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Energiepolitik
Zitat von Gast am 1. August 2023, 10:18 UhrRechnet sich erst nach 640 Jahren: Energiesanierung teils absurd
Im Streben nach mehr Energieeffizienz sind Immobilieneigentümer zunehmend mit einem Dilemma konfrontiert. Die für Sanierungen zuständigen Energieberater legen den Fokus auf das mögliche Energiesparpotenzial und schlagen Maßnahmenpakete zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Dabei werden zwar Fördermittel in Aussicht gestellt, jedoch bleibt die langfristige Rentabilität ein zentrales Problem.
Ein Fallbeispiel des ARD-Magazins Plusminus verdeutlicht die Schwierigkeiten, denen Hausbesitzer begegnen können: Der Eigentümer eines Hauses ließ sich einen Sanierungsfahrplan erstellen, der insgesamt fünf Maßnahmenpakete zur Steigerung der Energieeffizienz vorschlägt. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich nach Abzug der ausgewiesenen Fördermittel auf über 180.000 Euro. Rechnen würde sich die vorgeschlagene energetische Sanierungsmaßnahme erst nach 265 Jahren – für den Hausbesitzer schlichtweg inakzeptabel.
Wirtschaftlichkeit scheint keine Rolle zu spielen
Co2online, ein gemeinnütziges Unternehmen mit Sitz in Berlin, hat viele ähnliche Fälle ermittelt. Die von ihnen überprüften Sanierungsfahrpläne zeigten, dass sich manche Maßnahmen erst nach absurd langen Zeiträumen amortisieren würden. Nach den empfohlenen Umbauten an Fenstern, Dach oder Fassade würde die Rentabilität erst nach mehreren Hundert Jahren erreicht. Spitzenreiter war ein Vorschlag zur Dämmung, der erst nach 640 Jahren seine Kosten wieder einspielen würde.
Sanierungsfahrpläne verfügen über keine Wirtschaftlichkeitsberechnung und geben absolut keinen Hinweis darauf, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich lohnt. Derzeit sind Energieberater gegenüber dem Immobilieneigentümer auch nicht verpflichtet, bei der Energieberatung über die finanzielle Rentabilität der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zu informieren.
Die Entscheidung zwischen Wertverlust und unrentablen Investitionen
Immobilieneigentümer stehen vor einem Dilemma: Entweder investieren sie hohe Summen in Sanierungsmaßnahmen, die sich möglicherweise erst nach Generationen rentieren, oder sie akzeptieren einen erheblichen Wertverlust ihrer Immobilie. Die aktuelle Regelung, nach der Energieberater nicht dazu verpflichtet sind, über die langfristige Rentabilität aufzuklären, trägt zu dieser problematischen Situation bei. Es bedarf dringend einer Überarbeitung der Förderprogramme und Sanierungsfahrpläne, um die finanzielle Attraktivität für Immobilieneigentümer zu erhöhen. Dabei sollte nicht nur das Energiesparpotenzial, sondern auch die wirtschaftliche Rentabilität in den Fokus rücken. Eine transparente Aufklärung über die Amortisationsdauer der Maßnahmen ist von großer Bedeutung, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Rechnet sich erst nach 640 Jahren: Energiesanierung teils absurd
Im Streben nach mehr Energieeffizienz sind Immobilieneigentümer zunehmend mit einem Dilemma konfrontiert. Die für Sanierungen zuständigen Energieberater legen den Fokus auf das mögliche Energiesparpotenzial und schlagen Maßnahmenpakete zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Dabei werden zwar Fördermittel in Aussicht gestellt, jedoch bleibt die langfristige Rentabilität ein zentrales Problem.
