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News zur Bundesregierung
Zitat von Gast am 16. November 2023, 09:52 UhrPrivatpersonen und Unternehmen zahlen im kommenden Jahr eine Rekordsumme an den Bund: eine Billion Euro. Helge Braun betont die Notwendigkeit, den Schuldenberg nicht weiter wachsen zu lassen. Friedrich Merz lehnt die Abschaffung der Schuldenbremse ab, während die Regierung Scholz für ihre Ausgabenpolitik kritisiert wird. Das jüngste Karlsruher Urteil könnte nun eine Wende einleiten.
Eins vorweg: Im nächsten Jahr werden die Privatleute und die Unternehmen eine unfassbare Summe an den Bund überweisen: 1.000.000.000.000 Euro, in Worten: eine Billion Euro. So viel wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wenn es nach dem gesunden Menschenverstand geht, dann darf es drei Dinge ganz bestimmt nicht geben:
Erstens: Noch mehr Schulden. Mit den rekordhohen Steuereinnahmen ist jeder Grund dafür entfallen, Deutschlands Schuldenberg noch höher wachsen zu lassen. Das ist, darauf weist der Chef-Haushälter des Bundestages, der frühere Kanzleramtsminister Helge Braun, hin, vor allem eine Frage der Generationengerechtigkeit. Denn: Die Schulden von heute sind die Steuern von Morgen. Diese Feststellung ist auch wichtig, weil:
Zweitens: Die Schuldenbremse wieder abschaffen. Sie gilt seit 2009, die steht in der Verfassung, was aber auch heißt, dass der Bundestag sie jederzeit wieder abschaffen könnte – mit eben jener Zweidrittelmehrheit. Der DIW-Chef Marcel Fratzscher, fordert das schon lange. Wodurch es allerdings auch nicht richtiger wird. Linke konnten immer schon eins am besten: Das Geld anderer Leute ausgeben.
Darum ist es gut, dass Friedrich Merz, der ohnehin gestern mit rundheraus überzeugenden Auftritten eine Sternstunde hatte, nach dem wegweisenden Karlsruher Urteil der Ampelregierung diesen – allzu einfachen Weg – verbaut hat. Die Union wird für eine Abschaffung der Schuldenbremse nicht ihre Hand reichen. Das ist also vom Tisch, und der Bundesfinanzminister Christian Lindner, ohnehin permanent unter Sperrfeuer von den Grünen, kann sich zurücklehnen, weil ihm die Union nun diese lästige Arbeit abnimmt. Damit aber nicht genug:
Drittens: Weil der Bund sozusagen im Geld schwimmt, gibt es auch überhaupt keinen Grund für Steuererhöhungen. Sicher, es lassen sich immer neue Projekte finden, für die irgendwelche sozialbewegte Menschen sich engagieren, bis hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Nur: Der Sozialstaat ist ohnehin viel zu teuer, und vieles ist auch nicht mehr nachvollziehbar, etwa die drastische Erhöhung des Bürgergeldes um zwölf Prozent Anfang des kommenden Jahres. Diese Erhöhung kommt zur Hälfte Ausländern zugute, die noch nie in die deutschen Sozialsysteme eingezahlt haben. Deshalb ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der angestammten Arbeitsgesellschaft, die die Beiträge aufgebracht hat, hier nicht so dermaßen freigiebig zu sein. Und wenn schon, dann sollte man diese Erhöhung verbinden mit der Pflicht zur Gegenleistung in Arbeitsstunden, wie es der CDU-Grundwertepolitiker Carsten Linnemann vorgeschlagen hat.
Karlsruher Paukenschlag ist eine Chance ist für die Politik
Damit ist aber auch klar, weshalb der Karlsruher Paukenschlag eine Chance ist für die Politik: Von jetzt an muss die Politik viel besser, viel transparenter und viel glaubwürdiger begründen, wofür sie das Geld der Steuerzahler ausgibt. Jene Haushaltstricks, die der Politik ermöglichten, sich diesen lästigen Debatten zu entziehen, verbieten sich von nun an. Die Union, die dieses Urteil mit ihrer Klage erzwungen hat, droht konsequenterweise schon die nächste Verfassungsklage an – für den Fall, dass die Bundesregierung ihre Sünden wiederholt.
Es ist leider zum Markenzeichen der Regierung Scholz geworden, das Geld mehr oder weniger begründungsfrei auszugeben. Dem Kanzler selbst sind derlei Diskussionen lästig, er sagt nur etwas zu den Kosten seiner Beschlüsse, wenn er dazu gezwungen wird. Das ist aber einer der Gründe, weshalb sein Auftreten von Vielen als überheblich wahrgenommen wird. Es ist aber keine Selbstverständlichkeit, dass die Steuerzahler einer Regierung ihr Geld zur Verfügung stellen, ohne nach dem Sinn von dessen Verwendung zu fragen.
Beispiel Israel: Die von der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mal eben im Vorbeigehen verfügte drastische Aufstockung der Mittel für die Palästinenser in Gaza sind im Grunde ein Unding. Die israelische Regierung erhebt schon seit vielen Jahren den Vorwurf, dass dieses deutsche und auch europäische Geld direkt oder indirekt in die Kassen der Hamas fließt. Und auch der Hinweis auf die Vereinten Nationen, die dieses Geld verwalten, hilft nur bedingt weiter – die entsprechende UN-Einheit wird de facto von den Schergen der Hamas mitgesteuert. Baerbock sollte sich für derlei rechtfertigen müssen.
Beispiel Ukraine: Der Kanzler verspricht die Ukraine-Hilfe nach dem Motto: „As long as it takes“. Es ist ein politisches Signal an den russischen Imperator Wladimir Putin. Aber: Wenn man derlei entscheidet, muss man es einfach klarer und einsichtiger begründen – die Bereitschaft, die Ukraine mit sehr viel Geld militärisch zu unterstützen, geht in der Bevölkerung zurück. Auch, weil die Scholz-Regierung seltsam inkonsequent agiert – wenn gilt „whatever it takes“, weshalb dann nicht: „all in“?
Beispiel Migration: Der Bund und die Länder bezahlen dafür: 48 Milliarden Euro. Und muss doch mittlerweile zugeben, dass rund die Hälfte der Menschen, die nach Deutschland kommen, keinen Anspruch darauf haben, bleiben zu dürfen. Um das zu unterbinden, reagiert die Bundesregierung viel zu spät und viel zu wenig konsequent. Einmal abgesehen davon, dass ein Koalitionspartner, die Grünen, erklärtermaßen alles unternehmen wird, um konsequentere Schritte gegen die irreguläre Migration zu unterbinden. Das dürfte am Ende noch mehr Geld kosten – was den Grünen nicht gehört.
Beispiel Klima: Das Bundesverfassungsgericht hat die Corona-Pandemie als eine derartige Krise abgesegnet, die Sonderschulden rechtfertigte, und zwar, weil sie nicht vorhersehbar war. Ebenso wie der Ukraine-Krieg. Das gilt indes für die Klimakrise nicht. Deren Kommen ist seit langem bekannt. Das heißt nicht, dass die Regierung nicht zu deren Abmilderung Geld ausgeben darf oder auch soll, aber: sie darf dafür keinen Schattenhaushalt mehr aufmachen. Auch dies ist eine bemerkenswerte Erkenntnis – mit wohl dramatischen Folgen für Robert Habeck. Jenen Grünen, der das Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesklimaministerium umetikettierte.
Verteilungskämpfe werden also zunehmen
Die Verteilungskämpfe innerhalb der Bundesregierung – und in der gesamten Gesellschaft – werden also zunehmen. Greenpeace verlangt schon am Tag des Urteils, nicht mehr so viel Geld für das Militär auszugeben und die Steuern gezielt zu erhöhen. Etliche weitere Organisationen aus der Klima- und Soziallobby werden Greenpeace folgen.
Die Deutschen mögen keinen Parteienstreit. Nur: Der Streit ums Geldausgeben ist aller Ehren und aller Mühe wert. Die Grünen werden ihre Klimaschutzmaßnahmen und die Energiewende schon noch einmal neu begründen müssen, wenn das Geld nicht mehr so automatisch fließt wie der Strom aus der Steckdose. Man wird jetzt auch noch einmal genau nachrechnen, was die Energieverbraucher eigentlich der ideologisch begründete Verzicht auf die Ausbeutung einheimischer Energien kostet – Fracking zum Beispiel. Aber auch CCS – die Verpressung von CO2 im Erdboden, was jetzt die Norweger für die Deutschen erledigen sollen – gegen Bezahlung natürlich.
Das Karlsruher Urteil wird auch auf die Bundesländer durchschlagen – gut so. In Berlin wird gerade am regulären Landeshaushalt vorbei ein Sondervermögen aufgebaut, um die deutsche Hauptstadt klimaneutral zu machen. Einmal abgesehen davon, wie sinnvoll es ist, wenn Berlin nun auch noch unter einer CDU-Regierung den Versuch unternimmt, das Weltklima zu retten – derlei wird künftig nicht mehr möglich sein, jedenfalls nicht als Schattenhaushalt am Parlament vorbei. Wenn die Berliner das wollen, dann müssen sie halt Kindergärten dichtmachen, zum Beispiel.
Steuerzahler können sich bei den Karlsruher Richtern bedanken
Vor der offenen Debatte über das richtige, weil sinnvollste Geldausgeben müssen nur diejenigen Angst haben, die die schlechtesten Argumente dafür haben. Insofern kann man sich als Steuerzahler bei den Karlsruher Richtern nur bedanken.
Eins noch, der Vollständigkeit halber und weil immer gern nach der persönlichen Verantwortung von Politikern gefragt wird: Im Bundestag fragte der Unions-Finanzmann Mathias Middelberg Olaf Scholz, wer denn die Sache mit den von den Verfassungsrichtern nur eingesackten Schattenhaushalten eigentlich verbockt habe. Middelberg zitierte hinterher genüsslich aus einer Erklärung des amtierenden Finanzministers Christian Lindner über seinen Vorgänger. Und dem früheren Finanzminister Olaf Scholz blieb nichts anderes übrig, als die Sache zu bestätigen: Er selbst wars.
Privatpersonen und Unternehmen zahlen im kommenden Jahr eine Rekordsumme an den Bund: eine Billion Euro. Helge Braun betont die Notwendigkeit, den Schuldenberg nicht weiter wachsen zu lassen. Friedrich Merz lehnt die Abschaffung der Schuldenbremse ab, während die Regierung Scholz für ihre Ausgabenpolitik kritisiert wird. Das jüngste Karlsruher Urteil könnte nun eine Wende einleiten.
Eins vorweg: Im nächsten Jahr werden die Privatleute und die Unternehmen eine unfassbare Summe an den Bund überweisen: 1.000.000.000.000 Euro, in Worten: eine Billion Euro. So viel wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wenn es nach dem gesunden Menschenverstand geht, dann darf es drei Dinge ganz bestimmt nicht geben:
Erstens: Noch mehr Schulden. Mit den rekordhohen Steuereinnahmen ist jeder Grund dafür entfallen, Deutschlands Schuldenberg noch höher wachsen zu lassen. Das ist, darauf weist der Chef-Haushälter des Bundestages, der frühere Kanzleramtsminister Helge Braun, hin, vor allem eine Frage der Generationengerechtigkeit. Denn: Die Schulden von heute sind die Steuern von Morgen. Diese Feststellung ist auch wichtig, weil:
Zweitens: Die Schuldenbremse wieder abschaffen. Sie gilt seit 2009, die steht in der Verfassung, was aber auch heißt, dass der Bundestag sie jederzeit wieder abschaffen könnte – mit eben jener Zweidrittelmehrheit. Der DIW-Chef Marcel Fratzscher, fordert das schon lange. Wodurch es allerdings auch nicht richtiger wird. Linke konnten immer schon eins am besten: Das Geld anderer Leute ausgeben.
