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Öffnungen und Schließungen

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Söder lockert: Diese Öffnungen gibt es nun in Bayern

Sinkende Inzidenzen machen Hoffnung auf eine Rückkehr des normalen Lebens. Expernten warnen aber vor zu schnellen Öffnungen. In Bayern prescht Makus Söder nun erneut voran. Alle Infos im Newsblog.

Weltweit haben sich laut Johns-Hopkins-Universität mehr als 163 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert, rund 3,38 Millionen Erkrankte sind gestorben. In Deutschland sind mehr als 3,5 Millionen Menschen positiv getestet worden, wie das Robert Koch-Institut mitteilt. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt bei mehr als 86.000 (Stand: 17. Mai). Mehr dazu lesen Sie hier.

Bayern öffnet wieder für Kultur und Sport

Die Menschen in Bayern können bald wieder ins Theater und ins Sportstadion gehen – zumindest unter freiem Himmel. Das Kabinett machte am Dienstag den Weg frei für Theater- und Kinovorführungen im Freien von diesem Freitag an, die unter Einhaltung von Hygienevorschriften und einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 in der jeweiligen Region vor bis zu 250 Zuschauern gespielt werden dürfen.

Die gleiche Zuschauerregelung gelte für Sportveranstaltungen in Freiluftstadien, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Fitnessstudios dürften bei einer Inzidenz von unter 100 ebenso wieder öffnen wie Frebäder. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist neben einer Terminbuchung ein negativer Corona-Test notwendig, bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht auch in diesem Fall.

Nächster Impfgipfel wohl am 27. Mai

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder wollen am 27. Mai über das weitere Vorgehen bei den Corona-Impfungen beraten. Dabei soll es nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vom Dienstag unter anderem um das Impfen von Schülern und Studenten, den geplanten digitalen Impfnachweis sowie die Impflogistik im Sommer gehen. Eine offizielle Einladung zu den Beratungen gab es demnach noch nicht. Zuerst hatte der Sender RTL/n-tv über den Termin berichtet. Merkel und die Regierungschefs der Länder hatten sich zuletzt am 26. April zu einem Impfgipfel getroffen.

Studie: Biontech-Zweitimpfung nach Astrazenecaimpfung sicher

Eine Corona-Schutzimpfung mit dem Biontech-Vakzin nach einer Erstimpfung mit Astrazeneca ist einer spanischen Studie zufolge sehr sicher und hoch wirksam. Die Immunantwort sei in diesem Fall zwischen 30 und 40 Mal größer als bei einer Kontrollgruppe, die nur den Astrazeneca-Impfstoff erhalten habe, wie aus der am Dienstag vorgelegten Combivacs-Studie von Spaniens staatlichem Gesundheitsinstitut Carlos III hervorgeht. Zudem seien nur wenige schwere Nebenwirkungen unter den 600 Studienteilnehmern aufgetreten. Wegen eines erhöhten Thromboserisikos nach einer Astrazeneca-Impfung wird in zahlreichen Ländern für bestimmte Personengruppen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff wie von der Mainzer Firma Biontech und ihrem US-Partner Pfizer oder vom US-Konzern Moderna empfohlen. In Deutschland gilt dies für Menschen unter 60 Jahren.

Wegen Coronaausbruch: Produktion bei Continental ruht

Nach mehreren Corona-Fällen unter den Mitarbeitern fährt der Reifenhersteller Continental sein Werk in Aachen bis Donnerstag nächster Woche herunter. Dies werde mit Ende der Frühschicht am Dienstag beginnen, sagte ein Sprecher. Unter den 1800 Mitarbeitern in Aachen waren durch Selbsttests mehrere in der Produktion tätige Beschäftigte als corona-positiv aufgefallen. Die Stadt Aachen erklärte, nach Einschätzung der Hygieneexperten lägen die Ursachen wahrscheinlich im Verhalten der Mitarbeiter in den Pausen- und Umkleideräumen sowie in Fahrgemeinschaften und Gruppenbildungen außerhalb des Werks.

Bereits vergangene Woche hatte Continental die Produktion in Aachen an vier Tagen vorsorglich eingestellt, um Infektionsketten zu unterbrechen. Nach weiteren positiven Testergebnissen wurde entschieden, die Produktion zunächst bis zum 27. Mai einzustellen.

