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Zitat von Gast am 12. April 2021, 08:34 UhrRheinland-Pfalz: Ab sofort Lockerungen für Geimpfte
In Rheinland-Pfalz gelten für Corona-Geimpfte künftig mehr Freiheiten als für nicht immunisierte Personen.
Rheinland-Pfalz beschließt Lockerungen für Geimpfte
In Rheinland-Pfalz gelten künftig für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen Ausnahmen von der Testpflicht und der Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet, wie die Tagesschau berichtet.
Ab wann gelten die neuen Regelungen? Sofort!
Die Landesregierung beschloss diese neue Maßnahmenregelung per Kabinettsbeschluss. Betroffen von den Lockerungen sind aktuell fünf Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz, denn bislang haben nur sie laut Robert Koch-Institut zwei Impfungen gegen das Virus erhalten.
In Form eines entsprechenden Nachweises dürfen sie körpernahe Dienstleistungen oder Außengastronomie ohne einen Test nutzen. Die Änderungen sind seit dem gestrigen 11. April 2021 in Kraft und gelten zunächst bis zum 25. April.
Rheinland-Pfalz mit wegweisendem Schritt
Damit macht Rheinland-Pfalz den ersten Schritt in eine eventuell wegweisende Richtung, wenn sich denn der Bund dem Vorbild bald tatsächlich anschließt. Diesbezügliche Gedankenspiele bestätigte unlängst zumindest Gesundheitsminister Jens Spahn, wir berichteten.
Experten rechnen auch durch die Intensivierung der Impf-Kampagne damit, dass in vielen Regionen Deutschlands bis Spätsommer alle Impfwilligen vollständig immunisiert sein könnten. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung "Herdenimmunisierung" und letztendlich zur Überwindung der Pandemie in Gänze.
Rheinland-Pfalz: Ab sofort Lockerungen für Geimpfte
In Rheinland-Pfalz gelten für Corona-Geimpfte künftig mehr Freiheiten als für nicht immunisierte Personen.
Rheinland-Pfalz beschließt Lockerungen für Geimpfte
In Rheinland-Pfalz gelten künftig für vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen Ausnahmen von der Testpflicht und der Quarantänepflicht nach der Einreise aus einem Risikogebiet, wie die Tagesschau berichtet.
Ab wann gelten die neuen Regelungen? Sofort!
Die Landesregierung beschloss diese neue Maßnahmenregelung per Kabinettsbeschluss. Betroffen von den Lockerungen sind aktuell fünf Prozent der Menschen in Rheinland-Pfalz, denn bislang haben nur sie laut Robert Koch-Institut zwei Impfungen gegen das Virus erhalten.
In Form eines entsprechenden Nachweises dürfen sie körpernahe Dienstleistungen oder Außengastronomie ohne einen Test nutzen. Die Änderungen sind seit dem gestrigen 11. April 2021 in Kraft und gelten zunächst bis zum 25. April.
Rheinland-Pfalz mit wegweisendem Schritt
Damit macht Rheinland-Pfalz den ersten Schritt in eine eventuell wegweisende Richtung, wenn sich denn der Bund dem Vorbild bald tatsächlich anschließt. Diesbezügliche Gedankenspiele bestätigte unlängst zumindest Gesundheitsminister Jens Spahn, wir berichteten.
Experten rechnen auch durch die Intensivierung der Impf-Kampagne damit, dass in vielen Regionen Deutschlands bis Spätsommer alle Impfwilligen vollständig immunisiert sein könnten. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung "Herdenimmunisierung" und letztendlich zur Überwindung der Pandemie in Gänze.
Zitat von Gast am 12. April 2021, 08:39 Uhr„DRINNEN lauert die Gefahr“: Aerosolforscher fordern Kurswechsel in der Coronapolitik
Sars-CoV-2-Erreger würden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen, warnen Aerosolforscher. Ausgangssperren sehen sie kritisch.
Führende Aerosolforscher aus Deutschland fordern von der Politik einen Kurswechsel bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Seuche. „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert“, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung und an die Landesregierungen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Es gilt als sicher, dass sich das Coronavirus vor allem über Luft verbreitet. „Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt“, kritisieren die Verfasser. In Wohnungen, Büros, Klassenräumen, Wohnanlagen und Betreuungseinrichtungen müssten Maßnahmen ergriffen werden.
In Innenräumen finde auch dann eine Ansteckung statt, wenn man sich nicht direkt mit jemandem trifft, sich aber ein Infektiöser vorher in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat, warnen sie. Debatten über das Flanieren auf Flusspromenaden, den Aufenthalt in Biergärten, das Joggen oder Radfahren seien hingegen kontraproduktiv.
Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen an Alster und Elbe in Hamburg etwa seien eher symbolischer Natur und ließen „keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten“, schreiben die Experten. Sars-CoV-2-Erreger würden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Im Freien sei das äußerst selten, im Promille-Bereich. Hierauf sollten die begrenzten Ressourcen nicht verschwendet werden, heißt es in dem Brief. Auch würden im Freien nie größere Gruppen - sogenannte Cluster - infiziert, wie das in Innenräumen etwa in Heimen, Schulen, Veranstaltungen, Chorproben oder Busfahrten zu beobachten sei.
Auch die Ausgangssperren versprechen aus Sicht der Wissenschaftler mehr als sie halten können. „Die heimlichen Treffen in Innenräumen werden damit nicht verhindert, sondern lediglich die Motivation erhöht, sich den staatlichen Anordnungen noch mehr zu entziehen“, schreiben sie.
„In der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, um anschließend im eigenen Wohnzimmer eine Kaffeetafel ohne Maske zu veranstalten, ist nicht das, was wir als Experten unter Infektionsvermeidung verstehen.“ Mit Ausgangsbeschränkungen will die Politik verhindern, dass sich Menschen zeitweise überhaupt treffen.
Stattdessen empfehlen die Autoren mehrere Maßnahmen wie Treffen in Innenräumen so kurz wie möglich zu gestalten, mit häufigem Stoß- oder Querlüften Bedingungen wie im Freien zu schaffen, effektive Masken in Innenräumen zu tragen sowie Raumluftreiniger und Filter überall dort zu installieren, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten müssen - etwa in Pflegeheimen, Büros und Schulen.
„Die Kombination dieser Maßnahmen führt zum Erfolg“, heißt es weiter. „Wird das entsprechend kommuniziert, gewinnen damit die Menschen in dieser schweren Zeit zugleich ein Stück ihrer Bewegungsfreiheit zurück.“ Zu den Unterzeichnern zählen der Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung, Christof Asbach, Generalsekretärin Birgit Wehner und der frühere Präsident der Internationalen Gesellschaft für Aerosole in der Medizin
Die unnötige Merkel – Dikdatur, in der Bürger und der Staat unnötig schwer beschädigt werden, gehört umgehend beendet!!
„DRINNEN lauert die Gefahr“: Aerosolforscher fordern Kurswechsel in der Coronapolitik
Sars-CoV-2-Erreger würden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen, warnen Aerosolforscher. Ausgangssperren sehen sie kritisch.
Führende Aerosolforscher aus Deutschland fordern von der Politik einen Kurswechsel bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Seuche. „Wenn wir die Pandemie in den Griff bekommen wollen, müssen wir die Menschen sensibilisieren, dass DRINNEN die Gefahr lauert“, heißt es in einem Brief an die Bundesregierung und an die Landesregierungen, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Es gilt als sicher, dass sich das Coronavirus vor allem über Luft verbreitet. „Leider werden bis heute wesentliche Erkenntnisse unserer Forschungsarbeit nicht in praktisches Handeln übersetzt“, kritisieren die Verfasser. In Wohnungen, Büros, Klassenräumen, Wohnanlagen und Betreuungseinrichtungen müssten Maßnahmen ergriffen werden.
In Innenräumen finde auch dann eine Ansteckung statt, wenn man sich nicht direkt mit jemandem trifft, sich aber ein Infektiöser vorher in einem schlecht belüfteten Raum aufgehalten hat, warnen sie. Debatten über das Flanieren auf Flusspromenaden, den Aufenthalt in Biergärten, das Joggen oder Radfahren seien hingegen kontraproduktiv.
Maßnahmen wie die Maskenpflicht beim Joggen an Alster und Elbe in Hamburg etwa seien eher symbolischer Natur und ließen „keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen erwarten“, schreiben die Experten. Sars-CoV-2-Erreger würden fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen. Im Freien sei das äußerst selten, im Promille-Bereich. Hierauf sollten die begrenzten Ressourcen nicht verschwendet werden, heißt es in dem Brief. Auch würden im Freien nie größere Gruppen - sogenannte Cluster - infiziert, wie das in Innenräumen etwa in Heimen, Schulen, Veranstaltungen, Chorproben oder Busfahrten zu beobachten sei.
Auch die Ausgangssperren versprechen aus Sicht der Wissenschaftler mehr als sie halten können. „Die heimlichen Treffen in Innenräumen werden damit nicht verhindert, sondern lediglich die Motivation erhöht, sich den staatlichen Anordnungen noch mehr zu entziehen“, schreiben sie.
„In der Fußgängerzone eine Maske zu tragen, um anschließend im eigenen Wohnzimmer eine Kaffeetafel ohne Maske zu veranstalten, ist nicht das, was wir als Experten unter Infektionsvermeidung verstehen.“ Mit Ausgangsbeschränkungen will die Politik verhindern, dass sich Menschen zeitweise überhaupt treffen.
Stattdessen empfehlen die Autoren mehrere Maßnahmen wie Treffen in Innenräumen so kurz wie möglich zu gestalten, mit häufigem Stoß- oder Querlüften Bedingungen wie im Freien zu schaffen, effektive Masken in Innenräumen zu tragen sowie Raumluftreiniger und Filter überall dort zu installieren, wo Menschen sich länger in geschlossenen Räumen aufhalten müssen - etwa in Pflegeheimen, Büros und Schulen.
„Die Kombination dieser Maßnahmen führt zum Erfolg“, heißt es weiter. „Wird das entsprechend kommuniziert, gewinnen damit die Menschen in dieser schweren Zeit zugleich ein Stück ihrer Bewegungsfreiheit zurück.“ Zu den Unterzeichnern zählen der Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung, Christof Asbach, Generalsekretärin Birgit Wehner und der frühere Präsident der Internationalen Gesellschaft für Aerosole in der Medizin
Die unnötige Merkel – Dikdatur, in der Bürger und der Staat unnötig schwer beschädigt werden, gehört umgehend beendet!!
Zitat von Gast am 13. April 2021, 08:17 UhrAlle gegen Merkel: Zoff um Knallhart-Lockdown eskaliert
Bundeskanzlerin Angela Merkel will eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und bringt damit viele politische Entscheidungsträger gegen sich auf.
Merkel gegen alle: Zoff um Knallhart-Lockdown eskaliert
Um eine bundesweite "Notbremsen"-Regelung treffen zu können, muss das Infektionsgesetz geändert werden. Vor allem die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer laufen gegen den Plan von Bundeskanzlerin Merkel Sturm.
Widerstand gegen Merkel-Plan
Am heutigen 13. April 2021 will Merkel besagte Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das Kabinett bringen. Diese ist die Voraussetzung für den sogenannten Bundeslockdown. Dann wären auch bundesweite Ausgangssperren für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche legitimiert.
Ab einer Inzidenz 200 werden dann auch wieder Schulen und Kitas in ganz Deutschland geschlossen.
Wie Bild berichtet, regt sich diesbezüglich jedoch Widerstand. In einer Video-Schalte der Staatskanzlei-Chefs mit Kanzleramtschef Helge Braun am 11. April 2021 soll der Zoff eskaliert sein.
Vor allem Sachsen-Anhalt stemmt sich gegen mögliche Ausgangssperren und stuft diese Maßnahme als "entwürdigend" ein.
Merkel vs. Bundesländer
Sachsen kritisiert hingegen, dass Lockdown-Maßnahmen hierzulande nur auf Inzidenzzahlen beruhen. Die Landesregierung bringt die Auslastung der Intensivbetten als Kriterium in die Diskussion mit ein.
