Forum
News aus der EU
Zitat von Gast am 2. November 2021, 14:05 UhrTschechien führt Euro auch nach Regierungswechsel nicht ein
Auch nach dem erwarteten Regierungswechsel wird Tschechien vorerst nicht der Eurozone beitreten. Das kündigten Vertreter der bei der Parlamentswahl im Oktober siegreichen Oppositionsparteien nach einem Bericht der Nachrichtenagentur CTK am Dienstag an.
Ein solches Vorhaben wäre für das Land derzeit nicht vorteilhaft, außerdem erfülle man ohnehin noch nicht die Defizitkriterien für eine Euro-Einführung, erklärten die Politiker am Rande von Koalitionsverhandlungen in Prag.
Bei der Parlamentswahl am 8. und 9. Oktober hatten zwei liberal-konservative Oppositionsbündnisse zusammen 108 der 200 Sitze im Abgeordnetenhaus errungen und die Bildung einer gemeinsamen Regierung angekündigt. Am Dienstag gaben sie bekannt, sie wollten in weiteren Gesprächen bis zum Abend bereits die Grundzüge ihres Koalitionsvertrags und die Struktur des künftigen Kabinetts festlegen.
Vorläufig amtiert aber noch der populistische Ministerpräsident Andrej Babis trotz seiner Wahlniederlage. Beobachter schließen nicht aus, dass der gesundheitlich angeschlagene Präsident Milos Zeman zunächst noch ihm den Regierungsauftrag erteilen könnte, obwohl Babis keine ausreichende Unterstützung im Parlament mehr hat. Babis hatte zuletzt immer häufiger die EU kritisiert.
Tschechien führt Euro auch nach Regierungswechsel nicht ein
Auch nach dem erwarteten Regierungswechsel wird Tschechien vorerst nicht der Eurozone beitreten. Das kündigten Vertreter der bei der Parlamentswahl im Oktober siegreichen Oppositionsparteien nach einem Bericht der Nachrichtenagentur CTK am Dienstag an.
Ein solches Vorhaben wäre für das Land derzeit nicht vorteilhaft, außerdem erfülle man ohnehin noch nicht die Defizitkriterien für eine Euro-Einführung, erklärten die Politiker am Rande von Koalitionsverhandlungen in Prag.
Bei der Parlamentswahl am 8. und 9. Oktober hatten zwei liberal-konservative Oppositionsbündnisse zusammen 108 der 200 Sitze im Abgeordnetenhaus errungen und die Bildung einer gemeinsamen Regierung angekündigt. Am Dienstag gaben sie bekannt, sie wollten in weiteren Gesprächen bis zum Abend bereits die Grundzüge ihres Koalitionsvertrags und die Struktur des künftigen Kabinetts festlegen.
Vorläufig amtiert aber noch der populistische Ministerpräsident Andrej Babis trotz seiner Wahlniederlage. Beobachter schließen nicht aus, dass der gesundheitlich angeschlagene Präsident Milos Zeman zunächst noch ihm den Regierungsauftrag erteilen könnte, obwohl Babis keine ausreichende Unterstützung im Parlament mehr hat. Babis hatte zuletzt immer häufiger die EU kritisiert.
Zitat von Gast am 2. November 2021, 14:16 UhrVerbraucher aufgepasst - Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab November
Ab November müssen sich Raser und Falschparker auf höhere Bußgelder gefasst machen. Außerdem erhalten Ungeimpfte, die sich in einer Corona-Quarantäne befinden, keine Lohnfortzahlungen mehr. Geimpfte dürfen sich hingegen darüber freuen, wieder in die USA reisen zu dürfen.
Höhere Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr
Wer ab dem 9. November 2021 auf Deutschlands Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet oder sein Fahrzeug regelwidrig abstellt, muss mit deutlich höhere Bußgeldern rechnen. Diese Änderung wurde am 19. Oktober über das Bundesgesetzblatt mitgeteilt. Die härteren Strafen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Fußgänger sowie Radfahrer besser schützen.
Für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 16 bis 20 Kilometer pro Stunde müssen ertappte Raser künftig 70 Euro bezahlen. Derzeit liegt das Bußgeld für einen solchen Verstoß noch bei 35 Euro. Für Falschparker steigen die Strafen sogar noch stärker an. So wird beispielsweise das Parken in zweiter Reihe ab dem 9. November mit einer Zahlung von 55 statt 20 Euro geahndet. Wer außerdem sein Auto verbotenerweise auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Dienste abstellt, wird ebenfalls mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Die Verhängung von Fahrverboten und der Erhalt von Punkten in Flensburg bleiben allerdings von den Änderungen des Bußgeldkatalogs unangetastet.
Keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte in Corona-Quarantäne
Wie das Ärzteblatt auf seiner Website schreibt, haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich für eine Ende der Lohnfortzahlungen an Ungeimpfte in der Corona-Quarantäne entschieden. Spätestens ab dem ersten November 2021 sollen Beschäftigte, die eine Impfung verweigert und aufgrund einer Quarantäneanordnung Verdienstausfälle zu verzeichnen haben, keine Entschädigungsleistungen mehr vom Staat erhalten. "Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können", zitiert das Ärzteblatt Klaus Holetschek (CSU), den Vorsitzenden der Länder-Gesundheitsminister. Laut Ärzteblatt sei inzwischen ausreichend Impfstoff zur Verfügung, sodass eine solche Regelung im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz durchgeführt werden könne.
Nach aktuellem Stand sieht die Lohnfortzahlung im Quarantänefall wie folgt aus: Arbeitnehmer haben binnen der ersten sechs Wochen in einer verordneten Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung in voller Höhe ihres Gehalts. Ab der siebten Woche reduzieren sich die Zahlungen auf 67 Prozent. Das Geld wird weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser kann es sich jedoch vom Staat zurückerstatten lassen, sodass letztendlich der Bund für die Lohnfortzahlung aufkommt. Bis zur sechsten Woche sind Arbeitnehmer nicht in der Pflicht selbst für den Erhalt der Zahlungen aktiv zu werden. Erst ab der siebten Woche müssen sie die Leistungen selbst beantragen.
Personen, die eine Impfempfehlung haben, sich aber bewusst gegen eine Impfung entscheiden, können sich ab dem ersten November nicht mehr auf eine solche Lohnfortzahlung verlassen. Eine Ausnahme gelte für Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
USA öffnen ihre Grenzen für geimpfte Touristen
Nach mehr als anderthalb Jahren öffnen die Vereinigten Staaten von Amerika wieder ihre Grenzen für Reisende aus der EU. Im März 2020 verhängte der damalige US-Präsident Donald Trump aufgrund der immer schlimmeren gesundheitlichen Lage des Landes während der Corona-Pandemie einen Einreisestopp für Europa und etliche weiteren Regionen. Nun soll dieses Verbot wieder aufgehoben werden. "Die neue Reiserichtlinie der USA, die eine Impfung für ausländische Reisende in die Vereinigten Staaten vorschreibt, beginnt am 8. November. Diese Ankündigung und dieses Datum gelten sowohl für internationale Flugreisen als auch für Landreisen", bestätigt der US-Regierungssprecher Kevin Munoz auf Twitter. Essentiell für den Zugang in die USA ist demnach ein entsprechender Impfnachweis gegen das Coronavirus. Laut der Süddeutschen Zeitung ist außerdem ein negativer Corona-Test unmittelbar vor der Einreise erforderlich. Genesene sollen bei dieser Regelung keine Ausnahme darstellen. Auch sie müssen sowohl eine Impfung als auch einen negativen Corona-Test vorweisen
Verbraucher aufgepasst - Neuerungen und Gesetze: Das ändert sich ab November
Ab November müssen sich Raser und Falschparker auf höhere Bußgelder gefasst machen. Außerdem erhalten Ungeimpfte, die sich in einer Corona-Quarantäne befinden, keine Lohnfortzahlungen mehr. Geimpfte dürfen sich hingegen darüber freuen, wieder in die USA reisen zu dürfen.
