahren ist das Bundeskanzleramt in Berlin langsam zu klein für alle Beschäftigten dort. Durch einen Erweiterungsbau soll die Nutzfläche von 25.000 Quadratmetern jetzt verdoppelt werden. Der Neubau soll 2028 bezogen werden und die Kosten in Höhe von 485 Millionen Euro wurden bereits genehmigt. Doch diese Rechnung beruht auf Daten aus 2019, als die Baupreise noch niedriger waren als heute. Es ist also anzunehmen, dass der Bau letztendlich teurer sein wird. Außerdem soll zusätzlich ein Tunnel als Zufahrt gebaut werden, der 39 Millionen Euro kosten dürfte. Der Bund der Steuerzahler schätzt die Gesamtausgaben auf 639 Millionen Euro.
256 Millionen Euro für eine ewige Baustelle
Der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses im Regierungsviertel ist schon lange eine Baustelle. 2014 sollte das Projekt bereits abgeschlossen sein, doch immer wieder wurden neue Fehler am Bau entdeckt. Also sind die Bauarbeiten immer noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich waren 190 Millionen Euro für den Erweiterungsbau eingeplant. Durch die ständige Verzögerung wurden – Stand August 2021 – bereits 256 Millionen Euro ausgegeben. Diese Summe wird mit Sicherheit bis zur geplanten Fertigstellung im Jahr 2022 noch weiter steigen.
350 Millionen Euro bei Greensill
Rund 40 deutsche Gebietskörperschaften, dabei vor allem Kommunen, hatten Anfang März 2021 Einlagen bei der Greensill Bank AG. Diese sind jedoch nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt, was damals bereits bekannt war. Dennoch wurden der Bank rund 350 Millionen Euro anvertraut. Kurze Zeit später ließ die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Greensill Bank wegen drohender Insolvenz schließen. Jetzt sind bundesweit viele Steuergelder von Kommunen in Gefahr.
Millionen fürs Verrechnen
Laut des im März 2020 beschlossenem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für die planbaren Behandlungen und Eingriffe, die nicht durchgeführt werden, um Platz für Covid-19-Patienten zu garantieren. Verglichen wird das Einkommen jetzt, mit denen im Jahr 2019, vor der Pandemie. So kamen jedoch einige Fehler bei der Verteilung der Gelder zustande. Zum Beispiel hatte eine private Klinik zum 1.1.2020 seine kindermedizinische Abteilung an ein städtisches Klinikum abgegeben. In der Rechnung für die Unterstützung erschienen die 42 Betten jedoch immer noch als Ausfall für das darauffolgende Jahr. Obwohl die Betten der privaten Klinik gar nicht mehr gehörten, flossen 2,9 Millionen Euro an sie. Die Klinik, der die Betten nun eigentlich gehörten, wäre leer ausgegangen, wenn nicht das Bremer Gesundheitsressort entschieden hätte, einfach weitere 1,6 Millionen Euro an Unterstützung für die richtige Klinik auszugeben. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Hilfsprogramme für Krankenhäuser mit "heißer Nadel gestrickt" worden seien und schnell hätten verbessert werden müssen.
1,5 Millionen Euro für den Stadionausbau in Lübeck
Ein Stadion für Drittligisten: Das sollte der VfB Lübeck, nachdem er aufstieg, bekommen. Das Dietmar-Scholze-Stadion sollte dafür unter anderem eine Rasenheizung, eine Bewässerungsanlage und einen neuen Rollrasen bis zum Start der zweiten Saison bekommen. Zudem sollte ein Nachwuchsleistungszentrum gebaut werden. Für diese Ausgaben sowie Unterstützung bei den Gehältern des Kaders unterstütze das Land Schleswig-Holstein den Verein mit einer Million Euro Steuergelder und die Hansestadt Lübeck mit einer weiteren halben Million Euro. Doch jetzt kommt der Haken: Der VfB Lübeck stieg schon nach einer Saison wieder aus der dritten Liga ab, noch bevor die Bauarbeiten überhaupt begannen. Dennoch wird der Ausbau stattfinden, auch eine Liga tiefer.