Darum ist es gut, dass Friedrich Merz, der ohnehin gestern mit rundheraus überzeugenden Auftritten eine Sternstunde hatte, nach dem wegweisenden Karlsruher Urteil der Ampelregierung diesen – allzu einfachen Weg – verbaut hat. Die Union wird für eine Abschaffung der Schuldenbremse nicht ihre Hand reichen. Das ist also vom Tisch, und der Bundesfinanzminister Christian Lindner, ohnehin permanent unter Sperrfeuer von den Grünen, kann sich zurücklehnen, weil ihm die Union nun diese lästige Arbeit abnimmt. Damit aber nicht genug:
Drittens: Weil der Bund sozusagen im Geld schwimmt, gibt es auch überhaupt keinen Grund für Steuererhöhungen. Sicher, es lassen sich immer neue Projekte finden, für die irgendwelche sozialbewegte Menschen sich engagieren, bis hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen. Nur: Der Sozialstaat ist ohnehin viel zu teuer, und vieles ist auch nicht mehr nachvollziehbar, etwa die drastische Erhöhung des Bürgergeldes um zwölf Prozent Anfang des kommenden Jahres. Diese Erhöhung kommt zur Hälfte Ausländern zugute, die noch nie in die deutschen Sozialsysteme eingezahlt haben. Deshalb ist es auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der angestammten Arbeitsgesellschaft, die die Beiträge aufgebracht hat, hier nicht so dermaßen freigiebig zu sein. Und wenn schon, dann sollte man diese Erhöhung verbinden mit der Pflicht zur Gegenleistung in Arbeitsstunden, wie es der CDU-Grundwertepolitiker Carsten Linnemann vorgeschlagen hat.
Karlsruher Paukenschlag ist eine Chance ist für die Politik
Damit ist aber auch klar, weshalb der Karlsruher Paukenschlag eine Chance ist für die Politik: Von jetzt an muss die Politik viel besser, viel transparenter und viel glaubwürdiger begründen, wofür sie das Geld der Steuerzahler ausgibt. Jene Haushaltstricks, die der Politik ermöglichten, sich diesen lästigen Debatten zu entziehen, verbieten sich von nun an. Die Union, die dieses Urteil mit ihrer Klage erzwungen hat, droht konsequenterweise schon die nächste Verfassungsklage an – für den Fall, dass die Bundesregierung ihre Sünden wiederholt.
Es ist leider zum Markenzeichen der Regierung Scholz geworden, das Geld mehr oder weniger begründungsfrei auszugeben. Dem Kanzler selbst sind derlei Diskussionen lästig, er sagt nur etwas zu den Kosten seiner Beschlüsse, wenn er dazu gezwungen wird. Das ist aber einer der Gründe, weshalb sein Auftreten von Vielen als überheblich wahrgenommen wird. Es ist aber keine Selbstverständlichkeit, dass die Steuerzahler einer Regierung ihr Geld zur Verfügung stellen, ohne nach dem Sinn von dessen Verwendung zu fragen.
Beispiel Israel: Die von der Bundesaußenministerin Annalena Baerbock mal eben im Vorbeigehen verfügte drastische Aufstockung der Mittel für die Palästinenser in Gaza sind im Grunde ein Unding. Die israelische Regierung erhebt schon seit vielen Jahren den Vorwurf, dass dieses deutsche und auch europäische Geld direkt oder indirekt in die Kassen der Hamas fließt. Und auch der Hinweis auf die Vereinten Nationen, die dieses Geld verwalten, hilft nur bedingt weiter – die entsprechende UN-Einheit wird de facto von den Schergen der Hamas mitgesteuert. Baerbock sollte sich für derlei rechtfertigen müssen.
Beispiel Ukraine: Der Kanzler verspricht die Ukraine-Hilfe nach dem Motto: „As long as it takes“. Es ist ein politisches Signal an den russischen Imperator Wladimir Putin. Aber: Wenn man derlei entscheidet, muss man es einfach klarer und einsichtiger begründen – die Bereitschaft, die Ukraine mit sehr viel Geld militärisch zu unterstützen, geht in der Bevölkerung zurück. Auch, weil die Scholz-Regierung seltsam inkonsequent agiert – wenn gilt „whatever it takes“, weshalb dann nicht: „all in“?
Beispiel Migration: Der Bund und die Länder bezahlen dafür: 48 Milliarden Euro. Und muss doch mittlerweile zugeben, dass rund die Hälfte der Menschen, die nach Deutschland kommen, keinen Anspruch darauf haben, bleiben zu dürfen. Um das zu unterbinden, reagiert die Bundesregierung viel zu spät und viel zu wenig konsequent. Einmal abgesehen davon, dass ein Koalitionspartner, die Grünen, erklärtermaßen alles unternehmen wird, um konsequentere Schritte gegen die irreguläre Migration zu unterbinden. Das dürfte am Ende noch mehr Geld kosten – was den Grünen nicht gehört.
Beispiel Klima: Das Bundesverfassungsgericht hat die Corona-Pandemie als eine derartige Krise abgesegnet, die Sonderschulden rechtfertigte, und zwar, weil sie nicht vorhersehbar war. Ebenso wie der Ukraine-Krieg. Das gilt indes für die Klimakrise nicht. Deren Kommen ist seit langem bekannt. Das heißt nicht, dass die Regierung nicht zu deren Abmilderung Geld ausgeben darf oder auch soll, aber: sie darf dafür keinen Schattenhaushalt mehr aufmachen. Auch dies ist eine bemerkenswerte Erkenntnis – mit wohl dramatischen Folgen für Robert Habeck. Jenen Grünen, der das Bundeswirtschaftsministerium zum Bundesklimaministerium umetikettierte.
Verteilungskämpfe werden also zunehmen
Die Verteilungskämpfe innerhalb der Bundesregierung – und in der gesamten Gesellschaft – werden also zunehmen. Greenpeace verlangt schon am Tag des Urteils, nicht mehr so viel Geld für das Militär auszugeben und die Steuern gezielt zu erhöhen. Etliche weitere Organisationen aus der Klima- und Soziallobby werden Greenpeace folgen.
Die Deutschen mögen keinen Parteienstreit. Nur: Der Streit ums Geldausgeben ist aller Ehren und aller Mühe wert. Die Grünen werden ihre Klimaschutzmaßnahmen und die Energiewende schon noch einmal neu begründen müssen, wenn das Geld nicht mehr so automatisch fließt wie der Strom aus der Steckdose. Man wird jetzt auch noch einmal genau nachrechnen, was die Energieverbraucher eigentlich der ideologisch begründete Verzicht auf die Ausbeutung einheimischer Energien kostet – Fracking zum Beispiel. Aber auch CCS – die Verpressung von CO2 im Erdboden, was jetzt die Norweger für die Deutschen erledigen sollen – gegen Bezahlung natürlich.
Das Karlsruher Urteil wird auch auf die Bundesländer durchschlagen – gut so. In Berlin wird gerade am regulären Landeshaushalt vorbei ein Sondervermögen aufgebaut, um die deutsche Hauptstadt klimaneutral zu machen. Einmal abgesehen davon, wie sinnvoll es ist, wenn Berlin nun auch noch unter einer CDU-Regierung den Versuch unternimmt, das Weltklima zu retten – derlei wird künftig nicht mehr möglich sein, jedenfalls nicht als Schattenhaushalt am Parlament vorbei. Wenn die Berliner das wollen, dann müssen sie halt Kindergärten dichtmachen, zum Beispiel.
Steuerzahler können sich bei den Karlsruher Richtern bedanken
Vor der offenen Debatte über das richtige, weil sinnvollste Geldausgeben müssen nur diejenigen Angst haben, die die schlechtesten Argumente dafür haben. Insofern kann man sich als Steuerzahler bei den Karlsruher Richtern nur bedanken.
Eins noch, der Vollständigkeit halber und weil immer gern nach der persönlichen Verantwortung von Politikern gefragt wird: Im Bundestag fragte der Unions-Finanzmann Mathias Middelberg Olaf Scholz, wer denn die Sache mit den von den Verfassungsrichtern nur eingesackten Schattenhaushalten eigentlich verbockt habe. Middelberg zitierte hinterher genüsslich aus einer Erklärung des amtierenden Finanzministers Christian Lindner über seinen Vorgänger. Und dem früheren Finanzminister Olaf Scholz blieb nichts anderes übrig, als die Sache zu bestätigen: Er selbst wars.
Zitat von Gast am 16. November 2023, 14:41 UhrDie Ampel steuert auf ihr nächstes Haushalts-Debakel zu. Nun könnten auch Teile des Haushaltsplans von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verfassungswidrig sein. Das hat ein Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart ergeben, das FOCUS exklusiv vorliegt.
Um den Haushalt zu entlasten, wollte Heil einige Aufgaben seines Ministeriums der Bundesagentur für Arbeit (BA) zuschieben, die vor allem durch die Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Konkret sieht Heils Plan vor, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie die Rehabilitation von Langzeitarbeitslosen künftig von der BA übernommen werden.
„Damit wären die Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers in der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung überschritten“, schreibt nun Degenhart. Soll heißen: Dieser Teil des Bundeshaushalts ist verfassungswidrig. Insgesamt geht es um 900 Millionen Euro, die Heil einsparen wollte. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Dadurch entsteht nun eine Haushaltslücke in Höhe von 60 Milliarden Euro.
„Der haushalterische Taschenspielertrick ist verfassungswidrig“
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine unmissverständliche Klatsche für die Haushaltstrickserei der Ampel“, sagt Hermann Gröhe, Fraktionsvize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Ein Weiter-so mit Haushaltstricks kann es daher nicht geben.“ Das gelte auch für die beabsichtige Aufgabenverschiebung im Arbeitsministerium.
„In Wahrheit wird die Rechnung so an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weitergereicht“, kritisiert Gröhe. Fachlich spreche ohnehin nichts für diese Regelung. „Und der haushalterische Taschenspielertrick ist verfassungswidrig!“, so der Unionspolitiker weiter.
Die Ampel steuert auf ihr nächstes Haushalts-Debakel zu. Nun könnten auch Teile des Haushaltsplans von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verfassungswidrig sein. Das hat ein Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart ergeben, das FOCUS exklusiv vorliegt.
Um den Haushalt zu entlasten, wollte Heil einige Aufgaben seines Ministeriums der Bundesagentur für Arbeit (BA) zuschieben, die vor allem durch die Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Konkret sieht Heils Plan vor, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie die Rehabilitation von Langzeitarbeitslosen künftig von der BA übernommen werden.
„Damit wären die Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers in der Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung überschritten“, schreibt nun Degenhart. Soll heißen: Dieser Teil des Bundeshaushalts ist verfassungswidrig. Insgesamt geht es um 900 Millionen Euro, die Heil einsparen wollte. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder nicht für den Klimaschutz nutzen darf. Dadurch entsteht nun eine Haushaltslücke in Höhe von 60 Milliarden Euro.
„Der haushalterische Taschenspielertrick ist verfassungswidrig“
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine unmissverständliche Klatsche für die Haushaltstrickserei der Ampel“, sagt Hermann Gröhe, Fraktionsvize der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Ein Weiter-so mit Haushaltstricks kann es daher nicht geben.“ Das gelte auch für die beabsichtige Aufgabenverschiebung im Arbeitsministerium.
„In Wahrheit wird die Rechnung so an die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler weitergereicht“, kritisiert Gröhe. Fachlich spreche ohnehin nichts für diese Regelung. „Und der haushalterische Taschenspielertrick ist verfassungswidrig!“, so der Unionspolitiker weiter.
Zitat von Gast am 17. November 2023, 06:47 UhrDurch die Rückkehr zur Schuldenbremse muss die Ampel-Regierung in der Haushaltsplanung sparen. Die Sparmaßnahmen betreffen auch den Familienbereich. Reiche Paare sollen künftig kein Kindergeld mehr bekommen.
Ab Januar 2024 soll das Elterngeld für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 Euro komplett gestrichen werden. Das berichtet die „Bild“. Ab April 2025 soll die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro sinken. Bislang steht das Elterngeld allen Familien zu, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 300.000 Euro im Jahr haben.
Ampel streicht teilweise Kindergeld - Familienministerin Paus wollte noch weiter gehen
Familienministerin Lisa Paus wollte ursprünglich noch weiter gehen und allen Paaren mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 150.000 Euro das Elterngeld streichen. Davon wären dem Bericht zufolge rund 60.000 Familien betroffen gewesen. Zuvor war sie von Finanzminister Christian Lindner dazu verdonnert worden, 218 Millionen Euro einzusparen.