Ein Fallbeispiel des ARD-Magazins Plusminus verdeutlicht die Schwierigkeiten, denen Hausbesitzer begegnen können: Der Eigentümer eines Hauses ließ sich einen Sanierungsfahrplan erstellen, der insgesamt fünf Maßnahmenpakete zur Steigerung der Energieeffizienz vorschlägt. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen beliefen sich nach Abzug der ausgewiesenen Fördermittel auf über 180.000 Euro. Rechnen würde sich die vorgeschlagene energetische Sanierungsmaßnahme erst nach 265 Jahren – für den Hausbesitzer schlichtweg inakzeptabel.
Wirtschaftlichkeit scheint keine Rolle zu spielen
Co2online, ein gemeinnütziges Unternehmen mit Sitz in Berlin, hat viele ähnliche Fälle ermittelt. Die von ihnen überprüften Sanierungsfahrpläne zeigten, dass sich manche Maßnahmen erst nach absurd langen Zeiträumen amortisieren würden. Nach den empfohlenen Umbauten an Fenstern, Dach oder Fassade würde die Rentabilität erst nach mehreren Hundert Jahren erreicht. Spitzenreiter war ein Vorschlag zur Dämmung, der erst nach 640 Jahren seine Kosten wieder einspielen würde.
Sanierungsfahrpläne verfügen über keine Wirtschaftlichkeitsberechnung und geben absolut keinen Hinweis darauf, ob sich eine Sanierung wirtschaftlich lohnt. Derzeit sind Energieberater gegenüber dem Immobilieneigentümer auch nicht verpflichtet, bei der Energieberatung über die finanzielle Rentabilität der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zu informieren.
Die Entscheidung zwischen Wertverlust und unrentablen Investitionen
Immobilieneigentümer stehen vor einem Dilemma: Entweder investieren sie hohe Summen in Sanierungsmaßnahmen, die sich möglicherweise erst nach Generationen rentieren, oder sie akzeptieren einen erheblichen Wertverlust ihrer Immobilie. Die aktuelle Regelung, nach der Energieberater nicht dazu verpflichtet sind, über die langfristige Rentabilität aufzuklären, trägt zu dieser problematischen Situation bei. Es bedarf dringend einer Überarbeitung der Förderprogramme und Sanierungsfahrpläne, um die finanzielle Attraktivität für Immobilieneigentümer zu erhöhen. Dabei sollte nicht nur das Energiesparpotenzial, sondern auch die wirtschaftliche Rentabilität in den Fokus rücken. Eine transparente Aufklärung über die Amortisationsdauer der Maßnahmen ist von großer Bedeutung, um fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.
Zitat von Gast am 1. August 2023, 10:21 UhrExperte verrät: So lange hält eine Wärmepumpe tatsächlich
Mit dem angedachten Verbot von Gas- und Ölheizungen tritt die Wärmepumpe ins Rampenlicht. Sie soll in Deutschland dafür sorgen, dass wir möglichst unabhängig von fossilen Brennstoffen werden und klimafreundlicher heizen. Doch wie lange hält so eine Wärmepumpe eigentlich? Ein Experte verrät, worauf es besonders ankommt, damit ihr möglichst lange etwas von der teuren Anschaffung habt.
Lebensdauer von Wärmepumpen
Auch wenn es aktuell so aussehen könnte, als ob Wärmepumpen eine neue Erfindung sind, aber die alternativen Heizsysteme gibt es schon seit Jahrzehnten. Das Heizen mit Gas und Öl war einfach günstiger, deswegen haben sich Wärmepumpen bisher nicht so durchgesetzt, wie es zukünftig von der Politik gewünscht ist. Der Einbau einer Wärmepumpe kann je nach Gebäude bis über 40.000 Euro kosten. Da stellt sich die Frage, wie hoch denn die Lebensdauer ist.
Die Heizungs-Profis von SHK-Info haben dazu ein sehr aufschlussreiches Video veröffentlicht, wo sie erklären, worauf es bei einer Wärmepumpe und deren Lebensdauer wirklich ankommt. Nicht etwa auf die Betriebsstunden, sondern auf die Schaltungen des Verdichters, der auch als Kompressor bezeichnet wird. Dieser ist vergleichbar mit dem Motor in einem Auto und somit das Herzstück einer Wärmepumpe. Je mehr Starts der Verdichter durchführen muss, desto kürzer ist die Lebensdauer einer Wärmepumpe.