Auch Hessen will das so nicht akzeptieren und zweifelt daran, dass die mögliche Gesetzesänderung überhaupt rechtskonform sei.
Weitere Bundesländer opportunieren ebenfalls gegen die Pläne von Merkel.
Erst gestern war bekannt geworden, dass die Bundesländer die Lockdown-Maßnahmen bis 9. Mai verlängern wollen.
Alle gegen Merkel: Zoff um Knallhart-Lockdown eskaliert
Bundeskanzlerin Angela Merkel will eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes und bringt damit viele politische Entscheidungsträger gegen sich auf.
Merkel gegen alle: Zoff um Knallhart-Lockdown eskaliert
Um eine bundesweite "Notbremsen"-Regelung treffen zu können, muss das Infektionsgesetz geändert werden. Vor allem die Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer laufen gegen den Plan von Bundeskanzlerin Merkel Sturm.
Widerstand gegen Merkel-Plan
Am heutigen 13. April 2021 will Merkel besagte Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch das Kabinett bringen. Diese ist die Voraussetzung für den sogenannten Bundeslockdown. Dann wären auch bundesweite Ausgangssperren für Landkreise mit einer Inzidenz von über 100 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche legitimiert.
Ab einer Inzidenz 200 werden dann auch wieder Schulen und Kitas in ganz Deutschland geschlossen.
Wie Bild berichtet, regt sich diesbezüglich jedoch Widerstand. In einer Video-Schalte der Staatskanzlei-Chefs mit Kanzleramtschef Helge Braun am 11. April 2021 soll der Zoff eskaliert sein.
Vor allem Sachsen-Anhalt stemmt sich gegen mögliche Ausgangssperren und stuft diese Maßnahme als "entwürdigend" ein.
Merkel vs. Bundesländer
Sachsen kritisiert hingegen, dass Lockdown-Maßnahmen hierzulande nur auf Inzidenzzahlen beruhen. Die Landesregierung bringt die Auslastung der Intensivbetten als Kriterium in die Diskussion mit ein.
Auch Hessen will das so nicht akzeptieren und zweifelt daran, dass die mögliche Gesetzesänderung überhaupt rechtskonform sei.
Weitere Bundesländer opportunieren ebenfalls gegen die Pläne von Merkel.
Erst gestern war bekannt geworden, dass die Bundesländer die Lockdown-Maßnahmen bis 9. Mai verlängern wollen.
Zitat von Gast am 14. April 2021, 06:00 UhrCorona: Mit aller Macht gegen die dritte Welle
Mit aller Macht gegen die dritte Welle
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Landkreisen und Städten einheitliche Regeln bei der Bekämpfung der Pandemie gelten. Was heißt das für die Bürger?
Wiederholt hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in den vergangenen Wochen erkennen lassen, dass sie mit der Pandemiebekämpfung der Länder unzufrieden ist. Für Öffnungsexperimente in Zeiten von steigenden Corona-Fallzahlen zeigte sie kaum Verständnis. Nun will sie alle Alleingänge stoppen und mit bundesweit einheitlichen Maßnahmen die dritte Welle eindämmen. Das Bundeskabinett hat entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Was kommt auf die Bürger zu? Und wie sinnvoll sind die Maßnahmen?
Die zentralen Beschlüsse
Wenn ein Landkreis den Inzidenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, tritt die Notbremse in Kraft. Es gilt dann eine Ausgangssperre, die eigene Wohnung darf von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht verlassen werden. Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Lebensmittelhändler, Buchläden und Gartenmärkte dürfen weiter öffnen. Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen, Sport ist grundsätzlich ebenfalls untersagt. Lediglich Individualsport wie Joggen ist allein, zu zweit oder zusammen mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Ausgenommen sind außerdem Veranstaltungen des Profisports, ohne Zuschauer. Private Treffen im eigenen Haushalt sind nur mit einer Person erlaubt, maximal dürfen sich fünf Personen begegnen.
Wer ist von den neuen Regeln ausgenommen?
Demonstrationen und Gottesdienste fallen nicht unter die Beschränkungen des Gesetzesentwurfs. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht für "gewichtige und unabdingbare Gründe" - etwa berufliche Tätigkeiten oder medizinische Notfälle. Auch bei privaten Treffen gibt es Ausnahmen: Veranstaltungen anlässlich von Todesfällen etwa sind mit bis zu 15 Teilnehmern möglich. Gastronomen dürfen weiter Speisen und Getränke ausliefern oder zum Mitnehmen anbieten. Kundennahe Dienstleistungen zu "medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Zwecken" sind ebenfalls erlaubt. Auch Friseurbetriebe dürfen weiter arbeiten, sofern Kundinnen und Kunden einen gültigen, negativen Covid-Test vorlegen können.
Wie wirksam sind Ausgangssperren?
Da eine Übertragung des Virus im Freien grundsätzlich als eher unwahrscheinlich gilt, sind Ausgangssperren umstritten. Abends allein oder zu zweit spazieren zu gehen, stelle "keine große Gefahr" dar, sagt etwa Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Die Bundesregierung argumentiert, die Ausgangsbeschränkungen würden "der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln dienen und die Entstehung unzulässiger Kontakte und neuer Infektionsketten verhindern". Sie nennt dafür mehrere Studien aus anderen Ländern.
Fakt ist, dass Länder wie Großbritannien oder Portugal, die einen starken Anstieg der Corona-Fallzahlen aufgrund mutierter Virusformen verzeichneten, strikte Ausgangssperren verhängten. Die Fallzahlen sanken daraufhin. Die Bundesregierung hofft jedenfalls, "die Mobilität in den Abendstunden" und "bisher stattfindende private Zusammenkünfte", denen "ein erhebliches Infektionsrisiko" zukomme, mit der Ausgangssperre zu begrenzen.
Worauf müssen sich die Schulen vorbereiten?
Bei den Schulen nimmt der Bund den Ländern das Heft des Handelns erst ab einer Inzidenz von 200 aus der Hand. Jede Form des Präsenzunterrichts ist dann untersagt, egal ob die Klassen ganz, zur Hälfte oder zu einem Drittel im Schulgebäude sind. Distanzunterricht ist Pflicht.
Für Länder wie Sachsen-Anhalt oder Hamburg ändert sich nichts, weil sie ihre Schulen auch bisher spätestens bei einer Inzidenz von 200 schließen. Andere Länder schicken ihre Schülerinnen und Schüler schon früher in den Distanzunterricht, Bayern etwa tut dies bei einer Inzidenz von 100. Abschlussklassen sind überall ausgenommen, das sieht auch das neue Infektionsschutzgesetz vor.
Verändern wird sich die Situation dagegen etwa in Sachsen. Dort öffneten die Schulen nach Ostern "inzidenzunabhängig". Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte die Pläne schon am Wochenende kritisiert und von einer Gefahr für den Bildungsföderalismus gesprochen. Lehrerverbänden dagegen ist eine Obergrenze von 200 für Präsenzunterricht zu hoch.
Eine Schul-Maßnahme aber gibt es, die der Bund den Ländern auch unterhalb dieses Werts vorschreiben will: Das neue Gesetz sieht eine Testpflicht vor, zweimal die Woche, für Lehrende und Lernende. Auch das gibt es bereits in vielen Ländern. Einige, etwa Mecklenburg-Vorpommern, setzen beim Testen bisher auf Freiwilligkeit.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft, wie lange gelten sie?
Der Beschluss des Kabinetts geht nun an Bundestag und Bundesrat. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin drängt angesichts steigender Patientenzahlen in den Intensivstationen auf Umsetzung der Regeln noch in dieser Woche. Gegen die rasche Verabschiedung des Gesetzes spricht allerdings, dass mehrere Länderminister Diskussionsbedarf angemeldet haben.
Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Notbremse erst wieder ausgesetzt wird, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im betroffenen Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem kritischen Wert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt. Grundsätzlich sollen die Regeln "nur so lange gelten, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt.
Hättet Ihr nichts Könner rechtzeitig national (wie viele erfolgreiche Länder auch) ausreichend Impfstoff bestellt, dann hätten wir diese Situation völlig vermeiden können.
Corona: Mit aller Macht gegen die dritte Welle
Mit aller Macht gegen die dritte Welle
Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig in allen Landkreisen und Städten einheitliche Regeln bei der Bekämpfung der Pandemie gelten. Was heißt das für die Bürger?
Wiederholt hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in den vergangenen Wochen erkennen lassen, dass sie mit der Pandemiebekämpfung der Länder unzufrieden ist. Für Öffnungsexperimente in Zeiten von steigenden Corona-Fallzahlen zeigte sie kaum Verständnis. Nun will sie alle Alleingänge stoppen und mit bundesweit einheitlichen Maßnahmen die dritte Welle eindämmen. Das Bundeskabinett hat entsprechende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Was kommt auf die Bürger zu? Und wie sinnvoll sind die Maßnahmen?
Die zentralen Beschlüsse
Wenn ein Landkreis den Inzidenzwert 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, tritt die Notbremse in Kraft. Es gilt dann eine Ausgangssperre, die eigene Wohnung darf von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens nicht verlassen werden. Der Einzelhandel wird weitgehend geschlossen. Lebensmittelhändler, Buchläden und Gartenmärkte dürfen weiter öffnen. Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen, Sport ist grundsätzlich ebenfalls untersagt. Lediglich Individualsport wie Joggen ist allein, zu zweit oder zusammen mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Ausgenommen sind außerdem Veranstaltungen des Profisports, ohne Zuschauer. Private Treffen im eigenen Haushalt sind nur mit einer Person erlaubt, maximal dürfen sich fünf Personen begegnen.
Wer ist von den neuen Regeln ausgenommen?
Demonstrationen und Gottesdienste fallen nicht unter die Beschränkungen des Gesetzesentwurfs. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht für "gewichtige und unabdingbare Gründe" - etwa berufliche Tätigkeiten oder medizinische Notfälle. Auch bei privaten Treffen gibt es Ausnahmen: Veranstaltungen anlässlich von Todesfällen etwa sind mit bis zu 15 Teilnehmern möglich. Gastronomen dürfen weiter Speisen und Getränke ausliefern oder zum Mitnehmen anbieten. Kundennahe Dienstleistungen zu "medizinischen, therapeutischen, pflegerischen und seelsorgerischen Zwecken" sind ebenfalls erlaubt. Auch Friseurbetriebe dürfen weiter arbeiten, sofern Kundinnen und Kunden einen gültigen, negativen Covid-Test vorlegen können.
Wie wirksam sind Ausgangssperren?
Da eine Übertragung des Virus im Freien grundsätzlich als eher unwahrscheinlich gilt, sind Ausgangssperren umstritten. Abends allein oder zu zweit spazieren zu gehen, stelle "keine große Gefahr" dar, sagt etwa Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller. Die Bundesregierung argumentiert, die Ausgangsbeschränkungen würden "der Kontrolle und Beförderung der Einhaltung der allgemeinen Kontaktregeln dienen und die Entstehung unzulässiger Kontakte und neuer Infektionsketten verhindern". Sie nennt dafür mehrere Studien aus anderen Ländern.
Fakt ist, dass Länder wie Großbritannien oder Portugal, die einen starken Anstieg der Corona-Fallzahlen aufgrund mutierter Virusformen verzeichneten, strikte Ausgangssperren verhängten. Die Fallzahlen sanken daraufhin. Die Bundesregierung hofft jedenfalls, "die Mobilität in den Abendstunden" und "bisher stattfindende private Zusammenkünfte", denen "ein erhebliches Infektionsrisiko" zukomme, mit der Ausgangssperre zu begrenzen.
Worauf müssen sich die Schulen vorbereiten?
Bei den Schulen nimmt der Bund den Ländern das Heft des Handelns erst ab einer Inzidenz von 200 aus der Hand. Jede Form des Präsenzunterrichts ist dann untersagt, egal ob die Klassen ganz, zur Hälfte oder zu einem Drittel im Schulgebäude sind. Distanzunterricht ist Pflicht.
