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Haustiere
Zitat von Gast am 27. Juli 2021, 06:46 UhrSo verhindern Sie lästigen Hundekot im Garten
Er stinkt, ist ekelig und kann sogar gesundheitsgefährdend sein: Hundekot. Besonders ärgerlich sind die Häufchen, wenn sie im eigenen Garten oder der Einfahrt liegen. Was können Betroffene tun? Und wie lassen sich die Hundehaufen verhindern?
Ist der Hund nicht angeleint oder sein Besitzer unachtsam, kann es schnell passieren, dass der Vierbeiner seine Notdurft im Vorgarten oder auf dem Hof eines Unbekannten verrichtet. Für diesen ist sein Geschäft dann besonders ärgerlich – nicht nur, wenn man aus Versehen hineintritt. Der Hundekot kann unter anderem Parasiten oder andere Krankheitserreger enthalten, die die Gesundheit von Menschen und anderen Tieren gefährden können. Es ist daher wichtig, die Hinterlassenschaften richtig zu entsorgen – besser noch, zu verhindern, dass der Vierbeiner in die Versuchung kommt.
Hundekot im Vorgarten – Tipps zum Fernhalten der Vierbeiner
Um zu verhindern, dass Ihr Vorgarten oder Ihre Einfahrt zum Hundeklo wird, können Sie folgende Maßnahmen treffen:
- Sofortmaßnahme: Um Hunde umgehend davon abzuhalten, auf Ihr Grundstück zu gehen, können Sie Kaninchengitter oder einen anderen engmaschigen Zaun auf den Rasen, das Beet oder die Einfahrt legen. Die Vierbeiner betreten diesen Untergrund nur ungern. Allerdings kann es sein, dass sie sich schnell an diese Maßnahme gewöhnt haben und ihnen die Gitter auf dem Boden keine Angst mehr bereiten. Spätestens dann sollten Sie weitere Vorkehrungen treffen, um Hunde von Ihrem Grundstück fernzuhalten.
- Gartengestaltung: Verwenden Sie als Untergrund für Ihren Vorgarten Kies oder kleine Steine. Für Hunde ist es unangenehm, hierüber zu laufen. Die Fläche wird daher gemieden. Es reicht auch aus, nur einen breiten Kiesstreifen um das Grundstück zu legen, den die Hunde erst überwinden müssten, um auf den Rasen oder das Pflaster zu gelangen. Auch Mulch mögen viele Hunde nicht.
- Sprinkleranlagen: Installieren Sie eine Sprinkleranlage mit Bewegungsmelder. Diese sollte anspringen, sobald sich Hunde auf dem Grundstück aufhalten. Die Maßnahme hält ebenfalls Katzen von Ihrem Garten oder Ihrer Einfahrt fern.
- Pflanzen: Die Verpiss-dich-Pflanze (Coleus canina oder Plectranthus caninus) ist für den Menschen geruchlos. Für Tiere, wie Hunde und Katzen, verströmt die Pflanze allerdings einen unangenehmen Geruch. Sie meiden das Grundstück weiträumig. Die Pflanze ist nicht giftig und sieht ansehnlich aus. Allerdings ist die Verpiss-dich-Pflanze nicht winterhart und muss im Frühjahr neu gesetzt werden.
- Zäune oder Hecken: Grundstücksabgrenzungen, wie Zäune oder Hecken, können Hunde ebenfalls davon abhalten, sich in Ihrem Vorgarten oder Ihrer Einfahrt zu erleichtern. Dabei sollte die Barriere eine ausreichende Höhe haben, über die der Vierbeiner nicht springen kann. Teilweise reichen bereits 80 Zentimeter aus. Bei größeren Hunden sollten es jedoch schon bis zu 150 Zentimeter sein. Achten Sie jedoch beim Errichten der Grundstücksabgrenzung darauf, dass sie nicht höher als erlaubt ist und Ihre Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden.
- Hausmittel: Essig ist für die empfindlichen Hundenasen zu aggressiv und beißend. Wenn Sie Baumwolltücher in das Hausmittel tränken und diese dann auf Ihrem Grundstück als Barriere verteilen, kann dies Hunde abhalten. Die Tücher sollten täglich neu mit dem Essig benässt werden. Zudem sollten Sie Stellen, an die die Vierbeiner uriniert haben, regelmäßig mit Essig reinigen. Die Säure neutralisiert den Geruch des Urins. Andere Hunde sind also nicht versucht, ebenfalls an diese Stelle zu urinieren. Aber Achtung: Essig kann auch den Säuregehalt des Bodens verändern. Setzen Sie dieses Hausmittel daher nur sparsam und an Stellen ein, an denen keine (empfindlichen) Pflanzen wachsen.
- Ultraschall: Bestimmte Ultraschall-Abwehrgeräte senden Schall- und Ultraschallwellen aus, die nur von Hunden wahrgenommen werden können. Diese können Sie auf Ihrem Grundstück installieren und so die Vierbeiner fernhalten.
Das sollten Gartenbesitzer nicht tun
Auch wenn teilweise empfohlen wird, mit Reizmitteln wie Cayennepfeffer, Zitronensäure oder anderen scharfen Stoffen die Hunde vom Grundstück fernzuhalten, ist dies nicht zu empfehlen. Dasselbe gilt für Amoniak oder aggressive Reinigungsmittel. Durch diese Maßnahmen gefährden Sie die Gesundheit des Hundes – sowie anderer Tiere. Der Geruch sowie der Kontakt mit den Mitteln kann bei den Vierbeinern zu schweren Schwellungen der Schleimhäute sowie zu starken Schmerzen führen. In diesem Fall kann es sogar möglich sein, dass der Hundehalter Sie auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt.
Hundekot in fremdem Garten: Wer entsorgt die Haufen?
Grundsätzlich muss der Hundehalter die Notdurft seines Vierbeiners entsorgen. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, sollte oder muss der Grundstückseigentümer den Kot entsorgen. Dies ist sinnvoll, da ein liegengelassener Haufen weiteren Hunden signalisieren kann, sich an derselben Stelle ebenfalls zu erleichtern.
Liegt der Hundehaufen auf dem Grundstück eines Mietobjektes, kann dies als Mietmangel angesehen werden. Insofern eine entsprechende Beeinträchtigung der Mieter dadurch besteht. Verantwortlich für die Beseitigung ist jedoch der Hundehalter. Schließlich hat sich dieser laut Hausordnung oder Mietvertrag dazu verpflichtet, das Mietobjekt sowie gemeinschaftlich genutzte Orte pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Pauschal lässt sich dies jedoch nicht festlegen. Bei dem Vorfall muss stets eine Beeinträchtigung vorliegen.
Nachbarschaftsstreit: Muss man Hundekot auf seinem eigenen Grundstück entfernen?
Auf dem eigenen Grundstück kann der Hundebesitzer den Kot seines Vierbeiners unter Umständen liegen lassen – solange sich Nachbarn hierdurch nicht belästigt fühlen. Ist die Geruchsbelästigung zu groß oder besteht hierdurch ein Gesundheitsrisiko, sollte der Kot entsorgt werden. Gesetze hierzu gibt es allerdings nicht.
Hundehaufen in fremdem Garten: Diese Strafen drohen
Verrichtet ein Hund seine Notdurft auf öffentlichen Straßen oder Plätzen und räumt sein Herrchen diese nicht weg, droht ein Bußgeld von bis zu 150 Euro. Die Regelungen für diesen Verstoß sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, weshalb sich die Höhe der Strafe unterscheidet. Dies bedeutet aber auch, dass es kein Gesetz bezüglich des Hundekots gibt. Die Vorschriften hierzu sind Sache der Länder und Kommunen. Dementsprechend gibt es auch keine Regelung oder Strafe, wenn ein Hund seine Notdurft auf einem fremden Grundstück verrichtet.
Allgemein besteht durch den Hundekot sowohl eine Geruchsbelästigung als auch ein Gesundheitsrisiko. Der Kot kann Parasiten, Viren und andere Krankheitserreger enthalten. Zusätzlich zieht er Insekten an, die ebenfalls Bakterien und Viren verbreiten können. Besonders für Kinder, die auf dem Grundstück spielen oder sich hier aufhalten, besteht daher ein großes Infektionsrisiko, wenn sie mit dem Hundekot in Kontakt oder in dessen Nähe kommen. Ist die Geruchsbelästigung sehr groß, können Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt gegen den Hundebesitzer stellen. Werden Kinder durch das fahrlässige Liegenlassen des Hundehaufens gefährdet, kann dies auch als Straftat gewertet und entsprechend hoch geahndet werden.
Es gibt auch Gerichtsurteile zu diesem Thema. Beispielsweise kann eine fristlose Kündigung drohen, wenn Hundehalter in einem Mietshaus die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vom Gemeinschaftsgarten entfernen (Amtsgericht Steinfurt, AZ.: 4 C 171/08). Es kann aber auch bei der Zahlung eines Schadensersatzes bleiben (Amtsgericht München, AZ.: 171 C 15877/15).
