Forum

Forum-Breadcrumbs - Du bist hier:ForumVirus & Gesundheit: Virus AktuellNews

News

Seite 1 von 16Nächste
Zitat

Teil-Lockdown geplant  

Diese drastischen Regeln will Merkel heute durchsetzen

28.10.2020,

Kanzlerin Angela Merkel setzt im Kampf gegen Corona offenbar auf weitere deutliche Einschränkungen. Erste Details zum Plan des Bundes sind durchgesickert. Ein Überblick.

Der Bund will mit drastischen Kontaktbeschränkungen noch vor Weihnachten die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen. Bundesweit sollen Freizeiteinrichtungen und Gastronomie geschlossen, Unterhaltungsveranstaltungen verboten und Kontakte in der Öffentlichkeit sowie Feiern auf Plätzen und in Wohnungen eingeschränkt werden. Das geht aus einem der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Entwurf der Beschlussvorlage des Bundes für die Video-Konferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch hervor.

Die Maßnahmen sollen ab dem 4. November deutschlandweit in Kraft treten und bis Ende des Monats gelten. Nach Ablauf von zwei Wochen sollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

"Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung", heißt es in dem Papier. Viele geplante Maßnahmen gleichen den Einschränkungen, die es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle gegeben hat.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen:

  • Öffentlichkeit, Feiern: Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.
  • Schulen und Kindergärten: Diese Einrichtungen sollen offenbleiben. Die Länder sollten aber weitere Schutzmaßnahmen einführen.
  • Einzelhandel: Einzelhandelsgeschäfte sollen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet bleiben. Es müsse aber sichergestellt werden, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter aufhalte.
  • Unterhaltungsveranstaltungen: Theater, Opern oder Konzerthäuser sollen schließen. Dies gilt auch für Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmeeinrichtungen. Auch Bordelle und andere Prostitutionsstätten sollen geschlossen werden.
  • Sport: Freizeit- und Amateursportbetriebe sollen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Über Spiele der oberen Fußball-Ligen wird in dem Papier nichts Konkretes gesagt.
  • Gastronomie und Hotels: Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden. Ausgenommen werden sollen die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sollen untersagt werden. Angebote sollten nur noch für notwendige Zwecke gemacht werden. Die Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und auf Verwandtenbesuche zu verzichten.
  • Körperpflege: Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoostudios sollen schließen, medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapien aber möglich sein. Friseursalons bleiben - anders als im Frühjahr - aber unter den bestehenden Hygienevorgaben geöffnet.
  • Wirtschaft: Industrie, Handwerk und Mittelstand solle sicheres Arbeiten umfassend ermöglicht werden, heißt es im Entwurf. Die Arbeitgeber müssten ihre Mitarbeiter vor Infektionen schützen. Wo immer umsetzbar soll Heimarbeit ermöglicht werden.
  • Hilfe für Unternehmen: Der Bund will Hilfen verlängern und die Konditionen etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft verbessern. Außerdem soll der Schnellkredit der staatseigenen KfW Bankengruppe für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.
  • Risikogruppen: Für Kranke, Pflegebedürftige, Senioren und Behinderte solle es zügig und prioritär Corona-Schnelltests geben. Der besondere Schutz in diesem Bereich dürfe aber nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation führen.
  • Kontrollen: Zur Einhaltung der Maßnahmen sollen flächendeckend die Kontrollen verstärkt werden. Zudem sollen Bund und Länder sollen Bürgerinnen und Bürger verstärkt über die Corona-Maßnahmen informieren "und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen", heißt es in dem Papier.

Ziel von Bund und Ländern sei es, "zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen" erforderlich seien. "Familien und Freunde sollen sich auch unter Corona-Bedingungen in der Weihnachtszeit treffen können. Dazu bedarf es jetzt erneut, wie schon im Frühjahr, einer gemeinsamen Anstrengung."

In zwei Wochen wollen Merkel und die Ministerpräsidenten demnach erneut beraten, um die durch die Maßnahmen erreichten Ziele zu beurteilen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Offen war, ob und wie weitgehend die Länder die Maßnahmen mittragen. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat eine Zustimmung seiner Regierung zu einem derartigen Beschluss bereits ausgeschlossen. Andere Länder hatten dagegen schon vor dem virtuellen Treffen Verschärfungen angekündigt. Vor den Beratungen von Merkel mit den Länderchefs (13.00 Uhr) wollen sich die Ministerpräsidenten bereits um 10.30 Uhr zu Vorgesprächen zusammenschalten.

Reaktionen und Stimmen

FDP-Partei- und -Fraktionschef Christian Lindner twitterte, die Kanzlerin wolle "unter anderem die Gastronomie komplett still legen. Das hielte ich für unnötig und deshalb auch für verfassungswidrig." SPD-Chef Norbert Walter-Borjans sagte der dpa: "Wir müssen die Dynamik des Virus aufhalten und mit vereinten Kräften alle notwendigen Maßnahmen ergreifen."

