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News zur Bundesregierung
Zitat von Gast am 22. Mai 2023, 08:43 UhrUneinigkeit beim THC-Grenzwert
Bekifft am Steuer? Lauterbach schlittert in nächstes Cannabis-Dilemma
Sollten nach der Cannabis-Legalisierung lockere Regeln beim Autofahren gelten? Union und Ampel streiten sowieso – doch selbst Wissenschaftsexperten sind uneinig.
Berlin – Nach zwei kleinen Bier kann sich ein erwachsener Mann juristisch gesehen ans Steuer setzen. In der Regel ist der Grenzwert von 0,5 Promille dann noch nicht erreicht. Verzichtet er auf Alkohol und hat stattdessen vor einem Tag einen Joint geraucht, ist er dran. So will es das aktuelle Gesetz. Die Ampel denkt laut über neue Regeln nach – klammert das Thema im bisherigen Gesetzesentwurf aber nahezu komplett aus. Auch, weil wissenschaftliche Erkenntnisse rar und selbst die Experten der Grenzwertkommission uneinig sind, wie Merkur-Recherchen zeigen.
Ein Joint wirkt individueller als eine Flasche Bier und die Nachweisbarkeit von Cannabis und Alkohol unterscheidet sich ebenso. Der Hanfwirkstoff THC ist in der Regel erst nach ein bis drei Tagen aus dem Körper abgebaut. Das Highsein ist da schon verflogen, Konsumenten fühlen sich fahrtauglich. Für den Drogentest ist das irrelevant. Hier gilt aktuell der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Im Zuge der Legalisierungspläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gibt es Diskussionen um einen höheren Wert. Es geht also um die zentrale Frage, ob man schon fahrtüchtig ist – obwohl der Hanfwirkstoff THC im Blut noch nachgewiesen werden kann.
Uneinige Cannabis-Grenzwertkommission: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz“
Cannabis und Straßenverkehr werden in einer aktuellen Version des Gesetzentwurfs nur sporadisch behandelt. Die bisherigen Regelungen sollen „evaluiert“ werden, heißt es da. Es fehlen konkrete Angaben, ob und wenn ja, wie der aktuelle Grenzwert angepasst werden soll. Das Papier liegt unserer Redaktion vor. Da es noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch etwas ändern. Laut Gesundheitsministerium sollen „Fachgremien“ in die Entscheidung miteinbezogen werden. Was sagen die Experten?
Gemeint sein dürfte damit vor allem die Grenzwertkommission (GWK): Ein Beratungsgremium für die Bundesregierung, das den bisherigen Grenzwert im Jahr 2002 festgelegt hat. 20 Jahre später diskutiert die Gruppe über eine mögliche Anpassung. Bisher konnten sich die zehn Mitglieder – überwiegend Rechtsmediziner – aber nicht auf einen THC-Grenzwert einigen.
Der Münchner Rechtsmediziner Matthias Graw warnt vor höheren Grenzwerten und sagt unserer Redaktion: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.“ Cannabis-Konsum betreffe zehn Prozent der Bevölkerung, die Verkehrssicherheit 100 Prozent. Von einer Erhöhung des Grenzwertes würden vor allem Menschen profitieren, die viel konsumieren. „Also diejenigen, die als grundsätzlich fahrungeeignet angesehen werden.“
GWK-Mitglied Volker Auwärter sieht es gänzlich anders. Er ist Laborleiter der Forensischen Toxikologie in Freiburg und kann sich eine Anpassung auf 3,5 Nanogramm vorstellen. „Es gibt aus einer Perspektive der Verkehrssicherheit heraus für mich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass bei Cannabis eine „Nulltoleranz“ gelten soll, während bei Alkohol ein Risikogrenzwert herangezogen wird“, sagt Auwärter. Wissenschaftlicher Konsens sei es, dass das Risiko, unter Cannabiseinfluss einen Unfall zu verursachen, im Bereich des Risikos bei einer „moderaten Alkoholisierung“ zwischen 0,1 und 0,5 Promille liegt. Seine Erkenntnisse veröffentlichte er zusammen mit anderen Mitgliedern der Grenzwertkommission, unter anderem mit GWK-Chef Stefan Tönnes.
Cannabis-Dilemma um Studien: „Man müsste die Leute abhängig machen“
Vergangenes Jahr bilanzierte der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dass der Grenzwert so streng ist, „dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“ Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sieht in den aktuellen Regeln deshalb ein „Verbot durch die Hintertür“. Cannabis-Konsum und Fahrzeughaltung schließe sich de facto aus. Denkbar sei eine leichte Anpassung auf drei Nanogramm, wenngleich Brockmann den aktuellen Grenzwert aus Sicht des Unfallschutzes ebenso vertretbar findet. Denn: „Es gibt keine valide Studie, nach der wir sagen können, ab welchem Wert es verkehrsgefährdend ist.“
Warum ist es so schwierig, einheitliche wissenschaftliche Erkenntnisse zu erreichen? Das GWK-Mitglied Thomas Daldrup schrieb dazu in einer Fachzeitschrift: „Die vorhandene Datenlage reicht nicht aus, um auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte zu definieren.“ Oder wie ein anderes Mitglied im Gespräch mit dem Münchner Merkur sagt: „Man müsste die Leute Cannabis-abhängig machen, um gute Vergleichswerte zu haben.“ Das sei ethisch nicht haltbar und die Anhebung des THC-Grenzwerts insgesamt eine politische Entscheidung, keine wissenschaftliche.
Vergangenes Jahr gab es Gespräche der GWK mit der Bundesregierung, doch seitdem herrscht kaum Kontakt. In den aktuellen Gesetzgebungsprozess scheint die Gruppe bisher nicht miteingebunden, wie GWK-Mitglieder unserer Redaktion erzählen. Vom aktuellen Gesetzentwurf hätte die GWK aus den Medien erfahren. Die Grenzwertkommission ist dem Verkehrsministerium untergestellt. Das Haus von FDP-Minister Volker Wissing erklärte auf Anfrage, die Erkenntnisse der GWK würden „angemessen berücksichtigt“ werden. Die Entscheidung erfolge „auf wissenschaftlicher Basis“. Doch diese Basis scheint aktuell zu fehlen.
Cannabis-Grenzwert: Ampel-Politiker fordern deutliche Anpassung
Im Bundestag steht das Thema ebenfalls auf der Agenda. In den jeweiligen Ausschüssen kriegen sich vor allem Abgeordnete der Union mit den Legalisierungsarchitekten der Ampel in die Haare. „Kein Fahren unter Einfluss von Cannabis“, sagt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem Münchner Merkur. „Nur weil eine Substanz straffrei erhältlich ist, wird sie nicht automatisch ungefährlich.“
Legalisierungsbefürworter wie der Grünen-Politiker Lukas Benner sehen das anders. Er ist im Rechtsausschuss des Bundestags für Straßenverkehrsrecht zuständig und bringt auf Anfrage eine Anpassung auf 5 Nanogramm ins Spiel. „Wer nicht berauscht ist, sollte auch nicht bestraft werden.“ Ampelkollegin Kristine Lütke, drogenpolitische Sprecherin der FDP, nennt drei bis vier Nanogramm als Ansatzpunkt. „Das ist nicht nur vertretbar, sondern sinnvoll.“ Teils noch höhere Werte forderte einst die Linke. Die AfD lehnt die Cannabis-Legalisierung wie die Union kategorisch ab.
Solange sich die Bundesregierung nicht auf einen neuen Grenzwert einigen kann, bleibt das aktuelle Gesetz. Selbst bei niedrigen THC-Werten können die Behörden bisher eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen. Die als „Idiotentest“ bekannte Prüfung ist schwieriger als gedacht und kostet obendrein mehrere hundert Euro. Florian, 26 und Student aus Bayern, machte mit der MPU bereits Bekanntschaft. Auf einem Festival konsumierte er Cannabis und fuhr einen Tag später mit dem Auto nach Hause. Bereits am Abend vor der Abreise habe er nichts mehr konsumiert. Er geriet in eine Polizeikontrolle. Drogentest positiv, Führerschein weg.
Uneinigkeit beim THC-Grenzwert
Bekifft am Steuer? Lauterbach schlittert in nächstes Cannabis-Dilemma
Sollten nach der Cannabis-Legalisierung lockere Regeln beim Autofahren gelten? Union und Ampel streiten sowieso – doch selbst Wissenschaftsexperten sind uneinig.
Berlin – Nach zwei kleinen Bier kann sich ein erwachsener Mann juristisch gesehen ans Steuer setzen. In der Regel ist der Grenzwert von 0,5 Promille dann noch nicht erreicht. Verzichtet er auf Alkohol und hat stattdessen vor einem Tag einen Joint geraucht, ist er dran. So will es das aktuelle Gesetz. Die Ampel denkt laut über neue Regeln nach – klammert das Thema im bisherigen Gesetzesentwurf aber nahezu komplett aus. Auch, weil wissenschaftliche Erkenntnisse rar und selbst die Experten der Grenzwertkommission uneinig sind, wie Merkur-Recherchen zeigen.
Ein Joint wirkt individueller als eine Flasche Bier und die Nachweisbarkeit von Cannabis und Alkohol unterscheidet sich ebenso. Der Hanfwirkstoff THC ist in der Regel erst nach ein bis drei Tagen aus dem Körper abgebaut. Das Highsein ist da schon verflogen, Konsumenten fühlen sich fahrtauglich. Für den Drogentest ist das irrelevant. Hier gilt aktuell der Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Im Zuge der Legalisierungspläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach gibt es Diskussionen um einen höheren Wert. Es geht also um die zentrale Frage, ob man schon fahrtüchtig ist – obwohl der Hanfwirkstoff THC im Blut noch nachgewiesen werden kann.
Uneinige Cannabis-Grenzwertkommission: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz“
Cannabis und Straßenverkehr werden in einer aktuellen Version des Gesetzentwurfs nur sporadisch behandelt. Die bisherigen Regelungen sollen „evaluiert“ werden, heißt es da. Es fehlen konkrete Angaben, ob und wenn ja, wie der aktuelle Grenzwert angepasst werden soll. Das Papier liegt unserer Redaktion vor. Da es noch in der regierungsinternen Abstimmung ist, kann sich daran noch etwas ändern. Laut Gesundheitsministerium sollen „Fachgremien“ in die Entscheidung miteinbezogen werden. Was sagen die Experten?
Gemeint sein dürfte damit vor allem die Grenzwertkommission (GWK): Ein Beratungsgremium für die Bundesregierung, das den bisherigen Grenzwert im Jahr 2002 festgelegt hat. 20 Jahre später diskutiert die Gruppe über eine mögliche Anpassung. Bisher konnten sich die zehn Mitglieder – überwiegend Rechtsmediziner – aber nicht auf einen THC-Grenzwert einigen.
Der Münchner Rechtsmediziner Matthias Graw warnt vor höheren Grenzwerten und sagt unserer Redaktion: „Es gibt keine wissenschaftliche Evidenz, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.“ Cannabis-Konsum betreffe zehn Prozent der Bevölkerung, die Verkehrssicherheit 100 Prozent. Von einer Erhöhung des Grenzwertes würden vor allem Menschen profitieren, die viel konsumieren. „Also diejenigen, die als grundsätzlich fahrungeeignet angesehen werden.“
GWK-Mitglied Volker Auwärter sieht es gänzlich anders. Er ist Laborleiter der Forensischen Toxikologie in Freiburg und kann sich eine Anpassung auf 3,5 Nanogramm vorstellen. „Es gibt aus einer Perspektive der Verkehrssicherheit heraus für mich keine nachvollziehbaren Gründe dafür, dass bei Cannabis eine „Nulltoleranz“ gelten soll, während bei Alkohol ein Risikogrenzwert herangezogen wird“, sagt Auwärter. Wissenschaftlicher Konsens sei es, dass das Risiko, unter Cannabiseinfluss einen Unfall zu verursachen, im Bereich des Risikos bei einer „moderaten Alkoholisierung“ zwischen 0,1 und 0,5 Promille liegt. Seine Erkenntnisse veröffentlichte er zusammen mit anderen Mitgliedern der Grenzwertkommission, unter anderem mit GWK-Chef Stefan Tönnes.
Cannabis-Dilemma um Studien: „Man müsste die Leute abhängig machen“
Vergangenes Jahr bilanzierte der Deutsche Verkehrsgerichtstag, dass der Grenzwert so streng ist, „dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.“ Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer, sieht in den aktuellen Regeln deshalb ein „Verbot durch die Hintertür“. Cannabis-Konsum und Fahrzeughaltung schließe sich de facto aus. Denkbar sei eine leichte Anpassung auf drei Nanogramm, wenngleich Brockmann den aktuellen Grenzwert aus Sicht des Unfallschutzes ebenso vertretbar findet. Denn: „Es gibt keine valide Studie, nach der wir sagen können, ab welchem Wert es verkehrsgefährdend ist.“
Warum ist es so schwierig, einheitliche wissenschaftliche Erkenntnisse zu erreichen? Das GWK-Mitglied Thomas Daldrup schrieb dazu in einer Fachzeitschrift: „Die vorhandene Datenlage reicht nicht aus, um auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Grenzwerte zu definieren.“ Oder wie ein anderes Mitglied im Gespräch mit dem Münchner Merkur sagt: „Man müsste die Leute Cannabis-abhängig machen, um gute Vergleichswerte zu haben.“ Das sei ethisch nicht haltbar und die Anhebung des THC-Grenzwerts insgesamt eine politische Entscheidung, keine wissenschaftliche.