5000 Euro für zwei Spatenstiche
Seit 2004 besteht ein Planungsauftrag für den 20 Kilometer langen Ausbau der Bundesstraße 5 in Schleswig-Holstein. Dass die Bauarbeiten nun endlich beginnen würden, sollte mit einem symbolischen „ersten Spatenstich“ und einer Feier an den jeweiligen Enden der Ausbaustrecke gefeiert werden. Dafür reisten der Landesverkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), jeweils am 5.10.2020 und am 7.7.2021 aus Kiel und Berlin an. Inklusive Partyzelt, Personal und Reisekosten dürfte es sich hier um eine Ausgabe von 5000 Euro Steuergeldern gehandelt haben. Die Rechtfertigung: Es sei wichtig für die Anwohner klar zu signalisiert zu bekommen, dass dieses, für sie wichtige, Projekt nun begonnen hatte. Doch keiner der Anwohner durfte tatsächlich an den Feierlichkeiten teilnehmen. Es gab also außer ein paar ausgewählten Politikern und Medienvertretern kein Publikum.
85.000 Euro für eine Holzwand
Am Max-Eyth-See in Stuttgart wurde mitten in die Natur eine 21 Meter lange massive Holzwand gebaut, um besseren Schutz für brütende Vögel zu gewährleisten. Bis auf zwei Plexiglas Gucklöcher ist die Wand jedoch komplett blickdicht und ein Dorn im Auge der Bevölkerung. Mehrere Fraktionen fordern nun den Abriss oder einen grundlegenden Umbau der Wand. Dies wird die Kosten wohl weiter in die Höhe treiben.
75.000 Euro für Treppen-Kunst
In Stuttgart sollten an drei Stellen die Stuttgarter "Stäffele", die Treppenstaffeln der Stadt, verschönert werden. Dafür wurden Künstler ausgewählt, um bei drei Treppen die Stufen mit verschiedensten Motiven zu bezahlen. Pro Treppe wurden dafür 25.000 Euro Steuergelder ausgeben, bei drei Treppen also insgesamt 75.000 Euro. Vor allem sollte das Projekt die Bürger und Bürgerinnen der Stadt anregen, häufiger die Treppen zu nutzen und sich mehr zu bewegen. Die Kritik des Steuerzahlerbundes: Die Treppen seien schon immer rege genutzt worden und die PR-Aktion sei also unnötig gewesen.
57.000 Euro für ein paar Sekunden
In Eslohe (Nordrhein-Westfalen) kann man das Flüsschen Essel über eine Straßenbrücke überqueren. Der Gehweg ist 1,75 Meter breit und gilt so als nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Deswegen wurde eine weitere Brücke daneben gebaut, die nun zwei Meter breit und ausschließlich von Fußgängern zu benutzen ist. Die Ersparnis für die Fußgänger sind wenige Meter und Sekunden. Dennoch wurde die Brücke für insgesamt 95.000 Euro errichtet, von denen 57.000 Euro Steuergelder sind.
11.000 Euro für kaputte Parksanduhren
In der Lutherstadt Wittenberg sollten Parkscheinautomaten übergangsweise durch Parksanduhren ersetzt werden. Ein Wittenberger Unternehmen wurde beauftragt, um die Uhren zu liefern. Da der ursprüngliche Auftrag von 500 Uhren dem Lieferanten jedoch zu wenig waren, wurde kurzerhand auf 2500 Stück für 11.000 Euro aufgestockt. Als die Uhren in Betrieb genommen wurden, stellte sich schnell heraus, dass der Sand in ihnen zu schnell durchlief. Die angeblichen 15 Minuten, waren in einigen Fällen schon nach zehn abgelaufen. Die Stadt zog die Uhren mit einer Entschuldigung zurück. Es ist unklar, ob die Uhren wieder verkauft und die 11.000 Euro zurückerlangt werden können. In jedem Fall sind jedoch bereits Bearbeitungs- und Personalkosten entstanden.
