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Zitat von Gast am 12. September 2022, 08:15 UhrBürgergeld: Handwerksverband sieht Anreiz für Nicht-Arbeiten bei 502 Euro pro Monat
Statt Hartz IV soll ab Januar jeder Bedürftige 502 Euro Bürgergeld pro Monat bekommen. Der Handwerksverband befürchtet nun, dass sich mehr Menschen für das Nicht-Arbeiten entscheiden.
Der Handwerksverband sieht im Bürgergeld-Konzept der Bundesregierung falsche Anreize für Geringverdiener. "Es sorgt für Demotivation bei denjenigen, die mit einem geringen Gehalt regulär arbeiten. Am unteren Ende verschwimmen immer mehr die Grenzen zwischen regulärer Arbeit und dem Bürgergeld", sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, der "Rheinischen Post".
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Viele fragten sich, warum sie morgens um 7 Uhr schon arbeiten sollten, wenn Bürgergeld-Bezieher fast das Gleiche bekämen. "Die Verbesserungen für die Bezieher beim Schonvermögen, der Wegfall von Sanktionen, die deutliche Anhebung des Regelsatzes, die komplette Übernahme der stark gestiegenen Heizkosten – all das wird dazu führen, dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten."Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung des Bürgergelds in der Hartz-IV-Nachfolge ab 1. Januar 2023 soll an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds soll nach Heils Plänen für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen. Damit soll der bisherige Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht werden.
Bürgergeld: Handwerksverband sieht Anreiz für Nicht-Arbeiten bei 502 Euro pro Monat
Statt Hartz IV soll ab Januar jeder Bedürftige 502 Euro Bürgergeld pro Monat bekommen. Der Handwerksverband befürchtet nun, dass sich mehr Menschen für das Nicht-Arbeiten entscheiden.
Der Handwerksverband sieht im Bürgergeld-Konzept der Bundesregierung falsche Anreize für Geringverdiener. "Es sorgt für Demotivation bei denjenigen, die mit einem geringen Gehalt regulär arbeiten. Am unteren Ende verschwimmen immer mehr die Grenzen zwischen regulärer Arbeit und dem Bürgergeld", sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, der "Rheinischen Post".
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Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung des Bürgergelds in der Hartz-IV-Nachfolge ab 1. Januar 2023 soll an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds soll nach Heils Plänen für alleinstehende Erwachsene monatlich 502 Euro betragen. Damit soll der bisherige Hartz-IV-Satz ab dem 1. Januar 2023 um mehr als 50 Euro erhöht werden.
Zitat von Gast am 17. Oktober 2022, 08:59 UhrGutachten vom Bundesrechnungshof: Geplantes Bürgergeld könnte zu massivem Missbrauch führen
Die „Bild“-Zeitung berichtet über scharfe Kritik zum Bürgergeld vonseiten des Bundesrechnungshofes. Die neue Regelung gehe vor allem zu Lasten des Steuerzahlers.
Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die hohen Vermögensfreigrenzen im geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler.
Die Prüfer warnten unter anderem vor massiven Fehlanreizen, die zu Missbrauch führen könnten, berichtete die Zeitung „Bild“ am Montag unter Berufung auf ein Gutachten des Rechnungshofes.
Die Regelung führe dazu, „dass der Bundeshaushalt für zwei Jahre mit dem Leistungsbezug von Personen belastet wird, bei denen grundsätzlich von einer ausreichenden Eigenleistungsfähigkeit ausgegangen werden kann.“Der Rechnungshof kritisiere zudem, dass der Gesetzesentwurf von Antragsstellern keine Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte einfordert. „Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten.“
Außerdem werden hohe Extrakosten bemängelt. Danach beziffern die Rechnungsprüfer die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler allein im kommenden Jahr auf fünf Milliarden Euro. (Reuters)
Gutachten vom Bundesrechnungshof: Geplantes Bürgergeld könnte zu massivem Missbrauch führen
Die „Bild“-Zeitung berichtet über scharfe Kritik zum Bürgergeld vonseiten des Bundesrechnungshofes. Die neue Regelung gehe vor allem zu Lasten des Steuerzahlers.
Der Bundesrechnungshof kritisiert einem Medienbericht zufolge die hohen Vermögensfreigrenzen im geplanten Bürgergeld und die zusätzlichen Kosten für die Steuerzahler.
Die Prüfer warnten unter anderem vor massiven Fehlanreizen, die zu Missbrauch führen könnten, berichtete die Zeitung „Bild“ am Montag unter Berufung auf ein Gutachten des Rechnungshofes.
Der Rechnungshof kritisiere zudem, dass der Gesetzesentwurf von Antragsstellern keine Auflistung der vorhandenen Vermögenswerte einfordert. „Mit dem Verzicht auf jegliche Angaben eröffnet die geplante Änderung Mitnahme- und Missbrauchsmöglichkeiten.“
Außerdem werden hohe Extrakosten bemängelt. Danach beziffern die Rechnungsprüfer die zusätzlichen Lasten für die Steuerzahler allein im kommenden Jahr auf fünf Milliarden Euro. (Reuters)
Zitat von Gast am 29. August 2023, 10:58 UhrSozialleistungen: Zwölf Prozent mehr: Bürgergeld steigt stark an
Der Regelsatz des Bürgergelds wird deutlich angehoben. Die Erhöhung kostet laut Bundesarbeitsminister Heil mehr als vier Milliarden Euro.
Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das gab Sozialminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin bekannt.
Er sprach von einem erheblichen Schritt. Insgesamt handele es sich um eine Erhöhung von gut zwölf Prozent, sagte der SPD-Politiker. „Gerade in der Krise und in Krisenzeiten und Umbrüchen muss man sich auf den Sozialstaat verlassen können.“ Die Erhöhung wird nach Heils Angaben im Bundeshaushalt mit 4,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen.Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.
Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung das Arbeitslosengeld II in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen.
Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Sozialverband lobt Anhebung
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte die Regelsatzanpassung „ein gutes Signal“, wie die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Sie wies darauf hin, dass die Erhöhung auch Hunderttausenden weiteren Menschen helfe. Denn auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen entsprechend.
Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld wiederholt als nicht ausreichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.
Das Bürgergeld war nach monatelangen Verhandlungen in der Ampel-Koalition eingeführt worden. Seit Anfang des Jahres gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit: Während dieser Karenzzeit werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt wird, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter und mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.
Im Juli lag die Inflationsrate in Deutschland bei 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, im Juni bei 6,4 Prozent. SoVD-Chefin Engelmeier sagte, angesichts der Entwicklung dürfe die Politik auch Menschen mit einem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau nicht aus dem Blick verlieren. Sie litten „extrem“ unter der Preisexplosion.
Im bisherigen Hartz-IV-System war die Grundsicherung in vielen Jahren nur um magere Beträge gestiegen. So gab es 2022 eine Erhöhung um 3 auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene. Als „kümmerlich“ kritisierte dies damals etwa das Deutsche Kinderhilfswerk. 2021 hatte das Plus 14 Euro und in den Jahren davor zwei Mal 8 Euro betragen.
Sozialleistungen: Zwölf Prozent mehr: Bürgergeld steigt stark an
Der Regelsatz des Bürgergelds wird deutlich angehoben. Die Erhöhung kostet laut Bundesarbeitsminister Heil mehr als vier Milliarden Euro.
Die mehr als fünf Millionen Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld sollen im kommenden Jahr spürbar höhere Leistungen erhalten. So sollen Alleinstehende von Anfang 2024 an 563 Euro statt wie heute 502 Euro pro Monat bekommen. Das gab Sozialminister Hubertus Heil (SPD) am Dienstag in Berlin bekannt.
Für Jugendliche vom 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre sollen künftig 471 statt 420 Euro fließen. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro gezahlt. Für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen 357 statt 318 Euro fließen.
Derzeit beziehen 5,5 Millionen Bedürftige Bürgergeld, darunter 1,68 Millionen Arbeitslose. Im Januar hatte das Bürgergeld als zentrale Sozialreform der Ampel-Regierung das Arbeitslosengeld II in seiner früheren Form abgelöst. Die Regelsätze waren bereits zu Jahresbeginn um rund 50 Euro gestiegen.
Durch die Reform wird die Höhe der Leistungen schneller als früher an die Preisentwicklung angepasst. Zuvor war die Inflation nur sehr zeitverzögert berücksichtigt worden. Nun wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.
Sozialverband lobt Anhebung
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte die Regelsatzanpassung „ein gutes Signal“, wie die Verbandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Deutschen Presse-Agentur in Berlin sagte. Sie wies darauf hin, dass die Erhöhung auch Hunderttausenden weiteren Menschen helfe. Denn auch die Sätze bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steigen entsprechend.
Der Paritätische Gesamtverband hatte das Bürgergeld wiederholt als nicht ausreichend kritisiert. Auch 2023 decke der Satz bei Bürgergeld, Altersgrundsicherung und bei Erwerbsminderung den Mindestbedarf nicht, heißt es im Armutsbericht des Verbandes. Dafür müsste er bei 725 Euro liegen, wie der Verband unter Berufung auf eigene Berechnungen sagt.
Das Bürgergeld war nach monatelangen Verhandlungen in der Ampel-Koalition eingeführt worden. Seit Anfang des Jahres gilt eine zwölfmonatige Karenzzeit: Während dieser Karenzzeit werden die bisherigen Kosten der Wohnung übernommen und das Vermögen wird nur berücksichtigt wird, wenn es bestimmte Schwellen übersteigt. Auch Freibeträge für Erwerbstätige wurden inzwischen verbessert. Kernziele der Bürgergeld-Reform sind die Stärkung der individuellen Betreuung von Betroffenen im Jobcenter und mehr Weiterbildung und Qualifizierung für Jobs.
Im Juli lag die Inflationsrate in Deutschland bei 6,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, im Juni bei 6,4 Prozent. SoVD-Chefin Engelmeier sagte, angesichts der Entwicklung dürfe die Politik auch Menschen mit einem Einkommen knapp über dem Grundsicherungsniveau nicht aus dem Blick verlieren. Sie litten „extrem“ unter der Preisexplosion.
Im bisherigen Hartz-IV-System war die Grundsicherung in vielen Jahren nur um magere Beträge gestiegen. So gab es 2022 eine Erhöhung um 3 auf 449 Euro für alleinstehende Erwachsene. Als „kümmerlich“ kritisierte dies damals etwa das Deutsche Kinderhilfswerk. 2021 hatte das Plus 14 Euro und in den Jahren davor zwei Mal 8 Euro betragen.