Die Urteile und Strafanzeigen haben jedoch stets gemein, dass der Hundehalter bekannt ist.
Kann man Hundekot im Garten kompostieren?
Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner frei im Garten laufen lassen, wissen, dass sich ihr Tier währenddessen auch gerne mal erleichtert. Obwohl es sich dabei um organisches Material handelt, sollten sie die Hinterlassenschaften nicht auf den Kompost werfen. Denn dieser kann beispielsweise Bakterien, Viren und Parasiten enthalten. Somit würde die Komposterde ebenfalls mit diesen Krankheitserregern kontaminiert werden. Darüber hinaus riecht Hundekot unangenehm und kann unerwünschte Tiere anlocken.
Müssen Hunde in einem gemeinsamen Garten durch den Besitzer angeleint werden?
Laut Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 14 Wx 22/08) müssen Hunde auch im Gemeinschaftsgarten angeleint werden. Da das Grundstück auch von Kindern benutzt wird, darf sich der Hund hier nicht ohne Aufsicht oder Leine aufhalten. Zudem bestehe durch die Hinterlassenschaften des Hundes ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, so das Gericht.
Hundekot auf Kosten des Mieters entfernen?
In einem Mehrfamilienhaus kann der Hundehalter im Gegensatz zu einem freistehenden Haus leichter ausgemacht werden. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, das Mietobjekt sauber zu hinterlassen, kann er hierfür verantwortlich gemacht werden. Teilweise können ihm sodann die Kosten für die Beseitigung auferlegt werden.
So verhindern Sie lästigen Hundekot im Garten
Er stinkt, ist ekelig und kann sogar gesundheitsgefährdend sein: Hundekot. Besonders ärgerlich sind die Häufchen, wenn sie im eigenen Garten oder der Einfahrt liegen. Was können Betroffene tun? Und wie lassen sich die Hundehaufen verhindern?
Ist der Hund nicht angeleint oder sein Besitzer unachtsam, kann es schnell passieren, dass der Vierbeiner seine Notdurft im Vorgarten oder auf dem Hof eines Unbekannten verrichtet. Für diesen ist sein Geschäft dann besonders ärgerlich – nicht nur, wenn man aus Versehen hineintritt. Der Hundekot kann unter anderem Parasiten oder andere Krankheitserreger enthalten, die die Gesundheit von Menschen und anderen Tieren gefährden können. Es ist daher wichtig, die Hinterlassenschaften richtig zu entsorgen – besser noch, zu verhindern, dass der Vierbeiner in die Versuchung kommt.
Hundekot im Vorgarten – Tipps zum Fernhalten der Vierbeiner
Um zu verhindern, dass Ihr Vorgarten oder Ihre Einfahrt zum Hundeklo wird, können Sie folgende Maßnahmen treffen:
- Sofortmaßnahme: Um Hunde umgehend davon abzuhalten, auf Ihr Grundstück zu gehen, können Sie Kaninchengitter oder einen anderen engmaschigen Zaun auf den Rasen, das Beet oder die Einfahrt legen. Die Vierbeiner betreten diesen Untergrund nur ungern. Allerdings kann es sein, dass sie sich schnell an diese Maßnahme gewöhnt haben und ihnen die Gitter auf dem Boden keine Angst mehr bereiten. Spätestens dann sollten Sie weitere Vorkehrungen treffen, um Hunde von Ihrem Grundstück fernzuhalten.
- Gartengestaltung: Verwenden Sie als Untergrund für Ihren Vorgarten Kies oder kleine Steine. Für Hunde ist es unangenehm, hierüber zu laufen. Die Fläche wird daher gemieden. Es reicht auch aus, nur einen breiten Kiesstreifen um das Grundstück zu legen, den die Hunde erst überwinden müssten, um auf den Rasen oder das Pflaster zu gelangen. Auch Mulch mögen viele Hunde nicht.
- Sprinkleranlagen: Installieren Sie eine Sprinkleranlage mit Bewegungsmelder. Diese sollte anspringen, sobald sich Hunde auf dem Grundstück aufhalten. Die Maßnahme hält ebenfalls Katzen von Ihrem Garten oder Ihrer Einfahrt fern.
- Pflanzen: Die Verpiss-dich-Pflanze (Coleus canina oder Plectranthus caninus) ist für den Menschen geruchlos. Für Tiere, wie Hunde und Katzen, verströmt die Pflanze allerdings einen unangenehmen Geruch. Sie meiden das Grundstück weiträumig. Die Pflanze ist nicht giftig und sieht ansehnlich aus. Allerdings ist die Verpiss-dich-Pflanze nicht winterhart und muss im Frühjahr neu gesetzt werden.
- Zäune oder Hecken: Grundstücksabgrenzungen, wie Zäune oder Hecken, können Hunde ebenfalls davon abhalten, sich in Ihrem Vorgarten oder Ihrer Einfahrt zu erleichtern. Dabei sollte die Barriere eine ausreichende Höhe haben, über die der Vierbeiner nicht springen kann. Teilweise reichen bereits 80 Zentimeter aus. Bei größeren Hunden sollten es jedoch schon bis zu 150 Zentimeter sein. Achten Sie jedoch beim Errichten der Grundstücksabgrenzung darauf, dass sie nicht höher als erlaubt ist und Ihre Nachbarn dadurch nicht beeinträchtigt werden.
- Hausmittel: Essig ist für die empfindlichen Hundenasen zu aggressiv und beißend. Wenn Sie Baumwolltücher in das Hausmittel tränken und diese dann auf Ihrem Grundstück als Barriere verteilen, kann dies Hunde abhalten. Die Tücher sollten täglich neu mit dem Essig benässt werden. Zudem sollten Sie Stellen, an die die Vierbeiner uriniert haben, regelmäßig mit Essig reinigen. Die Säure neutralisiert den Geruch des Urins. Andere Hunde sind also nicht versucht, ebenfalls an diese Stelle zu urinieren. Aber Achtung: Essig kann auch den Säuregehalt des Bodens verändern. Setzen Sie dieses Hausmittel daher nur sparsam und an Stellen ein, an denen keine (empfindlichen) Pflanzen wachsen.
- Ultraschall: Bestimmte Ultraschall-Abwehrgeräte senden Schall- und Ultraschallwellen aus, die nur von Hunden wahrgenommen werden können. Diese können Sie auf Ihrem Grundstück installieren und so die Vierbeiner fernhalten.
Das sollten Gartenbesitzer nicht tun
Auch wenn teilweise empfohlen wird, mit Reizmitteln wie Cayennepfeffer, Zitronensäure oder anderen scharfen Stoffen die Hunde vom Grundstück fernzuhalten, ist dies nicht zu empfehlen. Dasselbe gilt für Amoniak oder aggressive Reinigungsmittel. Durch diese Maßnahmen gefährden Sie die Gesundheit des Hundes – sowie anderer Tiere. Der Geruch sowie der Kontakt mit den Mitteln kann bei den Vierbeinern zu schweren Schwellungen der Schleimhäute sowie zu starken Schmerzen führen. In diesem Fall kann es sogar möglich sein, dass der Hundehalter Sie auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz verklagt.
Hundekot in fremdem Garten: Wer entsorgt die Haufen?
Grundsätzlich muss der Hundehalter die Notdurft seines Vierbeiners entsorgen. Kann dieser nicht ausfindig gemacht werden, sollte oder muss der Grundstückseigentümer den Kot entsorgen. Dies ist sinnvoll, da ein liegengelassener Haufen weiteren Hunden signalisieren kann, sich an derselben Stelle ebenfalls zu erleichtern.
Liegt der Hundehaufen auf dem Grundstück eines Mietobjektes, kann dies als Mietmangel angesehen werden. Insofern eine entsprechende Beeinträchtigung der Mieter dadurch besteht. Verantwortlich für die Beseitigung ist jedoch der Hundehalter. Schließlich hat sich dieser laut Hausordnung oder Mietvertrag dazu verpflichtet, das Mietobjekt sowie gemeinschaftlich genutzte Orte pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Pauschal lässt sich dies jedoch nicht festlegen. Bei dem Vorfall muss stets eine Beeinträchtigung vorliegen.
Nachbarschaftsstreit: Muss man Hundekot auf seinem eigenen Grundstück entfernen?
Auf dem eigenen Grundstück kann der Hundebesitzer den Kot seines Vierbeiners unter Umständen liegen lassen – solange sich Nachbarn hierdurch nicht belästigt fühlen. Ist die Geruchsbelästigung zu groß oder besteht hierdurch ein Gesundheitsrisiko, sollte der Kot entsorgt werden. Gesetze hierzu gibt es allerdings nicht.