Höhere Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr
Wer ab dem 9. November 2021 auf Deutschlands Straßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet oder sein Fahrzeug regelwidrig abstellt, muss mit deutlich höhere Bußgeldern rechnen. Diese Änderung wurde am 19. Oktober über das Bundesgesetzblatt mitgeteilt. Die härteren Strafen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und Fußgänger sowie Radfahrer besser schützen.
Für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 16 bis 20 Kilometer pro Stunde müssen ertappte Raser künftig 70 Euro bezahlen. Derzeit liegt das Bußgeld für einen solchen Verstoß noch bei 35 Euro. Für Falschparker steigen die Strafen sogar noch stärker an. So wird beispielsweise das Parken in zweiter Reihe ab dem 9. November mit einer Zahlung von 55 statt 20 Euro geahndet. Wer außerdem sein Auto verbotenerweise auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Dienste abstellt, wird ebenfalls mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Die Verhängung von Fahrverboten und der Erhalt von Punkten in Flensburg bleiben allerdings von den Änderungen des Bußgeldkatalogs unangetastet.
Keine Lohnfortzahlung mehr für Ungeimpfte in Corona-Quarantäne
Wie das Ärzteblatt auf seiner Website schreibt, haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern mehrheitlich für eine Ende der Lohnfortzahlungen an Ungeimpfte in der Corona-Quarantäne entschieden. Spätestens ab dem ersten November 2021 sollen Beschäftigte, die eine Impfung verweigert und aufgrund einer Quarantäneanordnung Verdienstausfälle zu verzeichnen haben, keine Entschädigungsleistungen mehr vom Staat erhalten. "Wir sind uns mit Bund und Ländern einig, dass es jetzt an der Zeit ist, klare Verhältnisse zu schaffen und geltendes Recht auch bundesweit einheitlich umzusetzen. Deswegen soll es spätestens ab 1. November deutschlandweit keine Entschädigungsleistungen mehr für Ungeimpfte geben, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer in Quarantäne müssen und sich eigentlich hätten impfen lassen können", zitiert das Ärzteblatt Klaus Holetschek (CSU), den Vorsitzenden der Länder-Gesundheitsminister. Laut Ärzteblatt sei inzwischen ausreichend Impfstoff zur Verfügung, sodass eine solche Regelung im Einklang mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz durchgeführt werden könne.
Nach aktuellem Stand sieht die Lohnfortzahlung im Quarantänefall wie folgt aus: Arbeitnehmer haben binnen der ersten sechs Wochen in einer verordneten Quarantäne Anspruch auf eine Entschädigung in voller Höhe ihres Gehalts. Ab der siebten Woche reduzieren sich die Zahlungen auf 67 Prozent. Das Geld wird weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt. Dieser kann es sich jedoch vom Staat zurückerstatten lassen, sodass letztendlich der Bund für die Lohnfortzahlung aufkommt. Bis zur sechsten Woche sind Arbeitnehmer nicht in der Pflicht selbst für den Erhalt der Zahlungen aktiv zu werden. Erst ab der siebten Woche müssen sie die Leistungen selbst beantragen.
Personen, die eine Impfempfehlung haben, sich aber bewusst gegen eine Impfung entscheiden, können sich ab dem ersten November nicht mehr auf eine solche Lohnfortzahlung verlassen. Eine Ausnahme gelte für Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.
USA öffnen ihre Grenzen für geimpfte Touristen
Nach mehr als anderthalb Jahren öffnen die Vereinigten Staaten von Amerika wieder ihre Grenzen für Reisende aus der EU. Im März 2020 verhängte der damalige US-Präsident Donald Trump aufgrund der immer schlimmeren gesundheitlichen Lage des Landes während der Corona-Pandemie einen Einreisestopp für Europa und etliche weiteren Regionen. Nun soll dieses Verbot wieder aufgehoben werden. "Die neue Reiserichtlinie der USA, die eine Impfung für ausländische Reisende in die Vereinigten Staaten vorschreibt, beginnt am 8. November. Diese Ankündigung und dieses Datum gelten sowohl für internationale Flugreisen als auch für Landreisen", bestätigt der US-Regierungssprecher Kevin Munoz auf Twitter. Essentiell für den Zugang in die USA ist demnach ein entsprechender Impfnachweis gegen das Coronavirus. Laut der Süddeutschen Zeitung ist außerdem ein negativer Corona-Test unmittelbar vor der Einreise erforderlich. Genesene sollen bei dieser Regelung keine Ausnahme darstellen. Auch sie müssen sowohl eine Impfung als auch einen negativen Corona-Test vorweisen
Zitat von Gast am 4. November 2021, 06:42 Uhr"Kostete viel Steuergeld"
Von der Leyen wegen 19-Minuten-Flug im Privatjet in der Kritik
Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, steht wegen eines Kurzfluges im vergangenen Sommer in der Kritik. Der Chef des Europäischen Steuerzahlerbundes nannte ihn eine "ökologische Sünde".
Der Generalsekretär des Europäischen Steuerzahlerbundes, Michael Jäger, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für einen 19-minütigen Flug im Privatjet kritisiert. Von der Leyen war im Juni auf diesem Weg von Wien ins nahe gelegene Bratislava gereist. Jäger bezeichnete den Kurzstreckenflug im Gespräch mit "Bild" als "ökologische Sünde". "Er kostete viel Steuergeld, viel Zeit für die Wege von und zu den Flughäfen und vor allem: viel Glaubwürdigkeit."
Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Jana Schimke ermahnte die frühere Verteidigungsministerin: "Wenn man Wandel will, dann muss man ihn auch vorleben. Ansonsten wird man unglaubwürdig."
Ein Sprecher der EU-Kommission rechtfertigte den Flug gegenüber der Zeitung: "Mit Abflug und Ankunft in Belgien waren es bei dieser Reise der Präsidentin sieben Länder in zwei Tagen. Alternativen wurden geprüft, doch es gab logistisch keine andere Möglichkeit". Noch am selben Abend sei von der Leyen mit dem Privatflugzeug nach Riga geflogen. "Hinzu kommt, dass es wegen Corona Bedenken gab, Linienflüge oder Züge zu nutzen".
"Kostete viel Steuergeld"
Von der Leyen wegen 19-Minuten-Flug im Privatjet in der Kritik
Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, steht wegen eines Kurzfluges im vergangenen Sommer in der Kritik. Der Chef des Europäischen Steuerzahlerbundes nannte ihn eine "ökologische Sünde".
Der Generalsekretär des Europäischen Steuerzahlerbundes, Michael Jäger, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für einen 19-minütigen Flug im Privatjet kritisiert. Von der Leyen war im Juni auf diesem Weg von Wien ins nahe gelegene Bratislava gereist. Jäger bezeichnete den Kurzstreckenflug im Gespräch mit "Bild" als "ökologische Sünde". "Er kostete viel Steuergeld, viel Zeit für die Wege von und zu den Flughäfen und vor allem: viel Glaubwürdigkeit."
Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Jana Schimke ermahnte die frühere Verteidigungsministerin: "Wenn man Wandel will, dann muss man ihn auch vorleben. Ansonsten wird man unglaubwürdig."
Ein Sprecher der EU-Kommission rechtfertigte den Flug gegenüber der Zeitung: "Mit Abflug und Ankunft in Belgien waren es bei dieser Reise der Präsidentin sieben Länder in zwei Tagen. Alternativen wurden geprüft, doch es gab logistisch keine andere Möglichkeit". Noch am selben Abend sei von der Leyen mit dem Privatflugzeug nach Riga geflogen. "Hinzu kommt, dass es wegen Corona Bedenken gab, Linienflüge oder Züge zu nutzen".