Der Präsident des Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Mario Ohoven sagte der dpa: "Der überwiegende Teil des Mittelstands verkraftet keinen weiteren Lockdown. Für Zehntausende Unternehmen käme dies einem Todesstoß gleich." Der Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, sagte der dpa: "Sicherheit und Gesundheit haben die nächsten Wochen oberste Priorität. Bei den anstehenden Maßnahmen müssen wir aber auch die Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen bedenken."

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte einheitliche Maßstäbe in ganz Deutschland. "Damit weiterhin möglichst viele mitmachen, braucht es bei gleicher Lage auch die gleichen Beschränkungen", sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa.

"Reduzieren Sie Kontakte"

"Focus Online" hatte schon am Abend berichtet, dass Merkel auf einen sogenannten "Wellenbrecher-Shutdown" setze. In einer internen Sitzung in der CDU warnte die Kanzlerin zudem, dass das Gesundheitssystem am Ende sei, sollten sich die Infektionszahlen noch viermal verdoppeln, so Teilnehmer laut "Bild-Zeitung". Das bedeute: lieber zeitnahe Einschränkungen beschließen, anstatt zu warten bis es zu spät sei. "Wenn wir jetzt mehr tun, gewinnen wir Luft für die Feiertage", soll Merkel laut "Bild" gesagt haben.

Bereits am Wochenende richtete Merkel in ihrem Videopodcast einen dringenden Appell an die Bevölkerung. "Reduzieren Sie ihre Kontakte", sagte die Kanzlerin dort und griff zu einer ungewöhnlichen Maßnahme. Mehr dazu lesen Sie hier. Diese Ansicht stützt auch die Deutsche Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina. In einer Erklärung dieser und fünf weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen heißt es, dass jeder seine Anzahl sozialer Kontakte auf mindestens ein Viertel reduzieren sollte.

"Steigt die Zahl der unerkannten Virusträger weiter signifikant, geben immer mehr Personen das Virus weiter, ohne davon zu wissen, und treiben das exponentielle Wachstum der Infektionszahlen an", heißt es darin. Das solle dringend vermieden werden, damit das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland ist seit mehreren Tagen fünfstellig. Für die Weihnachtszeit prognostizierte Merkel sogar Infektionszahlen von über 20.000 – dies könnte nun schon im November erreicht sein.

 

Zitat

Total übertrieben, dass wieder so viel Lokale und Läden schließen müssen.

Das kostet wieder viele Milliarden € und der Steuerzahler muss am Ende die Rechnung bezahlen!!

Zitat

Erneuter Lockdown von Merkel

 

So, jetzt ist es wieder so weit. Es ist noch nicht genug Schaden angerichtet!

Merkel schließt Läden, Kneipen und zerstört so das Kleingewerbe.

Auch die vom Steuerzahler zu zahlenden Hilfen werden darüber nicht hinweghelfen.

Die Geschäfte verlieren ihre Stammkunden und die Menschen ändern Ihr Verhalten (online Einkauf).

 

Wieder entgegen jeder Logik, kommt Merkels Gießkannen Prinzip zum Einsatz.

Das Nagelstudio vor dem es nie eine Schlange gab und mit Maske gearbeitet wird, ist zu.

 

Die kleine Eckkneipe auf dem Land und kleineren Städten, wo sich nie mehr als 10 Personen gleichzeitig darin aufhalten und für soziale Kontakte der Stammkunden wichtig ist, ist zu.

 

Die Kirchen sind offen????

Vor nicht allzu langer Zeit wurden durch muslemische Veranstaltungen mehrere Landkreise lahmgelegt!

 

Die Medien sind Merkel gut gesonnen. Dafür ist Sie ja bei Honecker zur Schule gegangen. Das Begann mit der Einstellung von Seifert zum Pressesprecher und wurde sukzessive weitergeführt. Daher finden die hochqualifizierten Widersacher dieser Maßnahmen kaum Gehör. Darunter der Chef der Deutschen Ärztekammer und viele mehr.

 

Für Merkel gibt es nur einen „Fachmann“, der Virologe Dorsten. Welche Qualifikation hat der, um das politische Geschehen zu beraten? Keine!

 

Laut Fachleuten, welche wirklich etwas von der Materie verstehen, genügt es die Schutzbedürftigen Personen besser zu schützen (Krankenhäuser, Altenheime usw.) Die Lahmlegung der Wirtschaft ist Unsinn!

 

Mit diesen Beschlüssen wird wieder gezeigt, wie unterirdisch schlecht derzeit in Deutschland Politik gemacht wird!

Zitat

Neue Corona-Regeln : „Der Lockdown light atmet einen undemokratischen Geist“

 

Auch in einer Pandemie muss der Staat Interessen abwägen. Dabei versagt die Regierung derzeit. Teile der Maßnahmen sind rechtswidrig. Ein Gastbeitrag.

Beginnen wir mit einem großen Wort: Das nun zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten vereinbarte Maßnahmenpaket zur Corona-Bekämpfung atmet undemokratischen und anti-rechtsstaatlichen Geist. Zunächst ignorieren die Beschlüsse die Entscheidungen diverser Oberverwaltungsgerichte zum Beherbergungsverbot der vergangenen Tage.

Die Gerichte in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und anderswo befanden das Verbot für evident verfassungswidrig, weshalb es dort jeweils für nichtig erklärt wurde.