Eine Million Euro für … nichts
Im Rahmen des bundesweiten Modellprojekts „Schutzstreifen außerorts“ wurde von 2013 bis 2018 die Nutzung von Fahrradschutzstreifen getestet. Dabei handelt es sich um eine Markierung auf der Fahrbahn, die eine Strecke für Fahrradfahrer abgrenzt. In Niedersachsen wurden für insgesamt 261.000 Euro mehrere dieser Streifen markiert – ein Betrag, der weit unter dem für den Bau von Fahrradwegen liegt. Das Projekt zeigte sich erfolgreich und dennoch verordnete das Bundesverkehrsministeriums (BMVI), dass die Strecke nach der Testzeit zurückgebaut werden müsse. Als Begründung wurde genannt, dass „keine sicherheitssteigernde Wirkung“ mit den Schutzstreifen einherging. Also mussten die Markierungen 2019 und 2020 wieder abgefräst werden – und das für 763.000 Euro Steuergeld.
Überteuerte Masken, IT-Chaos und üppige Regierungsbauten: So verschwendet der Staat Steuergeld
Im Jahr 2020 hatte Deutschland Steuereinnahmen von 740 Milliarden Euro und auch dieses Jahr wird schätzungsweise eine ähnliche Summe eingenommen. Mit diesem Geld werden zahlreiche wichtige Projekte gefördert wie etwa Bahntrassen, die Renovierung von Schulen oder es werden die Gehälter von Polizistinnen und Polizisten überwiesen.
Doch nicht immer wird verantwortungsvoll mit diesem Geld umgegangen. Deshalb setzte sich der Bund der Steuerzahler die Aufgabe, jedes Jahr das Schwarzbuch zu veröffentlichen. Darin wird dokumentiert, für welche Projekte Steuergelder ausgegeben worden sind, die ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt sind. 100 Ausgabe-Skandale werden jährlich veröffentlicht.
3,4 Milliarden Euro für IT des Bundes
Die IT der Bundesregierung und der Behörden sollen auf großem Maße überholt und aufgefrischt werden, damit die sicher und zuverlässig ist. Diese Aufgabe entpuppte sich als eine derart große, dass sie mehrmals unterschätzt wurde. Ursprünglich sollte das Projekt 2025 abgeschlossen sein, doch bereits jetzt ist klar, dass es sich voraussichtlich bis 2028 verzögern wird. Im Moment ist von Kosten in Höhe von 3,4 Milliarden Euro die Rede, aber auch hier wird bereits vermutet, dass dieses Budget aufgrund mangelnder Voraussicht und Koordination gesprengt werden wird.
6,2 Milliarden Euro für Corona-Verträge
Zum Höhepunkt der Pandemie wurden essenzielle medizinische Ressourcen schnell knapp. In großer Eile schaffte der Bund Masken, Handschuhe, Kittel und Beatmungsgeräte an. Dafür wurden 2020 allein 1050 Verträge für insgesamt 6,2 Milliarden Euro abgeschlossen. Hier ist das Problem jedoch, dass viele der Einkäufe viel zu überteuert waren. Kein einziger Vertrag wurde der Preisüberwachungsstellung zur Prüfung vorgelegt und hat so zu viel zu hohen Ausgaben geführt.
1,2 Millionen Euro für die Autobahn-App
1,2 Millionen Euro Steuergeld wurden in die Herstellung einer Autobahn-App investiert. Die App zeigt Verkehrsmeldungen, E-Ladestationen und Rast- und Parkplätze an. Doch bei den Nutzern kommt die App nicht gut an. Zwar wurde die inzwischen rund 400.000 Mal heruntergeladen. Tägliche Nutzer hat sie allerdings nur 14.000. Auch in den App-Stores von Apple und Google fallen die Bewertungen schlecht aus, mit jeweils 1,9 und 1,8 von fünf möglichen Sternen. Die Userinnen und User sagen, die App sei nicht gut zu nutzen und dass andere Apps ähnliche Funktionen bereits besäßen. Die Daten der Autobahn-App sind nämlich nicht exklusiv, sondern können auch von anderen Anwendungen genutzt werden.
120 Millionen Euro in Geldgeschenken
Mit dem Ziel, den Kauf von Elektroautos noch attraktiver zu machen, wurde im Juni 2020 von der Regierungskoalition beschlossen, die Kaufprämie für Elektroautos von 3.000 Euro auf 6.000 Euro zu erhöhen. Der Fehler dabei war nur, dass der neue Betrag nicht ab dem Kaufdatum zählt, sondern ab dem Zulassungsdatum. So erhielten viele Käufer, die ihr Fahrzeug bereits mit der 3000 Euro hohen Prämie gekauft hatten, ein unverhofftes Geldgeschenk. Viel Geld, schätzungsweise 120 Millionen Euro, wurde also nicht als Kaufanreiz wie ursprünglich gedacht ausgegeben, sondern an jene ausgezahlt, die sowieso schon ein E-Auto gekauft hatten.