Außerdem sollen Eltern nur noch einen Monat Elternzeit zusammen nehmen können. Bisher waren es drei Monate. Damit soll laut „Bild“ verhindert werden, dass Besserverdienende in dieser Zeit monatelang gemeinsam verreisen. Dies entspräche nicht der beabsichtigten Nutzung des Elterngeldes, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern soll.
Die Kürzungen müssen noch vom Haushaltsausschuss offiziell beschlossen werden. Die dafür vorgesehene Bereinigungssitzung dauert noch bis zum frühen Freitagmorgen.
Durch die Rückkehr zur Schuldenbremse muss die Ampel-Regierung in der Haushaltsplanung sparen. Die Sparmaßnahmen betreffen auch den Familienbereich. Reiche Paare sollen künftig kein Kindergeld mehr bekommen.
Ab Januar 2024 soll das Elterngeld für Paare mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 200.000 Euro komplett gestrichen werden. Das berichtet die „Bild“. Ab April 2025 soll die Einkommensgrenze auf 175.000 Euro sinken. Bislang steht das Elterngeld allen Familien zu, die ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 300.000 Euro im Jahr haben.
Ampel streicht teilweise Kindergeld - Familienministerin Paus wollte noch weiter gehen
Familienministerin Lisa Paus wollte ursprünglich noch weiter gehen und allen Paaren mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 150.000 Euro das Elterngeld streichen. Davon wären dem Bericht zufolge rund 60.000 Familien betroffen gewesen. Zuvor war sie von Finanzminister Christian Lindner dazu verdonnert worden, 218 Millionen Euro einzusparen.
Außerdem sollen Eltern nur noch einen Monat Elternzeit zusammen nehmen können. Bisher waren es drei Monate. Damit soll laut „Bild“ verhindert werden, dass Besserverdienende in dieser Zeit monatelang gemeinsam verreisen. Dies entspräche nicht der beabsichtigten Nutzung des Elterngeldes, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern soll.
Die Kürzungen müssen noch vom Haushaltsausschuss offiziell beschlossen werden. Die dafür vorgesehene Bereinigungssitzung dauert noch bis zum frühen Freitagmorgen.
Zitat von Gast am 21. November 2023, 06:22 UhrKonsequenzen aus Haushaltsurteil
Ampel-Streit spitzt sich zu: FDP will beim Sozialstaat kürzen – Grüne sehen Gefahr
Die Schuldenbremse wird zum Zankapfel der Ampel-Regierung. Die FDP will Sozialleistungen kürzen, SPD und Grüne sprechen sich dagegen aus.
Berlin – Die Ampel-Regierung streitet um Schlussfolgerungen aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Grünen-Politiker sprachen sich für Änderungen der Schuldenbremse aus. SPD-Parteichefin Saskia Esken hatte gar dafür plädiert, die Schuldenbremse 2023 und 2024 nicht anzuwenden.
Die FDP hingegen will die Schuldenbremse nicht antasten und stattdessen Sozialleistungen auf den Prüfstand stellen – sie wandte sich zudem abermals gegen Steuererhöhungen. SPD-Chef Lars Klingbeil warnte vor einem Modernisierungsstopp in Deutschland.
Klingbeil sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf nicht dazu führen, dass wir aufhören, unser Land zu modernisieren. Es geht uns um Arbeitsplätze und darum, dass wir ein starker Wirtschaftsstandort bleiben.“ Es brauche Investitionen und Planungssicherheit, um das Land auf Vordermann zu bringen. „Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren zu sehr auf dem Status quo ausgeruht. Das spüren wir gerade jeden Tag, wenn Züge nicht fahren oder Brücken nicht tragen“, sagte der SPD-Parteichef.
FDP für Kürzungen – und gegen Steuererhöhungen
Ganz anders sieht das die FDP. Deren Fraktionsvorsitzender Christian Dürr hat sich für Sozialkürzungen ausgesprochen. „Die Koalition ist aufgefordert, Lösungen zu finden, um die Staatsfinanzen weiter zu konsolidieren“, sagte Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Montag (20. November). „Dabei müssen wir auch darüber reden, wo der Sozialstaat seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann.“
Steuererhöhungen, fügte Dürr hinzu, seien „der falsche Weg, um die deutsche Wirtschaft anzukurbeln und den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen“.
Grüne warnen vor Sozialkürzungen – Ampel streitet über die Schuldenbremse
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnte hingegen die Ampelkoalition davor, auf das Urteil aus Karlsruhe mit Sozialkürzungen zu reagieren. „Kürzungen im sozialen Bereich kommen aus unserer Sicht nicht infrage, weil das gerade in Zeiten hoher Inflation den sozialen Zusammenhalt gefährden würde“, sagte Dröge den Funke-Zeitungen.
Eine Reform der Schuldenbremse dagegen wäre „ökonomisch grundsätzlich sinnvoll“, fügte Dröge hinzu. „Es können darüber hinaus Spielräume im Haushalt geschaffen werden durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen.“
60 Millarden Euro fehlen im Ampel-Budget
Änderungen bei der Schuldenbremse stoßen allerdings auf Widerstand bei der FDP. Die Schlussfolgerung aus dem Karlsruher Urteil könne „nicht sein, dass man die Schuldenbremse umgeht oder versucht, die Schuldenbremse zu umgehen“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai am Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ der ARD. „Wir müssen jetzt dieses Urteil zum Anlass nehmen, um die Schuldenbremse zu stärken.“
Djir-Sarai fügte hinzu: „Eine Schuldenpolitik in dieser Situation würde unsere eigene Handlungsfähigkeit in der Politik wegnehmen, und das wäre außerordentlich unklug.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht rückwirkend in den Fonds verschoben werden dürfen. Die Mittel waren bislang für zahlreiche klimapolitische Projekte der Ampel vorgesehen – dieses Geld fehlt jetzt.
Konsequenzen aus Haushaltsurteil
Ampel-Streit spitzt sich zu: FDP will beim Sozialstaat kürzen – Grüne sehen Gefahr
Die Schuldenbremse wird zum Zankapfel der Ampel-Regierung. Die FDP will Sozialleistungen kürzen, SPD und Grüne sprechen sich dagegen aus.
Berlin – Die Ampel-Regierung streitet um Schlussfolgerungen aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Grünen-Politiker sprachen sich für Änderungen der Schuldenbremse aus. SPD-Parteichefin Saskia Esken hatte gar dafür plädiert, die Schuldenbremse 2023 und 2024 nicht anzuwenden.
Die FDP hingegen will die Schuldenbremse nicht antasten und stattdessen Sozialleistungen auf den Prüfstand stellen – sie wandte sich zudem abermals gegen Steuererhöhungen. SPD-Chef Lars Klingbeil warnte vor einem Modernisierungsstopp in Deutschland.
Klingbeil sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darf nicht dazu führen, dass wir aufhören, unser Land zu modernisieren. Es geht uns um Arbeitsplätze und darum, dass wir ein starker Wirtschaftsstandort bleiben.“ Es brauche Investitionen und Planungssicherheit, um das Land auf Vordermann zu bringen. „Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren zu sehr auf dem Status quo ausgeruht. Das spüren wir gerade jeden Tag, wenn Züge nicht fahren oder Brücken nicht tragen“, sagte der SPD-Parteichef.
FDP für Kürzungen – und gegen Steuererhöhungen
Ganz anders sieht das die FDP. Deren Fraktionsvorsitzender Christian Dürr hat sich für Sozialkürzungen ausgesprochen. „Die Koalition ist aufgefordert, Lösungen zu finden, um die Staatsfinanzen weiter zu konsolidieren“, sagte Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vom Montag (20. November). „Dabei müssen wir auch darüber reden, wo der Sozialstaat seinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann.“
Steuererhöhungen, fügte Dürr hinzu, seien „der falsche Weg, um die deutsche Wirtschaft anzukurbeln und den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen“.
Grüne warnen vor Sozialkürzungen – Ampel streitet über die Schuldenbremse
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnte hingegen die Ampelkoalition davor, auf das Urteil aus Karlsruhe mit Sozialkürzungen zu reagieren. „Kürzungen im sozialen Bereich kommen aus unserer Sicht nicht infrage, weil das gerade in Zeiten hoher Inflation den sozialen Zusammenhalt gefährden würde“, sagte Dröge den Funke-Zeitungen.
Eine Reform der Schuldenbremse dagegen wäre „ökonomisch grundsätzlich sinnvoll“, fügte Dröge hinzu. „Es können darüber hinaus Spielräume im Haushalt geschaffen werden durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen.“
60 Millarden Euro fehlen im Ampel-Budget
Änderungen bei der Schuldenbremse stoßen allerdings auf Widerstand bei der FDP. Die Schlussfolgerung aus dem Karlsruher Urteil könne „nicht sein, dass man die Schuldenbremse umgeht oder versucht, die Schuldenbremse zu umgehen“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai am Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ der ARD. „Wir müssen jetzt dieses Urteil zum Anlass nehmen, um die Schuldenbremse zu stärken.“
Djir-Sarai fügte hinzu: „Eine Schuldenpolitik in dieser Situation würde unsere eigene Handlungsfähigkeit in der Politik wegnehmen, und das wäre außerordentlich unklug.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass 60 Milliarden Euro an ungenutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie nicht rückwirkend in den Fonds verschoben werden dürfen. Die Mittel waren bislang für zahlreiche klimapolitische Projekte der Ampel vorgesehen – dieses Geld fehlt jetzt.
Zitat von Gast am 21. November 2023, 06:57 UhrDer ehemalige Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, geht hart mit der Politik der Ampel-Regierung ins Gericht. Er spricht von einer „Politik ohne Beispiel“, dem „verloren gegangenen Kitt“ und einem gebrochenen Versprechen.
Die Ampel-Regierung steht vor den Trümmern ihres Finanzplans. Das Karlsruher Urteil wirbelt alles durcheinander, was diese Koalition tun und lassen wollte. Nun meldet sich auch der ehemalige Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup zu Wort. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagt er: „Was wir jetzt erleben, ist bislang ohne Beispiel in der bundesdeutschen Politik.“
„Der Kitt der Ampel ist verloren gegangen“, so Rürup weiter. Schluss sei mit der „Zukunftskoalition mit nachhaltigen Finanzen“. Rürup sieht vor allem ein wichtiges Versprechen gebrochen: „Das Versprechen der Ampel an Bürger und Unternehmen, dass die Klimawende zumindest wachstumsneutral zu gestalten sei, hat sich so als nicht haltbar erwiesen.“
Rürup: „Die Ampel muss sich viel Neues einfallen lassen“
Dahinter stehe die „Geschäftsgrundlage“ der Ampel, die nun am Ende sei. Diese lautete laut Rürup so: „Christian Lindner und der FDP wurde zugestanden, dass die Schuldenbremse formal eingehalten wird – während gleichzeitig deren strikten Vorgaben durch zu anderen Zwecken einrichtete Sondervermögen ausgehebelt wurden.“
Die Folgen seien unabsehbar, so Rürup. Dabei ist noch gar nicht klar, wie verheerend das Ausmaß des Geldmangels wirklich ist. Nachdem der 60-Milliarden-Fonds für verfassungswidrig erklärt wurde, könnte dasselbe Schicksal auch noch dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds drohen. Damit werden beispielsweise Gas- und Strompreis niedrig gehalten. Sein Volumen: 200 Milliarden Euro.
„Die Ampel muss sich viel Neues einfallen lassen“, sagt Rürup zur „Bild“.
Der ehemalige Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup, geht hart mit der Politik der Ampel-Regierung ins Gericht. Er spricht von einer „Politik ohne Beispiel“, dem „verloren gegangenen Kitt“ und einem gebrochenen Versprechen.