Die Runde der Regierungschefs missachtete diese Entscheidungen und setzte sich einfach darüber hinweg – und damit über die Gewaltenteilung. Die Frage drängt sich auf: Welches Denken verbirgt sich hinter dem Handeln der Exekutive, die sich nicht mehr an Recht und Gesetz gebunden fühlt?

Ähnlich verhält es sich mit der Entscheidung, Gaststätten und Restaurants für einige Wochen zu schließen, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.

Logik? Sucht man vergebens

Übrigens gegen den Rat des Robert Koch-Institutes, das darauf hinwies, dass die Hygienekonzepte offensichtlich ihre Wirkung entfalteten. Denn ein relevantes Infektionsgeschehen ging von diesen Betrieben nicht aus. Infektiologisch deutlich schlimmer seien vielmehr private Zusammenkünfte.

Eine Logik hinter dieser Maßnahme gibt es wahrlich nicht. Die Restaurants, in denen das Konzept funktioniert, sollen wegen privater Zusammenkünfte schließen, bei denen es gar kein Konzept gibt. Folge ist, dass die Treffen, die in Restaurants stattgefunden hätten, in den privaten Raum verlegt werden.

Was angeblich das Infektionsrisiko senken soll, führt faktisch zu einer Verschärfung der Infektionsgefahr, weil die Treffen in den unkontrollierten Raum ausweichen. Vernünftig wäre doch, die Restaurants rund um die Uhr zu öffnen, damit möglichst viele Treffen unter kontrollierten Hygienemaßnahmen stattfinden könnten.

 

Doch um eine nachvollziehbare Begründung ging es den Ministerialen aber wohl nicht, wenn selbst die Expertise des RKI keine Rolle gespielt hat. Daher drängt sich der Eindruck auf, dass diese Zwangsschließung von Gaststätten und Restaurants eine psychologische Wirkung auf die angeblich immer noch zu nachlässige Gesellschaft entfalten sollte.

Unsere Verfassung sieht keinen staatlichen Erziehungsauftrag vor

„Wer Essen gehen kann, hat offenbar den Ernst der Lage noch nicht verstanden“ – so die Denklogik Helge Brauns und seiner Mitarbeiter. Dass dies evident rechtswidrig ist, muss den Beamtinnen und Beamten des Kanzleramtes klar gewesen sein. Unsere Verfassung sieht dankenswerterweise keinen staatlichen Erziehungsauftrag vor, sondern will – im Gegenteil! – die größtmögliche Freiheit gewähren. Das Grundgesetz vertraut auf den mündigen Bürger und seine Entscheidungskraft.

Eine solche Einschränkung von Grundrechten ohne fachliche Begründung steht deshalb nicht auf dem Boden unserer demokratischen Ordnung. Vielmehr rückt sie staatliches Handeln in den Bereich des Autoritären, wenn individuelles Handeln begründungslos eingegrenzt und Menschen behördlich zum „richtigen“ Handeln angeleitet werden. Dass diese Maßnahmen möglichst ohne Beteiligung der Parlamente ins Werk gesetzt werden sollen, verleiht dem Ganzen einen besonders üblen Beigeschmack.

Geradezu perfide ist die Argumentation der Regierenden, die wir in diesen wirren Zeiten häufiger zu hören bekommen. Die harten Einschnitte seien notwendig und verhältnismäßig im Hinblick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung.

Denn das oberste Ziel staatlichen Handelns ist nicht der Infektionsschutz oder der Schutz des Lebens, sondern die Menschenwürde. Wäre die Rettung von Menschenleben oberstes Ziel, wäre die effizienteste Maßnahme, die Menschen für drei Wochen in absolute Quarantäne zu bringen, damit sich das Virus in Deutschland totläuft.

Der Staat muss vernünftig abwägen

Deshalb ist die Aufgabe des Staates immer eine Frage der vernünftigen Abwägung – auch zwischen Freiheitsrechten und Lebensschutz. Eine Maßnahme wäre dabei etwa, den Bewohnerinnen und Bewohnern in Altenheimen sowie deren Besuchern FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen, damit mit einem relativ kleinen Freiheitseingriff möglichst viele Kontakte wieder ermöglicht werden.

Die Bundesregierung erklärt uns, dass dieser erneute Lockdown ein lohnenswertes Ziel habe: Weihnachten unter besseren Bedingungen, wenn wir jetzt diszipliniert mit der Virus-Gefahr umgehen. Die Frage stellt sich jedoch: Wer garantiert uns, dass das Infektionsgeschehen zu den Festtagen wieder Lockerungen erlaubt?

Die Kanzlerin weiß, dass dies niemand garantieren kann – und dass Weihnachten dann ohne Kontaktbeschränkungen möglich sein wird, glaubt sie sicherlich auch nicht. Vielmehr bekommen viele Menschen den Eindruck, dass sie ihr Verhalten nicht mehr an Recht und Gesetz messen sollen, sondern in den moralischen Kategorien des Bundeskanzleramtes – die über dem Gesetz stehen.

Für die Akzeptanz unserer Rechtsordnung stehen offensichtlich schwere Zeiten an. Es bedarf mehr Demokraten, die sich für sie in die Bresche schlagen.