Zitat von Gast am 10. November 2021, 07:38 Uhr„Das darf sich Europa nicht gefallen lassen“
Angesichts der steigenden Migrantenzahlen an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus fordert Österreich die EU-Kommission auf, die Regierung in Warschau beim Grenzschutz stärker zu unterstützen. „Die EU-Kommission muss Polen bei der Sicherung der EU-Außengrenze unterstützen und die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes bereitstellen. Hilfe bei der Registrierung von Migranten anzubieten, ist das völlig falsche Signal“, sagte der zuständige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) WELT.
Der belarussische Machthaber Lukaschenko glaube erneut, die Europäische Union „mit absichtlich herbeigeführten Migrantenströmen“ erpressen zu können. „Das darf sich Europa nicht gefallen lassen“, so Nehammer. Der Minister kündigte an, dass sein Land Polen „solidarisch zur Seite“ stehen werde: „So wie wir die EU-Außengrenze in Griechenland und Litauen gesichert haben, bieten wir auch Polen unsere Unterstützung an.“ Sollte die Regierung in Warschau um Hilfe bitten, „werden wir sehr rasch prüfen, ob das Gewünschte zur Verfügung gestellt werden kann“.
Österreich hatte im Frühjahr 2020 Griechenland und im Sommer dieses Jahres Litauen vorübergehend Cobra-Spezialkräfte, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge, Nachtsichtgeräte und Wärmebildtechnik bei der Grenzsicherung zur Verfügung gestellt. In beiden Ländern drohte ein Massenandrang von Migranten. Trotz eindringlicher Forderungen aus Warschau lehnt die EU-Kommission bisher eine Mitfinanzierung eines Grenzzaunes ab.
„Das darf sich Europa nicht gefallen lassen“
Angesichts der steigenden Migrantenzahlen an der EU-Außengrenze zwischen Polen und Belarus fordert Österreich die EU-Kommission auf, die Regierung in Warschau beim Grenzschutz stärker zu unterstützen. „Die EU-Kommission muss Polen bei der Sicherung der EU-Außengrenze unterstützen und die nötigen Mittel für die Errichtung eines robusten Grenzzaunes bereitstellen. Hilfe bei der Registrierung von Migranten anzubieten, ist das völlig falsche Signal“, sagte der zuständige Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) WELT.
Der belarussische Machthaber Lukaschenko glaube erneut, die Europäische Union „mit absichtlich herbeigeführten Migrantenströmen“ erpressen zu können. „Das darf sich Europa nicht gefallen lassen“, so Nehammer. Der Minister kündigte an, dass sein Land Polen „solidarisch zur Seite“ stehen werde: „So wie wir die EU-Außengrenze in Griechenland und Litauen gesichert haben, bieten wir auch Polen unsere Unterstützung an.“ Sollte die Regierung in Warschau um Hilfe bitten, „werden wir sehr rasch prüfen, ob das Gewünschte zur Verfügung gestellt werden kann“.
Österreich hatte im Frühjahr 2020 Griechenland und im Sommer dieses Jahres Litauen vorübergehend Cobra-Spezialkräfte, Drohnen, gepanzerte Fahrzeuge, Nachtsichtgeräte und Wärmebildtechnik bei der Grenzsicherung zur Verfügung gestellt. In beiden Ländern drohte ein Massenandrang von Migranten. Trotz eindringlicher Forderungen aus Warschau lehnt die EU-Kommission bisher eine Mitfinanzierung eines Grenzzaunes ab.
Zitat von Gast am 15. November 2021, 07:37 UhrViktor Orban warnt vor „deutschem Europa“
Für Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sollte der Einfluss Deutschlands auf die EU sich verringern. „Ich hoffe, dass die jetzt sich bildende deutsche Regierung eher ein europäisches Deutschland will und kein deutsches Europa, in dem sie (die Deutschen) den anderen sagen, was sie machen sollen“, sagte Orban am Sonntag bei einem Parteitag seiner rechtsnationalen Partei Fidesz in Budapest. Die Delegierten wählten ihn erwartungsgemäßt erneut zum Vorsitzenden.
Orban regiert in Ungarn an der Spitze von Fidesz seit 2010 fast lückenlos mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit. Im kommenden Frühjahr stehen Parlamentswahlen an. Bis zum März dieses Jahres war Fidesz Mitglied in der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören. Beim Parteitag bekräftigte Orban, dass er eine „Neuorganisation der Rechten“ in Europa unterstütze, die der Pole Jaroslaw Kaczynski von der in Warschau regierenden nationalkonservativer Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verlangt.
Zu Fidesz' EVP-Austritt war es gekommen, nachdem sich die Differenzen zwischen Orban und den deutschen Unionsparteien zum Thema Demokratie und Rechtsstaat zugespitzt hatten. Bereits vorher hatte die EU wegen Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit mehrere Verfahren gegen Ungarn eingeleitet. Kritiker werfen den deutschen Unionsparteien vor, jahrelang einen von anderen EVP-Mitgliedern geforderten Ausschluss von Fidesz blockiert zu haben.
Viktor Orban warnt vor „deutschem Europa“
Für Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban sollte der Einfluss Deutschlands auf die EU sich verringern. „Ich hoffe, dass die jetzt sich bildende deutsche Regierung eher ein europäisches Deutschland will und kein deutsches Europa, in dem sie (die Deutschen) den anderen sagen, was sie machen sollen“, sagte Orban am Sonntag bei einem Parteitag seiner rechtsnationalen Partei Fidesz in Budapest. Die Delegierten wählten ihn erwartungsgemäßt erneut zum Vorsitzenden.
Orban regiert in Ungarn an der Spitze von Fidesz seit 2010 fast lückenlos mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit. Im kommenden Frühjahr stehen Parlamentswahlen an. Bis zum März dieses Jahres war Fidesz Mitglied in der Europäischen Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören. Beim Parteitag bekräftigte Orban, dass er eine „Neuorganisation der Rechten“ in Europa unterstütze, die der Pole Jaroslaw Kaczynski von der in Warschau regierenden nationalkonservativer Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verlangt.
Zu Fidesz' EVP-Austritt war es gekommen, nachdem sich die Differenzen zwischen Orban und den deutschen Unionsparteien zum Thema Demokratie und Rechtsstaat zugespitzt hatten. Bereits vorher hatte die EU wegen Verstößen gegen Rechtsstaatlichkeit mehrere Verfahren gegen Ungarn eingeleitet. Kritiker werfen den deutschen Unionsparteien vor, jahrelang einen von anderen EVP-Mitgliedern geforderten Ausschluss von Fidesz blockiert zu haben.
Zitat von Gast am 16. November 2021, 07:11 UhrEuropäischer Gerichtshof: Der gefesselte Arm der Justiz
Im Konflikt mit Polen muss das oberste EU-Gericht erneut über die Gültigkeit des Europäischen Haftbefehls entscheiden. Diesmal unter verschärften Bedingungen.
Der gefesselte Arm der Justiz
Der Konflikt um die Rechtsstaatlichkeit in Polen schwelt seit Jahren, aber erst in jüngster Zeit bekommt das Land die Folgen allmählich zu spüren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Wochen ein Zwangsgeld von einer Million Euro täglich verhängt, weil die Regierung in Warschau sich nicht darum schert, dass die polnische Disziplinarkammer - Zentralorgan des Justizabbaus - für rechtswidrig erklärt worden ist. Zudem hält die Kommission Zahlungen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds zurück, weitere finanzielle Sanktionen könnten folgen.