Die Starts des Verdichters sind geregelt und sollten im Optimalfall bei maximal drei Mal am Tag liegen. So wird die extreme Belastung der Wärmepumpe reduziert und die Lebensdauer verlängert. Im Normalfall hält eine gut eingestellte Wärmepumpe 15 bis 25 Jahre. Ist die Wärmepumpe nicht für die Heizleistung des Hauses oder der Wohnung ausgelegt, kann sie schon nach wenigen Jahren kaputt gehen, weil zu viele Schaltvorgänge stattfinden. Die Heizungs-Profis von SHK-Info haben aber auch schon Wärmepumpen gesehen, die fast 50 Jahre gehalten haben.
Wärmepumpe muss zur Heizleistung passen
Früher war es kein Problem, wenn eine etwas größere Gasheizung eingebaut wurde. Das hat die Lebensdauer zwar auch beeinträchtigt, doch es war verschmerzbar. Bei Wärmepumpen ist das aber ein Problem und deswegen ist auch eine Heizlastberechnung vorgesehen, damit die optimale Größe gefunden wird. Achtet also darauf, dass das alles richtig gemacht wird, sonst kann es teure Folgen haben.
Experte verrät: So lange hält eine Wärmepumpe tatsächlich
Mit dem angedachten Verbot von Gas- und Ölheizungen tritt die Wärmepumpe ins Rampenlicht. Sie soll in Deutschland dafür sorgen, dass wir möglichst unabhängig von fossilen Brennstoffen werden und klimafreundlicher heizen. Doch wie lange hält so eine Wärmepumpe eigentlich? Ein Experte verrät, worauf es besonders ankommt, damit ihr möglichst lange etwas von der teuren Anschaffung habt.
Lebensdauer von Wärmepumpen
Auch wenn es aktuell so aussehen könnte, als ob Wärmepumpen eine neue Erfindung sind, aber die alternativen Heizsysteme gibt es schon seit Jahrzehnten. Das Heizen mit Gas und Öl war einfach günstiger, deswegen haben sich Wärmepumpen bisher nicht so durchgesetzt, wie es zukünftig von der Politik gewünscht ist. Der Einbau einer Wärmepumpe kann je nach Gebäude bis über 40.000 Euro kosten. Da stellt sich die Frage, wie hoch denn die Lebensdauer ist.
Die Heizungs-Profis von SHK-Info haben dazu ein sehr aufschlussreiches Video veröffentlicht, wo sie erklären, worauf es bei einer Wärmepumpe und deren Lebensdauer wirklich ankommt. Nicht etwa auf die Betriebsstunden, sondern auf die Schaltungen des Verdichters, der auch als Kompressor bezeichnet wird. Dieser ist vergleichbar mit dem Motor in einem Auto und somit das Herzstück einer Wärmepumpe. Je mehr Starts der Verdichter durchführen muss, desto kürzer ist die Lebensdauer einer Wärmepumpe.
Die Starts des Verdichters sind geregelt und sollten im Optimalfall bei maximal drei Mal am Tag liegen. So wird die extreme Belastung der Wärmepumpe reduziert und die Lebensdauer verlängert. Im Normalfall hält eine gut eingestellte Wärmepumpe 15 bis 25 Jahre. Ist die Wärmepumpe nicht für die Heizleistung des Hauses oder der Wohnung ausgelegt, kann sie schon nach wenigen Jahren kaputt gehen, weil zu viele Schaltvorgänge stattfinden. Die Heizungs-Profis von SHK-Info haben aber auch schon Wärmepumpen gesehen, die fast 50 Jahre gehalten haben.