 

Zitat

In einem Papier fordern die Virologen Hendrik Streeck und Jonas Schmidt-Chanasit sowie der Kassenärzte-Verband eine Abkehr von Corona-Verboten und Lockdown. 

Kein erneuter Lockdown, keine Verbote, Schluss mit der generellen individuellen Kontaktnachverfolgung von Corona-Infizierten – das sind einige der Forderungen zum künftigen Umgang mit der Corona-Pandemie, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem neuen Positionspapier formuliert hat.

Vorgestellt wurde das Papier des Dachverbands der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland am Mittwoch – kurz vor der Entscheidung zu einem erneuten deutschlandweiten Lockdown und einen Tag, nachdem sich führende deutsche Wissenschaftsorganisationen für strenge Kontaktbeschränkungen ausgesprochen hatten. Mitunterzeichner des KBV-Papieres: die beiden Virologen Hendrik Streeck und Jonas Schmidt-Chanasit.

Zitat

Zu Hause kontrollieren?  

Was die Polizei in Privatwohnungen darf und was nicht

29.10.2020,

Ab kommender Woche gelten strengere Corona-Regeln: Nur noch zwei Haushalte dürfen sich dann treffen. Doch darf die Polizei bei mir zu Hause kontrollieren, ob diese Regeln eingehalten werden?

 

Restaurants, Bars, Theater, Kinos müssen im November schließen. Und nur zwei Haushalte dürfen sich dann (ab 2. November) noch treffen, maximal zehn Personen. So lauten einige der Maßnahmen, die Bund und Länder beschlossen haben, um die Verbreitung von Corona einzudämmen und auf die steigenden Fallzahlen zu reagieren.

Einfach klingeln und kontrollieren?

Einige befürchten, dass sich Menschen vermehrt zu Hause treffen und sich manche über die Corona-Regeln hinwegsetzen. Darf die Polizei in privaten Wohnungen kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden?

Nur weil es auf Verordnungsebene solche Regelungen gebe, gibt es natürlich nicht automatisch das Recht der Polizei, jetzt nach Gutdünken in jeder Wohnung mal nachzugucken, wo die Menschen gemeldet seien, die sich da aufhalten, erklärt Lea Voigt, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

"Das wäre ja auch ein Szenario, was einen schrecken müsste, wenn die Polizei das dürfte", sagt die Rechtsanwältin. Da könne man sich dann fragen, ob das mit einem Rechtsstaat noch was zu tun habe, wenn einfach überall mal nachgeschaut werden dürfe.

Unverletzlichkeit der Wohnung

Grundsätzlich ist die Wohnung unverletzlich. Das regelt das Grundgesetz (Artikel 13). Eingriffe und Beschränkungen dürfen demnach nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgenommen werden – etwa auch zur Bekämpfung von Seuchengefahr.

Nach der jetzigen Rechtslage könne laut Rechtsanwältin Voigt die Polizei nur unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnung betreten, wenn sie zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit nach den Corona-Regeln verfolge.

"Aber die Regeln sind sehr streng. Es braucht einen richterlichen Beschluss, und es geht eben auch nur dann, wenn das zur Aufklärung einer möglichen Ordnungswidrigkeit zwingend erforderlich ist", ergänzt die Vorsitzende des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht im DAV.

Grundrechte nicht aufweichen

Sollte die Politik der Polizei mehr Kompetenzen geben, um die Kontrollen durchzuführen? Aus Sicht der Rechtsanwältin sei es äußerst problematisch und auch überhaupt nicht erforderlich, den grundrechtlichen Anspruch aufzuweichen. Mehr Kompetenzen für die Polizei – das wäre also reine Symbolpolitik, aber auf Kosten der Grundrechte.

 

Zitat

Studie zeigt hohe Corona-Dunkelziffer

 

Sie wurden zufällig ausgewählt: Gut 5300 Menschen aus rund 3000 Münchner Haushalten beteiligten sich an einer Antikörper-Studie. Mehr als gedacht hatten schon eine SARS-CoV-2-Infektion.

1,8 Prozent der Münchner haben während der ersten Corona-Welle Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus entwickelt, wie eine Studie des Tropeninstituts am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München ergab. Damit lag der Anteil der Menschen mit nachgewiesenen Antikörpern etwa viermal so hoch wie der Anteil der bis dahin offiziell registrierten Coronavirus-Fälle in der Landeshauptstadt von Bayern.

Am Nachweis von Antikörpern lässt sich erkennen, ob jemand bereits eine Corona-Infektion durchgemacht hat. Die Studie sollte daher unter anderem die Dunkelziffer ausleuchten. Ein erheblicher Teil der Corona-Infizierten entwickelt nur milde Symptome oder zeigt gar keine Anzeichen.

Infektionshäufung im Umfeld

Die Münchner Studie habe für Deutschland eine höhere Bedeutung als Untersuchungen lokaler Ausbrüche, erläuterte Studienleiter Michael Hölscher. 25 Teams waren rund zwei Monate unterwegs gewesen, um gut 5300 Freiwilligen ab 14 Jahren Blut abzunehmen.

