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Grippeschutzimpfung - nicht für alle kostenlos
Zitat von Gast am 29. Oktober 2020, 15:04 UhrWie andere Impfungen auch, ist die Grippeschutzimpfung umstritten - in diesem Winter wird sie aber aufgrund der COVID-19 Pandemie ganz besonders empfohlen. Für wen ist die Grippeschutzimpfung kostenlos und welche Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kosten? Ein Überblick.
Auf der offiziellen Website der deutschen Krankenversicherungen heißt es: "Die Grippeimpfung soll die echte Grippe verhindern oder im Verlauf abmildern. Vor harmlosen Infekten wie Erkältungen [ ] schützt die Grippeimpfung nicht. Ärzte empfehlen in diesem Corona-Jahr dringend eine Grippeimpfung für alle."
Grippeimpfung muss jährlich aufgefrischt werden
Wer sich gegen die echte Grippe impfen lassen möchte, muss dies in jeder Grippesaison - also jeden Herbst, idealerweise in den Monaten September bis November - erneut tun. Als Kind einmal geimpft worden zu sein, schützt also nicht in diesem "Corona-Jahr", wie die Krankenkassen es nennen.
Patienten, die wissen, dass sie gegen einen oder mehrere der Inhaltsstoffe bereits allergisch reagiert haben, sollten sich natürlich nicht impfen lassen.
Es gibt hierzulande etwas mehr als 60 Krankenkassen, die die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle übernehmen, dazu gehören die drei größten Kassen Deutschlands: Techniker Krankenkasse (TK), Barmer und die DAK.
Empfehlung der ständigen Impfkommission
Die anderen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diejenigen, für die die Grippeschutzimpfung offiziell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird, bei privaten Krankenkassen gelten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge meist ähnliche Regelungen.
Diese sind: Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, Schwangere ab dem zweiten Trimester (eventuell auch ab dem ersten Trimester),
Personen mit Grundleiden wie chronischen Krankheiten, Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln,
Personen, die beruflich bedingt viel Publikumsverkehr ausgesetzt sind und Personen, die beruflich oder privat Menschen aus den Risikogruppen betreuen oder pflegen.
Die Kasse übernimmt die Kosten nicht - was tun?
Die Kosten für eine Grippeimpfung können variieren. Bei der Charité etwa belaufen sie sich auf 23 Euro - bietet eine Krankenkasse die Kostenübernahme für bestimmte Personen nicht von sich aus an, so kann es sich lohnen, dennoch um eine Kostenübernahme zu bitten.
Möglicherweise müssen Patienten bei einigen Kassen auch zunächst selbst die Kosten übernehmen und bekommen sie anschließend vollständig oder zumindest teilweise erstattet.
Wie andere Impfungen auch, ist die Grippeschutzimpfung umstritten - in diesem Winter wird sie aber aufgrund der COVID-19 Pandemie ganz besonders empfohlen. Für wen ist die Grippeschutzimpfung kostenlos und welche Krankenkassen übernehmen einen Anteil der Kosten? Ein Überblick.
Auf der offiziellen Website der deutschen Krankenversicherungen heißt es: "Die Grippeimpfung soll die echte Grippe verhindern oder im Verlauf abmildern. Vor harmlosen Infekten wie Erkältungen [ ] schützt die Grippeimpfung nicht. Ärzte empfehlen in diesem Corona-Jahr dringend eine Grippeimpfung für alle."
Grippeimpfung muss jährlich aufgefrischt werden
Wer sich gegen die echte Grippe impfen lassen möchte, muss dies in jeder Grippesaison - also jeden Herbst, idealerweise in den Monaten September bis November - erneut tun. Als Kind einmal geimpft worden zu sein, schützt also nicht in diesem "Corona-Jahr", wie die Krankenkassen es nennen.
Patienten, die wissen, dass sie gegen einen oder mehrere der Inhaltsstoffe bereits allergisch reagiert haben, sollten sich natürlich nicht impfen lassen.
Es gibt hierzulande etwas mehr als 60 Krankenkassen, die die Kosten der Grippeschutzimpfung für alle übernehmen, dazu gehören die drei größten Kassen Deutschlands: Techniker Krankenkasse (TK), Barmer und die DAK.
Empfehlung der ständigen Impfkommission
Die anderen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für diejenigen, für die die Grippeschutzimpfung offiziell von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird, bei privaten Krankenkassen gelten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zufolge meist ähnliche Regelungen.
Diese sind: Personen ab einem Alter von 60 Jahren sowie Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, Schwangere ab dem zweiten Trimester (eventuell auch ab dem ersten Trimester),
Personen mit Grundleiden wie chronischen Krankheiten, Personen mit regelmäßigem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln,
Personen, die beruflich bedingt viel Publikumsverkehr ausgesetzt sind und Personen, die beruflich oder privat Menschen aus den Risikogruppen betreuen oder pflegen.
Die Kasse übernimmt die Kosten nicht - was tun?
Die Kosten für eine Grippeimpfung können variieren. Bei der Charité etwa belaufen sie sich auf 23 Euro - bietet eine Krankenkasse die Kostenübernahme für bestimmte Personen nicht von sich aus an, so kann es sich lohnen, dennoch um eine Kostenübernahme zu bitten.
Möglicherweise müssen Patienten bei einigen Kassen auch zunächst selbst die Kosten übernehmen und bekommen sie anschließend vollständig oder zumindest teilweise erstattet.