Vergangenes Jahr gab es Gespräche der GWK mit der Bundesregierung, doch seitdem herrscht kaum Kontakt. In den aktuellen Gesetzgebungsprozess scheint die Gruppe bisher nicht miteingebunden, wie GWK-Mitglieder unserer Redaktion erzählen. Vom aktuellen Gesetzentwurf hätte die GWK aus den Medien erfahren. Die Grenzwertkommission ist dem Verkehrsministerium untergestellt. Das Haus von FDP-Minister Volker Wissing erklärte auf Anfrage, die Erkenntnisse der GWK würden „angemessen berücksichtigt“ werden. Die Entscheidung erfolge „auf wissenschaftlicher Basis“. Doch diese Basis scheint aktuell zu fehlen.
Cannabis-Grenzwert: Ampel-Politiker fordern deutliche Anpassung
Im Bundestag steht das Thema ebenfalls auf der Agenda. In den jeweiligen Ausschüssen kriegen sich vor allem Abgeordnete der Union mit den Legalisierungsarchitekten der Ampel in die Haare. „Kein Fahren unter Einfluss von Cannabis“, sagt CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem Münchner Merkur. „Nur weil eine Substanz straffrei erhältlich ist, wird sie nicht automatisch ungefährlich.“
Legalisierungsbefürworter wie der Grünen-Politiker Lukas Benner sehen das anders. Er ist im Rechtsausschuss des Bundestags für Straßenverkehrsrecht zuständig und bringt auf Anfrage eine Anpassung auf 5 Nanogramm ins Spiel. „Wer nicht berauscht ist, sollte auch nicht bestraft werden.“ Ampelkollegin Kristine Lütke, drogenpolitische Sprecherin der FDP, nennt drei bis vier Nanogramm als Ansatzpunkt. „Das ist nicht nur vertretbar, sondern sinnvoll.“ Teils noch höhere Werte forderte einst die Linke. Die AfD lehnt die Cannabis-Legalisierung wie die Union kategorisch ab.
Solange sich die Bundesregierung nicht auf einen neuen Grenzwert einigen kann, bleibt das aktuelle Gesetz. Selbst bei niedrigen THC-Werten können die Behörden bisher eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen. Die als „Idiotentest“ bekannte Prüfung ist schwieriger als gedacht und kostet obendrein mehrere hundert Euro. Florian, 26 und Student aus Bayern, machte mit der MPU bereits Bekanntschaft. Auf einem Festival konsumierte er Cannabis und fuhr einen Tag später mit dem Auto nach Hause. Bereits am Abend vor der Abreise habe er nichts mehr konsumiert. Er geriet in eine Polizeikontrolle. Drogentest positiv, Führerschein weg.
Zitat von Gast am 22. Mai 2023, 09:11 UhrWirtschaftsministerium: Neue Vorwürfe in Personalaffären um Habecks Ministerium
Nach der Entlassung des Energie-Experten Patrick Graichen gibt es nun Vorwürfe gegen einen weiteren Staatssekretär von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Nach Recherchen von „Business Insider“ war der für Startups zuständige Udo Philipp an der Berufung eines Beraters beteiligt, in dessen Fonds er zuvor Geld investiert hatte. Auch in der Causa Graichen könnte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein: Der Umweltökonom lässt seine Doktorarbeit auf Plagiatsstellen überprüfen. Grünen-Politiker Habeck steht unter Druck, schnell einen Nachfolger zu präsentieren.
Auch im Fall Philipp geht es - wie bei Graichen - um eine mögliche Vermischung von Privatem und Beruflichem. Wie das Ministerium am Sonntag bestätigte, war der Staatssekretär an der Berufung des Beirats „Junge Digitale Wirtschaft“ beteiligt. Die Berufung erfolgte „durch Leitungsvorlage“, hieß es. Das bedeutet, dass Habeck eine Vorschlagsliste aus dem eigenen Haus abzeichnete. „Wie üblich war daran der zuständige Dienstweg beteiligt, zu dem unter anderem Staatssekretär Philipp gehört“, erklärte das Ministerium.
Laut „Business Insider“ geht es um Sebastian Böhmer, einen der Gründer von First Momentum Ventures, einem Investmentfonds, in dem auch Geld von Philipp steckt. Im August 2022 berief Habeck ihn in den Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“, der den Minister unter anderem zu Wachstumsbedingungen von Startups berät. Der Beirat habe lediglich beratende Funktion, erklärte das Ministerium. Die Mitarbeit sei ehrenamtlich, die Mitglieder entschieden unabhängig, zu welchen Themen sie Stellungnahmen abgäben.
Offen blieb, ob Philipp Habeck auf die geschäftliche Verbindung der beiden aufmerksam machte. Das Ministerium erklärte, Philipp sei bei mehreren Fonds investiert - was er auch dürfe. Damit sei aber kein Einfluss auf die Anlagestrategie der Fonds und die Geschäftspolitik der Unternehmen verbunden.
Entlassung von Staatssekretär Graichen
In der vergangenen Woche hatte sich Habeck bereits von seinem Staatssekretär Graichen getrennt, weil dieser Privates und Berufliches nicht ausreichend getrennt habe. Nun gibt es zudem Plagiatsvorwürfe gegen den Ökonomen. Er habe die Universität Heidelberg um Überprüfung seiner Doktorarbeit gebeten, sagte Graichen der „Bild am Sonntag“ zum Verdacht, gegen Zitierregeln verstoßen zu haben.
Einen Plagiatsvorwurf wies er aber zurück. Die beanstandeten Stellen stammten alle aus der historischen Hinleitung zum eigentlichen wissenschaftlichen Kernthema der Arbeit mit dem Titel „Kommunale Energiepolitik und die Umweltbewegung“. „Der wissenschaftliche Kern der Arbeit ist damit von der geäußerten Kritik nach meiner Ansicht nicht betroffen“, argumentierte Graichen.
Der Plagiats-Experte Jochen Zenthöfer sagte der Zeitung: „Es handelt sich um 30 Plagiatsfragmente, die teilweise aus mehreren Sätzen bestehen.“ Sie stammten aus zwei Aufsätzen des Umweltsoziologen Karl-Werner Brand. Der werde zwar grundsätzlich zitiert, „aber nur an sehr wenigen Stellen, mindestens 30 Quellenangaben fehlen“.
Droht eine Verzögerung beim Heizungsgesetz?
Habeck steht derweil unter Druck, zügig einen Nachfolger für Graichen zu präsentieren - auch, weil sonst eine Verzögerung etwa beim wichtigen Heizungsgesetz droht. In Berlin werden unterschiedliche Kandidaten genannt. Als wahrscheinlich gilt dabei, dass Habeck sich diesmal aus dem Umfeld des Öko-Instituts fernhält. Die engen familiären und freundschaftlichen Verbindungen rund um die Forschungseinrichtung waren ihm bei Graichen zum Verhängnis geworden.
Medien spekulieren daher über eine Berufung von Netzagentur-Chef Klaus Müller oder von Kerstin Andreae, der Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Beide allerdings würden in ihren aktuellen Funktionen große Löcher reißen. Genannt werden auch Namen aus Schleswig-Holstein, wo Habeck bis 2017 Minister war. Der dortige Minister für Energiewende und Klimaschutz Tobias Goldschmidt steht nach eigener Aussage nicht zur Verfügung. Im Spiel könnte auch Ingrid Nestle sein, die schon in Schleswig-Holstein Habecks Energie-Staatssekretärin war. (dpa)
Wirtschaftsministerium: Neue Vorwürfe in Personalaffären um Habecks Ministerium
Nach der Entlassung des Energie-Experten Patrick Graichen gibt es nun Vorwürfe gegen einen weiteren Staatssekretär von Wirtschaftsminister Robert Habeck. Nach Recherchen von „Business Insider“ war der für Startups zuständige Udo Philipp an der Berufung eines Beraters beteiligt, in dessen Fonds er zuvor Geld investiert hatte. Auch in der Causa Graichen könnte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein: Der Umweltökonom lässt seine Doktorarbeit auf Plagiatsstellen überprüfen. Grünen-Politiker Habeck steht unter Druck, schnell einen Nachfolger zu präsentieren.
Auch im Fall Philipp geht es - wie bei Graichen - um eine mögliche Vermischung von Privatem und Beruflichem. Wie das Ministerium am Sonntag bestätigte, war der Staatssekretär an der Berufung des Beirats „Junge Digitale Wirtschaft“ beteiligt. Die Berufung erfolgte „durch Leitungsvorlage“, hieß es. Das bedeutet, dass Habeck eine Vorschlagsliste aus dem eigenen Haus abzeichnete. „Wie üblich war daran der zuständige Dienstweg beteiligt, zu dem unter anderem Staatssekretär Philipp gehört“, erklärte das Ministerium.
Laut „Business Insider“ geht es um Sebastian Böhmer, einen der Gründer von First Momentum Ventures, einem Investmentfonds, in dem auch Geld von Philipp steckt. Im August 2022 berief Habeck ihn in den Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“, der den Minister unter anderem zu Wachstumsbedingungen von Startups berät. Der Beirat habe lediglich beratende Funktion, erklärte das Ministerium. Die Mitarbeit sei ehrenamtlich, die Mitglieder entschieden unabhängig, zu welchen Themen sie Stellungnahmen abgäben.
Offen blieb, ob Philipp Habeck auf die geschäftliche Verbindung der beiden aufmerksam machte. Das Ministerium erklärte, Philipp sei bei mehreren Fonds investiert - was er auch dürfe. Damit sei aber kein Einfluss auf die Anlagestrategie der Fonds und die Geschäftspolitik der Unternehmen verbunden.
Entlassung von Staatssekretär Graichen
In der vergangenen Woche hatte sich Habeck bereits von seinem Staatssekretär Graichen getrennt, weil dieser Privates und Berufliches nicht ausreichend getrennt habe. Nun gibt es zudem Plagiatsvorwürfe gegen den Ökonomen. Er habe die Universität Heidelberg um Überprüfung seiner Doktorarbeit gebeten, sagte Graichen der „Bild am Sonntag“ zum Verdacht, gegen Zitierregeln verstoßen zu haben.
Einen Plagiatsvorwurf wies er aber zurück. Die beanstandeten Stellen stammten alle aus der historischen Hinleitung zum eigentlichen wissenschaftlichen Kernthema der Arbeit mit dem Titel „Kommunale Energiepolitik und die Umweltbewegung“. „Der wissenschaftliche Kern der Arbeit ist damit von der geäußerten Kritik nach meiner Ansicht nicht betroffen“, argumentierte Graichen.
Der Plagiats-Experte Jochen Zenthöfer sagte der Zeitung: „Es handelt sich um 30 Plagiatsfragmente, die teilweise aus mehreren Sätzen bestehen.“ Sie stammten aus zwei Aufsätzen des Umweltsoziologen Karl-Werner Brand. Der werde zwar grundsätzlich zitiert, „aber nur an sehr wenigen Stellen, mindestens 30 Quellenangaben fehlen“.
Droht eine Verzögerung beim Heizungsgesetz?
Habeck steht derweil unter Druck, zügig einen Nachfolger für Graichen zu präsentieren - auch, weil sonst eine Verzögerung etwa beim wichtigen Heizungsgesetz droht. In Berlin werden unterschiedliche Kandidaten genannt. Als wahrscheinlich gilt dabei, dass Habeck sich diesmal aus dem Umfeld des Öko-Instituts fernhält. Die engen familiären und freundschaftlichen Verbindungen rund um die Forschungseinrichtung waren ihm bei Graichen zum Verhängnis geworden.
Medien spekulieren daher über eine Berufung von Netzagentur-Chef Klaus Müller oder von Kerstin Andreae, der Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Beide allerdings würden in ihren aktuellen Funktionen große Löcher reißen. Genannt werden auch Namen aus Schleswig-Holstein, wo Habeck bis 2017 Minister war. Der dortige Minister für Energiewende und Klimaschutz Tobias Goldschmidt steht nach eigener Aussage nicht zur Verfügung. Im Spiel könnte auch Ingrid Nestle sein, die schon in Schleswig-Holstein Habecks Energie-Staatssekretärin war. (dpa)
Zitat von Gast am 22. Mai 2023, 14:11 UhrRobert Habeck und seine gefährliche Politik
Investing.com - Die Energiewende ist in vollem Gange und ihre Auswirkungen sind nicht nur auf ökologischer, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene spürbar. Die aktuellen Pläne der Grünen Partei in Bezug auf Wärmepumpen und die Abschaltung von Atomkraftwerken haben jedoch eine hitzige Debatte entfacht. Insbesondere für Privathaushalte und die Wirtschaft ergeben sich hierbei brisante Fragen und potenzielle Risiken. Wirtschaftsminister Robert Habeck steht im Mittelpunkt dieser Diskussion und offenbart dabei einen bedenklichen Ansatz, der sowohl die Interessen der Bürger als auch die wirtschaftliche Stabilität des Landes zu gefährden scheint.
Ein prominentes Beispiel ist sein Streben nach einem Heizungsgesetz, das den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 weitgehend verbietet. Die geplante Regelung stößt bei 78 Prozent der Bundesbürger auf Ablehnung, wie eine Umfrage im Auftrag von RTL (H:RRTL) und ntv ergab. Nur 18 Prozent befürworten diese Maßnahme. Habeck selbst gibt offen zu, dass er noch viel Überzeugungsarbeit leisten muss, um seine Ideen durchzusetzen. "Man muss ja versuchen, über das eigene Milieu hinaus für seine Interessen eine Ansprache zu finden. Das ist mir schon nicht entgangen, dass die Mehrheit noch nicht begeistert ist von diesem Gebäudeenergiegesetz", sagte Habeck.