Wärmepumpe muss zur Heizleistung passen
Früher war es kein Problem, wenn eine etwas größere Gasheizung eingebaut wurde. Das hat die Lebensdauer zwar auch beeinträchtigt, doch es war verschmerzbar. Bei Wärmepumpen ist das aber ein Problem und deswegen ist auch eine Heizlastberechnung vorgesehen, damit die optimale Größe gefunden wird. Achtet also darauf, dass das alles richtig gemacht wird, sonst kann es teure Folgen haben.
Zitat von Gast am 23. August 2023, 05:51 UhrZerreißprobe für die Ampel: Neue Details zum geplanten Heizungsgesetz
Förderung ab 2024
Zerreißprobe für die Ampel: Neue Details zum geplanten Heizungsgesetz
Ein neues Förderprogramm soll den Austausch von Öl- und Gasheizungen ab 2024 unterstützen. Die KfW plant zinsvergünstigte Kredite für den Umstieg. Das sind die aktuellen Details.
Berlin – Die Einführung eines Förderprogramms zur Erneuerung der Heizsysteme ist für Anfang 2024 geplant. Dies geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion CDU/CSU im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Aktuell werde die Möglichkeit von Übergangsregelungen geprüft. Diese sollen einen nahtlosen Übergang von der aktuellen zur neuen Fördersituation gewährleisten. „Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft“, so das Ministerium.
Zudem plane die staatliche Förderbank KfW, ab dem 1. Januar 2024 zusätzliche, einkommensabhängige und zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten anzubieten. Diese sind in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.
Förderprogramm der Ampel: Das sind die Pläne
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, soll Anfang September im Bundestag verabschiedet werden. Vorab gab es innerhalb der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP intensive Diskussionen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland umweltfreundlicher zu gestalten. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, zunächst jedoch nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude ist eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorgesehen. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und in kleineren Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Schon jetzt unterstützt der Staat den Einbau neuer Heizsysteme wie Wärmepumpen finanziell. Es gibt Pläne für ein neues Förderprogramm der Ampel-Fraktionen. Diese sehen eine Basisförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für umweltfreundlichere Heizsysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Zusätzlich ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten geplant. Dieser soll für alle selbst nutzenden Wohnungseigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr gelten, wobei der jeweilige Haushalt berücksichtigt wird.
Laut Bundesregierung liegen etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen soll es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten geben. Dieser soll als Anreiz für eine möglichst schnelle Umrüstung dienen. Ab 2028 soll die Förderung alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbst nutzenden Wohnungseigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Der maximale Fördersatz soll bei 70 Prozent liegen.
Förderprogramm ist nicht für alle besser
Allerdings gibt es auch Kritik an den neuen Förderplänen, insbesondere weil die Fördersumme auf 30.000 Euro gedeckelt ist. Das heißt: Maximal 21.000 Euro können bezuschusst werden. Aktuell kosten Wärmepumpen in Deutschland im Schnitt zwischen 30.000 und 40.000 Euro.
Die Ampel versteckt ihr neues Förderprogramm hinter einer etwas kompliziert wirkenden Rechnung. Wer sich die Zeit nimmt, genauer hinzuschauen, erkennt aber eine Mogelpackung. Folgende Tabellen zeigen die Problematik genauer auf. In der ersten werden Beispiele genannt, bei denen Heizungen jetzt, vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft werden und verschiedene Fördersätze erhalten:
In der nächsten Tabelle dann die Kosten beim Einbau derselben Heizungen nach Inkrafttreten des GEG:
In Beispiel 2 entstehen mit dem neuen Förderprogramm am Ende mehr Kosten für den Eigentümer, obwohl der Fördersatz höher ist. Nur wenn die Kosten für den Einbau der Heizung am Ende unter den 30.000 Euro liegen, kann sich das neue Programm voll entfalten. Eigentümer werden also im Grunde so gelenkt, dass sie eine möglichst günstige Heizung einbauen.
