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News zur Bundesregierung
Zitat von Gast am 24. November 2023, 06:30 UhrDer Regierung ist ihr Haushalt um die Ohren geflogen. Der Grund: das Urteil der Verfassungsrichter. Doch es scheint noch Auswege aus dieser Misere zu geben, wie der Präsident des Bundes der Steuerzahler vorrechnet. Die Regierung müsste aber bei sich selbst anfangen und Prioritäten setzen. Denn Deutschland hat die teuerste Regierung aller Zeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche die Schuldenbremse und klassische Haushaltsgrundsätze der Finanzverfassung mit einem Paukenschlag verteidigt. Als Folge stehen nun mindestens 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen im Feuer. Die Auswirkungen treffen direkt den Klima- und Transformationsfonds (KTF), da hier die unzulässige Umbuchung erfolgte, aber auch andere Sondervermögen sowie die Haushalte der Bundesländer sind betroffen. Was das genau bedeutet, ist noch offen.
Zwei Reflexe werden aber auf jeden Fall keine Hilfe sein: Zum Ersten sind das Debatten, die Steuern zu erhöhen, zum Zweiten das Schleifen, Aussetzen oder gar Abschaffen der Schuldenbremse. Das wäre weder ein ehrlicher Ansatz, noch eine Politik im Sinne der geltenden Verfassung. Vielmehr muss die Politik entschlossen definieren, was sie hat und was sie will. Daraus muss eine sachliche Gegenüberstellung erfolgen.
Karlsruhe verhindert expansive Ausgabenpolitik
Die weitgehend auf Schulden basierende Klima- und Energiepolitik der Ampel-Koalition ist seit vergangener Woche kaltgestellt. Und damit auch die expansive Ausgabenpolitik im und außerhalb des Bundeshaushaltes. Mit Blick auf den KTF ist die vom Gericht verwehrte Nutzung von 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen vor allem als Verhinderungsurteil zu werten, denn diese Kreditermächtigungen sind bisher noch gar nicht genutzt worden.
Allerdings sind sie bereits fest in der Finanzplanung des KTF verankert. In den kommenden Jahren sollen dann Subventionen im großen Stil über neue Schulden finanziert werden. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe muss der Bundesfinanzminister die Notbremse ziehen. Die Folge ist nun ein Ausgabenstopp für den KTF. Alle bisher erteilten Subventionsversprechen müssen wieder auf den Tisch und kritisch hinterfragt werden, denn der dafür vorgesehene Scheck ist geplatzt.
Jetzt ist Zeit für Prioritäten!
Panik ist fehl am Platz, dennoch wirkt die öffentliche Debatte so. Noch sind finanzielle Polster aus den Vorjahren ausreichend, denn der Fonds leidet anhaltend unter einem schlechten Mittelabfluss. Zudem kann der KTF auf eigene Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel und der nationalen CO-Besteuerung zurückgreifen. Diese betragen kommendes Jahr rund 20 Mrd. Euro, mit stark steigender Tendenz durch die stetige Verteuerung der CO-Preise.
Aber: An diese Einnahmen müssen sich die ursprünglich deutlich überhöhten Fondsausgaben perspektivisch anpassen. Beibehalten sollte die Politik am Ende der Konsolidierung der nachweislich effektivsten und gesamtgesellschaftlich wichtigsten Maßnahmen. Kurzum: Jetzt ist die Zeit für Prioritäten!
Ausgaben des Bundeshaushaltes überprüfen
Wer nur auf den KTF schaut, begreift allerdings nicht die Dimension. Dieses Sondervermögen ist lediglich ein kleiner Bruder neben 28 weiteren Geschwistern des Bundeshaushalts. Der Kernhaushalt wird wahrscheinlich auf 460 Milliarden Euro anschwellen. Im Bundeshaushalt müssen nun große Streichkonzerte zelebriert werden, um auch dem KTF helfen zu können, denn hier fehlen bekanntlich 60 Milliarden Euro für die Zukunft. Es sei denn, die Ampel hält nicht mehr an ihren Klima- und Transformationsplänen fest.
Für den Bundeshaushalt als solches sehen wir seit dem Winter 2020 eine massive Ausgabenexpansion. Damals, kurz vor Ausbruch der pandemischen Lage in Deutschland, legte die damalige große Koalition erste Ausgabenpläne für das Jahr 2024 auf den Tisch. Die Ausgaben sollten sich auf 387 Mrd. Euro belaufen. Es folgten jährlich aktualisierte Eckwerte und Finanzpläne – und in jedem Jahr nach 2020 nahmen die Ausgabenwünsche der Politik für das Jahr 2024 zu.
Schließlich legte diesen Sommer die Ampel einen Etat-Entwurf mit Ausgaben von knapp 446 Milliarden Euro vor, der nach Abschluss der Beratungen im Bundestag weiter auf rund 460 Milliarden Euro angehoben werden soll. Ich rechne vor: Das sind rund 73 Milliarden Euro mehr als ursprünglich im Jahr 2020 für das Jahr 2024 vorgesehen.
Der Bundeshaushalt wird größer und größer
Was will ich mit dieser Chronologie aufzeigen? Ganz einfach: Die Politik ist stoisch von einem Höher, Schneller, Weiter bei den Ausgaben getrieben. Auch die Bundestagswahl 2021 hat daran nichts geändert. Natürlich steht jeder neugewählten Regierung das Recht zu, eigene und neue politische Prioritäten zu setzen. Doch spiegeln sich diese Prioritäten nicht in alternativen Projekten, Maßnahmen und Ausgaben der Vorgängerregierung wider, sondern einfach nur in zusätzlichen Projekten, Maßnahmen und Ausgaben. Die Folge: Der Bundeshaushalt wird größer und größer.
So wird – nach heutigem Stand – der Haushalt für das Jahr 2024 merklich größer ausfallen als der Etat des Krisenjahres 2020 – der von einer Schuldenbremse im Notlagenmodus, zwei Pandemie-Nachtragshaushalten und deutlicher Überschreitung der Regel-Kreditobergrenze geprägt war.
Mangelnder Sparwille und unerschöpfliche Ressortwünsche
Meine Aufforderung an die Politik ist: Analysiert, genau woher das Ausgabenwachstum seit dem Jahr 2020 kommt. Ein Fakt sind die enorm gestiegenen Zinslasten und Ausgabensteigerungen aufgrund der Inflation, die auch am Bund nicht spurlos vorbeigehen. Doch noch mehr als Zinsen und Inflation haben die einzelnen Ressortwünsche den 2024er Etat im Planungsablauf immer weiter anwachsen lassen – um deutlich mehr als 30 Mrd. Euro.
Bis auf ein einziges Ressort haben alle Regierungsministerien gegenüber den Ursprungsplänen aus dem Jahr 2020 mehr Geld für 2024 zugebilligt bekommen – vor allem das Wirtschaftsressort, das Verkehrsministerium sowie die Budgets für Bauen und Verteidigung. Auf diese Ressorts müssen die Blicke zuerst gewendet werden, denn sie haben die größten Zuwächse zu verzeichnen. Es ist zu prüfen, was bleiben soll und worauf verzichtet werden kann. Und das Einzelplan für Einzelplan, Ministerium für Ministerium, Behörde für Behörde.
Regierung, Verwaltung und Bundestag waren so groß wie nie
Vor allem der Eigenkonsum der Regierung und der Verwaltung hat kräftig zugelegt. Binnen zwei Amtsjahren hat die Ampel-Regierung 11.500 neue Stellen in der Bundesverwaltung geschaffen, davon knapp 1.800 in den Ministerien – also bei sich selbst. Mehr als 30.000 Mitarbeiter beschäftigt die Ampel inzwischen unmittelbar in den Ministerien, 300.000 in der gesamten Bundesverwaltung. Hinzu kommen mit dem Bauressort ein zusätzliches Ministerium und eine Rekordzahl an teuren Parlamentarischen Staatssekretären.
Noch nie waren Regierung, Verwaltung und auch der Bundestag so XXL wie derzeit, weshalb der Eigenkonsum des Bundes seit 2020 um 15 Milliarden Euro zugelegt hat – 8 Milliarden Euro bei den Personalausgaben, 7 Milliarden Euro bei den Verwaltungskosten. Zusammen bringen es diese Positionen 2024 dann auf rund 67 Milliarden Euro.
Gleichfalls müssen Sozialtransfers überprüft werden. Schon seit Längerem entfernt sich die Politik vom Prinzip einer strengen Bedürftigkeitsprüfung. Der Trend, immer mehr steuerfinanzierte Sozialleistungen durch ausgedehnte Kriterien und Grenzen nahezu pauschal zu gewähren, muss durchbrochen werden. Augenfällig ist ebenfalls das Bürgergeld, dessen Ausgaben zusammen mit der Übernahme der Wohnungskosten von 26,5 Mrd. Euro vor Ausbruch der Pandemie auf knapp 39 Mrd. Euro im kommenden Jahr zulegen werden – ein Plus von fast 50 Prozent. Insgesamt ist ein Ausgabenmoratorium für den Bund nötig, und damit auch für Sozialleistungen.
Ein Land voller Subventionen und Finanzhilfen
Schließlich verweise ich auf einen Politikbereich mit besonderer Dynamik – die Subventionen. Hier stellt die Ampel einen Rekord nach dem nächsten auf. Konkret: Bisher ist geplant, 2024 das Subventionsvolumen auf fast 70 Milliarden Euro auszudehnen. Im Vorkrisenjahr 2019 waren es weniger als 25 Milliarden Euro! Dramatisch ist vor allem die Entwicklung der Finanzhilfen – ob für einzelne Wirtschaftssektoren oder Privathaushalte.
Diese ausgabewirksamen Subventionen sollen von rund 8 in 2019 auf rund 50 Milliarden in 2024 anwachsen – oft verteilt mit der Gießkanne wie der E-Auto-Bonus oder nahezu unwirksam, teuer bzw. nicht messbar, wie diverse Klimaschutzförderungen.
Womit wir wieder beim KTF wären, der inzwischen fast 90 Prozent der größten Finanzhilfen des Bundes auf sich vereint. Hier wiederhole ich mich gerne: Beibehalten sollte die Politik am Ende der Konsolidierung die nachweislich effektivsten und gesamtgesellschaftlich wichtigsten Maßnahmen. Kurzum: Jetzt ist die Zeit für Prioritäten!
Der Regierung ist ihr Haushalt um die Ohren geflogen. Der Grund: das Urteil der Verfassungsrichter. Doch es scheint noch Auswege aus dieser Misere zu geben, wie der Präsident des Bundes der Steuerzahler vorrechnet. Die Regierung müsste aber bei sich selbst anfangen und Prioritäten setzen. Denn Deutschland hat die teuerste Regierung aller Zeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche die Schuldenbremse und klassische Haushaltsgrundsätze der Finanzverfassung mit einem Paukenschlag verteidigt. Als Folge stehen nun mindestens 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen im Feuer. Die Auswirkungen treffen direkt den Klima- und Transformationsfonds (KTF), da hier die unzulässige Umbuchung erfolgte, aber auch andere Sondervermögen sowie die Haushalte der Bundesländer sind betroffen. Was das genau bedeutet, ist noch offen.
Zwei Reflexe werden aber auf jeden Fall keine Hilfe sein: Zum Ersten sind das Debatten, die Steuern zu erhöhen, zum Zweiten das Schleifen, Aussetzen oder gar Abschaffen der Schuldenbremse. Das wäre weder ein ehrlicher Ansatz, noch eine Politik im Sinne der geltenden Verfassung. Vielmehr muss die Politik entschlossen definieren, was sie hat und was sie will. Daraus muss eine sachliche Gegenüberstellung erfolgen.
Karlsruhe verhindert expansive Ausgabenpolitik
Die weitgehend auf Schulden basierende Klima- und Energiepolitik der Ampel-Koalition ist seit vergangener Woche kaltgestellt. Und damit auch die expansive Ausgabenpolitik im und außerhalb des Bundeshaushaltes. Mit Blick auf den KTF ist die vom Gericht verwehrte Nutzung von 60 Milliarden Euro Kreditermächtigungen vor allem als Verhinderungsurteil zu werten, denn diese Kreditermächtigungen sind bisher noch gar nicht genutzt worden.
Allerdings sind sie bereits fest in der Finanzplanung des KTF verankert. In den kommenden Jahren sollen dann Subventionen im großen Stil über neue Schulden finanziert werden. Mit der Entscheidung aus Karlsruhe muss der Bundesfinanzminister die Notbremse ziehen. Die Folge ist nun ein Ausgabenstopp für den KTF. Alle bisher erteilten Subventionsversprechen müssen wieder auf den Tisch und kritisch hinterfragt werden, denn der dafür vorgesehene Scheck ist geplatzt.
Jetzt ist Zeit für Prioritäten!
Panik ist fehl am Platz, dennoch wirkt die öffentliche Debatte so. Noch sind finanzielle Polster aus den Vorjahren ausreichend, denn der Fonds leidet anhaltend unter einem schlechten Mittelabfluss. Zudem kann der KTF auf eigene Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel und der nationalen CO-Besteuerung zurückgreifen. Diese betragen kommendes Jahr rund 20 Mrd. Euro, mit stark steigender Tendenz durch die stetige Verteuerung der CO-Preise.
Aber: An diese Einnahmen müssen sich die ursprünglich deutlich überhöhten Fondsausgaben perspektivisch anpassen. Beibehalten sollte die Politik am Ende der Konsolidierung der nachweislich effektivsten und gesamtgesellschaftlich wichtigsten Maßnahmen. Kurzum: Jetzt ist die Zeit für Prioritäten!
Ausgaben des Bundeshaushaltes überprüfen
Wer nur auf den KTF schaut, begreift allerdings nicht die Dimension. Dieses Sondervermögen ist lediglich ein kleiner Bruder neben 28 weiteren Geschwistern des Bundeshaushalts. Der Kernhaushalt wird wahrscheinlich auf 460 Milliarden Euro anschwellen. Im Bundeshaushalt müssen nun große Streichkonzerte zelebriert werden, um auch dem KTF helfen zu können, denn hier fehlen bekanntlich 60 Milliarden Euro für die Zukunft. Es sei denn, die Ampel hält nicht mehr an ihren Klima- und Transformationsplänen fest.
Für den Bundeshaushalt als solches sehen wir seit dem Winter 2020 eine massive Ausgabenexpansion. Damals, kurz vor Ausbruch der pandemischen Lage in Deutschland, legte die damalige große Koalition erste Ausgabenpläne für das Jahr 2024 auf den Tisch. Die Ausgaben sollten sich auf 387 Mrd. Euro belaufen. Es folgten jährlich aktualisierte Eckwerte und Finanzpläne – und in jedem Jahr nach 2020 nahmen die Ausgabenwünsche der Politik für das Jahr 2024 zu.
Schließlich legte diesen Sommer die Ampel einen Etat-Entwurf mit Ausgaben von knapp 446 Milliarden Euro vor, der nach Abschluss der Beratungen im Bundestag weiter auf rund 460 Milliarden Euro angehoben werden soll. Ich rechne vor: Das sind rund 73 Milliarden Euro mehr als ursprünglich im Jahr 2020 für das Jahr 2024 vorgesehen.
Der Bundeshaushalt wird größer und größer
Was will ich mit dieser Chronologie aufzeigen? Ganz einfach: Die Politik ist stoisch von einem Höher, Schneller, Weiter bei den Ausgaben getrieben. Auch die Bundestagswahl 2021 hat daran nichts geändert. Natürlich steht jeder neugewählten Regierung das Recht zu, eigene und neue politische Prioritäten zu setzen. Doch spiegeln sich diese Prioritäten nicht in alternativen Projekten, Maßnahmen und Ausgaben der Vorgängerregierung wider, sondern einfach nur in zusätzlichen Projekten, Maßnahmen und Ausgaben. Die Folge: Der Bundeshaushalt wird größer und größer.
So wird – nach heutigem Stand – der Haushalt für das Jahr 2024 merklich größer ausfallen als der Etat des Krisenjahres 2020 – der von einer Schuldenbremse im Notlagenmodus, zwei Pandemie-Nachtragshaushalten und deutlicher Überschreitung der Regel-Kreditobergrenze geprägt war.