Hundehaufen in fremdem Garten: Diese Strafen drohen
Verrichtet ein Hund seine Notdurft auf öffentlichen Straßen oder Plätzen und räumt sein Herrchen diese nicht weg, droht ein Bußgeld von bis zu 150 Euro. Die Regelungen für diesen Verstoß sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden, weshalb sich die Höhe der Strafe unterscheidet. Dies bedeutet aber auch, dass es kein Gesetz bezüglich des Hundekots gibt. Die Vorschriften hierzu sind Sache der Länder und Kommunen. Dementsprechend gibt es auch keine Regelung oder Strafe, wenn ein Hund seine Notdurft auf einem fremden Grundstück verrichtet.
Allgemein besteht durch den Hundekot sowohl eine Geruchsbelästigung als auch ein Gesundheitsrisiko. Der Kot kann Parasiten, Viren und andere Krankheitserreger enthalten. Zusätzlich zieht er Insekten an, die ebenfalls Bakterien und Viren verbreiten können. Besonders für Kinder, die auf dem Grundstück spielen oder sich hier aufhalten, besteht daher ein großes Infektionsrisiko, wenn sie mit dem Hundekot in Kontakt oder in dessen Nähe kommen. Ist die Geruchsbelästigung sehr groß, können Sie eine Anzeige beim Ordnungsamt gegen den Hundebesitzer stellen. Werden Kinder durch das fahrlässige Liegenlassen des Hundehaufens gefährdet, kann dies auch als Straftat gewertet und entsprechend hoch geahndet werden.
Es gibt auch Gerichtsurteile zu diesem Thema. Beispielsweise kann eine fristlose Kündigung drohen, wenn Hundehalter in einem Mietshaus die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht vom Gemeinschaftsgarten entfernen (Amtsgericht Steinfurt, AZ.: 4 C 171/08). Es kann aber auch bei der Zahlung eines Schadensersatzes bleiben (Amtsgericht München, AZ.: 171 C 15877/15).
Die Urteile und Strafanzeigen haben jedoch stets gemein, dass der Hundehalter bekannt ist.
Kann man Hundekot im Garten kompostieren?
Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner frei im Garten laufen lassen, wissen, dass sich ihr Tier währenddessen auch gerne mal erleichtert. Obwohl es sich dabei um organisches Material handelt, sollten sie die Hinterlassenschaften nicht auf den Kompost werfen. Denn dieser kann beispielsweise Bakterien, Viren und Parasiten enthalten. Somit würde die Komposterde ebenfalls mit diesen Krankheitserregern kontaminiert werden. Darüber hinaus riecht Hundekot unangenehm und kann unerwünschte Tiere anlocken.
Müssen Hunde in einem gemeinsamen Garten durch den Besitzer angeleint werden?
Laut Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 14 Wx 22/08) müssen Hunde auch im Gemeinschaftsgarten angeleint werden. Da das Grundstück auch von Kindern benutzt wird, darf sich der Hund hier nicht ohne Aufsicht oder Leine aufhalten. Zudem bestehe durch die Hinterlassenschaften des Hundes ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, so das Gericht.
Hundekot auf Kosten des Mieters entfernen?
In einem Mehrfamilienhaus kann der Hundehalter im Gegensatz zu einem freistehenden Haus leichter ausgemacht werden. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, das Mietobjekt sauber zu hinterlassen, kann er hierfür verantwortlich gemacht werden. Teilweise können ihm sodann die Kosten für die Beseitigung auferlegt werden.
Zitat von Gast am 24. August 2021, 11:10 UhrEmotionale Debatte
Neue Antibiotika-Regeln geplant: Sind Haustiere in Gefahr?
EU-Parlamentarier wollen schärfere Regeln bei der Antibiotikagabe in der Tiermedizin. Tierärzte sind dagegen. Gekämpft wird mit harten Bandagen und Hundeblick.
Müssen Hoppel, Bello, Simba und Mautzi bald sterben, weil EU-Parlamentarier strengere Regeln für den Antibiotikaeinsatz bei Tieren durchsetzen wollen? Das suggeriert zumindest eine Kampagne des Bundesverbands praktizierender Tierärzte, der Unterschriften gegen die Pläne sammelt.
Mit großen Augen guckt in dem Aufruf ein Hund den Betrachter von unten an, darüber die Worte: "Mein Leben ist in Gefahr". Hintergrund ist, dass der Umweltausschuss des Europaparlaments die EU-Kommission auffordert, fünf Antibiotika-Gruppen offiziell als sogenannte Reserveantibiotika einzustufen.
Von Haustieren und Reserveantibiotika
Das hätte zur Folge, dass diese Antibiotika nicht mehr in der Massentierhaltung verwendet werden dürfen. Reserveantibiotika sind Medikamente, die bei Infektionskrankheiten verwendet werden, wenn normale Antibiotika nicht mehr wirken. Ziel ist ein möglichst restriktiver Einsatz dieser Mittel, um ihre Wirksamkeit beim Menschen durch sich entwickelnde Antibiotikaresistenzen nicht zu gefährden.
Gleichzeitig soll die Kommission einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die sogenannte Einzeltierbehandlung auch mit diesen Reserveantibiotika zulassen soll. Sprich: Haustiere dürften weiterhin mit den Wirkstoffen behandelt werden. Also alles reine Panikmache?
"Kaum mehr abzuwenden"
Hier gehen die Aussagen auseinander: Der Bundesverband praktizierender Tierärzte, der in dieser Frage etwa auch vom Tierschutzbund unterstützt wird, geht davon aus, dass ein Verbot von bestimmten Antibiotika für alle Tierarten "kaum mehr abzuwenden sei", sollte sich das EU-Parlament im September hinter den Umweltausschuss stellen. Dem widerspricht der Abgeordnete Martin Häusling (Grüne) vehement.
Nachdem er namentlich in der Kampagne gegen die Position des Umweltausschusses angegriffen wurde, teilte er mehrfach mit, dass Haustiere nicht das Ziel der strengeren Maßnahmen seien. Wörtlich heißt es: "Die medizinische Versorgung von Haus- und Einzeltieren mit Antibiotika ist weder aktuell noch zukünftig gefährdet."
Sorge vor multiresistenten Erregern
Rückendeckung bekommt der Abgeordnete von der Deutschen Umwelthilfe. Diese hat eigenen Angaben zufolge ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zeige, dass es rechtssicher möglich sei, Haustiere wie Pferde, Hunde oder Katzen von den neuen Regeln auszunehmen.
Bei der emotional geführten Debatte gerät der eigentliche Hintergrund recht schnell aus dem Fokus. Denn dass weniger Antibiotika eingesetzt werden sollten, darin sind sich alle einig. Denn der massenhafte und früher auch prophylaktische Einsatz von Antibiotika hat weitreichende Folgen.
33.000 Todesfälle durch Resistenzen
"Multiresistente Erreger breiten sich weltweit aus und könnten schon in der nahen Zukunft die sichere Behandlung von tödlichen Infektionskrankheiten bedrohen", schreibt das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung. Nach Angaben von Häusling verursachen diese Resistenzen in der EU jedes Jahr 33.000 Todesfälle.
"Es ist unglaublich wichtig, dass Antibiotika weise eingesetzt werden", betont Petra Gastmeier, Professorin und Direktorin des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Charité in Berlin.
Es gibt auch schon Erfolge: "Noch vor ungefähr zehn Jahren sind in der Tiermedizin 1.700 Tonnen Antibiotika eingesetzt worden, jetzt sind wir runter auf ungefähr 700 Tonnen", erläutert Gastmeier.
Bessere Haltung – weniger Antibiotika?
Aber was bringt die geplante Wirkstoffbeschränkung in der Tiermedizin? Franziska Richter Assencio, Professorin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie sagt: "Es gibt die klare wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Anwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen – also Antibiotika – in der Tiermedizin nicht für die Therapienotstände bei den Intensivpatienten in der Humanmedizin verantwortlich sind."
Es gebe bereits strenge Auflagen die in Kombination mit gezielter Diagnostik und lückenloser Dokumentation der richtige Weg für Mensch, Tier und Umwelt seien. "Pauschal bestimmte Wirkstoffe zu verbieten, ist sehr kritisch zu betrachten."
"Pauschale Verbote helfen uns"
Dem widerspricht Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik bei der Umweltschutzorganisation Umweltinstitut München. Er sagt: "Pauschale Verbote von Wirkstoffen helfen uns, diese länger zu Verfügung zu haben." Wobei er zu bedenken gibt, dass es größere Probleme als den Einsatz dieser Medikamente in der Tiermedizin gibt.
So sieht er die Vergabepraxis von Antibiotika in der Humanmedizin, Hygienesituation in Krankenhäusern und Mängel bei der Herstellung von Antibiotika als größere Probleme.
Haltungsbedingungen verbessern
Um den Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin weiter zu senken, gäbe es zudem noch einen weiteren Weg: Die Haltungsbedingungen vor allem in der Geflügelzucht deutlich verbessern. In industriellen Hühnermastanlagen leben nicht selten Zehntausende Tiere.