Geschwindigkeitsbonus nur für Selbstnutzer
Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch für vermietende Eigentümer gelten soll, antwortet die Bundesregierung, dass selbst nutzende Eigentümer bei einem Austausch besonders belastet sind. Daher sollen sie im Fall von alten, ineffizienten Heizsystemen besonders unterstützt werden. „Bei der Wohnungswirtschaft wird davon ausgegangen, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden.“ Vermieter haben neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden sind die Kosten pro Partei aufgrund der Kostendegression deutlich niedriger.
Das Ministerium erwartet zudem deutliche Kostensenkungen für Wärmepumpen, wenn diese vermehrt verkauft werden. Mittelfristig sind Kostensenkungen von etwa 40 Prozent inklusive Installation zu erwarten, so das Ministerium unter Berufung auf die Branche.
Tatsächlich erwartet die Branche zunächst, dass die Preise für Wärmepumpen ab kommendem Jahr erst steigen und dann sinken werden. Das liegt an den aktuell verheerenden Umsatzeinbrüchen bei Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2023. Dies sei der Verunsicherung bei Kunden zu verdanken. Wenn diese wieder nachlässt, wird mit einer steigenden Nachfrage gerechnet – und damit steigenden Preisen.
Zerreißprobe für die Ampel: Neue Details zum geplanten Heizungsgesetz
Förderung ab 2024
Zerreißprobe für die Ampel: Neue Details zum geplanten Heizungsgesetz
Ein neues Förderprogramm soll den Austausch von Öl- und Gasheizungen ab 2024 unterstützen. Die KfW plant zinsvergünstigte Kredite für den Umstieg. Das sind die aktuellen Details.
Berlin – Die Einführung eines Förderprogramms zur Erneuerung der Heizsysteme ist für Anfang 2024 geplant. Dies geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion CDU/CSU im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Aktuell werde die Möglichkeit von Übergangsregelungen geprüft. Diese sollen einen nahtlosen Übergang von der aktuellen zur neuen Fördersituation gewährleisten. „Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft“, so das Ministerium.
Zudem plane die staatliche Förderbank KfW, ab dem 1. Januar 2024 zusätzliche, einkommensabhängige und zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten anzubieten. Diese sind in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.
Förderprogramm der Ampel: Das sind die Pläne
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, soll Anfang September im Bundestag verabschiedet werden. Vorab gab es innerhalb der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP intensive Diskussionen. Das Gesetz zielt darauf ab, durch den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland umweltfreundlicher zu gestalten. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten, zunächst jedoch nur für Neubaugebiete. Für Bestandsgebäude ist eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung vorgesehen. Diese soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab Mitte 2026 und in kleineren Kommunen ab Mitte 2028 vorliegen.
Schon jetzt unterstützt der Staat den Einbau neuer Heizsysteme wie Wärmepumpen finanziell. Es gibt Pläne für ein neues Förderprogramm der Ampel-Fraktionen. Diese sehen eine Basisförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für umweltfreundlichere Heizsysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Zusätzlich ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten geplant. Dieser soll für alle selbst nutzenden Wohnungseigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr gelten, wobei der jeweilige Haushalt berücksichtigt wird.
Laut Bundesregierung liegen etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen soll es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten geben. Dieser soll als Anreiz für eine möglichst schnelle Umrüstung dienen. Ab 2028 soll die Förderung alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbst nutzenden Wohnungseigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Der maximale Fördersatz soll bei 70 Prozent liegen.
Förderprogramm ist nicht für alle besser
Allerdings gibt es auch Kritik an den neuen Förderplänen, insbesondere weil die Fördersumme auf 30.000 Euro gedeckelt ist. Das heißt: Maximal 21.000 Euro können bezuschusst werden. Aktuell kosten Wärmepumpen in Deutschland im Schnitt zwischen 30.000 und 40.000 Euro.
