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Durchsuchungen wegen Geldwäsche und Clan-Kriminalität : Großfamilie soll illegal Millionen mit Shisha-Tabak und Immobilien gemacht haben

Von illegalen Geschäften, über Geldwäsche, bis zu Betrug bei Corona-Soforthilfen. Die mutmaßlichen Täter sollen Millionen umgeschlagen haben.

Es geht um eine ganze Reihe von Vorwürfen, die von illegalen Geschäften über Geldwäsche bis ins Ausland und Betrug bei Corona-Soforthilfen reichen. Dabei sollen die mutmaßlichen Täter aus dem Bereich der Clankriminalität Millionen umgeschlagen haben.

Bei einer großangelegten Razzia gegen Clankriminalität haben Polizisten 14 Objekte in Solingen, Leichlingen, Wuppertal und Unna durchsucht. An dem Einsatz seien etwa 100 Beamte von Polizei, Finanzverwaltung oder Staatsanwaltschaft beteiligt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Mittwoch mit. So waren Polizisten am Morgen unter anderem in Solingen an einem Wohnhaus im Einsatz, wie ein dpa-Fotograf berichtete. Festnahmen habe es nicht gegeben, sagte Staatsanwalt Lukas Kockmann der Deutschen Presse-Agentur. Die Auswertung von Unterlagen werde geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Die Ermittlungen richteten sich gegen fünf Beschuldigte, die Angehörige einer Großfamilie seien. Es bestehe der Verdacht, dass durch kriminelle Geschäfte - unter anderem mit Wasserpfeifentabak - ein Millionenbetrag erlangt wurde. Daraus habe sich der Verdacht der Geldwäsche ergeben. Auch soll Corona-Hilfe betrügerisch erlangt worden sein. „Im Rahmen der Ermittlungen sind immer weitere Vorwürfe hinzugekommen“, schilderte Kockmann. Eine Gesamtschadenssumme könne nicht genannt werden. Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst über die Razzia berichtet.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) zeigte sich entsetzt angesichts des Ausmaßes der vorgeworfenen Taten: „Da werden Millionen durch kriminelle Geschäfte erlangt und von Familienmitgliedern und Bekannten gewaschen. Da kommen plötzlich größere Geldeingänge aus dem Mittleren Osten, man verteilt das Geld auf unterschiedliche Konten mit dem Ziel, die Spur des Geldes zu verwischen“, sagte der Minister der „Rheinischen Post“, die online berichtete. „Auch staatliche Hilfen wie Corona-Soforthilfen werden schamlos zu Unrecht in Anspruch genommen. Die mutmaßlichen Täter schrecken vor nichts zurück“, sagte der Minister der „RP“ weiter.#

Verdacht der Geldwäsche

Die Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf berichtete zu den umfangreichen Ermittlungen, dass fragwürdige Gelder bar eingezahlt und über weitere Konten geflossen und beispielsweise fälschlicherweise als Darlehen deklariert worden sein sollen. In anderen Fällen sollen Zahlungen im sechsstelligen Bereich aus dem Ausland erfolgt seien.

Diese Gelder seien dann ohne nachvollziehbaren Grund auf verschiedene Konten verteilt worden. So seien auch Gelder für die Gründung vermeintlicher Immobiliengesellschaften geflossen. Die Ermittler vermuten, dass entsprechende Immobiliengeschäfte nicht existierten oder nur zum Verschleiern kriminell erlangter Gelder erfolgten.

Offene Steuerzahlungen

Außerdem geht es bei den Ermittlungen um Steuerforderungen der öffentlichen Hand, die teilweise über viele Jahre nicht beglichen worden seien und sich auf mehr als eine Million Euro beliefen. Die Beschuldigten seien Eigentümer diverser Immobilien. Mieteinnahmen in nicht unerheblicher Höhe sollen gezielt auf Konten anderer Familienmitglieder umgeleitet worden sein, um einen Zugriff durch den Fiskus zu verhindern.

Zudem sollen Immobiliendarlehen durch gefälschte Unterlagen betrügerisch erlangt worden sein. Darüber hinaus sollen auch Leistungen der NRW-Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2020 betrügerisch erlangt worden sein.

Auch gegen einen Rechtsanwalt wird laut Staatsanwaltschaft ermittelt, an dessen Arbeitsplatz ebenfalls eine Durchsuchung stattgefunden habe.