Mangelnder Sparwille und unerschöpfliche Ressortwünsche
Meine Aufforderung an die Politik ist: Analysiert, genau woher das Ausgabenwachstum seit dem Jahr 2020 kommt. Ein Fakt sind die enorm gestiegenen Zinslasten und Ausgabensteigerungen aufgrund der Inflation, die auch am Bund nicht spurlos vorbeigehen. Doch noch mehr als Zinsen und Inflation haben die einzelnen Ressortwünsche den 2024er Etat im Planungsablauf immer weiter anwachsen lassen – um deutlich mehr als 30 Mrd. Euro.
Bis auf ein einziges Ressort haben alle Regierungsministerien gegenüber den Ursprungsplänen aus dem Jahr 2020 mehr Geld für 2024 zugebilligt bekommen – vor allem das Wirtschaftsressort, das Verkehrsministerium sowie die Budgets für Bauen und Verteidigung. Auf diese Ressorts müssen die Blicke zuerst gewendet werden, denn sie haben die größten Zuwächse zu verzeichnen. Es ist zu prüfen, was bleiben soll und worauf verzichtet werden kann. Und das Einzelplan für Einzelplan, Ministerium für Ministerium, Behörde für Behörde.
Regierung, Verwaltung und Bundestag waren so groß wie nie
Vor allem der Eigenkonsum der Regierung und der Verwaltung hat kräftig zugelegt. Binnen zwei Amtsjahren hat die Ampel-Regierung 11.500 neue Stellen in der Bundesverwaltung geschaffen, davon knapp 1.800 in den Ministerien – also bei sich selbst. Mehr als 30.000 Mitarbeiter beschäftigt die Ampel inzwischen unmittelbar in den Ministerien, 300.000 in der gesamten Bundesverwaltung. Hinzu kommen mit dem Bauressort ein zusätzliches Ministerium und eine Rekordzahl an teuren Parlamentarischen Staatssekretären.
Noch nie waren Regierung, Verwaltung und auch der Bundestag so XXL wie derzeit, weshalb der Eigenkonsum des Bundes seit 2020 um 15 Milliarden Euro zugelegt hat – 8 Milliarden Euro bei den Personalausgaben, 7 Milliarden Euro bei den Verwaltungskosten. Zusammen bringen es diese Positionen 2024 dann auf rund 67 Milliarden Euro.
Gleichfalls müssen Sozialtransfers überprüft werden. Schon seit Längerem entfernt sich die Politik vom Prinzip einer strengen Bedürftigkeitsprüfung. Der Trend, immer mehr steuerfinanzierte Sozialleistungen durch ausgedehnte Kriterien und Grenzen nahezu pauschal zu gewähren, muss durchbrochen werden. Augenfällig ist ebenfalls das Bürgergeld, dessen Ausgaben zusammen mit der Übernahme der Wohnungskosten von 26,5 Mrd. Euro vor Ausbruch der Pandemie auf knapp 39 Mrd. Euro im kommenden Jahr zulegen werden – ein Plus von fast 50 Prozent. Insgesamt ist ein Ausgabenmoratorium für den Bund nötig, und damit auch für Sozialleistungen.
Ein Land voller Subventionen und Finanzhilfen
Schließlich verweise ich auf einen Politikbereich mit besonderer Dynamik – die Subventionen. Hier stellt die Ampel einen Rekord nach dem nächsten auf. Konkret: Bisher ist geplant, 2024 das Subventionsvolumen auf fast 70 Milliarden Euro auszudehnen. Im Vorkrisenjahr 2019 waren es weniger als 25 Milliarden Euro! Dramatisch ist vor allem die Entwicklung der Finanzhilfen – ob für einzelne Wirtschaftssektoren oder Privathaushalte.
Diese ausgabewirksamen Subventionen sollen von rund 8 in 2019 auf rund 50 Milliarden in 2024 anwachsen – oft verteilt mit der Gießkanne wie der E-Auto-Bonus oder nahezu unwirksam, teuer bzw. nicht messbar, wie diverse Klimaschutzförderungen.
Womit wir wieder beim KTF wären, der inzwischen fast 90 Prozent der größten Finanzhilfen des Bundes auf sich vereint. Hier wiederhole ich mich gerne: Beibehalten sollte die Politik am Ende der Konsolidierung die nachweislich effektivsten und gesamtgesellschaftlich wichtigsten Maßnahmen. Kurzum: Jetzt ist die Zeit für Prioritäten!
Zitat von Gast am 5. Dezember 2023, 06:21 UhrWährend im Kanzleramt unter Hochdruck eine Lösung für den Haushalt 2024 gesucht wird, kommt der Bundesrechnungshof zu dem Schluss, dass die Korrekturen am Haushalt 2023 nicht verfassungskonform sein könnten.
Der Ampel droht das nächste Problem
Während Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) weiter intensiv beraten, wie sie das Großproblem des Bundeshaushalts 2024 lösen sollen, ereilt sie die nächste schlechte Nachricht: Der Bundesrechnungshof kommt in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags an diesem Dienstag zu dem Schluss, dass auch die nachträgliche Reparatur am Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig sein könnte.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November geurteilt, dass die Umwidmung von nicht gebrauchten Corona-Hilfsgelder in Höhe von 60 Milliarden Euro in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfassungswidrig war.
Bundesrechnungshof sieht "ein verfassungsrechtliches Risiko"
Daher wurde auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) mit den Strom- und Gaspreisbremsen gestoppt, hieraus finanzierte Mittel sollen nun ebenso wie die Milliardenhilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal nachträglich über den Bundeshaushalt finanziert werden. Da damit die Vorgaben der Schuldenbremse gerissen werden, wurde wegen des Krieges in der Ukraine nachträglich eine Notlage für das laufende Jahr erklärt und vor einer Woche vom Kabinett ein Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, zu dem jetzt Experten Stellung genommen haben.
Der Ministerialrat Jan Keller vom Bundesrechnungshof führt in seiner Stellungnahme aus, es sei nicht auszuschließen, "dass die mit dem Nachtragshaushalt 2023 vorgesehenen rückwirkenden Ermächtigungen mit dem Budgetrecht des Parlaments in Konflikt stehen könnten und von daher ein verfassungsrechtliches Risiko in sich tragen".
Zwar nehme das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht explizit Stellung dazu, ob ein Notlagenbeschluss auch rückwirkend erfolgen kann, das Urteil erhalte aber Ausführungen zum Charakter von Notlagenbeschlüssen, die herangezogen werden können, um zu beurteilen, ob ein rückwirkender Notlagenbeschluss zulässig war.
Demnach definiere der Beschluss eine Notlage so, dass sie aus Sicht des Bundestags die Handlungsfähigkeit des Staates herausfordert und als Krise bewältigt werden solle. Zugleich solle der Notlagenbeschluss nicht nur die Notlage transparent beschreiben, sondern habe auch eine Warn- und vor allem auch Prüffunktion für den Haushaltsgesetzgeber im Hinblick auf die Überschreitung der Kreditobergrenze. Beide Funktionen stünden der nachträglichen Erklärung der Notlage und einer nachträglichen Legitimation schon aufgenommener Kredite grundsätzlich entgegen: "Vor bereits geschaffenen Fakten kann nicht mehr gewarnt werden und auch die Prüfung der Erforderlichkeit der Kreditaufnahme durch das Parlament liefe von vornherein ins Leere."
Als maßgeblicher Fehler wird zudem angesehen, dass nicht sämtliche Sondervermögen jahresbezogen bei der Kreditaufnahme und den Auswirkungen auf die Schuldenregel berücksichtigt werden. "Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig", heißt es in der Stellungnahme Kellers. Damit werde die Obergrenze der Schuldenregel auch mit dem beabsichtigten Nachtragshaushalt 2023 immer noch um 14,3 Milliarden Euro "und damit weiterhin deutlich überschritten".
Zur Notlage 2023 hat die Ampel kaum Alternativen
Allerdings hat die Ampelkoalition das Problem, dass eigentlich kein anderer Weg beschritten als die nachträgliche Notlage werden kann, um nicht einen von vornherein verfassungswidrigen Haushalt für das laufende Jahr vorgelegt zu haben. Bisher sind auch noch keine Klageankündigungen gegen den Nachtragshaushalt bekannt, den Bundestag und Bundesrat noch vor dem Jahreswechsel beschließen sollen.
Dem Bundesrechnungshof sind die vielen Sondervermögen des Bundes schon lange ein Dorn im Auge, weil sie aus Sicht der Behörde die tatsächliche Verschuldungssituation des Staates verschleiern. Auch die neue Buchungstechnik der Ampel für Kredite aus Sondervermögen hat der Rechnungshof in einem Gutachten für das Finanzministerium bereits Ende August scharf kritisiert.
Der Hintergrund: Die Ampel hatte in ihrem Gesetz für den Nachtragshaushalt 2021 verfügt, dass solche Sondertöpfe in dem Jahr für die Schuldenbremse zählen, in dem sie befüllt werden - nicht in dem Jahr, in dem die Kredite jeweils genutzt werden. Die aus Sicht der Ampel überaus praktische Folge: Als der Ahrtalfonds, der Klimafonds und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds befüllt wurden, war die Schuldenbremse ohnehin ausgesetzt. Ob allerdings das Urteil aus Karlsruhe auch Auswirkungen auf Sondervermögen hat, die nicht durch Notlagenkredite befüllt wurden, muss aus Sicht der Regierung erst noch geprüft werden.
Andere Experten sehen weniger Probleme
Anders als vom Bundesrechnungshof kommt ausgerechnet vom Verfassungsrechtler Hanno Kube, der die Unionsfraktion bei ihrer Klage in Karlsruhe vertreten hatte, Lob für die Bundesregierung. Es sei "zu begrüßen", dass die Regierung die knappe Zeit bis zum Jahresende nutze, um den Haushalt 2023 "nachträglich verfassungskonform zu gestalten", schreibt Kube in seiner Stellungnahme für die Anhörung am Dienstag. Die Maßnahmen der Regierung seien eine "nachvollziehbare Reaktion" auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts; insbesondere die gestrichenen 60 Milliarden im Klimafonds.
Anders als der Rechnungshof hält Kube es "mit Blick auf die Dringlichkeit des Abschlusses des Nachtragshaushaltsgesetzgebungsverfahrens" auch für nachvollziehbar, dass die Regierung mögliche Auswirkungen des Urteils auf Sondervermögen jenseits des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und des Sondervermögens für die Betroffenen der Ahrtal-Katastrophe erst noch prüfen muss.
Doch auch Kube ist der Meinung, dass der nachträgliche Notlagenbeschluss "Fragen" aufwirft. Grundsätzlich müsse ein solcher Notlagenbeschluss "vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres" gefasst werden. Allerdings kenne das Haushaltsverfassungsrecht eben auch das Instrument des Nachtragshaushalts, der auf Deckungsbedarfe im laufenden Haushaltsjahr reagiere. Es sei zu berücksichtigen, "dass die spät im Haushaltsjahr 2023 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Ausnahmesituation führte", so Kube. Insgesamt hält er die Vorgehensweise der Regierung deshalb für vertretbar - sowohl den Nachtragshaushalt als auch den rückwirkenden Notlagenbeschluss
Der Bundesrechnungshof betont in seiner Stellungnahme, das nun umso mehr sicherzustellen sei, "dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte." Das ist wiederum Gegenstand der laufenden Verhandlungen.
Unternehmen in Alarmstimmung - Scholz droht turbulenter SPD-Parteitag
Besonders die SPD hätte gerne eine Grundsatzeinigung bis zur Sitzung des Bundeskabinetts an diesem Mittwoch, ob für 2024 wegen des Ukraine-Kriegs und seiner Folge erneut eine Notlage erklärt und die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll. Die FDP fordert aber, stattdessen eher rund 17 Milliarden Euro an Einsparpotenzial festzulegen - im Sozialbereich soll zum Beispiel auf die Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent ab Januar 2024 verzichtet werden.
Auch in der SPD wächst vor dem am Freitag beginnenden Bundesparteitag der Unmut über Kanzler Scholz, dass man offensichtlich keinerlei Plan B für das Urteil hatte. Auf dem Parteitag werden kontroverse Debatten erwartet. Viele Unternehmen und die Industrie seien wegen der Unklarheit über die Förderzusagen für die Transformation hin zu einem klimaschonenderen Wirtschaften in Alarmstimmung, wird in Länderkreisen betont. Besonders viele der als zentral eingestuften Wasserstoffprojekte könnten nun abgesagt werden - eine hohe Zahl an Arbeitsplätzen könnte dadurch in Gefahr geraten.
Auch deshalb wollen die Sozialdemokraten eine rasche Einigung mit Klarheit noch im Dezember, damit der Haushalt 2024 zu Jahresbeginn steht. Dafür müsste aber das Kabinett an diesem Mittwoch entscheiden, damit auch Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat überhaupt noch vor dem Jahreswechsel möglich wären.
Während im Kanzleramt unter Hochdruck eine Lösung für den Haushalt 2024 gesucht wird, kommt der Bundesrechnungshof zu dem Schluss, dass die Korrekturen am Haushalt 2023 nicht verfassungskonform sein könnten.
Der Ampel droht das nächste Problem
Während Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) weiter intensiv beraten, wie sie das Großproblem des Bundeshaushalts 2024 lösen sollen, ereilt sie die nächste schlechte Nachricht: Der Bundesrechnungshof kommt in einer Stellungnahme für eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags an diesem Dienstag zu dem Schluss, dass auch die nachträgliche Reparatur am Bundeshaushalt 2023 verfassungswidrig sein könnte.
Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 15. November geurteilt, dass die Umwidmung von nicht gebrauchten Corona-Hilfsgelder in Höhe von 60 Milliarden Euro in einen Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfassungswidrig war.
Bundesrechnungshof sieht "ein verfassungsrechtliches Risiko"
Daher wurde auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) mit den Strom- und Gaspreisbremsen gestoppt, hieraus finanzierte Mittel sollen nun ebenso wie die Milliardenhilfen für die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal nachträglich über den Bundeshaushalt finanziert werden. Da damit die Vorgaben der Schuldenbremse gerissen werden, wurde wegen des Krieges in der Ukraine nachträglich eine Notlage für das laufende Jahr erklärt und vor einer Woche vom Kabinett ein Nachtragshaushalt 2023 beschlossen, zu dem jetzt Experten Stellung genommen haben.
Der Ministerialrat Jan Keller vom Bundesrechnungshof führt in seiner Stellungnahme aus, es sei nicht auszuschließen, "dass die mit dem Nachtragshaushalt 2023 vorgesehenen rückwirkenden Ermächtigungen mit dem Budgetrecht des Parlaments in Konflikt stehen könnten und von daher ein verfassungsrechtliches Risiko in sich tragen".
Zwar nehme das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht explizit Stellung dazu, ob ein Notlagenbeschluss auch rückwirkend erfolgen kann, das Urteil erhalte aber Ausführungen zum Charakter von Notlagenbeschlüssen, die herangezogen werden können, um zu beurteilen, ob ein rückwirkender Notlagenbeschluss zulässig war.
Demnach definiere der Beschluss eine Notlage so, dass sie aus Sicht des Bundestags die Handlungsfähigkeit des Staates herausfordert und als Krise bewältigt werden solle. Zugleich solle der Notlagenbeschluss nicht nur die Notlage transparent beschreiben, sondern habe auch eine Warn- und vor allem auch Prüffunktion für den Haushaltsgesetzgeber im Hinblick auf die Überschreitung der Kreditobergrenze. Beide Funktionen stünden der nachträglichen Erklärung der Notlage und einer nachträglichen Legitimation schon aufgenommener Kredite grundsätzlich entgegen: "Vor bereits geschaffenen Fakten kann nicht mehr gewarnt werden und auch die Prüfung der Erforderlichkeit der Kreditaufnahme durch das Parlament liefe von vornherein ins Leere."