Die Ampel-Regierung steht vor den Trümmern ihres Finanzplans. Das Karlsruher Urteil wirbelt alles durcheinander, was diese Koalition tun und lassen wollte. Nun meldet sich auch der ehemalige Chef der Wirtschaftsweisen, Bert Rürup zu Wort. Gegenüber der „Bild“-Zeitung sagt er: „Was wir jetzt erleben, ist bislang ohne Beispiel in der bundesdeutschen Politik.“
„Der Kitt der Ampel ist verloren gegangen“, so Rürup weiter. Schluss sei mit der „Zukunftskoalition mit nachhaltigen Finanzen“. Rürup sieht vor allem ein wichtiges Versprechen gebrochen: „Das Versprechen der Ampel an Bürger und Unternehmen, dass die Klimawende zumindest wachstumsneutral zu gestalten sei, hat sich so als nicht haltbar erwiesen.“
Rürup: „Die Ampel muss sich viel Neues einfallen lassen“
Dahinter stehe die „Geschäftsgrundlage“ der Ampel, die nun am Ende sei. Diese lautete laut Rürup so: „Christian Lindner und der FDP wurde zugestanden, dass die Schuldenbremse formal eingehalten wird – während gleichzeitig deren strikten Vorgaben durch zu anderen Zwecken einrichtete Sondervermögen ausgehebelt wurden.“
Die Folgen seien unabsehbar, so Rürup. Dabei ist noch gar nicht klar, wie verheerend das Ausmaß des Geldmangels wirklich ist. Nachdem der 60-Milliarden-Fonds für verfassungswidrig erklärt wurde, könnte dasselbe Schicksal auch noch dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds drohen. Damit werden beispielsweise Gas- und Strompreis niedrig gehalten. Sein Volumen: 200 Milliarden Euro.
„Die Ampel muss sich viel Neues einfallen lassen“, sagt Rürup zur „Bild“.
Zitat von Gast am 21. November 2023, 07:11 Uhr Die Ampel darf kein neues Geld mehr ausgebenDas Finanzministerium weitet die Haushaltssperre auf weite Teile des Bundeshaushalts aus. Ursprünglich galt sie nur für den Klima- und Transformationsfonds.
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für Teile des gesamten Bundeshaushalts verhängt. Dies wurde am späten Montagabend zuerst von der Nachrichtenagentur Reuters und dem "Spiegel" berichtet.
Die Medien zitierten aus einem Schreiben des Haushalts-Staatssekretärs Werner Gatzer an alle Bundesministerien sowie das Kanzleramt. "Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren", wird aus dem Schreiben zitiert.
Mit den in dem Schreiben genannten Einzelplänen sind die Einzeletats aller Ministerien betroffen. Im Einzelplan 60 sind etwa der Klima- und Transformationsfonds und der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise angesiedelt. Ausgenommen sind laut der Aufzählung Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht.
Urteil in Karlsruhe sorgte für Haushaltsperre für Klimafonds
Der Beamte von Minister Christian Lindner (FDP) reagiert mit dieser finanzpolitischen Notbremse auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Tag der Urteilsverkündung eine Haushaltssperre nur für den Klimafonds verfügen lassen. Nun wurde diese ausgeweitet.
Aktuelle Ausgaben offenbar nicht betroffen
Aufgrund des Urteils ergebe sich "für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage", schreibt Staatssekretär Gatzer. Bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. In Ausnahmefällen könnten Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden.
Eine nach der Haushaltssperre von den Ministerien "begehrte Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen (...) in besonderen Einzelfällen kann ich allenfalls im Falle eines schriftlich dargelegten sachlich und zeitlich unabweisbaren Bedarfs in Aussicht stellen", wird aus dem Schreiben weiter zitiert. Es werde dabei "ein besonders strenger Maßstab an den Nachweis eines solchen Bedarfs angelegt".
Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen.
Am Dienstag findet im Haushaltsausschuss eine kurzfristig anberaumte Anhörung von Experten statt. Ab 11 Uhr sollen sie die rechtlichen und finanzpolitischen Folgen des Verfassungsgerichtsurteils bewerten. Eingeladen sind unter anderem Ökonomen wie der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther. Auch der Bundesrechnungshof hat für die Sitzung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.
Das Finanzministerium weitet die Haushaltssperre auf weite Teile des Bundeshaushalts aus. Ursprünglich galt sie nur für den Klima- und Transformationsfonds.
Als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds hat das Bundesfinanzministerium eine Ausgabensperre für Teile des gesamten Bundeshaushalts verhängt. Dies wurde am späten Montagabend zuerst von der Nachrichtenagentur Reuters und dem "Spiegel" berichtet.
Die Medien zitierten aus einem Schreiben des Haushalts-Staatssekretärs Werner Gatzer an alle Bundesministerien sowie das Kanzleramt. "Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren", wird aus dem Schreiben zitiert.
Mit den in dem Schreiben genannten Einzelplänen sind die Einzeletats aller Ministerien betroffen. Im Einzelplan 60 sind etwa der Klima- und Transformationsfonds und der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise angesiedelt. Ausgenommen sind laut der Aufzählung Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht.
Urteil in Karlsruhe sorgte für Haushaltsperre für Klimafonds
Der Beamte von Minister Christian Lindner (FDP) reagiert mit dieser finanzpolitischen Notbremse auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60 Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Tag der Urteilsverkündung eine Haushaltssperre nur für den Klimafonds verfügen lassen. Nun wurde diese ausgeweitet.
Aktuelle Ausgaben offenbar nicht betroffen
Aufgrund des Urteils ergebe sich "für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage", schreibt Staatssekretär Gatzer. Bestehende Verbindlichkeiten würden weiter eingehalten, es dürften nur keine neuen eingegangen werden. In Ausnahmefällen könnten Verpflichtungsermächtigungen entsperrt werden.
Eine nach der Haushaltssperre von den Ministerien "begehrte Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen (...) in besonderen Einzelfällen kann ich allenfalls im Falle eines schriftlich dargelegten sachlich und zeitlich unabweisbaren Bedarfs in Aussicht stellen", wird aus dem Schreiben weiter zitiert. Es werde dabei "ein besonders strenger Maßstab an den Nachweis eines solchen Bedarfs angelegt".
Eine Verpflichtungsermächtigung gibt einer Verwaltung die Möglichkeit, bereits für künftige Jahre Zahlungsverpflichtungen einzugehen, etwa bei mehrjährigen Vorhaben. Aktuelle Ausgaben in diesem Jahr sind demnach nicht betroffen.
Am Dienstag findet im Haushaltsausschuss eine kurzfristig anberaumte Anhörung von Experten statt. Ab 11 Uhr sollen sie die rechtlichen und finanzpolitischen Folgen des Verfassungsgerichtsurteils bewerten. Eingeladen sind unter anderem Ökonomen wie der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther. Auch der Bundesrechnungshof hat für die Sitzung eine schriftliche Stellungnahme eingereicht.
Zitat von Gast am 21. November 2023, 14:41 UhrAm 9. September 1982 sandte Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) eine wirtschaftspolitische Ausarbeitung an Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), die als „Lambsdorff-Papier“ in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingegangen ist. Darin skizzierte der Wirtschaftsminister ein auf die Verbesserung der Angebotsbedingungen zielendes Programm, das neben Vorschlägen für eine Stabilisierung des Bundeshaushalts und eine Eindämmung der Kosten des Sozialstaats auch für eine Deregulierung und die Schaffung von Anreizen für private Investitionen plädierte.
Lambsdorffs Papier, das zu Recht als marktwirtschaftliches Manifest verstanden wurde, gilt als Scheidungsurkunde der sozialliberalen Koalition, weil eine Mehrheit in der SPD an der starken Rolle des Staates in der Wirtschaftspolitik festhalten wollte und die Ideen der FDP brüsk ablehnte. Die Koalition aus SPD und FDP zerbrach, worauf die FDP mit der Union die lange Kanzlerschaft Helmut Kohls begründete.
Nötig ist ein Kassensturz
Heute ist für die FDP die Zeit gekommen, ein Papier in der Tradition Otto Graf Lambsdorffs zu verfassen und an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu senden – auch wenn die politische Großwetterlage nicht zu einem Koalitionsbruch einzuladen scheint. Anders als im Jahre 1982 wartet kein alternativer Partner, mit dem die Liberalen eine Mehrheit im Bundestag bilden könnten.
Schon sind warnende Stimmen zu vernehmen, die von unklaren Machtverhältnissen im Bundestag weiteren Rückenwind für Randparteien erwarten. Doch muss die Frage gestattet sein, ob der politische Rand von einer Fortsetzung der Ampel nicht stärker profitieren würde. Ein Ende mit Schrecken ist häufig besser als ein Schrecken ohne Ende.
Deutschland muss – nicht nur – in wirtschafts- und finanzpolitischer Hinsicht dringend besser regiert werden. Die Ampelparteien bekennen sich zwar zur Pflege des Standorts. Aber ihre Politik erinnert an eine Ansammlung rasch konzipierter, unzusammenhängender Aushilfen, die zum Teil dazu dienen, frühere Fehlentscheidungen zu korrigieren. Eine Politik, die erkennbar für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgte, diente der Wirtschaft mehr als eine kurzatmige Kombination aus Regulierungen und Subventionen. Aktive Industriepolitik, durch zusätzliche Staatsschulden finanziert, verlangt nach einem Staat, der sich mit dieser Lenkungsaufgabe nicht überfordert.
Beschwörend vorgetragene Pleonasmen wie „Zukunftsinvestitionen“ (früher war bekannt, dass Investitionen per Definition in die Zukunft gerichtete Projekte beschreiben) können nicht verdecken, dass spätestens seit dem Heizungsgesetz düstere Wolken nicht nur über der Regierung aufziehen. Das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft schrumpft erheblich. Die von Experten benannten Ursachen – das rückläufige Arbeitsangebot wegen der Demographie, ein wegen Standortschwächen niedriges Wachstum der Produktivität sowie hohe Energiepreise – erfordern eine stetige Wirtschaftspolitik, die Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Kräfte zu entfalten.
Neben einer machtvollen angebotspolitischen Agenda bedarf es im Anschluss an das Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit fordernde Urteil des Bundesverfassungsgerichts eines Kassensturzes. Alle Ausgaben gehören auf den Prüfstand; dies gilt für die konsumtiven Staatsausgaben ebenso wie für die Subventionen und die Investitionen. Ein Blick in die jährlich vom Kieler Institut für Weltwirtschaft veröffentlichte Liste der Subventionen erscheint lohnend; überprüft werden müssten auch in der „Wir-können uns-alles-leisten“-Phase getroffene Entscheidungen wie die abenteuerlich hohe Subventionierung der Chip-Fabrik in Magdeburg. Wer steigende Staatsverschuldung als alternativlos deklariert und in jeder kritischen Überprüfung von Ausgaben undifferenziert schädliche Austerität und einen Kahlschlag des Sozialstaats sieht, treibt bisher gemäßigte Wähler direkt in die Arme des politischen Randes.
Die FDP sollte ihre Koalitionspartner fragen, ob sie eine Wende zu einer solideren Wirtschafts- und Finanzpolitik mitgehen wollen – sofern die Liberalen selbst daran überhaupt interessiert sind. Das aktuelle Debakel der Finanzpolitik findet unter einem FDP-Finanzminister statt, der in der aktuellen Lage nichts Besseres zu tun hatte, als zunächst einmal dem Ende des Vorzugssatzes der Mehrwertsteuer für die Gastronomie nachzutrauern. Angebotspolitik und Klientelismus stehen jedoch im Widerspruch zueinander. Ein neues Lambsdorff-Papier brauchen nicht nur SPD und Grüne, sondern auch die FDP.
Am 9. September 1982 sandte Bundeswirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff (FDP) eine wirtschaftspolitische Ausarbeitung an Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD), die als „Lambsdorff-Papier“ in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eingegangen ist. Darin skizzierte der Wirtschaftsminister ein auf die Verbesserung der Angebotsbedingungen zielendes Programm, das neben Vorschlägen für eine Stabilisierung des Bundeshaushalts und eine Eindämmung der Kosten des Sozialstaats auch für eine Deregulierung und die Schaffung von Anreizen für private Investitionen plädierte.
Lambsdorffs Papier, das zu Recht als marktwirtschaftliches Manifest verstanden wurde, gilt als Scheidungsurkunde der sozialliberalen Koalition, weil eine Mehrheit in der SPD an der starken Rolle des Staates in der Wirtschaftspolitik festhalten wollte und die Ideen der FDP brüsk ablehnte. Die Koalition aus SPD und FDP zerbrach, worauf die FDP mit der Union die lange Kanzlerschaft Helmut Kohls begründete.
Nötig ist ein Kassensturz
Heute ist für die FDP die Zeit gekommen, ein Papier in der Tradition Otto Graf Lambsdorffs zu verfassen und an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu senden – auch wenn die politische Großwetterlage nicht zu einem Koalitionsbruch einzuladen scheint. Anders als im Jahre 1982 wartet kein alternativer Partner, mit dem die Liberalen eine Mehrheit im Bundestag bilden könnten.
