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Zitat von Gast am 2. August 2021, 08:13 UhrArbeitsmarkt: Chancenlosen eine Chance geben
Wer sehr lange aus dem Job raus ist, bekommt mehr Förderung. Eine Studie sieht Erfolge, fordert aber Verbesserungen.
Chancenlosen eine Chance geben
2019 startete die Bundesregierung einen neuen Versuch, abgehängten Menschen zu Arbeit zu verhelfen. Wer jemanden einstellt, der in der Regel sechs Jahre und länger Hartz IV bezog, bekommt zunächst den ganzen Lohn und Sozialbeiträge erstattet. Eine neue Untersuchung bestätigt nun den Erfolg. Es müsse aber einiges verändert werden.
Wer sehr lange arbeitslos ist, weil er vielleicht krank war, süchtig, psychische Probleme hatte oder keine Betreuung für seine Kinder fand, hat oft kaum mehr Aussicht auf einen Job. Daran ändert ein seit zweieinhalb Jahren geltendes Hilfsprogramm etwas, das im stets vielsilbigen Sozialsprech "Teilhabechancengesetz" getauft wurde. Im Mai förderte es gut 40 000 Arbeitsplätze mit Lohnkostenzuschüssen. Damit erreicht es nur höchstens acht Prozent der Arbeitslosen, die für die Förderung infrage kommen. Das zeigt eine unveröffentlichte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Vor dem Start des Projekts hatte die Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Bürger, die man fördern könnte, auf eine halbe bis knapp eine Million geschätzt. Dagegen verblassen die 40 000 doch etwas. "Hier ist noch Luft nach oben", findet DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Das Programm ist zu klein dimensioniert. Die geförderten Arbeitsplätze sollten ausgeweitet werden, um mehr Menschen eine neue Perspektive zu eröffnen, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben."
Grundsätzlich ist Piel voll des Lobes für das Programm von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Es ist ein sehr guter Ansatz, Bürgern, die ansonsten kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, eine öffentlich geförderte Arbeit anzubieten. Zwei von drei der Geförderten überwinden damit den Hartz-IV-Bezug."
Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der wissenschaftliche Arm der Arbeitsagentur, stellte im Frühjahr ein positives Zeugnis aus. Heil erreiche die richtigen Zielgruppen, Langzeitarbeitslose meist ohne Berufsabschluss, die oft älter sind. Das Programm sei innovativ und bereichernd für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Und das begleitende Coaching helfe, Job und Alltag zu stabilisieren.
Arbeitgeber bekommen zwei Jahre den Lohn ersetzt. Und lassen Projekte auch nur so lange laufen
Die DGB-Studie sieht aber noch einige Mängel. So werde das Versprechen einer Förderung über fünf Jahre zu selten eingelöst. Mehr als die Hälfte der geförderten Jobs sind demnach auf höchstens zwei Jahre befristet - also genau auf den Zeitraum, in dem der Arbeitgeber 100 Prozent des Lohns ersetzt bekommt.
Dabei handele sich teils um Mitnahmeeffekte. Firmen schicken jemanden weg, sobald sie nicht mehr die vollen Kosten erhalten. Bei gemeinwohlorientierten Arbeitgebern sei das anders, so der DGB. Sie könnten oft nicht ab dem dritten Jahr den Lohn mitfinanzieren, weil sie gesellschaftlich sinnvolle Dienstleitungen anböten, die kaum Erlöse brächten.
Gewerkschafterin Piel fordert deshalb, solche Arbeitgeber öffentlich mehr zu fördern, damit die Arbeitslosen bei ihnen länger tätig sein könnten. "Ein längerer Zeitraum gibt Langzeitarbeitslosen ausreichend Zeit, positive Entwicklungsschritte zu erleben", sagt Piel - und fordert, nur Stellen zu bezuschussen, die mindestens vier Jahre laufen.
Die DGB-Studie stört sich auch daran, dass nur knapp 40 Prozent der Jobs von Frauen besetzt sind. Dabei machen sie die Hälfte aller möglichen Kandidat(inn)en aus. Und obwohl mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher Migrationshintergrund haben, entfällt nur gut jeder zehnte geförderte Job auf sie. Piel will beides ändern: "Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen."