Als maßgeblicher Fehler wird zudem angesehen, dass nicht sämtliche Sondervermögen jahresbezogen bei der Kreditaufnahme und den Auswirkungen auf die Schuldenregel berücksichtigt werden. "Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig", heißt es in der Stellungnahme Kellers. Damit werde die Obergrenze der Schuldenregel auch mit dem beabsichtigten Nachtragshaushalt 2023 immer noch um 14,3 Milliarden Euro "und damit weiterhin deutlich überschritten".
Zur Notlage 2023 hat die Ampel kaum Alternativen
Allerdings hat die Ampelkoalition das Problem, dass eigentlich kein anderer Weg beschritten als die nachträgliche Notlage werden kann, um nicht einen von vornherein verfassungswidrigen Haushalt für das laufende Jahr vorgelegt zu haben. Bisher sind auch noch keine Klageankündigungen gegen den Nachtragshaushalt bekannt, den Bundestag und Bundesrat noch vor dem Jahreswechsel beschließen sollen.
Dem Bundesrechnungshof sind die vielen Sondervermögen des Bundes schon lange ein Dorn im Auge, weil sie aus Sicht der Behörde die tatsächliche Verschuldungssituation des Staates verschleiern. Auch die neue Buchungstechnik der Ampel für Kredite aus Sondervermögen hat der Rechnungshof in einem Gutachten für das Finanzministerium bereits Ende August scharf kritisiert.
Der Hintergrund: Die Ampel hatte in ihrem Gesetz für den Nachtragshaushalt 2021 verfügt, dass solche Sondertöpfe in dem Jahr für die Schuldenbremse zählen, in dem sie befüllt werden - nicht in dem Jahr, in dem die Kredite jeweils genutzt werden. Die aus Sicht der Ampel überaus praktische Folge: Als der Ahrtalfonds, der Klimafonds und der Wirtschaftsstabilisierungsfonds befüllt wurden, war die Schuldenbremse ohnehin ausgesetzt. Ob allerdings das Urteil aus Karlsruhe auch Auswirkungen auf Sondervermögen hat, die nicht durch Notlagenkredite befüllt wurden, muss aus Sicht der Regierung erst noch geprüft werden.
Andere Experten sehen weniger Probleme
Anders als vom Bundesrechnungshof kommt ausgerechnet vom Verfassungsrechtler Hanno Kube, der die Unionsfraktion bei ihrer Klage in Karlsruhe vertreten hatte, Lob für die Bundesregierung. Es sei "zu begrüßen", dass die Regierung die knappe Zeit bis zum Jahresende nutze, um den Haushalt 2023 "nachträglich verfassungskonform zu gestalten", schreibt Kube in seiner Stellungnahme für die Anhörung am Dienstag. Die Maßnahmen der Regierung seien eine "nachvollziehbare Reaktion" auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts; insbesondere die gestrichenen 60 Milliarden im Klimafonds.
Anders als der Rechnungshof hält Kube es "mit Blick auf die Dringlichkeit des Abschlusses des Nachtragshaushaltsgesetzgebungsverfahrens" auch für nachvollziehbar, dass die Regierung mögliche Auswirkungen des Urteils auf Sondervermögen jenseits des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und des Sondervermögens für die Betroffenen der Ahrtal-Katastrophe erst noch prüfen muss.
Doch auch Kube ist der Meinung, dass der nachträgliche Notlagenbeschluss "Fragen" aufwirft. Grundsätzlich müsse ein solcher Notlagenbeschluss "vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres" gefasst werden. Allerdings kenne das Haushaltsverfassungsrecht eben auch das Instrument des Nachtragshaushalts, der auf Deckungsbedarfe im laufenden Haushaltsjahr reagiere. Es sei zu berücksichtigen, "dass die spät im Haushaltsjahr 2023 ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Ausnahmesituation führte", so Kube. Insgesamt hält er die Vorgehensweise der Regierung deshalb für vertretbar - sowohl den Nachtragshaushalt als auch den rückwirkenden Notlagenbeschluss
Der Bundesrechnungshof betont in seiner Stellungnahme, das nun umso mehr sicherzustellen sei, "dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte." Das ist wiederum Gegenstand der laufenden Verhandlungen.
Unternehmen in Alarmstimmung - Scholz droht turbulenter SPD-Parteitag
Besonders die SPD hätte gerne eine Grundsatzeinigung bis zur Sitzung des Bundeskabinetts an diesem Mittwoch, ob für 2024 wegen des Ukraine-Kriegs und seiner Folge erneut eine Notlage erklärt und die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll. Die FDP fordert aber, stattdessen eher rund 17 Milliarden Euro an Einsparpotenzial festzulegen - im Sozialbereich soll zum Beispiel auf die Erhöhung des Bürgergelds um zwölf Prozent ab Januar 2024 verzichtet werden.
Auch in der SPD wächst vor dem am Freitag beginnenden Bundesparteitag der Unmut über Kanzler Scholz, dass man offensichtlich keinerlei Plan B für das Urteil hatte. Auf dem Parteitag werden kontroverse Debatten erwartet. Viele Unternehmen und die Industrie seien wegen der Unklarheit über die Förderzusagen für die Transformation hin zu einem klimaschonenderen Wirtschaften in Alarmstimmung, wird in Länderkreisen betont. Besonders viele der als zentral eingestuften Wasserstoffprojekte könnten nun abgesagt werden - eine hohe Zahl an Arbeitsplätzen könnte dadurch in Gefahr geraten.
Auch deshalb wollen die Sozialdemokraten eine rasche Einigung mit Klarheit noch im Dezember, damit der Haushalt 2024 zu Jahresbeginn steht. Dafür müsste aber das Kabinett an diesem Mittwoch entscheiden, damit auch Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat überhaupt noch vor dem Jahreswechsel möglich wären.
Zitat von Gast am 5. Dezember 2023, 11:19 UhrHaushaltskrise: Bundesrechnungshof rügt nun auch Nachtragshaushalt
Die Regierung will das 60-Milliarden-Loch mit mehr Schulden stopfen – und hat einen Nachtragshaushalt verabschiedet. Doch der steht laut Bundesrechnungshof womöglich ebenfalls auf wackligen Beinen.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hält den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2023 für »verfassungsrechtlich äußerst problematisch«. Das geht aus einer achtseitigen Stellungnahme des BRH für den Haushaltsausschuss hervor, wie zuerst die »Bild«-Zeitung berichtete. Das Gutachten liegt auch dem SPIEGEL vor.
Darin beanstanden die Prüfer, dass die Bundesregierung in ihrem Nachtragshaushalt für dieses Jahr nur Ausgaben von zwei Sondervermögen in den regulären Kernhaushalt übernommen und dafür die Neuverschuldung erhöht hat. Es handelt sich dabei um den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und das Sondervermögen für die Aufbauhilfe im Ahrtal.
Von den Auswirkungen des Urteils seien aber auch noch weitere Nebenhaushalte betroffen, rügen die Gutachter, etwa der für den Kinderbetreuungsausbau oder der für Digitale Infrastruktur. Damit werde die Obergrenze für die Neuverschuldung laut Schuldenbremse »immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten«.
Zweifel an Aussetzung der Schuldenbremse
Anders als das Verfassungsgericht in seinem Urteil zur umstrittenen Umbuchung von 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds vorgebe, habe die Bundesregierung »nicht die Kreditaufnahme für sämtliche der Schuldenregel unterfallende Sondervermögen in die Berechnung des nach der Schuldenregel Zulässigen einbezogen«, monieren die Bonner Rechnungsprüfer. »Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.«
Sie hegen auch Zweifel, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig ist. Eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen könnte mit Blick auf Nachtragshaushalt und Notlagenbeschluss »mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen«, schreiben die Gutachter.
»Man fragt sich, ob die Bundesregierung das Urteil überhaupt verstanden hat oder uns bewusst täuschen will«, sagt Christian Haase, Chefhaushälter der Unionsfraktion. »Diese Regierung läuft sehenden Auges in den nächsten Verfassungsbruch. Sie hat abgewirtschaftet und sollte ihre Konsequenzen ziehen.«
Das Kabinett hatte den Nachtragshaushalt in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Er war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nutzung von 60 Milliarden Euro aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds untersagt hatte.
Haushaltskrise: Bundesrechnungshof rügt nun auch Nachtragshaushalt
Die Regierung will das 60-Milliarden-Loch mit mehr Schulden stopfen – und hat einen Nachtragshaushalt verabschiedet. Doch der steht laut Bundesrechnungshof womöglich ebenfalls auf wackligen Beinen.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hält den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2023 für »verfassungsrechtlich äußerst problematisch«. Das geht aus einer achtseitigen Stellungnahme des BRH für den Haushaltsausschuss hervor, wie zuerst die »Bild«-Zeitung berichtete. Das Gutachten liegt auch dem SPIEGEL vor.
Darin beanstanden die Prüfer, dass die Bundesregierung in ihrem Nachtragshaushalt für dieses Jahr nur Ausgaben von zwei Sondervermögen in den regulären Kernhaushalt übernommen und dafür die Neuverschuldung erhöht hat. Es handelt sich dabei um den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und das Sondervermögen für die Aufbauhilfe im Ahrtal.
Von den Auswirkungen des Urteils seien aber auch noch weitere Nebenhaushalte betroffen, rügen die Gutachter, etwa der für den Kinderbetreuungsausbau oder der für Digitale Infrastruktur. Damit werde die Obergrenze für die Neuverschuldung laut Schuldenbremse »immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten«.
Zweifel an Aussetzung der Schuldenbremse
Anders als das Verfassungsgericht in seinem Urteil zur umstrittenen Umbuchung von 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Coronahilfen in den Klima- und Transformationsfonds vorgebe, habe die Bundesregierung »nicht die Kreditaufnahme für sämtliche der Schuldenregel unterfallende Sondervermögen in die Berechnung des nach der Schuldenregel Zulässigen einbezogen«, monieren die Bonner Rechnungsprüfer. »Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofes jedoch geboten.«
Sie hegen auch Zweifel, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig ist. Eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen könnte mit Blick auf Nachtragshaushalt und Notlagenbeschluss »mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen«, schreiben die Gutachter.
»Man fragt sich, ob die Bundesregierung das Urteil überhaupt verstanden hat oder uns bewusst täuschen will«, sagt Christian Haase, Chefhaushälter der Unionsfraktion. »Diese Regierung läuft sehenden Auges in den nächsten Verfassungsbruch. Sie hat abgewirtschaftet und sollte ihre Konsequenzen ziehen.«
Das Kabinett hatte den Nachtragshaushalt in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Er war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nutzung von 60 Milliarden Euro aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds untersagt hatte.
Zitat von Gast am 8. Dezember 2023, 06:17 UhrJetzt riskiert Deutschland auch noch seine Milliarden-Hilfen aus Brüssel
Deutschland stehen gut 26 Milliarden Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds zu – abgerufen wurde nur ein Bruchteil. Denn die Mittel für Energiewende bis E-Mobilität fließen erst, wenn bestimmte Ziele erreicht wurden. Doch der Ehrgeiz dazu fehlt, kritisiert der Bundesrechnungshof.
Seit drei Wochen suchen die Ampel-Koalitionäre nach Milliarden. Sie müssen jene Finanzlücke schließen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse gerissen hat. Allein im Bundeshaushalt 2024 fehlen laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) 17 Milliarden Euro.
Hinzu kommen jene 60 Milliarden, die bis 2027 wegen des Urteils nicht mehr für Investitionen und Subventionen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehen.
Da sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es für die Bundesregierung mehr denn je auf jede Milliarde ankommt. Ein gewaltiger Geldtopf, der genutzt werden könnte, steht in Brüssel: der wegen der Corona-Pandemie im Sommer 2020 eingerichtete Wiederaufbaufonds, genauer gesagt die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).
Mit dem Geld sollen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gemildert werden. Es gibt Darlehen, aber für die Mitgliedstaaten interessant sind vor allem die Zuschüsse – also Geld, das anders als ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Insgesamt liegen bis zum Jahr 2026 knapp 340 Milliarden Euro an Zuschüssen für die 27 Mitgliedstaaten bereit.
Deutschland stehen aus dem Topf gut 26 Milliarden Euro zu. Das sind mehr als 50 Milliarden Euro weniger, als Deutschland einzahlt – genauer gesagt, als die deutschen Rückzahlungsverpflichtungen aus den dafür aufgenommenen EU-Anleihen betragen. Doch auch das Geld, das dem Nettozahler Deutschland aus dem Fonds zusteht, kommt nur sehr zögerlich an.
Bislang wurden lediglich 2,25 Milliarden Euro überwiesen, also nicht einmal ein Zehntel der möglichen Summe. Weitere vier Milliarden Euro kommen demnächst hinzu. Im Vergleich zu Ländern wie Italien und Spanien, wo bereits mehr als die Hälfte der Mittel flossen, ist das wenig – und das, obwohl die beiden Südländer insgesamt sehr viel mehr Mittel erhalten sollen.
Jetzt schlägt der Bundesrechnungshof Alarm. Er sieht „EU-Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds in Milliardenhöhe gefährdet“. Die Experten der obersten Bundesbehörde verweisen in einem aktuellen Bericht darauf, dass der Bund die Mittel erst abrufen könne, wenn bestimmte Investitionen in erneuerbare Energien, die Elektromobilität oder die Digitalisierung der Verwaltung tatsächlich getätigt wurden. Auch klimafreundliches Bauen und Tabletts für Lehrer sollen letztlich darüber bezahlt werden.
Aus Sicht des Rechnungshofs lässt die Bundesregierung bislang den notwendigen Ehrgeiz vermissen, die Vorgaben zu erfüllen. Sie habe es versäumt, die verantwortlichen Stellen für die Umsetzung der Zukunftsprojekte stärker in die Pflicht zu nehmen, wie es in dem Bericht heißt.
Zeit für die Umsetzung ist nur bis Ende August 2026
Ein Meilenstein kann schon der Erlass einer Vorschrift oder die Veröffentlichung einer Ausschreibung sein. Ziele sind eine bestimmte Zahl installierter Ladesäulen oder Anschlüsse an das Breitbandnetz. Wird ein Meilenstein oder ein Ziel verfehlt, kann die EU-Kommission Mittel einbehalten. Bis Ende August 2026 muss alles umgesetzt sein. „Andernfalls verfallen für Deutschland vorgesehen EU-Mittel“, wie es weiter heißt.
Die Haushaltskontrolleure des Rechnungshofs befürchten also, dass mit den EU-Zuschüssen am Ende keine Lücken geschlossen werden, sondern sogar neue Lücken entstehen. Denn die Projekte werden zum Teil schon seit dem Jahr 2020 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt bezahlt – der Bund geht also in Vorleistung.
„Damit stehen diese Mittel auch der Höhe nach fest, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen später erfolgreich umgesetzt wurden“, heißt es in dem Bericht. Wenn die staatlichen Stellen in Deutschland ihre Meilensteine und Ziele verfehlten, könne der Bund seine Ausgaben nicht vollständig refinanzieren. Sprich, er bekommt die Kosten nicht aus dem großen EU-Topf erstattet.
Der Rechnungshof fordert deshalb eine stärkere Kontrolle. Die Bundesregierung solle es machen wie die EU, auch den zuständigen Ministerien klarmachen, dass es auch Geld aus dem Bundeshaushalt erst gibt, wenn die Meilensteine und Ziele erreicht wurden.
„Hierzu könnte sie zum Beispiel für die Maßnahmen Haushaltssperren errichten und die Mittel schrittweise freigeben.“ Auch der Haushaltsgesetzgeber, also die Abgeordneten des Bundestages, müssten regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Im Bundesfinanzministerium (BMF) sieht man das Haushaltsrisiko durchaus. Eine andere Möglichkeit als die Vorfinanzierung gebe es jedoch nicht. Durch Haushaltssperren bestehe die Gefahr, „die Umsetzung der Maßnahmen zu verlangsamen und auch dadurch das Erreichen der Meilensteine und Ziele zu gefährden“, wie es in der Stellungnahme des Ministeriums auf die Rechnungshofprüfung heißt.