Schon sind warnende Stimmen zu vernehmen, die von unklaren Machtverhältnissen im Bundestag weiteren Rückenwind für Randparteien erwarten. Doch muss die Frage gestattet sein, ob der politische Rand von einer Fortsetzung der Ampel nicht stärker profitieren würde. Ein Ende mit Schrecken ist häufig besser als ein Schrecken ohne Ende.
Deutschland muss – nicht nur – in wirtschafts- und finanzpolitischer Hinsicht dringend besser regiert werden. Die Ampelparteien bekennen sich zwar zur Pflege des Standorts. Aber ihre Politik erinnert an eine Ansammlung rasch konzipierter, unzusammenhängender Aushilfen, die zum Teil dazu dienen, frühere Fehlentscheidungen zu korrigieren. Eine Politik, die erkennbar für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sorgte, diente der Wirtschaft mehr als eine kurzatmige Kombination aus Regulierungen und Subventionen. Aktive Industriepolitik, durch zusätzliche Staatsschulden finanziert, verlangt nach einem Staat, der sich mit dieser Lenkungsaufgabe nicht überfordert.
Beschwörend vorgetragene Pleonasmen wie „Zukunftsinvestitionen“ (früher war bekannt, dass Investitionen per Definition in die Zukunft gerichtete Projekte beschreiben) können nicht verdecken, dass spätestens seit dem Heizungsgesetz düstere Wolken nicht nur über der Regierung aufziehen. Das Wachstumspotenzial der deutschen Wirtschaft schrumpft erheblich. Die von Experten benannten Ursachen – das rückläufige Arbeitsangebot wegen der Demographie, ein wegen Standortschwächen niedriges Wachstum der Produktivität sowie hohe Energiepreise – erfordern eine stetige Wirtschaftspolitik, die Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Kräfte zu entfalten.
Neben einer machtvollen angebotspolitischen Agenda bedarf es im Anschluss an das Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit fordernde Urteil des Bundesverfassungsgerichts eines Kassensturzes. Alle Ausgaben gehören auf den Prüfstand; dies gilt für die konsumtiven Staatsausgaben ebenso wie für die Subventionen und die Investitionen. Ein Blick in die jährlich vom Kieler Institut für Weltwirtschaft veröffentlichte Liste der Subventionen erscheint lohnend; überprüft werden müssten auch in der „Wir-können uns-alles-leisten“-Phase getroffene Entscheidungen wie die abenteuerlich hohe Subventionierung der Chip-Fabrik in Magdeburg. Wer steigende Staatsverschuldung als alternativlos deklariert und in jeder kritischen Überprüfung von Ausgaben undifferenziert schädliche Austerität und einen Kahlschlag des Sozialstaats sieht, treibt bisher gemäßigte Wähler direkt in die Arme des politischen Randes.
Die FDP sollte ihre Koalitionspartner fragen, ob sie eine Wende zu einer solideren Wirtschafts- und Finanzpolitik mitgehen wollen – sofern die Liberalen selbst daran überhaupt interessiert sind. Das aktuelle Debakel der Finanzpolitik findet unter einem FDP-Finanzminister statt, der in der aktuellen Lage nichts Besseres zu tun hatte, als zunächst einmal dem Ende des Vorzugssatzes der Mehrwertsteuer für die Gastronomie nachzutrauern. Angebotspolitik und Klientelismus stehen jedoch im Widerspruch zueinander. Ein neues Lambsdorff-Papier brauchen nicht nur SPD und Grüne, sondern auch die FDP.
Zitat von Gast am 22. November 2023, 08:28 UhrWie macht die ohnehin gebeutelte Ampelregierung nach dem „Wumms“ aus Karlsruhe weiter? Und was braucht Deutschland jetzt: Sparen oder Investieren? Oder beides? Und dann gibt es für die Ampelkoalition in einer Experten-Anhörung noch eine Reihe peinlicher Wahrheiten.
Das riesengroße Geldloch, welches die beiden Ampelparteien SPD und Grüne nun beklagen, haben sie selbst verursacht – und zwar wider besseres Wissen. Das ist eine der Erkenntnisse, den eine Reihe von Experten der Bundesregierung in einer Anhörung bescherten. Eine weitere: Sparen wäre möglich – darüber will in der Bundesregierung konkret aber bisher niemand reden.
Professor Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg unterbreitete den Bundestags-Haushältern dabei gleich eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen. Etwa: Weshalb lässt sich die Bundesregierung die Waffenhilfe an die Ukraine, die sie gerade von vier auf acht Milliarden verdoppelt hat, nicht zur Hälfte von Brüssel bezahlen? So macht es Polen – weshalb nicht Deutschland?
Oder: Das Bürgergeld, insgesamt zahlt der Bund 26 Milliarden pro Jahr, geht automatisch an eine Million geflüchtete Ukrainer. Der Satz wird erhöht, das kostet 1,4 Milliarden mehr. Es ist umstritten, weil der Abstand zwischen Sozialgeld und verdientem Geld dadurch immer kleiner wird, so dass Arbeit für Geringverdiener sich immer weniger lohnt. Gleichzeitig entsteht ein „Pull-Faktor“ für Flüchtlinge, nach Deutschland zu kommen, weil die meisten anderen europäischen Staaten Migranten viel weniger Geld zahlen.
Bürgergeld, Ukraine, Kindergrundsicherung: Ein Hamburger Ökonom hat viele Spar-Ideen für die Ampel
Und darum fragt der Professor aus Hamburg, was naheliegend ist: „Warum bekommen ukrainische Männer im wehrfähigen Alter überhaupt Unterstützung in Deutschland?“
Oder: Weshalb wird in diesen schwierigen Zeiten mit Multi-Krisen von Krieg bis Inflation nicht die Einführung einer weiteren sozialen Wohltat verschoben – die Einführung der Kindergrundsicherung, die 3,5 Milliarden kostet? Und sei es wirklich noch zeitgemäß, den Handwerkern einen Bonus von einer knappen Milliarde Euro zu zahlen?
Und wieviel von den 48 Milliarden Euro, die für Migranten ausgegeben werden, ließen sich durch eine Änderung am Asylrecht einsparen? Schließlich: Satte 20 Milliarden Euro, die Deutschland an Subventionen zahlt, an Landwirte zum Beispiel, stuft Ordnungsökonom Meyer als „verzichtbar“ ein.
Die AfD fügte Meyers Vorschlägen noch für entbehrlich gehaltene Ausgaben aus dem Etat der Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze hinzu: Weshalb müsse es sein, dass die Bundesregierung „315 Millionen Euro für Busse und Radwege in Peru“ ausgebe, fragte ihr Forschungspolitiker Michael Espendiller.
Kann man einer Regierung, die die Bevölkerung schon einmal täuschte, noch vertrauen?
An diesem Donnerstag diskutiert der Haushaltsausschuss des Bundestages über den nächsten Etat. Ist der überhaupt noch haltbar nach dem 60-Milliarden Wumms aus Karlsruhe? Bis zur Sitzung will das Finanzministerium dem Ausschuss seine Antwort auf das Verfassungsgerichtshofurteil geben. Daraus dürfte sich dann auch eine Antwort auf die aktuellste Frage aller Fragen ergeben:
Hält Bundesfinanzminister Christian Lindner es noch für sinnvoll, diese Regierungskoalition fortzusetzen? Oder macht er es wie 1982 schon einmal ein Spitzenliberaler, Otto Graf Lambsdorff, als er dem Bundeskanzler Helmut Schmidt – ebenfalls in einer Finanzierungskrise - einen „Scheidungsbrief“ schrieb?
Die Lage ist völlig verfahren, fieberhaft sucht die Regierung in Krisensitzungen nach Wegen aus der Krise, die sie durch Haushaltstricks selbst verursacht hat. Erschwert wird die Situation noch dadurch, dass das Vertrauen in die Regierung im Volk immer stärker leidet: Kann man einer Regierung, die die Bevölkerung über die tatsächliche Verschuldung schon einmal täuschte, noch abnehmen, dass sie die richtige ist, um den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen?
Experten reiben der Bundesregierung bittere Wahrheiten hin
Und die Experten? Scheinbar unaufgeregt rieben sie der Bundesregierung einige Wahrheiten hin, wie es derzeit um Deutschland bestellt ist.
Michael Hüther, der Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln, sagte, er sei „in großer Sorge, dass wir in einer sehr langen Stagnationsphase hängen bleiben“. Jens Südekum von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stimmte ein: Deutschlands Unternehmen seien „völlig verunsichert“. Sie wüssten schließlich nicht, ob und in welchem Ausmaß ihnen der deutsche Staat bei der ökologischen und digitalen Transformation helfe.
Ob die Bundesregierung in ihrer eigenen Not eine neue staatliche Notlage ausrufen kann, was jetzt in der Ampel diskutiert wird? Die Professoren blieben skeptisch. Jedenfalls sei die Lage in Gaza sicherlich kein Grund, eine Notlage auszurufen, sagte Dirk Meier in Anspielung auf eine Idee des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich. Und Steuer-Erhöhungen, wie sie nun von SPD und Grünen – erwartungsgemäß – ins Spiel gebracht werden?
Deutschland habe schon heute die „höchste Steuerlast aller G-7-Länder“, stellt Professor Berthold Wigger aus Karlsruhe fest. Und: Die Steuerlast müsse „immer im internationalen Wettbewerb“ bewertet werden, sagt Hüther trocken, was heißt: Weil unsere Gesellschaft immer schneller altert, brauchen wir eigentlich immer mehr Investitionen, die sich für die Unternehmen aber immer weniger lohnen, weil der Staat ihnen die kleiner werdenden Gewinne immer mehr wegsteuert.
Die Ökonomen machen klar: Steuererhöhungen wären Gift für das Land
Eigentlich, das legten die Stellungnahmen der Experten nahe, wären Steuererhöhungen nicht nur Gift, eigentlich bräuchte es: Steuersenkungen.
Die Experten-Anhörung bescherte der Bundesregierung zwei überaus peinliche Fakten: Der Wirtschafts-Stabilitätsfonds, Olaf Scholz‘ „Doppelwumms“, sei ebenso verfassungswidrig wie der Klima-Transformationsform. Eine Einschätzung, die das finanzielle Problem der Bundesregierung schlagartig verdreifachen dürfte.
Schon Vizekanzler Robert Habeck von den Grünen hatte am Montagmorgen um 8.10 Uhr im Deutschlandfunk erklärt, die Union könne sich die angedrohte Klage in Karlsruhe gegen den WSF gleich ganz schenken, weil der wohl verfassungswidrig sei. Und: Wenn jetzt die Bundesregierung den Bürgern bei steigenden Energiepreisen nicht mehr helfen könne, dann dürften die sich „bei Friedrich Merz bedanken“.
Eine Täter-Opfer-Umkehr durch den Spitzengrünen, darin waren sich die Professoren in der Anhörung weitgehend einig. Nicht die Opposition, sondern die Bundesregierung sei für diese Misere verantwortlich – durch Haushaltstricks, vor denen die Experten lange warnten.
Weshalb sollte Merz seinen Widersacher Scholz retten, wenn er ihn doch beerben will?
Damit ist auch klar: Die Versicherung der Bundesregierung, sie habe damals, als sie 60 Corona-Milliarden in den Klimaschutz schob, in „gutem Glauben“ gehandelt, ist mindestens mutig. Die Bundesregierung war gleich mehrfach vorgewarnt, ihr Haushaltstrick wäre verfassungswidrig: durch den Bundesrechnungshof, ein Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs, durch Experten, die ihre juristischen Bedenken in einer Bundestags-Anhörung am 10. Januar vergangenen Jahres äußerten. Professor Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg sprach von einem „jahrelangen Umgehen der Schuldenbremse“.
Nimmt man dies ernst, hätte die Bundesregierung jahrelang gegen die Verfassung verstoßen. Wissend um dieses Risiko. Mit gravierenden Folgen für Wirtschaft und Wohlstand. Oder, in den gesetzten Worten des Professors Büttner: „Riskante Finanzpolitik ist standortgefährdend“.
Lässt sich der Megaflop irgendwie reparieren? Eine Möglichkeit wäre, wenn Olaf Scholz sich mit Friedrich Merz auf einen zweiten im Grundgesetz festgeschriebenen Sonderfonds einigen würde. Oder könnte. Dann müsste der Klimafonds per Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankert werden.