Aber es geht den Abwicklern des Rechtsstaates nicht nur ans Geld. An diesem Dienstag verhandelt der EuGH über eine Konsequenz, die für die regierende PiS-Partei nicht minder sensibel sein dürfte: Kann ein EU-Haftbefehl für Polen noch Gültigkeit beanspruchen, wenn das rechtliche Fundament zusehends erodiert?
Denn der EU-Haftbefehl, ein bisher ganz ordentlich funktionierendes System der grenzüberschreitenden Strafverfolgung, bietet Vorteile, die gerade für eine konservative Partei wie die PiS von großer politischer Bedeutung sein dürfte. Gesuchte oder bereits verurteilte Straftäter auch im europäischen Ausland ohne den bürokratischen Aufwand eines Rechtshilfe-Ersuchens festnehmen lassen zu können, erhöht die Schlagkraft der Gerichte ungemein. Der EU-Haftbefehl ist der lange Arm der Justiz - aus dem freilich rasch ein gefesselter Arm werden könnte, sollte der EuGH intervenieren.
Das Bezirksgericht Amsterdam hat den EuGH in zwei Eilverfahren angerufen, darunter der Fall eines polnischer Staatsbürgers, der im April in Polen wegen eines Gewaltdelikts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war und nun von den niederländischen Behörden überstellt werden sollte. Doch das Bezirksgericht bezweifelt, ob der flüchtige Pole zuvor von einem "durch Gesetz errichteten Gericht" verurteilt worden ist, wie es in der EU-Grundrechtecharta heißt.
Ein niederländisches Gericht zweifelt, ob ein Straftäter nach Polen ausgeliefert werden kann
Zur Begründung bezieht sich das niederländische Gericht nicht etwa auf die rasch wachsende Reihe der EuGH-Urteile, sondern auf eine Entscheidung aus Polen selbst. Das Oberste Gericht in Warschau, höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen, hatte sich im Januar 2020 gegen den fortschreitenden Justizabbau gestemmt und unter der damaligen Präsidentin Małgorzata Gersdorf ein spektakuläres Urteil gefällt: Sämtliche Richter, die seit Anfang 2018 von einem politisch kontrollierten Landesjustizrat (KRS) ausgesucht und von Polens Präsident ernannt wurden, sind dem Urteil zufolge keine unabhängigen Richter gemäß EU-Recht und dürfen demzufolge nicht urteilen. Das Amsterdamer Bezirksgericht verweist auf eine Liste mit den Namen von 384 solcher Neo-Richter - Stand Januar 2020. "Es ist wahrscheinlich, dass sich diese Zahl der Ernennungen im Lauf der Zeit erhöht hat", schreibt das Gericht.
Wer in Polen verurteilt wird, soll das heißen, der hat ein hohes Risiko, vor einem rechtsstaatswidrig installierten Richter zu sitzen. Und dies, ohne sich dagegen wehren zu können: Ein Rechtsbehelf mit dem Argument, das Gericht sei nicht ordnungsgemäß besetzt, wurde in Polen im Februar 2020 kurzerhand abgeschafft.
Der Fall könnte dem EuGH Gelegenheit geben, seine Haltung zum EU-Haftbefehl zu überdenken, nun, da auch er selbst mit immer größerem Nachdruck auf die Unabhängigkeit der polnischen Justiz pocht. Vor drei Jahren hatte er schon einmal darüber entscheiden müssen, ob EU-Haftbefehle für Polen noch Gültigkeit haben. Damals unternahm das oberste EU-Gericht argumentative Anstrengungen, um dieses für die europäische Strafverfolgung so wichtige Instrument über die Krise zu retten. Es genüge nicht, dass in einem Land systemische Mängel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz bestünden. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, ob eine "echte Gefahr" bestehe, dass der mutmaßliche Straftäter wirklich vor einem rechtsstaatswidrig besetzten Gericht lande. Das war eine hohe Hürde, die zumindest damals nicht leicht zu nehmen war, weil das Werk der Rechtsstaatszerstörer noch nicht so weit fortgeschritten war wie heute; unabhängige Gerichte waren in Polen seinerzeit noch verbreiteter.
Der EU-Haftbefehl ist also zurück auf der Agenda des EuGH, übrigens auch durch ein weiteres Verfahren, denn der Oberste Gerichtshof Irlands hat im Sommer dem EuGH ähnliche Fragen zum Haftbefehl vorgelegt. Alles Fragen nach der Basis des wechselseitigen Vertrauens in Europa, wenn man so will. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.
Europäischer Gerichtshof: Der gefesselte Arm der Justiz
Im Konflikt mit Polen muss das oberste EU-Gericht erneut über die Gültigkeit des Europäischen Haftbefehls entscheiden. Diesmal unter verschärften Bedingungen.
Der gefesselte Arm der Justiz
Der Konflikt um die Rechtsstaatlichkeit in Polen schwelt seit Jahren, aber erst in jüngster Zeit bekommt das Land die Folgen allmählich zu spüren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Wochen ein Zwangsgeld von einer Million Euro täglich verhängt, weil die Regierung in Warschau sich nicht darum schert, dass die polnische Disziplinarkammer - Zentralorgan des Justizabbaus - für rechtswidrig erklärt worden ist. Zudem hält die Kommission Zahlungen aus dem Corona-Wiederaufbaufonds zurück, weitere finanzielle Sanktionen könnten folgen.
Aber es geht den Abwicklern des Rechtsstaates nicht nur ans Geld. An diesem Dienstag verhandelt der EuGH über eine Konsequenz, die für die regierende PiS-Partei nicht minder sensibel sein dürfte: Kann ein EU-Haftbefehl für Polen noch Gültigkeit beanspruchen, wenn das rechtliche Fundament zusehends erodiert?
Denn der EU-Haftbefehl, ein bisher ganz ordentlich funktionierendes System der grenzüberschreitenden Strafverfolgung, bietet Vorteile, die gerade für eine konservative Partei wie die PiS von großer politischer Bedeutung sein dürfte. Gesuchte oder bereits verurteilte Straftäter auch im europäischen Ausland ohne den bürokratischen Aufwand eines Rechtshilfe-Ersuchens festnehmen lassen zu können, erhöht die Schlagkraft der Gerichte ungemein. Der EU-Haftbefehl ist der lange Arm der Justiz - aus dem freilich rasch ein gefesselter Arm werden könnte, sollte der EuGH intervenieren.
Das Bezirksgericht Amsterdam hat den EuGH in zwei Eilverfahren angerufen, darunter der Fall eines polnischer Staatsbürgers, der im April in Polen wegen eines Gewaltdelikts zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war und nun von den niederländischen Behörden überstellt werden sollte. Doch das Bezirksgericht bezweifelt, ob der flüchtige Pole zuvor von einem "durch Gesetz errichteten Gericht" verurteilt worden ist, wie es in der EU-Grundrechtecharta heißt.
Ein niederländisches Gericht zweifelt, ob ein Straftäter nach Polen ausgeliefert werden kann
Zur Begründung bezieht sich das niederländische Gericht nicht etwa auf die rasch wachsende Reihe der EuGH-Urteile, sondern auf eine Entscheidung aus Polen selbst. Das Oberste Gericht in Warschau, höchste Instanz in Zivil- und Strafsachen, hatte sich im Januar 2020 gegen den fortschreitenden Justizabbau gestemmt und unter der damaligen Präsidentin Małgorzata Gersdorf ein spektakuläres Urteil gefällt: Sämtliche Richter, die seit Anfang 2018 von einem politisch kontrollierten Landesjustizrat (KRS) ausgesucht und von Polens Präsident ernannt wurden, sind dem Urteil zufolge keine unabhängigen Richter gemäß EU-Recht und dürfen demzufolge nicht urteilen. Das Amsterdamer Bezirksgericht verweist auf eine Liste mit den Namen von 384 solcher Neo-Richter - Stand Januar 2020. "Es ist wahrscheinlich, dass sich diese Zahl der Ernennungen im Lauf der Zeit erhöht hat", schreibt das Gericht.