Der Rechnungshof lässt diesen Einwand in seiner „Abschließenden Würdigung“ des Sachverhalts allerdings nicht gelten. „Anders als das BMF erwartet der Bundesrechnungshof, dass sich die Risiken für den Bundeshaushalt verringern, wenn Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengeführt werden. Wenn auch der Bund seine Mittelfreigabe an Zwischenziele knüpft, hätten „die Ressorts einen Anreiz, ihre Maßnahmen zügig und erfolgreich umzusetzen“.
Die Bundesregierung sollte ein besonderes Interesse haben, dass die EU-Mittel am Ende vollständig abgerufen werden können, die gesamten gut 26 Milliarden Euro. Diese schafften schließlich auch im Bundeshaushalt zusätzliche finanzielle Spielräume. Spielräume, die man in diesen Tagen dringender sucht und braucht denn je.
Jetzt riskiert Deutschland auch noch seine Milliarden-Hilfen aus Brüssel
Deutschland stehen gut 26 Milliarden Euro aus dem EU-Wiederaufbaufonds zu – abgerufen wurde nur ein Bruchteil. Denn die Mittel für Energiewende bis E-Mobilität fließen erst, wenn bestimmte Ziele erreicht wurden. Doch der Ehrgeiz dazu fehlt, kritisiert der Bundesrechnungshof.
Seit drei Wochen suchen die Ampel-Koalitionäre nach Milliarden. Sie müssen jene Finanzlücke schließen, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse gerissen hat. Allein im Bundeshaushalt 2024 fehlen laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) 17 Milliarden Euro.
Hinzu kommen jene 60 Milliarden, die bis 2027 wegen des Urteils nicht mehr für Investitionen und Subventionen im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehen.
Da sollte man eigentlich davon ausgehen, dass es für die Bundesregierung mehr denn je auf jede Milliarde ankommt. Ein gewaltiger Geldtopf, der genutzt werden könnte, steht in Brüssel: der wegen der Corona-Pandemie im Sommer 2020 eingerichtete Wiederaufbaufonds, genauer gesagt die sogenannte Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF).
Mit dem Geld sollen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie gemildert werden. Es gibt Darlehen, aber für die Mitgliedstaaten interessant sind vor allem die Zuschüsse – also Geld, das anders als ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden muss. Insgesamt liegen bis zum Jahr 2026 knapp 340 Milliarden Euro an Zuschüssen für die 27 Mitgliedstaaten bereit.
Deutschland stehen aus dem Topf gut 26 Milliarden Euro zu. Das sind mehr als 50 Milliarden Euro weniger, als Deutschland einzahlt – genauer gesagt, als die deutschen Rückzahlungsverpflichtungen aus den dafür aufgenommenen EU-Anleihen betragen. Doch auch das Geld, das dem Nettozahler Deutschland aus dem Fonds zusteht, kommt nur sehr zögerlich an.
Bislang wurden lediglich 2,25 Milliarden Euro überwiesen, also nicht einmal ein Zehntel der möglichen Summe. Weitere vier Milliarden Euro kommen demnächst hinzu. Im Vergleich zu Ländern wie Italien und Spanien, wo bereits mehr als die Hälfte der Mittel flossen, ist das wenig – und das, obwohl die beiden Südländer insgesamt sehr viel mehr Mittel erhalten sollen.
Jetzt schlägt der Bundesrechnungshof Alarm. Er sieht „EU-Zahlungen aus dem Wiederaufbaufonds in Milliardenhöhe gefährdet“. Die Experten der obersten Bundesbehörde verweisen in einem aktuellen Bericht darauf, dass der Bund die Mittel erst abrufen könne, wenn bestimmte Investitionen in erneuerbare Energien, die Elektromobilität oder die Digitalisierung der Verwaltung tatsächlich getätigt wurden. Auch klimafreundliches Bauen und Tabletts für Lehrer sollen letztlich darüber bezahlt werden.
Aus Sicht des Rechnungshofs lässt die Bundesregierung bislang den notwendigen Ehrgeiz vermissen, die Vorgaben zu erfüllen. Sie habe es versäumt, die verantwortlichen Stellen für die Umsetzung der Zukunftsprojekte stärker in die Pflicht zu nehmen, wie es in dem Bericht heißt.
Zeit für die Umsetzung ist nur bis Ende August 2026
Ein Meilenstein kann schon der Erlass einer Vorschrift oder die Veröffentlichung einer Ausschreibung sein. Ziele sind eine bestimmte Zahl installierter Ladesäulen oder Anschlüsse an das Breitbandnetz. Wird ein Meilenstein oder ein Ziel verfehlt, kann die EU-Kommission Mittel einbehalten. Bis Ende August 2026 muss alles umgesetzt sein. „Andernfalls verfallen für Deutschland vorgesehen EU-Mittel“, wie es weiter heißt.
Die Haushaltskontrolleure des Rechnungshofs befürchten also, dass mit den EU-Zuschüssen am Ende keine Lücken geschlossen werden, sondern sogar neue Lücken entstehen. Denn die Projekte werden zum Teil schon seit dem Jahr 2020 mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt bezahlt – der Bund geht also in Vorleistung.
„Damit stehen diese Mittel auch der Höhe nach fest, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahmen später erfolgreich umgesetzt wurden“, heißt es in dem Bericht. Wenn die staatlichen Stellen in Deutschland ihre Meilensteine und Ziele verfehlten, könne der Bund seine Ausgaben nicht vollständig refinanzieren. Sprich, er bekommt die Kosten nicht aus dem großen EU-Topf erstattet.
Der Rechnungshof fordert deshalb eine stärkere Kontrolle. Die Bundesregierung solle es machen wie die EU, auch den zuständigen Ministerien klarmachen, dass es auch Geld aus dem Bundeshaushalt erst gibt, wenn die Meilensteine und Ziele erreicht wurden.
„Hierzu könnte sie zum Beispiel für die Maßnahmen Haushaltssperren errichten und die Mittel schrittweise freigeben.“ Auch der Haushaltsgesetzgeber, also die Abgeordneten des Bundestages, müssten regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert werden.
Im Bundesfinanzministerium (BMF) sieht man das Haushaltsrisiko durchaus. Eine andere Möglichkeit als die Vorfinanzierung gebe es jedoch nicht. Durch Haushaltssperren bestehe die Gefahr, „die Umsetzung der Maßnahmen zu verlangsamen und auch dadurch das Erreichen der Meilensteine und Ziele zu gefährden“, wie es in der Stellungnahme des Ministeriums auf die Rechnungshofprüfung heißt.
Der Rechnungshof lässt diesen Einwand in seiner „Abschließenden Würdigung“ des Sachverhalts allerdings nicht gelten. „Anders als das BMF erwartet der Bundesrechnungshof, dass sich die Risiken für den Bundeshaushalt verringern, wenn Aufgaben- und Finanzverantwortung zusammengeführt werden. Wenn auch der Bund seine Mittelfreigabe an Zwischenziele knüpft, hätten „die Ressorts einen Anreiz, ihre Maßnahmen zügig und erfolgreich umzusetzen“.
Die Bundesregierung sollte ein besonderes Interesse haben, dass die EU-Mittel am Ende vollständig abgerufen werden können, die gesamten gut 26 Milliarden Euro. Diese schafften schließlich auch im Bundeshaushalt zusätzliche finanzielle Spielräume. Spielräume, die man in diesen Tagen dringender sucht und braucht denn je.
Zitat von Gast am 11. Dezember 2023, 07:13 UhrDas Urteil des Verfassungsgerichtes zur Schuldenbremse ist zur Zerreißprobe für die Ampel-Koalition geworden. Als Folge müssen SPD, Grüne und FDP im Haushalt 2024 eine Lücke von 17 Milliarden Euro schließen. Ihr Streit legt die grundsätzlichen Unterschiede der Parteien in der Frage offen, wie viel Geld der Staat ausgeben und wie er seine Ausgaben finanzieren soll. Die Schuldenbremse spaltet aber auch die Ökonomen des Landes in zwei gleich große Lager. Das ergab eine Umfrage des Ifo-Instituts und der FAZ unter 187 Volkswirtschafts-Professoren und Professorinnen.
Eine knappe Hälfte (48 Prozent) der Volkswirte ist dafür, die Schuldenbremse im Grundgesetz in der jetzigen Form zu erhalten. Sie argumentieren, die Schuldenbremse sei notwendig, um der Politik Anreize für Haushaltsdisziplin zu setzen, die Ausweitung der staatlichen Konsumausgaben zu verhindern und die Tragfähigkeit der Schulden sicherzustellen. Die aktuelle Regelung biete ausreichend Raum für flexible Reaktionen des Staates in Krisen. Ökonomen dieses Lagers fürchten, dass mit einer Reform des Grundgesetzes, Tricksereien im Haushalt zunehmen würden.
44 Prozent der VWL-Professoren wollen die Schuldenbremse im Grundgesetz zwar erhalten, die Regelung aber reformieren. Nur so könnten der hohe Investitionsbedarf bei der Infrastruktur und die ökologische Transformation in Deutschland finanziert werden. An der gegenwärtigen Regelung kritisieren sie, dass diese nicht zwischen investiven und konsumtiven Ausgaben des Staates unterscheide. Zudem schränke die Jährlichkeit den Spielraum bei Krisen ein. Einzelne Ökonomen führen an, dass die Schuldenbremse gerade nicht wirksam sei, was die schuldenfinanzierten Sondervermögen zeigten.
Eine kleine Minderheit von sechs Prozent will die Schuldenbremse komplett abschaffen.
Welche Reformen der Schuldenbremse schlagen Ökonomen vor?
Von den Ökonomen, die eine Reform fordern, gibt es die meiste Unterstützung für eine Ausnahmeregel für Investitionen. 62 Prozent dieses Teils der Volkswirte ist dafür. 36 Prozent wollen dem Staat die Möglichkeit geben, in Konjunkturkrisen mehr Schulden zu machen, die im Aufschwung ausgeglichen werden müssen. 30 Prozent stützen den Vorschlag, bestimmte Ziele wie Klimaschutz oder Verteidigung von der Schuldenbremse auszunehmen. 18 Prozent unterstützen eine Erhöhung des Rahmens für neue Kredite in normalen Zeiten auf mehr als 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Welche Folgen hat das Schuldenurteil?
Als positiven Effekt erwarten die Ökonomen mehrheitlich, dass sich die Staatsschuldenquote infolge des Urteils des Verfassungsgerichts verbessert. Die Mehrheit geht aber auch davon aus, dass das Urteil in den nächsten ein bis zwei Jahren die politische und wirtschaftliche Situation verschlechtert. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung wird von 52 Prozent erwartet. Beim Klimaschutz und der Modernisierung der Wirtschaft erwarten 46 Prozent, bei der politischen Stabilität sogar 59 Prozent negative Folgen des Urteils.
Auf die mittlere Frist - also die nächsten fünf bis zehn Jahren – hellt sich die Einschätzung auf. Für die wirtschaftliche Entwicklung erwartet nur die Minderheit von 24 Prozent negative Folgen des Urteils, 28 Prozentr dagegen eine Verbesserung, die meisten aber keinen Einfluss (42 Prozent).
Ähnlich verhält es sich für die Modernisierung der Wirtschaft, dem Klima und der Stabilität. Jeweils ein Drittel erwartet auch in fünf bis zehn Jahren noch negative Folgen des Urteils. Mehr als 40 Prozent der Teilnehmer sehen keinen Einfluss.
Mehrheit für Aussetzen der Schuldenbremse 2023
Eine große Mehrheit von 66 Prozent der VWL-Professoren stützt den Plan der Regierung, für 2023 erneut eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen und die Schuldenbremse auszusetzen. Dies sei der einzige Weg, um das Jahr kurzfristig mit einem verfassungsgemäßen Haushalt abzuschließen. Sie Energiekrise am Anfang des Jahres biete auch die inhaltlichen Voraussetzungen für die Notlage. 28 Prozent der Hochschulökonomen lehnen die Aussetzung der Schuldenbremse 2023 ab.
Große Mehrheit der Volkswirte gegen SPD-Beschluss zur Haushaltsnotlage 2024
Für 2024 fordert etwa die Hälfte der Teilnehmer, die Haushaltslücke vor allem durch Einsparungen zu schließen. Der Staatshaushalt sei groß genug. Sparmöglichkeiten gebe es besonders bei Subventionen und Sozialausgaben. Die 17-Milliarden Lücke über höhere Steuern oder Schulden zu schließen, halten sie langfristig für schädlich. Sie stellen sich damit gegen den Beschluss des SPD-Parteitages, auch 2024 eine Notlage zu erklären, um mehr Schulden machen zu können.
Ihnen gegenüber steht ein großes Lager von Professoren, die auch 2024 eine höhere Neuverschuldung primäre Lösung sehen. Sie favorisieren dabei aber unterschiedliche Wege: Rund 15 Prozent fordern eine schnelle Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse, um Freiraum für Investitionen zu schaffen. 18 Prozent plädieren dafür, ein Sondervermögen zu Klima und Infrastruktur in Grundgesetz verankern, weil so Planungssicherheit geschaffen werde und die Mittel zweckgebunden seien. Fünf Prozent sprechen sich für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse aus, weil das am realistischsten sei. Ebenfalls fünf Prozent fordern primär Steuererhöhungen.
Sparpotenzial bei Subventionen und Bürgergeld
Wo sehen die Volkswirte den größten Spielraum für Einsparungen im Bundeshaushalt? Auf die offene Frage nach Potenzialen zur Einsparung antworteten 126 Ökonomen. Am häufigsten nannten sie mit 63 Prozent Subventionen. Konkret wurden besonders häufig die Förderung von Unternehmensansiedlungen sowie klimaschädliche Subventionen genannt. Mehr als die Hälfte der Ökonomen hält zudem Einsparungen im Sozialbereich für möglich. Am häufigsten nannten sie die geplante Erhöhung des Bürgergeldes sowie die Kindergrundsicherung. Bei Klimamaßnahmen sieht ein Viertel der Volkswirte Einsparpotenziale. Sie verknüpfen dies häufig mit der Forderung nach einer höheren Besteuerung von CO₂. Einsparpotenziale werden zudem bei der Rente (20 Prozent), in der Verwaltung (11 Prozent), bei Asyl (9 Prozent) und der Entwicklungshilfe (5 Prozent) gesehen. Mehrfachantworten waren möglich.
Höhere Steuern auf Emissionen - und weniger Ausnahmen
101 Ökonomen nannten auch Vorschläge für die Erhöhung von Steuern oder Abgaben. 19 Prozent gaben ausdrücklich an, dass sie Steuererhöhungen ablehnen. Dagegen forderten 37 Prozent höhere Steuern auf CO₂ und andere Emissionen. 30 Prozent finden, dass Erbschaft- und Schenkungssteuer erhöht werden sollten. 21 Prozent sind für eine höhere Einkommenssteuer, aber im Bereich des Spitzen- oder Reichensteuersatzes. 17 Prozent wollen die Einnahmen durch Verzicht auf Steuervergünstigen anheben. Dabei wird primär das Dienstwagenprivileg genannt. Ähnlich verhält es sich mit jenen 15 Prozent, die sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aussprechen. Sie wollen lediglich Ausnahmeregelungen abschaffen. Elf Prozent fordern höhere Steuern auf Vermögen und sechs Prozent höhere Steuern auf Kapitalerträge. Mehrfachnennungen waren möglich.
Das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Schuldenbremse ist zur Zerreißprobe für die Ampel-Koalition geworden. Als Folge müssen SPD, Grüne und FDP im Haushalt 2024 eine Lücke von 17 Milliarden Euro schließen. Ihr Streit legt die grundsätzlichen Unterschiede der Parteien in der Frage offen, wie viel Geld der Staat ausgeben und wie er seine Ausgaben finanzieren soll. Die Schuldenbremse spaltet aber auch die Ökonomen des Landes in zwei gleich große Lager. Das ergab eine Umfrage des Ifo-Instituts und der FAZ unter 187 Volkswirtschafts-Professoren und Professorinnen.