Was die Frage aufwirft: Weshalb sollte Merz seinen Widersacher Scholz retten, wenn er ihn doch beerben will?
Wie macht die ohnehin gebeutelte Ampelregierung nach dem „Wumms“ aus Karlsruhe weiter? Und was braucht Deutschland jetzt: Sparen oder Investieren? Oder beides? Und dann gibt es für die Ampelkoalition in einer Experten-Anhörung noch eine Reihe peinlicher Wahrheiten.
Das riesengroße Geldloch, welches die beiden Ampelparteien SPD und Grüne nun beklagen, haben sie selbst verursacht – und zwar wider besseres Wissen. Das ist eine der Erkenntnisse, den eine Reihe von Experten der Bundesregierung in einer Anhörung bescherten. Eine weitere: Sparen wäre möglich – darüber will in der Bundesregierung konkret aber bisher niemand reden.
Professor Dirk Meyer von der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg unterbreitete den Bundestags-Haushältern dabei gleich eine ganze Reihe von konkreten Vorschlägen. Etwa: Weshalb lässt sich die Bundesregierung die Waffenhilfe an die Ukraine, die sie gerade von vier auf acht Milliarden verdoppelt hat, nicht zur Hälfte von Brüssel bezahlen? So macht es Polen – weshalb nicht Deutschland?
Oder: Das Bürgergeld, insgesamt zahlt der Bund 26 Milliarden pro Jahr, geht automatisch an eine Million geflüchtete Ukrainer. Der Satz wird erhöht, das kostet 1,4 Milliarden mehr. Es ist umstritten, weil der Abstand zwischen Sozialgeld und verdientem Geld dadurch immer kleiner wird, so dass Arbeit für Geringverdiener sich immer weniger lohnt. Gleichzeitig entsteht ein „Pull-Faktor“ für Flüchtlinge, nach Deutschland zu kommen, weil die meisten anderen europäischen Staaten Migranten viel weniger Geld zahlen.
Bürgergeld, Ukraine, Kindergrundsicherung: Ein Hamburger Ökonom hat viele Spar-Ideen für die Ampel
Und darum fragt der Professor aus Hamburg, was naheliegend ist: „Warum bekommen ukrainische Männer im wehrfähigen Alter überhaupt Unterstützung in Deutschland?“
Oder: Weshalb wird in diesen schwierigen Zeiten mit Multi-Krisen von Krieg bis Inflation nicht die Einführung einer weiteren sozialen Wohltat verschoben – die Einführung der Kindergrundsicherung, die 3,5 Milliarden kostet? Und sei es wirklich noch zeitgemäß, den Handwerkern einen Bonus von einer knappen Milliarde Euro zu zahlen?
Und wieviel von den 48 Milliarden Euro, die für Migranten ausgegeben werden, ließen sich durch eine Änderung am Asylrecht einsparen? Schließlich: Satte 20 Milliarden Euro, die Deutschland an Subventionen zahlt, an Landwirte zum Beispiel, stuft Ordnungsökonom Meyer als „verzichtbar“ ein.
Die AfD fügte Meyers Vorschlägen noch für entbehrlich gehaltene Ausgaben aus dem Etat der Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze hinzu: Weshalb müsse es sein, dass die Bundesregierung „315 Millionen Euro für Busse und Radwege in Peru“ ausgebe, fragte ihr Forschungspolitiker Michael Espendiller.
Kann man einer Regierung, die die Bevölkerung schon einmal täuschte, noch vertrauen?
An diesem Donnerstag diskutiert der Haushaltsausschuss des Bundestages über den nächsten Etat. Ist der überhaupt noch haltbar nach dem 60-Milliarden Wumms aus Karlsruhe? Bis zur Sitzung will das Finanzministerium dem Ausschuss seine Antwort auf das Verfassungsgerichtshofurteil geben. Daraus dürfte sich dann auch eine Antwort auf die aktuellste Frage aller Fragen ergeben:
Hält Bundesfinanzminister Christian Lindner es noch für sinnvoll, diese Regierungskoalition fortzusetzen? Oder macht er es wie 1982 schon einmal ein Spitzenliberaler, Otto Graf Lambsdorff, als er dem Bundeskanzler Helmut Schmidt – ebenfalls in einer Finanzierungskrise - einen „Scheidungsbrief“ schrieb?
Die Lage ist völlig verfahren, fieberhaft sucht die Regierung in Krisensitzungen nach Wegen aus der Krise, die sie durch Haushaltstricks selbst verursacht hat. Erschwert wird die Situation noch dadurch, dass das Vertrauen in die Regierung im Volk immer stärker leidet: Kann man einer Regierung, die die Bevölkerung über die tatsächliche Verschuldung schon einmal täuschte, noch abnehmen, dass sie die richtige ist, um den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen?
Experten reiben der Bundesregierung bittere Wahrheiten hin
Und die Experten? Scheinbar unaufgeregt rieben sie der Bundesregierung einige Wahrheiten hin, wie es derzeit um Deutschland bestellt ist.
Michael Hüther, der Chef des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln, sagte, er sei „in großer Sorge, dass wir in einer sehr langen Stagnationsphase hängen bleiben“. Jens Südekum von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stimmte ein: Deutschlands Unternehmen seien „völlig verunsichert“. Sie wüssten schließlich nicht, ob und in welchem Ausmaß ihnen der deutsche Staat bei der ökologischen und digitalen Transformation helfe.
Ob die Bundesregierung in ihrer eigenen Not eine neue staatliche Notlage ausrufen kann, was jetzt in der Ampel diskutiert wird? Die Professoren blieben skeptisch. Jedenfalls sei die Lage in Gaza sicherlich kein Grund, eine Notlage auszurufen, sagte Dirk Meier in Anspielung auf eine Idee des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich. Und Steuer-Erhöhungen, wie sie nun von SPD und Grünen – erwartungsgemäß – ins Spiel gebracht werden?
Deutschland habe schon heute die „höchste Steuerlast aller G-7-Länder“, stellt Professor Berthold Wigger aus Karlsruhe fest. Und: Die Steuerlast müsse „immer im internationalen Wettbewerb“ bewertet werden, sagt Hüther trocken, was heißt: Weil unsere Gesellschaft immer schneller altert, brauchen wir eigentlich immer mehr Investitionen, die sich für die Unternehmen aber immer weniger lohnen, weil der Staat ihnen die kleiner werdenden Gewinne immer mehr wegsteuert.
Die Ökonomen machen klar: Steuererhöhungen wären Gift für das Land
Eigentlich, das legten die Stellungnahmen der Experten nahe, wären Steuererhöhungen nicht nur Gift, eigentlich bräuchte es: Steuersenkungen.
Die Experten-Anhörung bescherte der Bundesregierung zwei überaus peinliche Fakten: Der Wirtschafts-Stabilitätsfonds, Olaf Scholz‘ „Doppelwumms“, sei ebenso verfassungswidrig wie der Klima-Transformationsform. Eine Einschätzung, die das finanzielle Problem der Bundesregierung schlagartig verdreifachen dürfte.
Schon Vizekanzler Robert Habeck von den Grünen hatte am Montagmorgen um 8.10 Uhr im Deutschlandfunk erklärt, die Union könne sich die angedrohte Klage in Karlsruhe gegen den WSF gleich ganz schenken, weil der wohl verfassungswidrig sei. Und: Wenn jetzt die Bundesregierung den Bürgern bei steigenden Energiepreisen nicht mehr helfen könne, dann dürften die sich „bei Friedrich Merz bedanken“.
Eine Täter-Opfer-Umkehr durch den Spitzengrünen, darin waren sich die Professoren in der Anhörung weitgehend einig. Nicht die Opposition, sondern die Bundesregierung sei für diese Misere verantwortlich – durch Haushaltstricks, vor denen die Experten lange warnten.
Weshalb sollte Merz seinen Widersacher Scholz retten, wenn er ihn doch beerben will?
Damit ist auch klar: Die Versicherung der Bundesregierung, sie habe damals, als sie 60 Corona-Milliarden in den Klimaschutz schob, in „gutem Glauben“ gehandelt, ist mindestens mutig. Die Bundesregierung war gleich mehrfach vorgewarnt, ihr Haushaltstrick wäre verfassungswidrig: durch den Bundesrechnungshof, ein Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs, durch Experten, die ihre juristischen Bedenken in einer Bundestags-Anhörung am 10. Januar vergangenen Jahres äußerten. Professor Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg sprach von einem „jahrelangen Umgehen der Schuldenbremse“.
Nimmt man dies ernst, hätte die Bundesregierung jahrelang gegen die Verfassung verstoßen. Wissend um dieses Risiko. Mit gravierenden Folgen für Wirtschaft und Wohlstand. Oder, in den gesetzten Worten des Professors Büttner: „Riskante Finanzpolitik ist standortgefährdend“.
Lässt sich der Megaflop irgendwie reparieren? Eine Möglichkeit wäre, wenn Olaf Scholz sich mit Friedrich Merz auf einen zweiten im Grundgesetz festgeschriebenen Sonderfonds einigen würde. Oder könnte. Dann müsste der Klimafonds per Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankert werden.
Was die Frage aufwirft: Weshalb sollte Merz seinen Widersacher Scholz retten, wenn er ihn doch beerben will?
Zitat von Gast am 22. November 2023, 10:30 UhrLeitartikel
Koalition ohne Kitt: Die Ampel von Scholz wackelt immer stärker – Haushaltsurteil zeigt Schwäche auf
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt zeigt sich: Die Ampel-Regierung hat ihre wenigen Gemeinsamkeiten aufgebraucht. Der Leitartikel.
Berlin – An diesem Mittwoch ist es genau eine Woche her, dass das Bundesverfassungsgericht ein folgenschweres Urteil gefällt hat. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Haushalt, den die Regierung aufgestellt hat, für nichtig erklärt. Seitdem fehlen der Ampel-Koalition 60 Milliarden Euro für dringend benötigte Investitionen. Vermutlich fehlt aber noch viel mehr Geld.
Ampel-Regierung passt nicht zusammen: Haushaltsurteil verhindert Überbrückung von Differenzen
Denn das Verfassungsgericht hat mit dem Klima- und Transformationsfonds im Grunde die bisherige Praxis der Sondervermögen in Frage gestellt. Da gibt es noch einen Fonds, den Wirtschaftsstabilitätsfonds, in dem noch mehr Geld steckt und der für die Menschen in Deutschland mögliche erhöhte Energiekosten abfedern soll. Die Union überlegt noch, ob sie deswegen erneut in Karlsruhe klagt, aber eigentlich ist das nur eine Formsache. Damit wären dann noch mal 200 Milliarden Euro weg. Das ist eine dramatische Situation für die Regierung, keine Frage. Doch die eigentliche Tragik entsteht durch den Umgang der Koalition mit diesem Desaster. Geradezu schockierend ehrlich zeigen uns SPD, Grüne und FDP, dass sie – zumindest in der Krise – einfach nicht zusammenpassen. Solange genug Geld da war, erschien es möglich, die gegenseitigen Differenzen zu überbrücken.
Jeder bekam etwas: Die SPD setzte gleich am Anfang den Mindestlohn von zwölf Euro durch, die FDP bekam die Aktienrente und die Grünen konnten zumindest einen Einstieg in die Kindergrundsicherung durchsetzen. Beim Klima- und Transformationsfonds war es ähnlich. Aber diese Geschäftsgrundlage gibt es nun nicht mehr. Man muss es so nennen – eine Geschäftsgrundlage, denn ein inhaltlich schlüssiges Bündnis war die Ampelkoalition auch dann nicht, als ihr noch der zitronenfrische Geruch der Fortschrittskoalition anhing. Der verflog im Ukraine-Krieg und der Energiekrise mit anschließender Inflation. Und nun ist auch der letzte Kitt noch weg. Kein Geld, kein Ausweg.
Alle drei Parteien machen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht geradezu mustergültig die verschiedenen Phasen der Trauer durch. Und natürlich passt auch hier wieder nichts zusammen.