Um seine Ziele zu erreichen, scheint Habeck wenig Rücksicht auf demokratische Prinzipien zu nehmen. Er gibt unumwunden zu, dass die Mehrheit der Menschen im Land nicht das unterstützt, was er vorhat. Statt zu versuchen, Konsens zu finden oder die Bedenken der Bevölkerung ernsthaft zu berücksichtigen, erklärt er lapidar, dass er "noch mehr erklären und reden müsse". Es ist beunruhigend, dass ein Minister, der zugleich Vizekanzler ist, offen zugibt, seine Ideologie gegen den Willen des Volkes durchsetzen zu wollen.
Die Abschaltung der letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Mitte April ist ein weiteres Beispiel für Habecks undemokratische und gefährliche Politik. Laut einer Umfrage für das ARD-"Morgenmagazin" waren 59 Prozent der Bevölkerung gegen diese Entscheidung. Die Folge davon ist ein fragileres Stromnetz und höhere Preise für Strom. Insbesondere die deutsche Industrie, die Millionen von Arbeitsplätzen schafft, leidet unter den hohen Stromkosten. Doch Habeck hat einen Plan: den Industriestrompreis bzw. den "Brückenstrompreis". Dieser bedeutet nichts anderes, als dass die energieintensive Industrie einen gedeckelten Strompreis erhält und der Staat die Mehrkosten übernimmt – also am Ende die Steuerzahler die Zeche bezahlen.
Zur Begründung eines Industriestrompreises, der bis 2030 gelten soll, bis der so genannte "Transformationsstrompreis" greift, der dank erneuerbarer Energien günstiger sein soll, verweist Habeck darauf, dass, wenn wir dies nicht tun würden, wir möglicherweise die Industrie in der Zukunft aufgrund der hohen Strompreise verlieren würden. Das Geld für Habecks Pläne soll aus dem "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" kommen.
Was Habeck hier vorschlägt, ist schlichtweg absurd. Arbeiter sollen die Stromrechnungen der energieintensiven Industrie bezahlen, während sie selbst höhere Stromkosten tragen müssen, da der Strom wegen grüner Ideologie knapper und teurer wird. Diese Rechnung ist die größte, die jemals den Menschen für gescheiterte Politik präsentiert wurde.
Habeck sein Ziel ist ein Industriestrompreis von sechs Cent. Sechs Cent je Kilowattstunde wären für die meisten Industrieunternehmen ein Befreiungsschlag, aber eine teure Rechnung für den Steuerzahler. Bis mindestens April 2022 zahlten die meisten Unternehmen ein Vielfaches.
Ein Wirtschaftsminister, der solche Ideen äußert, nachdem er gerade erst Kraftwerke abgeschaltet hat, ist nicht nur untragbar, sondern auch gefährlich. Die Vorstellung, den Strom künstlich zu verknappen und dann mit Steuergeldern billiger zu machen, ist wirtschaftspolitisch nicht mehr nachvollziehbar.
Robert Habeck hat mit seinen bisherigen Entscheidungen und Plänen bereits großen Schaden angerichtet und droht, noch größeren Schaden anzurichten. Als Wirtschaftsminister und Vizekanzler hat er geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Es scheint, dass er diesen Eid vergessen hat und seine eigene Ideologie über das Wohl des Landes stellt. Es ist höchste Zeit, seine gefährlichen Politikansätze kritisch zu hinterfragen und nach vernünftigen Lösungen zu suchen, die sowohl die Umwelt als auch die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands im Blick haben.
Robert Habeck und seine gefährliche Politik
Investing.com - Die Energiewende ist in vollem Gange und ihre Auswirkungen sind nicht nur auf ökologischer, sondern auch auf wirtschaftlicher Ebene spürbar. Die aktuellen Pläne der Grünen Partei in Bezug auf Wärmepumpen und die Abschaltung von Atomkraftwerken haben jedoch eine hitzige Debatte entfacht. Insbesondere für Privathaushalte und die Wirtschaft ergeben sich hierbei brisante Fragen und potenzielle Risiken. Wirtschaftsminister Robert Habeck steht im Mittelpunkt dieser Diskussion und offenbart dabei einen bedenklichen Ansatz, der sowohl die Interessen der Bürger als auch die wirtschaftliche Stabilität des Landes zu gefährden scheint.
Ein prominentes Beispiel ist sein Streben nach einem Heizungsgesetz, das den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 weitgehend verbietet. Die geplante Regelung stößt bei 78 Prozent der Bundesbürger auf Ablehnung, wie eine Umfrage im Auftrag von RTL (H:RRTL) und ntv ergab. Nur 18 Prozent befürworten diese Maßnahme. Habeck selbst gibt offen zu, dass er noch viel Überzeugungsarbeit leisten muss, um seine Ideen durchzusetzen. "Man muss ja versuchen, über das eigene Milieu hinaus für seine Interessen eine Ansprache zu finden. Das ist mir schon nicht entgangen, dass die Mehrheit noch nicht begeistert ist von diesem Gebäudeenergiegesetz", sagte Habeck.
Um seine Ziele zu erreichen, scheint Habeck wenig Rücksicht auf demokratische Prinzipien zu nehmen. Er gibt unumwunden zu, dass die Mehrheit der Menschen im Land nicht das unterstützt, was er vorhat. Statt zu versuchen, Konsens zu finden oder die Bedenken der Bevölkerung ernsthaft zu berücksichtigen, erklärt er lapidar, dass er "noch mehr erklären und reden müsse". Es ist beunruhigend, dass ein Minister, der zugleich Vizekanzler ist, offen zugibt, seine Ideologie gegen den Willen des Volkes durchsetzen zu wollen.
Die Abschaltung der letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Mitte April ist ein weiteres Beispiel für Habecks undemokratische und gefährliche Politik. Laut einer Umfrage für das ARD-"Morgenmagazin" waren 59 Prozent der Bevölkerung gegen diese Entscheidung. Die Folge davon ist ein fragileres Stromnetz und höhere Preise für Strom. Insbesondere die deutsche Industrie, die Millionen von Arbeitsplätzen schafft, leidet unter den hohen Stromkosten. Doch Habeck hat einen Plan: den Industriestrompreis bzw. den "Brückenstrompreis". Dieser bedeutet nichts anderes, als dass die energieintensive Industrie einen gedeckelten Strompreis erhält und der Staat die Mehrkosten übernimmt – also am Ende die Steuerzahler die Zeche bezahlen.
Zur Begründung eines Industriestrompreises, der bis 2030 gelten soll, bis der so genannte "Transformationsstrompreis" greift, der dank erneuerbarer Energien günstiger sein soll, verweist Habeck darauf, dass, wenn wir dies nicht tun würden, wir möglicherweise die Industrie in der Zukunft aufgrund der hohen Strompreise verlieren würden. Das Geld für Habecks Pläne soll aus dem "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" kommen.
Was Habeck hier vorschlägt, ist schlichtweg absurd. Arbeiter sollen die Stromrechnungen der energieintensiven Industrie bezahlen, während sie selbst höhere Stromkosten tragen müssen, da der Strom wegen grüner Ideologie knapper und teurer wird. Diese Rechnung ist die größte, die jemals den Menschen für gescheiterte Politik präsentiert wurde.
Habeck sein Ziel ist ein Industriestrompreis von sechs Cent. Sechs Cent je Kilowattstunde wären für die meisten Industrieunternehmen ein Befreiungsschlag, aber eine teure Rechnung für den Steuerzahler. Bis mindestens April 2022 zahlten die meisten Unternehmen ein Vielfaches.
Ein Wirtschaftsminister, der solche Ideen äußert, nachdem er gerade erst Kraftwerke abgeschaltet hat, ist nicht nur untragbar, sondern auch gefährlich. Die Vorstellung, den Strom künstlich zu verknappen und dann mit Steuergeldern billiger zu machen, ist wirtschaftspolitisch nicht mehr nachvollziehbar.
Robert Habeck hat mit seinen bisherigen Entscheidungen und Plänen bereits großen Schaden angerichtet und droht, noch größeren Schaden anzurichten. Als Wirtschaftsminister und Vizekanzler hat er geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Es scheint, dass er diesen Eid vergessen hat und seine eigene Ideologie über das Wohl des Landes stellt. Es ist höchste Zeit, seine gefährlichen Politikansätze kritisch zu hinterfragen und nach vernünftigen Lösungen zu suchen, die sowohl die Umwelt als auch die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands im Blick haben.
Zitat von Gast am 23. Mai 2023, 05:48 UhrLangsam reicht's ihm
Langsam reicht's ihm
Die FDP zweifelt inzwischen ganz grundsätzlich am Heizungsgesetz. Die Grünen werden langsam, aber sicher wütend.
Robert Habeck ist nicht amüsiert. Er steht am Montagmittag im Wirtschaftsministerium auf der Bühne und will eigentlich über den Industriestrompreis sprechen. Ein Gewinnerthema, so sieht er das wohl. Habeck will mit seinem Vorschlag für vergünstigten Strom zeigen, dass sich auch ein Grüner pragmatisch für die energiefressende Stahl- und Chemieindustrie einsetzen kann. Und zwar stärker als SPD und FDP, die skeptisch sind.
Doch derzeit vergeht kein Tag, an dem Habeck nicht auch von den vielen Krisen eingeholt wird, die ihn seit Wochen verfolgen. Am Montag ist es das Heizungsgesetz. Die FDP spricht inzwischen nicht mehr nur davon, es im Bundestag grundlegend überarbeiten zu wollen. Sie bezweifelt sogar, dass das überhaupt funktioniert.
"Inhaltlich gibt es eine ganze Reihe von grundsätzlichen Änderungen, bei denen ich nicht sicher bin, ob das im parlamentarischen Verfahren so machbar ist", sagt FDP-Energiepolitiker Michael Kruse morgens im Deutschlandfunk. Generalsekretär Bijan Djir-Sarai wird wenig später noch deutlicher. Es brauche im Prinzip "ein neues Gesetz".
Kippt Habecks schwierigstes Vorhaben also doch noch? Nach all dem Ärger? Und was bedeutet das für die Zukunft der Koalition?
"Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen"
Als Habeck auf der Pressekonferenz nach den Heizungen und der FDP gefragt wird, wird er schnell grundsätzlich. Und seine Miene finster.
Es sei im 30-Stunden-Koalitionsausschuss vereinbart worden, das Heizungsgesetz vor den parlamentarischen Sommerferien zu verabschieden. Es sei "ein gutes Gesetz, das natürlich immer noch besser werden kann". Ein Gesetz allerdings, das auch im Bundeskabinett mit der Zustimmung der FDP-Ministerien verabschiedet worden sei.
"Und mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen."
Nur sagt Habeck dann eben doch noch einiges mehr: "Wenn sich die politischen Führungen ihres Wortes erinnern, also wissen, was sie unterschrieben haben und auch vertragstreu sein wollen. Und wenn sie wissen, wie viel daran schon gearbeitet wurde, dann bleibt eigentlich nur noch die Frage: Was kann denn noch besser gemacht werden? Wo kann Gutes noch besser gemacht werden?"
Da falle einem einiges ein, sagt Habeck. Er finde, dass die Übergangsregeln, die Verhältnisse der Energieträger, die Härtefallregeln und die soziale Flankierung "gerne noch einmal durchleuchtet werden können". Sie könnten auch "großzügiger, weitreichender, flexibler gestaltet werden". Das berühre alles nicht den Kern des Gesetzes. "Aber der Einstieg in den Ausstieg aus der Verbrennung von Öl und Gas, der sollte jetzt gegangen werden."
Zum Schluss macht der Vizekanzler dann noch eine Ansage: "So wie von uns Vertragstreue erwartet wird, erwarte ich das natürlich auch von den Koalitionspartnern." Soll heißen: Es muss kommen, und zwar vor dem Sommer.
Bevor sich größere Fragen stellen …
Habeck und die Grünen wollen das Heizungsgesetz endlich beschließen. Weil sie es für wichtig halten und Sorgen haben, dass die FDP die sogenannte Wärmewende sonst komplett abbläst. Aber eben auch, weil sie die aufgeregte Debatte um das heikle Vorhaben endlich loswerden wollen.
Bei der wichtigen Landtagswahl am 8. Oktober in Hessen hatte man eigentlich gedacht, mit Tarek Al-Wazir um das Amt des Ministerpräsidenten konkurrieren zu können. Und in Bayern, wo ebenfalls am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt wird, wollten die Grünen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ärgern. Wenn die Koalition sich in Berlin zugleich über das Heizungsgesetz streitet, dürfte aus beidem nichts werden. Die Wahl in Bremen, bei der die Grünen um 5,5 Prozentpunkte absackten, war ein kleiner Vorgeschmack.
Bei den Grünen wird aber längst grundsätzlicher diskutiert. Nämlich über die Frage, wie eine Ampelregierung überhaupt noch funktionieren soll, wenn immer wieder neu über längst beschlossene Dinge verhandelt werden muss. Man sollte Habecks Verweis auf die Vertragstreue deshalb auch grundsätzlich verstehen: Wenn sich niemand mehr an Verträge gebunden fühlt, kann die Ampel nicht funktionieren.
Es ist ein unverblümter Aufruf an die Ampelpartner, zur Besinnung zu kommen – bevor sich größere Fragen stellen. Die nach der Zukunft der Koalition zum Beispiel.