Er steht den Angaben zufolge in Verdacht, sich an Geldwäsche beteiligt zu haben. Er soll Konten zur Verfügung gestellt, Zahlungen weitergeleitet und als Geschäftsführer von Firmen fungiert haben. 

Sofort alles beschlagnahmen und alle ausweisen!!!

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Das sind die Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments
Älteres Ehepaar bespricht Dokument: Mit dem Berliner Testament wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern.
Älteres Ehepaar bespricht Dokument: Mit dem Berliner Testament wird die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt. Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern. (Quelle: Mladen Zivkovic/getty-images-bilder)

Nicht selten kommt es wegen einer Erbschaft zum Streit: Wer erbt wann und was? Das Berliner Testament soll Klarheit schaffen.

Wer soll mein Vermögen erben? Das fragen sich viele Menschen, besonders Ältere. Sofern es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann erbt der Ehegatte in der Regel die Hälfte. Den Rest des Nachlasses erben die Kinder zu gleichen Teilen. Doch damit ist nicht jeder einverstanden.

In solchen Fällen kann das Berliner Testament für klare Verhältnisse sorgen. Wir erklären, was genau es damit auf sich hat, welche Vor- und Nachteile es gibt und was ein solches Testament für die Kinder bedeutet.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament, auch Ehegattentestament genannt, ist eine besondere Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Mit ihm können sich Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben machen. Kinder werden dann in der Regel als sogenannte Schlusserben eingesetzt. Das bedeutet: Sie erben erst, wenn auch der zweite Elternteil gestorben ist. Was das Vermögen desjenigen angeht, der zuerst stirbt, werden sie sozusagen enterbt.

Dieses Modell nennt sich auch Einheitslösung und ist der Regelfall. Dabei sehen die Eheleute ihre jeweiligen Vermögen als eine Einheit. Der überlebende Partner kann nach dem Tod des anderen voll darüber verfügen – es also grundsätzlich auch aufbrauchen. Kinder haben hier einen Pflichtteilsanspruch (siehe unten).

Anders ist es beim zweiten Modell des Berliner Testaments: der Trennungslösung. Das bedeutet, dass die jeweiligen Vermögen der Erblasser nach dem Tod des einen getrennt bleiben. Der überlebende Partner erbt dann als Vorerbe zwei getrennte Vermögensmassen und kann über das Vermögen des Verstorbenen nur beschränkt verfügen. Relevant ist das zum Beispiel bei Grundstücken.

Stirbt auch der überlebende Partner, erbt der Nacherbe – in der Regel gemeinsame Kinder – das getrennte Vermögen des zuerst Gestorbenen als Nacherbe und das Vermögen des zuletzt Gestorbenen als "normaler" Erbe. Die Kinder werden in diesem Fall nicht enterbt, sondern erben nur später.

Beide Modelle des Berliner Testaments eignen sich für Ehe- und Lebenspartner, die den überlebenden Partner absichern möchten – sei es mit Geld oder einer Immobilie. Ohne diese testamentarische Vereinbarung greift die gesetzliche Erbfolge. Dann erben Witwe oder Witwer und die Kinder zur gleichen Zeit.

Welche Vorteile hat ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament hat mehrere Vorteile. Zum einen kann Ihr Vermögen damit auf den überlebenden Partner übergehen, ohne dass es zum Streit über das Erbe kommt. Das ist besonders für Erblasser mit Kindern sinnvoll, deren Vermögen fast ausschließlich aus einer Immobilie besteht, in der die Witwe oder der Witwer weiter wohnen will.

Denn bei der gesetzlichen Erbfolge müssten Sie sonst Ihre Kinder auszahlen, damit alle ihren Anteil bekommen – und dafür wahrscheinlich die Immobilie verkaufen. Bei einem Berliner Testament wird der Nachlass erst nach dem Tod beider Eltern gerecht unter den Kindern aufgeteilt.

Berliner Testament kann besonders bindend sein

In einem gemeinschaftlichen Testament wie dem Berliner Testament können Sie sogenannte wechselbezügliche Verfügungen treffen (§ 2270 BGB). Das sind Verfügungen, bei denen anzunehmen ist, dass die eine nicht ohne die andere getroffen wurde.

