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Steigende Baukosten

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EU-Sanierungspflicht: Mit diesen Maßnahmen sollten Eigentümer rechnen

EU-Sanierungspflicht: Mit diesen Maßnahmen sollten Eigentümer rechnen

Die EU will ihre Wohngebäude auf Vordermann bringen. Bis 2033 sollen alte Häuser mit schlechter Energieklasse saniert werden. Was Brüssel plant.

Brüssel – Die EU plant eine neue Gebäuderichtlinie, nach der Millionen Häuser saniert werden müssen. Damit sollen Wohngebäude energieeffizienter werden und damit kostbare Ressourcen eingespart werden. Doch die EU-Richtlinie verunsichert viele Bürgerinnen und Bürger. Eine umfangreiche Sanierung kann teuer sein, vor allem bei älteren Häusern. Tatsächlich kann man aber schon mit kleineren Maßnahmen einen großen Unterschied machen.

EU will neue Energieeffizienzklassen definieren

Die EU will neue Energieeffizienzklassen von A für sehr gut bis G für schlecht einführen. Dabei geht es etwa darum, wie Häuser beheizt oder gekühlt werden. Wohngebäude sollen dem Vorschlag zufolge spätestens nach Januar 2030 die Klasse F erreichen. Bis zum Jahr 2033 soll dann der Energiestandard D bei allen Gebäuden in den 27 Mitgliedsstaaten Standard sein.

In Deutschland gibt es schon Energieklassen, an die sich Eigentümer richten können. Die entscheidende Größe ist dabei aber der Endenergiekennwert. Er besagt, wie viel Energie die Immobilie tatsächlich im Jahr verbraucht. Angegeben wird er in Kilowattstunden (kWh) pro Quadratmeter Nutzfläche (m2a):

Energieklasse Endenergiewert
A+ bis 30 kWh/m2a
A 30-50 kWh/m2a
B 50-75 kWh/m2a
C 75-100 kWh/m2a
D 100-130 kWh/m2a
E 130-160 kWh/m2a
F 160-200 kWh/m2a
G 200-250 kWh/m2a
H über 250 kWh/m2a

Die EU will aber eigene Effizienzklassen einführen, die von diesen abweichen. So sollen die EU-Klassen nur von A bis G reichen, das heißt, es gäbe zwei weniger als aktuell in Deutschland. Entsprechend ist es denkbar, dass ein Haus, das aktuell eine Effizienzklasse G hat, laut EU-weiten Regeln dann in die Effizienzklasse F kommt – und damit aus der Sanierungspflicht bis 2030 fällt. Die Verbraucherzentrale schätzt, dass in Deutschland 4,5 Millionen Häuser betroffen wären.

Eine Sanierungsmaßnahme reicht in der Regel schon aus

Um die Energieeffizienz bei einem bestehenden Gebäude zu steigern, gibt es verschiedene Maßnahmen. Für Eigentümer wichtig zu wissen: In der Regel reicht eine davon aus, um eine Energieeffizienzklasse nach oben zu rutschen:

  • Fenster und Türen tauschen
  • Dämmung der Fassade
  • Dämmung am Dach bzw. an der obersten Gebäudedecke
  • Dämmung der Kellerdecke
  • Heizungstausch: am besten auf Fernwärme oder Wärmepumpe

Natürlich ist es sinnvoll, möglichst viele Sanierungsmaßnahmen auf einmal anzugehen. Eine Komplettsanierung wird aber laut EU nicht verpflichtend sein, und kostet auch viel Geld. Nicht jeder kann sich alles auf einmal leisten. Laut Verbraucherzentrale kostet eine dieser Maßnahmen zwischen 10.000 und 20.000 Euro, davon bezuschusst der Bund aktuell jede Einzelmaßnahme zu bis zu 15 Prozent. Eine Komplettsanierung kann in die sechsstelligen Beträge gehen – dafür wird aber auch mehr gefördert.

Vermieter können bis zu acht Prozent der Investitionssumme auf die Miete umlegen, mit der Zeit holen sie also mehr Geld rein, als zu Beginn ausgegeben wurde. Damit können dann unter Umständen weitere Sanierungsmaßnahmen bezahlt werden.

EU-Sanierungspflicht: Mit diesen Maßnahmen sollten Eigentümer rechnen

EU-Sanierungspflicht: Mit diesen Maßnahmen sollten Eigentümer rechnen© Bereitgestellt von HNA

Foto © Frank May/dpa/dpa-tmn/Archivbild

Die EU will außerdem dafür sorgen, dass ärmere und ältere Menschen bei der Sanierung Ausnahmen bekommen. Wer sich die Sanierung aus der eigenen Tasche nicht leisten kann, könnte sogar bis zu 100 Prozent Förderleistung bekommen.

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