Die FDP hat es nicht eilig
Vorerst verhaken sich die Koalitionspartner aber noch im Klein-Klein der Tagesordnungen. Die Grünen wollen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag diese Woche beginnen. Mit einer ersten Lesung im Plenum und einer Expertenanhörung im Klimaausschuss soll das Verfahren starten. Denn im parlamentarischen Alltag, so die Hoffnung, finden dann alle schon irgendwie zusammen.
Die FDP aber hat sich nach t-online-Informationen noch nicht entschieden, ob sie da mitmachen will. Am heutigen Dienstagmittag müssten die Parlamentarischen Geschäftsführer beschließen, ob sich das Plenum diese Woche mit dem Gesetz in erster Lesung befasst. Und am Mittwoch stimmt der Klimaausschuss darüber ab, ob es am Freitagmorgen die Expertenanhörung geben wird.
Der Ausgang: offen. Eilig haben es die Liberalen jedenfalls nicht. Dabei beginnt die Sommerpause des Bundestags schon am 8. Juli. Klappt es diese Woche nicht, kommt der Bundestag nur noch zu drei weiteren Sitzungswochen zusammen.
Viele Grüne sind wütend. Dass FDP-Energiepolitiker Kruse anzweifelt, dass das Heizungsgesetz im Bundestag überhaupt noch zu retten ist, quittieren sie mit einem Gegenangriff. "Die Strategie, Krawallmacher wie Michael Kruse vorzuschicken, ist sehr durchschaubar", sagt Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum t-online.
Die FDP-Minister hätten dem Gesetz im Kabinett zugestimmt, betont auch sie und kritisiert: "Das Hintergrundrauschen ändert nichts daran, dass inhaltlich bisher kein sinnvoller Vorschlag gekommen ist, was anstelle des Gesetzes die Wärmewende einleiten sollte." Die von der FDP geforderte Technologieoffenheit stehe längst im Gesetz. "Klar ist: Eine Verlängerung der Lebensdauer der Gasindustrie werden wir nicht mitmachen."
So richtig versöhnlich klingt das alles noch nicht.
Langsam reicht's ihm
Langsam reicht's ihm
Die FDP zweifelt inzwischen ganz grundsätzlich am Heizungsgesetz. Die Grünen werden langsam, aber sicher wütend.
Robert Habeck ist nicht amüsiert. Er steht am Montagmittag im Wirtschaftsministerium auf der Bühne und will eigentlich über den Industriestrompreis sprechen. Ein Gewinnerthema, so sieht er das wohl. Habeck will mit seinem Vorschlag für vergünstigten Strom zeigen, dass sich auch ein Grüner pragmatisch für die energiefressende Stahl- und Chemieindustrie einsetzen kann. Und zwar stärker als SPD und FDP, die skeptisch sind.
Doch derzeit vergeht kein Tag, an dem Habeck nicht auch von den vielen Krisen eingeholt wird, die ihn seit Wochen verfolgen. Am Montag ist es das Heizungsgesetz. Die FDP spricht inzwischen nicht mehr nur davon, es im Bundestag grundlegend überarbeiten zu wollen. Sie bezweifelt sogar, dass das überhaupt funktioniert.
"Inhaltlich gibt es eine ganze Reihe von grundsätzlichen Änderungen, bei denen ich nicht sicher bin, ob das im parlamentarischen Verfahren so machbar ist", sagt FDP-Energiepolitiker Michael Kruse morgens im Deutschlandfunk. Generalsekretär Bijan Djir-Sarai wird wenig später noch deutlicher. Es brauche im Prinzip "ein neues Gesetz".
Kippt Habecks schwierigstes Vorhaben also doch noch? Nach all dem Ärger? Und was bedeutet das für die Zukunft der Koalition?
"Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen"
Als Habeck auf der Pressekonferenz nach den Heizungen und der FDP gefragt wird, wird er schnell grundsätzlich. Und seine Miene finster.
Es sei im 30-Stunden-Koalitionsausschuss vereinbart worden, das Heizungsgesetz vor den parlamentarischen Sommerferien zu verabschieden. Es sei "ein gutes Gesetz, das natürlich immer noch besser werden kann". Ein Gesetz allerdings, das auch im Bundeskabinett mit der Zustimmung der FDP-Ministerien verabschiedet worden sei.
"Und mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen."
Nur sagt Habeck dann eben doch noch einiges mehr: "Wenn sich die politischen Führungen ihres Wortes erinnern, also wissen, was sie unterschrieben haben und auch vertragstreu sein wollen. Und wenn sie wissen, wie viel daran schon gearbeitet wurde, dann bleibt eigentlich nur noch die Frage: Was kann denn noch besser gemacht werden? Wo kann Gutes noch besser gemacht werden?"
Da falle einem einiges ein, sagt Habeck. Er finde, dass die Übergangsregeln, die Verhältnisse der Energieträger, die Härtefallregeln und die soziale Flankierung "gerne noch einmal durchleuchtet werden können". Sie könnten auch "großzügiger, weitreichender, flexibler gestaltet werden". Das berühre alles nicht den Kern des Gesetzes. "Aber der Einstieg in den Ausstieg aus der Verbrennung von Öl und Gas, der sollte jetzt gegangen werden."
Zum Schluss macht der Vizekanzler dann noch eine Ansage: "So wie von uns Vertragstreue erwartet wird, erwarte ich das natürlich auch von den Koalitionspartnern." Soll heißen: Es muss kommen, und zwar vor dem Sommer.
Bevor sich größere Fragen stellen …
Habeck und die Grünen wollen das Heizungsgesetz endlich beschließen. Weil sie es für wichtig halten und Sorgen haben, dass die FDP die sogenannte Wärmewende sonst komplett abbläst. Aber eben auch, weil sie die aufgeregte Debatte um das heikle Vorhaben endlich loswerden wollen.
Bei der wichtigen Landtagswahl am 8. Oktober in Hessen hatte man eigentlich gedacht, mit Tarek Al-Wazir um das Amt des Ministerpräsidenten konkurrieren zu können. Und in Bayern, wo ebenfalls am 8. Oktober ein neuer Landtag gewählt wird, wollten die Grünen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ärgern. Wenn die Koalition sich in Berlin zugleich über das Heizungsgesetz streitet, dürfte aus beidem nichts werden. Die Wahl in Bremen, bei der die Grünen um 5,5 Prozentpunkte absackten, war ein kleiner Vorgeschmack.
Bei den Grünen wird aber längst grundsätzlicher diskutiert. Nämlich über die Frage, wie eine Ampelregierung überhaupt noch funktionieren soll, wenn immer wieder neu über längst beschlossene Dinge verhandelt werden muss. Man sollte Habecks Verweis auf die Vertragstreue deshalb auch grundsätzlich verstehen: Wenn sich niemand mehr an Verträge gebunden fühlt, kann die Ampel nicht funktionieren.
Es ist ein unverblümter Aufruf an die Ampelpartner, zur Besinnung zu kommen – bevor sich größere Fragen stellen. Die nach der Zukunft der Koalition zum Beispiel.
Die FDP hat es nicht eilig
Vorerst verhaken sich die Koalitionspartner aber noch im Klein-Klein der Tagesordnungen. Die Grünen wollen die parlamentarischen Beratungen im Bundestag diese Woche beginnen. Mit einer ersten Lesung im Plenum und einer Expertenanhörung im Klimaausschuss soll das Verfahren starten. Denn im parlamentarischen Alltag, so die Hoffnung, finden dann alle schon irgendwie zusammen.
Die FDP aber hat sich nach t-online-Informationen noch nicht entschieden, ob sie da mitmachen will. Am heutigen Dienstagmittag müssten die Parlamentarischen Geschäftsführer beschließen, ob sich das Plenum diese Woche mit dem Gesetz in erster Lesung befasst. Und am Mittwoch stimmt der Klimaausschuss darüber ab, ob es am Freitagmorgen die Expertenanhörung geben wird.
Der Ausgang: offen. Eilig haben es die Liberalen jedenfalls nicht. Dabei beginnt die Sommerpause des Bundestags schon am 8. Juli. Klappt es diese Woche nicht, kommt der Bundestag nur noch zu drei weiteren Sitzungswochen zusammen.
Viele Grüne sind wütend. Dass FDP-Energiepolitiker Kruse anzweifelt, dass das Heizungsgesetz im Bundestag überhaupt noch zu retten ist, quittieren sie mit einem Gegenangriff. "Die Strategie, Krawallmacher wie Michael Kruse vorzuschicken, ist sehr durchschaubar", sagt Grünen-Klimapolitikerin Lisa Badum t-online.
Die FDP-Minister hätten dem Gesetz im Kabinett zugestimmt, betont auch sie und kritisiert: "Das Hintergrundrauschen ändert nichts daran, dass inhaltlich bisher kein sinnvoller Vorschlag gekommen ist, was anstelle des Gesetzes die Wärmewende einleiten sollte." Die von der FDP geforderte Technologieoffenheit stehe längst im Gesetz. "Klar ist: Eine Verlängerung der Lebensdauer der Gasindustrie werden wir nicht mitmachen."
So richtig versöhnlich klingt das alles noch nicht.
Zitat von Gast am 23. Mai 2023, 12:20 Uhr Nach Entlassung des BSI-Chefs: Schwere Vorwürfe gegen FaeserNach der Entlassung des BSI-Chefs Arne Schönbohm äußert sich nun dessen Anwalt. Er spricht von "politischen Motiven".
Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, entlassen hat, erhebt nun dessen Anwalt schwere Vorwürfe gegen die Ministerin.
Dem Magazin "Business Insider" sagte Anwalt Christian Winterhoff, für ihn sei der Eindruck entstanden, dass es dem BMI in erster Linie darum gegangen sei, Schönbohm von seiner Position als Präsident des BSI zu entbinden. Dabei seien offenbar "vorrangig politische Motive ausschlaggebend" gewesen, sagte er weiter, "für die dann nachträglich nach juristischen Begründungen gesucht wurde."
Da Schönbohm kein politischer Beamter gewesen sei, "der ohne Angabe von Gründen allein wegen fehlenden Vertrauens abberufen werden kann", sagte Winterhoff weiter, "stützte sich das Ministerium auf die in der ZDF-Sendung Magazin Royale gegen Herrn Schönbohm erhobenen Vorwürfe." Und das, obwohl diese im Dezember 2022 durch umfangreiche Stellungnahmen von Schönbohm bereits widerlegt worden seien. Dem sei das Ministerium aber nicht inhaltlich entgegengetreten.
Kein Disziplinarverfahren eingeleitet
Er äußerte dem "Business Insider" gegenüber Zweifel, dass ausreichend abgewogen worden sei, ob eine Entlassung rechtfertigt sei. Winterhoff sieht Widersprüche in der Darstellung aus Ministeriumskreisen, wonach sich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erübrigt habe, weil Schönbohm Anfang des Jahres an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt worden war.
Ihm sei damals mitgeteilt worden, dass die Ermittlungen noch andauerten und nicht abgeschlossen worden seien. "Erst nachdem ich das Ministerium mit Schreiben vom 6. April 2023 nochmals aufgefordert habe, die Vorermittlungen unverzüglich abzuschließen, ist mir mit Schreiben vom 24. April 2023 förmlich mitgeteilt worden, dass sich sämtliche gegenüber meinem Mandanten erhobenen Vorwürfe nicht bewahrheitet hätten", sagte Winterhoff nun dem "Business Insider".
Innenministerin Faeser äußerte sich bislang nicht zur Sache.
Nach der Entlassung des BSI-Chefs Arne Schönbohm äußert sich nun dessen Anwalt. Er spricht von "politischen Motiven".
Nachdem Bundesinnenministerin Nancy Faeser den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, entlassen hat, erhebt nun dessen Anwalt schwere Vorwürfe gegen die Ministerin.
Dem Magazin "Business Insider" sagte Anwalt Christian Winterhoff, für ihn sei der Eindruck entstanden, dass es dem BMI in erster Linie darum gegangen sei, Schönbohm von seiner Position als Präsident des BSI zu entbinden. Dabei seien offenbar "vorrangig politische Motive ausschlaggebend" gewesen, sagte er weiter, "für die dann nachträglich nach juristischen Begründungen gesucht wurde."
Da Schönbohm kein politischer Beamter gewesen sei, "der ohne Angabe von Gründen allein wegen fehlenden Vertrauens abberufen werden kann", sagte Winterhoff weiter, "stützte sich das Ministerium auf die in der ZDF-Sendung Magazin Royale gegen Herrn Schönbohm erhobenen Vorwürfe." Und das, obwohl diese im Dezember 2022 durch umfangreiche Stellungnahmen von Schönbohm bereits widerlegt worden seien. Dem sei das Ministerium aber nicht inhaltlich entgegengetreten.
Kein Disziplinarverfahren eingeleitet
Er äußerte dem "Business Insider" gegenüber Zweifel, dass ausreichend abgewogen worden sei, ob eine Entlassung rechtfertigt sei. Winterhoff sieht Widersprüche in der Darstellung aus Ministeriumskreisen, wonach sich die Einleitung eines Disziplinarverfahrens erübrigt habe, weil Schönbohm Anfang des Jahres an die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt worden war.
Ihm sei damals mitgeteilt worden, dass die Ermittlungen noch andauerten und nicht abgeschlossen worden seien. "Erst nachdem ich das Ministerium mit Schreiben vom 6. April 2023 nochmals aufgefordert habe, die Vorermittlungen unverzüglich abzuschließen, ist mir mit Schreiben vom 24. April 2023 förmlich mitgeteilt worden, dass sich sämtliche gegenüber meinem Mandanten erhobenen Vorwürfe nicht bewahrheitet hätten", sagte Winterhoff nun dem "Business Insider".