Die Ampel versteckt ihr neues Förderprogramm hinter einer etwas kompliziert wirkenden Rechnung. Wer sich die Zeit nimmt, genauer hinzuschauen, erkennt aber eine Mogelpackung. Folgende Tabellen zeigen die Problematik genauer auf. In der ersten werden Beispiele genannt, bei denen Heizungen jetzt, vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft werden und verschiedene Fördersätze erhalten:
In der nächsten Tabelle dann die Kosten beim Einbau derselben Heizungen nach Inkrafttreten des GEG:
In Beispiel 2 entstehen mit dem neuen Förderprogramm am Ende mehr Kosten für den Eigentümer, obwohl der Fördersatz höher ist. Nur wenn die Kosten für den Einbau der Heizung am Ende unter den 30.000 Euro liegen, kann sich das neue Programm voll entfalten. Eigentümer werden also im Grunde so gelenkt, dass sie eine möglichst günstige Heizung einbauen.
Geschwindigkeitsbonus nur für Selbstnutzer
Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch für vermietende Eigentümer gelten soll, antwortet die Bundesregierung, dass selbst nutzende Eigentümer bei einem Austausch besonders belastet sind. Daher sollen sie im Fall von alten, ineffizienten Heizsystemen besonders unterstützt werden. „Bei der Wohnungswirtschaft wird davon ausgegangen, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden.“ Vermieter haben neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden sind die Kosten pro Partei aufgrund der Kostendegression deutlich niedriger.
Das Ministerium erwartet zudem deutliche Kostensenkungen für Wärmepumpen, wenn diese vermehrt verkauft werden. Mittelfristig sind Kostensenkungen von etwa 40 Prozent inklusive Installation zu erwarten, so das Ministerium unter Berufung auf die Branche.
Tatsächlich erwartet die Branche zunächst, dass die Preise für Wärmepumpen ab kommendem Jahr erst steigen und dann sinken werden. Das liegt an den aktuell verheerenden Umsatzeinbrüchen bei Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2023. Dies sei der Verunsicherung bei Kunden zu verdanken. Wenn diese wieder nachlässt, wird mit einer steigenden Nachfrage gerechnet – und damit steigenden Preisen.
Zitat von Gast am 24. August 2023, 06:05 UhrHeizungsgesetz: Robert Habecks Mann weiß nicht, ob Wärmepumpen CO2 einsparen
Groß war die Panik vor dem Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Groß war der Schock, als es hieß: Öl- und Gasheizungen aus Bestandsgebäuden raus, Fernwärmeanschluss oder Wärmepumpe rein. Doch auf den Schreck folgte erst mal eines: die Sommerpause. Jetzt gibt es aber neue Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne).
Bis zur Sommerpause sollte die GEG-Novelle beschlossen sein, so hatten es zumindest die Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP nach einem 30-stündigen Sitzungsmarathon Ende März vereinbart. „Ich sehe kein prinzipielles Problem, ein gutes Gesetz und einen Abschluss vor den Sommerferien hinzubekommen“, sagte Wirtschaftsminister Habeck noch Anfang Juni in Berlin. Daraus wurde nichts. Ein Mitarbeiter aus seinem Ministerium gibt jetzt Hinweise, wie es um die Berechnungen zur Novelle des GEG steht. So war das sicher nicht geplant!
Habecks Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2024 eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch mit dem aktualisierten Entwurf gibt es zahlreiche Ausnahmen. Wird beispielsweise die neue Gasheizung noch in diesem Jahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut, darf sie bis spätestens 2045 fossil betrieben werden. Auch dürfen neue Gasheizungen, nicht aber Ölheizungen, ab 2024 bis spätestens 2028 weiter eingebaut werden – wenn diese später auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll laut Leitplanken der Ampelfraktionen zur weiteren Beratung des GEG sowohl für Bestands- als auch Neubauten gelten. Liegt jedoch bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, hat man bei einer Heizungshavarie ab dem 1. Januar 2024 eine Übergangsfrist für die Fernwärme von drei Jahren.