Arbeitsmarkt: Chancenlosen eine Chance geben
Wer sehr lange aus dem Job raus ist, bekommt mehr Förderung. Eine Studie sieht Erfolge, fordert aber Verbesserungen.
Chancenlosen eine Chance geben
2019 startete die Bundesregierung einen neuen Versuch, abgehängten Menschen zu Arbeit zu verhelfen. Wer jemanden einstellt, der in der Regel sechs Jahre und länger Hartz IV bezog, bekommt zunächst den ganzen Lohn und Sozialbeiträge erstattet. Eine neue Untersuchung bestätigt nun den Erfolg. Es müsse aber einiges verändert werden.
Wer sehr lange arbeitslos ist, weil er vielleicht krank war, süchtig, psychische Probleme hatte oder keine Betreuung für seine Kinder fand, hat oft kaum mehr Aussicht auf einen Job. Daran ändert ein seit zweieinhalb Jahren geltendes Hilfsprogramm etwas, das im stets vielsilbigen Sozialsprech "Teilhabechancengesetz" getauft wurde. Im Mai förderte es gut 40 000 Arbeitsplätze mit Lohnkostenzuschüssen. Damit erreicht es nur höchstens acht Prozent der Arbeitslosen, die für die Förderung infrage kommen. Das zeigt eine unveröffentlichte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Vor dem Start des Projekts hatte die Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Bürger, die man fördern könnte, auf eine halbe bis knapp eine Million geschätzt. Dagegen verblassen die 40 000 doch etwas. "Hier ist noch Luft nach oben", findet DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. "Das Programm ist zu klein dimensioniert. Die geförderten Arbeitsplätze sollten ausgeweitet werden, um mehr Menschen eine neue Perspektive zu eröffnen, die keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben."
Grundsätzlich ist Piel voll des Lobes für das Programm von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Es ist ein sehr guter Ansatz, Bürgern, die ansonsten kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, eine öffentlich geförderte Arbeit anzubieten. Zwei von drei der Geförderten überwinden damit den Hartz-IV-Bezug."
Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der wissenschaftliche Arm der Arbeitsagentur, stellte im Frühjahr ein positives Zeugnis aus. Heil erreiche die richtigen Zielgruppen, Langzeitarbeitslose meist ohne Berufsabschluss, die oft älter sind. Das Programm sei innovativ und bereichernd für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Und das begleitende Coaching helfe, Job und Alltag zu stabilisieren.
Arbeitgeber bekommen zwei Jahre den Lohn ersetzt. Und lassen Projekte auch nur so lange laufen
Die DGB-Studie sieht aber noch einige Mängel. So werde das Versprechen einer Förderung über fünf Jahre zu selten eingelöst. Mehr als die Hälfte der geförderten Jobs sind demnach auf höchstens zwei Jahre befristet - also genau auf den Zeitraum, in dem der Arbeitgeber 100 Prozent des Lohns ersetzt bekommt.
Dabei handele sich teils um Mitnahmeeffekte. Firmen schicken jemanden weg, sobald sie nicht mehr die vollen Kosten erhalten. Bei gemeinwohlorientierten Arbeitgebern sei das anders, so der DGB. Sie könnten oft nicht ab dem dritten Jahr den Lohn mitfinanzieren, weil sie gesellschaftlich sinnvolle Dienstleitungen anböten, die kaum Erlöse brächten.
Gewerkschafterin Piel fordert deshalb, solche Arbeitgeber öffentlich mehr zu fördern, damit die Arbeitslosen bei ihnen länger tätig sein könnten. "Ein längerer Zeitraum gibt Langzeitarbeitslosen ausreichend Zeit, positive Entwicklungsschritte zu erleben", sagt Piel - und fordert, nur Stellen zu bezuschussen, die mindestens vier Jahre laufen.
Die DGB-Studie stört sich auch daran, dass nur knapp 40 Prozent der Jobs von Frauen besetzt sind. Dabei machen sie die Hälfte aller möglichen Kandidat(inn)en aus. Und obwohl mehr als ein Drittel der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher Migrationshintergrund haben, entfällt nur gut jeder zehnte geförderte Job auf sie. Piel will beides ändern: "Die Jobcenter sollten gezielt mehr Frauen und Arbeitslose mit Migrationshintergrund ansprechen."
