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Renten
Zitat von Gast am 22. Oktober 2024, 13:13 UhrVolle Steuer auf die Rente: Ab wann das gilt
Rente voll versteuern: Diese Jahrgänge wird es treffen© Pavlo Vakhrushev/Colourbox
Bei der Rente bleiben noch immer viele Fragen offen. Noch immer ist das Rentenpaket 2 nicht durch den Bundestag. Die FDP fordert Nachbesserungen und die SPD erhöht den Druck auf den Reform-Widerstand. Das Problem: Gerade die junge Generation soll der große Verlierer sein mit dem neuen Paket.
Wichtig: Durch Rentenerhöhungen und andere Veränderungen kann es sein, dass man zu Beginn der Rente noch keine Steuern zahlen muss, dies kann sich im Laufe des Ruhestandes aber ändern.
Wer bereits Steuern zahlen muss, hat allerdings einige Möglichkeiten auch in der Rente mit bestimmten Angaben Steuern zu sparen. Das Thema Rente und Steuern ist neben dem Rentenpaket 2 ein weiteres großes Streitthema bei den Experten. Zuletzt wurde über drohende steigende Beiträge durch fehlende Steuerzuschüsse durch den Staat diskutiert.
Entwicklung des Rentenfreibetrags ab 2024
Doch wie sieht die Entwicklung des Rentenfreibetrags in Verbindung mit dem Besteuerungsanteil in den kommenden Jahren aus?
Laut dem Vermögenszentrum Deutschland steigt zwar der Besteuerungsanteil, aber der Freibetrag sinkt im gleichen Maße dazu:
- 2024: 83 Prozent Besteuerungsanteil/17 Prozent Rentenfreibetrag
- 2025: 83,5 Prozent Besteuerungsanteil/16,5 Prozent Rentenfreibetrag
- 2026: 84,0 Prozent Besteuerungsanteil/16,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2027: 84,5 Prozent Besteuerungsanteil/15,5 Prozent Rentenfreibetrag
- 2028:85,0 Prozent Besteuerungsanteil/15,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2029: 85,5 Prozent Besteuerungsanteil/14,5 Prozent Rentenfreibetrag
- 2030: 86,0 Prozent Besteuerungsanteil/14,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2040: 91,0 Prozent Besteuerungsanteil/9,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2050: 96,0 Prozent Besteuerungsanteil/4,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2058: 100 Prozent Besteuerungsanteil/0,0 Prozent Rentenfreibetrag
Steuern auf die Rente: Was das Finanzamt berechnet
Beim Thema Rente und Steuern ist es wichtig zu wissen, dass Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig sind.
Die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" wurde im Jahr 2005 eingeführt. Dabei geht es darum, dass, alles, was man für die Altersvorsorge aufwendet, zunehmend steuerfrei wird. Allerdings werden später die Renteneinkünfte besteuert.
Volle Steuer auf die Rente: Ab wann das gilt
Rente voll versteuern: Diese Jahrgänge wird es treffen© Pavlo Vakhrushev/Colourbox
Bei der Rente bleiben noch immer viele Fragen offen. Noch immer ist das Rentenpaket 2 nicht durch den Bundestag. Die FDP fordert Nachbesserungen und die SPD erhöht den Druck auf den Reform-Widerstand. Das Problem: Gerade die junge Generation soll der große Verlierer sein mit dem neuen Paket.
Wichtig: Durch Rentenerhöhungen und andere Veränderungen kann es sein, dass man zu Beginn der Rente noch keine Steuern zahlen muss, dies kann sich im Laufe des Ruhestandes aber ändern.
Wer bereits Steuern zahlen muss, hat allerdings einige Möglichkeiten auch in der Rente mit bestimmten Angaben Steuern zu sparen. Das Thema Rente und Steuern ist neben dem Rentenpaket 2 ein weiteres großes Streitthema bei den Experten. Zuletzt wurde über drohende steigende Beiträge durch fehlende Steuerzuschüsse durch den Staat diskutiert.
Entwicklung des Rentenfreibetrags ab 2024
Doch wie sieht die Entwicklung des Rentenfreibetrags in Verbindung mit dem Besteuerungsanteil in den kommenden Jahren aus?
Laut dem Vermögenszentrum Deutschland steigt zwar der Besteuerungsanteil, aber der Freibetrag sinkt im gleichen Maße dazu:
- 2024: 83 Prozent Besteuerungsanteil/17 Prozent Rentenfreibetrag
- 2025: 83,5 Prozent Besteuerungsanteil/16,5 Prozent Rentenfreibetrag
- 2026: 84,0 Prozent Besteuerungsanteil/16,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2027: 84,5 Prozent Besteuerungsanteil/15,5 Prozent Rentenfreibetrag
- 2028:85,0 Prozent Besteuerungsanteil/15,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2029: 85,5 Prozent Besteuerungsanteil/14,5 Prozent Rentenfreibetrag
- 2030: 86,0 Prozent Besteuerungsanteil/14,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2040: 91,0 Prozent Besteuerungsanteil/9,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2050: 96,0 Prozent Besteuerungsanteil/4,0 Prozent Rentenfreibetrag
- 2058: 100 Prozent Besteuerungsanteil/0,0 Prozent Rentenfreibetrag
Steuern auf die Rente: Was das Finanzamt berechnet
Beim Thema Rente und Steuern ist es wichtig zu wissen, dass Renten grundsätzlich einkommenssteuer- beziehungsweise lohnsteuerpflichtig sind.
Die sogenannte "nachgelagerte Besteuerung" wurde im Jahr 2005 eingeführt. Dabei geht es darum, dass, alles, was man für die Altersvorsorge aufwendet, zunehmend steuerfrei wird. Allerdings werden später die Renteneinkünfte besteuert.