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News zum Bundestag

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CSU wirft Ampel »organisierte Wahlfälschung« vor

Mit einer Wahlrechtsreform will die Ampelregierung den aufgeblähten Bundestag schrumpfen. Dagegen regt sich Widerstand: CSU-Generalsekretär Martin Huber behauptet, das Vorhaben ähnele der Methode von »Schurkenstaaten«.

CSU wirft Ampel »organisierte Wahlfälschung« vor

CSU wirft Ampel »organisierte Wahlfälschung« vor© Michael Kappeler / dpa

Die Ampelkoalition hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein neues Bundestagswahlrecht verständigt. Damit soll der aufgeblähte Bundestag verkleinert werden. In der CSU stößt das Vorhaben nun jedoch auf scharfen Protest.

»Die Ampel betreibt mit ihrem Vorschlag zur Wahlrechtsreform organisierte Wahlfälschung«, sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber. »Direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern, kennen wir sonst nur aus Schurkenstaaten.«

Die Ampel-Fraktionen haben einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform vorgelegt, der den Bundestag wieder auf seine Regelgröße von 598 Abgeordneten verkleinern würde. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate war das Parlament immer weiter gewachsen – auf zuletzt 736 Abgeordnete.

Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht nun vor, dass es künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben soll. Dies kann zur Folge haben, dass in einem Wahlkreis direkt gewählte Abgeordnete keinen Sitz im Bundestag erhalten. Fachleuten zufolge könnte dies vor allem die CSU betreffen.

Die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen im Bundestag schickten den Gesetzentwurf am Sonntag an CDU/CSU-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU). In einem Schreiben boten sie Gespräche darüber an.

Huber sagte, man werde die Pläne in der vorliegenden Form nicht akzeptieren. »Die links-gelbe Ampel legt damit die Axt an unser demokratisches Fundament«, sagte er. »Die Ampel stellt sich über den Wählerwillen der Bürgerinnen und Bürger. Das ist verfassungswidrig und das werden wir nicht akzeptieren.«

Trotz jahrelanger Bemühungen gibt es bislang keinen konsensfähigen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts. Zwar gibt es auch anderswo Vorbehalte gegen den jüngsten Vorschlag, doch in der Wortwahl sticht Huber heraus. Entsprechend frostig waren die Reaktionen. »CSU und CDU haben keinen eigenen Gesetzentwurf – das wäre der erste Schritt vor wilder Kampfrhetorik«, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast. Die Union habe auch keinen Vorschlag, der den Bundestag dauerhaft verbindlich verkleinern würde.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese zusätzlichen Mandate darf die Partei behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. CDU und vor allem CSU haben in den vergangenen beiden Legislaturperioden eine wirksame Wahlrechtsreform verhindert, weil sie von den geltenden Regelungen am meisten profitierten.

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Regierungsparteien einigen sich auf Reduzierung von 106 Sitzen im Bundestag

Die Sozialdemokratische Partei (SPD), die Grünen und die Liberaldemokratische Partei (FDP) haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Bundestagsabgeordneten von 736 auf 630 zu verringern, was nach der Bundestagswahl 2025 in Kraft treten wird.

Archiv - Der Deutsche Bundestag oder das Parlament - Bernd von Jutrczenka/dpa

Archiv - Der Deutsche Bundestag oder das Parlament - Bernd von Jutrczenka/dpa© Bereitgestellt von News 360

Die von der Deutschen Presse-Agentur zitierten Koalitionskreise berichten von dieser Einigung, die den Ende Januar vorgelegten ersten Entwurf der Reform, der eine Reduzierung auf 598 Sitze vorsah, abändert.

Über den neuen Vorschlag wird am Donnerstag oder Freitag im Parlament abgestimmt. Es wird erwartet, dass er mit der Mehrheit der Regierungsparteien angenommen wird.