Die Haushalte waren zufällig ausgewählt worden. In Mehrfamilienhäusern besuchten die Teams aber einen Haushalt pro Stockwerk, um eine mögliche Häufung zu untersuchen. Die Auswertung ergab, dass innerhalb von Wohnhäusern - aber auch in bis zu 200 Metern Entfernung - die Infektionshäufung leicht höher lag als erwartet.

Die Sterblichkeit an COVID-19 betrug der Studie zufolge 0,76 Prozent der Menschen mit Antikörpern. Sie liege damit "um ein Vielfaches über der für saisonale Grippeinfektionen".

In der anfangs sehr stark betroffenen Gemeinde Gangelt in Nordrhein-Westfalen waren Forscher um den Virologen Hendrik Streeck bei einer Studie mit gut 900 Einwohnern zu einer ähnlichen Dunkelziffer gekommen wie die Münchner. Sie gingen aber von einer Sterblichkeitsrate von lediglich 0,37 Prozent aus, wobei damals nur sieben Todesfälle einflossen.

Zitat

Erste Studiendaten veröffentlicht  

Corona-Impfstoff von Biontech: Ist "90 Prozent Wirksamkeit" viel?

90 Prozent Wirksamkeit bei einer Gruppe von mehr als 40.000 Probanden: Diese Neuigkeit vom Mainzer Unternehmen Biontech macht Hoffnung auf einen baldigen Covid-19-Impfstoff. Doch viele Fragen bleiben ungeklärt.

 

Als erstes westliches Impfstoffprojekt gegen Corona haben der deutsche Impfstoffhersteller Biontech und der US-Pharmakonzern Pfizer am 9. November konkrete Ergebnisse aus der letzten, entscheidenden Studienphase vorgestellt. Demnach bietet ihr Impfstoff einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor der Krankheit Covid-19.

Damit wäre das Präparat deutlich wirksamer als für einen Corona-Impfstoff erhofft. Experten zeigen sich optimistisch – und mahnen doch vor zu viel Euphorie. Denn noch sind etliche Fragen zum Biontech-Impfstoff offen. Ein Überblick, was bisher bekannt ist und was nicht.

Das Biontech-Präparat ist ein sogenannter RNA-Impfstoff, der auf einer bislang völlig neuen Technik basiert. Er enthält genetische Informationen des Erregers, aus denen der Körper ein Viruseiweiß herstellt – in diesem Fall das Oberflächenprotein, mit dessen Hilfe das Virus in Zellen eindringt.

Ziel der Impfung ist es, den Körper zur Bildung von Antikörpern gegen dieses Protein anzuregen, um die Viren abzufangen, bevor sie in die Zellen eindringen und sich vermehren.

Wie genau wird er erprobt?

Ende April waren die ersten klinischen Tests an Freiwilligen in Deutschland gestartet, Ende Juli begann in den USA eine Studie der Phase zwei/drei. Die Erprobung in der dritten und abschließenden Testphase in Deutschland wurde Anfang September vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) genehmigt.

An der Erprobung in der finalen Phase 3 nehmen mehr als 43.500 freiwillige Probanden teil. Etwa die Hälfte von ihnen erhält ein wirkungsloses Placebo. Zum jetzigen Zeitpunkt haben alle Studienteilnehmer mindestens eine der beiden Impfungen bekommen, die im Abstand von drei Wochen verabreicht werden. 38.955 der Probanden haben bis zum 8. November bereits die zweite Dosis des Impfstoffs erhalten. Ein Impfschutz wird laut den Herstellern eine Woche nach der zweiten Injektion erreicht.

Wie gut die Impfung funktioniert, lässt sich abschätzen, indem die Zahl der Covid-19-Erkrankungen unter den Geimpften mit der Zahl der Erkrankungen in der Placebogruppe verglichen wird. Unter den knapp 40.000 Versuchspersonen, die beide Impfstoffgaben oder Placebo erhielten, waren 94 laborbestätigte Fälle von Covid-19 aufgetreten.

Was bedeutet "90 Prozent Wirksamkeit"?

Nach Angaben von Biontech und Pfizer erweist sich der Impfstoff daher "in der ersten Zwischenanalyse zu mehr als 90 Prozent wirksam im Schutz vor Covid-19-Erkrankung bei Probanden ohne nachweisliche vorangegangene SARS-CoV-2-Infektion".

Sollte sich die hohe Wirksamkeit von mehr als 90 Prozent im weiteren Verlauf der Studie bestätigen, wäre dies eine sehr hohe Effizienz der Impfung. Viele routinemäßig eingesetzte Impfstoffe wie etwa gegen Influenza erreichen keine so hohen Werte. Im Durchschnitt verhindert der Grippeimpfstoff etwa 60 Prozent aller Infektionen bei gesunden Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren.

Fachleute beurteilen das vorläufige Resultat der Biontech-Studie dennoch vorsichtig positiv. "Das sind interessante erste Signale", sagte Marylyn Addo von der Uniklinik Hamburg-Eppendorf dem Science Media Center (SMC). Sie bemängelt aber, dass es bisher nur die Pressemitteilung gibt. "Es stehen noch keine Primärdaten zur Verfügung und eine Peer-Review-Publikation steht noch aus."