Krankheiten können sich dann verhältnismäßig schnell ausbreiten. Wenn man weniger Tiere pro Stall und mehr Platz pro Tier gesetzlich durchsetzen würde, könnte also möglicherweise auch die Menge an notwendigen Medikamenten reduziert werden.
Emotionale Debatte
Neue Antibiotika-Regeln geplant: Sind Haustiere in Gefahr?
EU-Parlamentarier wollen schärfere Regeln bei der Antibiotikagabe in der Tiermedizin. Tierärzte sind dagegen. Gekämpft wird mit harten Bandagen und Hundeblick.
Müssen Hoppel, Bello, Simba und Mautzi bald sterben, weil EU-Parlamentarier strengere Regeln für den Antibiotikaeinsatz bei Tieren durchsetzen wollen? Das suggeriert zumindest eine Kampagne des Bundesverbands praktizierender Tierärzte, der Unterschriften gegen die Pläne sammelt.
Mit großen Augen guckt in dem Aufruf ein Hund den Betrachter von unten an, darüber die Worte: "Mein Leben ist in Gefahr". Hintergrund ist, dass der Umweltausschuss des Europaparlaments die EU-Kommission auffordert, fünf Antibiotika-Gruppen offiziell als sogenannte Reserveantibiotika einzustufen.
Von Haustieren und Reserveantibiotika
Das hätte zur Folge, dass diese Antibiotika nicht mehr in der Massentierhaltung verwendet werden dürfen. Reserveantibiotika sind Medikamente, die bei Infektionskrankheiten verwendet werden, wenn normale Antibiotika nicht mehr wirken. Ziel ist ein möglichst restriktiver Einsatz dieser Mittel, um ihre Wirksamkeit beim Menschen durch sich entwickelnde Antibiotikaresistenzen nicht zu gefährden.
Gleichzeitig soll die Kommission einen Gesetzesentwurf vorlegen, der die sogenannte Einzeltierbehandlung auch mit diesen Reserveantibiotika zulassen soll. Sprich: Haustiere dürften weiterhin mit den Wirkstoffen behandelt werden. Also alles reine Panikmache?
"Kaum mehr abzuwenden"
Hier gehen die Aussagen auseinander: Der Bundesverband praktizierender Tierärzte, der in dieser Frage etwa auch vom Tierschutzbund unterstützt wird, geht davon aus, dass ein Verbot von bestimmten Antibiotika für alle Tierarten "kaum mehr abzuwenden sei", sollte sich das EU-Parlament im September hinter den Umweltausschuss stellen. Dem widerspricht der Abgeordnete Martin Häusling (Grüne) vehement.
Nachdem er namentlich in der Kampagne gegen die Position des Umweltausschusses angegriffen wurde, teilte er mehrfach mit, dass Haustiere nicht das Ziel der strengeren Maßnahmen seien. Wörtlich heißt es: "Die medizinische Versorgung von Haus- und Einzeltieren mit Antibiotika ist weder aktuell noch zukünftig gefährdet."
Sorge vor multiresistenten Erregern
Rückendeckung bekommt der Abgeordnete von der Deutschen Umwelthilfe. Diese hat eigenen Angaben zufolge ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass zeige, dass es rechtssicher möglich sei, Haustiere wie Pferde, Hunde oder Katzen von den neuen Regeln auszunehmen.
Bei der emotional geführten Debatte gerät der eigentliche Hintergrund recht schnell aus dem Fokus. Denn dass weniger Antibiotika eingesetzt werden sollten, darin sind sich alle einig. Denn der massenhafte und früher auch prophylaktische Einsatz von Antibiotika hat weitreichende Folgen.
33.000 Todesfälle durch Resistenzen
"Multiresistente Erreger breiten sich weltweit aus und könnten schon in der nahen Zukunft die sichere Behandlung von tödlichen Infektionskrankheiten bedrohen", schreibt das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung. Nach Angaben von Häusling verursachen diese Resistenzen in der EU jedes Jahr 33.000 Todesfälle.
"Es ist unglaublich wichtig, dass Antibiotika weise eingesetzt werden", betont Petra Gastmeier, Professorin und Direktorin des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Charité in Berlin.
Es gibt auch schon Erfolge: "Noch vor ungefähr zehn Jahren sind in der Tiermedizin 1.700 Tonnen Antibiotika eingesetzt worden, jetzt sind wir runter auf ungefähr 700 Tonnen", erläutert Gastmeier.
Bessere Haltung – weniger Antibiotika?
Aber was bringt die geplante Wirkstoffbeschränkung in der Tiermedizin? Franziska Richter Assencio, Professorin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und Fachtierärztin für Pharmakologie und Toxikologie sagt: "Es gibt die klare wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Anwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen – also Antibiotika – in der Tiermedizin nicht für die Therapienotstände bei den Intensivpatienten in der Humanmedizin verantwortlich sind."
Es gebe bereits strenge Auflagen die in Kombination mit gezielter Diagnostik und lückenloser Dokumentation der richtige Weg für Mensch, Tier und Umwelt seien. "Pauschal bestimmte Wirkstoffe zu verbieten, ist sehr kritisch zu betrachten."
"Pauschale Verbote helfen uns"
Dem widerspricht Karl Bär, Referent für Agrar- und Handelspolitik bei der Umweltschutzorganisation Umweltinstitut München. Er sagt: "Pauschale Verbote von Wirkstoffen helfen uns, diese länger zu Verfügung zu haben." Wobei er zu bedenken gibt, dass es größere Probleme als den Einsatz dieser Medikamente in der Tiermedizin gibt.
So sieht er die Vergabepraxis von Antibiotika in der Humanmedizin, Hygienesituation in Krankenhäusern und Mängel bei der Herstellung von Antibiotika als größere Probleme.
Haltungsbedingungen verbessern
Um den Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin weiter zu senken, gäbe es zudem noch einen weiteren Weg: Die Haltungsbedingungen vor allem in der Geflügelzucht deutlich verbessern. In industriellen Hühnermastanlagen leben nicht selten Zehntausende Tiere.
Krankheiten können sich dann verhältnismäßig schnell ausbreiten. Wenn man weniger Tiere pro Stall und mehr Platz pro Tier gesetzlich durchsetzen würde, könnte also möglicherweise auch die Menge an notwendigen Medikamenten reduziert werden.
Zitat von Gast am 22. April 2022, 12:46 UhrNeues Gassi-Gesetz: Hundehaltern droht Bußgeld-Hammer
Hundehalter audgepasst: Neue Gesetze regeln, wie ihr zukünftig mit eurem vierbeinigen Liebling Gassigehen dürft, Julia Klöckner lässt grüßen. Hier alle Details.
Haustür auf, Hund und Herrchen/Frauchen raus und einmal um den Block? Von wegen! Alles wird in Deutschland geregelt, das betrifft auch die übliche Runde mit dem vierbeinigen Gesellen. Die aktuellen Änderungen und neuen Regeln gehen dabei auf ein Zitat der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner zurück: "Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden." Die Bundesregierung hat diesen Gedanken aufgenommen und neue Vorlagen für die Tierschutz-Hundeverordnung daraus gestrickt.
Die die "Tierschutz-Hundeverordnung 2022", wie die neuen Regelungen in ihrer Gesamtheit heißen, regelt die Interaktion zwischen Mensch und Haustier. Im Mittelpunkt steht dabei das Wohlergehen des Vierbeiners. Damit soll stets eine artgerechte Haltung gewährleistet werden,
Tierwohl durch das Gassi-Gesetz
Die Verordnungen sollen vor allem sicherstellen, dass Hunde genug Bewegung und Auslauf bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden, um einer Vereinsamung vorzubeugen: "Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls", sagt Julia Klöckner.
Im neuen "Gassi-Gesetz" bleiben deshalb nur wenige Paragrafen unangetastet. Vor allem die Einführung der "Gassipflicht" schlägt dabei bei Hundehalterinnen und Hundehaltern hohe Wellen. Tatsächlich müssen sich diese jetzt vorschreiben lassen, wie oft und wie lange sie mit ihren Vierbeinern Gassi gehen müssen.
Ausreichende Betreuung ist Pflicht
Paragraf zwei der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung fasst die Gassi-Pflicht unter "Allgemeine Anforderung" zusammen. Dieser besagt, dass jedem Hund in Deutschland ausreichend Auslauf im Freien "außerhalb eines Zwingers" ermöglicht werden muss, und sich Hundehalter darüber hinaus täglich aktiv mit dem Tier beschäftigen müssen. Hier der genaue Wortlaut in echtem Beamtendeutsch: "Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes drei mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson) zu gewähren."
Auch muss jedem Hund zukünftig regelmäßiger Kontakt zu anderen Hunden gewährleistet werden, "es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich." Auch die Hundehaltung in Räumen wird neu geregelt, dabei ist der sogenannte Blick ins Freie stets zu gewähren.Alle Änderungen im Überblick
Gassipflicht: Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal täglich einen Auslauf von nicht weniger als einer Stunde erhalten.