Eine knappe Hälfte (48 Prozent) der Volkswirte ist dafür, die Schuldenbremse im Grundgesetz in der jetzigen Form zu erhalten. Sie argumentieren, die Schuldenbremse sei notwendig, um der Politik Anreize für Haushaltsdisziplin zu setzen, die Ausweitung der staatlichen Konsumausgaben zu verhindern und die Tragfähigkeit der Schulden sicherzustellen. Die aktuelle Regelung biete ausreichend Raum für flexible Reaktionen des Staates in Krisen. Ökonomen dieses Lagers fürchten, dass mit einer Reform des Grundgesetzes, Tricksereien im Haushalt zunehmen würden.
44 Prozent der VWL-Professoren wollen die Schuldenbremse im Grundgesetz zwar erhalten, die Regelung aber reformieren. Nur so könnten der hohe Investitionsbedarf bei der Infrastruktur und die ökologische Transformation in Deutschland finanziert werden. An der gegenwärtigen Regelung kritisieren sie, dass diese nicht zwischen investiven und konsumtiven Ausgaben des Staates unterscheide. Zudem schränke die Jährlichkeit den Spielraum bei Krisen ein. Einzelne Ökonomen führen an, dass die Schuldenbremse gerade nicht wirksam sei, was die schuldenfinanzierten Sondervermögen zeigten.
Eine kleine Minderheit von sechs Prozent will die Schuldenbremse komplett abschaffen.
Welche Reformen der Schuldenbremse schlagen Ökonomen vor?
Von den Ökonomen, die eine Reform fordern, gibt es die meiste Unterstützung für eine Ausnahmeregel für Investitionen. 62 Prozent dieses Teils der Volkswirte ist dafür. 36 Prozent wollen dem Staat die Möglichkeit geben, in Konjunkturkrisen mehr Schulden zu machen, die im Aufschwung ausgeglichen werden müssen. 30 Prozent stützen den Vorschlag, bestimmte Ziele wie Klimaschutz oder Verteidigung von der Schuldenbremse auszunehmen. 18 Prozent unterstützen eine Erhöhung des Rahmens für neue Kredite in normalen Zeiten auf mehr als 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Welche Folgen hat das Schuldenurteil?
Als positiven Effekt erwarten die Ökonomen mehrheitlich, dass sich die Staatsschuldenquote infolge des Urteils des Verfassungsgerichts verbessert. Die Mehrheit geht aber auch davon aus, dass das Urteil in den nächsten ein bis zwei Jahren die politische und wirtschaftliche Situation verschlechtert. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung wird von 52 Prozent erwartet. Beim Klimaschutz und der Modernisierung der Wirtschaft erwarten 46 Prozent, bei der politischen Stabilität sogar 59 Prozent negative Folgen des Urteils.
Auf die mittlere Frist - also die nächsten fünf bis zehn Jahren – hellt sich die Einschätzung auf. Für die wirtschaftliche Entwicklung erwartet nur die Minderheit von 24 Prozent negative Folgen des Urteils, 28 Prozentr dagegen eine Verbesserung, die meisten aber keinen Einfluss (42 Prozent).
Ähnlich verhält es sich für die Modernisierung der Wirtschaft, dem Klima und der Stabilität. Jeweils ein Drittel erwartet auch in fünf bis zehn Jahren noch negative Folgen des Urteils. Mehr als 40 Prozent der Teilnehmer sehen keinen Einfluss.
Mehrheit für Aussetzen der Schuldenbremse 2023
Eine große Mehrheit von 66 Prozent der VWL-Professoren stützt den Plan der Regierung, für 2023 erneut eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen und die Schuldenbremse auszusetzen. Dies sei der einzige Weg, um das Jahr kurzfristig mit einem verfassungsgemäßen Haushalt abzuschließen. Sie Energiekrise am Anfang des Jahres biete auch die inhaltlichen Voraussetzungen für die Notlage. 28 Prozent der Hochschulökonomen lehnen die Aussetzung der Schuldenbremse 2023 ab.
Große Mehrheit der Volkswirte gegen SPD-Beschluss zur Haushaltsnotlage 2024
Für 2024 fordert etwa die Hälfte der Teilnehmer, die Haushaltslücke vor allem durch Einsparungen zu schließen. Der Staatshaushalt sei groß genug. Sparmöglichkeiten gebe es besonders bei Subventionen und Sozialausgaben. Die 17-Milliarden Lücke über höhere Steuern oder Schulden zu schließen, halten sie langfristig für schädlich. Sie stellen sich damit gegen den Beschluss des SPD-Parteitages, auch 2024 eine Notlage zu erklären, um mehr Schulden machen zu können.
Ihnen gegenüber steht ein großes Lager von Professoren, die auch 2024 eine höhere Neuverschuldung primäre Lösung sehen. Sie favorisieren dabei aber unterschiedliche Wege: Rund 15 Prozent fordern eine schnelle Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse, um Freiraum für Investitionen zu schaffen. 18 Prozent plädieren dafür, ein Sondervermögen zu Klima und Infrastruktur in Grundgesetz verankern, weil so Planungssicherheit geschaffen werde und die Mittel zweckgebunden seien. Fünf Prozent sprechen sich für ein erneutes Aussetzen der Schuldenbremse aus, weil das am realistischsten sei. Ebenfalls fünf Prozent fordern primär Steuererhöhungen.
Sparpotenzial bei Subventionen und Bürgergeld
Wo sehen die Volkswirte den größten Spielraum für Einsparungen im Bundeshaushalt? Auf die offene Frage nach Potenzialen zur Einsparung antworteten 126 Ökonomen. Am häufigsten nannten sie mit 63 Prozent Subventionen. Konkret wurden besonders häufig die Förderung von Unternehmensansiedlungen sowie klimaschädliche Subventionen genannt. Mehr als die Hälfte der Ökonomen hält zudem Einsparungen im Sozialbereich für möglich. Am häufigsten nannten sie die geplante Erhöhung des Bürgergeldes sowie die Kindergrundsicherung. Bei Klimamaßnahmen sieht ein Viertel der Volkswirte Einsparpotenziale. Sie verknüpfen dies häufig mit der Forderung nach einer höheren Besteuerung von CO₂. Einsparpotenziale werden zudem bei der Rente (20 Prozent), in der Verwaltung (11 Prozent), bei Asyl (9 Prozent) und der Entwicklungshilfe (5 Prozent) gesehen. Mehrfachantworten waren möglich.
Höhere Steuern auf Emissionen - und weniger Ausnahmen
101 Ökonomen nannten auch Vorschläge für die Erhöhung von Steuern oder Abgaben. 19 Prozent gaben ausdrücklich an, dass sie Steuererhöhungen ablehnen. Dagegen forderten 37 Prozent höhere Steuern auf CO₂ und andere Emissionen. 30 Prozent finden, dass Erbschaft- und Schenkungssteuer erhöht werden sollten. 21 Prozent sind für eine höhere Einkommenssteuer, aber im Bereich des Spitzen- oder Reichensteuersatzes. 17 Prozent wollen die Einnahmen durch Verzicht auf Steuervergünstigen anheben. Dabei wird primär das Dienstwagenprivileg genannt. Ähnlich verhält es sich mit jenen 15 Prozent, die sich für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aussprechen. Sie wollen lediglich Ausnahmeregelungen abschaffen. Elf Prozent fordern höhere Steuern auf Vermögen und sechs Prozent höhere Steuern auf Kapitalerträge. Mehrfachnennungen waren möglich.
Zitat von Gast am 11. Dezember 2023, 09:57 UhrIn der Haushaltskrise prasselt weiter viel Kritik auf die Ampel-Regierung ein. Der sächsische CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer schimpft nun über den Versuch, der Koalition, eine Notlage zu nutzen und nennt die schlimmen Folgen.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ist angesichts der Haushaltskrise auf die Ampel-Regierung losgegangen. Das Grundgesetz sehe vor, Notlagen bei echten Krisen wie der Flut im Ahrtal zu erklären. „Die jetzige Situation ist allerdings keine Naturkatastrophe, sondern sie ist politisch verschuldet. Die Bundesregierung hat zwei Jahre eine falsche Wirtschaftspolitik betrieben.“, moniert der CDU-Politiker in der „ Welt am Sonntag “ und nennt die Folgen. „Nun schmieren die Unternehmen ab, und die Sozialkosten explodieren.“ Dadurch sei der gesamte Bundeshaushalt in einer Schieflage.
Sein bitteres Fazit: „Wenn wir jetzt die wirtschafts- und finanzpolitische Richtung nicht grundlegend ändern, ist jeder Euro, den wir in den Haushaltstopf werfen, sinnlos und erzeugt nichts anderes als immer höhere Schulden.“ Er verspricht, dass Wir kosntruktiv mitwirken, wenn es der Koalition ernst damit ist umzusteuern, auch zu sparen. Wir dürfen als CDU nicht zusehen, wie diese Bundesregierung das Land auf den Abhang zusteuert."
„Wenn eine Million mehr Bürgergeldempfänger arbeiten, sparen wir 30 Milliarden Euro pro Jahr“
Zudem wies er erneut auf das große Sparpotenzial bei den Ausgaben für das Bürgergeld hin. „Wenn beispielsweise eine Million mehr Bürgergeldempfänger arbeiten würden, könnten pro Jahr 30 Milliarden Euro gespart werden. Für Maßnahmen, die dazu führen, stehen wir bereit, aber nicht dafür, die Schuldenbremse aufzuweichen“, sagte Kretschmer. Wer nicht arbeiten könne, solle selbstverständlich Unterstützung vom Staat bekommen. „Wer es aber kann, soll keine oder allenfalls stark gekürzte Leistungen erhalten“, betonte er.
Der Ministerpräsident, der auch stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender ist, nannte die zum 1. Januar 2024 geplante Erhöhung des Bürgergeldes um rund zwölf Prozent „Gift“. Er bekräftigte die Forderung seiner Partei, dass neu aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchtete kein Bürgergeld mehr erhalten sollten. Von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland arbeiteten nur 19 Prozent, in anderen EU-Ländern seien es 60 bis 70 Prozent. Deutschland habe vier bis fünf Millionen Bürgergeldempfänger, aber gleichzeitig 700.000 offene Stellen, die nicht besetzt werden. „Da merkt doch jeder, dass da was nicht stimmt“, sagte Kretschmer.
Es stelle sich auch die Frage, ob Migranten, die nach Deutschland kommen, aber nur geringqualifiziert sind, auch unterhalb der Mindestlohnsätze beschäftigt werden könnten, „mit der Möglichkeit aufzustocken“, sagte der CDU-Politiker weiter.
In der Haushaltskrise prasselt weiter viel Kritik auf die Ampel-Regierung ein. Der sächsische CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer schimpft nun über den Versuch, der Koalition, eine Notlage zu nutzen und nennt die schlimmen Folgen.
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ist angesichts der Haushaltskrise auf die Ampel-Regierung losgegangen. Das Grundgesetz sehe vor, Notlagen bei echten Krisen wie der Flut im Ahrtal zu erklären. „Die jetzige Situation ist allerdings keine Naturkatastrophe, sondern sie ist politisch verschuldet. Die Bundesregierung hat zwei Jahre eine falsche Wirtschaftspolitik betrieben.“, moniert der CDU-Politiker in der „ Welt am Sonntag “ und nennt die Folgen. „Nun schmieren die Unternehmen ab, und die Sozialkosten explodieren.“ Dadurch sei der gesamte Bundeshaushalt in einer Schieflage.
Sein bitteres Fazit: „Wenn wir jetzt die wirtschafts- und finanzpolitische Richtung nicht grundlegend ändern, ist jeder Euro, den wir in den Haushaltstopf werfen, sinnlos und erzeugt nichts anderes als immer höhere Schulden.“ Er verspricht, dass Wir kosntruktiv mitwirken, wenn es der Koalition ernst damit ist umzusteuern, auch zu sparen. Wir dürfen als CDU nicht zusehen, wie diese Bundesregierung das Land auf den Abhang zusteuert."
„Wenn eine Million mehr Bürgergeldempfänger arbeiten, sparen wir 30 Milliarden Euro pro Jahr“
Zudem wies er erneut auf das große Sparpotenzial bei den Ausgaben für das Bürgergeld hin. „Wenn beispielsweise eine Million mehr Bürgergeldempfänger arbeiten würden, könnten pro Jahr 30 Milliarden Euro gespart werden. Für Maßnahmen, die dazu führen, stehen wir bereit, aber nicht dafür, die Schuldenbremse aufzuweichen“, sagte Kretschmer. Wer nicht arbeiten könne, solle selbstverständlich Unterstützung vom Staat bekommen. „Wer es aber kann, soll keine oder allenfalls stark gekürzte Leistungen erhalten“, betonte er.
Der Ministerpräsident, der auch stellvertretender CDU-Bundesvorsitzender ist, nannte die zum 1. Januar 2024 geplante Erhöhung des Bürgergeldes um rund zwölf Prozent „Gift“. Er bekräftigte die Forderung seiner Partei, dass neu aus der Ukraine nach Deutschland Geflüchtete kein Bürgergeld mehr erhalten sollten. Von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland arbeiteten nur 19 Prozent, in anderen EU-Ländern seien es 60 bis 70 Prozent. Deutschland habe vier bis fünf Millionen Bürgergeldempfänger, aber gleichzeitig 700.000 offene Stellen, die nicht besetzt werden. „Da merkt doch jeder, dass da was nicht stimmt“, sagte Kretschmer.
Es stelle sich auch die Frage, ob Migranten, die nach Deutschland kommen, aber nur geringqualifiziert sind, auch unterhalb der Mindestlohnsätze beschäftigt werden könnten, „mit der Möglichkeit aufzustocken“, sagte der CDU-Politiker weiter.
Zitat von Gast am 11. Dezember 2023, 14:29 UhrMit drastischen Worten warnt CDU-Innenexperte Alexander Throm vor einer „Turbo-Einbürgerung“ und Doppelpass-Neuerungen. Entsprechende Pläne der Ampel seien schädlich für Deutschland – und ein unkalkulierbares Risiko für die innere Sicherheit.
In der Union wächst der Widerstand gegen die von der Ampelregierung geplanten Erleichterungen bei der Einbürgerung. Die größte Oppositionskraft im Bundestag befürchtet einen dauerhaften Schaden für Deutschland und warnt vor erheblichen Risiken für die innere Sicherheit durch eine „Turbo-Einbürgerung“
Nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sollen Einbürgerungen grundsätzlich schon nach drei und nicht wie bislang nach acht Jahren möglich sein. Mit einem neuen Gesetz, das vom Kabinett bereits auf den Weg gebracht wurde, soll auch die lange umstrittene doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht werden.
CDU-Innenexperte Throm: „Ampel schadet unserem Land“
Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisierte die Pläne von SPD, Grünen und FDP im Gespräch mit FOCUS online scharf: „Die Ampel beschließt ein Staatsangehörigkeits-Entwertungs-Gesetz und schadet damit unserem Land.“
Deutschland brauche „keine Turbo-Einbürgerung“, so Throm. Gerade beim Thema Staatsbürgerschaft gelte der Satz: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. „Und dafür ist die Prüffrist von fünf beziehungsweise gar nur drei Jahren viel zu kurz.“
In dieser Zeit könne nicht geprüft werden, ob die Menschen „tatsächlich nachhaltig integriert sind, also auf Dauer straffrei sind beziehungsweise ihren Lebensunterhalt selbst sichern können“, warnt der CDU-Politiker. „Es besteht damit das Risiko, dass wir zukünftig mehr nicht ausreichend integrierte Menschen haben, die dennoch den deutschen Pass erhalten. Das schadet unserem Land und ist völlig unnötig.“
Laut Throm reichten die bisherigen Fristen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft von sechs beziehungsweise acht Jahren völlig. „Denn die Einbürgerung sollte am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang.“
„Werden ausländische politische Konflikte importieren“
Throm zu FOCUS online: „Noch größer ist jedoch der Schaden bei der generellen Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Denn dadurch werden wir ausländische politische Konflikte, etwa aus der Türkei, nach Deutschland importieren.“ Der Unionsmann warnt eindringlich: „Diese Konflikte können dann über das deutsche Wahlrecht zu innerdeutschen Konflikten werden!“
Wer deutscher Staatsbürger werden wolle, müsse sich grundsätzlich zu unserem Land bekennen. „Dazu gehört in der Regel auch die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft“, so Throm. „Wer dazu nicht bereit ist, sollte - von Ausnahmen abgesehen - auch keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.“
Kritik übt der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang an den Liberalen. „Es ist besonders die FDP, welche seit Jahren auf eine Turbo-Einbürgerung drängt und damit unsere Staatsbürgerschaft entwertet. Das ist aber nicht im wohlverstandenen Interesse unseres Landes. Faesers Turbo-Einbürgerung wird dieses Land verändern - aber nicht zum Guten.“
Unionsmann: „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“
Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag Ende November hatte Throm scharfe Kritik geübt. „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“, sagte er.