485 Millionen Euro für ein zweites Bundeskanzleramt
Nach fast 20 Jahren ist das Bundeskanzleramt in Berlin langsam zu klein für alle Beschäftigten dort. Durch einen Erweiterungsbau soll die Nutzfläche von 25.000 Quadratmetern jetzt verdoppelt werden. Der Neubau soll 2028 bezogen werden und die Kosten in Höhe von 485 Millionen Euro wurden bereits genehmigt. Doch diese Rechnung beruht auf Daten aus 2019, als die Baupreise noch niedriger waren als heute. Es ist also anzunehmen, dass der Bau letztendlich teurer sein wird. Außerdem soll zusätzlich ein Tunnel als Zufahrt gebaut werden, der 39 Millionen Euro kosten dürfte. Der Bund der Steuerzahler schätzt die Gesamtausgaben auf 639 Millionen Euro.
256 Millionen Euro für eine ewige Baustelle
Der Erweiterungsbau des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses im Regierungsviertel ist schon lange eine Baustelle. 2014 sollte das Projekt bereits abgeschlossen sein, doch immer wieder wurden neue Fehler am Bau entdeckt. Also sind die Bauarbeiten immer noch nicht abgeschlossen. Ursprünglich waren 190 Millionen Euro für den Erweiterungsbau eingeplant. Durch die ständige Verzögerung wurden – Stand August 2021 – bereits 256 Millionen Euro ausgegeben. Diese Summe wird mit Sicherheit bis zur geplanten Fertigstellung im Jahr 2022 noch weiter steigen.
350 Millionen Euro bei Greensill
Rund 40 deutsche Gebietskörperschaften, dabei vor allem Kommunen, hatten Anfang März 2021 Einlagen bei der Greensill Bank AG. Diese sind jedoch nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt, was damals bereits bekannt war. Dennoch wurden der Bank rund 350 Millionen Euro anvertraut. Kurze Zeit später ließ die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Greensill Bank wegen drohender Insolvenz schließen. Jetzt sind bundesweit viele Steuergelder von Kommunen in Gefahr.
Millionen fürs Verrechnen
Laut des im März 2020 beschlossenem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ erhalten Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich für die planbaren Behandlungen und Eingriffe, die nicht durchgeführt werden, um Platz für Covid-19-Patienten zu garantieren. Verglichen wird das Einkommen jetzt, mit denen im Jahr 2019, vor der Pandemie. So kamen jedoch einige Fehler bei der Verteilung der Gelder zustande. Zum Beispiel hatte eine private Klinik zum 1.1.2020 seine kindermedizinische Abteilung an ein städtisches Klinikum abgegeben. In der Rechnung für die Unterstützung erschienen die 42 Betten jedoch immer noch als Ausfall für das darauffolgende Jahr. Obwohl die Betten der privaten Klinik gar nicht mehr gehörten, flossen 2,9 Millionen Euro an sie. Die Klinik, der die Betten nun eigentlich gehörten, wäre leer ausgegangen, wenn nicht das Bremer Gesundheitsressort entschieden hätte, einfach weitere 1,6 Millionen Euro an Unterstützung für die richtige Klinik auszugeben. Der Bund der Steuerzahler kritisiert, dass die Hilfsprogramme für Krankenhäuser mit "heißer Nadel gestrickt" worden seien und schnell hätten verbessert werden müssen.