Für Länder wie Sachsen-Anhalt oder Hamburg ändert sich nichts, weil sie ihre Schulen auch bisher spätestens bei einer Inzidenz von 200 schließen. Andere Länder schicken ihre Schülerinnen und Schüler schon früher in den Distanzunterricht, Bayern etwa tut dies bei einer Inzidenz von 100. Abschlussklassen sind überall ausgenommen, das sieht auch das neue Infektionsschutzgesetz vor.
Verändern wird sich die Situation dagegen etwa in Sachsen. Dort öffneten die Schulen nach Ostern "inzidenzunabhängig". Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) hatte die Pläne schon am Wochenende kritisiert und von einer Gefahr für den Bildungsföderalismus gesprochen. Lehrerverbänden dagegen ist eine Obergrenze von 200 für Präsenzunterricht zu hoch.
Eine Schul-Maßnahme aber gibt es, die der Bund den Ländern auch unterhalb dieses Werts vorschreiben will: Das neue Gesetz sieht eine Testpflicht vor, zweimal die Woche, für Lehrende und Lernende. Auch das gibt es bereits in vielen Ländern. Einige, etwa Mecklenburg-Vorpommern, setzen beim Testen bisher auf Freiwilligkeit.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft, wie lange gelten sie?
Der Beschluss des Kabinetts geht nun an Bundestag und Bundesrat. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin drängt angesichts steigender Patientenzahlen in den Intensivstationen auf Umsetzung der Regeln noch in dieser Woche. Gegen die rasche Verabschiedung des Gesetzes spricht allerdings, dass mehrere Länderminister Diskussionsbedarf angemeldet haben.
Im Entwurf ist vorgesehen, dass die Notbremse erst wieder ausgesetzt wird, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im betroffenen Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem kritischen Wert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt. Grundsätzlich sollen die Regeln "nur so lange gelten, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" feststellt.
Hättet Ihr nichts Könner rechtzeitig national (wie viele erfolgreiche Länder auch) ausreichend Impfstoff bestellt, dann hätten wir diese Situation völlig vermeiden können.
Zitat von Gast am 14. April 2021, 07:02 UhrWer sich jetzt wo impfen lassen kann
Die Corona-Impfungen sind bundesweit nicht einheitlich organisiert, jedes Bundesland hat seine eigene Regelung. Im einen wird man kontaktiert, im anderen muss man sich selbst im einen Termin kümmern – wenn man gemäß der von der Bundesregierung festgelegten Impfreihenfolge an der Reihe ist. In einem werden noch die Über-70-Jährigen geimpft, im anderen schon die Über-60-Jährigen.
Impfreihenfolge in Deutschland
Die Impfreihenfolge in Deutschland sieht in der sogenannten „höchsten Priorität“ (Prioritätsgruppe 1) vor allem die Über-80-Jährigen, Impfende sowie Kranken- und Altenpfleger und Ärzte vor, in der „hohen Priorität“ (Prioritätsgruppe 2) vor allem die Über-70-Jährigen, Personen mit schweren Vorerkrankungen, Krankenpfleger und Ärzte, Kita-Erzieher und Grundschullehrer und in der „erhöhen Prirorität“ (Prioritätsgruppe 3) vor allem die Über-60-Jährigen, Personen mit leichteren Vorerkrankungen und Angestellte im Einzelhandel. Alle anderen Bürger gehören zur Prioritätsgruppe 4, der „bis zum Sommer“ ein Impfangebot gemacht werden soll.
Aber wie läuft die Organisation der Impfungen in den Bundesländern genau? WELT gibt einen alphabetischen Überblick – seinen jeweiligen Hausarzt kann jeder Bürger selbst kontaktieren, wenn er impfberechtigt ist:
Baden-Württemberg
Impftermine können online oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Zurzeit sind nur Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Bayern
Impftermine können online oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Man muss sich einmal registrieren lassen und wird dann kontaktiert, sobald man an der Reihe ist. Es gibt keine konkreten Angaben, welche Altersgruppen aktuell impfberechtigt sind.
Berlin
Die Bürger werden per Brief angeschrieben, in dem alle Informationen enthalten sind. Deshalb gibt es auch keine konkreten Angaben, welche Altersgruppen aktuell impfberechtigt sind.
Brandenburg
Alle über 80-Jährigen erhalten ein Infoschreiben mit einer Sonderrufnummer zur individuellen telefonischen Terminvereinbarung. Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die den Priorisierungsgruppen 1 oder 2 angehören, müssen ihren Impftermin online vereinbaren.
Bremen
Impfberechtigte erhalten einen persönlichen Zugangscode, mit dem sie online einen Termin buchen können (https://impfzentrum.bremen.de/). Deshalb gibt es auch keine konkreten Angaben, welche Altersgruppen aktuell impfberechtigt sind.
Hamburg
Die Terminvergabe erfolgt über ein Einladungssystem, Impfberechtigte werden informiert. Danach kann der Termin online (https://www.impfterminservice.de/impftermine) oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Ob man aktuell impfberechtigt ist, kann online nachgelesen werden (https://www.hamburg.de/corona-impfung/) – zurzeit sind es aufgrund des Alters Über-70-Jährige.
Hessen
Impftermine können online (https://impfterminservice.hessen.de/) oder telefonisch (0611 505 92 888 oder 116117) vereinbart werden. Aktuell sind Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Terminvergabe erfolgt über ein Einladungssystem, berechtigte Personen werden per Post eingeladen. Die Terminvereinbarung im zuständigen Impfzentrum erfolgt dann telefonisch 80385 20271115). Aktuell sind Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Niedersachsen
Impfberechtigte werden über ein Einladungssystem per Brief informiert. Der Termin kann dann entweder online (https://www.impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public) oder telefonisch (0800 9988665) vereinbart werden. Aktuell sind Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Nordrhein-Westfalen
Für Bürger aus dem Nordrhein/Rheinland können Impftermine online (https://termin.corona-impfung.nrw/home) oder telefonisch 0800 116117-01, für Bürger aus Westfalen-Lippe ebenfalls (https://impfterminservice-kvwl.service-now.com/vaccinate_me und 0800 116117-02). Aktuell sind aufgrund des Alters Über-80-Jährige impfberechtigt.
Rheinland-Pfalz
Impftermine können online (https://impftermin.rlp.de/) oder telefonisch (0800 5758100) vereinbart werden. Aktuell sind aufgrund des Alters Über-60-Jährige impfberechtigt.
Saarland
Impftermine können online (https://www.impfen-saarland.de/) oder telefonisch (0681 5014422 und 0800 9991599) vereinbart werden. Aktuell sind aufgrund des Alters Über-70-Jährige impfberechtigt.
Sachsen
Impftermine können online (https://sachsen.impfterminvergabe.de/) oder telefonisch (0800 0899 089) vereinbart werden. Aktuell werden die ersten beiden Priorisierungsgruppen geimpft – aufgrund des Alters sind also Über-70-Jährige impfberechtigt. Für den Vogtlandkreis gilt aufgrund der hohen Inzidenzzahlen eine Öffnung der Impfpriorisierung gemäß Impfverordnung des Bundes.
Sachsen-Anhalt
Impftermine können online (https://www.impfterminservice.de/impftermine) oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Der Impffortschritt in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist unterschiedlich. Sobald die Impfungen in der Priorisierungsgruppe 1 komplett abgeschlossen sind, wird die Priorisierungsgruppe 2 freigegeben.
Schleswig-Holstein
Impftermine können online (https://www.impfen-sh.de/sh/start/termine) oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Aktuell sind aufgrund des Alters Über-70-Jährige impfberechtigt.
Thüringen
Impftermine können online (https://www.impfen-thueringen.de/terminvergabe.html) oder telefonisch (03643 4950490) vereinbart werden. Aktuell werden die ersten beiden Priorisierungsgruppen geimpft – aufgrund des Alters sind also Über-70-Jährige impfberechtigt.
Wer sich jetzt wo impfen lassen kann
Die Corona-Impfungen sind bundesweit nicht einheitlich organisiert, jedes Bundesland hat seine eigene Regelung. Im einen wird man kontaktiert, im anderen muss man sich selbst im einen Termin kümmern – wenn man gemäß der von der Bundesregierung festgelegten Impfreihenfolge an der Reihe ist. In einem werden noch die Über-70-Jährigen geimpft, im anderen schon die Über-60-Jährigen.
Impfreihenfolge in Deutschland
Die Impfreihenfolge in Deutschland sieht in der sogenannten „höchsten Priorität“ (Prioritätsgruppe 1) vor allem die Über-80-Jährigen, Impfende sowie Kranken- und Altenpfleger und Ärzte vor, in der „hohen Priorität“ (Prioritätsgruppe 2) vor allem die Über-70-Jährigen, Personen mit schweren Vorerkrankungen, Krankenpfleger und Ärzte, Kita-Erzieher und Grundschullehrer und in der „erhöhen Prirorität“ (Prioritätsgruppe 3) vor allem die Über-60-Jährigen, Personen mit leichteren Vorerkrankungen und Angestellte im Einzelhandel. Alle anderen Bürger gehören zur Prioritätsgruppe 4, der „bis zum Sommer“ ein Impfangebot gemacht werden soll.
Aber wie läuft die Organisation der Impfungen in den Bundesländern genau? WELT gibt einen alphabetischen Überblick – seinen jeweiligen Hausarzt kann jeder Bürger selbst kontaktieren, wenn er impfberechtigt ist:
Baden-Württemberg
Impftermine können online oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Zurzeit sind nur Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Bayern
Impftermine können online oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Man muss sich einmal registrieren lassen und wird dann kontaktiert, sobald man an der Reihe ist. Es gibt keine konkreten Angaben, welche Altersgruppen aktuell impfberechtigt sind.
Berlin
Die Bürger werden per Brief angeschrieben, in dem alle Informationen enthalten sind. Deshalb gibt es auch keine konkreten Angaben, welche Altersgruppen aktuell impfberechtigt sind.
Brandenburg
Alle über 80-Jährigen erhalten ein Infoschreiben mit einer Sonderrufnummer zur individuellen telefonischen Terminvereinbarung. Personen zwischen 18 und 64 Jahren, die den Priorisierungsgruppen 1 oder 2 angehören, müssen ihren Impftermin online vereinbaren.
Bremen
Impfberechtigte erhalten einen persönlichen Zugangscode, mit dem sie online einen Termin buchen können (https://impfzentrum.bremen.de/). Deshalb gibt es auch keine konkreten Angaben, welche Altersgruppen aktuell impfberechtigt sind.
Hamburg
Die Terminvergabe erfolgt über ein Einladungssystem, Impfberechtigte werden informiert. Danach kann der Termin online (https://www.impfterminservice.de/impftermine) oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Ob man aktuell impfberechtigt ist, kann online nachgelesen werden (https://www.hamburg.de/corona-impfung/) – zurzeit sind es aufgrund des Alters Über-70-Jährige.
Hessen
Impftermine können online (https://impfterminservice.hessen.de/) oder telefonisch (0611 505 92 888 oder 116117) vereinbart werden. Aktuell sind Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Mecklenburg-Vorpommern
Die Terminvergabe erfolgt über ein Einladungssystem, berechtigte Personen werden per Post eingeladen. Die Terminvereinbarung im zuständigen Impfzentrum erfolgt dann telefonisch 80385 20271115). Aktuell sind Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Niedersachsen
Impfberechtigte werden über ein Einladungssystem per Brief informiert. Der Termin kann dann entweder online (https://www.impfportal-niedersachsen.de/portal/#/appointment/public) oder telefonisch (0800 9988665) vereinbart werden. Aktuell sind Personen, die zu den ersten beiden Prioritätsgruppen gehören, impfberechtigt – aufgrund des Alters also Über-70-Jährige.
Nordrhein-Westfalen
Für Bürger aus dem Nordrhein/Rheinland können Impftermine online (https://termin.corona-impfung.nrw/home) oder telefonisch 0800 116117-01, für Bürger aus Westfalen-Lippe ebenfalls (https://impfterminservice-kvwl.service-now.com/vaccinate_me und 0800 116117-02). Aktuell sind aufgrund des Alters Über-80-Jährige impfberechtigt.