Haltung in Räumen: Ein Hund muss die Möglichkeit haben, ins Freie zu schauen (sog. Blick ins Freie).
Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem, um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
Verbot von Stachelhalsbändern oder andere schmerzhafte Mittel beim Training, der Ausbildung und der Erziehung zu verwenden.
Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Kontrolle und Bußgeldkatalog
Die Strafen bei Zuwiderhandlung gegen die neuen Paragrafen und Verordnungen sind klar definiert. Wie sie kontrolliert werden sollen (sieh auch Fazit) bleibt hingegen fraglich. Nichtsdestotrotz, hier der aktuelle Bußgeldkatalog.
Hund misshandeln: Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten.
Hund töten: Straftat laut § 17 TierSchG; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Verbot erneut Tiere zu halten.
Als Besitzer seinen Hund nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen: Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten.
Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes: Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten.
Hund aussetzen: Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro.
Hund stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen: Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe.
Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben: Strafbar nach § StGB 184 a; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Fazit
Sicherlich sind die neuen Regelungen dazu angetan, das Wohl und Wehe unserer liebsten Haustiere entscheidend zu verbessern. Unklar bleibt dabei allerdings, wie die Einhaltung jener Regeln im privaten Bereich überprüft werden sollen.
Einer Sprecherin des zuständigen Ministeriums war lediglich der nebulöse Satz zu entlocken, dass dafür die Behörden der Länder zuständig seien. Es können aber wohl kaum Beamte von Haustür zu Haustür gehen und nachfragen, ob Waldi und Co. heute denn schon genügend Auslauf und menschliche Zuwendung erfahren haben.
Gehts noch??
Haben diese Idioten nichts wichtigeres zu tun!!
Hundeführerschein, Motorsägenführerschein, wird für alles eine "Prüfung" benötigt?!
Lasst dem Miest endlich bleiben
Neues Gassi-Gesetz: Hundehaltern droht Bußgeld-Hammer
Hundehalter audgepasst: Neue Gesetze regeln, wie ihr zukünftig mit eurem vierbeinigen Liebling Gassigehen dürft, Julia Klöckner lässt grüßen. Hier alle Details.
Haustür auf, Hund und Herrchen/Frauchen raus und einmal um den Block? Von wegen! Alles wird in Deutschland geregelt, das betrifft auch die übliche Runde mit dem vierbeinigen Gesellen. Die aktuellen Änderungen und neuen Regeln gehen dabei auf ein Zitat der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner zurück: "Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden." Die Bundesregierung hat diesen Gedanken aufgenommen und neue Vorlagen für die Tierschutz-Hundeverordnung daraus gestrickt.
Die die "Tierschutz-Hundeverordnung 2022", wie die neuen Regelungen in ihrer Gesamtheit heißen, regelt die Interaktion zwischen Mensch und Haustier. Im Mittelpunkt steht dabei das Wohlergehen des Vierbeiners. Damit soll stets eine artgerechte Haltung gewährleistet werden,
Tierwohl durch das Gassi-Gesetz
Die Verordnungen sollen vor allem sicherstellen, dass Hunde genug Bewegung und Auslauf bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden, um einer Vereinsamung vorzubeugen: "Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls", sagt Julia Klöckner.
Im neuen "Gassi-Gesetz" bleiben deshalb nur wenige Paragrafen unangetastet. Vor allem die Einführung der "Gassipflicht" schlägt dabei bei Hundehalterinnen und Hundehaltern hohe Wellen. Tatsächlich müssen sich diese jetzt vorschreiben lassen, wie oft und wie lange sie mit ihren Vierbeinern Gassi gehen müssen.
Ausreichende Betreuung ist Pflicht
Paragraf zwei der aktuellen Tierschutz-Hundeverordnung fasst die Gassi-Pflicht unter "Allgemeine Anforderung" zusammen. Dieser besagt, dass jedem Hund in Deutschland ausreichend Auslauf im Freien "außerhalb eines Zwingers" ermöglicht werden muss, und sich Hundehalter darüber hinaus täglich aktiv mit dem Tier beschäftigen müssen. Hier der genaue Wortlaut in echtem Beamtendeutsch: "Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes drei mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson) zu gewähren."
Alle Änderungen im Überblick
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Gassipflicht: Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal täglich einen Auslauf von nicht weniger als einer Stunde erhalten.
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Haltung in Räumen: Ein Hund muss die Möglichkeit haben, ins Freie zu schauen (sog. Blick ins Freie).
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Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem, um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
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In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
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Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
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Verbot von Stachelhalsbändern oder andere schmerzhafte Mittel beim Training, der Ausbildung und der Erziehung zu verwenden.
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Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
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Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
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Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
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Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Kontrolle und Bußgeldkatalog
Die Strafen bei Zuwiderhandlung gegen die neuen Paragrafen und Verordnungen sind klar definiert. Wie sie kontrolliert werden sollen (sieh auch Fazit) bleibt hingegen fraglich. Nichtsdestotrotz, hier der aktuelle Bußgeldkatalog.
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Hund misshandeln: Straftat laut § 17 TierSchG (Tierschutzgesetz); wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sanktioniert; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten.
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Hund töten: Straftat laut § 17 TierSchG; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Verbot erneut Tiere zu halten.
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Als Besitzer seinen Hund nicht füttern oder nicht ausreichend pflegen: Straftat laut § 17 TierSchG in Verbindung mit § 13 StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten.
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Versuchte oder fahrlässige Misshandlung eines Hundes: Ordnungswidrigkeit; Bußgeldverfahren, Bußgeld bis zu 25.000 Euro; Tier wird entzogen; Verbot erneut Tiere zu halten.
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Hund aussetzen: Ordnungswidrigkeit; Bußgeld bis zu 25.000 Euro.
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Hund stehlen, durch Hehlerei verkaufen oder unterschlagen: Unterschiedliche Strafbestände aus dem StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe.
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Tierpornografisches Material herstellen oder vertreiben: Strafbar nach § StGB 184 a; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Fazit
Sicherlich sind die neuen Regelungen dazu angetan, das Wohl und Wehe unserer liebsten Haustiere entscheidend zu verbessern. Unklar bleibt dabei allerdings, wie die Einhaltung jener Regeln im privaten Bereich überprüft werden sollen.
Einer Sprecherin des zuständigen Ministeriums war lediglich der nebulöse Satz zu entlocken, dass dafür die Behörden der Länder zuständig seien. Es können aber wohl kaum Beamte von Haustür zu Haustür gehen und nachfragen, ob Waldi und Co. heute denn schon genügend Auslauf und menschliche Zuwendung erfahren haben.
Gehts noch??
Haben diese Idioten nichts wichtigeres zu tun!!
Hundeführerschein, Motorsägenführerschein, wird für alles eine "Prüfung" benötigt?!
Lasst dem Miest endlich bleiben
Zitat von Gast am 11. Oktober 2022, 09:19 UhrNeue Gebührenordnung: Kölner Tierärztin will wachrütteln
Ob Strom oder Essen: Das Leben wird aktuell immer teurer, die Preise steigen extrem. Doch auch Besitzerinnen und Besitzern von Haustieren erwartet eine böse Überraschung.
Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, die am 22. November in Kraft tritt, hat es in sich. Der Besuch in einer Tierarztpraxis wird dann um rund 20 Prozent, in einigen Bereichen sogar noch teurer. Bei vielen Haustierhalterinnen und -haltern ist das allerdings noch nicht angekommen. Eine Kölner Tierärztin schlägt Alarm.
Neue Gebührenordnung: Kölner Tierklinik-Chefin will wachrütteln
„Es ist mir eine Herzensangelegenheit, die Tierbesitzerinnen und -besitzer wegen den kommenden Preissteigerungen wachzurütteln“, sagt Dr. Kristina Dickomeit, Leiterin des „Vet Zentrums “ in Köln, gegenüber EXPRESS.de.
Weiter erklärt sie: „Aber wir müssen die Preise aufrufen, sonst müssen wir schließen. Deutschland ist bislang in der Tiermedizin ein Billigland. In Ländern wie Skandinavien und Großbritannien sind Tierarztrechnungen zum Teil 2,5-mal so hoch.“
Die Gebührenordnung wird erstmals seit 1999 angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Tierarztpraxis wirtschaftlich geführt werden kann. Nur so könne eine flächendeckende Versorgung der Tiere gewährleistet werden, hieß es seitens der Bundestierärztekammer.Kölner Tierärztin Kristina Dickomeit: So ist die Situation in der Tiermedizin
„Das Tierklinik-Sterben ist enorm, in den letzten Jahren wurden rund 30 Prozent geschlossen. Es gibt Regionen, da muss man 100 Kilometer weit fahren“, berichtet Kristina Dickomeit. Es fände ein eklatanter Umbruch statt.