1,5 Millionen Euro für den Stadionausbau in Lübeck
Ein Stadion für Drittligisten: Das sollte der VfB Lübeck, nachdem er aufstieg, bekommen. Das Dietmar-Scholze-Stadion sollte dafür unter anderem eine Rasenheizung, eine Bewässerungsanlage und einen neuen Rollrasen bis zum Start der zweiten Saison bekommen. Zudem sollte ein Nachwuchsleistungszentrum gebaut werden. Für diese Ausgaben sowie Unterstützung bei den Gehältern des Kaders unterstütze das Land Schleswig-Holstein den Verein mit einer Million Euro Steuergelder und die Hansestadt Lübeck mit einer weiteren halben Million Euro. Doch jetzt kommt der Haken: Der VfB Lübeck stieg schon nach einer Saison wieder aus der dritten Liga ab, noch bevor die Bauarbeiten überhaupt begannen. Dennoch wird der Ausbau stattfinden, auch eine Liga tiefer.
5000 Euro für zwei Spatenstiche
Seit 2004 besteht ein Planungsauftrag für den 20 Kilometer langen Ausbau der Bundesstraße 5 in Schleswig-Holstein. Dass die Bauarbeiten nun endlich beginnen würden, sollte mit einem symbolischen „ersten Spatenstich“ und einer Feier an den jeweiligen Enden der Ausbaustrecke gefeiert werden. Dafür reisten der Landesverkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann (CDU), jeweils am 5.10.2020 und am 7.7.2021 aus Kiel und Berlin an. Inklusive Partyzelt, Personal und Reisekosten dürfte es sich hier um eine Ausgabe von 5000 Euro Steuergeldern gehandelt haben. Die Rechtfertigung: Es sei wichtig für die Anwohner klar zu signalisiert zu bekommen, dass dieses, für sie wichtige, Projekt nun begonnen hatte. Doch keiner der Anwohner durfte tatsächlich an den Feierlichkeiten teilnehmen. Es gab also außer ein paar ausgewählten Politikern und Medienvertretern kein Publikum.
85.000 Euro für eine Holzwand
Am Max-Eyth-See in Stuttgart wurde mitten in die Natur eine 21 Meter lange massive Holzwand gebaut, um besseren Schutz für brütende Vögel zu gewährleisten. Bis auf zwei Plexiglas Gucklöcher ist die Wand jedoch komplett blickdicht und ein Dorn im Auge der Bevölkerung. Mehrere Fraktionen fordern nun den Abriss oder einen grundlegenden Umbau der Wand. Dies wird die Kosten wohl weiter in die Höhe treiben.
75.000 Euro für Treppen-Kunst
In Stuttgart sollten an drei Stellen die Stuttgarter "Stäffele", die Treppenstaffeln der Stadt, verschönert werden. Dafür wurden Künstler ausgewählt, um bei drei Treppen die Stufen mit verschiedensten Motiven zu bezahlen. Pro Treppe wurden dafür 25.000 Euro Steuergelder ausgeben, bei drei Treppen also insgesamt 75.000 Euro. Vor allem sollte das Projekt die Bürger und Bürgerinnen der Stadt anregen, häufiger die Treppen zu nutzen und sich mehr zu bewegen. Die Kritik des Steuerzahlerbundes: Die Treppen seien schon immer rege genutzt worden und die PR-Aktion sei also unnötig gewesen.
57.000 Euro für ein paar Sekunden
In Eslohe (Nordrhein-Westfalen) kann man das Flüsschen Essel über eine Straßenbrücke überqueren. Der Gehweg ist 1,75 Meter breit und gilt so als nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar. Deswegen wurde eine weitere Brücke daneben gebaut, die nun zwei Meter breit und ausschließlich von Fußgängern zu benutzen ist. Die Ersparnis für die Fußgänger sind wenige Meter und Sekunden. Dennoch wurde die Brücke für insgesamt 95.000 Euro errichtet, von denen 57.000 Euro Steuergelder sind.
11.000 Euro für kaputte Parksanduhren
In der Lutherstadt Wittenberg sollten Parkscheinautomaten übergangsweise durch Parksanduhren ersetzt werden. Ein Wittenberger Unternehmen wurde beauftragt, um die Uhren zu liefern. Da der ursprüngliche Auftrag von 500 Uhren dem Lieferanten jedoch zu wenig waren, wurde kurzerhand auf 2500 Stück für 11.000 Euro aufgestockt. Als die Uhren in Betrieb genommen wurden, stellte sich schnell heraus, dass der Sand in ihnen zu schnell durchlief. Die angeblichen 15 Minuten, waren in einigen Fällen schon nach zehn abgelaufen. Die Stadt zog die Uhren mit einer Entschuldigung zurück. Es ist unklar, ob die Uhren wieder verkauft und die 11.000 Euro zurückerlangt werden können. In jedem Fall sind jedoch bereits Bearbeitungs- und Personalkosten entstanden.