Rheinland-Pfalz
Impftermine können online (https://impftermin.rlp.de/) oder telefonisch (0800 5758100) vereinbart werden. Aktuell sind aufgrund des Alters Über-60-Jährige impfberechtigt.
Saarland
Impftermine können online (https://www.impfen-saarland.de/) oder telefonisch (0681 5014422 und 0800 9991599) vereinbart werden. Aktuell sind aufgrund des Alters Über-70-Jährige impfberechtigt.
Sachsen
Impftermine können online (https://sachsen.impfterminvergabe.de/) oder telefonisch (0800 0899 089) vereinbart werden. Aktuell werden die ersten beiden Priorisierungsgruppen geimpft – aufgrund des Alters sind also Über-70-Jährige impfberechtigt. Für den Vogtlandkreis gilt aufgrund der hohen Inzidenzzahlen eine Öffnung der Impfpriorisierung gemäß Impfverordnung des Bundes.
Sachsen-Anhalt
Impftermine können online (https://www.impfterminservice.de/impftermine) oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Der Impffortschritt in den Landkreisen und kreisfreien Städten ist unterschiedlich. Sobald die Impfungen in der Priorisierungsgruppe 1 komplett abgeschlossen sind, wird die Priorisierungsgruppe 2 freigegeben.
Schleswig-Holstein
Impftermine können online (https://www.impfen-sh.de/sh/start/termine) oder telefonisch (116117) vereinbart werden. Aktuell sind aufgrund des Alters Über-70-Jährige impfberechtigt.
Thüringen
Impftermine können online (https://www.impfen-thueringen.de/terminvergabe.html) oder telefonisch (03643 4950490) vereinbart werden. Aktuell werden die ersten beiden Priorisierungsgruppen geimpft – aufgrund des Alters sind also Über-70-Jährige impfberechtigt.
Zitat von Gast am 15. April 2021, 05:53 UhrBiontech, AstraZeneca und Co.: Die einen liefern mehr, die anderen weniger — was das für euch bedeutet
Die Nachrichten über die Corona-Impfstoffe überschlagen sich: Der eine Hersteller liefert weniger, der andere mehr. Hier ein Impfstopp, dort wird er aufgehoben; eine Lieferung verzögert sich, die andere wird vorgezogen; hier werden Erstimpfungen ausgesetzt, dort sollen Zweitimpfungen mit anderen Impfstoffen durchgeführt werden.
Wir helfen euch, den Überblick zu behalten. Welcher Impfstoff ist sicher? Welcher ist verfügbar? Welcher wird wie verimpft?
Biontech/Pfizer: der Zuverlässige
Der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer ist der am häufigsten gekaufte und eingesetzte in Deutschland. Von den Stand Ende vergangener Woche insgesamt 22,5 Millionen an Deutschland gelieferten Impfstoffdosen stammten über 15 Millionen von Biontech/Pfizer.
Mittlerweile ist klar, dass der Impfstoff einige Tage auch ohne Tief-Kühlung auf minus 70 Grad gelagert werden kann. Das vereinfacht Transport und Verimpfung. Zudem sind beim Wirkstoff von Biontech/Pfizer keine nennenswerten Nebenwirkungen dokumentiert. Tatsächlich ist der Impfstoff so sicher und beliebt, dass sich mittlerweile Impfzentren und Hausärzte darüber streiten, wer ihn impfen darf.
Am Mittwoch verkündete die EU-Kommission, dass sie bis Ende 2023 noch einmal 1,8 Milliarden Impfstoffdosen bei Biontech/Pfizer bestellen möchte. Die italienische Zeitung "LaStampa" berichtete, dass im Gegenzug Verträge mit AstraZeneca und Johnson&Johnson nicht verlängert werden sollen. Doch das ist nach Informationen von Business Insider aus Kreisen der EU-Kommission noch keine beschlossene Sache.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündete zudem, dass Biontech/Pfizer eine Lieferung von 50 Millionen Impfstoffdosen aus dem 4. Quartal auf das 2. Quartal vorziehen werde. Eine gute Nachricht - in einem schwierigem Umfeld.
Johnson&Johnson: der angeschlagene Hoffnungsträger
Denn die vorgezogene Biontech/Pfizer-Lieferung ist vor allem Ersatz für eine auszufallen drohende Lieferung von 55 Millionen Impfstoffdosen des US-Herstellers Johnson&Johnson im 2. Quartal.
Der Pharmakonzern hatte zunächst angekündigt, ab kommender Woche an die EU liefern zu wollen. Dann folgte eine Nachricht der Gesundheitsbehörden in den USA: Wie beim Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca wurden in sehr seltenen Fällen (sechs bei über sechs Millionen Impfungen) Hirnvenenthrombosen festgestellt. Die USA setzten daraufhin die Impfungen mit dem Wirkstoff zunächst aus; der Lieferbeginn in Europa wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ein Rückschlag für die weltweite, europäische und deutsche Impfstrategie. Allein in Deutschland sollten diese Woche 232.800 Dosen geliefert werden. Der Wirkstoff von Johnson&Johnson gilt als Hoffnungsträger, da er im Gegensatz zu den Impfstoffen anderer Hersteller nur einmal verimpft werden muss. Das erlaubt es, schneller einen größeren Schutz gegen das Coronavirus in Bevölkerungen aufzubauen.
In Deutschland war der Wirkstoff vor allem für das Verimpfen durch Hausärzte vorgesehen. Ende April hätte es damit losgehen können. Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen ist der Impfstoff von Johnson&Johnson schon seit knapp einem Monat. Nun müssen die Untersuchungen der Thrombosefälle abgewartet werden. Ergebnisse sollen kommende Woche vorliegen.
AstraZeneca: der Unzuverlässige
Die EMA hatte auch den Wirkstoff von AstraZeneca nach dem äußerst seltenen Auftreten von Hirnvenenthrombosen bei Geimpften für generell sicher erklärt. Nach einem Hin und Her während der Untersuchungen, inklusive eines mehrtägigen Impfstopps in den meisten EU-Staaten, darunter auch Deutschland, steht für die EMA fest: Die Wirkung AstraZenecas übertrifft die Risiken bei Weitem.
Nicht jedes EU-Land folgt dieser Empfehlung. In Deutschland wird AstraZeneca nur an Menschen über 60 verimpft, da die meisten der paar Dutzend Thrombosefälle bei Menschen im jungen Alter auftraten, zumeist bei Frauen. Vor allem Ärzte sollen den Impfstoff verwenden, da er einfacher gekühlt werden kann. Geht es nach den Kassenärztlichen Vereinigungen, wollen die Hausärzte dennoch lieber Biontech impfen.
Tatsächlich zeigte die vergangene Woche, dass die Nachfrage nach AstraZeneca weiterhin groß ist und sich viele Menschen über 60 mit dem Impfstoff impfen lassen. Das Problem: Es ist zu wenig Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland und der EU vorhanden. Für das 1. Quartal hatte der britisch-schwedische Hersteller der EU 100 Millionen Dosen versprochen, dann aber nur 30 Millionen geliefert. Auch im 2. Quartal sind die Liefermengen nicht sicher. Das liegt auch daran, dass AstraZeneca Impfstoff unter anderem nach Großbritannien exportiert, aber nicht von dort in die EU einführt.
Deutschland wurden, so Stand Ende letzter Woche 5,6 Millionen AstraZeneca-Dosen geliefert. Immer wieder mussten in den vergangenen Wochen Liefermengen nach unten korrigiert werden. Wirklich verlässliche Lieferzahlen gibt es auch für die kommenden Wochen nicht.
Moderna: der Knappe
Ähnliches gilt für den mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna, der ähnlich wirksam und sicher ist wie der von Biontech/Pfizer. Er ist der knappste in Deutschland. Bisher wurden nur etwa 1,8 Millionen Dosen an Deutschland geliefert. Auch die Lieferdosen für die kommenden Wochen befinden sich im niedrigen sechsstelligen Bereich und werden immer wieder angepasst.
Die Knappheit von Moderna und die Lieferprobleme bei AstraZeneca haben Auswirkungen in Deutschland. Weil die Zweitimpfungen bei Menschen unter 60, die mit AstraZeneca geimpft wurden, auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StiKo) mit Biontech und Moderna durchgeführt werden sollen, hat Brandenburg mittlerweile Erstimpfungen mit diesen Impfstoffen ausgesetzt. Anders seien die anstehenden Zweitimpfungen nicht zu gewährleisten. Möglich, dass dieses Szenario bei anhaltenden Engpässen auch in anderen Bundesländern bevorsteht.
Im Kampf gegen die dritte Welle des Coronavirus wäre es laut Rat vieler Virologen jedoch wichtig, möglichst viele Erstimpfungen durchzuführen, um Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe seltener zu machen.
CureVac: der Ausweg
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach plädierte am Mittwoch dafür, eine nationale Notfallzulassung für den mRNA-Impfstoff des Herstellers CureVac in Deutschland zu erlassen. "Wenn Curevac ähnlich gut wirkt wie Biontech oder Moderna, was zu erwarten ist, sollte der Impfstoff schnellstmöglich zugelassen und verimpft werden", sagte Lauterbach dem "Spiegel". "Bei der EMA dauere es oft zu lange, haben wir schon bei Biontech gesehen."
CureVac selbst rechnet mit einer EMA-Zulassung erst im Juni. Dieses Jahr will die Firma, an der auch der deutsche Staat mit 300 Millionen Euro beteiligt ist, 300 Millionen Dosen produzieren. Laut Lauterbach sind davon bereits einige Millionen vorproduziert — sie wären bei einer Notfallzulassung in Deutschland eine Soforthilfe.
Sputnik V: der Politische
Ob der russische Impfstoff Sputnik V eine Hilfe sein kann, ist unklar. Nach Informationen von Business Insider ist mit einer Bewertung durch die EMA frühestens im Mai zu rechnen.
Es gibt erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes, nachdem in ersten Studien fragwürdige Daten aus Russland geliefert wurden. Für Aufsehen sorgte zuletzt die Slowakei, in der die Gesundheitsbehörde nach einer vierwöchigen Untersuchung Sputnik V nicht zur Verwendung freigab, weil die gelieferten Impfstoffdosen nicht das gleiche Mittel gewesen seien, wie das in Studien untersuchte. EU-Handelskommissar Thierry Breton hat in den vergangenen Wochen häufiger Zweifel an Sputnik V betont; die EU brauche diesen für ihre Impfkampagne nicht.
In Deutschland erfreut sich der Impfstoff trotzdem Beliebtheit. Die Bundesregierung hat angekündigt, ihn zur Not auch ohne Abstimmung mit der EU zu bestellen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen Vorvertrag über 2,5 Millionen Dosen unterschrieben. Der Impfstoff soll nach Absicht des russischen Pharmaunternehmens R-Pharm auch im bayerischen Illertissen hergestellt werden.
Biontech, AstraZeneca und Co.: Die einen liefern mehr, die anderen weniger — was das für euch bedeutet
Die Nachrichten über die Corona-Impfstoffe überschlagen sich: Der eine Hersteller liefert weniger, der andere mehr. Hier ein Impfstopp, dort wird er aufgehoben; eine Lieferung verzögert sich, die andere wird vorgezogen; hier werden Erstimpfungen ausgesetzt, dort sollen Zweitimpfungen mit anderen Impfstoffen durchgeführt werden.
Wir helfen euch, den Überblick zu behalten. Welcher Impfstoff ist sicher? Welcher ist verfügbar? Welcher wird wie verimpft?
Biontech/Pfizer: der Zuverlässige
Der mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer ist der am häufigsten gekaufte und eingesetzte in Deutschland. Von den Stand Ende vergangener Woche insgesamt 22,5 Millionen an Deutschland gelieferten Impfstoffdosen stammten über 15 Millionen von Biontech/Pfizer.