Innenministerin Faeser äußerte sich bislang nicht zur Sache.
Zitat von Gast am 24. Mai 2023, 05:42 UhrHabecks nächster Heiz-Streich: Entwurf sickert durch – wohl Folgen für Mieter, Eigentümer und Kommunen
„Wärmeplanung und Dekarbonisierung“
Habecks nächster Heiz-Streich: Entwurf sickert durch – wohl Folgen für Mieter, Eigentümer und Kommunen
Offenbar plant der Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck ein weiteres Heiz-Gesetz. Er will Details zum Heizverhalten der Deutschen sammeln.
München – Die Debatten um das Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) reißen nicht ab. Jetzt hat er sogar dem Koalitionspartner FDP „Wortbruch“ vorgeworfen. Offenbar plant der Grünen-Minister derweil schon jetzt ein weiteres Heiz-Gesetz, das für neue Diskussionen sorgen dürfte. Der Entwurf dazu umfasst 89 Seiten und trägt wohl den Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, wie die Bild-Zeitung berichtet.
Habeck plant direkt neues Heiz-Gesetz: Er fordert alle Details von Kommunen
Demnach stellt Habeck darin Forderungen an Bundesländer und Kommunen. Sie sollen etwa „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ feststellen. Für die Eigentümer und Mieter in den entsprechenden Gebäuden bedeutet das somit: Sie müssen ihren Energieverbrauch der letzten drei Jahre an die jeweiligen Behörden melden.
Habeck fordert daneben weitere Details zum Heizverhalten. Die Kommunen sollen dem Wunsch des Ministers zufolge ermitteln, wie in den jeweiligen Gebäuden geheizt wird und wann diese Heizungsanlagen jeweils in Betrieb genommen wurden. Damit ist die Sache allerdings nicht erledigt. Der Minister will noch mehr „Informationen zum Gebäude“, wie die Bild mitteilt: Dazu gehören Details wie Lage, Baujahr, Nutzung und ob es sich um eine geschützte Bausubstanz handelt.
Habeck-Ministerium legt neuen Entwurf vor: Strafe von bis zu einer Million Euro möglich
Für die Kommunen würde das einen riesigen Aufwand mit sich bringen. Ziel des Vorhabens: Die Erstellung einer „Bestandsanalyse“, falls nötig und möglich auch das Abgreifen von Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern oder Energieausweisen. Der Minister plant somit wohl eine Durchleuchtung bis ins kleinste Detail und will Bild-Informationen zufolge alle Gebäude in Deutschland bis 2045 ohne Öl und Gas heizen lassen.
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Ende 2026 Energiepläne vorlegen, wie das gelingen kann. Kleinere Städte und Landkreise haben dafür bis 2028 Zeit. Falls die Vorstellungen von Habeck zur Vorlegung von Wärmeplänen nicht erfüllt werden, drohen den Kommunen Strafen von bis zu 100.000 Euro. Sollte nach 2045 noch mit Öl oder Gas geheizt werden, fällt die Strafe den Plänen zufolge deutlich saftiger aus: Die Rede ist von bis zu einer Million Euro Strafe.
Habecks nächster Heiz-Streich: Entwurf sickert durch – wohl Folgen für Mieter, Eigentümer und Kommunen
„Wärmeplanung und Dekarbonisierung“
Habecks nächster Heiz-Streich: Entwurf sickert durch – wohl Folgen für Mieter, Eigentümer und Kommunen
Offenbar plant der Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck ein weiteres Heiz-Gesetz. Er will Details zum Heizverhalten der Deutschen sammeln.
München – Die Debatten um das Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) reißen nicht ab. Jetzt hat er sogar dem Koalitionspartner FDP „Wortbruch“ vorgeworfen. Offenbar plant der Grünen-Minister derweil schon jetzt ein weiteres Heiz-Gesetz, das für neue Diskussionen sorgen dürfte. Der Entwurf dazu umfasst 89 Seiten und trägt wohl den Namen „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, wie die Bild-Zeitung berichtet.
Habeck plant direkt neues Heiz-Gesetz: Er fordert alle Details von Kommunen
Demnach stellt Habeck darin Forderungen an Bundesländer und Kommunen. Sie sollen etwa „gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche der letzten drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr“ feststellen. Für die Eigentümer und Mieter in den entsprechenden Gebäuden bedeutet das somit: Sie müssen ihren Energieverbrauch der letzten drei Jahre an die jeweiligen Behörden melden.
Habeck fordert daneben weitere Details zum Heizverhalten. Die Kommunen sollen dem Wunsch des Ministers zufolge ermitteln, wie in den jeweiligen Gebäuden geheizt wird und wann diese Heizungsanlagen jeweils in Betrieb genommen wurden. Damit ist die Sache allerdings nicht erledigt. Der Minister will noch mehr „Informationen zum Gebäude“, wie die Bild mitteilt: Dazu gehören Details wie Lage, Baujahr, Nutzung und ob es sich um eine geschützte Bausubstanz handelt.
Habeck-Ministerium legt neuen Entwurf vor: Strafe von bis zu einer Million Euro möglich
Für die Kommunen würde das einen riesigen Aufwand mit sich bringen. Ziel des Vorhabens: Die Erstellung einer „Bestandsanalyse“, falls nötig und möglich auch das Abgreifen von Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern oder Energieausweisen. Der Minister plant somit wohl eine Durchleuchtung bis ins kleinste Detail und will Bild-Informationen zufolge alle Gebäude in Deutschland bis 2045 ohne Öl und Gas heizen lassen.
Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Ende 2026 Energiepläne vorlegen, wie das gelingen kann. Kleinere Städte und Landkreise haben dafür bis 2028 Zeit. Falls die Vorstellungen von Habeck zur Vorlegung von Wärmeplänen nicht erfüllt werden, drohen den Kommunen Strafen von bis zu 100.000 Euro. Sollte nach 2045 noch mit Öl oder Gas geheizt werden, fällt die Strafe den Plänen zufolge deutlich saftiger aus: Die Rede ist von bis zu einer Million Euro Strafe.
Zitat von Gast am 24. Mai 2023, 06:03 Uhr„Doppelt ungerecht“ - Wegen Habecks Heiz-Hammer gibt es jetzt sogar Zweifel an der neuen Grundsteuer
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schwingt dem allgemeinen Aufschrei in der Bevölkerung zum Trotz weiterhin seinen Heizungs-Hammer. Die Folge: Unsanierte Gebäude verlieren an Wert. Das könnte Folgen für das andere große Wohn-Thema haben – die Grundsteuer-Reform.
Für Immobilienbesitzer hat das Jahr 2023 bislang wenig Erfreuliches bereitgehalten. Das hat auch mit der Reform der Grundsteuer und dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu tun. Das GEG ist zentraler Baustein von Habecks Heizwende.
Doch womöglich könnte ausgerechnet diese GEG-Novelle dazu führen, dass die Grundsteuer-Reform, die eine Neubewertung von 24 Millionen Wohnimmobilien in Deutschland nach sich zieht und an der die Eigentümer qua Grundsteuererklärung bis 31. Januar beteiligt wurden, für den Papierkorb war.
Wie beispielsweise die „Tagesschau“ berichtet, lassen die geplanten Heizungsregeln die Preise sanierungsbedürftiger Immobilien sinken. „Kommt es zum Verkauf, spielt vorher der Energieausweis bei den Verhandlungen immer häufiger eine zentrale Rolle“, heißt es dort.
„Klar wertmindernde Heizungsverbote im Grundsteuer-Bundesmodell nicht berücksichtigt“
Rund 75 Prozent der Gebäude in Deutschland werden aktuell mit Gas oder Öl geheizt. Wer sein Häuschen oder seine Wohnung verkaufen will, muss entweder erst energetisch sanieren und die Heizanlage tauschen oder Abschläge hinnehmen. Doch müsste diese Wertminderung nicht auch Auswirkungen bei der Grundsteuerwert-Ermittlung finden?
Dazu sagt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, zu FOCUS online: „Schon der Ansatz einer wertbasierten Grundsteuer ist verfehlt. Aber selbst wenn wertbasiert, werden die klar wertmindernden Heizungsverbote im Grundsteuer-Bundesmodell bisher nicht berücksichtigt“, so Warnecke.
Wertermittlung zum Stichtag 1.1.2022
„Bei Wohnimmobilien setzt sich dort der Wert vor allem aus dem Bodenpreis nach Bodenrichtwert und einem fiktiven ‚Mietwert‘ nach einer Tabelle zusammen, beides sehr intransparent.“ Die Wertermittlung beim Bundesmodell erfolge für sieben Jahre auf den Stichtag 1.1.2022, zu einer Zeit hoher Immobilien- und Bodenpreise, als noch niemand über Heizungsverbote gesprochen habe.
Warnecke weiter: „Bei der Grundsteuer kassiert der Fiskus ab 2025 also jährlich Grundsteuer auf hohem Bewertungsniveau von 2022, während tatsächliche Verkaufswerte für Häuser mit alten verbotenen Heizungen bald deutlich sinken dürften. Im Extremfall zahle ich dann hohe jährliche Grundsteuer auf eine unverkäufliche und nicht vermietbare Immobilie. Das ist doppelt ungerecht.“
Grundsteuer-Reform sanierungsbedürftig
Auf die Frage, ob die Grundsteuer-Reform dann neugestaltet werden müsste, antwortet Warnecke: „Klares Ja.“ Die Heizungsdiskussion richte den Scheinwerfer auf die Ungerechtigkeit einer wertbasierten Grundsteuer, die sein Verband seit langem kritisiere.
„Im Extremfall Baden-Württemberg wird sogar nur nach dem Bodenwert besteuert, selbst wenn das Gebäude quasi wirtschaftlich abrissreif wäre.“ Länder wie Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen zeigten dagegen, dass man mit einer wertunabhängigen Grundsteuer eine für den Bürger gerechte und gleichzeitig stabile Gemeindefinanzierung haben kann.
Finanzministerium: Änderung des GEG und Grundsteuerreform verfolgen unterschiedliche Ziele
Nach Aussage eines Sprechers des Bundesfinanzministeriums hat die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dagegen keine Auswirkungen auf die bereits laufende Umsetzung der Grundsteuerreform. „Beide Vorhaben – die mit der Änderung des GEG beabsichtigte Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Wärmebereich und die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes einerseits und die Umsetzung der Grundsteuerreform andererseits – verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind getrennt voneinander zu betrachten“, erklärte ein Sprecher gegenüber FOCUS online.
Die Grundsteuer knüpfe demnach als Real- bzw. Objektsteuer an die wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes im Sinne des § 2 des Grundsteuergesetzes als Steuergegenstand an. „Bundesgesetzlich wird die Grundsteuer ausgehend vom gemeinen Wert des Steuergegenstandes bemessen“, so der Sprecher weiter.
Dieser Bewertungsmaßstab sei sinnvoll, da dadurch eine relationsgerechte und damit gleichheitsgerechte Besteuerung gewährleistet wird. „Die mit der möglichen zukünftigen Änderung des GEG geplante Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung hat auf den Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt - 1. Januar 2022 - keinen Einfluss“, heißt es weiter. Mögliche zukünftige ökologische Lenkungsziele könnten auf der Bewertungsebene für Zwecke der Grundsteuer nicht berücksichtigt werden.
Es sei zutreffend, dass die Wertverhältnisse während eines Hauptfeststellungszeitraums typischerweise wertrelevanten Veränderungen unterliegen. Aus diesem Grund bedürfe es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Einheitsbewertung in regelmäßigen und nicht zu weit auseinander liegenden Abständen einer neuen Hauptfeststellung.
„Mit der Festlegung eines siebenjährigen Hauptfeststellungsturnus wurde das ursprünglich auch bei der Einheitsbewertung vorgesehene Konzept einer regelmäßig mitschreitenden Bewertung wieder aufgenommen und damit die in diesem Zusammenhang bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt“, sagte der Sprecher. Heißt also: Das Bundesfinanzministerium sieht hier wegen des GEG keinen Handlungsbedarf.
Eigentlich sollte neue Grundsteuer für mehr Gerechtigkeit sorgen
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen in Deutschland. Sie wird auf den Wert von Grund und Boden sowie den darauf befindlichen Immobilien erhoben. Die Höhe der Steuer war bisher bundesweit einheitlich geregelt.
Mit der Reform aus dem Jahr 2019, die ab 1. Januar 2025 gilt, wurden jedoch die Länder in die Lage versetzt, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen machten davon Gebrauch.
Das neue Berechnungsmodell der Grundsteuer orientiert sich vor allem am Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude. Es umfasst die Bodenrichtwerte, die Art und das Alter der Bebauung, die Nettokaltmiete und weitere Faktoren. Ziel der Reform ist es eigentlich, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen und aktuelle Marktwerte besser abzubilden.
Für Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass sie mit veränderten Grundsteuerlasten rechnen müssen. Insbesondere in Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten oder hohen Mieten könnten die Grundsteuern steigen.
„Doppelt ungerecht“ - Wegen Habecks Heiz-Hammer gibt es jetzt sogar Zweifel an der neuen Grundsteuer
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck schwingt dem allgemeinen Aufschrei in der Bevölkerung zum Trotz weiterhin seinen Heizungs-Hammer. Die Folge: Unsanierte Gebäude verlieren an Wert. Das könnte Folgen für das andere große Wohn-Thema haben – die Grundsteuer-Reform.