Eine Million Euro für … nichts
Im Rahmen des bundesweiten Modellprojekts „Schutzstreifen außerorts“ wurde von 2013 bis 2018 die Nutzung von Fahrradschutzstreifen getestet. Dabei handelt es sich um eine Markierung auf der Fahrbahn, die eine Strecke für Fahrradfahrer abgrenzt. In Niedersachsen wurden für insgesamt 261.000 Euro mehrere dieser Streifen markiert – ein Betrag, der weit unter dem für den Bau von Fahrradwegen liegt. Das Projekt zeigte sich erfolgreich und dennoch verordnete das Bundesverkehrsministeriums (BMVI), dass die Strecke nach der Testzeit zurückgebaut werden müsse. Als Begründung wurde genannt, dass „keine sicherheitssteigernde Wirkung“ mit den Schutzstreifen einherging. Also mussten die Markierungen 2019 und 2020 wieder abgefräst werden – und das für 763.000 Euro Steuergeld.
Zitat von Gast am 1. Dezember 2021, 09:11 UhrNeue Ampel-Koalition plant krasse Steueränderung
Heiraten und Steuern sparen? Das wird mit der neuen Ampel-Koalition nicht mehr möglich sein. Die Details.
Wir heiraten natürlich aus Liebe. Doch die Eheschließung hat auch einen steuerlichen Vorteil - bis jetzt.
Mit dem Ehegattensplitting, das 1985 eingeführt wurde, konnten Eheleute und Lebenspartner Steuern einsparen. Die Ampel bereitet diesem Vorteil nun ein Ende.
Ende des Ehegattensplittings
Bisher war es so, dass man sich durch das Ehegattensplitting steuerliche Vorteile sichern konnte. Die Einkünfte der Partner werden zusammengerechnet und anschließend durch zwei geteilt. Die Gesamtsumme wird dann versteuert.
Die Einkommenssteuer wird anschließend mit der Splittingtabelle ermittelt. Bei Versteuerung des Gesamteinkommens zahlt man weniger, als wenn das Einkommen der beiden Partner einzeln versteuert wird.
Das gilt allerdings nur, wenn eine Person mehr verdient als die andere. Um das Ehegattensplitting anzuwenden, muss die Person, die weniger verdient, also in die Steuerklasse fünf wechseln. Die Person, die mehr verdient, wechselt in Steuerklasse drei.
FDP, SPD und Grüne setzen diesem Verfahren nun ein Ende. Stattdessen soll die sogenannte Familienbesteuerung eingeführt werden.
Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft
Die Kombination aus den Steuerklassen drei und fünf wird also abgeschafft. Stattdessen sollen beide Ehepartner in die Steuerklasse vier überführt werden.
Der Grund für die Änderung der Steuer-Regelung ist, dass diese als nicht mehr zeitgemäß gilt. "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden", heißt es im Koalitionsvertrag.
Da das Ehegattensplitting lediglich Paare belohnt, bei der die eine Person mehr verdient als die andere, lohnt es sich für viele nicht, in Vollzeit zu arbeiten. Hausfrauen oder Hausmänner - und meistens sind es Hausfrauen - werden so in die Teilzeit gedrängt, da am Ende dank des steuerlichen Vorteils so viel dabei herauskommt, als würden sie 40 Stunden die Woche arbeiten gehen. Das betrifft strukturell vor allem Frauen und Mütter.
Die EU-Kommission als auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) rügte Deutschland bereits mehrfach wegen dieser veralteten Regelung, da sie Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte.
Ein weiterer Grund dafür, dass das Ehegattensplitting nicht als zeitgemäß gilt, ist, dass alle anderen Lebenspartnerschaften von dem Steuervorteil ausgeschlossen werden. Lediglich die klassische Familienkonstellation, das verheiratete Paar, bekommt eine Vergünstigung.