Der Kanzler etwa befindet sich noch in Phase eins – dem Nicht-Wahrhaben-Wollen. Gleich nach der Regierungsbefragung, die sich am Mittwoch der Urteilsverkündung anschloss, ist er abgetaucht. Erst versicherte er noch Selbstverständliches, nämlich, dass man das Urteil genau beachten werde. Dann sagte er, dass der Haushalt wie geplant verabschiedet werde. Und seitdem sagt er nichts mehr, zumindest nichts zum wichtigsten politischen Thema. Jetzt dürfen wieder die SPD-Vorsitzende ran und der SPD-Fraktionsvorsitzende, um Vorschläge zu machen, deren Reaktion sich Olaf Scholz vermutlich genau ansieht, bevor er den nächsten eigenen Zug macht. Politische Verantwortung übernimmt er so nicht.
Ampel-Koalition: Minister versuchen Schock des Haushaltsurteils zu verarbeiten
Der Vizekanzler dagegen lebt öffentlich Phase zwei aus – die Wut. Das durften Radiohörerinnen und -hörer am frühen Montagmorgen live verfolgen: Robert Habeck, als Wirtschafts- und Klimaminister in der Verantwortung, lebte live seinen unseligen Hang zum Selbstmitleid aus. Mit leicht schleppender Stimme erklärt er, dass die Kernsubstanz der deutschen Wirtschaft angegriffen sei und dass das jetzt alles ganz schön schwierig werden wird. Die Dankesbriefe dafür dürfe man an den Oppositionsführer schicken, dem er ansonsten bescheinigt, dass er keine Ahnung hat. Geht’s noch?
Der FDP-Finanzminister versucht sich nach dem ersten Schock tatkräftig zu zeigen. Er löscht noch am Tag des Urteils die 60 Milliarden Euro aus dem Fonds. Während seine Parteifreunde masochistisch die nun endlich gestärkte Schuldenbremse loben, macht er schon den nächsten Schritt. Er sperrt Haushaltsmittel, wobei laufende Kosten Ausgaben unberührt bleiben. Vorschläge aus der FDP zielen darauf, die Projekte des Koalitionsgegners zu desavouieren.
Alle agieren im besten Fall getrennt, im Normalfall gegeneinander. Was es dagegen nicht gibt, ist beispielsweise mal ein außerordentlicher Termin für den Koalitionsausschuss. Den könnte der Kanzler dazu nutzen, allen Anwesenden zu erklären, dass sie sich nun zusammenzureißen haben. Bei den Bürgerinnen und Bürgern festigt sich indessen weiter das Bild einer Regierung, die es nicht hinkriegt. Und sie haben Recht damit.
Leitartikel
Koalition ohne Kitt: Die Ampel von Scholz wackelt immer stärker – Haushaltsurteil zeigt Schwäche auf
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt zeigt sich: Die Ampel-Regierung hat ihre wenigen Gemeinsamkeiten aufgebraucht. Der Leitartikel.
Berlin – An diesem Mittwoch ist es genau eine Woche her, dass das Bundesverfassungsgericht ein folgenschweres Urteil gefällt hat. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Haushalt, den die Regierung aufgestellt hat, für nichtig erklärt. Seitdem fehlen der Ampel-Koalition 60 Milliarden Euro für dringend benötigte Investitionen. Vermutlich fehlt aber noch viel mehr Geld.
Ampel-Regierung passt nicht zusammen: Haushaltsurteil verhindert Überbrückung von Differenzen
Denn das Verfassungsgericht hat mit dem Klima- und Transformationsfonds im Grunde die bisherige Praxis der Sondervermögen in Frage gestellt. Da gibt es noch einen Fonds, den Wirtschaftsstabilitätsfonds, in dem noch mehr Geld steckt und der für die Menschen in Deutschland mögliche erhöhte Energiekosten abfedern soll. Die Union überlegt noch, ob sie deswegen erneut in Karlsruhe klagt, aber eigentlich ist das nur eine Formsache. Damit wären dann noch mal 200 Milliarden Euro weg. Das ist eine dramatische Situation für die Regierung, keine Frage. Doch die eigentliche Tragik entsteht durch den Umgang der Koalition mit diesem Desaster. Geradezu schockierend ehrlich zeigen uns SPD, Grüne und FDP, dass sie – zumindest in der Krise – einfach nicht zusammenpassen. Solange genug Geld da war, erschien es möglich, die gegenseitigen Differenzen zu überbrücken.
Jeder bekam etwas: Die SPD setzte gleich am Anfang den Mindestlohn von zwölf Euro durch, die FDP bekam die Aktienrente und die Grünen konnten zumindest einen Einstieg in die Kindergrundsicherung durchsetzen. Beim Klima- und Transformationsfonds war es ähnlich. Aber diese Geschäftsgrundlage gibt es nun nicht mehr. Man muss es so nennen – eine Geschäftsgrundlage, denn ein inhaltlich schlüssiges Bündnis war die Ampelkoalition auch dann nicht, als ihr noch der zitronenfrische Geruch der Fortschrittskoalition anhing. Der verflog im Ukraine-Krieg und der Energiekrise mit anschließender Inflation. Und nun ist auch der letzte Kitt noch weg. Kein Geld, kein Ausweg.
Alle drei Parteien machen seit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht geradezu mustergültig die verschiedenen Phasen der Trauer durch. Und natürlich passt auch hier wieder nichts zusammen.
Der Kanzler etwa befindet sich noch in Phase eins – dem Nicht-Wahrhaben-Wollen. Gleich nach der Regierungsbefragung, die sich am Mittwoch der Urteilsverkündung anschloss, ist er abgetaucht. Erst versicherte er noch Selbstverständliches, nämlich, dass man das Urteil genau beachten werde. Dann sagte er, dass der Haushalt wie geplant verabschiedet werde. Und seitdem sagt er nichts mehr, zumindest nichts zum wichtigsten politischen Thema. Jetzt dürfen wieder die SPD-Vorsitzende ran und der SPD-Fraktionsvorsitzende, um Vorschläge zu machen, deren Reaktion sich Olaf Scholz vermutlich genau ansieht, bevor er den nächsten eigenen Zug macht. Politische Verantwortung übernimmt er so nicht.
Ampel-Koalition: Minister versuchen Schock des Haushaltsurteils zu verarbeiten
Der Vizekanzler dagegen lebt öffentlich Phase zwei aus – die Wut. Das durften Radiohörerinnen und -hörer am frühen Montagmorgen live verfolgen: Robert Habeck, als Wirtschafts- und Klimaminister in der Verantwortung, lebte live seinen unseligen Hang zum Selbstmitleid aus. Mit leicht schleppender Stimme erklärt er, dass die Kernsubstanz der deutschen Wirtschaft angegriffen sei und dass das jetzt alles ganz schön schwierig werden wird. Die Dankesbriefe dafür dürfe man an den Oppositionsführer schicken, dem er ansonsten bescheinigt, dass er keine Ahnung hat. Geht’s noch?
Der FDP-Finanzminister versucht sich nach dem ersten Schock tatkräftig zu zeigen. Er löscht noch am Tag des Urteils die 60 Milliarden Euro aus dem Fonds. Während seine Parteifreunde masochistisch die nun endlich gestärkte Schuldenbremse loben, macht er schon den nächsten Schritt. Er sperrt Haushaltsmittel, wobei laufende Kosten Ausgaben unberührt bleiben. Vorschläge aus der FDP zielen darauf, die Projekte des Koalitionsgegners zu desavouieren.
Alle agieren im besten Fall getrennt, im Normalfall gegeneinander. Was es dagegen nicht gibt, ist beispielsweise mal ein außerordentlicher Termin für den Koalitionsausschuss. Den könnte der Kanzler dazu nutzen, allen Anwesenden zu erklären, dass sie sich nun zusammenzureißen haben. Bei den Bürgerinnen und Bürgern festigt sich indessen weiter das Bild einer Regierung, die es nicht hinkriegt. Und sie haben Recht damit.
Zitat von Gast am 23. November 2023, 15:28 UhrIn zwei Wochen, am 8. Dezember, kann die Ampel ihr zweijähriges Jubiläum feiern. Doch keinem der Beteiligten dürfte der Sinn danach stehen, mit einem Glas Champagner in der Hand auf die eigenen Erfolge zurückzuschauen.
Die rot-grün-gelbe Koalition hat, wie Umfragen und vor allem Landtagswahlen belegen, einen Tiefpunkt erreicht. SPD und Grüne bringen es zusammen gerade mal auf so viel Zustimmung wie die CDU/CSU allein. Und die FDP bewegt sich am Rand der Fünf-Prozent-Grenze, der politischen Todeszone.
Das war schon so, noch ehe das Bundesverfassungsgericht der „Fortschrittskoalition“ finanziell den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Mit ihrem unausgegorenen Heizungsgesetz hatten die Regierungsparteien die Menschen auf die Palme gebracht. Zudem reicht die Verärgerung über den unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen bis in die eigene Wählerschaft hinein.
Obendrein wurde der Regierung noch von Karlsruhe bestätigt, dass sie mit ihrem 60-Milliarden-Trick zur ökologischen Transformation gegen die Verfassung verstoßen hat. Sich leichtfertig oder vorsätzlich nicht an Recht und Gesetz zu halten, gehört zum Schlimmsten, was man Demokraten vorwerfen kann.
SPD, Grüne und FDP stehen vor einem Scherbenhaufen, wissen nicht, wie sie – auf rechtmäßige Weise – finanzieren sollen, was sie geplant und versprochen haben. Auch in der Politik ist „ohne Moos nix los“.
Die Ampel gilt nicht nur nach dem Urteil der oppositionellen CDU/CSU als schlechteste Regierung seit 1949. Aber sie wird uns noch einige Zeit erhalten bleiben. Dafür sprechen mindestens acht Gründe.
Grund 1: Keine neue Mehrheit in Sicht
2023 ist eben nicht 1982. Damals stellte die FDP in dem berühmten „Lambsdorff-Papier“ die SPD vor die Wahl, die Wirtschafts- und Sozialpolitik grundlegend zu verändern oder den Koalitionspartner zu verlieren. Das fiel der FDP leicht, weil sie genau wusste, dass sie zusammen mit der CDU/CSU-Opposition über eine entsprechende Mehrheit verfügt.
Das Ende ist bekannt: Die FDP verließ die sozial-liberale Koalition mit der SPD. Es war der Beginn einer 16-jährigen schwarz-gelben Regierungszeit unter Bundeskanzler Helmut Kohl.
Grund 2: Die CDU/CSU will nicht Juniorpartner der SPD werden
Oppositionsführer Friedrich Merz hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Rat gegeben, die Grünen „rauszuwerfen“. Die Union dürfte dennoch kein allzu großes Interesse daran haben, als Juniorpartner in einer neuen GroKo dem SPD-Kanzler noch bis Ende 2025 sein Amt zu sichern.
Denkbar wäre allenfalls eine kurzzeitige GroKo, um den Bundeshaushalt 2024 unter Dach und Fach zu bringen. Dann käme es zu vorgezogenen Wahlen. Das aber brächte der SPD keine großen Vorteile, würde ihr als „am Sessel kleben“ ausgelegt.
Grund 3: „Jamaika“ ist völlig unrealistisch
Rechnerisch könnten CDU/CSU, Grüne und FDP mit einem konstruktiven Misstrauensvotum Bundeskanzler Olaf Scholz stürzen und gemeinsam regieren. Diese Konstellation sicherte der Union das Kanzleramt.
Aber warum sollten ausgerechnet die Grünen da mitmachen?
Schon in der Ampel gab es zwischen Grünen und Freien Demokarten die meisten Konflikte. Das wäre in einer neuen Konstellation nicht anders. Auch die FDP-Basis würde gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den Grünen aufbegehren.
Grund 4: SPD und FDP wollen keine Neuwahlen
Würde die Ampel platzen und es käme zu baldigen Neuwahlen, müssten vor allem SPD und FDP mit massiven Verlusten rechnen. Die Liberalen könnten sogar den Wiedereinzug ins Parlament verpassen. Die Grünen hingegen liegen in den aktuellen Umfragen immer noch relativ nahe bei ihrem Ergebnis von 2021.
Dabei muss man wissen: 103 von 206 SPD-Abgeordneten, 66 von 118 Grünen-MdBs und 27 von 92 FDP-Parlamentariern kamen 2021 zum ersten Mal in den Bundestag. Würde jetzt gewählt, müssten viele von ihnen um ihr erst vor zwei Jahren errungenes Mandat bangen. Das dämpft den Wunsch dieser Volksvertreter nach schnellen Wahlen.