RKI: Deutschlandinzidenz sinkt weiter

Die Infektionszahlen sind in Deutschland erneut gesunken. Das Robert Koch-Institut meldete am Dienstag 4.209 neue Corona-Fälle. Mehr zu den neusten Zahlen lesen Sie hier.

Indische Variante gefährdet Öffnungen in Großbritannien

Die Ausbreitung der indische Virusvariante B.1.617.2 könnte einem Zeitungsbericht zufolge den Fahrplan für Öffnungsschritte in Großbritannien gefährden.

Die Regierung ziehe eine Verlängerung des Lockdowns über den 21. Juni hinaus in Betracht, sollte die Variante nicht unter Kontrolle gebracht werden, berichtet die Zeitung "Times" unter Verweis auf britische Regierungsbeamte. Auch lokale Beschränkungen seien denkbar.

Österreich erlaubt Einreise aus Deutschland ohne Quarantäne 

Österreich erlaubt ab Mittwoch die Einreise aus Deutschland ohne Quarantäne. Das erklärte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein mit Verweis auf eine neue Verordnung. Verpflichtend bleibe allerdings der Nachweis einer Impfung, Testung oder Genesung. "In vielen Staaten gehen die Infektionszahlen zurück, daher können wir parallel zu den Öffnungsschritten im Land auch Erleichterungen bei der Einreise nach Österreich umsetzen", sagte Mückstein. Als Impfnachweis würden die Impfstoffe anerkannt, die von der EU-Arzneimittel-Agentur Ema zugelassen worden sind oder den entsprechenden Prozess der Weltgesundheitsorganisation erfolgreich durchlaufen haben.

 

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Neue Corona-Maßnahmen  

1G, 2G, 3G-Plus: Was bedeuten die neuen Regeln?

 

Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene, oder auch für Getestete? Und müssen sich auch Geimpfte noch einmal testen lassen? Mittlerweile sind die Corona-Regeln sehr unübersichtlich geworden. Ein Überblick.

Bereits seit einigen Monaten gelten vielerorts 1G-, 2G- oder 3G-Regelungen beispielsweise für Restaurantbesuche oder Veranstaltungen. Dann haben entweder nur Geimpfte oder auch Genesene und Getestete Zutritt. Jetzt werden diese Regelungen allerdings verschärft und der aktuelle Stand wird immer unübersichtlicher. t-online hat daher für Sie zusammengefasst, was hinter den einzelnen Bezeichnungen steckt.

1G-Regel

Die 1G-Regel gibt es in Deutschland nur sehr selten, aber wenn, macht sie große Schlagzeilen. So wurde ein Berliner Wirt bekannt, weil er bei seinem Oktoberfest auf 1G setzen wollte. Grundsätzlich bedeutet die Regelung, dass nur Geimpfte, also keine Genesenen und keine Getesteten, Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung haben.

Es gibt allerdings auch noch eine andere 1G-Regelung: Bei der zweiten Interpretation dieser Regel müssen alle Besucher einen Test vorweisen, egal ob sie geimpft oder genesen sind.

2G-Regel

Die sogenannte 2G-Regel steht für geimpft oder genesen. Bei der 2G-Regel haben somit nur Geimpfte oder Genesene Zutritt, beispielsweise zu Clubs, Kultureinrichtungen, Gastronomie, Kinos, Fitnessstudios oder Krankenhäusern. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impf- oder ein Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Inwiefern die 2G-Regelung umgesetzt wird, liegt in der Entscheidung der Länder, die in vielen Fällen Optionsmodelle entwickelt haben, sodass jeder Gastwirt oder Veranstalter selbst entscheiden kann, ob er 2G einführt oder nicht.

2G-Plus-Regel

Bei der sogenannten 2G-Plus-Regel wird für Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Testplicht eingeführt, wenn sie beispielsweise an Großveranstaltungen teilnehmen wollen. Dieses Modell wird unter anderem in Berlin diskutiert. Nur Getestete hingegen haben dann keinen Zutritt zu Veranstaltungen oder auch Restaurants. Die Testplicht soll eine zusätzliche Sicherheit bieten, nicht aber eine zusätzliche Zutrittsmöglichkeit.