Mittlerweile ist klar, dass der Impfstoff einige Tage auch ohne Tief-Kühlung auf minus 70 Grad gelagert werden kann. Das vereinfacht Transport und Verimpfung. Zudem sind beim Wirkstoff von Biontech/Pfizer keine nennenswerten Nebenwirkungen dokumentiert. Tatsächlich ist der Impfstoff so sicher und beliebt, dass sich mittlerweile Impfzentren und Hausärzte darüber streiten, wer ihn impfen darf.
Am Mittwoch verkündete die EU-Kommission, dass sie bis Ende 2023 noch einmal 1,8 Milliarden Impfstoffdosen bei Biontech/Pfizer bestellen möchte. Die italienische Zeitung "LaStampa" berichtete, dass im Gegenzug Verträge mit AstraZeneca und Johnson&Johnson nicht verlängert werden sollen. Doch das ist nach Informationen von Business Insider aus Kreisen der EU-Kommission noch keine beschlossene Sache.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verkündete zudem, dass Biontech/Pfizer eine Lieferung von 50 Millionen Impfstoffdosen aus dem 4. Quartal auf das 2. Quartal vorziehen werde. Eine gute Nachricht - in einem schwierigem Umfeld.
Johnson&Johnson: der angeschlagene Hoffnungsträger
Denn die vorgezogene Biontech/Pfizer-Lieferung ist vor allem Ersatz für eine auszufallen drohende Lieferung von 55 Millionen Impfstoffdosen des US-Herstellers Johnson&Johnson im 2. Quartal.
Der Pharmakonzern hatte zunächst angekündigt, ab kommender Woche an die EU liefern zu wollen. Dann folgte eine Nachricht der Gesundheitsbehörden in den USA: Wie beim Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca wurden in sehr seltenen Fällen (sechs bei über sechs Millionen Impfungen) Hirnvenenthrombosen festgestellt. Die USA setzten daraufhin die Impfungen mit dem Wirkstoff zunächst aus; der Lieferbeginn in Europa wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ein Rückschlag für die weltweite, europäische und deutsche Impfstrategie. Allein in Deutschland sollten diese Woche 232.800 Dosen geliefert werden. Der Wirkstoff von Johnson&Johnson gilt als Hoffnungsträger, da er im Gegensatz zu den Impfstoffen anderer Hersteller nur einmal verimpft werden muss. Das erlaubt es, schneller einen größeren Schutz gegen das Coronavirus in Bevölkerungen aufzubauen.
In Deutschland war der Wirkstoff vor allem für das Verimpfen durch Hausärzte vorgesehen. Ende April hätte es damit losgehen können. Von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen ist der Impfstoff von Johnson&Johnson schon seit knapp einem Monat. Nun müssen die Untersuchungen der Thrombosefälle abgewartet werden. Ergebnisse sollen kommende Woche vorliegen.
AstraZeneca: der Unzuverlässige
Die EMA hatte auch den Wirkstoff von AstraZeneca nach dem äußerst seltenen Auftreten von Hirnvenenthrombosen bei Geimpften für generell sicher erklärt. Nach einem Hin und Her während der Untersuchungen, inklusive eines mehrtägigen Impfstopps in den meisten EU-Staaten, darunter auch Deutschland, steht für die EMA fest: Die Wirkung AstraZenecas übertrifft die Risiken bei Weitem.
Nicht jedes EU-Land folgt dieser Empfehlung. In Deutschland wird AstraZeneca nur an Menschen über 60 verimpft, da die meisten der paar Dutzend Thrombosefälle bei Menschen im jungen Alter auftraten, zumeist bei Frauen. Vor allem Ärzte sollen den Impfstoff verwenden, da er einfacher gekühlt werden kann. Geht es nach den Kassenärztlichen Vereinigungen, wollen die Hausärzte dennoch lieber Biontech impfen.
Tatsächlich zeigte die vergangene Woche, dass die Nachfrage nach AstraZeneca weiterhin groß ist und sich viele Menschen über 60 mit dem Impfstoff impfen lassen. Das Problem: Es ist zu wenig Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland und der EU vorhanden. Für das 1. Quartal hatte der britisch-schwedische Hersteller der EU 100 Millionen Dosen versprochen, dann aber nur 30 Millionen geliefert. Auch im 2. Quartal sind die Liefermengen nicht sicher. Das liegt auch daran, dass AstraZeneca Impfstoff unter anderem nach Großbritannien exportiert, aber nicht von dort in die EU einführt.
Deutschland wurden, so Stand Ende letzter Woche 5,6 Millionen AstraZeneca-Dosen geliefert. Immer wieder mussten in den vergangenen Wochen Liefermengen nach unten korrigiert werden. Wirklich verlässliche Lieferzahlen gibt es auch für die kommenden Wochen nicht.
Moderna: der Knappe
Ähnliches gilt für den mRNA-Impfstoff des Herstellers Moderna, der ähnlich wirksam und sicher ist wie der von Biontech/Pfizer. Er ist der knappste in Deutschland. Bisher wurden nur etwa 1,8 Millionen Dosen an Deutschland geliefert. Auch die Lieferdosen für die kommenden Wochen befinden sich im niedrigen sechsstelligen Bereich und werden immer wieder angepasst.
Die Knappheit von Moderna und die Lieferprobleme bei AstraZeneca haben Auswirkungen in Deutschland. Weil die Zweitimpfungen bei Menschen unter 60, die mit AstraZeneca geimpft wurden, auf Empfehlung der Ständigen Impfkommission (StiKo) mit Biontech und Moderna durchgeführt werden sollen, hat Brandenburg mittlerweile Erstimpfungen mit diesen Impfstoffen ausgesetzt. Anders seien die anstehenden Zweitimpfungen nicht zu gewährleisten. Möglich, dass dieses Szenario bei anhaltenden Engpässen auch in anderen Bundesländern bevorsteht.
Im Kampf gegen die dritte Welle des Coronavirus wäre es laut Rat vieler Virologen jedoch wichtig, möglichst viele Erstimpfungen durchzuführen, um Ansteckungen und schwere Krankheitsverläufe seltener zu machen.
CureVac: der Ausweg
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach plädierte am Mittwoch dafür, eine nationale Notfallzulassung für den mRNA-Impfstoff des Herstellers CureVac in Deutschland zu erlassen. "Wenn Curevac ähnlich gut wirkt wie Biontech oder Moderna, was zu erwarten ist, sollte der Impfstoff schnellstmöglich zugelassen und verimpft werden", sagte Lauterbach dem "Spiegel". "Bei der EMA dauere es oft zu lange, haben wir schon bei Biontech gesehen."
CureVac selbst rechnet mit einer EMA-Zulassung erst im Juni. Dieses Jahr will die Firma, an der auch der deutsche Staat mit 300 Millionen Euro beteiligt ist, 300 Millionen Dosen produzieren. Laut Lauterbach sind davon bereits einige Millionen vorproduziert — sie wären bei einer Notfallzulassung in Deutschland eine Soforthilfe.
Sputnik V: der Politische
Ob der russische Impfstoff Sputnik V eine Hilfe sein kann, ist unklar. Nach Informationen von Business Insider ist mit einer Bewertung durch die EMA frühestens im Mai zu rechnen.
Es gibt erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Impfstoffes, nachdem in ersten Studien fragwürdige Daten aus Russland geliefert wurden. Für Aufsehen sorgte zuletzt die Slowakei, in der die Gesundheitsbehörde nach einer vierwöchigen Untersuchung Sputnik V nicht zur Verwendung freigab, weil die gelieferten Impfstoffdosen nicht das gleiche Mittel gewesen seien, wie das in Studien untersuchte. EU-Handelskommissar Thierry Breton hat in den vergangenen Wochen häufiger Zweifel an Sputnik V betont; die EU brauche diesen für ihre Impfkampagne nicht.
In Deutschland erfreut sich der Impfstoff trotzdem Beliebtheit. Die Bundesregierung hat angekündigt, ihn zur Not auch ohne Abstimmung mit der EU zu bestellen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat einen Vorvertrag über 2,5 Millionen Dosen unterschrieben. Der Impfstoff soll nach Absicht des russischen Pharmaunternehmens R-Pharm auch im bayerischen Illertissen hergestellt werden.
Zitat von Gast am 19. April 2021, 14:11 UhrÄnderungen am Infektionsschutzgesetz: Ausgangssperre ab 22 Uhr, Schulschließungen ab Inzidenz von 165
Union und SPD haben sich auf die Maßnahmen der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse geeinigt. Sie wurden in einigen Punkten abgeschwächt.
Die sogenannte Bundes-Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nun doch weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag nach Beratungen über das neue „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit.
Durch die Einführung der Notbremse erhofft sich die Bundesregierung, die dritte Corona-Welle brechen zu können. Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt, sollen bundesweit in den jeweiligen Landkreisen die gleichen Regeln gelten. Das vorgehen gegen die Ausbreitung des Virus soll so einheitlicher gestaltet werden.
Am Mittwoch soll im Bundestag über Änderungen im Infektionsschutzgesetz abgestimmt werden. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat seine Zustimmung erteilen. Die Maßnahmen würden nach dem aktuellen Infektionsgeschehen auch in Berlin gelten. Schleswig-Holstein ist aktuell das einzige Bundesland, bei der die Inzidenz unter 100 liegt.
Der ursprüngliche Entwurf zur sogenannten Bundes-Notbremse wurde am Montag in einigen Hinsichten abgeschwächt. So gelten Ausgangssperre dem jüngsten Entwurf zufolge nur von 22 bis 5 Uhr. Ausgenommen davon sind nächtliches Joggen und Spaziergänge. Sie sind noch zwei Stunden länger, bis 24 Uhr möglich.
Weiterhin gilt die Ausgangssperre nicht bei medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfällen oder andere medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen, bei berufsbedingten Gründen, für Abgeordnete, Presse- und Medienberichterstattung, der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder „von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.
Ursprünglich waren Ausgangssperren ab 21 Uhr geplant, gegen diesen Vorschlag hatte sich massive Kritik seitens der Opposition geregt.
Über die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren herrscht Uneinigkeit. Auch juristisch ist nicht klar, ob die Ausgangssperren bei einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner immer verhältnismäßig wären, wenn die Zahl der Geimpften und die reale Auslastung von Intensivbetten in der betreffenden Region nicht berücksichtigt wird. Mehrere Staatskanzleien warnen nach Tagesspiegel-Informationen, dass das Vorhaben gerichtlich gegen die Wand fahren werde.
Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein.
Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden. Auch Sport in Gruppen soll für Kinder im Alter bis 14 Jahre weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.
Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“. Dadurch hätte sie mehr Kompetenzen erhalten.
Diese Passage wurde allerdings geändert. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen
Änderungen am Infektionsschutzgesetz: Ausgangssperre ab 22 Uhr, Schulschließungen ab Inzidenz von 165
Union und SPD haben sich auf die Maßnahmen der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse geeinigt. Sie wurden in einigen Punkten abgeschwächt.
Die sogenannte Bundes-Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll nun doch weniger streng ausfallen als ursprünglich geplant. Das teilten Abgeordnete von SPD und Union am Montag nach Beratungen über das neue „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ mit.
Durch die Einführung der Notbremse erhofft sich die Bundesregierung, die dritte Corona-Welle brechen zu können. Falls die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt, sollen bundesweit in den jeweiligen Landkreisen die gleichen Regeln gelten. Das vorgehen gegen die Ausbreitung des Virus soll so einheitlicher gestaltet werden.
Am Mittwoch soll im Bundestag über Änderungen im Infektionsschutzgesetz abgestimmt werden. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat seine Zustimmung erteilen. Die Maßnahmen würden nach dem aktuellen Infektionsgeschehen auch in Berlin gelten. Schleswig-Holstein ist aktuell das einzige Bundesland, bei der die Inzidenz unter 100 liegt.
Der ursprüngliche Entwurf zur sogenannten Bundes-Notbremse wurde am Montag in einigen Hinsichten abgeschwächt. So gelten Ausgangssperre dem jüngsten Entwurf zufolge nur von 22 bis 5 Uhr. Ausgenommen davon sind nächtliches Joggen und Spaziergänge. Sie sind noch zwei Stunden länger, bis 24 Uhr möglich.