Neue Ampel-Koalition plant krasse Steueränderung
Heiraten und Steuern sparen? Das wird mit der neuen Ampel-Koalition nicht mehr möglich sein. Die Details.
Wir heiraten natürlich aus Liebe. Doch die Eheschließung hat auch einen steuerlichen Vorteil - bis jetzt.
Mit dem Ehegattensplitting, das 1985 eingeführt wurde, konnten Eheleute und Lebenspartner Steuern einsparen. Die Ampel bereitet diesem Vorteil nun ein Ende.
Ende des Ehegattensplittings
Bisher war es so, dass man sich durch das Ehegattensplitting steuerliche Vorteile sichern konnte. Die Einkünfte der Partner werden zusammengerechnet und anschließend durch zwei geteilt. Die Gesamtsumme wird dann versteuert.
Die Einkommenssteuer wird anschließend mit der Splittingtabelle ermittelt. Bei Versteuerung des Gesamteinkommens zahlt man weniger, als wenn das Einkommen der beiden Partner einzeln versteuert wird.
Das gilt allerdings nur, wenn eine Person mehr verdient als die andere. Um das Ehegattensplitting anzuwenden, muss die Person, die weniger verdient, also in die Steuerklasse fünf wechseln. Die Person, die mehr verdient, wechselt in Steuerklasse drei.
FDP, SPD und Grüne setzen diesem Verfahren nun ein Ende. Stattdessen soll die sogenannte Familienbesteuerung eingeführt werden.
Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft
Die Kombination aus den Steuerklassen drei und fünf wird also abgeschafft. Stattdessen sollen beide Ehepartner in die Steuerklasse vier überführt werden.
Der Grund für die Änderung der Steuer-Regelung ist, dass diese als nicht mehr zeitgemäß gilt. "Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden", heißt es im Koalitionsvertrag.
Da das Ehegattensplitting lediglich Paare belohnt, bei der die eine Person mehr verdient als die andere, lohnt es sich für viele nicht, in Vollzeit zu arbeiten. Hausfrauen oder Hausmänner - und meistens sind es Hausfrauen - werden so in die Teilzeit gedrängt, da am Ende dank des steuerlichen Vorteils so viel dabei herauskommt, als würden sie 40 Stunden die Woche arbeiten gehen. Das betrifft strukturell vor allem Frauen und Mütter.
Die EU-Kommission als auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) rügte Deutschland bereits mehrfach wegen dieser veralteten Regelung, da sie Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalte.
Ein weiterer Grund dafür, dass das Ehegattensplitting nicht als zeitgemäß gilt, ist, dass alle anderen Lebenspartnerschaften von dem Steuervorteil ausgeschlossen werden. Lediglich die klassische Familienkonstellation, das verheiratete Paar, bekommt eine Vergünstigung.
Zitat von Gast am 8. Dezember 2021, 08:26 UhrStaat bereitet sich auf Erhebung von Umsatzsteuer vor
Die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen, Ministerien oder Landratsämter kommt ab 2023. Das baden-württembergische Innenministerium stellt nun die Weichen, damit die Einführung des komplexen Themas reibungslos klappt, wie Ressortchef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart mitteilte. Das Ministerium startete mit der Hochschule für Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg deshalb eine entsprechende Forschungskooperation.Bisher existiere nur sehr wenig auswertbare Fachliteratur, die konkrete Umsetzungs- und Handlungsvorschläge für ein gut funktionierendes sogenanntes Tax Compliance Management Systems ganz speziell für den öffentlichen Sektor zur Verfügung stelle, teilte das Innenministerium mit.
Das ist auch wieder eine verdeckte Steuererhöhung für den Steuerzahler, welcher Kommunen und Landkeise öfters benötigt und die Zeche zahlt!
Staat bereitet sich auf Erhebung von Umsatzsteuer vor
Bisher existiere nur sehr wenig auswertbare Fachliteratur, die konkrete Umsetzungs- und Handlungsvorschläge für ein gut funktionierendes sogenanntes Tax Compliance Management Systems ganz speziell für den öffentlichen Sektor zur Verfügung stelle, teilte das Innenministerium mit.
Das ist auch wieder eine verdeckte Steuererhöhung für den Steuerzahler, welcher Kommunen und Landkeise öfters benötigt und die Zeche zahlt!