3G-Regel

Die sogenannte 3G-Regel steht für "geimpft, genesen oder getestet". Im Grunde kann an Veranstaltungen, die dieser Regel unterliegen, jeder teilnehmen. Ungeimpfte müssen sich allerdings einem Corona-Test unterziehen, der mittlerweile kostenpflichtig ist. Teilweise werden Antigen-Schnelltests gefordert, in einigen Fällen aber auch PCR-Tests. Häufig gilt diese Regel für Veranstaltungen oder auch den Besuch beim Friseur oder im Krankenhaus oder Pflegeheim.

3G-Plus-Regel

Die sogenannte 3G-Plus-Regel bedeutet, dass Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und auch negativ Getestete. Allerdings wird in diesem Fall nicht mehr nur ein Schnelltest, sondern ein PCR-Test verlangt. Das macht nicht nur einen deutlichen zeitlichen Unterschied: Während das Schnelltest-Ergebnis in der Regel nach etwa 15 Minuten da ist, braucht allein die Auswertung eines PCR-Tests im Labor vier bis fünf Stunden, die Übermittlung des Ergebnisses dann entsprechend länger. Und auch preislich ist der PCR-Test teurer als ein Schnelltest. Wegen steigender Corona-Zahlen hat unter anderem Bayern die 3G-Plus-Regel in bestimmten Bereichen angekündigt

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Auftakt am 11.11. mit 2G  

Karnevalshochburgen wollen Corona-Ausbruch verhindern

Der Corona-Inzidenzwert in Deutschland schießt in die Höhe. Gleichzeitig starten die Jecken am Donnerstag in die neue Karnevalssaison. Wie bereiten sich die Hochburgen darauf vor?

Der Kölner Karnevalsauftakt soll nach Wunsch der Stadt ausschließlich mit der 2G-Regel stattfinden. Wie die Stadt am Montag auf Nachfrage von t-online mitteilte, habe sie dies beim Land beauftragt. Die Genehmigung folgte dann im Verlauf des Tages. Das heißt: An allen offiziellen Orten dürften nur Genesene und Geimpfte feiern – auch auf dem Alten Markt und im Zülpicher Viertel. Vorher galt hier noch eine 3G-Plus Regel: Die Menschen mussten geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.

Eine Absage wegen des hohen Inzidenzwertes in Deutschland von 201,1 am Montag soll es den Angaben zufolge also nicht geben. Bereits in der vergangenen Woche sagte der Kölner Karnevalspräsident Christoph Kuckelkorn, dass er eine in weiten Teilen vollwertige Karnevalssaison erwarte.

Karneval trotz steigender Inzidenzen: "Rückkehr zur Normalität"

"Selbst wenn die Inzidenzen in die Hunderte gehen sollten, heißt das nicht unbedingt, dass die Krankheitsverläufe weitreichende Einschränkungen für Geimpfte und Genesene rechtfertigen", so Kuckelkorn.

Karneval bedeute in der Saison 2021/22 die schrittweise Rückkehr zur Normalität. "Bisher hat der Staat für uns entschieden. Er hat geregelt, wie wir uns wann begegnen durften. Jetzt ist Eigenverantwortung gefragt. Und das ist nicht einfach." Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolge ganz klar die Linie, dass geimpfte Menschen keine Einschränkungen mehr erdulden sollten.

Gerade der organisierte Karneval könne die Menschen sehr gut an die Hand nehmen und wieder zusammenführen. "Die Veranstaltungen sind sehr gut durchdacht, die Hygienekonzepte erprobt", versicherte Kuckelkorn. Die Impfausweise würden bei allen Veranstaltungen genau kontrolliert.

Zum Auftakt der neuen Karnevalssaison am 11.11. würden in Köln zum Beispiel Konzepte aus dem Fußball übernommen. Um langes Schlangestehen vor den eingezäunten Gebieten mit Bühnenprogramm zu vermeiden, seien mobile Teams unterwegs, die Vorab-Checks vornähmen und dann Bändchen verteilten.

11.11. in Düsseldorf: "Menschen sollen keine Angst haben"

Auch das Comitee Düsseldorfer Carneval e.V. (CC) teilte bereits im Oktober mit, dass sie am 11.11. das traditionelle Hoppeditz Erwachen auf dem Marktplatz mit anschließendem Ball im Henkelsaal unter 2G-Bedingungen feiert. "Wir wollen sichergehen, dass [...] die Menschen keine Angst haben müssen, sich gegenseitig anzustecken", betonte der Geschäftsführer Hans-Jürgen Tüllmann damals.