Beispielsweise ist es in aller Regel eine wechselbezügliche Anordnung, wenn Sie und Ihr Partner sich gegenseitig bedenken oder wenn Sie Ihre gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen. Solche Verfügungen können die Erblasser nicht ohne weiteres widerrufen.

Tipp: Sie können im Testament auch ganz klar erwähnen, dass es sich um wechselbezügliche Verfügungen handelt.

Einseitiger Widerruf nur zu Lebzeiten beider möglich

Ein weiterer Vorteil ist die Transparenz für alle Beteiligten. Denn: Ihren letzten Willen können Sie als Paar nur gemeinsam ändern. Dazu reicht es, ein neues Testament zu verfassen und das alte zu vernichten.

Möchte hingegen nur einer von Ihnen die Verfügung ändern, muss der- oder diejenige das gemeinschaftliche Testament widerrufen. Dafür ist ein notarieller Widerruf nötig. Diesen muss ein Gerichtsvollzieher dem Partner zustellen – auch im Falle eines selbst verfassten Testament.

Kein Widerrufsrecht nach Tod eines Partners

Stirbt ein Ehepartner, können Sie als Hinterbliebener das Testament grundsätzlich nicht mehr ändern. So besteht für alle Seiten Klarheit, dass etwa die Kinder tatsächlich Erben bleiben und kein anderer Erbe eingesetzt werden kann.

Ausnahme: Der Hinterbliebene schlägt das Erbe aus. Dann erben die Kinder gemäß gesetzlicher Erbfolge schon zu Lebzeiten des verbliebenen Ehe- oder Lebenspartners.

Der Hinterbliebene hat dann in der Regel keinen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Schlusserben können den überlebenden Elternteil aber für seinen Erbverzicht abfinden. Eine solche Abfindungsvereinbarung sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten.

Erbe ausschlagen: Erben haben die Möglichkeit, das Erbe innerhalb einer Frist von sechs Wochen auszuschlagen. Einen Anspruch auf den Pflichtteil haben sie danach üblicherweise nicht. Ausnahmen von dieser Regel sind eng gefasst und in § 2306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Welche Nachteile hat ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament kann Ihnen steuerliche Nachteile bringen. Gerade wenn es um größere Vermögen geht, kommt es darauf an, dass man die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer clever ausschöpft.

Kindern steht jeweils ein Freibetrag von 400.000 Euro zu – und zwar für jeden Elternteil. Da sie beim Berliner Testament aber erst Schlusserben sind und dadurch alles auf einen Schlag erben, stehen ihnen die steuerfreien 400.000 Euro nur einmal zu. Lesen Sie hier, wie viel Geld Sie steuerfrei erben können.

Es muss beim letzten Willen übrigens nicht immer ein Testament sein. Eine Alternative ist ein Erbvertrag. Wann dieser für Sie sinnvoll ist, lesen Sie hier.

Was passiert mit einem Berliner Testament bei Scheidung?

Bei einer Scheidung der Ehepartner oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft verliert das Berliner Testament in der Regel seine Gültigkeit (§ 2077 Abs. 1 BGB). Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie es trotzdem gemeinsam beseitigen.

Haben Sie das Testament handschriftlich verfasst, reicht es, wenn Sie es einfach vernichten. Bei einem notariellen Testament müssen Sie es erst aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen, bevor Sie es vernichten können.

Sie können sich aber auch dafür entscheiden, dass die testamentarischen Verfügungen nach der Scheidung weiter Bestand haben. Etwa weil sie gemeinsame Kinder haben, die Sie als Erben einsetzen wollen – egal ob geschieden oder nicht.

Was passiert bei erneuter Heirat der Witwe oder des Witwers?

Darin liegt eine Schwachstelle des Testaments. Nach dem Tod eines Partners können sich die Lebensumstände des anderen ändern. Zum Beispiel kann ein neuer Partner ins Leben treten. Dieser wäre dann in der Erbfolge den Regelungen im vorangegangenen Berliner Testament nachrangig.

Die Lösung: Bereits beim Aufsetzen des Berliner Testaments sollten Sie neue Lebensumstände nach dem Tod eines Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigen. Eine sogenannte Freistellungsklausel kann regeln, dass der noch lebende Ehegatte die Kinder wieder aus dem Testament streichen kann – für den Fall, dass sich die Familienmitglieder zerstritten haben.