Grund 5: Beim 60 Milliarden-Trick haben alle Ampel-Parteien mitgewirkt.
Die Idee, die in der Corona-Krise nicht angetasteten Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro einfach in den Klima- und Transformationsfonds umzubuchen, stammt vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz. Es fehlte nicht an Warnungen vor dieser umstrittenen Operation.
Dennoch haben die FDP und der designierte Finanzminister Christian Linder diesem Vorhaben zugestimmt. Dafür konnten sie sich mit ihrem Festhalten an der Schuldenbremse und dem Verzicht auf Steuererhöhungen durchsetzen.
Die FDP kann also jetzt nicht sagen, wir waren schon immer gegen dieses windige Manöver. Das machte Linder und die Liberalen völlig unglaubwürdig.
Grund 6: Der FDP fehlt ein zwingender Grund zum Aussteigen
SPD, Grüne und FDP werden, wenn sie die Wahl 2025 als Regierungsparteien erreichen wollen, weitreichende Kompromisse machen müssen. Anderfalls drohen weitere verfassungswidrige Haushalte.
Dabei wird es nicht ohne deutliche Veränderungen möglich sein – auf der Ausgabenseite, aber auch auf der Einnahmenseite. Solche Kompromisse werden – wie bei Koalitionsverhandlungen – als Paket ausgehandelt.
Da würde es für die FDP schwierig, ihr Ausscheiden aus der Koalition mit ein oder zwei, für die Wähler einleuchtenden, bedeutsamen Positionen hinreichend zu begründen. Die FDP kann schlecht nach zwei Jahren den Wählern erklären, ihr habe die ganze Richtung von Anfang an nicht gepasst.
Grund 7: SPD und Grüne könnten auch ohne FDP weitermachen
Falls die FDP die Koalition – aus welchen Gründen auch immer – verließe, bedeutete das nicht automatisch das Ende der Regierung. SPD und Grüne blieben zunächst im Amt.
Rot-Grün müsste sich dann um wechselnde Mehrheiten bemühen, also auch um die Zustimmung der CDU/CSU zu bestimmten Projekten.
Das würde aber nicht lange gut gehen. Die Union kann schließlich kein Interesse daran haben, sich selbst zum Mehrheitsbeschaffer von Rot-Grün zu degradieren.
Für eine rot-grüne Minderheitsregierung wäre das insofern vorteilhaft, weil Kanzler und Minister den Wahlkampf aus ihren Regierungsämtern heraus führen könnten, mit allen damit verbundenen Vorteilen. Die FDP liefe Gefahr, als Störenfried dazustehen, der sich aus der Verantwortung stiehlt.
Grund 8: Möglichst viel unumkehrbar machen
Als die SPD 1969 als Juniorpartner der Union zum ersten Mal im Bund mitregierte, gab „SPD-Zuchtmeister“ Herbert Wehner die Parole aus, möglichst viel durchzusetzen, was spätere Regierungen nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen können.
Das könnte auch die Ampel-Parteien dazu bewegen, sich irgendwie zusammenzuraufen. Das kann gelingen, wenn SPD, Grüne und FDP sich gegenseitig das eine oder andere Lieblingsprojekt gönnen. Das liefe dann nach dem Motto: Mitzuregieren ist besser als gar nicht zu regieren.
Fazit: In der Politik ist alles möglich
Theoretisch ist jetzt vieles möglich, aber nicht alle denkbaren Szenarien für neue Koalitionen sind wahrscheinlich. Ganz abgesehen davon, ist Macht ein ziemlich strapazierfähiger Kitt. Das hat schon manche Regierung länger zusammengehalten, als für die Beteiligten und das Land gut war.
Im Übrigen gilt unverändert der Satz des CSU-Urgesteins Günther Beckstein: In der Politik ist alles möglich – und auch das Gegenteil davon.
In zwei Wochen, am 8. Dezember, kann die Ampel ihr zweijähriges Jubiläum feiern. Doch keinem der Beteiligten dürfte der Sinn danach stehen, mit einem Glas Champagner in der Hand auf die eigenen Erfolge zurückzuschauen.
Die rot-grün-gelbe Koalition hat, wie Umfragen und vor allem Landtagswahlen belegen, einen Tiefpunkt erreicht. SPD und Grüne bringen es zusammen gerade mal auf so viel Zustimmung wie die CDU/CSU allein. Und die FDP bewegt sich am Rand der Fünf-Prozent-Grenze, der politischen Todeszone.
Das war schon so, noch ehe das Bundesverfassungsgericht der „Fortschrittskoalition“ finanziell den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Mit ihrem unausgegorenen Heizungsgesetz hatten die Regierungsparteien die Menschen auf die Palme gebracht. Zudem reicht die Verärgerung über den unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen bis in die eigene Wählerschaft hinein.
Obendrein wurde der Regierung noch von Karlsruhe bestätigt, dass sie mit ihrem 60-Milliarden-Trick zur ökologischen Transformation gegen die Verfassung verstoßen hat. Sich leichtfertig oder vorsätzlich nicht an Recht und Gesetz zu halten, gehört zum Schlimmsten, was man Demokraten vorwerfen kann.
SPD, Grüne und FDP stehen vor einem Scherbenhaufen, wissen nicht, wie sie – auf rechtmäßige Weise – finanzieren sollen, was sie geplant und versprochen haben. Auch in der Politik ist „ohne Moos nix los“.
Die Ampel gilt nicht nur nach dem Urteil der oppositionellen CDU/CSU als schlechteste Regierung seit 1949. Aber sie wird uns noch einige Zeit erhalten bleiben. Dafür sprechen mindestens acht Gründe.
Grund 1: Keine neue Mehrheit in Sicht
2023 ist eben nicht 1982. Damals stellte die FDP in dem berühmten „Lambsdorff-Papier“ die SPD vor die Wahl, die Wirtschafts- und Sozialpolitik grundlegend zu verändern oder den Koalitionspartner zu verlieren. Das fiel der FDP leicht, weil sie genau wusste, dass sie zusammen mit der CDU/CSU-Opposition über eine entsprechende Mehrheit verfügt.
Das Ende ist bekannt: Die FDP verließ die sozial-liberale Koalition mit der SPD. Es war der Beginn einer 16-jährigen schwarz-gelben Regierungszeit unter Bundeskanzler Helmut Kohl.
Grund 2: Die CDU/CSU will nicht Juniorpartner der SPD werden
Oppositionsführer Friedrich Merz hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den Rat gegeben, die Grünen „rauszuwerfen“. Die Union dürfte dennoch kein allzu großes Interesse daran haben, als Juniorpartner in einer neuen GroKo dem SPD-Kanzler noch bis Ende 2025 sein Amt zu sichern.
Denkbar wäre allenfalls eine kurzzeitige GroKo, um den Bundeshaushalt 2024 unter Dach und Fach zu bringen. Dann käme es zu vorgezogenen Wahlen. Das aber brächte der SPD keine großen Vorteile, würde ihr als „am Sessel kleben“ ausgelegt.
Grund 3: „Jamaika“ ist völlig unrealistisch
Rechnerisch könnten CDU/CSU, Grüne und FDP mit einem konstruktiven Misstrauensvotum Bundeskanzler Olaf Scholz stürzen und gemeinsam regieren. Diese Konstellation sicherte der Union das Kanzleramt.
Aber warum sollten ausgerechnet die Grünen da mitmachen?
Schon in der Ampel gab es zwischen Grünen und Freien Demokarten die meisten Konflikte. Das wäre in einer neuen Konstellation nicht anders. Auch die FDP-Basis würde gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den Grünen aufbegehren.
Grund 4: SPD und FDP wollen keine Neuwahlen
Würde die Ampel platzen und es käme zu baldigen Neuwahlen, müssten vor allem SPD und FDP mit massiven Verlusten rechnen. Die Liberalen könnten sogar den Wiedereinzug ins Parlament verpassen. Die Grünen hingegen liegen in den aktuellen Umfragen immer noch relativ nahe bei ihrem Ergebnis von 2021.
Dabei muss man wissen: 103 von 206 SPD-Abgeordneten, 66 von 118 Grünen-MdBs und 27 von 92 FDP-Parlamentariern kamen 2021 zum ersten Mal in den Bundestag. Würde jetzt gewählt, müssten viele von ihnen um ihr erst vor zwei Jahren errungenes Mandat bangen. Das dämpft den Wunsch dieser Volksvertreter nach schnellen Wahlen.
Grund 5: Beim 60 Milliarden-Trick haben alle Ampel-Parteien mitgewirkt.
Die Idee, die in der Corona-Krise nicht angetasteten Kreditermächtigungen über 60 Milliarden Euro einfach in den Klima- und Transformationsfonds umzubuchen, stammt vom damaligen Bundesfinanzminister Scholz. Es fehlte nicht an Warnungen vor dieser umstrittenen Operation.
Dennoch haben die FDP und der designierte Finanzminister Christian Linder diesem Vorhaben zugestimmt. Dafür konnten sie sich mit ihrem Festhalten an der Schuldenbremse und dem Verzicht auf Steuererhöhungen durchsetzen.
Die FDP kann also jetzt nicht sagen, wir waren schon immer gegen dieses windige Manöver. Das machte Linder und die Liberalen völlig unglaubwürdig.
Grund 6: Der FDP fehlt ein zwingender Grund zum Aussteigen
SPD, Grüne und FDP werden, wenn sie die Wahl 2025 als Regierungsparteien erreichen wollen, weitreichende Kompromisse machen müssen. Anderfalls drohen weitere verfassungswidrige Haushalte.
Dabei wird es nicht ohne deutliche Veränderungen möglich sein – auf der Ausgabenseite, aber auch auf der Einnahmenseite. Solche Kompromisse werden – wie bei Koalitionsverhandlungen – als Paket ausgehandelt.
Da würde es für die FDP schwierig, ihr Ausscheiden aus der Koalition mit ein oder zwei, für die Wähler einleuchtenden, bedeutsamen Positionen hinreichend zu begründen. Die FDP kann schlecht nach zwei Jahren den Wählern erklären, ihr habe die ganze Richtung von Anfang an nicht gepasst.
Grund 7: SPD und Grüne könnten auch ohne FDP weitermachen
Falls die FDP die Koalition – aus welchen Gründen auch immer – verließe, bedeutete das nicht automatisch das Ende der Regierung. SPD und Grüne blieben zunächst im Amt.
Rot-Grün müsste sich dann um wechselnde Mehrheiten bemühen, also auch um die Zustimmung der CDU/CSU zu bestimmten Projekten.
Das würde aber nicht lange gut gehen. Die Union kann schließlich kein Interesse daran haben, sich selbst zum Mehrheitsbeschaffer von Rot-Grün zu degradieren.
Für eine rot-grüne Minderheitsregierung wäre das insofern vorteilhaft, weil Kanzler und Minister den Wahlkampf aus ihren Regierungsämtern heraus führen könnten, mit allen damit verbundenen Vorteilen. Die FDP liefe Gefahr, als Störenfried dazustehen, der sich aus der Verantwortung stiehlt.
Grund 8: Möglichst viel unumkehrbar machen
Als die SPD 1969 als Juniorpartner der Union zum ersten Mal im Bund mitregierte, gab „SPD-Zuchtmeister“ Herbert Wehner die Parole aus, möglichst viel durchzusetzen, was spätere Regierungen nicht ohne weiteres wieder rückgängig machen können.
Das könnte auch die Ampel-Parteien dazu bewegen, sich irgendwie zusammenzuraufen. Das kann gelingen, wenn SPD, Grüne und FDP sich gegenseitig das eine oder andere Lieblingsprojekt gönnen. Das liefe dann nach dem Motto: Mitzuregieren ist besser als gar nicht zu regieren.
Fazit: In der Politik ist alles möglich
Theoretisch ist jetzt vieles möglich, aber nicht alle denkbaren Szenarien für neue Koalitionen sind wahrscheinlich. Ganz abgesehen davon, ist Macht ein ziemlich strapazierfähiger Kitt. Das hat schon manche Regierung länger zusammengehalten, als für die Beteiligten und das Land gut war.
Im Übrigen gilt unverändert der Satz des CSU-Urgesteins Günther Beckstein: In der Politik ist alles möglich – und auch das Gegenteil davon.