Der Bundestag wurde nach der Bundestagswahl 2021 auf 736 Sitze vergrößert. Dies war die bisher höchste Zahl und ist auf Ausgleiche zur Vermeidung von "verwaisten Wahlkreisen" zurückzuführen, in denen ein erster Kandidat nicht direkt gewählt wird.

Bei den Wahlen wird auch eine Parteiliste gewählt, so dass das Endergebnis eine Mischung aus direkter Wahl der Kandidaten und der Wahl über Listen ist, bei der die Proportionalität der Stimmen auf nationaler Ebene gewahrt bleibt.

Die Zahl der Wahlkreise bleibt bei 299, aber es werden 331 Mandate über die Landeslisten vergeben, statt der ursprünglich vorgesehenen 299.

Ziel ist es, die Zahl der Abgeordneten zu minimieren, die einen Wahlkreis mit der Erststimme gewinnen und es nicht in den Bundestag schaffen.

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Bundestag stimmt für umstrittene Wahlrechtsreform

736 Abgeordnete sitzen im aktuellen Bundestag. Und seit Jahren stritt die Politik, wie sie das Parlament wieder kleiner bekommt. Nun wurde der Vorschlag der Ampel-Koalition angenommen – die Opposition will dagegen vorgehen.

Bundestag stimmt für umstrittene Wahlrechtsreform

Bundestag stimmt für umstrittene Wahlrechtsreform© Wolfgang Kumm / dpa

Der Bundestag wird ausgedünnt – künftig sollen dem Parlament maximal noch 630 Abgeordnete angehören dürfen. Erreicht werden soll die Verkleinerung, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz verzichtet wird. Die entsprechende Reform ist heute nach einer hitzigen Debatte mit Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet worden. 400 Abgeordnete stimmten für die Reform, 261 dagegen, 23 Parlamentarier enthielten sich. Vor allem die Union und die Linke lehnen die Reform strikt ab – und kündigten Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Die Reform soll ab der nächsten Wahl den Bundestag verkleinern. Zuletzt hatten Überhang- und Ausgleichsmandate das Parlament aufgebläht, statt der vorgesehenen 598 Sitze gibt es aktuell 736 Mitglieder. Die neuen Regeln wollen dem ein Ende bereiten: Direkt gewählte Kandidaten ziehen nur noch ein, wenn ihre Mandate auch durch das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei gedeckt sind (lesen Sie hier Hintergründe zur Wahlrechtsreform).

Grundmandatsklausel entfällt

Die Opposition sieht darin eine grobe Ungerechtigkeit: Es kann nun vorkommen, dass in einem Wahlkreis eine Bewerberin oder ein Bewerber das Direktmandat gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht, weil die Partei der Gewinnerin oder des Gewinners unter fünf Prozent liegt. Dies erzürnt vor allem die CSU, sie fürchtet massive Mandatsverluste, da ihre zahlreichen Direktmandate aus Bayern quasi verfallen würden.

Denn künftig soll eine strikte Fünfprozentklausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in Fraktionsstärke gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte bei der Wahl 2021 die Linkspartei.

SPD, Grüne und FDP argumentieren, dass die Verkleinerung alle Parteien gleichermaßen treffe. Die Reform sei damit fair und verfassungsgemäß. Union und Linke fühlen sich dagegen einseitig benachteiligt und haben bereits deutlich gemacht, dass sie das Bundesverfassungsgericht anrufen wollen.

»Beschädigung des Vertrauens in unsere Demokratie«

Die Debatte vor der namentlichen Abstimmung war entsprechend aufgeladen. CDU-Chef Friedrich Merz sprach von einer »Beschädigung des Vertrauens in unsere Demokratie«, der man zu keinem Zeitpunkt zustimmen werde. »Wir werden jederzeit jede Gelegenheit nutzen, das wieder zu ändern.« Einen Appell, die Abstimmung für eine erneute Gesetzüberarbeitung noch mal um zwei Wochen zu verschieben, lehnten die Ampelfraktionen jedoch ab.