„Viele Tierärztinnen und -ärzte wollen auch nicht mehr nachts oder am Wochenende arbeiten. Zudem sind die Gehälter heute höher als noch vor zehn Jahren“, erzählt sie. Weiter sagt die Leiterin des „Vet Zentrums“: „Wir versuchen, den Klinikbetrieb händeringend aufrecht zu halten, damit die Leute nachts und am Wochenende noch eine Anlaufstelle haben.“
Kölner Tierärztin stellt klar: Wir müssen keinen Notdienst machen
Tierärztinnen und -ärzte sowie ihre Angestellten gehen oft auf dem Zahnfleisch. Zudem kommt es gerade im Notdienst häufig zu emotionalen, zum Teil aber auch unfassbaren Situationen. Das kennt auch Dr. Kristina Dickomeit. So würden Tierbesitzerinnen und -besitzer vor Sorge um ihr Tier weinen, aber gleichzeitig aggressiv gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.
„Wir müssen keinen Notdienst machen“, stellt die Kölner Tierärztin klar, „dann machen wir eben zu – zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber zum Schaden der Tiere.“ Viele ihrer Kolleginnen und Kollegen hätten hingeschmissen, seien aufs Amt oder in die Wirtschaft gegangen. „Wie die Tierbesitzerinnen und -besitzer teilweise mit einem umgehen – die Kolleginnen und Kollegen wollen sich nicht mehr anschreien oder bedrohen lassen“, erklärt Kristina Dickomeit.
Es ist zu befürchten, dass bei steigenden Tierarztkosten, die Nerven von Frauchen oder Herrchen noch häufiger blank liegen werden. Unter anderem werden sich die Impfkosten für Hund oder Katze verdoppeln, ebenso die Gebühren des tierärztlichen Notdienstes. Diese werden allerdings variieren, denn Tierärztinnen und Tierärzte können die Kosten innerhalb der Vorgaben der Gebührenordnung selbst festlegen und ihren Kunden und Kundinnen zwischen dem einfachen und vierfachen Gebührensatz in Rechnung stellen. Das hängt unter anderem vom Zeitaufwand ab. (iri)
Neue Gebührenordnung: Kölner Tierärztin will wachrütteln
Ob Strom oder Essen: Das Leben wird aktuell immer teurer, die Preise steigen extrem. Doch auch Besitzerinnen und Besitzern von Haustieren erwartet eine böse Überraschung.
Die neue Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte, die am 22. November in Kraft tritt, hat es in sich. Der Besuch in einer Tierarztpraxis wird dann um rund 20 Prozent, in einigen Bereichen sogar noch teurer. Bei vielen Haustierhalterinnen und -haltern ist das allerdings noch nicht angekommen. Eine Kölner Tierärztin schlägt Alarm.
Neue Gebührenordnung: Kölner Tierklinik-Chefin will wachrütteln
„Es ist mir eine Herzensangelegenheit, die Tierbesitzerinnen und -besitzer wegen den kommenden Preissteigerungen wachzurütteln“, sagt Dr. Kristina Dickomeit, Leiterin des „Vet Zentrums “ in Köln, gegenüber EXPRESS.de.
Weiter erklärt sie: „Aber wir müssen die Preise aufrufen, sonst müssen wir schließen. Deutschland ist bislang in der Tiermedizin ein Billigland. In Ländern wie Skandinavien und Großbritannien sind Tierarztrechnungen zum Teil 2,5-mal so hoch.“
Kölner Tierärztin Kristina Dickomeit: So ist die Situation in der Tiermedizin
„Das Tierklinik-Sterben ist enorm, in den letzten Jahren wurden rund 30 Prozent geschlossen. Es gibt Regionen, da muss man 100 Kilometer weit fahren“, berichtet Kristina Dickomeit. Es fände ein eklatanter Umbruch statt.
„Viele Tierärztinnen und -ärzte wollen auch nicht mehr nachts oder am Wochenende arbeiten. Zudem sind die Gehälter heute höher als noch vor zehn Jahren“, erzählt sie. Weiter sagt die Leiterin des „Vet Zentrums“: „Wir versuchen, den Klinikbetrieb händeringend aufrecht zu halten, damit die Leute nachts und am Wochenende noch eine Anlaufstelle haben.“
Kölner Tierärztin stellt klar: Wir müssen keinen Notdienst machen
Tierärztinnen und -ärzte sowie ihre Angestellten gehen oft auf dem Zahnfleisch. Zudem kommt es gerade im Notdienst häufig zu emotionalen, zum Teil aber auch unfassbaren Situationen. Das kennt auch Dr. Kristina Dickomeit. So würden Tierbesitzerinnen und -besitzer vor Sorge um ihr Tier weinen, aber gleichzeitig aggressiv gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein.
„Wir müssen keinen Notdienst machen“, stellt die Kölner Tierärztin klar, „dann machen wir eben zu – zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber zum Schaden der Tiere.“ Viele ihrer Kolleginnen und Kollegen hätten hingeschmissen, seien aufs Amt oder in die Wirtschaft gegangen. „Wie die Tierbesitzerinnen und -besitzer teilweise mit einem umgehen – die Kolleginnen und Kollegen wollen sich nicht mehr anschreien oder bedrohen lassen“, erklärt Kristina Dickomeit.
Es ist zu befürchten, dass bei steigenden Tierarztkosten, die Nerven von Frauchen oder Herrchen noch häufiger blank liegen werden. Unter anderem werden sich die Impfkosten für Hund oder Katze verdoppeln, ebenso die Gebühren des tierärztlichen Notdienstes. Diese werden allerdings variieren, denn Tierärztinnen und Tierärzte können die Kosten innerhalb der Vorgaben der Gebührenordnung selbst festlegen und ihren Kunden und Kundinnen zwischen dem einfachen und vierfachen Gebührensatz in Rechnung stellen. Das hängt unter anderem vom Zeitaufwand ab. (iri)
Zitat von Gast am 14. Oktober 2022, 12:53 Uhr So alt können Hunde werdenHunde werden immer älter, manche überschreiten sogar ihr 20. Lebensjahr. Die Senioren haben dann andere Ansprüche – beim Futter, der Vorsorge und der Bewegung.
Wenn Hunde alt werden, geht es ihnen nicht besser als uns Menschen. Die Zipperlein nehmen zu, das Gehör lässt ebenso wie die Sehkraft nach, die Bewegungen werden immer steifer. Auch ansonsten verändert sich der Körper, die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten steigt. Die Besitzer sollten daher ihr Tier genau beobachten.
Ab wann ist ein Hund überhaupt alt?
Oft wird dabei die Formel zitiert: Hundealter mal sieben ergibt das Menschenalter. Sie taugt zur Beantwortung dieser Frage aber nicht. Denn wann ein Hund zum Senior wird, hängt von der Größe des Tieres ab. Eine Deutsche Dogge ist mit sieben Jahren schon fast Methusalem, für einen Westhighland- oder Jack-Russell-Terrier ist es dagegen das beste Alter. Schließlich können die kleinen Vierbeiner ohne weiteres 16 bis 17 Jahre alt werden.
Die durchschnittliche Lebenserwartung von Hunden:
Rasse Durchschnittliche Lebenserwartung Deutsche Dogge 7 bis 8 Jahre Golden Retriever 10 bis 12 Jahre Deutscher Schäferhund 10 bis 12 Jahre Dalmatiner 11 bis 13 Jahre Mops 13 bis 15 Jahre Dackel 12 bis 16 Jahre Jack-Russell-Terrier 14 bis 17 Jahre Chihuahua 10 bis 18 Jahre In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Lebenserwartung von Hunden enorm verlängert. Es gibt sogar Hunde, die schon ihren 20. Geburtstag gefeiert haben. Die Tiere werden heute oft besser versorgt als früher, zudem hat die Veterinärmedizin Fortschritte gemacht. Das führt dazu, dass die Tierärzte heute Krankheiten behandeln, die früher selten auftraten – weil kaum ein Tier so alt wurde.
Typische Krankheiten älterer Hunde
Zu den typischen Krankheiten alter Hunde gehören Arthrose, Kreislaufprobleme und Tumore. Auch Demenz tritt bei den Vierbeinern immer häufiger auf. Es kommt dabei zu einer Desorientierung, die Tiere werden vergesslich, unsauber und sind plötzlich nachtaktiv. Tierhalter können dann versuchen, diese Krankheit mit Medikamenten zu beeinflussen.
Wenn ein Tier in die Jahre kommt, ist das ein schleichender Prozess. Irgendwann merkt der Besitzer, dass der Hund nicht mehr so viel spielt, nicht mehr so ausgiebig Gassi gehen möchte, mehr Pausen braucht und viel schläft. Am besten stellen Besitzer den Hund dann einmal im Jahr beim Tierarzt zur allgemeinen Untersuchung vor. Der bewertet den Allgemeinzustand des Tieres, tastet Lymphknoten und den Bauch ab, hört Herz und Lunge ab, untersucht Augen, Ohren, Nase und Zähne.