Das ist ein entscheidender Punkt, den mehrere Experten zu bedenken geben. Die Daten stammen zunächst nur aus einer Presse­mitteilung der beiden Unternehmen und nicht aus einer wissenschaftlichen Publikation. Eine unabhängige Beurteilung steht also noch aus.

"Ich hoffe, dass die Daten möglichst bald veröffentlicht werden, damit man sich ein genaueres Bild machen kann", sagte Stephan Becker, Leiter des Instituts für Virologie an der Universität Marburg, der Deutschen Presse-Agentur. Insgesamt spricht er aber von "einem sehr erfreulichen Ergebnis".

Wirkt der Impfstoff bei allen Menschen gleich?

Bislang ist unklar, ob der Wirkstoff bei allen Menschen gleichermaßen wirkt. "Es muss sich noch zeigen, ob der Impfstoff in verschiedenen Bevölkerungsgruppen, insbesondere in Risikogruppen wie älteren Menschen, ebenso effektiv ist", sagte Leif-Erik Sander, Leiter der Forschungsgruppe Infektionsimmunologie und Impfstoffforschung von der Charité in Berlin.

Dies aber ist ein wichtiger Punkt. Denn bisher ist in Deutschland angedacht, gerade die Älteren und besonders Covid-19-gefährdeten Personen zuerst zu impfen. So hat es eine Expertengruppe aus Deutschem Ethikrat, Ständiger Impfkommission und Wissenschaftsakademie Leopoldina empfohlen.

Wie lange könnte der Impfschutz anhalten?

Wie lange der Impfschutz des Biontech-Wirkstoffs anhält, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. BNT162b2 gehört zu einer neuen Gruppe von Impfstoffen, die bisher klinisch nicht im Einsatz sind.

Außerdem sind die Daten noch sehr frisch. Sie stammen aus den ersten Wochen nach der Impfung. Ein guter Impfstoff sollte wenigstens ein Jahr schützen. Ob das so ist, lässt sich nicht sicher sagen, bevor der Impfstoff auch ein Jahr im Einsatz ist. Ebenso fehlen Angaben dazu, wie sehr die Impfung vor schweren Verläufen von Covid-19 schützen könnte.

Was ist über mögliche Nebenwirkungen bekannt?

Leif-Erik Sander von der Berliner Charité betont, zu möglichen Nebenwirkungen lasse sich noch nicht all zu viel sagen. Zwar hätten sich nach Angaben der Unternehmen keine sicherheitsrelevanten Nebenwirkungen gezeigt. Sander verweist aber darauf, "dass der Beobachtungszeitraum für relevante Impfnebenwirkungen noch zu kurz ist".

"Wir werden weiterhin zusätzliche Daten sammeln, während der Prozess für eine abschließende Analyse fortgesetzt wird", erklärte Ugur Sahin, Mitbegründer und CEO von Biontech, in einer Pressemitteilung. Diese sei geplant, wenn insgesamt 164 bestätigte Covid-19-Fälle aufgetreten sind.

Wann könnte der Impfstoff verfügbar sein?

Biontech und Pfizer wollen noch im November in den USA eine Notfallgenehmigung für ihren Wirkstoff  beantragen. Mit einer solchen Zulassung der US-Arzneimittelbehörde FDA könnten Teile der US-Bevölkerung – zum Beispiel medizinisches Personal oder ältere Menschen – auch vor der offiziellen Zulassung geimpft werden.

In Europa ist die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für die Zulassung zuständig. Dort gibt es ein "Rolling-Review-Verfahren", bei dem die Hersteller ihre Daten nach und nach einreichen, bevor sie einen kompletten Zulassungsantrag stellen. Das Ver­fahren hat neben Biontech auch das britisch-schwedische Unternehmen AstraZeneca bereits vor einiger Zeit für seinen Impfstoffkandidaten gestartet.

Die Zulassungsbehörden überprüfen sorgfältig und unabhängig die Ergebnisse der Hersteller. Beweisen sich die Zwischenergebnisse der Biontech-Studie, könnte es sein, dass noch in diesem Jahr die Zulassung des Impfstoffs erfolgt. Dann könnten 2021 die ersten Impfstoffe zur Verfügung stehen.

Wie viele Menschen könnten geimpft werden?

Ein Vorteil des Impfstoffes ist, dass er innerhalb kurzer Zeit in größerer Menge hergestellt werden kann. Pfizer sieht sich in der Lage, noch in diesem Jahr weltweit bis zu 50 Millionen Dosen des Coronavirus-Impfstoffs herzustellen. 2021 sollen bis zu 1,3 Milliarden Dosen produziert werden.

Den Menschen in Europa soll der vielversprechende Corona-Impfstoff schnell nach einer Zulassung zur Verfügung stehen. "Die Verhandlungen mit der Pharmaindustrie sind abgeschlossen", hieß es aus laut der Deutschen Presse-Agentur aus Kommissionskreisen. Deutschland möchte bis zu 100 Millionen Dosen erhalten. Damit sei die Bundesregierung in den Gesprächen in der EU angetreten, teilte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit.