Wer in Polen verurteilt wird, soll das heißen, der hat ein hohes Risiko, vor einem rechtsstaatswidrig installierten Richter zu sitzen. Und dies, ohne sich dagegen wehren zu können: Ein Rechtsbehelf mit dem Argument, das Gericht sei nicht ordnungsgemäß besetzt, wurde in Polen im Februar 2020 kurzerhand abgeschafft.
Der Fall könnte dem EuGH Gelegenheit geben, seine Haltung zum EU-Haftbefehl zu überdenken, nun, da auch er selbst mit immer größerem Nachdruck auf die Unabhängigkeit der polnischen Justiz pocht. Vor drei Jahren hatte er schon einmal darüber entscheiden müssen, ob EU-Haftbefehle für Polen noch Gültigkeit haben. Damals unternahm das oberste EU-Gericht argumentative Anstrengungen, um dieses für die europäische Strafverfolgung so wichtige Instrument über die Krise zu retten. Es genüge nicht, dass in einem Land systemische Mängel hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz bestünden. Vielmehr müsse im Einzelfall geprüft werden, ob eine "echte Gefahr" bestehe, dass der mutmaßliche Straftäter wirklich vor einem rechtsstaatswidrig besetzten Gericht lande. Das war eine hohe Hürde, die zumindest damals nicht leicht zu nehmen war, weil das Werk der Rechtsstaatszerstörer noch nicht so weit fortgeschritten war wie heute; unabhängige Gerichte waren in Polen seinerzeit noch verbreiteter.
Der EU-Haftbefehl ist also zurück auf der Agenda des EuGH, übrigens auch durch ein weiteres Verfahren, denn der Oberste Gerichtshof Irlands hat im Sommer dem EuGH ähnliche Fragen zum Haftbefehl vorgelegt. Alles Fragen nach der Basis des wechselseitigen Vertrauens in Europa, wenn man so will. Mit einem Urteil ist in einigen Monaten zu rechnen.
Zitat von Gast am 16. November 2021, 11:30 UhrUngarisches „Stop Soros“-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Ein weiteres Urteil des EuGH gab es zu Polen: Die Macht des polnischen Justizministers ist unvereinbar mit EU-Recht.
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-821/19).
Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, „mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten“, argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.
Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag.
Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.
EuGH: Macht von Polens Justizminister ist unvereinbar mit EU-Recht
Ein weiteres Urteil des EuGH gab es zu Polen: Die polnische Regelung, derzufolge der gleichzeitig als Generalstaatsanwalt fungierende Justizminister Richter an höhere Gerichte abordnen und von dort jederzeit wieder abberufen kann, verstößt gegen EU-Recht. Es müsse sichergestellt sein, dass eine solche Abordnung niemals als Instrument zur politischen Kontrolle von Gerichtsentscheidungen diene, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit. Konkret ging es um sieben Strafprozesse. (Az. C-748/19 u.a.)
Das Bezirksgericht Warschau, das die Fälle verhandelt, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es sah in der Regelung eine mögliche Gefährdung der justiziellen Unabhängigkeit. Dies bestätigte der EuGH nun. Die strittigen Befugnisse des Justizministers seien mit der Pflicht zur Beachtung der Unabhängigkeit der Justiz nicht vereinbar, erklärte er.
Bereits mehrmals hatte der EuGH entschieden, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstoßen. Zuletzt verhängte er Ende Oktober ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Polen, weil das Land eine Entscheidung zur sogenannten Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzte. Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem über die Einhaltung der für EU-Staaten verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze.
Ungarisches „Stop Soros“-Gesetz verstößt gegen EU-Recht
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Ein weiteres Urteil des EuGH gab es zu Polen: Die Macht des polnischen Justizministers ist unvereinbar mit EU-Recht.
Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Das sogenannte „Stop-Soros-Gesetz“ der rechtsnationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban verstoße gegen EU-Recht, urteilten die EuGH-Richter am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache C-821/19).
Hintergrund des Urteils ist eine Klage der EU-Kommission gegen das Gesetz von 2018. Es kriminalisiert Aktivisten und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen, die Migranten dabei helfen, einen Asylantrag zu stellen, obwohl diese nach ungarischen Kriterien wohl nicht schutzberechtigt sind. Dadurch werde das Recht der Asylbewerber beschnitten, „mit den einschlägigen nationalen, internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu kommunizieren und von diesen Unterstützung zu erhalten“, argumentiert die EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde überwacht in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts.
Die EuGH-Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Durch die ungarische Regelung würden die im EU-Recht garantierten Rechte derjenigen beschränkt, die Personen unterstützen, die internationalen Schutz suchen, hieß es am Dienstag.
Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den liberalen US-Milliardär George Soros. Der aus Ungarn stammende Holocaust-Überlebende unterstützt mit seiner humanitären Stiftung zahlreiche Zivilorganisationen, die Flüchtlingen und Asylsuchenden helfen. Die ungarische Regierung unterstellt Soros, eine große Zahl muslimischer Einwanderer nach Europa zu bringen, und attackiert ihn mit antisemitischen Stereotypen.
EuGH: Macht von Polens Justizminister ist unvereinbar mit EU-Recht
Ein weiteres Urteil des EuGH gab es zu Polen: Die polnische Regelung, derzufolge der gleichzeitig als Generalstaatsanwalt fungierende Justizminister Richter an höhere Gerichte abordnen und von dort jederzeit wieder abberufen kann, verstößt gegen EU-Recht. Es müsse sichergestellt sein, dass eine solche Abordnung niemals als Instrument zur politischen Kontrolle von Gerichtsentscheidungen diene, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit. Konkret ging es um sieben Strafprozesse. (Az. C-748/19 u.a.)
Das Bezirksgericht Warschau, das die Fälle verhandelt, bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Es sah in der Regelung eine mögliche Gefährdung der justiziellen Unabhängigkeit. Dies bestätigte der EuGH nun. Die strittigen Befugnisse des Justizministers seien mit der Pflicht zur Beachtung der Unabhängigkeit der Justiz nicht vereinbar, erklärte er.
Bereits mehrmals hatte der EuGH entschieden, dass Teile der polnischen Justizreform gegen europäisches Recht verstoßen. Zuletzt verhängte er Ende Oktober ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro gegen Polen, weil das Land eine Entscheidung zur sogenannten Disziplinarkammer für Richter nicht umsetzte. Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem über die Einhaltung der für EU-Staaten verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze.
Zitat von Gast am 23. November 2021, 14:39 Uhr"Verdammt noch mal" - Europa-Staatsminister verliert Geduld mit London
Angesichts der stockenden Verhandlungen über das Nordirland-Protokoll verliert Berlin allmählich die Geduld mit London: Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) appellierte am Dienstag in Brüssel an die britische Regierung, "zur Besinnung" zu kommen. "Wir wollen verdammt noch mal partnerschaftlich und freundschaftlich zusammenarbeiten", sagte er am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen in einer für Diplomaten ungewöhnlichen Sprache.
Roth warf London vor, die vor rund einem Jahr getroffenen Vereinbarungen aus dem Nordirland-Protokoll nicht einzuhalten. "Das sollte doch nicht so schwierig sein", fügte er hinzu.
Die EU-Kommission hatte London zuletzt eine rund 80-prozentige Erleichterung bei den Zollkontrollen vorgeschlagen, die Großbritannien seit dem Brexit bei Warenlieferungen nach Nordirland vornehmen soll. Damit will die EU sicherstellen, dass europäische Standards nicht unterlaufen werden.