Zudem kann er Blut abnehmen und es untersuchen lassen. Ein regelmäßiger Gesundheitscheck kann helfen, Herzkreislauferkrankungen, Gelenk- oder Bandscheibenprobleme sowie Tumorerkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Trübe Augen müssen nichts Schlechtes bedeuten
Beim Thema Augen kommt es oft zu Missverständnissen bei den Hundebesitzern. Denn die Augen von älteren Hunden werden oft trüb, das muss aber noch lange nichts Schlechtes bedeuten. Das Linsengewebe wird dichter und wirkt daher aus einem bestimmten Blickwinkel trübe. Die Hunde können aber trotzdem gut sehen. Auch ein Blick auf die Krallen ist wichtig. Denn wenn die Tiere altersbedingt weniger laufen, können die Krallen zu lang werden und einwachsen, was für die Tiere schmerzhaft ist.
Ein weiteres häufiges Problem im Alter ist das Übergewicht. Dies kann oft durch eine Ernährungsumstellung in Verbindung mit einer maßvollen und regelmäßigen Bewegung behoben werden. Empfehlenswert ist spezielles, kalorienreduziertes Seniorenfutter.
Außerdem muss für ausreichend Bewegung gesorgt werden, das gilt ebenfalls für kleine Hunde. Auch wenn es bei ihnen nur noch langsam voran geht – sie sollten selbst laufen und nicht getragen werden. Denn Bewegung fördert die Sauerstoffversorgung des Organismus, trägt zum Stressabbau bei, hält Gelenke und Muskulatur fit.
Geeigneter Sport für Hundesenioren
Allerdings muss die Bewegung der körperlichen Verfassung des Hundes angepasst werden. Kurze Sprints und Stopps etwa bei Ballspielen sind für vierbeinige Senioren, die häufig unter Gelenkproblemen leiden, denkbar ungeeignet. Viel besser sind regelmäßige Spaziergänge, bei denen der Hund das Tempo selbst bestimmen kann. Um die Sache spannender zu machen, eignen sich Suchspiele. Diese helfen zudem, das Tier geistig fit zu halten.
Es gibt zudem mittlerweile viele Angebote für ältere Hunde. Dazu gehört Hoopers, eine seniorengerechte Form des beliebten Agility. Der Hund springt dabei nicht über Hindernisse, sondern durchläuft einen ebenerdigen Parcours. Auch Rallye Obedience eignet sich gut, hier müssen Hund und Mensch in einem abwechslungsreichen Parcours kleine Übungen absolvieren.
Schwimmen tut dem Senior ebenfalls gut. Zudem werden in der Physiotherapie Massagen und Unterwasserlaufbänder angeboten. Diese helfen, die Muskulatur länger zu halten oder wieder aufzubauen.
Wenn einem Tier etwas wehtut, sollte es auf jeden Fall behandelt werden. Kein alter Hund muss Schmerzen haben. Entzündungshemmende Medikamente etwa gegen Arthrose lindern auch Schmerzen.Ansonsten droht ein Teufelskreis: Das Tier bewegt sich wegen der Schmerzen immer weniger, dadurch leidet das Gelenk immer mehr. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit von Übergewicht – was letztlich Gift für die Gelenke ist.
Hunde werden immer älter, manche überschreiten sogar ihr 20. Lebensjahr. Die Senioren haben dann andere Ansprüche – beim Futter, der Vorsorge und der Bewegung.
Wenn Hunde alt werden, geht es ihnen nicht besser als uns Menschen. Die Zipperlein nehmen zu, das Gehör lässt ebenso wie die Sehkraft nach, die Bewegungen werden immer steifer. Auch ansonsten verändert sich der Körper, die Wahrscheinlichkeit von Krankheiten steigt. Die Besitzer sollten daher ihr Tier genau beobachten.
Ab wann ist ein Hund überhaupt alt?
Oft wird dabei die Formel zitiert: Hundealter mal sieben ergibt das Menschenalter. Sie taugt zur Beantwortung dieser Frage aber nicht. Denn wann ein Hund zum Senior wird, hängt von der Größe des Tieres ab. Eine Deutsche Dogge ist mit sieben Jahren schon fast Methusalem, für einen Westhighland- oder Jack-Russell-Terrier ist es dagegen das beste Alter. Schließlich können die kleinen Vierbeiner ohne weiteres 16 bis 17 Jahre alt werden.
Die durchschnittliche Lebenserwartung von Hunden:
Rasse | Durchschnittliche Lebenserwartung |
---|---|
Deutsche Dogge | 7 bis 8 Jahre |
Golden Retriever | 10 bis 12 Jahre |
Deutscher Schäferhund | 10 bis 12 Jahre |
Dalmatiner | 11 bis 13 Jahre |
Mops | 13 bis 15 Jahre |
Dackel | 12 bis 16 Jahre |
Jack-Russell-Terrier | 14 bis 17 Jahre |
Chihuahua | 10 bis 18 Jahre |
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Lebenserwartung von Hunden enorm verlängert. Es gibt sogar Hunde, die schon ihren 20. Geburtstag gefeiert haben. Die Tiere werden heute oft besser versorgt als früher, zudem hat die Veterinärmedizin Fortschritte gemacht. Das führt dazu, dass die Tierärzte heute Krankheiten behandeln, die früher selten auftraten – weil kaum ein Tier so alt wurde.
Typische Krankheiten älterer Hunde
Zu den typischen Krankheiten alter Hunde gehören Arthrose, Kreislaufprobleme und Tumore. Auch Demenz tritt bei den Vierbeinern immer häufiger auf. Es kommt dabei zu einer Desorientierung, die Tiere werden vergesslich, unsauber und sind plötzlich nachtaktiv. Tierhalter können dann versuchen, diese Krankheit mit Medikamenten zu beeinflussen.
Wenn ein Tier in die Jahre kommt, ist das ein schleichender Prozess. Irgendwann merkt der Besitzer, dass der Hund nicht mehr so viel spielt, nicht mehr so ausgiebig Gassi gehen möchte, mehr Pausen braucht und viel schläft. Am besten stellen Besitzer den Hund dann einmal im Jahr beim Tierarzt zur allgemeinen Untersuchung vor. Der bewertet den Allgemeinzustand des Tieres, tastet Lymphknoten und den Bauch ab, hört Herz und Lunge ab, untersucht Augen, Ohren, Nase und Zähne.
Zudem kann er Blut abnehmen und es untersuchen lassen. Ein regelmäßiger Gesundheitscheck kann helfen, Herzkreislauferkrankungen, Gelenk- oder Bandscheibenprobleme sowie Tumorerkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Trübe Augen müssen nichts Schlechtes bedeuten
Beim Thema Augen kommt es oft zu Missverständnissen bei den Hundebesitzern. Denn die Augen von älteren Hunden werden oft trüb, das muss aber noch lange nichts Schlechtes bedeuten. Das Linsengewebe wird dichter und wirkt daher aus einem bestimmten Blickwinkel trübe. Die Hunde können aber trotzdem gut sehen. Auch ein Blick auf die Krallen ist wichtig. Denn wenn die Tiere altersbedingt weniger laufen, können die Krallen zu lang werden und einwachsen, was für die Tiere schmerzhaft ist.
Ein weiteres häufiges Problem im Alter ist das Übergewicht. Dies kann oft durch eine Ernährungsumstellung in Verbindung mit einer maßvollen und regelmäßigen Bewegung behoben werden. Empfehlenswert ist spezielles, kalorienreduziertes Seniorenfutter.
Außerdem muss für ausreichend Bewegung gesorgt werden, das gilt ebenfalls für kleine Hunde. Auch wenn es bei ihnen nur noch langsam voran geht – sie sollten selbst laufen und nicht getragen werden. Denn Bewegung fördert die Sauerstoffversorgung des Organismus, trägt zum Stressabbau bei, hält Gelenke und Muskulatur fit.
Geeigneter Sport für Hundesenioren
Allerdings muss die Bewegung der körperlichen Verfassung des Hundes angepasst werden. Kurze Sprints und Stopps etwa bei Ballspielen sind für vierbeinige Senioren, die häufig unter Gelenkproblemen leiden, denkbar ungeeignet. Viel besser sind regelmäßige Spaziergänge, bei denen der Hund das Tempo selbst bestimmen kann. Um die Sache spannender zu machen, eignen sich Suchspiele. Diese helfen zudem, das Tier geistig fit zu halten.
Es gibt zudem mittlerweile viele Angebote für ältere Hunde. Dazu gehört Hoopers, eine seniorengerechte Form des beliebten Agility. Der Hund springt dabei nicht über Hindernisse, sondern durchläuft einen ebenerdigen Parcours. Auch Rallye Obedience eignet sich gut, hier müssen Hund und Mensch in einem abwechslungsreichen Parcours kleine Übungen absolvieren.