Wie es dann beim Rosenmontagszug aussehen werde, könne man heute noch nicht absehen, so CC-Sprecher Hans-Peter Suchand. Generell könne man aber sagen: "Es finden alle größeren Veranstaltungen wie Bälle und Sitzungen statt." Eine Anfrage von t-online zur Einschätzung der Stadt Düsseldorf zu dieser Entscheidung blieb bislang unbeantwortet.

Der Mainzer Carnevals-Verein 1838 e.V. (MCV) feiert am 11.11. ebenfalls – und zwar bei der traditionellen Verlesung des Närrischen Grundgesetzes auf dem Schillerplatz. Auch hier gilt die 2G-Regel. Einer Mitteilung zufolge wurden zum Ende der vergangenen Woche bereits 4.500 Tickets verkauft, weitere 3.000 Tickets gingen in den freien Verkauf.

"Selbst wenn die Landesregierung weitgehende Öffnungen ohne Impf- oder Genesungsnachweis verkünden will, halten wir an der 2G-Regelung fest", so MCV-Präsident Reinhard Urban. Man trage eine Verantwortung für die Gesundheit aller Närrinnen und Narren.

Auf Anfrage von t-online verwies die Stadt Mainz auf die Landesverordnung von Rheinland-Pfalz, nach der es erlaubt sei, eine solche Veranstaltung durchzuführen. Außerdem habe der MCV als Veranstalter kontrollierte Bedingungen in Form von Umzäunungen und strikten Einlässen erstellt.

Generelle Absagen des 11.11. gibt es in den Karnevals-Hochburgen wegen der steigenden Corona-Zahlen bis dato also nicht. Dennoch kündigten einige Wirte in Köln bereits an, keinen Kneipen-Karneval anzubieten. Auch der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach warnte vor größeren Feiern an Karneval.

Bei den Jecken überwiege trotz der Planungen die Vorfreude, so der Kölner Kuckelkorn: "Diese Menschen haben es satt, zuhause zu sitzen, die wollen auf die Straße. Für viele ist das ein Lebenselixier, die brauchen diese Auszeit."

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Konzertveranstalter fordern Planungssicherheit

 

Hamburg/Frankfurt. Mit den steigenden Corona-Zahlen sieht es auch für die Konzertveranstalter wieder düster aus. Zahlreiche Tourneen mussten im Herbst erneut abgesagt werden. Wird es erst im Frühjahr besser?

Die Fans von Rocker Udo Lindenberg können es anscheinend gar nicht abwarten, den 75-Jährigen wieder live zu sehen: Wegen der großen Nachfrage für seine Tour im kommenden Frühjahr wurden bereits zahlreiche zusätzliche Konzerte angeboten. Lindenberg freut sich: „Endlich. Denn die verdammte Pandemie hat uns allen auch die geplanten fetten Panik-Partys geklaut.“ Auch viele andere Musiker haben zuletzt wieder Auftritte für das kommende Jahr angekündigt. Die Branche hofft nun, dass Konzerte trotz der sich wieder verschärfenden Corona-Lage unter 2G-Bedingungen wie geplant stattfinden können.

„Mehr als die 2G-Beschränkung ist doch derzeit gar nicht möglich“, sagte Jens Michow, Präsident des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (BDKV), der Deutschen Presse-Agentur. Da es eine 100-prozentige „Durchimpfung“ wohl nie geben wird, werde immer in allen öffentlichen Räumen ein Restrisiko bleiben. „Daher werden wir auch immer mit dem Restrisiko leben müssen, dass auch Geimpfte noch infektiös sein können.“ Notfalls könne die Branche auch mit 2G plus leben, das heißt, die Geimpften und Genesenen müssten zusätzlich ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen. Auch Hamburgs Kultursenator Carsten Brosda (SPD) setzt auf 2G: Damit seien Kulturveranstaltungen „derzeit angemessen sicher durchführbar“.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte Udo Lindenberg nach dem Verbot von Großveranstaltungen eine geplante Tour komplett abgesagt. So wie ihm ist es vielen Musikerinnen und Musikern ergangen. Und mit ihnen der gesamten Konzertbranche: Statt im Herbst wieder durchzustarten, mussten erneut zahlreiche Tourneen abgesagt werden - und Besserung ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Wegen der steigenden Corona-Zahlen und verschärften Maßnahmen fürchten viele, dass erneut Großveranstaltungen abgesagt werden - der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, hatte jüngst vor solchen gewarnt.