Weiterhin gilt die Ausgangssperre nicht bei medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfällen oder andere medizinisch unaufschiebbaren Behandlungen, bei berufsbedingten Gründen, für Abgeordnete, Presse- und Medienberichterstattung, der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder „von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.
Ursprünglich waren Ausgangssperren ab 21 Uhr geplant, gegen diesen Vorschlag hatte sich massive Kritik seitens der Opposition geregt.
Über die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit von Ausgangssperren herrscht Uneinigkeit. Auch juristisch ist nicht klar, ob die Ausgangssperren bei einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner immer verhältnismäßig wären, wenn die Zahl der Geimpften und die reale Auslastung von Intensivbetten in der betreffenden Region nicht berücksichtigt wird. Mehrere Staatskanzleien warnen nach Tagesspiegel-Informationen, dass das Vorhaben gerichtlich gegen die Wand fahren werde.
Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein.
Für Schulen wäre, wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, Distanzunterricht ab einem Inzidenzwert von 165 verpflichtend. Im ursprünglichen Entwurf war hier ein Schwellenwert von 200 genannt worden. Auch Sport in Gruppen soll für Kinder im Alter bis 14 Jahre weiter möglich sein. Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen.
Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“. Dadurch hätte sie mehr Kompetenzen erhalten.
Diese Passage wurde allerdings geändert. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. Das sei für seine Fraktion in den Verhandlungen mit der Union der entscheidende Punkt gewesen
Zitat von Gast am 21. April 2021, 14:01 UhrImpfstoff von Johnson & Johnson bald in Arztpraxen
Die EU-Arzneimittelbehörde hat dem Mittel von Johnson & Johnson grünes Licht gegeben. Nun soll der Stoff einem Bericht zufolge auch in Deutschland bald ausgeliefert werden. Alle Infos im Newsblog.
Weltweit haben sich laut Johns-Hopkins-Universität mehr als 143 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert, mehr als drei Millionen Erkrankte sind gestorben. In Deutschland sind mehr als 3,1 Millionen Menschen positiv getestet worden, wie das Robert Koch-Institut mitteilt. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt bei 80.634 (Stand: 21. April).
Impfstoff von Johnson & Johnson soll rasch zum Einsatz kommenNachdem die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) nach einer erneuten Überprüfung grünes Licht für den Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson & Johnson gegeben hat, soll er rasch auch in Deutschland zum Einsatz kommen. "Nach der Entscheidung der EMA werden wir den JJ-Impfstoff jetzt zeitnah an die Länder ausliefern, ab übernächster Woche auch an die Praxen", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die EMA habe einen Warnhinweis formuliert, dass beim Einsatz dieses Impfstoffes in sehr seltenen Fällen Hirnvenenthrombosen auftreten könnten. "Dieser Hinweis wird in die Fachinformationen integriert", sagte der Sprecher. Laut Impflieferplan des Ministeriums sollen in einer ersten Lieferung 232.800 Dosen an die Bundesländer gehen.
Johnson & Johnson hatte am Dienstag nach der EMA-Mitteilung erklärt, dass die Markteinführung seines Impfstoffes in Europa fortgesetzt werde. Das Präparat soll auch in Deutschland eingesetzt werden und die Impfungen beschleunigen – inzwischen ist ein Fünftel der Bundesbürger mindestens ein Mal gegen das Coronavirus geimpft.
Spahn: Jeder dritte Corona-Patient stirbt in Klinik
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat für weniger Kontakte als Voraussetzung für die Rettung von Menschenleben in der dritten Corona-Welle geworben. 5.000 Menschen lägen derzeit mit Covid-19 auf den Intensivstationen – "Tendenz weiter steigend, bei sinkendem Alter der Patienten", sagte Spahn am Mittwoch in der Schlussberatung des Gesetzes für eine Bundes-Notbremse im Bundestag. Jeder dritte Covid-19-Patient in den Kliniken sterbe – nicht nur auf den Intensivstationen. Patientinnen und Patienten müssten in der dramatischen Lage in den Kliniken bereits verlegt, Nicht-Covid-Behandlungen verschoben werden.
Die Zahl der Intensivpatienten folge dabei der Zahl der Neuinfektionen, betonte Spahn. Der Zusammenhang sei eindeutig. "Zwei Drittel aller Ausbrüche finden im Moment in Deutschland im privaten Bereich statt", erläuterte er. "Bei den 6- bis 20-Jährigen sehen wir gerade sehr, sehr viele Infektionen." Spahn rief deshalb zur Zustimmung zu dem Gesetzentwurf auf, der der Kontaktreduzierung dienen soll: "Die Lage ist ernst, sehr ernst." Er sagte: "Wenn wir Leid vermeiden können, sollten wir es vermeiden."
Die Zahl der Geimpften wachse zwar zügig. "Anfang Mai wird es jeder Vierte sein, in wenigen Wochen jeder Dritte", sagte Spahn. Aber: "Impfen und Testen alleine reicht nicht, um die dritte Welle zu brechen.
Frankreich will im Mai Außengastronomie öffnen
Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen plant die französische Regierung eine deutliche Lockerung der Auflagen. Ab Mitte Mai soll erstmals seit gut einem halben Jahr die Außengastronomie wieder öffnen, wie Regierungssprecher Gabriel Attal am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mit Präsident Emmanuel Macron in Paris mitteilte. Bereits ab dem kommenden Montag können viele Schüler wieder zum Unterricht gehen.
Nach den Worten Attals sollen "bestimmte Terrassen" von Restaurants, Cafés und Bars Mitte Mai wieder öffnen. Das gleiche gelte für Kultureinrichtungen. Am 3. Mai soll zudem die Zehn-Kilometer-Grenze fallen, innerhalb derer sich die Bürger tagsüber rund um ihre Wohnung bewegen können.
Ein Regierungsmitglied hatte zuvor der Nachrichtenagentur AFP gesagt, auch die landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens könnte im Mai gelockert werden sowie Geschäfte wieder aufmachen. Frankreich ist seit Anfang April landesweit im Lockdown.
59 Fälle von Hirnthrombosen nach Astrazeneca-Impfung gemeldet
Immer wieder gab es Meldungen zu Thrombosen nach Impfungen mit Astrazeneca. Das Paul-Ehrlich-Institut meldet nun aktuelle Zahlen aus Deutschland.
Versorgungsengpässe in Kliniken befürchtet
Ärzte und Kliniken warnen angesichts der hohen Zahl von Covid-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen vor verschärften Engpässen bei der Versorgung anderer Patienten. "Wenn sich die Infektionslage in den nächsten Wochen nicht entspannt, werden viele Kliniken an den Punkt kommen, dass sie Operationen nicht nur um ein paar Wochen, sondern um Monate verschieben müssen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
90 Prozent der Kliniken stellten aktuell mehr als 10 Prozent der Eingriffe zurück, 50 Prozent sogar mehr als 20 Prozent. Bei einzelnen Eingriffen, zum Beispiel beim Hüftgelenksersatz, würden im Schnitt schon wieder 40 Prozent abgesagt, so Gaß. "Je länger die dritte Pandemiewelle dauert, desto massiver werden die Engpässe bei planbaren Eingriffen."
Impfstoff von Johnson & Johnson bald in Arztpraxen
Die EU-Arzneimittelbehörde hat dem Mittel von Johnson & Johnson grünes Licht gegeben. Nun soll der Stoff einem Bericht zufolge auch in Deutschland bald ausgeliefert werden. Alle Infos im Newsblog.
Weltweit haben sich laut Johns-Hopkins-Universität mehr als 143 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert, mehr als drei Millionen Erkrankte sind gestorben. In Deutschland sind mehr als 3,1 Millionen Menschen positiv getestet worden, wie das Robert Koch-Institut mitteilt. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt bei 80.634 (Stand: 21. April).
Impfstoff von Johnson & Johnson soll rasch zum Einsatz kommen
Nachdem die EU-Arzneimittelbehörde (EMA) nach einer erneuten Überprüfung grünes Licht für den Corona-Impfstoff des US-Herstellers Johnson & Johnson gegeben hat, soll er rasch auch in Deutschland zum Einsatz kommen. "Nach der Entscheidung der EMA werden wir den JJ-Impfstoff jetzt zeitnah an die Länder ausliefern, ab übernächster Woche auch an die Praxen", sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Die EMA habe einen Warnhinweis formuliert, dass beim Einsatz dieses Impfstoffes in sehr seltenen Fällen Hirnvenenthrombosen auftreten könnten. "Dieser Hinweis wird in die Fachinformationen integriert", sagte der Sprecher. Laut Impflieferplan des Ministeriums sollen in einer ersten Lieferung 232.800 Dosen an die Bundesländer gehen.
Johnson & Johnson hatte am Dienstag nach der EMA-Mitteilung erklärt, dass die Markteinführung seines Impfstoffes in Europa fortgesetzt werde. Das Präparat soll auch in Deutschland eingesetzt werden und die Impfungen beschleunigen – inzwischen ist ein Fünftel der Bundesbürger mindestens ein Mal gegen das Coronavirus geimpft.
Spahn: Jeder dritte Corona-Patient stirbt in Klinik
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat für weniger Kontakte als Voraussetzung für die Rettung von Menschenleben in der dritten Corona-Welle geworben. 5.000 Menschen lägen derzeit mit Covid-19 auf den Intensivstationen – "Tendenz weiter steigend, bei sinkendem Alter der Patienten", sagte Spahn am Mittwoch in der Schlussberatung des Gesetzes für eine Bundes-Notbremse im Bundestag. Jeder dritte Covid-19-Patient in den Kliniken sterbe – nicht nur auf den Intensivstationen. Patientinnen und Patienten müssten in der dramatischen Lage in den Kliniken bereits verlegt, Nicht-Covid-Behandlungen verschoben werden.
Die Zahl der Intensivpatienten folge dabei der Zahl der Neuinfektionen, betonte Spahn. Der Zusammenhang sei eindeutig. "Zwei Drittel aller Ausbrüche finden im Moment in Deutschland im privaten Bereich statt", erläuterte er. "Bei den 6- bis 20-Jährigen sehen wir gerade sehr, sehr viele Infektionen." Spahn rief deshalb zur Zustimmung zu dem Gesetzentwurf auf, der der Kontaktreduzierung dienen soll: "Die Lage ist ernst, sehr ernst." Er sagte: "Wenn wir Leid vermeiden können, sollten wir es vermeiden."
Die Zahl der Geimpften wachse zwar zügig. "Anfang Mai wird es jeder Vierte sein, in wenigen Wochen jeder Dritte", sagte Spahn. Aber: "Impfen und Testen alleine reicht nicht, um die dritte Welle zu brechen.
Frankreich will im Mai Außengastronomie öffnen
Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen plant die französische Regierung eine deutliche Lockerung der Auflagen. Ab Mitte Mai soll erstmals seit gut einem halben Jahr die Außengastronomie wieder öffnen, wie Regierungssprecher Gabriel Attal am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mit Präsident Emmanuel Macron in Paris mitteilte. Bereits ab dem kommenden Montag können viele Schüler wieder zum Unterricht gehen.
Nach den Worten Attals sollen "bestimmte Terrassen" von Restaurants, Cafés und Bars Mitte Mai wieder öffnen. Das gleiche gelte für Kultureinrichtungen. Am 3. Mai soll zudem die Zehn-Kilometer-Grenze fallen, innerhalb derer sich die Bürger tagsüber rund um ihre Wohnung bewegen können.
Ein Regierungsmitglied hatte zuvor der Nachrichtenagentur AFP gesagt, auch die landesweite nächtliche Ausgangssperre zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens könnte im Mai gelockert werden sowie Geschäfte wieder aufmachen. Frankreich ist seit Anfang April landesweit im Lockdown.
59 Fälle von Hirnthrombosen nach Astrazeneca-Impfung gemeldet
Immer wieder gab es Meldungen zu Thrombosen nach Impfungen mit Astrazeneca. Das Paul-Ehrlich-Institut meldet nun aktuelle Zahlen aus Deutschland.