Denn de facto gehört Nordirland mit seiner offenen Grenze zum EU-Mitglied Irland trotz des britischen Austritts weiter dem europäischen Binnenmarkt an. London nimmt viele der vereinbarten Zollkontrollen aber bisher gar nicht vor und begründet dies mit Versorgungsschwierigkeiten bei Lebensmitteln oder Medikamenten in Nordirland.
Nach Einschätzung von EU-Diplomaten gab es in den Verhandlungen bisher kaum Fortschritte. Eine neue Gesprächsrunde ist für diesen Freitag in London geplant. Sollte es keine Einigung in dem Streit geben, droht nach Einschätzung von EU-Diplomaten ein Handelskrieg - womöglich noch vor Weihnachten.
Weiteres Thema bei den EU-Europaministern war die Rechtsstaatlichkeit. Unter Anspielung auf die Streitigkeiten mit Polen und Ungarn sagte Roth, es dürfe "keine Rabatte" geben. Beide Länder hatten aus Brüssel vergangene Woche Mahnbriefe erhalten. Wegen der Verstöße droht ihnen eine Kürzung von EU-Mitteln.
"Verdammt noch mal" - Europa-Staatsminister verliert Geduld mit London
Angesichts der stockenden Verhandlungen über das Nordirland-Protokoll verliert Berlin allmählich die Geduld mit London: Europa-Staatsminister Michael Roth (SPD) appellierte am Dienstag in Brüssel an die britische Regierung, "zur Besinnung" zu kommen. "Wir wollen verdammt noch mal partnerschaftlich und freundschaftlich zusammenarbeiten", sagte er am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen in einer für Diplomaten ungewöhnlichen Sprache.
Roth warf London vor, die vor rund einem Jahr getroffenen Vereinbarungen aus dem Nordirland-Protokoll nicht einzuhalten. "Das sollte doch nicht so schwierig sein", fügte er hinzu.
Die EU-Kommission hatte London zuletzt eine rund 80-prozentige Erleichterung bei den Zollkontrollen vorgeschlagen, die Großbritannien seit dem Brexit bei Warenlieferungen nach Nordirland vornehmen soll. Damit will die EU sicherstellen, dass europäische Standards nicht unterlaufen werden.
Denn de facto gehört Nordirland mit seiner offenen Grenze zum EU-Mitglied Irland trotz des britischen Austritts weiter dem europäischen Binnenmarkt an. London nimmt viele der vereinbarten Zollkontrollen aber bisher gar nicht vor und begründet dies mit Versorgungsschwierigkeiten bei Lebensmitteln oder Medikamenten in Nordirland.
Nach Einschätzung von EU-Diplomaten gab es in den Verhandlungen bisher kaum Fortschritte. Eine neue Gesprächsrunde ist für diesen Freitag in London geplant. Sollte es keine Einigung in dem Streit geben, droht nach Einschätzung von EU-Diplomaten ein Handelskrieg - womöglich noch vor Weihnachten.
Weiteres Thema bei den EU-Europaministern war die Rechtsstaatlichkeit. Unter Anspielung auf die Streitigkeiten mit Polen und Ungarn sagte Roth, es dürfe "keine Rabatte" geben. Beide Länder hatten aus Brüssel vergangene Woche Mahnbriefe erhalten. Wegen der Verstöße droht ihnen eine Kürzung von EU-Mitteln.
Zitat von Gast am 24. November 2021, 06:57 UhrDie EU setzt auf Härte
Die EU-Kommission will die Fluglinie Belavia sowie Reiseunternehmen bestrafen, die Migranten und Flüchtlinge nach Belarus bringen. Auch die Debatte im Europaparlament definiert die Situation als "Angriff" gegen die EU.
Die Debatte im Europaparlament und die gleichzeitige Sitzung der EU-Kommission in Straßburg standen ganz im Zeichen der Abwehr des sogenannten "hybriden Angriffs" gegen Europas Grenzen durch Belarus. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte zur Situation an der Grenze: "Dies ist keine Flüchtlingskrise, es ist der Versuch eines autoritären Regimes, seine Nachbarn zu destabilisieren”. So wie sie konzentrierte sich die Mehrzahl der Redner auf die politische Auseinandersetzung mit dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko und weniger auf die humanitäre Krise und die Lage der Menschen im Grenzgebiet.
Mehr Strafmaßnahmen, aber kaum humanitäre Hilfe
Die Kommission will zunächst Reise- oder Transportunternehmen auf eine schwarze Liste setzen, die beim Menschenhandel mit Migranten helfen. Das könne etwa Einreise- oder Überflugverbote oder ein Tätigkeitsverbot in der EU zur Folge haben, wurde erklärt. Auch die belarussische Fluglinie Belavia soll jetzt sanktioniert werden. Das Leasing von Flugzeugen in Irland soll untersagt werden, so dass Belavia keine weiteren Flüge organisieren könnte.
Außerdem sollen alle Sanktionen mit den USA, Kanada und Großbritannien koordiniert werden, sagte von der Leyen. Man werde intensiv mit den Herkunftsländern zusammenarbeiten, um weitere Flüchtlinge von der aussichtslosen Reise abzuhalten. Kommissions-Vizepräsident Margaritis Schinas hatte bereits mit den Regierungen des Irak, der Arabischen Emirate wie der Türkei verhandelt, die daraufhin die Flüge nach Minsk für mutmaßliche Flüchtlinge unterbunden haben. Am Mittwoch will er in gleicher Mission nach Usbekistan reisen, erklärte die Kommissionspräsidentin.
Schinas selbst betonte im Parlament, er sei stolz auf das Erreichte, denn die EU zeige Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit: "Nennen wir die Dinge beim Namen, (…) den Menschen wurde eine Lüge verkauft. Sie bezahlen für ein Ticket in einen eiskalten Wald". Er sprach von rund 15.000 Menschen im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen, eine weit höhere Zahl als bisher von den beteiligten Ländern genannt wurde.
Der Vizepräsident erklärte auch, internationale Hilfsorganisationen der UN könnten jetzt Zugang zu einem Lager bekommen, das auf belarussischer Seite einen kleineren Teil der Flüchtlinge beherbergt. Bisher war das nicht der Fall. Weder Polen noch Belarus erlaubten Helfern, die weiträumig gesperrten Grenzgebiete zu betreten. Ursula von der Leyen vermied hier wesentliche Details und verwies nur darauf, dass die EU inzwischen 900.000 Euro Notfallmittel für Hilfsorganisationen bereitgestellt habe. "Diese Menschen sitzen in der Falle, diese Menschen brauchen Hilfe", räumte sie ein - ohne allerdings zu erklären, warum EU-Mitgliedsland Polen diese Hilfe bislang verweigern darf.
Die EU wandelt hier auf einem schmalen Grat. Indem die Situation als rein politische Krise bewertet wird, konzentriert sie sich ganz auf die Abwehr des "Angriffs" gegen ihre Außengrenzen. Die Kommissionspräsidentin erwähnte zwar, dass die Mitgliedsländer ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen und sie mit den Maßnahmen zur Grenzsicherung in Einklang bringen sollten: "Sie müssen die irregulär Ankommenden schnell und in Übereinstimmung mit den fundamentalen Rechten behandeln".
Allerdings meldet die polnische Grenzpolizei seit Wochen täglich die Zahl der durchgeführten Pushbacks - also der Zurückweisung an der Grenze - mit rund 30 pro Nacht. Sie stehen im Gegensatz zur Genfer Flüchtlingskonvention - dennoch wurde diese Praxis vom polnischen Parlament sogar für rechtmäßig erklärt. Nur wenige Flüchtlinge, die es auf polnisches Gebiet geschafft haben, bekamen bisher überhaupt die Chance, Asyl oder vorübergehenden Schutz zu beantragen.