„Wir Veranstalter halten uns an alle Regeln und Auflagen“, sagte Peter Schwenkow, Geschäftsführer der Deutschen Entertainment AG (DEAG). So soll es zum Beispiel in den nächsten Wochen die „Christmas Live“-Tournee mit dem Trompeter Till Brönner geben - mit halber Kapazität und - je nach Bundesland, Stadt und Kreis - mit 3G, 2G, 3G plus oder 2G plus. Die „Christmas Garden“-Events in zehn deutschen Standorten finden dagegen unter freiem Himmel statt. „Insofern gehen wir nicht von Absagen aus, halten aber die permanenten "Empfehlungen" von Herrn Wieler (RKI) zur Meidung von Veranstaltungen für geschäftsschädigend. Genehmigt ist genehmigt!“, sagte Schwenkow.

Marek Lieberberg, Geschäftsführer von Live Nation, hält die Warnung vor größeren Veranstaltungen für „eine erneute Diskriminierung, die weder zielführend noch zu rechtfertigen ist“. Besser wäre es, die Einhaltung der 2G-Regel oder 2G plus als Maxime für das öffentliche Leben festzulegen, egal ob im Nahverkehr, bei Flug- und Bahnreisen, Theater und Kino, Gastronomie und Hotels oder Sport- und Kulturveranstaltungen. „Die Branche braucht jetzt endlich bundesweit klare Normen für den Neustart und nicht ein ewiges Hin und Her von widersprüchlichen Maßnahmen“, sagte Lieberberg. Er gehe davon aus, dass die bisherigen Einschränkungen bis spätestens Frühjahr 2022 einheitlich fallen.

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Massive Einschränkungen für Ungeimpfte: Diese Corona-Regeln gelten bald in Deutschland

 

Als Reaktion auf die Corona-Rekord-Fallzahlen haben sich Vertreter von Bund und Ländern am Mittwoch bei einem Krisentreffen auf die Verschärfungen der bundesweiten Corona-Maßnahmen geeinigt. Die Beschlüsse gehen deutlich über die der letzten Bund-Länder-Runde im November hinaus. Unter anderem soll flächendeckend 2G eingeführt werden. Clubs und Bars sollen inzidenzabhängig schließen. Die Beschlüsse im Überblick:

2G im Einzelhandel

Im Einzelhandel wird bundesweit die 2G-Regel eingeführt. Zugang erhalten somit nur noch Geimpfte und Genesene. Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Supermärkte und Apotheken, sind von der Regel ausgenommen.

Mindestens 2G im Freizeitbereich

Auch in Kinos und Restaurants wird der Zugang nur noch Geimpften und Genesenen gestattet. Zusätzlich können dort 2G-Plus-Regeln eingeführt werden. Demnach müssten auch Geimpfte und Genesene einen aktuellen negativen Testnachweis vorzeigen.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Für Ungeimpfte werden bundesweit Kontaktbeschränkungen erlassen. Somit darf sie sich im privaten und im öffentlichen Raum künftig nur noch ein Haushalt mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Einschränkung bei Fußballspielen

Großveranstaltungen werden im Innen- und Außenbereich eingeschränkt. In geschlossenen Räumen darf nur 30 Prozent der Kapazität bis maximal 5000 Personen genutzt werden. Im Außenbereich liegt die Höchstgrenze bei 15.000 Menschen.

Clubs und Diskotheken sollen schließen

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 müssen Clubs und Diskotheken schließen.

Weihnachtsmärkte

Eine bundesweit einheitliche Regel für Weihnachtsmärkte wird es nicht geben. Hier dürfen die Länder selbst entscheiden. Bereits zu Beginn der Woche war durchgedrungen, dass NRW eine 2G-Regelung für die Märkte plant. Die Verordnung steht noch aus.