Zitat von Gast am 3. August 2021, 10:55 Uhr2022: Diese Änderungen erwarten Minijobber nächstes Jahr
In Deutschland gehen rund sieben Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Doch diese Berufsgruppe erwartet im kommenden Jahr nun einige wichtige Änderungen.
Eine geringfügige Tätigkeit
Ob zur Finanzierung des Studiums, um die Haushaltskasse zu füllen oder eben einfach zum Aufbessern des Gehaltes - in Deutschland zählen rund sieben Millionen Menschen zur Berufsgruppe der geringfügig Beschäftigten. Doch als Minijobber hat man ebenfalls einige wichtige Dinge zu beachten, denn mit dem Job gehen wie bei einer Anstellung viele Rechte und Pflichten einher. Nun wurde am 31. Mai 2021 das Vierte Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wodurch es ab dem 1. Januar 2022 zusätzliche Änderungen für kurzfristige Minijobs geben wird.
Änderungen für 2022
Minijobs sind für viele Arbeitnehmer besonders attraktiv, da sie nicht nur sozialversicherungsfrei sind, sondern auch nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sodass für Minijobber keine Kosten für diese Versicherungen anfallen. Doch mit der Gesetzesänderung müssen Arbeitgeber künftig angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Die Entscheidung, wie genau die Angabe der Art der Krankenversicherung bei der Meldung zur Minijob-Zentrale ausgestaltet sein wird, steht noch aus.
Zusätzlich soll auch der Informationsfluss zwischen Arbeitgebern und der Minijob-Zentrale detaillierter vonstatten gehen, denn ab dem Jahr 2022 sollen Arbeitgeber, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten. Die Meldung soll dann Informationen über weitere kurzfristige Beschäftigungen enthalten und dem Arbeitgeber darüber hinaus mitteilen, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe bereits andere kurzfristige Beschäftigungen bestehen. Der Informationsaustausch soll auf elektronischem Weg in Form eines Datensatzes erfolgen.
2022: Diese Änderungen erwarten Minijobber nächstes Jahr
In Deutschland gehen rund sieben Millionen Menschen einer geringfügigen Beschäftigung nach. Doch diese Berufsgruppe erwartet im kommenden Jahr nun einige wichtige Änderungen.
Eine geringfügige Tätigkeit
Ob zur Finanzierung des Studiums, um die Haushaltskasse zu füllen oder eben einfach zum Aufbessern des Gehaltes - in Deutschland zählen rund sieben Millionen Menschen zur Berufsgruppe der geringfügig Beschäftigten. Doch als Minijobber hat man ebenfalls einige wichtige Dinge zu beachten, denn mit dem Job gehen wie bei einer Anstellung viele Rechte und Pflichten einher. Nun wurde am 31. Mai 2021 das Vierte Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wodurch es ab dem 1. Januar 2022 zusätzliche Änderungen für kurzfristige Minijobs geben wird.
Änderungen für 2022
Minijobs sind für viele Arbeitnehmer besonders attraktiv, da sie nicht nur sozialversicherungsfrei sind, sondern auch nicht kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sodass für Minijobber keine Kosten für diese Versicherungen anfallen. Doch mit der Gesetzesänderung müssen Arbeitgeber künftig angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Die Entscheidung, wie genau die Angabe der Art der Krankenversicherung bei der Meldung zur Minijob-Zentrale ausgestaltet sein wird, steht noch aus.
Zusätzlich soll auch der Informationsfluss zwischen Arbeitgebern und der Minijob-Zentrale detaillierter vonstatten gehen, denn ab dem Jahr 2022 sollen Arbeitgeber, die einen kurzfristigen Minijobber melden, eine unverzügliche Rückmeldung von der Minijob-Zentrale erhalten. Die Meldung soll dann Informationen über weitere kurzfristige Beschäftigungen enthalten und dem Arbeitgeber darüber hinaus mitteilen, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung der Aushilfe bereits andere kurzfristige Beschäftigungen bestehen. Der Informationsaustausch soll auf elektronischem Weg in Form eines Datensatzes erfolgen.