Versorgungsengpässe in Kliniken befürchtet
Ärzte und Kliniken warnen angesichts der hohen Zahl von Covid-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen vor verschärften Engpässen bei der Versorgung anderer Patienten. "Wenn sich die Infektionslage in den nächsten Wochen nicht entspannt, werden viele Kliniken an den Punkt kommen, dass sie Operationen nicht nur um ein paar Wochen, sondern um Monate verschieben müssen", sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
90 Prozent der Kliniken stellten aktuell mehr als 10 Prozent der Eingriffe zurück, 50 Prozent sogar mehr als 20 Prozent. Bei einzelnen Eingriffen, zum Beispiel beim Hüftgelenksersatz, würden im Schnitt schon wieder 40 Prozent abgesagt, so Gaß. "Je länger die dritte Pandemiewelle dauert, desto massiver werden die Engpässe bei planbaren Eingriffen."
Zitat von Gast am 22. April 2021, 06:59 UhrPandemie: Die fünf großen Schwächen des Infektionsschutzgesetzes
Der Bundestag hat den neuen Corona-Maßnahmen zugestimmt. Diese werden angesichts steigender Infektionszahlen dringlicher. Doch das Gesetz hat erhebliche Schwachstellen.
Ausgangssperren, Schul- und Ladenschließungen, Kontaktbeschränkungen: Nach zähem Ringen beschloss der Bundestag am Mittwoch deutschlandweit verbindliche Corona-Regeln – eine „Bundes-Notbremse“ mit konkreten Vorgaben.
Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, Schulschließungen und strengere Bestimmungen für Geschäfte.
Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in Schulen soll ein Wert von 165 gelten. Arbeitgeber müssen Angestellten darüber hinaus Homeoffice ermöglichen. Die Regeln sollen bis Ende Juni gelten.
Dem Beschluss ging eine heftige Debatte voraus, die von Protesten vor dem Reichstagsgebäude begleitet wurden. Die Opposition sprach im Plenum von erheblichen Grundrechtseinschränkungen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte die Neuregelungen, die zu mehr Verständlichkeit und größerer Unterstützung bei den Bürgern beitragen sollten.
Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes soll sich am Donnerstag auch noch der Bundesrat befassen. Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Das Gesetzesvorhaben hat allerdings auch einige Schwachstellen.
Die Notbremse kommt zu spät
Die Pläne des Bundes, mehr Macht in der Pandemiebekämpfung an sich zu ziehen, gibt es seit Ende März. Und das Gesetz sollte ursprünglich bereits in der vergangenen Woche durch ein Eilverfahren im Bundestag verabschiedet werden. Die dafür nötige Zweidrittelmehrheit mithilfe der Grünen und der FDP kam jedoch nicht zustande. In dieser Zeit haben sich das Infektionsgeschehen und die Lage in Krankenhäusern dramatisch verschärft.
„Wenn sich die Infektionslage in den nächsten Wochen nicht entspannt, werden viele Kliniken an den Punkt kommen, dass sie Operationen nicht nur um ein paar Wochen, sondern um Monate verschieben müssen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
90 Prozent der Kliniken stellten aktuell mehr als zehn Prozent der Eingriffe zurück, 50 Prozent mehr als 20 Prozent. „Je länger die dritte Pandemiewelle dauert, desto massiver werden die Engpässe bei planbaren Eingriffen.“
Intensivmediziner sind ebenfalls besorgt. Schon jetzt seien in vielen Kliniken nur noch zehn Prozent der Intensivbetten frei. „Wenn wir deutlich über 6000 Covid-Intensivpatienten kommen, ist im gesamten Krankenhaus nur noch Krisenmedizin möglich“, sagte Gernot Marx, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). Aktuell befinden sich rund 5000 Corona-Patienten auf den Intensivstationen.
Fokus auf Inzidenzen
Als alleiniger Indikator für die Corona-Maßnahmen gilt die Inzidenz. Der Wert gibt die Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Die Bundesregierung begründet diese Entscheidung damit, einen möglichst einfach nachvollziehbaren Wert als Maßstab heranzuziehen.
Kritiker fordern, auch andere Daten bei der Entscheidung einfließen zu lassen, ob Geschäfte, Schulen und andere Einrichtungen geschlossen werden sollen. Gerard Krause, Epidemiologe am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, beschrieb die Inzidenz in einem Gutachten als „keine konstante Messgrundlage“.
Zur sachgerechten Bewertung der Fallzahlen sei zusätzlich mindestens notwendig, einen Referenzwert zur Zahl der überhaupt durchgeführten Tests zu erheben. Auch in der Debatte um die „Bundes-Notbremse“ gab es deswegen den Vorschlag, diese um weitere Kriterien zu ergänzen, etwa die Auslastung der Krankenhäuser. Eine andere mögliche Größe wäre beispielsweise der R-Wert, der angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, was verheerende Auswirkungen für den Rückhalt in der Bevölkerung hätte. „Deshalb ist der Bundestag aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen nicht allein auf Inzidenzen zu stützen“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Fragwürdige Grenzwerte
Ab einer Inzidenz von 100 gelten Ausgangssperren, ab 150 kann bestellte Ware nur noch abgeholt werden, Präsenzunterricht endet ab einer Inzidenz von 165: Die Grenzwerte, die für die Corona-Maßnahmen gelten, haben keine wissenschaftliche Grundlage. Tatsächlich sind sie Folge politischer Kompromisse, die das Vertrauen in die Maßnahmen unterhöhlen.
Dies wird exemplarisch an den Maßnahmen in den Schulen deutlich. Die Länder wollten höhere Grenzwerte, um Unterricht so gut es geht aufrechtzuerhalten, aber vor allem die Union setzte sich für niedrigere Werte ein. Die Maßnahmen in den Schulen sollten ursprünglich erst bei einer Inzidenz von 200 greifen.
Der deutsche Lehrerverband kritisierte das als zu spät – auch ein Grenzwert von 165 sei deutlich zu hoch, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger. Man dürfe nicht vergessen, dass die bundesweite Inzidenz in der Altersgruppe zwischen zehn und 19 Jahren jetzt schon deutlich höher liege. Der Präsenzunterricht müsse ab einer Inzidenz von 100 beendet werden.
Problematisch ist, dass der Grenzwert auch für Hochschulen gilt, obwohl hier andere Bedingungen herrschen. „Eine pauschale und ausnahmslose Untersagung jeglicher Präsenzformate ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 165 würde eine erhebliche Zahl an Studierenden unmittelbar schädigen“, sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Interessenvertretung der Hochschulen in Deutschland, Peter-André Alt. „Labortätigkeiten, praktische Ausbildungsabschnitte, künstlerische Übungen und Prüfungen sowie der Zugang zum Bestand der Hochschulbibliotheken müssen und können auch bei höheren Inzidenzen aufrechterhalten werden.“
Schwachstellen bei der Ausgangssperre
An mehreren Fronten bildet sich auch juristischer Widerstand gegen die Maßnahmen, vor allem gegen die Ausgangssperre. So hält die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sie für verfassungswidrig. Die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold, die für die GFF ein Rechtsgutachten erstellt hat, sieht ein Problem darin, dass effektive Kontrollen unwahrscheinlich seien. Der zulässige Spaziergang dürfte sich nur schwer vom verbotenen Nachhauseweg von der Privatparty unterscheiden lassen, heißt es.
Auch die FDP hat grundlegende Einwände. Die Ausgangssperre sei „immer noch unvollkommen geregelt“, sagte Parteichef Christian Lindner. Man brauche sie in dieser Form nicht. Es sei unverhältnismäßig, dass die Regel auch für Geimpfte und Genesene gelte, von denen kein Ansteckungsrisiko ausgehe.
Unionsfraktionsvize Thorsten Frei hält die Regel hingegen auch bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht für gesichert. „Es ist so rechtssicher, wie vieles andere, was wir auch machen“, sagt der CDU-Politiker im ZDF-Morgenmagazin.
Keine Öffnungsperspektiven
Konzerthäuser, Kinos, Fitnessstudios, Gastronomie und andere Einrichtungen müssen sich mit den neuen Regeln von Öffnungsplänen erst einmal verabschieden. Die Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Kreisen mit hohen Infektionszahlen müssen gestoppt werden. Auch der Tourismus kann vorerst nicht mit Öffnungen rechnen.
Zunächst gehe es darum, die dritte Welle zu bekämpfen, erst danach könne über Stufenpläne gesprochen werden, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Bärbel Bas im Bundestag. „Denn wir brauchen auch eine Öffnungsperspektive.“
Der Wirtschaft geht das nicht schnell genug. So treibt eine Händlerinitiative eine Verfassungsbeschwerde voran.
Zu ihr gehören unter anderem Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor und der Schuheinkaufsverbund ANWR. „Unser Ziel ist es, dass wir eine Perspektive bekommen, dass unsere Läden öffnen dürfen – selbstverständlich unter strengen Hygienekonzepten“, sagt Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender von Intersport.
Pandemie: Die fünf großen Schwächen des Infektionsschutzgesetzes
Der Bundestag hat den neuen Corona-Maßnahmen zugestimmt. Diese werden angesichts steigender Infektionszahlen dringlicher. Doch das Gesetz hat erhebliche Schwachstellen.
Ausgangssperren, Schul- und Ladenschließungen, Kontaktbeschränkungen: Nach zähem Ringen beschloss der Bundestag am Mittwoch deutschlandweit verbindliche Corona-Regeln – eine „Bundes-Notbremse“ mit konkreten Vorgaben.
Dazu gehören Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, Schulschließungen und strengere Bestimmungen für Geschäfte.
Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Fürs Umschalten auf Fernunterricht in Schulen soll ein Wert von 165 gelten. Arbeitgeber müssen Angestellten darüber hinaus Homeoffice ermöglichen. Die Regeln sollen bis Ende Juni gelten.
Dem Beschluss ging eine heftige Debatte voraus, die von Protesten vor dem Reichstagsgebäude begleitet wurden. Die Opposition sprach im Plenum von erheblichen Grundrechtseinschränkungen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) verteidigte die Neuregelungen, die zu mehr Verständlichkeit und größerer Unterstützung bei den Bürgern beitragen sollten.
Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes soll sich am Donnerstag auch noch der Bundesrat befassen. Die Vorschriften könnten frühestens ab Samstag greifen. Das Gesetzesvorhaben hat allerdings auch einige Schwachstellen.
Die Notbremse kommt zu spät
Die Pläne des Bundes, mehr Macht in der Pandemiebekämpfung an sich zu ziehen, gibt es seit Ende März. Und das Gesetz sollte ursprünglich bereits in der vergangenen Woche durch ein Eilverfahren im Bundestag verabschiedet werden. Die dafür nötige Zweidrittelmehrheit mithilfe der Grünen und der FDP kam jedoch nicht zustande. In dieser Zeit haben sich das Infektionsgeschehen und die Lage in Krankenhäusern dramatisch verschärft.
„Wenn sich die Infektionslage in den nächsten Wochen nicht entspannt, werden viele Kliniken an den Punkt kommen, dass sie Operationen nicht nur um ein paar Wochen, sondern um Monate verschieben müssen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
90 Prozent der Kliniken stellten aktuell mehr als zehn Prozent der Eingriffe zurück, 50 Prozent mehr als 20 Prozent. „Je länger die dritte Pandemiewelle dauert, desto massiver werden die Engpässe bei planbaren Eingriffen.“
Intensivmediziner sind ebenfalls besorgt. Schon jetzt seien in vielen Kliniken nur noch zehn Prozent der Intensivbetten frei. „Wenn wir deutlich über 6000 Covid-Intensivpatienten kommen, ist im gesamten Krankenhaus nur noch Krisenmedizin möglich“, sagte Gernot Marx, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi). Aktuell befinden sich rund 5000 Corona-Patienten auf den Intensivstationen.