Zugleich können Sie eine Wiederverheiratungsklausel in das Testament aufnehmen. Mit dieser können Sie regeln, dass das Erbe in Teilen oder in Gänze auf die Kinder übergeht, wenn der Hinterbliebene neu heiratet.

Haben die Kinder einen Anspruch auf den Pflichtteil?

Es ist in der Regel nicht vorgesehen, aber: Kinder können ihren Pflichtteilsanspruch bereits nach dem Tod eines Elternteils geltend machen. Verzichten sie nicht darauf, greift beim Berliner Testament die Pflichtteilsstrafklausel.

Das heißt: Verlangt ein Kind nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil, soll es im zweiten Erbfall auch nur den Pflichtteil erhalten. In Familien, in denen Schlusserben mit Sicherheit ihre Pflichtteile verlangen, kann sich das Berliner Testament deshalb als ungünstig erweisen.

Das ist auch der Fall, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört und ein Kind auf den Erbpflichtteil besteht. Im schlimmsten Fall müssen Sie diese dann verkaufen.

Wie kann ich ein Berliner Testament aufsetzen?

Das Berliner Testament können Sie selbst verfassen. Dazu reicht es, wenn ein Erblasser das Testament per Hand aufschreibt und der andere es mit unterzeichnet – jeweils mit Ort und Datum. Bei Unklarheiten können Sie sich von einem Anwalt helfen lassen, um alle Eventualitäten mitzudenken.

Auch ein Notar kann das gemeinschaftliche Testament aufsetzen. Die Notargebühren in Nachlassfällen sind in § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Dabei hängen die Kosten für ein notarielles Testament vom sogenannten Reinvermögen ab. Das entspricht den vorhandenen Vermögensgegenständen abzüglich der Schulden. Lesen Sie hier, was ein Testament kostet.

  • Beispiel: Bei einem Reinvermögen von 50.000 Euro erhält der Notar bei einem Einzeltestament eine Gebühr von 165 Euro.

Wie sieht ein Muster-Testament aus?

Es gibt eine Vielzahl an Muster-Testamenten im Internet. Diese können aber natürlich nicht Ihren konkreten Erbfall abbilden. Außerdem müssen Sie das Testament zwingend handschriftlich verfassen. Es reicht also nicht, ein Muster auszudrucken und zu unterschreiben.

Bevor Sie eine Vorlage übernehmen, sollten Sie genau schauen, ob bei Ihnen Besonderheiten vorliegen. Gibt es keine speziellen Aspekte zu beachten – wie etwa die Strafklausel bei Beanspruchung des Pflichtteils, die Wiederverheiratungsklausel oder die konkrete Aufteilung des Schlusserbes, können Sie das Berliner Testament kurz und einfach verfassen.

Wichtig dabei: Wenn Sie ein Berliner Testament aufsetzen, müssen Sie klar schreiben, dass der überlebende Ehegatte für den ersten Erbfall Alleinerbe sein soll. Fehlt eine solche ausdrückliche Formulierung, gilt im Zweifel die gesetzliche Erfolge. "Nach unserem Tod" reicht alleine nicht aus, um den länger lebenden Partner als Alleinerben einzusetzen.

  • Beispiel: "Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben für den ersten Erbfall ein. Der Überlebende von uns setzt unsere gemeinsamen Kinder zu den alleinigen Schlusserben ein. Nach dem Tod von uns beiden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen erben." Der Vor- und Nachname von beiden Ehe- oder Lebenspartnern sollte samt Geburtsdatum und Geburtsort aufgeführt werden. Wichtig ist, dass beide Partner mit Ort und Datum handschriftlich unterzeichnen.

Wollen Sie eine Pflichtteils-Strafklausel einfügen, um Ihre Kinder davon abzuhalten, beim ersten Todesfall ihren Pflichtteil zu fordern, könnte das so aussehen:

  • Beispiel: "Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so werden er und seine Abkömmlinge nicht Erben des Letztversterbenden."

Sind weitere Klauseln möglich?

Neben der Freistellungs-, Wiederverheiratungs- oder der Strafklausel können Sie das Berliner Testament durch weitere Klauseln ergänzen – zum Beispiel Regel, die das Vermögen zwischen den Kindern aufteilen.

Damit können Sie möglichen Auseinandersetzungen zuvorkommen. Im Zweifel können Sie auch der Fall einbeziehen, dass eines der Kinder den Erbfall nicht erlebt.