Verkaufsverbot für Böller und Silvester-Feuerwerk

Wie bereits 2020 wird auch in diesem Jahr der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester verboten. Kliniken sollen so durch Überlastung durch Verletzungen geschützt werden. Für betroffene Unternehmen, wie zum Beispiel Weko, sind Wirtschaftshilfen vorgesehen.

Maskenpflicht in Schulen

In NRW wurde bereits am Donnerstag wieder eine Maskenpflicht an Schulen eingeführt. Sie gilt jetzt bundesweit in allen Klassenstufen.

Impfpflicht

Eine Impfpflicht wird für Februar 2022 geplant. Bereits im Dezember wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Pflegeeinrichtungen auf den Weg gebracht.

Impfungen in Apotheken

Gesetzliche Änderungen sollen es ermöglichen, dass Apothekerinnen und Zahnärzte künftig impfen können. Schon jetzt sollen Ärztinnen und Ärzte Impfungen an Pflegekräfte, etwa in Altenheimen, und und Apothekerinnen und Apotheker delegieren können.

Infektionsschutzgesetz

Am Infektionsschutzgesetz wird noch einmal nachgebessert. So sollen den Ländern auch künftig schärfere Maßnahmen zur Verfügung stehen, um auf das Infektionsgeschehen zu reagieren.

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Restaurants, Bars, Kneipen: Ab wann die 2G-Plus-Regel in eurem Bundesland gilt

Angesichts der Omikron-Welle sollen zukünftig verschärfte Corona-Maßnahmen gelten. Dazu zählt, dass die Impfung alleine nicht mehr ausreichen wird, um ins Restaurant zu gehen. Künftig soll bundesweit in der Gastronomie 2G-Plus gelten. Das heißt: Doppelt Geimpfte sowie Genesene benötigen zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Test, um eine Gaststätte betreten zu dürfen. Geboosterte brauchen den Test dagegen nicht. Ungeimpfte müssen ohnehin draußen bleiben.

Offen blieb allerdings zunächst, ab wann genau die Maßnahmen gelten sollen. Denn deren Umsetzung ist Ländersache. Dafür sind in den jeweiligen Bundesländern entsprechende Kabinettsbeschlüsse nötig. Wann diese gefasst werden, ist noch unklar und kann sich von Land zu Land unterscheiden. In einer Beschlussvorlage des Ministerpräsidenten-Gipfels war der 15. Januar als Datum für die Umsetzung der neuen Regeln lediglich vorgeschlagen worden.

In einigen Ländern gilt die 2G-Plus-Regel dagegen schon jetzt, da auf Landesebene ohnehin ab einer gewissen Inzidenz Geimpfte einen zusätzlichen Test benötigen. Andere Bundesländer wollen die Regeln verspätet oder sogar gar nicht umsetzen. Eine Übersicht.

Ab wann die Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten sollen:

In Bremen gilt ab 10. Januar eine landeseigene erhöhte Corona-Warnstufe. Diese sieht auch 2G-Plus-Regeln in der Gastronomie vor – unabhängig von der Entscheidung auf Bundesebene.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit dem 24. Dezember 2G-Plus in der Gastronomie.

In Baden-Württemberg gilt aufgrund der gestiegenen Inzidenzen ebenfalls bereits 2G-Plus in der Gastronomie.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte noch am Freitag an, dass die 2G-Plus-Regel in Restaurants, Kneipen und Cafés erst ab dem 23. Januar einführen werden solle.

Ein Pressesprecher des Gesundheitsministeriums Brandenburg erklärte, dass in seinem Bundesland die verschärften Regeln erst nächsten Mittwoch – den 19. Januar – in Kraft treten sollen, nachdem der Landtag diese zuvor beschlossen hat.

In Hamburg gilt die 2G-Plus-Regel bereits ab 10. Januar. Sie gilt zudem nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos, Sport in Innenräumen, Hafenrundfahrten, die meisten Dienstleistungen der Körperpflege, Prostitution, Spielbanken und Seniorentreffpunkte.

Bayern will überprüfen, ob die verschärften 2G-Regeln im Freistaat überhaupt umgesetzt werden sollen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte auf einer Pressekonferenz: "Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch. Wir haben dazu heute auch eine Erklärung gemacht, wir werden es am nächsten Dienstag dann abschließend entscheiden."