Nach Vertragsabschluss in der EU haben alle 27 Länder gleichzeitig Zugriff auf erste Lieferungen. Sie sollen nach Bevölkerungsstärke verteilt werden. Deutschland hat einen Anteil von rund 19 Prozent

Zitat

Coronavirus in Deutschland: Mehr als 300 000 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne

 

  • Das RKI verzeichnet am Mittwochmorgen knapp 18 500 Neuinfektionen - binnen 24 Stunden sind 261 Menschen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben.
  • Deutschlandweit befinden sich derzeit mehr als 300 000 Schülerinnen und Schüler und bis zu 30 000 Lehrkräfte in Corona-Quarantäne.
  • Die EU-Kommission hat einen Vertrag zur Lieferung des vielversprechenden Impfstoffs der Pharmafirmen Biontech und Pfizer fertig ausgehandelt.
  • Bildungsministerin Karliczek sagt, eine Maskenpflicht sei auch an Grundschulen zumutbar.
  • In Deutschland gibt es erneut mehr als 15 000 Neuinfektionen in 24 Stunden.

Mehr als 300 000 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne

In Deutschland haben die Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut 18 487 neue Corona-Infektionen binnen 24 Stunden gemeldet. Das sind gut 3000 Fälle mehr als am Dienstag, wie aus Angaben des RKI vom Mittwochmorgen hervorgeht. Der vorläufige Höchststand war am Samstag mit 23 399 verzeichneten Fällen erreicht worden.

Nachgewiesene Infektionen

Insgesamt zählt das RKI seit Beginn der Pandemie 705 687 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus stieg bis Mittwoch um 261 auf insgesamt 11 767.

Mehr als 300 000 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne

Die Zahl der Schüler und Lehrer in Quarantäne steigt einem Medienbericht bundesweit erheblich an. Wie Bild unter Berufung auf den Deutschen Lehrerverband berichtet, sind aktuell mehr als 300 000 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne. Ende September waren es noch etwa 50.000 gewesen. Die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer in Quarantäne gibt der Verband derzeit mit bis zu 30 000 an.

Die Folge seien immer mehr Schulschließungen, sagte der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, dem Blatt: "Wir erleben an den Schulen jetzt einen Salami-Lockdown." Die Politik habe sich zurückgezogen, jetzt würden die Gesundheitsämter entscheiden.

EU-Kommission: Vertrag über Biontech-Impfstoff fertig

Die EU-Kommission hat einen Vertrag zur Lieferung des vielversprechenden Impfstoffs der Pharmafirmen Biontech und Pfizer fertig ausgehandelt. "Die Verhandlungen mit der Pharmaindustrie sind abgeschlossen", bestätigten Kommissionskreise am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel. "Der Vertrag ist in trockenen Tüchern." Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn hatte zuvor bereits einen schnellen Vertragsabschluss angekündigt. Es gehe zunächst um 200 Millionen Dosen. Deutschland wolle sich am Ende bis zu 100 Millionen Impfdosen sichern. Spahn betonte, dass die Zulassungsverfahren sowohl in den USA als auch der EU beschleunigt, die Anforderungen an Sicherheit und Wirkung eines Stoffes aber nicht abgesenkt würden. Große EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich hätten sich den Impfstoff auch national sichern können. Man habe sich aber aus solidarischen Gründen für den Weg über die EU entschieden, die Impfstoff für alle 27 EU-Mitgliedstaaten besorge und die faire Verteilung organisiere.

Bundesforschungsministerin Karliczek bestätigte die Einigung am Dienstagmittag. "Die ersten Ergebnisse machen Hoffnung", sagte sie über den Antrag zur Zulassung des Biontech-Impfstoffes. Jedoch bedürfe es weiterer Analysen und kritischer Untersuchungen. Karliczek betonte, dass die hohen Anforderungen des Zulassungsprozesses weiterhin gelten würden. Eine Zulassung noch 2020 sei "ein großer Erfolg". Nach derzeitigem Stand der Produktion sei es möglich, nach der Zulassung schon viele Menschen zu impfen. Karliczek sagte, "jeder der das will, kann geimpft werden". Dafür müsse man nun die passende Infrastruktur schaffen.

Die EU-Kommission verhandelt bereits seit einiger Zeit mit Biontech/Pfizer über einen Rahmenvertrag zur Lieferung des Impfstoffs an alle EU-Staaten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schrieb am Dienstag auf Twitter, man werde bald einen Vertrag über bis zu 300 Millionen Impfdosen schließen. Von der EU-Kommission unterzeichnet sind bisher Rahmenverträge mit den Pharmafirmen Johnson&Johnson, Astrazeneca und Sanofi-GSK.

Als erste westliche Hersteller hatten Biontech und Pfizer am Montag vielversprechende Ergebnisse veröffentlicht. Demnach bietet ihr Impfstoff einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor Covid-19. Die Unternehmen wollen voraussichtlich ab der kommenden Woche die Zulassung bei der US-Arzneimittelbehörde FDA beantragen. Spahn geht von einer parallelen Beantragung bei der europäischen Arzneimittelbehörde EMA aus.