Damit widersprach er Bundesinnenministerin Faeser, die erklärt hatte: „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird.“ Throm konterte: „Daran ist nichts modern.“ Es sei denn, man bezeichne den Verzicht auf eigene innerstaatliche Interessen zukünftig als modern.
Zuvor hatte unter anderem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Ampel-Pläne scharf gerügt: „Es gibt kaum ein Land der Welt, wo sie nach drei Jahren schon die Staatsangehörigkeit problemlos erwerben können.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erklärte, die deutsche Staatsbürgerschaft zu „verramschen“, fördere nicht die Integration, sondern geradezu das Gegenteil.
Experte nennt Pläne von SPD, Grünen und FDP „töricht“
Auch unter Nicht-Politikern regt sich Unmut. Bei einer Anhörung von Fachleuten an diesem Montag im Bundestag hagelte es Kritik an den Ampel-Plänen. So erklärte Professor Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Wiesbaden), es sei „töricht, mehrfache Staatsangehörigkeiten mit autoritären Staaten ohne weiteres zuzulassen“.
Friehe: „Wer an seiner bisherigen Zugehörigkeit zu einem autoritären Staat festhalten will, stellt sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst infrage.“ Es gebe „keine überzeugenden Gründe“ dafür, jemanden einzubürgern, „dem die Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit zu einem autoritären Regime wichtiger ist als der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“.
Verabschiedet werden muss das Gesetz vom Deutschen Bundestag, der Bundesrat muss formell nicht zustimmen.
Mit drastischen Worten warnt CDU-Innenexperte Alexander Throm vor einer „Turbo-Einbürgerung“ und Doppelpass-Neuerungen. Entsprechende Pläne der Ampel seien schädlich für Deutschland – und ein unkalkulierbares Risiko für die innere Sicherheit.
In der Union wächst der Widerstand gegen die von der Ampelregierung geplanten Erleichterungen bei der Einbürgerung. Die größte Oppositionskraft im Bundestag befürchtet einen dauerhaften Schaden für Deutschland und warnt vor erheblichen Risiken für die innere Sicherheit durch eine „Turbo-Einbürgerung“
Nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sollen Einbürgerungen grundsätzlich schon nach drei und nicht wie bislang nach acht Jahren möglich sein. Mit einem neuen Gesetz, das vom Kabinett bereits auf den Weg gebracht wurde, soll auch die lange umstrittene doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht werden.
CDU-Innenexperte Throm: „Ampel schadet unserem Land“
Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, kritisierte die Pläne von SPD, Grünen und FDP im Gespräch mit FOCUS online scharf: „Die Ampel beschließt ein Staatsangehörigkeits-Entwertungs-Gesetz und schadet damit unserem Land.“
Deutschland brauche „keine Turbo-Einbürgerung“, so Throm. Gerade beim Thema Staatsbürgerschaft gelte der Satz: Drum prüfe, wer sich ewig bindet. „Und dafür ist die Prüffrist von fünf beziehungsweise gar nur drei Jahren viel zu kurz.“
In dieser Zeit könne nicht geprüft werden, ob die Menschen „tatsächlich nachhaltig integriert sind, also auf Dauer straffrei sind beziehungsweise ihren Lebensunterhalt selbst sichern können“, warnt der CDU-Politiker. „Es besteht damit das Risiko, dass wir zukünftig mehr nicht ausreichend integrierte Menschen haben, die dennoch den deutschen Pass erhalten. Das schadet unserem Land und ist völlig unnötig.“
Laut Throm reichten die bisherigen Fristen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft von sechs beziehungsweise acht Jahren völlig. „Denn die Einbürgerung sollte am Ende eines Integrationsprozesses stehen und nicht am Anfang.“
„Werden ausländische politische Konflikte importieren“
Throm zu FOCUS online: „Noch größer ist jedoch der Schaden bei der generellen Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Denn dadurch werden wir ausländische politische Konflikte, etwa aus der Türkei, nach Deutschland importieren.“ Der Unionsmann warnt eindringlich: „Diese Konflikte können dann über das deutsche Wahlrecht zu innerdeutschen Konflikten werden!“
Wer deutscher Staatsbürger werden wolle, müsse sich grundsätzlich zu unserem Land bekennen. „Dazu gehört in der Regel auch die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft“, so Throm. „Wer dazu nicht bereit ist, sollte - von Ausnahmen abgesehen - auch keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.“
Kritik übt der CDU-Politiker in diesem Zusammenhang an den Liberalen. „Es ist besonders die FDP, welche seit Jahren auf eine Turbo-Einbürgerung drängt und damit unsere Staatsbürgerschaft entwertet. Das ist aber nicht im wohlverstandenen Interesse unseres Landes. Faesers Turbo-Einbürgerung wird dieses Land verändern - aber nicht zum Guten.“
Unionsmann: „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“
Bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag Ende November hatte Throm scharfe Kritik geübt. „Solche Gesetzentwürfe spalten unser Land“, sagte er.
Damit widersprach er Bundesinnenministerin Faeser, die erklärt hatte: „Wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird.“ Throm konterte: „Daran ist nichts modern.“ Es sei denn, man bezeichne den Verzicht auf eigene innerstaatliche Interessen zukünftig als modern.
Zuvor hatte unter anderem Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Ampel-Pläne scharf gerügt: „Es gibt kaum ein Land der Welt, wo sie nach drei Jahren schon die Staatsangehörigkeit problemlos erwerben können.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt erklärte, die deutsche Staatsbürgerschaft zu „verramschen“, fördere nicht die Integration, sondern geradezu das Gegenteil.
Experte nennt Pläne von SPD, Grünen und FDP „töricht“
Auch unter Nicht-Politikern regt sich Unmut. Bei einer Anhörung von Fachleuten an diesem Montag im Bundestag hagelte es Kritik an den Ampel-Plänen. So erklärte Professor Matthias Friehe von der EBS Universität für Wirtschaft und Recht (Wiesbaden), es sei „töricht, mehrfache Staatsangehörigkeiten mit autoritären Staaten ohne weiteres zuzulassen“.
Friehe: „Wer an seiner bisherigen Zugehörigkeit zu einem autoritären Staat festhalten will, stellt sein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung selbst infrage.“ Es gebe „keine überzeugenden Gründe“ dafür, jemanden einzubürgern, „dem die Beibehaltung seiner Staatsangehörigkeit zu einem autoritären Regime wichtiger ist als der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit“.
Verabschiedet werden muss das Gesetz vom Deutschen Bundestag, der Bundesrat muss formell nicht zustimmen.
Zitat von Gast am 13. Dezember 2023, 10:55 UhrDie deutsche Volkswirtschaft hängt seit geraumer Zeit in der Stagnation fest. Nun droht nach einer Schrumpfung der gesamtwirtschaftlichen Leistung um rund ein halbes Prozent im Jahr 2023 eine Verstetigung des Sinkflugs.
Die aktuelle IW-Konjunkturprognose lässt für das Jahr 2024 einen Rückgang beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) von einem halben Prozent erwarten.
Mit Blick auf die letzten sieben Dekaden wird die Dimension deutlich, denn nur 2002 und 2003 sank das reale BIP in zwei aufeinander folgenden Jahren. Alle anderen Rezessionen waren von einem schärferen Einbruch und einer zügigeren sowie kräftigeren Erholung geprägt. Schon das Verharren in der Stagnation erweist sich als besondere wirtschaftspolitische Herausforderung, weil keine Fantasie auf eine Besserung aus der endogenen Korrektur wirtschaftlicher Verhältnisse entsteht.
Multiple Herausforderungen
Besonders mühsam wird es bei multiplen Herausforderungen. Die Liste ist lang und bekannt:
- immer noch Nachwirkungen der Pandemie
- Schock des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine
- Verwerfungen an den globalen Energiemärkten
- geopolitische Spannungen
- wirtschaftliche Schwäche in China
- hohe Inflation und deren geldpolitische Remedur
Das waren alles Entwicklungen, die für die deutsche Volkswirtschaft überwiegend exogen begründet waren oder sich zumindest der Kontrolle durch die heimische Politik direkt entzogen. Deren Aufgabe bestand zunächst darin, das Schlimmste zu verhindern, wie mit Blick auf eine Gasmangellage, oder die Folgen abzufedern, wie im Stillstand der Pandemie und angesichts hoher Energiepreise.
Deutsche Volkswirtschaft anfällig für globale Investitionsschwächen
Strukturell macht vor allem der im internationalen Vergleich hohe Anteil an Investitionsgüterproduktion die deutsche Volkswirtschaft anfällig für globale Investitionsschwächen. Der international überdurchschnittliche Industrieanteil lässt Deutschland zudem die globalen Versorgungsrisiken und vorleistungsbedingten Kostenschocks stärker spüren als andere Volkswirtschaften. Das gilt speziell für die energieintensiven Industrien, die eine wichtige Basis für die stark arbeitsteilig aufgestellten Industrieprozesse sind. In diesem Umfeld macht sich besonders negativ bemerkbar, dass die deutsche Wirtschaftspolitik seit Jahren wenig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts getan hat: Kostenthemen belasten den Standort.
Belastungen als dauerhaftes Wettbewerbshandicap
So werden von zwei Drittel der vom IW befragten Unternehmen die Belastungen durch die Energie-, Rohstoff- und Materialkosten als dauerhaftes Wettbewerbshandicap angesehen, 40 Prozent empfinden steigende Lohnkosten als starke Mehrbelastung. Hinzu kommt die relative Positionsverschlechterung bei der Unternehmensbesteuerung, weil andere Länder ambitionierter waren. In diesen verschärften Standortwettbewerb wirkte wie ein institutioneller Schock das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsschuldenrecht. Was zunächst wie die Identifikation einer Fehlbuchung schien, wuchs sich durch die Nichtigerklärung schnell zu einer großen Krise der Haushaltspolitik des Bundes aus: Der Haushalt 2023 wurde verfassungswidrig, der Klima- und Transformationsfonds war ohne Finanzierung, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und andere kleiner Fonds müssen aufgelöst werden, der Entwurf zum Bundeshaushalt war plötzlich Makulatur.
Dramatische Verunsicherung der Unternehmen
Die Verunsicherung der Unternehmen am Standort hat sich dadurch dramatisch verschärft, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem man hoffen konnte, dass sich der Investitionsattentismus langsam auflöst. Doch nun ist die Grundlage dafür vollends ins Wanken gekommen. Die staatlichen Investitionen sind durch die Haushaltssperre ebenso betroffen wie zugesagte, aber noch nicht rechtlich bewilligte Förderungen. Unabhängig was man im Einzelnen davon hält, resultiert daraus vor allem Verunsicherung. Besonders stark dürfte dieser Effekt bei der ohnehin gebeutelten energieintensiven Industrie sein. Der mühsam von der Regierung gefundene Kompromiss zur Stromsteuer – Absenkung auf EU-Niveau und Spitzenausgleich sowie Super-Cap für energieintensive Sektoren – mag vielleicht noch zu retten sein, für Absenkung der Netzentgelte ist das fraglich.
Das Aufschieben von Investitionsentscheidungen, das seitens der Unternehmen lange mit Blick auf die langsamen Regierungsentscheidungen geübt wurde, dürfte immer weniger durchhaltbar sein. Der Industriestandort Deutschland wird durch Verlagerungen massiv belastet werden. Das geht in seinen Wirkungen weit über die Konjunktur hinaus und wird den Umbau der Volkswirtschaft vor allem passiv – durch Stilllegung und Abwanderung – betreiben. Die Stärkung des privaten Konsums infolge der sich weiter zurückbildenden Inflation wird das nicht ausgleichen können, zumal der Konsumklima den Möglichkeiten hinterherhinkt. Und die Hoffnung auf Zinssenkungen wird den Bausektor noch nicht nachhaltig wiederbeleben.
Ampel muss Standortverbesserung herbeiführen
So verlängert die heimische Politik die Rezession in der deutschen Volkswirtschaft –aus Mangel an Einsicht darüber, was jetzt zu tun ist: Eine umfassende Standortverbesserung für Wettbewerbsfähigkeit über verlässliche Rahmenbedingungen, gute Infrastruktur und geringere Steuerlasten. Stattdessen definieren die Regierungsparteien ideologisch getrieben Tabus: keine Kürzung bei heiligen Haushaltsposten, kein Wanken bei der mindestens ebenso heiligen Schuldenbremse. Jeder muss sich jetzt bewegen, damit alle zusammen etwas bewegen können. Man wird sehen, ob der Haushaltskompromiss der Bundesregierung trägt.
Die deutsche Volkswirtschaft hängt seit geraumer Zeit in der Stagnation fest. Nun droht nach einer Schrumpfung der gesamtwirtschaftlichen Leistung um rund ein halbes Prozent im Jahr 2023 eine Verstetigung des Sinkflugs.
Die aktuelle IW-Konjunkturprognose lässt für das Jahr 2024 einen Rückgang beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) von einem halben Prozent erwarten.
Mit Blick auf die letzten sieben Dekaden wird die Dimension deutlich, denn nur 2002 und 2003 sank das reale BIP in zwei aufeinander folgenden Jahren. Alle anderen Rezessionen waren von einem schärferen Einbruch und einer zügigeren sowie kräftigeren Erholung geprägt. Schon das Verharren in der Stagnation erweist sich als besondere wirtschaftspolitische Herausforderung, weil keine Fantasie auf eine Besserung aus der endogenen Korrektur wirtschaftlicher Verhältnisse entsteht.
Multiple Herausforderungen
Besonders mühsam wird es bei multiplen Herausforderungen. Die Liste ist lang und bekannt:
-
- immer noch Nachwirkungen der Pandemie
- Schock des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine
- Verwerfungen an den globalen Energiemärkten
- geopolitische Spannungen
- wirtschaftliche Schwäche in China
- hohe Inflation und deren geldpolitische Remedur
Das waren alles Entwicklungen, die für die deutsche Volkswirtschaft überwiegend exogen begründet waren oder sich zumindest der Kontrolle durch die heimische Politik direkt entzogen. Deren Aufgabe bestand zunächst darin, das Schlimmste zu verhindern, wie mit Blick auf eine Gasmangellage, oder die Folgen abzufedern, wie im Stillstand der Pandemie und angesichts hoher Energiepreise.
Deutsche Volkswirtschaft anfällig für globale Investitionsschwächen
Strukturell macht vor allem der im internationalen Vergleich hohe Anteil an Investitionsgüterproduktion die deutsche Volkswirtschaft anfällig für globale Investitionsschwächen. Der international überdurchschnittliche Industrieanteil lässt Deutschland zudem die globalen Versorgungsrisiken und vorleistungsbedingten Kostenschocks stärker spüren als andere Volkswirtschaften. Das gilt speziell für die energieintensiven Industrien, die eine wichtige Basis für die stark arbeitsteilig aufgestellten Industrieprozesse sind. In diesem Umfeld macht sich besonders negativ bemerkbar, dass die deutsche Wirtschaftspolitik seit Jahren wenig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts getan hat: Kostenthemen belasten den Standort.