Fokus auf Inzidenzen
Als alleiniger Indikator für die Corona-Maßnahmen gilt die Inzidenz. Der Wert gibt die Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an. Die Bundesregierung begründet diese Entscheidung damit, einen möglichst einfach nachvollziehbaren Wert als Maßstab heranzuziehen.
Kritiker fordern, auch andere Daten bei der Entscheidung einfließen zu lassen, ob Geschäfte, Schulen und andere Einrichtungen geschlossen werden sollen. Gerard Krause, Epidemiologe am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, beschrieb die Inzidenz in einem Gutachten als „keine konstante Messgrundlage“.
Zur sachgerechten Bewertung der Fallzahlen sei zusätzlich mindestens notwendig, einen Referenzwert zur Zahl der überhaupt durchgeführten Tests zu erheben. Auch in der Debatte um die „Bundes-Notbremse“ gab es deswegen den Vorschlag, diese um weitere Kriterien zu ergänzen, etwa die Auslastung der Krankenhäuser. Eine andere mögliche Größe wäre beispielsweise der R-Wert, der angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, das Gesetz könne vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, was verheerende Auswirkungen für den Rückhalt in der Bevölkerung hätte. „Deshalb ist der Bundestag aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen nicht allein auf Inzidenzen zu stützen“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Fragwürdige Grenzwerte
Ab einer Inzidenz von 100 gelten Ausgangssperren, ab 150 kann bestellte Ware nur noch abgeholt werden, Präsenzunterricht endet ab einer Inzidenz von 165: Die Grenzwerte, die für die Corona-Maßnahmen gelten, haben keine wissenschaftliche Grundlage. Tatsächlich sind sie Folge politischer Kompromisse, die das Vertrauen in die Maßnahmen unterhöhlen.
Dies wird exemplarisch an den Maßnahmen in den Schulen deutlich. Die Länder wollten höhere Grenzwerte, um Unterricht so gut es geht aufrechtzuerhalten, aber vor allem die Union setzte sich für niedrigere Werte ein. Die Maßnahmen in den Schulen sollten ursprünglich erst bei einer Inzidenz von 200 greifen.
Der deutsche Lehrerverband kritisierte das als zu spät – auch ein Grenzwert von 165 sei deutlich zu hoch, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger. Man dürfe nicht vergessen, dass die bundesweite Inzidenz in der Altersgruppe zwischen zehn und 19 Jahren jetzt schon deutlich höher liege. Der Präsenzunterricht müsse ab einer Inzidenz von 100 beendet werden.
Problematisch ist, dass der Grenzwert auch für Hochschulen gilt, obwohl hier andere Bedingungen herrschen. „Eine pauschale und ausnahmslose Untersagung jeglicher Präsenzformate ab einem Inzidenz-Schwellenwert von 165 würde eine erhebliche Zahl an Studierenden unmittelbar schädigen“, sagte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Interessenvertretung der Hochschulen in Deutschland, Peter-André Alt. „Labortätigkeiten, praktische Ausbildungsabschnitte, künstlerische Übungen und Prüfungen sowie der Zugang zum Bestand der Hochschulbibliotheken müssen und können auch bei höheren Inzidenzen aufrechterhalten werden.“
Schwachstellen bei der Ausgangssperre
An mehreren Fronten bildet sich auch juristischer Widerstand gegen die Maßnahmen, vor allem gegen die Ausgangssperre. So hält die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sie für verfassungswidrig. Die Verfassungsrechtlerin Anna Katharina Mangold, die für die GFF ein Rechtsgutachten erstellt hat, sieht ein Problem darin, dass effektive Kontrollen unwahrscheinlich seien. Der zulässige Spaziergang dürfte sich nur schwer vom verbotenen Nachhauseweg von der Privatparty unterscheiden lassen, heißt es.
Auch die FDP hat grundlegende Einwände. Die Ausgangssperre sei „immer noch unvollkommen geregelt“, sagte Parteichef Christian Lindner. Man brauche sie in dieser Form nicht. Es sei unverhältnismäßig, dass die Regel auch für Geimpfte und Genesene gelte, von denen kein Ansteckungsrisiko ausgehe.
Unionsfraktionsvize Thorsten Frei hält die Regel hingegen auch bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht für gesichert. „Es ist so rechtssicher, wie vieles andere, was wir auch machen“, sagt der CDU-Politiker im ZDF-Morgenmagazin.
Keine Öffnungsperspektiven
Konzerthäuser, Kinos, Fitnessstudios, Gastronomie und andere Einrichtungen müssen sich mit den neuen Regeln von Öffnungsplänen erst einmal verabschieden. Die Modellprojekte mit Ladenöffnungen für Getestete in Kreisen mit hohen Infektionszahlen müssen gestoppt werden. Auch der Tourismus kann vorerst nicht mit Öffnungen rechnen.
Zunächst gehe es darum, die dritte Welle zu bekämpfen, erst danach könne über Stufenpläne gesprochen werden, sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Bärbel Bas im Bundestag. „Denn wir brauchen auch eine Öffnungsperspektive.“
Der Wirtschaft geht das nicht schnell genug. So treibt eine Händlerinitiative eine Verfassungsbeschwerde voran.
Zu ihr gehören unter anderem Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor und der Schuheinkaufsverbund ANWR. „Unser Ziel ist es, dass wir eine Perspektive bekommen, dass unsere Läden öffnen dürfen – selbstverständlich unter strengen Hygienekonzepten“, sagt Alexander von Preen, Vorstandsvorsitzender von Intersport.
Zitat von Gast am 23. April 2021, 13:09 UhrCorona-Impfstoff von Johnson&Johnson: Freigabe kommt für alle Erwachsenen — ohne Altersbeschränkung
Der Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson wird für den baldigen Einsatz in Deutschland für alle Erwachsenen empfohlen. Das erfuhr Business Insider aus Kreisen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Sollte sich die Fallzahl von mit dem Impfstoff in Verbindung gebrachten Hirnsinusvenen-Thrombosen erhöhen, könnte eine Altersbeschränkung jedoch ein Thema werden, hieß es weiter.
Anfang des Monats hatten die Gesundheitsbehörden in den USA das Impfen mit dem Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson gestoppt, nachdem acht Fälle von seltenen Hirnsinusvenen-Thrombosen in geimpftem Personen entdeckt wurden. Die acht Fälle verteilen sich auf über 7 Millionen Impfungen. Der Pharmakonzern stoppte daraufhin seine geplanten Auslieferungen an die EU.
Europäische und deutsche Impfexperten halten Johnson&Johnson-Impfstoff für sehr sicher
Vergangene Woche erklärte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) den Impfstoff von Johnson&Johnson jedoch für sicher. Nach Informationen von Business Insider teilen die Experten des in Deutschland für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) diese Einschätzung. Am Mittwochmorgen sprach ein PEI-Vertreter im Gesundheitsausschuss des Bundestags von einem Hirnsinusvenenthrombose-Risiko von 1:1.000.000 bei Johnson&Johnson.
Beim Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca liege das Risiko nach aktuellem Kenntnisstand bei etwa 1:100.000. Nach PEI-Angaben wurden bei diesem in Deutschland 59 Fälle seltener Hirnsinusvenen-Thrombosen festgestellt. Bislang wurde AstraZeneca in Deutschland deshalb uneingeschränkt nur für das Impfen von Über-60-Jährige empfohlen — eine Empfehlung, die mehr und mehr Bundesländer gerade streichen.
Das Bundesgesundheitsministerium will denn Impfstoff von Johnson&Johnson bereits ab kommender Woche an die Bundesländer ausliefern. Ab übernächster Woche sollen ihn auch Hausarztpraxen bekommen. Beigefügt wird den Fachinformationen zum Impfstoff ein Warnhinweis der EMA, dass beim Einsatz dieses Impfstoffes in sehr seltenen Fällen Hirnvenenthrombosen auftreten könnten.
Johnson&Johnson steht auch in den USA vor der erneuten Freigabe
Auch in den USA steht Johnson&Johnson vor einer erneuten Freigabe für den Einsatz beim Impfen gegen das Coronavirus. Am Freitag soll ein zuständiges Kontrollgremium des Center for Disease Control and Prevention (CDC) über das weitere Vorgehen abstimmen.
Business Insider US hat mit fünf der 15 dort vertretenen Gesundheitsexperten gesprochen. Diese sprechen sich für eine erneute Freigabe des Impfstoffes aus. Womöglich könnte ihm ein Warnhinweis für junge Frauen über das sehr seltene Auftreten von Hirnsinusvenenthrombosen hinzugefügt werden.
Im Unterschied zu anderen Corona-Impfstoffen ist bei Johnson&Johnson nur eine einzige Dosis zur vollständigen Wirkung nötig. Er ist nach den Vakzinen von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca der vierte in der EU zugelassene Impfstoff.
Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson: Freigabe kommt für alle Erwachsenen — ohne Altersbeschränkung
Der Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson wird für den baldigen Einsatz in Deutschland für alle Erwachsenen empfohlen. Das erfuhr Business Insider aus Kreisen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Sollte sich die Fallzahl von mit dem Impfstoff in Verbindung gebrachten Hirnsinusvenen-Thrombosen erhöhen, könnte eine Altersbeschränkung jedoch ein Thema werden, hieß es weiter.
Anfang des Monats hatten die Gesundheitsbehörden in den USA das Impfen mit dem Corona-Impfstoff von Johnson&Johnson gestoppt, nachdem acht Fälle von seltenen Hirnsinusvenen-Thrombosen in geimpftem Personen entdeckt wurden. Die acht Fälle verteilen sich auf über 7 Millionen Impfungen. Der Pharmakonzern stoppte daraufhin seine geplanten Auslieferungen an die EU.
Europäische und deutsche Impfexperten halten Johnson&Johnson-Impfstoff für sehr sicher
Vergangene Woche erklärte die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) den Impfstoff von Johnson&Johnson jedoch für sicher. Nach Informationen von Business Insider teilen die Experten des in Deutschland für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) diese Einschätzung. Am Mittwochmorgen sprach ein PEI-Vertreter im Gesundheitsausschuss des Bundestags von einem Hirnsinusvenenthrombose-Risiko von 1:1.000.000 bei Johnson&Johnson.
Beim Impfstoff des britisch-schwedischen Herstellers AstraZeneca liege das Risiko nach aktuellem Kenntnisstand bei etwa 1:100.000. Nach PEI-Angaben wurden bei diesem in Deutschland 59 Fälle seltener Hirnsinusvenen-Thrombosen festgestellt. Bislang wurde AstraZeneca in Deutschland deshalb uneingeschränkt nur für das Impfen von Über-60-Jährige empfohlen — eine Empfehlung, die mehr und mehr Bundesländer gerade streichen.
Das Bundesgesundheitsministerium will denn Impfstoff von Johnson&Johnson bereits ab kommender Woche an die Bundesländer ausliefern. Ab übernächster Woche sollen ihn auch Hausarztpraxen bekommen. Beigefügt wird den Fachinformationen zum Impfstoff ein Warnhinweis der EMA, dass beim Einsatz dieses Impfstoffes in sehr seltenen Fällen Hirnvenenthrombosen auftreten könnten.
Johnson&Johnson steht auch in den USA vor der erneuten Freigabe
Auch in den USA steht Johnson&Johnson vor einer erneuten Freigabe für den Einsatz beim Impfen gegen das Coronavirus. Am Freitag soll ein zuständiges Kontrollgremium des Center for Disease Control and Prevention (CDC) über das weitere Vorgehen abstimmen.
Business Insider US hat mit fünf der 15 dort vertretenen Gesundheitsexperten gesprochen. Diese sprechen sich für eine erneute Freigabe des Impfstoffes aus. Womöglich könnte ihm ein Warnhinweis für junge Frauen über das sehr seltene Auftreten von Hirnsinusvenenthrombosen hinzugefügt werden.
Im Unterschied zu anderen Corona-Impfstoffen ist bei Johnson&Johnson nur eine einzige Dosis zur vollständigen Wirkung nötig. Er ist nach den Vakzinen von Biontech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca der vierte in der EU zugelassene Impfstoff.