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen erklärte auf Anfrage von Business Insider, dass die überarbeitete Corona-Schutzverordnung mit verschärften 2G-Plus-Regeln noch in Arbeit sei. Sie werde "vermutlich nächste Woche" in Kraft treten.

In Niedersachsen sei die Corona-Schutzverordnung ebenfalls in Überarbeitung, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Sie solle jedoch schon "Ende der Woche" in Kraft treten.

Auch in Schleswig-Holstein ist die entsprechende Verordnung in Arbeit. Sie soll bereits am 12. Januar in Kraft treten.

In Sachsen soll das Parlament die Umsetzung der Regel am Mittwoch bestätigen, wie ein Pressesprecher auf Anfrage erklärte. Die verschärften Regeln sollen in der Gastronomie dann ab Freitag gelten.

In Rheinland-Pfalz gilt bereits seit längerem eine landesweite 2G-Plus-Regel, die auch in der Gastronomie greift.

Sachsen-Anhalt hat beschlossen, die 2G-Plus-Regeln nicht umsetzen zu wollen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte sich am Freitag in Magdeburg gegen eine Inzidenz-unabhängige Reglung ausgesprochen: "Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden", so der Ministerpräsident. Zudem sei die Delta-Variante nach wie vor in Sachsen-Anhalt vorherrschend, weshalb die Situation nicht mit Bundesländern zu vergleichen sei, in denen bereits Omikron dominiere.

In Berlin soll 2G-Plus in der Gastronomie voraussichtlich ab kommendem Samstag gelten. Ein entsprechender Beschluss des Senats fiel am Dienstag.

Im Saarland und Hessen ist noch nicht klar, wann dort die 2G-Plus-Regeln in der Gastronomie gelten sollen.

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Restaurants, Bars, Kneipen: Ab wann die 2G-Plus-Regel in eurem Bundesland gilt

Angesichts der Omikron-Welle sollen zukünftig verschärfte Corona-Maßnahmen gelten. Dazu zählt, dass die Impfung alleine nicht mehr ausreichen wird, um ins Restaurant zu gehen. Künftig soll bundesweit in der Gastronomie 2G-Plus gelten. Das heißt: Doppelt Geimpfte sowie Genesene benötigen zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Test, um eine Gaststätte betreten zu dürfen. Geboosterte brauchen den Test dagegen nicht. Ungeimpfte müssen ohnehin draußen bleiben.

Offen blieb allerdings zunächst, ab wann genau die Maßnahmen gelten sollen. Denn deren Umsetzung ist Ländersache. Dafür sind in den jeweiligen Bundesländern entsprechende Kabinettsbeschlüsse nötig. Wann diese gefasst werden, ist noch unklar und kann sich von Land zu Land unterscheiden. In einer Beschlussvorlage des Ministerpräsidenten-Gipfels war der 15. Januar als Datum für die Umsetzung der neuen Regeln lediglich vorgeschlagen worden.

In einigen Ländern gilt die 2G-Plus-Regel dagegen schon jetzt, da auf Landesebene ohnehin ab einer gewissen Inzidenz Geimpfte einen zusätzlichen Test benötigen. Andere Bundesländer wollen die Regeln verspätet oder sogar gar nicht umsetzen. Eine Übersicht.

Ab wann die Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten sollen:

In Bremen gilt ab 10. Januar eine landeseigene erhöhte Corona-Warnstufe. Diese sieht auch 2G-Plus-Regeln in der Gastronomie vor – unabhängig von der Entscheidung auf Bundesebene.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit dem 24. Dezember 2G-Plus in der Gastronomie.

In Baden-Württemberg gilt aufgrund der gestiegenen Inzidenzen ebenfalls bereits 2G-Plus in der Gastronomie.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte noch am Freitag an, dass die 2G-Plus-Regel in Restaurants, Kneipen und Cafés erst ab dem 23. Januar einführen werden solle.

Ein Pressesprecher des Gesundheitsministeriums Brandenburg erklärte, dass in seinem Bundesland die verschärften Regeln erst nächsten Mittwoch – den 19. Januar – in Kraft treten sollen, nachdem der Landtag diese zuvor beschlossen hat.