Schwimmen tut dem Senior ebenfalls gut. Zudem werden in der Physiotherapie Massagen und Unterwasserlaufbänder angeboten. Diese helfen, die Muskulatur länger zu halten oder wieder aufzubauen.
Zitat von Gast am 17. Oktober 2022, 10:07 Uhr Mit diesen Tipps laufen Hunde entspannt an der LeineFür diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Nicht jeder Hund ist begeistert, wenn er an der Leine laufen soll. Ständiges Ziehen und Zerren können Halter aber relativ einfach vermeiden.
In der Stadt, im Park oder im Gedränge: In vielen Situationen müssen Hunde an die Leine. Damit das Tier schon ab dem Welpenalter brav mitläuft, sollten Halter ein paar Dinge beachten.
1. Leine positiv verknüpfen
Hunde, die nicht gerne an der Leine laufen, verbinden mit dem Halsband und der Leine häufig etwas Negatives, nach dem Motto: "Jetzt ist der Spaß vorbei." Das können Sie schon im Welpenalter verhindern, indem Sie Ihren Hund positive Erfahrungen machen lassen. Leinen Sie ihn also am besten beim Füttern, Spielen oder Streicheln an, dann merkt er sich, dass etwas Spannendes und Gutes passiert.
2. Am Anfang Ablenkungen vermeiden Üben Sie das lockere Gehen an der Leine am besten zunächst an einem Ort, an dem es nicht so viele Ablenkungen für den Hund gibt. Schließlich soll er sich auf Sie und das Training konzentrieren. Dafür eignen sich das Wohnzimmer oder der eigene Garten gut. Starten Sie, indem Sie Ihren Hund ansprechen und kurz mit ihm an der Leine losgehen. Läuft er entspannt, belohnen Sie ihn sofort mit einem Lob oder einem Leckerli. Wichtig ist hierbei, dass er Ihnen Aufmerksamkeit bei der Ansprache schenkt.
3. In Gehrichtung schauen
Hunde folgen den Augen und der Körpersprache des Menschen. Wenn Sie beim Laufen immer wieder Ihren Kopf zu Ihrem Hund wenden, bremsen Sie ihn ab. Zeigen Kopf und Körper jedoch in die Laufrichtung, registriert der Vierbeiner das und schlägt den gleichen Kurs ein.
4. Richtungswechsel einsetzen
Läuft der Hund voraus und zieht an der Leine, bleiben Sie stehen und sprechen ihn an. Reagiert er nicht, drehen Sie sich um und gehen langsam, aber nicht ruckartig, in die andere Richtung. Zieht er wieder an der Leine, wiederholen Sie das Ganze. Üben Sie so einen Richtungswechsel am Anfang ruhig öfter, dann klappt es bald mit der Leinenführigkeit.
5. Nicht wegzerren
Das Tier hat einen Duft in der Nase und bleibt plötzlich stehen? Bitte nicht an der Leine zerren, denn sonst verbindet der Hund etwas Negatives mit ihr. Besser ist es, stehenzubleiben, das Tier anzusprechen und es wieder in die gewünschte Richtung zu locken.
6. Richtig belohnen
Läuft der Hund konzentriert an der Leine, ist gegen ein kleines Leckerli zwischendurch nichts einzuwenden. Sie sollten dem Hund aber keine Belohnung vor die Nase halten, damit er neben ihnen herläuft. Denn dann konzentriert er sich nicht auf Sie, sondern nur auf den lockenden Happen.
Sollten Hunde nur an der Leine in den Wald?
Ob Hunde nur angeleint im Wald laufen dürfen, kommt zunächst darauf an, ob in der jeweiligen Kommune Leinenpflicht für Hunde gilt und natürlich auf den jeweiligen Hund und den Einfluss des Besitzers auf das Tier. Ist es erlaubt, kann ein Hund von der Leine, wenn er auf Ruf und Pfiff von Herrchen oder Frauchen hört.
Zu empfehlen ist das Tragen der Leine aber immer in der Brunftzeit im April und Mai sowie in den späten Wintermonaten im Januar und Februar. Da sind die Energiereserven vom Wild aufgebraucht. Müssten die Tiere dann noch vor Hunden fliehen, könnten sie an Erschöpfung sterben.
Wann dürfen Hunde ohne Leine laufen?
Vielen Hundehaltern ist es wichtig, dass ihr Vierbeiner auch mal ohne Leine laufen darf. Das ist in den meisten Bundesländern grundsätzlich möglich, dort gibt es keinen generellen Leinenzwang. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für öffentliche Gebäude, Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und Parks.
- Sieben Belllaute: Hunden unnötiges Bellen abgewöhnen: So geht's
- Nierenversagen droht: Deshalb können Pfützen für Hunde gefährlich sein
- Spiel, Spaß und Belohnung: Sinnvolles Spielzeug für Hunde
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Nicht jeder Hund ist begeistert, wenn er an der Leine laufen soll. Ständiges Ziehen und Zerren können Halter aber relativ einfach vermeiden.
In der Stadt, im Park oder im Gedränge: In vielen Situationen müssen Hunde an die Leine. Damit das Tier schon ab dem Welpenalter brav mitläuft, sollten Halter ein paar Dinge beachten.
1. Leine positiv verknüpfen
Hunde, die nicht gerne an der Leine laufen, verbinden mit dem Halsband und der Leine häufig etwas Negatives, nach dem Motto: "Jetzt ist der Spaß vorbei." Das können Sie schon im Welpenalter verhindern, indem Sie Ihren Hund positive Erfahrungen machen lassen. Leinen Sie ihn also am besten beim Füttern, Spielen oder Streicheln an, dann merkt er sich, dass etwas Spannendes und Gutes passiert.
Üben Sie das lockere Gehen an der Leine am besten zunächst an einem Ort, an dem es nicht so viele Ablenkungen für den Hund gibt. Schließlich soll er sich auf Sie und das Training konzentrieren. Dafür eignen sich das Wohnzimmer oder der eigene Garten gut. Starten Sie, indem Sie Ihren Hund ansprechen und kurz mit ihm an der Leine losgehen. Läuft er entspannt, belohnen Sie ihn sofort mit einem Lob oder einem Leckerli. Wichtig ist hierbei, dass er Ihnen Aufmerksamkeit bei der Ansprache schenkt.
3. In Gehrichtung schauen
Hunde folgen den Augen und der Körpersprache des Menschen. Wenn Sie beim Laufen immer wieder Ihren Kopf zu Ihrem Hund wenden, bremsen Sie ihn ab. Zeigen Kopf und Körper jedoch in die Laufrichtung, registriert der Vierbeiner das und schlägt den gleichen Kurs ein.
4. Richtungswechsel einsetzen
Läuft der Hund voraus und zieht an der Leine, bleiben Sie stehen und sprechen ihn an. Reagiert er nicht, drehen Sie sich um und gehen langsam, aber nicht ruckartig, in die andere Richtung. Zieht er wieder an der Leine, wiederholen Sie das Ganze. Üben Sie so einen Richtungswechsel am Anfang ruhig öfter, dann klappt es bald mit der Leinenführigkeit.
5. Nicht wegzerren
Das Tier hat einen Duft in der Nase und bleibt plötzlich stehen? Bitte nicht an der Leine zerren, denn sonst verbindet der Hund etwas Negatives mit ihr. Besser ist es, stehenzubleiben, das Tier anzusprechen und es wieder in die gewünschte Richtung zu locken.
6. Richtig belohnen
Läuft der Hund konzentriert an der Leine, ist gegen ein kleines Leckerli zwischendurch nichts einzuwenden. Sie sollten dem Hund aber keine Belohnung vor die Nase halten, damit er neben ihnen herläuft. Denn dann konzentriert er sich nicht auf Sie, sondern nur auf den lockenden Happen.
Sollten Hunde nur an der Leine in den Wald?
Ob Hunde nur angeleint im Wald laufen dürfen, kommt zunächst darauf an, ob in der jeweiligen Kommune Leinenpflicht für Hunde gilt und natürlich auf den jeweiligen Hund und den Einfluss des Besitzers auf das Tier. Ist es erlaubt, kann ein Hund von der Leine, wenn er auf Ruf und Pfiff von Herrchen oder Frauchen hört.
Zu empfehlen ist das Tragen der Leine aber immer in der Brunftzeit im April und Mai sowie in den späten Wintermonaten im Januar und Februar. Da sind die Energiereserven vom Wild aufgebraucht. Müssten die Tiere dann noch vor Hunden fliehen, könnten sie an Erschöpfung sterben.
Wann dürfen Hunde ohne Leine laufen?
- Sieben Belllaute: Hunden unnötiges Bellen abgewöhnen: So geht's
- Nierenversagen droht: Deshalb können Pfützen für Hunde gefährlich sein
- Spiel, Spaß und Belohnung: Sinnvolles Spielzeug für Hunde