Für Immobilienbesitzer hat das Jahr 2023 bislang wenig Erfreuliches bereitgehalten. Das hat auch mit der Reform der Grundsteuer und dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu tun. Das GEG ist zentraler Baustein von Habecks Heizwende.
Doch womöglich könnte ausgerechnet diese GEG-Novelle dazu führen, dass die Grundsteuer-Reform, die eine Neubewertung von 24 Millionen Wohnimmobilien in Deutschland nach sich zieht und an der die Eigentümer qua Grundsteuererklärung bis 31. Januar beteiligt wurden, für den Papierkorb war.
Wie beispielsweise die „Tagesschau“ berichtet, lassen die geplanten Heizungsregeln die Preise sanierungsbedürftiger Immobilien sinken. „Kommt es zum Verkauf, spielt vorher der Energieausweis bei den Verhandlungen immer häufiger eine zentrale Rolle“, heißt es dort.
„Klar wertmindernde Heizungsverbote im Grundsteuer-Bundesmodell nicht berücksichtigt“
Rund 75 Prozent der Gebäude in Deutschland werden aktuell mit Gas oder Öl geheizt. Wer sein Häuschen oder seine Wohnung verkaufen will, muss entweder erst energetisch sanieren und die Heizanlage tauschen oder Abschläge hinnehmen. Doch müsste diese Wertminderung nicht auch Auswirkungen bei der Grundsteuerwert-Ermittlung finden?
Dazu sagt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, zu FOCUS online: „Schon der Ansatz einer wertbasierten Grundsteuer ist verfehlt. Aber selbst wenn wertbasiert, werden die klar wertmindernden Heizungsverbote im Grundsteuer-Bundesmodell bisher nicht berücksichtigt“, so Warnecke.
Wertermittlung zum Stichtag 1.1.2022
„Bei Wohnimmobilien setzt sich dort der Wert vor allem aus dem Bodenpreis nach Bodenrichtwert und einem fiktiven ‚Mietwert‘ nach einer Tabelle zusammen, beides sehr intransparent.“ Die Wertermittlung beim Bundesmodell erfolge für sieben Jahre auf den Stichtag 1.1.2022, zu einer Zeit hoher Immobilien- und Bodenpreise, als noch niemand über Heizungsverbote gesprochen habe.
Warnecke weiter: „Bei der Grundsteuer kassiert der Fiskus ab 2025 also jährlich Grundsteuer auf hohem Bewertungsniveau von 2022, während tatsächliche Verkaufswerte für Häuser mit alten verbotenen Heizungen bald deutlich sinken dürften. Im Extremfall zahle ich dann hohe jährliche Grundsteuer auf eine unverkäufliche und nicht vermietbare Immobilie. Das ist doppelt ungerecht.“
Grundsteuer-Reform sanierungsbedürftig
Auf die Frage, ob die Grundsteuer-Reform dann neugestaltet werden müsste, antwortet Warnecke: „Klares Ja.“ Die Heizungsdiskussion richte den Scheinwerfer auf die Ungerechtigkeit einer wertbasierten Grundsteuer, die sein Verband seit langem kritisiere.
„Im Extremfall Baden-Württemberg wird sogar nur nach dem Bodenwert besteuert, selbst wenn das Gebäude quasi wirtschaftlich abrissreif wäre.“ Länder wie Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen zeigten dagegen, dass man mit einer wertunabhängigen Grundsteuer eine für den Bürger gerechte und gleichzeitig stabile Gemeindefinanzierung haben kann.
Finanzministerium: Änderung des GEG und Grundsteuerreform verfolgen unterschiedliche Ziele
Nach Aussage eines Sprechers des Bundesfinanzministeriums hat die geplante Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dagegen keine Auswirkungen auf die bereits laufende Umsetzung der Grundsteuerreform. „Beide Vorhaben – die mit der Änderung des GEG beabsichtigte Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern im Wärmebereich und die Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes einerseits und die Umsetzung der Grundsteuerreform andererseits – verfolgen unterschiedliche Zwecke und sind getrennt voneinander zu betrachten“, erklärte ein Sprecher gegenüber FOCUS online.
Die Grundsteuer knüpfe demnach als Real- bzw. Objektsteuer an die wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes im Sinne des § 2 des Grundsteuergesetzes als Steuergegenstand an. „Bundesgesetzlich wird die Grundsteuer ausgehend vom gemeinen Wert des Steuergegenstandes bemessen“, so der Sprecher weiter.
Dieser Bewertungsmaßstab sei sinnvoll, da dadurch eine relationsgerechte und damit gleichheitsgerechte Besteuerung gewährleistet wird. „Die mit der möglichen zukünftigen Änderung des GEG geplante Einführung einer Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung hat auf den Wert zum Hauptfeststellungszeitpunkt - 1. Januar 2022 - keinen Einfluss“, heißt es weiter. Mögliche zukünftige ökologische Lenkungsziele könnten auf der Bewertungsebene für Zwecke der Grundsteuer nicht berücksichtigt werden.
Es sei zutreffend, dass die Wertverhältnisse während eines Hauptfeststellungszeitraums typischerweise wertrelevanten Veränderungen unterliegen. Aus diesem Grund bedürfe es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Einheitsbewertung in regelmäßigen und nicht zu weit auseinander liegenden Abständen einer neuen Hauptfeststellung.
„Mit der Festlegung eines siebenjährigen Hauptfeststellungsturnus wurde das ursprünglich auch bei der Einheitsbewertung vorgesehene Konzept einer regelmäßig mitschreitenden Bewertung wieder aufgenommen und damit die in diesem Zusammenhang bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt“, sagte der Sprecher. Heißt also: Das Bundesfinanzministerium sieht hier wegen des GEG keinen Handlungsbedarf.
Eigentlich sollte neue Grundsteuer für mehr Gerechtigkeit sorgen
Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen in Deutschland. Sie wird auf den Wert von Grund und Boden sowie den darauf befindlichen Immobilien erhoben. Die Höhe der Steuer war bisher bundesweit einheitlich geregelt.
Mit der Reform aus dem Jahr 2019, die ab 1. Januar 2025 gilt, wurden jedoch die Länder in die Lage versetzt, eigene Grundsteuermodelle zu entwickeln und umzusetzen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen machten davon Gebrauch.
Das neue Berechnungsmodell der Grundsteuer orientiert sich vor allem am Wert des Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude. Es umfasst die Bodenrichtwerte, die Art und das Alter der Bebauung, die Nettokaltmiete und weitere Faktoren. Ziel der Reform ist es eigentlich, eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen und aktuelle Marktwerte besser abzubilden.
Für Immobilienbesitzer bedeutet dies, dass sie mit veränderten Grundsteuerlasten rechnen müssen. Insbesondere in Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten oder hohen Mieten könnten die Grundsteuern steigen.
Zitat von Gast am 30. Mai 2023, 05:56 UhrAngeschlagene Branche fürchtet Auflagen - Gastgewerbe grollt über Habecks „Nationale Tourismusstrategie“
Die Tourismusbranche grollt gegen Habeck. Nach harten Corona-Jahren hoffte das Gastgewerbe mit der „Nationalen Tourismusstrategie“ des Wirtschaftsministeriums auf Hilfe. Doch diese liefert vor allem Auflagen und CO2-Spardruck. Was nun?
Keine drei Jahre ist es her, dass die Corona-Krise der deutschen Gastgewerbe einen herben Schlag versetzte: Lockdowns, Reisebeschränkungen und Ansteckungsangst ließen die Zahl der Übernachtungen in den 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019 um rund 40 Prozent einbrechen. Viele Betriebe kämpften ums Überleben, äußerten aber dennoch meist Verständnis für die Einschränkungen. 2022 erholte sich die Branche etwas, doch nun drohen ihr neue Belastungen. Dieses Mal ist das Verständnis geringer.
Nationale Tourismusstrategie verärgert Gastgewerbe
Die neue Belastung droht aus dem Wirtschaftsministerium. Eine „Nationale Tourismusstrategie“ hatte die Behörde um Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt und das Gastgewerbe damit auf dringend nötige Unterstützung hoffen lassen. In vielen Betrieben hat der Überlebenskampf der vergangenen Jahre hohe Schulden angehäuft.
Der Strategie-Entwurf, dessen Bebilderung viel Natur, aber wenig Touristen zeigt, bringt aber viele Einschränkungen und Strafen. „Berechnung von CO2-Emissionen bei Jugendreisen“, „Stärkung des ÖPNV“, Fokus auf die „Reduzierung von Flugreise“ bei Geschäftsreisenden – typisch grüne Ziele, übertragen auf den Tourismus.
Als Habeck den Teilnehmern der Auftaktveranstaltung zur Tourismusstrategie dann noch eröffnete, dieses Jahr keinesfalls in den Urlaub zu fliegen, verärgerte er viele von ihnen laut Handelsblatt endgültig. „Eine groteske Veranstaltung und völlige Zeitverschwendung“, zitiert das Blatt eine nicht namentlich genannte Teilnehmerin.
CO2-Einsparungen statt internationaler Gäste?
Ein Beispiel für den Ärger der Branche: Trotz vorsichtiger Erholung übernachten weiter wenige ausländische Gäste in deutschen Herbergen – auch weil deutsche Behörden im Ausland zu langsam Touristen-Visa ausstellen: Bevor indische Reisende etwa 16 Wochen auf ihre Einreiseberechtigung warten, fliegen viele lieber in andere europäische Länder. Weil in vielen anderen Staaten ähnliches gilt, verliert Deutschland, das weltweit nach Italien und Spanien drittbeliebteste Reiseziel, bares Geld. Dem Klima nützt das überhaupt nichts.
An einer Lösung dieses Problems versucht sich der Entwurf zur Nationalen Tourismusstrategie gar nicht erst. Er will deutsche Tourismuszentralen im Ausland lieber anweisen, auf die Bedeutung von nachhaltigem Reisen per Bus und Bahn hinzuweisen. Gastbetriebe hierzulande fürchten daher um Kundschaft von weither: Gerade Urlauber, die nur per Flugzeug anreisen können, geben nach dem Motto „Wer will beim Urlaub des Lebens schon knausrig sein?“ oft mehr Geld aus als sparbewusste deutsche Heimaturlauber. Ihnen das Fliegen auszureden, streut Salz in offene Wunden.
Eine Dynamik, die das Gastgewerbe kennt.
- In der vom Personalmangel geplagten Branche verschärfen die neuen Regelungen zu genauer Arbeitszeiterfassung und täglicher Höchstarbeitszeit Probleme, die flexiblere Vorgaben entlasten würden.
- Der zu Beginn der Pandemie gesenkte Mehrwertsteuersatz auf Speisen (von 19 auf sieben Prozent) läuft Anfang 2024 aus.
Eine Strategie, die einer gebeutelten Branche nun Auflagen, Einsparungsziele und Strafen bringt, trifft wenig überraschend auf Widerstände.
Auch Touristiker wollen Nachhaltigkeit
Aus der Politik und von Branchenvertretern kam zuletzt immer wieder der Wunsch nach einer Nachhaltigkeits-Offensive. Anja Karliczek, tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt, Nachhaltigkeit sei ein Wettbewerbsfaktor: „Damit der Tourismusstandort Deutschland konkurrenzfähig bleibt, muss die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen schaffen.“
Der Deutsche Tourismusverband begrüßte im Juli 2022 auch ausdrücklich die damals vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte der Tourismusstrategie - vor allem den Umbau zur Klimaneutralität. „Jetzt muss es zügig an die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen gehen“, sagte Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutsche Reiseverbands. „Die Eckpunkte stimmen positiv, dass die Koalition ihr angekündigtes tourismuspolitisches Arbeitsprogramm umsetzt.“
Eine weit verbreitete Meinung, zumal Touristiker Gäste auch mit einer intakten Umwelt nach Deutschland locken. Punkte der Nationalen Tourismusstrategie wie „Klimaneutrale Luftfahrt“ und das Ziel, Flugreisen durch längere Aufenthalte im Land nachhaltiger zu gestalten, dürften bei Touristikern weiter offene Türen einrennen.
Wichtige Lösungen und schwere Kompromisse
Die Tourismusstrategie steht also vor dem gleichen Dilemma wie viele Klimaschutzmaßnahmen: Jeder kennt das Problem, aber kaum jemand will etwas zur Lösung beitragen. In Umfragen sagen regelmäßig nur rund 20 Prozent aller Touristen, mehr für nachhaltiges Reisen bezahlen zu wollen. Was nützt es Deutschland, sich zum nachhaltigen Tourismusziel zu entwickeln, wenn Reisende es einigen Firmen gleichtun und in günstigere, wenig nachhaltige Gebiete abwanden? Andererseits, was nützt es Deutschland, wenn es sich nicht um Nachhaltigkeit bemüht und Teil des Problems wird statt Teil der Lösung?
Politik und Gastgewerbe suchen den besten Kompromiss zwischen diesen Extremen. Reibungen und Verlustängste scheinen dabei vorprogrammiert.
Angeschlagene Branche fürchtet Auflagen - Gastgewerbe grollt über Habecks „Nationale Tourismusstrategie“
Die Tourismusbranche grollt gegen Habeck. Nach harten Corona-Jahren hoffte das Gastgewerbe mit der „Nationalen Tourismusstrategie“ des Wirtschaftsministeriums auf Hilfe. Doch diese liefert vor allem Auflagen und CO2-Spardruck. Was nun?
