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schon wieder zahlen

Zitat

Das wird vom Kaminkehrer angeordnet um muss dann zeitnah umgesetzt werden. Bei Zuwiderhandlung kann das zuständig Landratsamt Bußgeld verhängen.

Mehrkosten für Hausbesitzer und falls vorhanden auch für die Mieter auf welche der Hausbesitzer die Kosten umlegen wird.