Mehr Solidarität und Sicherung der Grenzen
"Wir unterstützen unsere Mitgliedsländer an der Frontlinie im Osten und im Süden", betonte die Kommissionspräsidentin weiter. Im EU-Haushalt seien 6,4 Milliarden Euro für Grenz-Management vorgesehen, um mehr Ausrüstung zu finanzieren oder die Grenzübergänge zu sichern. Außerdem würden die Mittel zur Unterstützung der baltischen Länder und für Polen verdreifacht: "Wir müssen der Notsituation ins Gesicht sehen und Solidarität zeigen".
Schließlich nannte von der Leyen die Aktion der belarussischen Seite einen Versuch, eine anhaltende Krise an den EU-Außengrenzen anzufachen: "Das Regime (in Belarus) unterdrückt gewaltsam seine eigenen Bürger. Seine Aktionen sind eine reale Gefahr für die EU, sie stellen unsere Entschlossenheit und Einheit auf die Probe". Aber Europa sei unbedingt entschlossen, sich dagegen zu wehren.
Sollen aber die versprochenen Gelder nun tatsächlich dafür verwandt werden - entsprechend polnischem Wunsch aber entgegen bisheriger EU-Politik - an der Grenze zu Belarus eine Mauer zu bauen? Es gehe um ein "robustes System", sagte dazu Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas, das man aber "nicht als Mauer verstehen" solle, er spreche von Fahrzeugen, Technologien oder Kommandostrukturen. Die EU-Kommission versucht hier Zusagen einzukassieren, die Ratspräsident Charles Michel vorige Woche bei seinem Besuch in Warschau locker gemacht hatte: Er hatte erklärt, man könne über einen Mauerbau mit EU-Mitteln durchaus reden.
Zwischen Grenzsicherung und Hilfe für Flüchtlinge
Bei der Debatte im EP fand die harte Linie der Kommission viel Unterstützung. Der Vorsitzende der EVP-Fraktion gratulierte ihr dazu, den Zustrom von Migranten gestoppt zu haben. "Wir können mit Belarus keinen Deal machen", sagte Manfred Weber, "wir unterstützen einen humanitären Korridor nicht. In der Grenzfrage stehen wir fest". Die Menschen im Grenzgebiet nannte er Opfer. Er hoffe auf ein Eingreifen der UN-Organisationen.
Die Vorsitzende der Sozialdemokraten betonte einerseits, es sei wichtig die Migranten von der Reise an die Grenzen abzuhalten. Man müsse mehr Druck auf Russland ausüben, das hinter der ganzen Aktion stehe. Aber Iratxe Garcia Perez kritisierte auch die polnische Regierung: "Premier Morawiecki will Solidarität, aber verstößt gegen unsere fundamentalen Werte". Das Recht auf Asyl müsse respektiert werden und Medien wie Hilfsorganisationen Zugang zur Grenze erhalten. Die spanische Sozialistin stellte auch die Frage, ob die EU sich wirklich zur "Festung Europa” entwickeln wolle. Aber angesichts der Mehrheiten im Europaparlament und der vorherrschenden Meinung in der Kommission wie bei den Mitgliedsländern scheint der Weg inzwischen weitgehend vorgezeichnet.
Allein Grüne und Linke konzentrierten sich auf die humanitäre Seite der Situation. "Solange wir Menschen als die größte Bedrohung ansehen, spielen wir Lukaschenko in die Hände", sagte Ska Keller von den Grünen. "Sie sind keine Waffen, das sind Leute in Not". Und der Linken-Abgeordnete Martin Shirdewan fügte hinzu, die Debatte werde von der politischen Rechten dominiert: "Sie sprechen von einer Bedrohung, wir sprechen von Menschen, die (an der Grenze) sterben. Die Diskussion verleugnet die humanitäre Seite". Das größte Versagen der EU sei es hier, keine Einigung auf eine humane Flüchtlingspolitik gefunden zu haben.
Die EU setzt auf Härte
Die EU-Kommission will die Fluglinie Belavia sowie Reiseunternehmen bestrafen, die Migranten und Flüchtlinge nach Belarus bringen. Auch die Debatte im Europaparlament definiert die Situation als "Angriff" gegen die EU.
Die Debatte im Europaparlament und die gleichzeitige Sitzung der EU-Kommission in Straßburg standen ganz im Zeichen der Abwehr des sogenannten "hybriden Angriffs" gegen Europas Grenzen durch Belarus. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte zur Situation an der Grenze: "Dies ist keine Flüchtlingskrise, es ist der Versuch eines autoritären Regimes, seine Nachbarn zu destabilisieren”. So wie sie konzentrierte sich die Mehrzahl der Redner auf die politische Auseinandersetzung mit dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko und weniger auf die humanitäre Krise und die Lage der Menschen im Grenzgebiet.
Mehr Strafmaßnahmen, aber kaum humanitäre Hilfe
Die Kommission will zunächst Reise- oder Transportunternehmen auf eine schwarze Liste setzen, die beim Menschenhandel mit Migranten helfen. Das könne etwa Einreise- oder Überflugverbote oder ein Tätigkeitsverbot in der EU zur Folge haben, wurde erklärt. Auch die belarussische Fluglinie Belavia soll jetzt sanktioniert werden. Das Leasing von Flugzeugen in Irland soll untersagt werden, so dass Belavia keine weiteren Flüge organisieren könnte.
Außerdem sollen alle Sanktionen mit den USA, Kanada und Großbritannien koordiniert werden, sagte von der Leyen. Man werde intensiv mit den Herkunftsländern zusammenarbeiten, um weitere Flüchtlinge von der aussichtslosen Reise abzuhalten. Kommissions-Vizepräsident Margaritis Schinas hatte bereits mit den Regierungen des Irak, der Arabischen Emirate wie der Türkei verhandelt, die daraufhin die Flüge nach Minsk für mutmaßliche Flüchtlinge unterbunden haben. Am Mittwoch will er in gleicher Mission nach Usbekistan reisen, erklärte die Kommissionspräsidentin.
Schinas selbst betonte im Parlament, er sei stolz auf das Erreichte, denn die EU zeige Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit: "Nennen wir die Dinge beim Namen, (…) den Menschen wurde eine Lüge verkauft. Sie bezahlen für ein Ticket in einen eiskalten Wald". Er sprach von rund 15.000 Menschen im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen, eine weit höhere Zahl als bisher von den beteiligten Ländern genannt wurde.
Der Vizepräsident erklärte auch, internationale Hilfsorganisationen der UN könnten jetzt Zugang zu einem Lager bekommen, das auf belarussischer Seite einen kleineren Teil der Flüchtlinge beherbergt. Bisher war das nicht der Fall. Weder Polen noch Belarus erlaubten Helfern, die weiträumig gesperrten Grenzgebiete zu betreten. Ursula von der Leyen vermied hier wesentliche Details und verwies nur darauf, dass die EU inzwischen 900.000 Euro Notfallmittel für Hilfsorganisationen bereitgestellt habe. "Diese Menschen sitzen in der Falle, diese Menschen brauchen Hilfe", räumte sie ein - ohne allerdings zu erklären, warum EU-Mitgliedsland Polen diese Hilfe bislang verweigern darf.
Die EU wandelt hier auf einem schmalen Grat. Indem die Situation als rein politische Krise bewertet wird, konzentriert sie sich ganz auf die Abwehr des "Angriffs" gegen ihre Außengrenzen. Die Kommissionspräsidentin erwähnte zwar, dass die Mitgliedsländer ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen und sie mit den Maßnahmen zur Grenzsicherung in Einklang bringen sollten: "Sie müssen die irregulär Ankommenden schnell und in Übereinstimmung mit den fundamentalen Rechten behandeln".