Belastungen als dauerhaftes Wettbewerbshandicap
So werden von zwei Drittel der vom IW befragten Unternehmen die Belastungen durch die Energie-, Rohstoff- und Materialkosten als dauerhaftes Wettbewerbshandicap angesehen, 40 Prozent empfinden steigende Lohnkosten als starke Mehrbelastung. Hinzu kommt die relative Positionsverschlechterung bei der Unternehmensbesteuerung, weil andere Länder ambitionierter waren. In diesen verschärften Standortwettbewerb wirkte wie ein institutioneller Schock das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Staatsschuldenrecht. Was zunächst wie die Identifikation einer Fehlbuchung schien, wuchs sich durch die Nichtigerklärung schnell zu einer großen Krise der Haushaltspolitik des Bundes aus: Der Haushalt 2023 wurde verfassungswidrig, der Klima- und Transformationsfonds war ohne Finanzierung, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und andere kleiner Fonds müssen aufgelöst werden, der Entwurf zum Bundeshaushalt war plötzlich Makulatur.
Dramatische Verunsicherung der Unternehmen
Die Verunsicherung der Unternehmen am Standort hat sich dadurch dramatisch verschärft, und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem man hoffen konnte, dass sich der Investitionsattentismus langsam auflöst. Doch nun ist die Grundlage dafür vollends ins Wanken gekommen. Die staatlichen Investitionen sind durch die Haushaltssperre ebenso betroffen wie zugesagte, aber noch nicht rechtlich bewilligte Förderungen. Unabhängig was man im Einzelnen davon hält, resultiert daraus vor allem Verunsicherung. Besonders stark dürfte dieser Effekt bei der ohnehin gebeutelten energieintensiven Industrie sein. Der mühsam von der Regierung gefundene Kompromiss zur Stromsteuer – Absenkung auf EU-Niveau und Spitzenausgleich sowie Super-Cap für energieintensive Sektoren – mag vielleicht noch zu retten sein, für Absenkung der Netzentgelte ist das fraglich.
Das Aufschieben von Investitionsentscheidungen, das seitens der Unternehmen lange mit Blick auf die langsamen Regierungsentscheidungen geübt wurde, dürfte immer weniger durchhaltbar sein. Der Industriestandort Deutschland wird durch Verlagerungen massiv belastet werden. Das geht in seinen Wirkungen weit über die Konjunktur hinaus und wird den Umbau der Volkswirtschaft vor allem passiv – durch Stilllegung und Abwanderung – betreiben. Die Stärkung des privaten Konsums infolge der sich weiter zurückbildenden Inflation wird das nicht ausgleichen können, zumal der Konsumklima den Möglichkeiten hinterherhinkt. Und die Hoffnung auf Zinssenkungen wird den Bausektor noch nicht nachhaltig wiederbeleben.
Ampel muss Standortverbesserung herbeiführen
So verlängert die heimische Politik die Rezession in der deutschen Volkswirtschaft –aus Mangel an Einsicht darüber, was jetzt zu tun ist: Eine umfassende Standortverbesserung für Wettbewerbsfähigkeit über verlässliche Rahmenbedingungen, gute Infrastruktur und geringere Steuerlasten. Stattdessen definieren die Regierungsparteien ideologisch getrieben Tabus: keine Kürzung bei heiligen Haushaltsposten, kein Wanken bei der mindestens ebenso heiligen Schuldenbremse. Jeder muss sich jetzt bewegen, damit alle zusammen etwas bewegen können. Man wird sehen, ob der Haushaltskompromiss der Bundesregierung trägt.
Zitat von Gast am 14. Dezember 2023, 06:18 UhrDie Ampel-Regierung hat sich im Haushaltsstreit geeinigt - endlich. Hinter dem Kompromiss stecken zwei wichtige Erkenntnisse. Denn die Ampel-Parteien haben Angst vor Neuwahlen. Und sie hoffen, dass sich die Finanzlage des Bundes in den kommenden Jahren bessert.
Sie haben sich zusammengerauft - mal wieder. Wobei der Zwang zu einem Haushaltskompromiss sehr groß war. Einen weiteren verfassungswidrigen Etat konnten sich SPD, Grüne und FDP nicht leisten.
Hätten sie damit doch das barsche Urteil von Oppositionsführer Friedrich Merz gegenüber Bundeskanzler Olaf Scholz selbst bestätigt: „Sie können es nicht.“ Es war keine einfache Operation, die im Klima- und Transformationsfonds fehlenden 60 Milliarden Euro auf verfassungskonforme Weise auszugleichen.
Es gelang, weil die Ampel-Parteien sich in zwei Punkten einig waren: In ihrer Angst vor Neuwahlen und ihrer Hoffnung, dass sich die Finanzlage des Bundes im Laufe der nächsten beiden Jahren vielleicht ja bessern könnte.
Angst hätte insbesondere die FDP haben müssen
Die Angst, sich dem Votum der Wähler stellen zu müssen, ist nachvollziehbar. Die SPD würde bei weniger als 20 Prozent landen, die Grünen brächten es vielleicht auf 13 Prozent. Die FDP müsste gar um ihre parlamentarische Existenz bangen. Solche trüben Aussichten fördern die Kompromissfähigkeit auf allen Seiten.
Angst hätte insbesondere die FDP haben müssen, wenn sie einer abermaligen Aussetzung der Schuldenbremse zugestimmt hätte. Bei den Liberalen steht nämlich ein Mitgliederentscheid über den Verbleib in der Regierung an. Den hätten die Rebellen, die unbedingt raus aus der Ampel wollen, unter diesen Umständen sicher gewonnen.
Ein solches Votum der Parteibasis bindet bei den Freien Demokraten weder den Parteivorstand noch die Bundestagsfraktion. Gleichwohl müsste Christian Lindner bei einem Misstrauensvotum gegen seinen Koalitions-Kurs wohl den Parteivorsitz abgeben. Das könnte die Ampel gefährden.
Bei der für den Bundeshaushalt 2024 gefundenen Lösung müssen die Grünen durch die Einsparungen bei der Klimapolitik große Zugeständnisse machen. Der „Klimakanzler“ hat jetzt versicherte, man halte an den eigenen Zielen fest. Sehr glaubwürdig ist das aber nicht.
Das ist wohl als Signal an seine SPD gedacht
Es spricht viel dafür, dass Scholz seinen Finanzminister bei dessen Nein zur Aussetzung der Schuldenbremse unterstützt hat - nicht aus Überzeugung, sondern allein unter dem Aspekt des Machterhalts. Allerdings schließt Scholz nicht aus, dass 2024 unter Umständen eine Lage eintreten könnte, mit der sich eine viel höhere Verschuldung rechtfertigen ließe.
Das ist wohl als Signal an seine SPD gedacht. Die hatte auf ihrem Parteitag am Wochenende die Schuldenbremse zur Hauptschuldigen für fast alle Übel in diesem Land erklärt. Die Parteilinke und die Jusos werden Scholz jetzt sicher keinen Beifall spenden.
Neben der Angst vor Neuwahlen hält noch ein weiterer „Klebstoff“ die Ampel zusammen - das Prinzip Hoffnung.
Niemand weiß, wie sich die Weltwirtschaft im neuen Jahr entwickeln wird. Beispielsweise könnten die sinkenden Zinsen der deutschen Wirtschaft neuen Schwung verleihen und die Steuereinnahmen stärker sprudeln lassen.
SPD und Grüne haben ihre Parteitage hinter sich
Hoffen muss die Ampel ebenfalls darauf, dass andere Länder ihre Unterstützung für die Ukraine nicht nennenswert reduzieren. In diesem Fall könnte die Bundesrepublik unter Druck geraten, ihre Hilfen über das beschlossene Maß hinaus ausweiten zu müssen.
SPD und Grüne haben ihre Parteitage hinunter sich. Unzufriedenheit mit dem Haushaltskompromiss kann sich allenfalls in Stellungnahmen von Funktionsträgern äußern. Ein Aufstand ihrer Delegierten mit entsprechenden Beschlüssen ist dagegen ausgeschlossen.
Dagegen haben die Ampel-Partner „eingepreist“, dass die FDP-Basis mit dem Haushalt 2024 leben können muss. SPD und Grüne müssen folglich hoffen, dass die FDP-Mitglieder die Streichung von steuerlichen Vergünstigungen oder die Erhöhung der CO2-Abgabe nicht als Steuererhöhungen verstehen.
Die Initiatoren des Mitgliederentscheids werden genau dies sicherlich versuchen. Da setzen die roten und grünen Koalitionäre ihre Hoffnungen wohl auf Lindners rhetorisches Geschick und seine Überzeugungskraft.
Bürger werden Kompromiss deutlich zu spüren bekommen
Falls der Etat-Kompromiss Anfang nächsten Jahres verabschiedet wird, werden die Bürger dies deutlich zu spüren bekommen: an der Tankstelle, an der Strom- und Gasrechnung, beim Fliegen oder im Restaurant.
Das dürfte die Umfragewerte für die Regierungsparteien nicht gerade steigen lassen. Auch wenn - gerade in der Politik - die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt: Für diese Reparatur an ihrer riskanten Finanzpolitik können die Ampel-Parteien nicht auf Beifall der Wähler hoffen.
Die Ampel-Regierung hat sich im Haushaltsstreit geeinigt - endlich. Hinter dem Kompromiss stecken zwei wichtige Erkenntnisse. Denn die Ampel-Parteien haben Angst vor Neuwahlen. Und sie hoffen, dass sich die Finanzlage des Bundes in den kommenden Jahren bessert.
Sie haben sich zusammengerauft - mal wieder. Wobei der Zwang zu einem Haushaltskompromiss sehr groß war. Einen weiteren verfassungswidrigen Etat konnten sich SPD, Grüne und FDP nicht leisten.
Hätten sie damit doch das barsche Urteil von Oppositionsführer Friedrich Merz gegenüber Bundeskanzler Olaf Scholz selbst bestätigt: „Sie können es nicht.“ Es war keine einfache Operation, die im Klima- und Transformationsfonds fehlenden 60 Milliarden Euro auf verfassungskonforme Weise auszugleichen.
Es gelang, weil die Ampel-Parteien sich in zwei Punkten einig waren: In ihrer Angst vor Neuwahlen und ihrer Hoffnung, dass sich die Finanzlage des Bundes im Laufe der nächsten beiden Jahren vielleicht ja bessern könnte.
Angst hätte insbesondere die FDP haben müssen
Die Angst, sich dem Votum der Wähler stellen zu müssen, ist nachvollziehbar. Die SPD würde bei weniger als 20 Prozent landen, die Grünen brächten es vielleicht auf 13 Prozent. Die FDP müsste gar um ihre parlamentarische Existenz bangen. Solche trüben Aussichten fördern die Kompromissfähigkeit auf allen Seiten.
Angst hätte insbesondere die FDP haben müssen, wenn sie einer abermaligen Aussetzung der Schuldenbremse zugestimmt hätte. Bei den Liberalen steht nämlich ein Mitgliederentscheid über den Verbleib in der Regierung an. Den hätten die Rebellen, die unbedingt raus aus der Ampel wollen, unter diesen Umständen sicher gewonnen.
Ein solches Votum der Parteibasis bindet bei den Freien Demokraten weder den Parteivorstand noch die Bundestagsfraktion. Gleichwohl müsste Christian Lindner bei einem Misstrauensvotum gegen seinen Koalitions-Kurs wohl den Parteivorsitz abgeben. Das könnte die Ampel gefährden.
Bei der für den Bundeshaushalt 2024 gefundenen Lösung müssen die Grünen durch die Einsparungen bei der Klimapolitik große Zugeständnisse machen. Der „Klimakanzler“ hat jetzt versicherte, man halte an den eigenen Zielen fest. Sehr glaubwürdig ist das aber nicht.
Das ist wohl als Signal an seine SPD gedacht
Es spricht viel dafür, dass Scholz seinen Finanzminister bei dessen Nein zur Aussetzung der Schuldenbremse unterstützt hat - nicht aus Überzeugung, sondern allein unter dem Aspekt des Machterhalts. Allerdings schließt Scholz nicht aus, dass 2024 unter Umständen eine Lage eintreten könnte, mit der sich eine viel höhere Verschuldung rechtfertigen ließe.
Das ist wohl als Signal an seine SPD gedacht. Die hatte auf ihrem Parteitag am Wochenende die Schuldenbremse zur Hauptschuldigen für fast alle Übel in diesem Land erklärt. Die Parteilinke und die Jusos werden Scholz jetzt sicher keinen Beifall spenden.
Neben der Angst vor Neuwahlen hält noch ein weiterer „Klebstoff“ die Ampel zusammen - das Prinzip Hoffnung.
Niemand weiß, wie sich die Weltwirtschaft im neuen Jahr entwickeln wird. Beispielsweise könnten die sinkenden Zinsen der deutschen Wirtschaft neuen Schwung verleihen und die Steuereinnahmen stärker sprudeln lassen.
SPD und Grüne haben ihre Parteitage hinter sich
Hoffen muss die Ampel ebenfalls darauf, dass andere Länder ihre Unterstützung für die Ukraine nicht nennenswert reduzieren. In diesem Fall könnte die Bundesrepublik unter Druck geraten, ihre Hilfen über das beschlossene Maß hinaus ausweiten zu müssen.
SPD und Grüne haben ihre Parteitage hinunter sich. Unzufriedenheit mit dem Haushaltskompromiss kann sich allenfalls in Stellungnahmen von Funktionsträgern äußern. Ein Aufstand ihrer Delegierten mit entsprechenden Beschlüssen ist dagegen ausgeschlossen.
Dagegen haben die Ampel-Partner „eingepreist“, dass die FDP-Basis mit dem Haushalt 2024 leben können muss. SPD und Grüne müssen folglich hoffen, dass die FDP-Mitglieder die Streichung von steuerlichen Vergünstigungen oder die Erhöhung der CO2-Abgabe nicht als Steuererhöhungen verstehen.
Die Initiatoren des Mitgliederentscheids werden genau dies sicherlich versuchen. Da setzen die roten und grünen Koalitionäre ihre Hoffnungen wohl auf Lindners rhetorisches Geschick und seine Überzeugungskraft.
Bürger werden Kompromiss deutlich zu spüren bekommen
Falls der Etat-Kompromiss Anfang nächsten Jahres verabschiedet wird, werden die Bürger dies deutlich zu spüren bekommen: an der Tankstelle, an der Strom- und Gasrechnung, beim Fliegen oder im Restaurant.
Das dürfte die Umfragewerte für die Regierungsparteien nicht gerade steigen lassen. Auch wenn - gerade in der Politik - die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt: Für diese Reparatur an ihrer riskanten Finanzpolitik können die Ampel-Parteien nicht auf Beifall der Wähler hoffen.
Zitat von Gast am 15. Dezember 2023, 06:47 Uhr„Buchungstrick“ oder „verfassungsrechtlich sehr riskant“? Die Ampel und die Notlage
Die Bundesregierung prüft, im nächsten Jahr eine Ausnahme von der Schuldenbremse zu schaffen – indem sie wegen des Ahrtal-Hochwassers 2021 die Notlage erklärt. CDU-Chef Merz spricht von „finanzpolitischer Trickserei“. Auch Fachleute halten das Vorgehen aus mehreren Gründen für heikel.
Friedrich Merz glaubt dem Kanzler und dem Bundesfinanzminister nicht. Von wegen, Haushaltskrise gemeistert, zurück zu soliden Finanzen. Von wegen, Ende der Ausgabenpolitik ohne Bremse, ohne neue Schulden. „Mitte des Jahres werden sie die Notlage erklären“, warf der CDU- und Unionsfraktionschef Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Bundestag nach der Regierungserklärung des Kanzlers vor. Dann werde die Ampel die Schuldenbremse lösen und neue milliardenschwere Kredite aufnehmen. Sprich: so weitermachen wie bisher. Irgendwo ist schließlich immer Krise. Merz sprach von „finanzpolitischer Trickserei“.
Den Verdacht genährt hatten Koalitionspolitiker mit Hinweisen zur weiteren Unterstützung der Ukraine und der Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Ahrtal. Man prüfe eine Ausnahme von der Schuldenbremse zwecks weiterer Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 betroffenen Menschen, hatte der Kanzler erklärt. Und dass man bereit sein müsse, der Ukraine zur Seite zu stehen, für den Fall, dass Unterstützung von Verbündeten ausbleibe.