Keine drei Jahre ist es her, dass die Corona-Krise der deutschen Gastgewerbe einen herben Schlag versetzte: Lockdowns, Reisebeschränkungen und Ansteckungsangst ließen die Zahl der Übernachtungen in den 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019 um rund 40 Prozent einbrechen. Viele Betriebe kämpften ums Überleben, äußerten aber dennoch meist Verständnis für die Einschränkungen. 2022 erholte sich die Branche etwas, doch nun drohen ihr neue Belastungen. Dieses Mal ist das Verständnis geringer.
Nationale Tourismusstrategie verärgert Gastgewerbe
Die neue Belastung droht aus dem Wirtschaftsministerium. Eine „Nationale Tourismusstrategie“ hatte die Behörde um Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt und das Gastgewerbe damit auf dringend nötige Unterstützung hoffen lassen. In vielen Betrieben hat der Überlebenskampf der vergangenen Jahre hohe Schulden angehäuft.
Der Strategie-Entwurf, dessen Bebilderung viel Natur, aber wenig Touristen zeigt, bringt aber viele Einschränkungen und Strafen. „Berechnung von CO2-Emissionen bei Jugendreisen“, „Stärkung des ÖPNV“, Fokus auf die „Reduzierung von Flugreise“ bei Geschäftsreisenden – typisch grüne Ziele, übertragen auf den Tourismus.
Als Habeck den Teilnehmern der Auftaktveranstaltung zur Tourismusstrategie dann noch eröffnete, dieses Jahr keinesfalls in den Urlaub zu fliegen, verärgerte er viele von ihnen laut Handelsblatt endgültig. „Eine groteske Veranstaltung und völlige Zeitverschwendung“, zitiert das Blatt eine nicht namentlich genannte Teilnehmerin.
CO2-Einsparungen statt internationaler Gäste?
Ein Beispiel für den Ärger der Branche: Trotz vorsichtiger Erholung übernachten weiter wenige ausländische Gäste in deutschen Herbergen – auch weil deutsche Behörden im Ausland zu langsam Touristen-Visa ausstellen: Bevor indische Reisende etwa 16 Wochen auf ihre Einreiseberechtigung warten, fliegen viele lieber in andere europäische Länder. Weil in vielen anderen Staaten ähnliches gilt, verliert Deutschland, das weltweit nach Italien und Spanien drittbeliebteste Reiseziel, bares Geld. Dem Klima nützt das überhaupt nichts.
An einer Lösung dieses Problems versucht sich der Entwurf zur Nationalen Tourismusstrategie gar nicht erst. Er will deutsche Tourismuszentralen im Ausland lieber anweisen, auf die Bedeutung von nachhaltigem Reisen per Bus und Bahn hinzuweisen. Gastbetriebe hierzulande fürchten daher um Kundschaft von weither: Gerade Urlauber, die nur per Flugzeug anreisen können, geben nach dem Motto „Wer will beim Urlaub des Lebens schon knausrig sein?“ oft mehr Geld aus als sparbewusste deutsche Heimaturlauber. Ihnen das Fliegen auszureden, streut Salz in offene Wunden.
Eine Dynamik, die das Gastgewerbe kennt.
- In der vom Personalmangel geplagten Branche verschärfen die neuen Regelungen zu genauer Arbeitszeiterfassung und täglicher Höchstarbeitszeit Probleme, die flexiblere Vorgaben entlasten würden.
- Der zu Beginn der Pandemie gesenkte Mehrwertsteuersatz auf Speisen (von 19 auf sieben Prozent) läuft Anfang 2024 aus.
Eine Strategie, die einer gebeutelten Branche nun Auflagen, Einsparungsziele und Strafen bringt, trifft wenig überraschend auf Widerstände.
Auch Touristiker wollen Nachhaltigkeit
Aus der Politik und von Branchenvertretern kam zuletzt immer wieder der Wunsch nach einer Nachhaltigkeits-Offensive. Anja Karliczek, tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagt, Nachhaltigkeit sei ein Wettbewerbsfaktor: „Damit der Tourismusstandort Deutschland konkurrenzfähig bleibt, muss die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen schaffen.“
Der Deutsche Tourismusverband begrüßte im Juli 2022 auch ausdrücklich die damals vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte der Tourismusstrategie - vor allem den Umbau zur Klimaneutralität. „Jetzt muss es zügig an die Erarbeitung der konkreten Maßnahmen gehen“, sagte Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutsche Reiseverbands. „Die Eckpunkte stimmen positiv, dass die Koalition ihr angekündigtes tourismuspolitisches Arbeitsprogramm umsetzt.“
Eine weit verbreitete Meinung, zumal Touristiker Gäste auch mit einer intakten Umwelt nach Deutschland locken. Punkte der Nationalen Tourismusstrategie wie „Klimaneutrale Luftfahrt“ und das Ziel, Flugreisen durch längere Aufenthalte im Land nachhaltiger zu gestalten, dürften bei Touristikern weiter offene Türen einrennen.
Wichtige Lösungen und schwere Kompromisse
Die Tourismusstrategie steht also vor dem gleichen Dilemma wie viele Klimaschutzmaßnahmen: Jeder kennt das Problem, aber kaum jemand will etwas zur Lösung beitragen. In Umfragen sagen regelmäßig nur rund 20 Prozent aller Touristen, mehr für nachhaltiges Reisen bezahlen zu wollen. Was nützt es Deutschland, sich zum nachhaltigen Tourismusziel zu entwickeln, wenn Reisende es einigen Firmen gleichtun und in günstigere, wenig nachhaltige Gebiete abwanden? Andererseits, was nützt es Deutschland, wenn es sich nicht um Nachhaltigkeit bemüht und Teil des Problems wird statt Teil der Lösung?
Politik und Gastgewerbe suchen den besten Kompromiss zwischen diesen Extremen. Reibungen und Verlustängste scheinen dabei vorprogrammiert.
Zitat von Gast am 30. Mai 2023, 09:18 UhrGastbeitrag von Gabor Steingart - Habeck behindert die Wirtschaft mit 6 Hürden und bringt sie aus dem Takt
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht die Wirtschaft durchaus. Aber ihm fehlt das Gespür, sich im richtigen Takt zu bewegen. Inzwischen gibt es 6 Gründe, mit denen sich Habeck zum Minister nicht für, sondern gegen die Wirtschaft entwickelt.
Gute Wirtschaftspolitik ist wie Paartanz. Es braucht ein ausgeprägtes Rhythmusgefühl und das Einfühlungsvermögen in die Gefühle des anderen, um über die synchrone Schrittfolge zur Anmut der Bewegung zu kommen. Timing ist alles, sagt Twyla Tharp, die große amerikanische Choreografin: Tanzen sei wie ein Banküberfall. „Es geht um Sekundenbruchteile.“
Robert Habeck fehlt dieses Rhythmusgefühl. Seine Partnerin, die deutsche Wirtschaft, wird von ihm nicht geführt, sondern immer wieder überfallen.
Habeck bewegt sich schwungvoll, aber außerhalb des Takts
Der Minister bewegt sich dabei durchaus schwungvoll, aber eben außerhalb des regulären Taktes. Er sieht die Wirtschaft, aber er fühlt und spürt sie nicht. Deshalb tritt er ihr auch dauernd auf die Füße.
Wer diese Tanzpartnerin elegant führen möchte, wie es in der Vergangenheit den Wirtschaftsministern Ludwig Erhard, Karl Schiller, Otto Graf Lambsdorff und Wolfgang Clement gelang, muss die Angebotsseite der Volkswirtschaft verstehen lernen. Erst aus diesem Verständnis ergibt sich die Schrittfolge einer eleganten Wirtschaftspolitik.
Habeck ist der erste Wirtschaftsminister, der die Angebotsseite der Wirtschaft, also die Unternehmer und Unternehmerinnen, die dem Markt Produkte, Dienstleistungen und eben auch Jobs anbieten, in ihren Bedürfnissen nach Klarheit und Freiheit nicht anerkennt, sondern zurückweist. Die Tatsache, dass diese so kraftvoll scheinende deutsche Wirtschaft in ihrem Innersten ein zerbrechliches Wesen ist, das von Bedingungen abhängt, die sie selbst nicht hervorbringen kann, will oder kann er nicht verstehen.
Es sind die folgenden sechs Zumutungen, die den Minister und die Wirtschaft nach anfänglichem Paartanz aus dem Takt gebracht haben:
Habeck verweigert Zugang zu bezahlbarer Energie
Zumutung Nr. 1: Der Minister verweigert der Wirtschaft den Zugang zu bezahlbaren Grundnahrungsmitteln, was in ihrem Fall die Energieversorgung bedeutet. Den Atomstrom hat er ihr abgeschaltet, die Kohle verboten, das Gas geächtet und der Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt aus bürokratischen Gründen auch nicht zügig voran.
Trotz aller Widrigkeiten will Habeck an der größten Industriegesellschaft Europas ein grünes Exempel statuieren, wissend, dass sein autoritäres Vorgehen von anderen Nationen nicht bewundert, sondern zum eigenen Vorteil ausgenutzt wird. Die heimischen Anbieter von Industriearbeitsplätzen haben plötzlich die Weltkarte in der Hand. Etwas Besseres als den Tod werden sie überall finden.
Habeck wird zum Rumpelstilzchen der Politik
Zumutung Nr. 2: Dieser Minister ist mit seinen Ausfallschritten unkalkulierbar. Kaum macht das Wort von der Deindustrialisierung die Runde, sickert diese unbequeme Wahrheit in das politische Gehirn des Ministers ein, wo es nun zum Kurzschluss kommt. Habeck wird unruhig, beginnt von einem politisch subventionierten Strompreis zu halluzinieren, für den er weder Geld noch die Rückendeckung von Kanzler und Finanzminister besitzt. Vier von fünf Wirtschaftsweisen sind dagegen. Alle wissen doch: Die Not, die er beseitigen will, hat er vorher selbst geschaffen. Habeck grummelt, grollt und tanzt jetzt Freestyle; mit seiner Unfreundlichkeit gegenüber anderen Ministern und Journalisten wird er zum Rumpelstilzchen der Politik.
Habeck schickt Sozialstaat in Lohnkonkurrenz zur Privatwirtschaft
Zumutung Nr. 3: Die Volkswirtschaft braucht fleißige Arbeitskräfte in ausreichender Zahl. Doch der Minister und seine Partei schicken den Sozialstaat in die Lohnkonkurrenz zur Privatwirtschaft. Das Bürgergeld mit all seinen Zutaten bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein anstrengungsloses Nettogehalt von 2400 Euro.
Damit lässt sich der Arbeitskräftemangel in Deutschland nicht beheben. Der Zweiklang von Fordern und Fördern, den Gerhard Schröder in seiner Agenda 2010 durchgesetzt hatte, wurde aufgegeben. Mittlerweile beziehen 5,5 Millionen Menschen das Bürgergeld.
Zumutung Nr. 4: Der Minister glaubt nicht an den Markt als effizientes Suchverfahren. Anders als die großen Automobilkonzerne BMW und Toyota, die in dieser frühen Morgenstunde bei den alternativen Antrieben auf die Gleichzeitigkeit von Wasserstoff, Bio-Fuels und der Elektrifizierung der Fahrzeuge setzen, hat er eine einsame Entscheidung getroffen. Habeck will die Elektrifizierung im Wärmemarkt und im Verkehrswesen: Die All-Electric-Society ist sein Ziel.
Das bedeutet, er kennt nicht nur das Ziel der Volkswirtschaft, die Dekarbonisierung, sondern er kennt auch alle Pfade dorthin. Er ist nicht mehr der Schiedsrichter, der das freie Spiel von Angebot und Nachfrage pfeift. So definierte Ludwig Erhard einst die Rolle. Der neue Wirtschaftsminister will mitspielen. Er will die Tore selber schießen. Die Wirtschaft betrachtet er nicht mehr als seine Partnerin, sondern als seine Erfüllungsgehilfin.
Mit Habeck schwinden die Freiräume der Wirtschaft
Zumutung Nr. 5: Den Freiheitsraum der Wirtschaft zu erweitern, also die Staatsquote wieder zu senken, ist bei Robert Habeck nicht vorgesehen. Er will eben nicht nur Technologien festlegen, die strategisch wichtigen Preise bestimmen und auch konkrete Sektorenziele vorgeben. Er ist bereit, für seine Politik den Staatsschuldenstand und die Abgabenquote weiter nach oben zu treiben. Damit schwinden die Freiheitsräume der Wirtschaft. Viele Unternehmer haben das Gefühl, Habeck will die Partnerin nicht führen, sondern würgen.
Habecks Schuldenappetit ist immens
Zumutung Nr. 6: Niedrige Steuern und die Wiederherstellung der Geldwertstabilität besitzen für diesen Minister keine Priorität. Sein Schulden-Appetit ist immens, weshalb er mit dem Finanzminister immer wieder aneinandergerät. Dass jede staatliche Schuldenpolitik die Bemühung der Notenbank um eine Reduktion der Geldmenge und damit eine Kontraktion der Märkte konterkariert, ist ihm entweder nicht bewusst oder gleichgültig. Oder beides.
Bessere Angebotsbedingungen, die den Unternehmer zum lustvollen Investieren anreizen, können in diesem Umfeld nicht gedeihen. Das durch die Schuldenpolitik und die Inflation hervorgebrachte Zinsumfeld ist Gift für Wachstum und Wohlstand, wie sich derzeit schon am Wohnungsmarkt besichtigen lässt. Der Vernünftige zieht sich zurück. Der Spekulant übernimmt die Regie.