Karliczek für Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulen

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hält eine Maskenpflicht im Unterricht an allen Schulen für sinnvoll - auch an Grundschulen. "Eine allgemeine Maskenpflicht im Unterricht halte ich in einer Phase hoher Infektionszahlen selbst an Grundschulen ebenfalls für zumutbar, auch wenn das Maskentragen über den Tag natürlich lästig ist", sagte die CDU-Politikerin der Rheinischen Post. "Das Maskentragen ist aber für mich das effektivste Mittel, um Unterricht zu ermöglichen."

In mehreren Bundesländern gilt wegen der gestiegenen Infektionszahlen derzeit eine Maskenpflicht im Unterricht an weiterführenden Schulen. Grundschüler sind allerdings in der Regel davon ausgenommen.

Karliczek brachte weitere Vorschläge im Kampf gegen das Coronavirus ins Gespräch. So könnten Schulen zum Beispiel auf andere Räume wie etwa Pfarrzentren ausweichen, um mehr Abstand zu erreichen, schlug sie vor. Ein entsprechendes Angebot sei kürzlich auch aus dem Museumsbereich gekommen. "Natürlich sind solche Räume nicht immer für Unterricht geeignet. Hier ist insgesamt viel Kreativität und auch Toleranz von allen Seiten gefragt."

Diese Flexibilität forderte Karliczek auch beim Thema Lüften in Klassenräumen ein. "Regelmäßiges Stoßlüften hilft, auch wenn es mal kalt wird in den Räumen. Das war auch das Resultat eines Gesprächs der Kultusministerkonferenz mit Experten des Umweltbundesamtes. Es ist in der momentanen Lage den Schülern zuzumuten, einen dickeren Pullover anzuziehen", sagte die Bildungsministerin. Mobile Luftfiltergeräte seien "kein Allheilmittel". Diese würden das Lüften nicht ersetzen.

Auch Mecklenburg-Vorpommern ist jetzt Corona-Risikogebiet

Als letztes Bundesland hat Mecklenburg-Vorpommern die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 Corona-Neuinfektionen überschritten und gilt damit nun insgesamt als Risikogebiet. Wie das Robert-Koch-Institut mitteilt, liegt der Wert nun landesweit bei 50,18. Am Vorabend hatte das Landesamt für Gesundheit und Soziales den Wert noch mit 49,7 angegeben.

Am Wochenende waren für das Land an Müritz und Ostsee 163 neue Corona-Infektionen gemeldet worden. Damit stieg die Zahl der seit März registrierten Ansteckungen dem Landesgesundheitsamt zufolge auf mindestens 3741. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung seit Beginn der Pandemie wuchs in Mecklenburg-Vorpommern auf 30.

Bei der ersten Corona-Welle im Frühjahr war Mecklenburg-Vorpommern das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland. Schwerin hatte deswegen Mitte März ein Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern verhängt.

Zitat

Coronakrise: Novemberhilfen sollen noch in diesem Monat fließen – So kommen Unternehmer an die Gelder

 

Die vom Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen sollen in Kürze erste Abschlagszahlungen aus der „Novemberhilfe“ erhalten. Auf diese Verfahrensweise haben sich die Ministerien geeinigt.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kündigen Abschlagszahlungen aus der Ende Oktober zugesagten „Novemberhilfe“ an. Profitieren sollen Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

„Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagzahlungen ab Ende November erfolgen“, teilten die beiden Ministerien am Donnerstagnachmittag mit.

Die beiden Häuser haben sich auf folgende Verfahrensweise verständigt:

Soloselbständige sollen eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten, andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich am 25. November 2020).Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.Die Antragstellung soll „einfach und unbürokratisch“ erfolgen. „Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen“, teilen die beiden Ministerien mit.

Das Term Sheet von Wirtschafts- und Finanzministerium, das die wesentlichen Informationen beinhaltet, können Sie hier downloaden.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen werde parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann

Insgesamt waren die Novemberhilfen mit einem Volumen von rund 10 Milliarden Euro veranschlagt worden. Finanzminister Scholz geht aber nicht davon aus, dass die Summe reichen wird: „Es werden mit Sicherheit mehr als die zehn Milliarden, die wir bisher diskutiert haben“, sagte er am Donnerstag bei einer Pressekonferenz.

Die Bundesregierung war in den vergangenen Tagen zunehmend in die Kritik geraten. Wirtschaftsverbände hatten eine schleppende Umsetzung der Hilfen moniert. Länder fordern Nachbesserungen vor allem für Betriebe, die indirekt von den Einschränkungen betroffen sind.

Auch der Koalitionspartner SPD hatte Druck gemacht. „Ich erwarte, dass die Novemberhilfen auch wirklich im November fließen“, hatte SPD-Fraktionsvize Sören Bartol der Deutschen Presse-Agentur gesagt. „Der Wirtschaftsminister war von A bis Z in die Programmentwicklung eingebunden, aber jetzt kriegt er das Geld nicht ausgegeben.“ Die Hilfen müssten „schnell und rechtssicher an die Betroffenen gezahlt werden“, forderte Bartol.

Seite 1 von 16Nächste