Ob die Schuldenbremse damit im kommenden Jahr ausgesetzt werde, „kann man gegenwärtig nicht voraussehen“, erklärte Finanzminister Lindner. „Die Lage wird dann bewertet, wenn sie da wäre. Gegenwärtig benötigen wir das nicht“, so Lindner. Die Union schaut aber schon auf das kommende Jahr.
Sich die Option auf neue Kredite demonstrativ offenzuhalten, nachdem man gerade von Bundesverfassungsgericht für seine Schuldenpolitik zurückgepfiffen wurde, hat durchaus eine gewisse Chuzpe. Zumal dafür ein Ereignis wie die Ahrtal-Flut herangezogen wird, das zweifellos eine Naturkatastrophe mit dramatischen Folgen war. Die aber eben auch zweieinhalb Jahre zurückliegt.
Und ob weitere, umfassende Hilfen für die Ukraine nötig sind, lässt sich derzeit nicht absehen. So gesehen bieten Scholz und Lindner der Opposition Angriffsfläche. Doch wie Hilfen für die Flutopfer und die Ukraine im Haushalt 2024 abgebildet werden können, wird auch in der Koalition debattiert.
Wenig umstritten sind weitere, höhere Mittel für die Ukraine. „Wir müssen uns nicht nur auf eine Verschärfung der militärischen Situation in der Ukraine einstellen, sondern auch auf den Fall, dass Donald Trump die US-Präsidentschaftswahlen gewinnt oder der US-Kongress die Unterstützung für die Ukraine runterfährt. Dann stehen wir in der Verantwortung und müssen weitere Mittel bereitstellen“, sagt Sebastian Schäfer, Finanzpolitiker der Grünen-Bundestagsfraktion. „Darum geht es, nicht darum, generell die Schleusen zu öffnen.“
Kontroverser wird diskutiert, aus welchem Topf weitere Ahrtal-Hilfen kommen sollen. „Das Grundgesetz sieht in einem engen Rahmen die Möglichkeit vor, im Fall einer außerordentlichen Notlage Kredite zu ihrer Bewältigung aufzunehmen, nur in diesem Fall würde die Koalition davon Gebrauch machen. Das hat nichts mit Trickserei zu tun“, sagt der FDP-Haushaltspolitiker Frank Schäffler.
Er meint aber auch: „Hilfen für das Ahrtal haben wir im Haushalt 2023 über die Aufhebung der Schuldenbremse geklärt. Was nun an weiteren Mitteln nötig ist, kann meiner Meinung nach im regulären Haushalt aufgebracht werden.“ Er hält also nichts davon, aus diesem Grund die Schuldenbremse zu lockern, und auch nichts von den „verbrieften Prüfungen“ dazu, die Scholz angekündigt hatte.
Wie Ökonomen und Juristen das Vorgehen bewerten
Dass die finanziellen Folgen der Flutkatastrophe von 2021 immer noch eine Notlage zur Außerkraftsetzung der Schuldenbremse darstellen, hatten Fachleute schon bei dem vom Bundeskabinett Anfang Dezember beschlossenen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2023 infrage gestellt.
Über den sagte der Erlanger Finanzwissenschaftler Thiess Büttner bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags am 5. Dezember, dass die für das Ahrtal und angrenzende Regionen vorgesehenen Hilfen von 1,6 Milliarden Euro „ganz sicher keine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage“ seien, „die jetzt einen Nachtragshaushalt oder gar die Erklärung einer Notlage zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich machen würde“. Büttner weiter: „Von daher sehe ich hier einen geringfügigen, aber zugleich überflüssigen Buchungstrick.“
Ähnlich monierte der Volkswirtschaftler Fritz Söllner von der TU Ilmenau, die Ahrtal-Krise sei „jetzt schon zu lange her“. Das damit heute noch verbundene Haushaltsvolumen sei „bestimmt nicht so, dass die Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird“.
Der Heidelberger Staats- und Finanzrechtler Hanno Kube äußerte sich in der Anhörung zwar zurückhaltender zu den Notlagen-Begründungen im Nachtragshaushalt und sah bei der Ahrtal-Hilfe nur spezielle „Schwierigkeiten“. Doch nun, da die Folgen der Flutkatastrophe auch für den Haushalt 2024 als Begründung für eine Notlagen-Klausel dienen sollen, wird Kube deutlich kritischer: „Ich halte einen Notlagenbeschluss 2024 für die Ahrtal-Hilfe für verfassungsrechtlich sehr riskant“, sagte Kube. „Denn die Notlagenkreditaufnahme erfordert, dass sich die Ausgaben erheblich auf den Haushalt auswirken.“ Das sei „vorliegend nicht der Fall“.
Der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Berliner Business & Law School verweist darauf, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchaus auch Anlass zu Kritik biete. „Der Knackpunkt beim Haushalt 2024 ist die Frage, unter welchen Kriterien darf die Bundesregierung kreditfinanziert und zusätzlich zum Haushalt Mittel zur Bewältigung von außerordentlichen Situationen bereitstellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das nicht umfassend geklärt, da bleiben gewisse Fragen offen.“
Schwierig sei das Urteil der Karlsruher Richter aber vor allem, weil das darin formulierte Prinzip der Jährlichkeit das Krisenmanagement erschwere. „Die Überwindung schwerer Krisen dauert in aller Regel nicht nur ein Haushaltsjahr, das heißt, es müssen meist zusätzliche Mittel über mehrere Jahre aufgebracht werden. Das sehen wir unter anderem bei den Folgen des Ahrtal-Hochwassers.“
Das Gericht schreibe nun vor, dass für jedes Jahr erneut eine Notlage erklärt werden müsse. „Wenn man das aber tut, also den Hilfstopf zerstückelt, kommt man möglicherweise auf Teilbeträge über mehrere Jahre, die für sich genommen eigentlich zu gering sind, um eine Notlage auszurufen“, meint der Staatsrechtler. Das hieße dann, dass man die Krise eben nicht umfänglich mit Krediten bewältigen kann, wie es das Grundgesetz eigentlich vorsieht.
„Für uns ein untragbarer Zustand“
In den von der Flut betroffenen beiden Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche Einschätzungen zur Ankündigung des Kanzlers mit Blick auf die Ahrtal-Hilfen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) begrüßte zwar die Ampel-Einigung auf einen Haushaltsentwurf 2024. „Aber entscheidend ist, was schlussendlich verabschiedet wird.“
Seine Kabinettskollegin, Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU), kritisierte vor allem Unklarheiten bei der Auszahlung der Ahrtal-Fluthilfen. „Das Letzte, was die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe 2021 jetzt brauchen, ist eine unsichere Bereitstellung der Hilfsgelder für den Wiederaufbau.“
In Rheinland-Pfalz lobten die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP den Haushaltsentwurf der Bundesregierung. Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion beklagt dagegen, dass die Bundesregierung durch ihre verfassungswidrige Haushaltspolitik viele geförderte Projekte und auch die Ahrtal-Hilfen „in Gefahr gebracht“ habe, wie CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder mitteilte. „Seit gestern wissen wir, dass auch hier erneut getrickst werden soll und dass die Hilfe für das Ahrtal auch weiterhin nicht sicher ist – für uns ein untragbarer Zustand.“
„Buchungstrick“ oder „verfassungsrechtlich sehr riskant“? Die Ampel und die Notlage
Die Bundesregierung prüft, im nächsten Jahr eine Ausnahme von der Schuldenbremse zu schaffen – indem sie wegen des Ahrtal-Hochwassers 2021 die Notlage erklärt. CDU-Chef Merz spricht von „finanzpolitischer Trickserei“. Auch Fachleute halten das Vorgehen aus mehreren Gründen für heikel.
Friedrich Merz glaubt dem Kanzler und dem Bundesfinanzminister nicht. Von wegen, Haushaltskrise gemeistert, zurück zu soliden Finanzen. Von wegen, Ende der Ausgabenpolitik ohne Bremse, ohne neue Schulden. „Mitte des Jahres werden sie die Notlage erklären“, warf der CDU- und Unionsfraktionschef Kanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) im Bundestag nach der Regierungserklärung des Kanzlers vor. Dann werde die Ampel die Schuldenbremse lösen und neue milliardenschwere Kredite aufnehmen. Sprich: so weitermachen wie bisher. Irgendwo ist schließlich immer Krise. Merz sprach von „finanzpolitischer Trickserei“.
Den Verdacht genährt hatten Koalitionspolitiker mit Hinweisen zur weiteren Unterstützung der Ukraine und der Bewältigung der Folgen des Hochwassers im Ahrtal. Man prüfe eine Ausnahme von der Schuldenbremse zwecks weiterer Zahlungen für die von der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 betroffenen Menschen, hatte der Kanzler erklärt. Und dass man bereit sein müsse, der Ukraine zur Seite zu stehen, für den Fall, dass Unterstützung von Verbündeten ausbleibe.
Ob die Schuldenbremse damit im kommenden Jahr ausgesetzt werde, „kann man gegenwärtig nicht voraussehen“, erklärte Finanzminister Lindner. „Die Lage wird dann bewertet, wenn sie da wäre. Gegenwärtig benötigen wir das nicht“, so Lindner. Die Union schaut aber schon auf das kommende Jahr.
Sich die Option auf neue Kredite demonstrativ offenzuhalten, nachdem man gerade von Bundesverfassungsgericht für seine Schuldenpolitik zurückgepfiffen wurde, hat durchaus eine gewisse Chuzpe. Zumal dafür ein Ereignis wie die Ahrtal-Flut herangezogen wird, das zweifellos eine Naturkatastrophe mit dramatischen Folgen war. Die aber eben auch zweieinhalb Jahre zurückliegt.
Und ob weitere, umfassende Hilfen für die Ukraine nötig sind, lässt sich derzeit nicht absehen. So gesehen bieten Scholz und Lindner der Opposition Angriffsfläche. Doch wie Hilfen für die Flutopfer und die Ukraine im Haushalt 2024 abgebildet werden können, wird auch in der Koalition debattiert.
Wenig umstritten sind weitere, höhere Mittel für die Ukraine. „Wir müssen uns nicht nur auf eine Verschärfung der militärischen Situation in der Ukraine einstellen, sondern auch auf den Fall, dass Donald Trump die US-Präsidentschaftswahlen gewinnt oder der US-Kongress die Unterstützung für die Ukraine runterfährt. Dann stehen wir in der Verantwortung und müssen weitere Mittel bereitstellen“, sagt Sebastian Schäfer, Finanzpolitiker der Grünen-Bundestagsfraktion. „Darum geht es, nicht darum, generell die Schleusen zu öffnen.“
Kontroverser wird diskutiert, aus welchem Topf weitere Ahrtal-Hilfen kommen sollen. „Das Grundgesetz sieht in einem engen Rahmen die Möglichkeit vor, im Fall einer außerordentlichen Notlage Kredite zu ihrer Bewältigung aufzunehmen, nur in diesem Fall würde die Koalition davon Gebrauch machen. Das hat nichts mit Trickserei zu tun“, sagt der FDP-Haushaltspolitiker Frank Schäffler.
Er meint aber auch: „Hilfen für das Ahrtal haben wir im Haushalt 2023 über die Aufhebung der Schuldenbremse geklärt. Was nun an weiteren Mitteln nötig ist, kann meiner Meinung nach im regulären Haushalt aufgebracht werden.“ Er hält also nichts davon, aus diesem Grund die Schuldenbremse zu lockern, und auch nichts von den „verbrieften Prüfungen“ dazu, die Scholz angekündigt hatte.
Wie Ökonomen und Juristen das Vorgehen bewerten
Dass die finanziellen Folgen der Flutkatastrophe von 2021 immer noch eine Notlage zur Außerkraftsetzung der Schuldenbremse darstellen, hatten Fachleute schon bei dem vom Bundeskabinett Anfang Dezember beschlossenen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2023 infrage gestellt.
Über den sagte der Erlanger Finanzwissenschaftler Thiess Büttner bei einer Expertenanhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags am 5. Dezember, dass die für das Ahrtal und angrenzende Regionen vorgesehenen Hilfen von 1,6 Milliarden Euro „ganz sicher keine erhebliche Beeinträchtigung der Finanzlage“ seien, „die jetzt einen Nachtragshaushalt oder gar die Erklärung einer Notlage zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich machen würde“. Büttner weiter: „Von daher sehe ich hier einen geringfügigen, aber zugleich überflüssigen Buchungstrick.“
Ähnlich monierte der Volkswirtschaftler Fritz Söllner von der TU Ilmenau, die Ahrtal-Krise sei „jetzt schon zu lange her“. Das damit heute noch verbundene Haushaltsvolumen sei „bestimmt nicht so, dass die Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird“.
Der Heidelberger Staats- und Finanzrechtler Hanno Kube äußerte sich in der Anhörung zwar zurückhaltender zu den Notlagen-Begründungen im Nachtragshaushalt und sah bei der Ahrtal-Hilfe nur spezielle „Schwierigkeiten“. Doch nun, da die Folgen der Flutkatastrophe auch für den Haushalt 2024 als Begründung für eine Notlagen-Klausel dienen sollen, wird Kube deutlich kritischer: „Ich halte einen Notlagenbeschluss 2024 für die Ahrtal-Hilfe für verfassungsrechtlich sehr riskant“, sagte Kube. „Denn die Notlagenkreditaufnahme erfordert, dass sich die Ausgaben erheblich auf den Haushalt auswirken.“ Das sei „vorliegend nicht der Fall“.
Der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Berliner Business & Law School verweist darauf, dass das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts durchaus auch Anlass zu Kritik biete. „Der Knackpunkt beim Haushalt 2024 ist die Frage, unter welchen Kriterien darf die Bundesregierung kreditfinanziert und zusätzlich zum Haushalt Mittel zur Bewältigung von außerordentlichen Situationen bereitstellen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das nicht umfassend geklärt, da bleiben gewisse Fragen offen.“
Schwierig sei das Urteil der Karlsruher Richter aber vor allem, weil das darin formulierte Prinzip der Jährlichkeit das Krisenmanagement erschwere. „Die Überwindung schwerer Krisen dauert in aller Regel nicht nur ein Haushaltsjahr, das heißt, es müssen meist zusätzliche Mittel über mehrere Jahre aufgebracht werden. Das sehen wir unter anderem bei den Folgen des Ahrtal-Hochwassers.“
Das Gericht schreibe nun vor, dass für jedes Jahr erneut eine Notlage erklärt werden müsse. „Wenn man das aber tut, also den Hilfstopf zerstückelt, kommt man möglicherweise auf Teilbeträge über mehrere Jahre, die für sich genommen eigentlich zu gering sind, um eine Notlage auszurufen“, meint der Staatsrechtler. Das hieße dann, dass man die Krise eben nicht umfänglich mit Krediten bewältigen kann, wie es das Grundgesetz eigentlich vorsieht.
„Für uns ein untragbarer Zustand“
In den von der Flut betroffenen beiden Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gibt es unterschiedliche Einschätzungen zur Ankündigung des Kanzlers mit Blick auf die Ahrtal-Hilfen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) begrüßte zwar die Ampel-Einigung auf einen Haushaltsentwurf 2024. „Aber entscheidend ist, was schlussendlich verabschiedet wird.“
Seine Kabinettskollegin, Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU), kritisierte vor allem Unklarheiten bei der Auszahlung der Ahrtal-Fluthilfen. „Das Letzte, was die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe 2021 jetzt brauchen, ist eine unsichere Bereitstellung der Hilfsgelder für den Wiederaufbau.“
In Rheinland-Pfalz lobten die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP den Haushaltsentwurf der Bundesregierung. Die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion beklagt dagegen, dass die Bundesregierung durch ihre verfassungswidrige Haushaltspolitik viele geförderte Projekte und auch die Ahrtal-Hilfen „in Gefahr gebracht“ habe, wie CDU-Fraktionschef Gordon Schnieder mitteilte. „Seit gestern wissen wir, dass auch hier erneut getrickst werden soll und dass die Hilfe für das Ahrtal auch weiterhin nicht sicher ist – für uns ein untragbarer Zustand.“