Allerdings meldet die polnische Grenzpolizei seit Wochen täglich die Zahl der durchgeführten Pushbacks - also der Zurückweisung an der Grenze - mit rund 30 pro Nacht. Sie stehen im Gegensatz zur Genfer Flüchtlingskonvention - dennoch wurde diese Praxis vom polnischen Parlament sogar für rechtmäßig erklärt. Nur wenige Flüchtlinge, die es auf polnisches Gebiet geschafft haben, bekamen bisher überhaupt die Chance, Asyl oder vorübergehenden Schutz zu beantragen.
Mehr Solidarität und Sicherung der Grenzen
"Wir unterstützen unsere Mitgliedsländer an der Frontlinie im Osten und im Süden", betonte die Kommissionspräsidentin weiter. Im EU-Haushalt seien 6,4 Milliarden Euro für Grenz-Management vorgesehen, um mehr Ausrüstung zu finanzieren oder die Grenzübergänge zu sichern. Außerdem würden die Mittel zur Unterstützung der baltischen Länder und für Polen verdreifacht: "Wir müssen der Notsituation ins Gesicht sehen und Solidarität zeigen".
Schließlich nannte von der Leyen die Aktion der belarussischen Seite einen Versuch, eine anhaltende Krise an den EU-Außengrenzen anzufachen: "Das Regime (in Belarus) unterdrückt gewaltsam seine eigenen Bürger. Seine Aktionen sind eine reale Gefahr für die EU, sie stellen unsere Entschlossenheit und Einheit auf die Probe". Aber Europa sei unbedingt entschlossen, sich dagegen zu wehren.
Sollen aber die versprochenen Gelder nun tatsächlich dafür verwandt werden - entsprechend polnischem Wunsch aber entgegen bisheriger EU-Politik - an der Grenze zu Belarus eine Mauer zu bauen? Es gehe um ein "robustes System", sagte dazu Kommissionsvizepräsident Margaritis Schinas, das man aber "nicht als Mauer verstehen" solle, er spreche von Fahrzeugen, Technologien oder Kommandostrukturen. Die EU-Kommission versucht hier Zusagen einzukassieren, die Ratspräsident Charles Michel vorige Woche bei seinem Besuch in Warschau locker gemacht hatte: Er hatte erklärt, man könne über einen Mauerbau mit EU-Mitteln durchaus reden.
Zwischen Grenzsicherung und Hilfe für Flüchtlinge
Bei der Debatte im EP fand die harte Linie der Kommission viel Unterstützung. Der Vorsitzende der EVP-Fraktion gratulierte ihr dazu, den Zustrom von Migranten gestoppt zu haben. "Wir können mit Belarus keinen Deal machen", sagte Manfred Weber, "wir unterstützen einen humanitären Korridor nicht. In der Grenzfrage stehen wir fest". Die Menschen im Grenzgebiet nannte er Opfer. Er hoffe auf ein Eingreifen der UN-Organisationen.
Die Vorsitzende der Sozialdemokraten betonte einerseits, es sei wichtig die Migranten von der Reise an die Grenzen abzuhalten. Man müsse mehr Druck auf Russland ausüben, das hinter der ganzen Aktion stehe. Aber Iratxe Garcia Perez kritisierte auch die polnische Regierung: "Premier Morawiecki will Solidarität, aber verstößt gegen unsere fundamentalen Werte". Das Recht auf Asyl müsse respektiert werden und Medien wie Hilfsorganisationen Zugang zur Grenze erhalten. Die spanische Sozialistin stellte auch die Frage, ob die EU sich wirklich zur "Festung Europa” entwickeln wolle. Aber angesichts der Mehrheiten im Europaparlament und der vorherrschenden Meinung in der Kommission wie bei den Mitgliedsländern scheint der Weg inzwischen weitgehend vorgezeichnet.
Allein Grüne und Linke konzentrierten sich auf die humanitäre Seite der Situation. "Solange wir Menschen als die größte Bedrohung ansehen, spielen wir Lukaschenko in die Hände", sagte Ska Keller von den Grünen. "Sie sind keine Waffen, das sind Leute in Not". Und der Linken-Abgeordnete Martin Shirdewan fügte hinzu, die Debatte werde von der politischen Rechten dominiert: "Sie sprechen von einer Bedrohung, wir sprechen von Menschen, die (an der Grenze) sterben. Die Diskussion verleugnet die humanitäre Seite". Das größte Versagen der EU sei es hier, keine Einigung auf eine humane Flüchtlingspolitik gefunden zu haben.
Zitat von Gast am 29. November 2021, 08:05 UhrTaliban bitten EU um Hilfe bei Aufrechterhaltung von Flughafenbetrieb
Bei Gesprächen in Doha haben die radikalislamischen Taliban die EU um Hilfe beim Betrieb der afghanischen Flughäfen gebeten. Wie der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) am Sonntagabend mitteilte, bekräftigten die Taliban-Vertreter ihr Versprechen, Afghanen und Ausländern die Ausreise aus Afghanistan zu gestatten, wenn diese es wünschten. Im Gegenzug baten sie demnach um Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs.
In der EU-Erklärung hieß es weiter, dass die Taliban ihr Versprechen einer "Amnestie" für Afghanen einhalten wollen, die vor der Machtübernahme der Islamisten im August gegen die Taliban gearbeitet hatten. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitskräfte und Mitarbeiter der internationalen Streitkräfte in Afghanistan.
Sowohl die neuen Machthaber in Afghanistan als auch die EU-Vertreter äußerten sich der Erklärung zufolge "sehr besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage in Afghanistan angesichts des nahenden Winters". Brüssel versprach demnach, weiterhin humanitäre Hilfe zu leisten.
Beide Seiten schickten hochrangige Vertreter zu den Gesprächen in die katarische Hauptstadt, die kurz vor den zweiwöchigen Verhandlungen zwischen den USA und den Taliban stattfanden. Der EAD betonte, der Dialog mit den Taliban bedeute nicht die Anerkennung ihrer Regierung durch die EU, sondern sei "Teil des operativen Engagements der EU im Interesse der EU und des afghanischen Volkes".
Taliban bitten EU um Hilfe bei Aufrechterhaltung von Flughafenbetrieb
Bei Gesprächen in Doha haben die radikalislamischen Taliban die EU um Hilfe beim Betrieb der afghanischen Flughäfen gebeten. Wie der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) am Sonntagabend mitteilte, bekräftigten die Taliban-Vertreter ihr Versprechen, Afghanen und Ausländern die Ausreise aus Afghanistan zu gestatten, wenn diese es wünschten. Im Gegenzug baten sie demnach um Unterstützung bei der Aufrechterhaltung des Flughafenbetriebs.
In der EU-Erklärung hieß es weiter, dass die Taliban ihr Versprechen einer "Amnestie" für Afghanen einhalten wollen, die vor der Machtübernahme der Islamisten im August gegen die Taliban gearbeitet hatten. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitskräfte und Mitarbeiter der internationalen Streitkräfte in Afghanistan.
Sowohl die neuen Machthaber in Afghanistan als auch die EU-Vertreter äußerten sich der Erklärung zufolge "sehr besorgt über die Verschlechterung der humanitären Lage in Afghanistan angesichts des nahenden Winters". Brüssel versprach demnach, weiterhin humanitäre Hilfe zu leisten.
Beide Seiten schickten hochrangige Vertreter zu den Gesprächen in die katarische Hauptstadt, die kurz vor den zweiwöchigen Verhandlungen zwischen den USA und den Taliban stattfanden. Der EAD betonte, der Dialog mit den Taliban bedeute nicht die Anerkennung ihrer Regierung durch die EU, sondern sei "Teil des operativen Engagements der EU im Interesse der EU und des afghanischen Volkes".