Habeck kein Minister für, sondern gegen die Wirtschaft
Fazit: Robert Habeck ist kein Minister für, sondern ein Minister gegen die Wirtschaft. Er muss Substanz und Stil seiner Politik überdenken, wozu am Wochenende auch der grüne baden-württembergische Ministerpräsident riet, bevor es für beide Partner – die Volkswirtschaft und Habeck – zu spät ist. Vielleicht ist er sogar am besten beraten, die Tanzfläche zu verlassen und die Disziplin zu wechseln. Oder wie der Volksmund sagt: “Wenn du nicht tanzen kannst, finde einen Grund zum Singen. “
Gastbeitrag von Gabor Steingart - Habeck behindert die Wirtschaft mit 6 Hürden und bringt sie aus dem Takt
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sieht die Wirtschaft durchaus. Aber ihm fehlt das Gespür, sich im richtigen Takt zu bewegen. Inzwischen gibt es 6 Gründe, mit denen sich Habeck zum Minister nicht für, sondern gegen die Wirtschaft entwickelt.
Gute Wirtschaftspolitik ist wie Paartanz. Es braucht ein ausgeprägtes Rhythmusgefühl und das Einfühlungsvermögen in die Gefühle des anderen, um über die synchrone Schrittfolge zur Anmut der Bewegung zu kommen. Timing ist alles, sagt Twyla Tharp, die große amerikanische Choreografin: Tanzen sei wie ein Banküberfall. „Es geht um Sekundenbruchteile.“
Robert Habeck fehlt dieses Rhythmusgefühl. Seine Partnerin, die deutsche Wirtschaft, wird von ihm nicht geführt, sondern immer wieder überfallen.
Habeck bewegt sich schwungvoll, aber außerhalb des Takts
Der Minister bewegt sich dabei durchaus schwungvoll, aber eben außerhalb des regulären Taktes. Er sieht die Wirtschaft, aber er fühlt und spürt sie nicht. Deshalb tritt er ihr auch dauernd auf die Füße.
Wer diese Tanzpartnerin elegant führen möchte, wie es in der Vergangenheit den Wirtschaftsministern Ludwig Erhard, Karl Schiller, Otto Graf Lambsdorff und Wolfgang Clement gelang, muss die Angebotsseite der Volkswirtschaft verstehen lernen. Erst aus diesem Verständnis ergibt sich die Schrittfolge einer eleganten Wirtschaftspolitik.
Habeck ist der erste Wirtschaftsminister, der die Angebotsseite der Wirtschaft, also die Unternehmer und Unternehmerinnen, die dem Markt Produkte, Dienstleistungen und eben auch Jobs anbieten, in ihren Bedürfnissen nach Klarheit und Freiheit nicht anerkennt, sondern zurückweist. Die Tatsache, dass diese so kraftvoll scheinende deutsche Wirtschaft in ihrem Innersten ein zerbrechliches Wesen ist, das von Bedingungen abhängt, die sie selbst nicht hervorbringen kann, will oder kann er nicht verstehen.
Es sind die folgenden sechs Zumutungen, die den Minister und die Wirtschaft nach anfänglichem Paartanz aus dem Takt gebracht haben:
Habeck verweigert Zugang zu bezahlbarer Energie
Zumutung Nr. 1: Der Minister verweigert der Wirtschaft den Zugang zu bezahlbaren Grundnahrungsmitteln, was in ihrem Fall die Energieversorgung bedeutet. Den Atomstrom hat er ihr abgeschaltet, die Kohle verboten, das Gas geächtet und der Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt aus bürokratischen Gründen auch nicht zügig voran.
Trotz aller Widrigkeiten will Habeck an der größten Industriegesellschaft Europas ein grünes Exempel statuieren, wissend, dass sein autoritäres Vorgehen von anderen Nationen nicht bewundert, sondern zum eigenen Vorteil ausgenutzt wird. Die heimischen Anbieter von Industriearbeitsplätzen haben plötzlich die Weltkarte in der Hand. Etwas Besseres als den Tod werden sie überall finden.
Habeck wird zum Rumpelstilzchen der Politik
Zumutung Nr. 2: Dieser Minister ist mit seinen Ausfallschritten unkalkulierbar. Kaum macht das Wort von der Deindustrialisierung die Runde, sickert diese unbequeme Wahrheit in das politische Gehirn des Ministers ein, wo es nun zum Kurzschluss kommt. Habeck wird unruhig, beginnt von einem politisch subventionierten Strompreis zu halluzinieren, für den er weder Geld noch die Rückendeckung von Kanzler und Finanzminister besitzt. Vier von fünf Wirtschaftsweisen sind dagegen. Alle wissen doch: Die Not, die er beseitigen will, hat er vorher selbst geschaffen. Habeck grummelt, grollt und tanzt jetzt Freestyle; mit seiner Unfreundlichkeit gegenüber anderen Ministern und Journalisten wird er zum Rumpelstilzchen der Politik.
Habeck schickt Sozialstaat in Lohnkonkurrenz zur Privatwirtschaft
Zumutung Nr. 3: Die Volkswirtschaft braucht fleißige Arbeitskräfte in ausreichender Zahl. Doch der Minister und seine Partei schicken den Sozialstaat in die Lohnkonkurrenz zur Privatwirtschaft. Das Bürgergeld mit all seinen Zutaten bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern ein anstrengungsloses Nettogehalt von 2400 Euro.
Damit lässt sich der Arbeitskräftemangel in Deutschland nicht beheben. Der Zweiklang von Fordern und Fördern, den Gerhard Schröder in seiner Agenda 2010 durchgesetzt hatte, wurde aufgegeben. Mittlerweile beziehen 5,5 Millionen Menschen das Bürgergeld.
Zumutung Nr. 4: Der Minister glaubt nicht an den Markt als effizientes Suchverfahren. Anders als die großen Automobilkonzerne BMW und Toyota, die in dieser frühen Morgenstunde bei den alternativen Antrieben auf die Gleichzeitigkeit von Wasserstoff, Bio-Fuels und der Elektrifizierung der Fahrzeuge setzen, hat er eine einsame Entscheidung getroffen. Habeck will die Elektrifizierung im Wärmemarkt und im Verkehrswesen: Die All-Electric-Society ist sein Ziel.
Das bedeutet, er kennt nicht nur das Ziel der Volkswirtschaft, die Dekarbonisierung, sondern er kennt auch alle Pfade dorthin. Er ist nicht mehr der Schiedsrichter, der das freie Spiel von Angebot und Nachfrage pfeift. So definierte Ludwig Erhard einst die Rolle. Der neue Wirtschaftsminister will mitspielen. Er will die Tore selber schießen. Die Wirtschaft betrachtet er nicht mehr als seine Partnerin, sondern als seine Erfüllungsgehilfin.
Mit Habeck schwinden die Freiräume der Wirtschaft
Zumutung Nr. 5: Den Freiheitsraum der Wirtschaft zu erweitern, also die Staatsquote wieder zu senken, ist bei Robert Habeck nicht vorgesehen. Er will eben nicht nur Technologien festlegen, die strategisch wichtigen Preise bestimmen und auch konkrete Sektorenziele vorgeben. Er ist bereit, für seine Politik den Staatsschuldenstand und die Abgabenquote weiter nach oben zu treiben. Damit schwinden die Freiheitsräume der Wirtschaft. Viele Unternehmer haben das Gefühl, Habeck will die Partnerin nicht führen, sondern würgen.
Habecks Schuldenappetit ist immens
Zumutung Nr. 6: Niedrige Steuern und die Wiederherstellung der Geldwertstabilität besitzen für diesen Minister keine Priorität. Sein Schulden-Appetit ist immens, weshalb er mit dem Finanzminister immer wieder aneinandergerät. Dass jede staatliche Schuldenpolitik die Bemühung der Notenbank um eine Reduktion der Geldmenge und damit eine Kontraktion der Märkte konterkariert, ist ihm entweder nicht bewusst oder gleichgültig. Oder beides.
Bessere Angebotsbedingungen, die den Unternehmer zum lustvollen Investieren anreizen, können in diesem Umfeld nicht gedeihen. Das durch die Schuldenpolitik und die Inflation hervorgebrachte Zinsumfeld ist Gift für Wachstum und Wohlstand, wie sich derzeit schon am Wohnungsmarkt besichtigen lässt. Der Vernünftige zieht sich zurück. Der Spekulant übernimmt die Regie.
Habeck kein Minister für, sondern gegen die Wirtschaft
Fazit: Robert Habeck ist kein Minister für, sondern ein Minister gegen die Wirtschaft. Er muss Substanz und Stil seiner Politik überdenken, wozu am Wochenende auch der grüne baden-württembergische Ministerpräsident riet, bevor es für beide Partner – die Volkswirtschaft und Habeck – zu spät ist. Vielleicht ist er sogar am besten beraten, die Tanzfläche zu verlassen und die Disziplin zu wechseln. Oder wie der Volksmund sagt: “Wenn du nicht tanzen kannst, finde einen Grund zum Singen. “
Zitat von Gast am 30. Mai 2023, 10:30 UhrZu langsamer Ausbau der erneuerbaren Energien bedroht Industrie
Weil Unternehmen und Verbraucher den Gasverbrauch reduzieren müssen, steigt der Bedarf an Strom rasant. Experten warnen: Will Deutschland seine Industrie am Standort halten, muss es den Ausbau der erneuerbaren Energien stark beschleunigen.
Deutschland muss den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Leitungsnetze einer Studie zufolge ab sofort bis 2030 massiv beschleunigen, will es seine Industrie am Standort halten. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des industrienahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, aus der die „Rheinische Post“ vorab berichtet.
Demnach werde der deutsche Erdgasverbrauch bis 2030 um rund 17,5 Prozent oder 136 Tera-Wattstunden gegenüber 2022 sinken. Im gleichen Umfang werde aber der Strombedarf steigen, da Unternehmen und Verbraucher ihren Verbrauch zunehmend elektrisieren müssten. „Der angestrebte Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent bis 2030 bezieht sich demnach auf einen höheren Gesamtstromverbrauch, sodass das Ausbautempo von Wind- und Fotovoltaikanlagen deutlich an Fahrt aufnehmen muss“, schreiben die IW-Forscher.
Das Ausbautempo müsse vor allem auch deshalb extrem zunehmen, damit die Energiekosten für die Industrie nicht komplett unfinanzierbar würden. Ein „Weiter so“ sei angesichts der deutlich verschlechterten Preislage bei fossilen Energieträgern keine Alternative. Eine Übergangszeit von mehreren Jahren ohne Aussicht auf absehbar bessere Standortbedingungen sei für den unternehmerischen Investitionshorizont zu lang.
„Die breite und kostengünstige Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und daraus erzeugter grüner Energieträger sind der Schlüssel dafür, dass die Brücke Erdgas kleiner dimensioniert werden kann als bisher geplant und dadurch neben der Energie- auch die Wärme- und Verkehrswende zum Erfolg geführt werden kann.“
Je schneller dies gelinge, „desto eher ergeben sich profitable klimafreundliche Geschäftsmodelle, die ohne staatliche Unterstützung auskommen“, heißt es in der Studie. „Bis dahin sind staatliche Mittel mit größter Priorität beim Infrastrukturausbau gefragt.“
Zu langsamer Ausbau der erneuerbaren Energien bedroht Industrie
Weil Unternehmen und Verbraucher den Gasverbrauch reduzieren müssen, steigt der Bedarf an Strom rasant. Experten warnen: Will Deutschland seine Industrie am Standort halten, muss es den Ausbau der erneuerbaren Energien stark beschleunigen.
Deutschland muss den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Leitungsnetze einer Studie zufolge ab sofort bis 2030 massiv beschleunigen, will es seine Industrie am Standort halten. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des industrienahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, aus der die „Rheinische Post“ vorab berichtet.
Demnach werde der deutsche Erdgasverbrauch bis 2030 um rund 17,5 Prozent oder 136 Tera-Wattstunden gegenüber 2022 sinken. Im gleichen Umfang werde aber der Strombedarf steigen, da Unternehmen und Verbraucher ihren Verbrauch zunehmend elektrisieren müssten. „Der angestrebte Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent bis 2030 bezieht sich demnach auf einen höheren Gesamtstromverbrauch, sodass das Ausbautempo von Wind- und Fotovoltaikanlagen deutlich an Fahrt aufnehmen muss“, schreiben die IW-Forscher.
Das Ausbautempo müsse vor allem auch deshalb extrem zunehmen, damit die Energiekosten für die Industrie nicht komplett unfinanzierbar würden. Ein „Weiter so“ sei angesichts der deutlich verschlechterten Preislage bei fossilen Energieträgern keine Alternative. Eine Übergangszeit von mehreren Jahren ohne Aussicht auf absehbar bessere Standortbedingungen sei für den unternehmerischen Investitionshorizont zu lang.
„Die breite und kostengünstige Verfügbarkeit erneuerbarer Energien und daraus erzeugter grüner Energieträger sind der Schlüssel dafür, dass die Brücke Erdgas kleiner dimensioniert werden kann als bisher geplant und dadurch neben der Energie- auch die Wärme- und Verkehrswende zum Erfolg geführt werden kann.“
Je schneller dies gelinge, „desto eher ergeben sich profitable klimafreundliche Geschäftsmodelle, die ohne staatliche Unterstützung auskommen“, heißt es in der Studie. „Bis dahin sind staatliche Mittel mit größter Priorität beim Infrastrukturausbau gefragt.“