In Hamburg gilt die 2G-Plus-Regel bereits ab 10. Januar. Sie gilt zudem nicht nur für die Gastronomie, sondern auch für Kultureinrichtungen wie Theater und Kinos, Sport in Innenräumen, Hafenrundfahrten, die meisten Dienstleistungen der Körperpflege, Prostitution, Spielbanken und Seniorentreffpunkte.

Bayern will überprüfen, ob die verschärften 2G-Regeln im Freistaat überhaupt umgesetzt werden sollen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte auf einer Pressekonferenz: "Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch. Wir haben dazu heute auch eine Erklärung gemacht, wir werden es am nächsten Dienstag dann abschließend entscheiden."

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Nordrhein-Westfalen erklärte auf Anfrage von Business Insider, dass die überarbeitete Corona-Schutzverordnung mit verschärften 2G-Plus-Regeln noch in Arbeit sei. Sie werde "vermutlich nächste Woche" in Kraft treten.

In Niedersachsen sei die Corona-Schutzverordnung ebenfalls in Überarbeitung, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Sie solle jedoch schon "Ende der Woche" in Kraft treten.

Auch in Schleswig-Holstein ist die entsprechende Verordnung in Arbeit. Sie soll bereits am 12. Januar in Kraft treten.

In Sachsen soll das Parlament die Umsetzung der Regel am Mittwoch bestätigen, wie ein Pressesprecher auf Anfrage erklärte. Die verschärften Regeln sollen in der Gastronomie dann ab Freitag gelten.

In Rheinland-Pfalz gilt bereits seit längerem eine landesweite 2G-Plus-Regel, die auch in der Gastronomie greift.

Sachsen-Anhalt hat beschlossen, die 2G-Plus-Regeln nicht umsetzen zu wollen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte sich am Freitag in Magdeburg gegen eine Inzidenz-unabhängige Reglung ausgesprochen: "Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden", so der Ministerpräsident. Zudem sei die Delta-Variante nach wie vor in Sachsen-Anhalt vorherrschend, weshalb die Situation nicht mit Bundesländern zu vergleichen sei, in denen bereits Omikron dominiere.

In Berlin soll 2G-Plus in der Gastronomie voraussichtlich ab kommendem Samstag gelten. Ein entsprechender Beschluss des Senats fiel am Dienstag.

Im Saarland und Hessen ist noch nicht klar, wann dort die 2G-Plus-Regeln in der Gastronomie gelten sollen.

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Gericht weist Antrag gegen 2G im Einzelhandel zurück

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hat einen Antrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel zurückgewiesen. Die Regelung und die damit verbundene Prüfpflicht der 2G-Nachweise seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Antrag stammte laut Gericht von einem «Betreiber von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels» und forderte die «Außervollzugsetzung von Paragraph 2a» der aktuellen Eindämmungsverordnung. Dieser Teil der Verordnung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte unter anderem die Pflicht auf, nur geimpfte und genesene Kunden einzulassen und die Zugangsberechtigung zu prüfen.

Die Behörde in Magdeburg befand, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff darstelle. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit den Zugang zu bestimmten Angeboten von entsprechenden Nachweisen abhängig zu machen, könne nur dann erreicht werden, wenn das Land auch eine Kontrollpflicht regeln dürfe, teilte das Gericht mit.

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Gericht weist Antrag gegen 2G im Einzelhandel zurück

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalts hat einen Antrag gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel zurückgewiesen. Die Regelung und die damit verbundene Prüfpflicht der 2G-Nachweise seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Antrag stammte laut Gericht von einem «Betreiber von bundesweiten Filialen des Textileinzelhandels» und forderte die «Außervollzugsetzung von Paragraph 2a» der aktuellen Eindämmungsverordnung. Dieser Teil der Verordnung legt den Betreibern bestimmter Ladengeschäfte unter anderem die Pflicht auf, nur geimpfte und genesene Kunden einzulassen und die Zugangsberechtigung zu prüfen.

Die Behörde in Magdeburg befand, dass das Infektionsschutzgesetz eine hinreichende gesetzliche Grundlage für den Eingriff darstelle. Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit den Zugang zu bestimmten Angeboten von entsprechenden Nachweisen abhängig zu machen, könne nur dann erreicht werden, wenn das Land auch eine Kontrollpflicht regeln dürfe, teilte das Gericht mit.