U-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sprach von einem Wahlrecht, »das mit dem deutschen Föderalismus bricht.« Die Grundmandatsklausel, welche die Koalition abschaffen wolle, sei Ausdruck »der regionalen Besonderheiten unseres Landes«. Dobrindt kündigte an, Bayern werde in der Frage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Auch der Parlamentarischer Geschäftsführer der Linke-Fraktion, Jan Korte, empörte sich über die Streichung der Grundmandatsklausel. Die Linke, traditionell im Osten stärker verankert, muss künftig um ihren Fraktionsstatus bangen.

»Wir werden uns in Karlsruhe sehen«

Die Reform nannte er »hingerotzt«, sagte Korte. Der Sinn der Grundmandatsklausel sei gewesen, dass regional verankerte Strömungen im Bundestag vertreten sind. Es handele sich um einen Anschlag auf die Demokratie. »Sie überlassen der AfD den Osten«, so Korte. »Ich wünsche Ihnen politisch alles erdenklich Schlechte. Wir werden uns in Karlsruhe sehen.«

Die Ampel hingegen verteidigte ihre Reform. Sebastian Hartmann, SPD-Obmann in der Wahlrechtskommission, bezeichnete die Reform als »überfällig«. Sie werde dazu beitragen, dass es wieder mehr Vertrauen in die Demokratie gebe. Das Wahlrecht sei aus Sicht der Wählerinnen und Wähler zu beurteilen. »Es muss einfach, transparent und nachvollziehbar sein.« Das seien die Ideen der Reform. Hartmann beklagte den Tonfall der Debatte »von einzelnen politischen Kräften aus der konservativen Ecke« als unwürdig. Dies gelte etwa für »Schurkenstaat«-Vergleiche. Einen solchen hatte CSU-Generalsekretär Martin Huber gezogen.

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Union treibt Vorbereitungen für Untersuchungsausschuss gegen Olaf Scholz voran

Nächste Woche werden die Abgeordneten von CDU und CSU über einen Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Warburg-Affäre abstimmen. Die Unionsfraktion will klären, welche Rolle der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als damaliger Hamburger Bürgermeister darin spielte.

Union treibt Vorbereitungen für Untersuchungsausschuss gegen Olaf Scholz voran

Union treibt Vorbereitungen für Untersuchungsausschuss gegen Olaf Scholz voran© pa/dpa/Markus Scholz

Die Unionsfraktion treibt ihre Pläne für einen Untersuchungsausschuss zur Rolle von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in der Steueraffäre um die Hamburger Warburg-Bank voran. Die Abgeordneten von CDU und CSU werden am Dienstag über einen Antrag zur Einsetzung des Gremiums abstimmen, wie ein Fraktionssprecher am Donnerstag sagte. Der Bundestag könnte dann im Mai abschließend über den Untersuchungsausschuss abstimmen.

Die Warburg-Affäre dreht sich um die Frage, ob die Hamburger Bank durch eine Intervention der Politik davor bewahrt werden sollte, eine millionenschwere Strafzahlung wegen des Cum-Ex-Steuerskandals leisten zu müssen. Die Unionsfraktion will über den Untersuchungsausschuss klären, welche Rolle Scholz als früherer Hamburger Bürgermeister dabei spielte. Bei Cum-Ex-Geschäften prellten Investoren den Staat um Milliarden. Sie handelten Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag und ließen sich mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten.

Für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein Viertel der Mitglieder des Bundestages nötig. Dies wären 184 Abgeordnete, die Union hat 197 Abgeordnete im Parlament und kann ihn damit aus eigener Kraft installieren. Der Ausschuss hat weitreichende Befugnisse: Er kann in der Beweisaufnahme wie in einem Strafprozess Zeugen vorladen, Akten anfordern und im Wege der Amtshilfe Ermittlungen durch Justiz und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen.

Nach der Abstimmung der Unionsfraktion am Dienstag geht der Antrag zunächst in den Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages. Eine erste Lesung im Bundestag könnte dann nächste oder übernächste Woche stattfinden, die zweite und dritte dann im Mai.

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