Die neuen Fristen haben Habecks Plan einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das neue GEG, auch Heizungsgesetz genannt, vorerst gestoppt. Damit verschiebt sich die Maßnahme der Ampelkoalition zur Senkung der CO₂-Emission in den Herbst. So lässt sie sich auch Zeit, konkrete Werte zur CO₂-Reduzierung, die durch den Ausbau alter Heizkörper und den Einbau klimafreundlicher Geräte erzielt werden könnte, zu liefern.
Jetzt muss erstmal neu berechnet werden: „Wir haben schon mal eine Berechnung vorgelegt und diese aktualisieren wir wiederum und sobald sie fertig ist, stellen wir sie vor“, sagt Stephan Gabriel Haufe, Pressesprecher im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), bei der Bundespressekonferenz am Mittwochnachmittag in Berlin. Aber was genau muss neu berechnet werden? „Das kann ich jetzt nicht erläutern“, sagt er. Das könne man sich selbst herleiten, wenn man die Änderungen des Gesetzes kenne. Das klingt, als würde es noch keine genauere Agenda für die Berechnung der CO₂-Ersparnis geben. Gab es etwa Fehler in der ersten Berechnung oder gar Desinformationen seitens des Wirtschaftsministeriums?
„Ich habe auf jeden Fall wahrgenommen, dass es eine Reihe von falschen und falsch verstandenen Information gab“, sagt Haufe. Umso wichtiger, dass die neuen Berechnungen, die offenbar noch nicht genauer im Wirtschaftsministerium besprochen wurden, erklärt werden. Bei erneutem Fragen, gibt Haufe dann doch eine Antwort: „Das Gesetz wird an verschiedenen Stellen geändert durch den Bundestag.“ Es gebe Änderungen bei Fristen und Einbau von Wärmepumpen oder auch beim Zusammenspiel von erneuerbarem Heizen in Privathäusern und Wärmenetzen. Durch die aktualisierte GEG-Novelle würden sich andere CO₂-Werte ergeben. Es sei keine einfache Berechnung, aber: „Wir haben schon damals gezeigt, welche Emissionsminderung damit entstehen kann“, sagt Haufe. „Damit wissen wir, welches Potenzial in diesem Gesetzt steckt.“
Das Problem seien die Veränderungen an der GEG-Novelle für die Aktualisierung der Berechnung: „Die müssen wir einbeziehen, die sind ein bisschen komplex, nicht ganz so einfach.“ Gerade bei den Wärmenetzen sei die Datengrundlage schlichtweg unzureichend in Deutschland. In diesem Punkt hat er recht, denn schaut man einmal auf die Hauptstadt, wird bei den Wärmenetzen schnell klar: Der Energieatlas Berlin ist nicht auf dem aktuellen Stand. Zwar kann abgerufen werden, wo in der Hauptstadt bereits ein Fernwärmeanschluss besteht, jedoch beruht die Darstellung „auf einer Zulieferung der datenhaltenden Stellen, sprich der Fernwärmenetzbetreiber“, wie bereits im Juni ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilte. So sind die Daten noch aus dem Jahr 2014. Der Grund: Die Unternehmen seien nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten bereitzustellen. Das erfolge freiwillig. Dem Bundeswirtschaftsministerium fällt das jetzt offenbar auf die Füße.
„Die Zusammensetzung von Wärmenetzen, der Aufbau von Wärmenetzen, ist nicht ganz ohne“, sagt Haufe. Die Zusammenhänge seien zu schwierig, um daraus zügig eine Berechnung zu machen. An Daten beziehungsweise Größen von Gebäuden und Kommunen zu gelangen, gestalte sich schwierig, dabei seien sie wichtige Parameter für die Wärmeplanung. Es werde einen neuen Emissionsbericht geben, sagt er. Doch wann genau, das könne er noch nicht sagen. Auch sei ungewiss, wann sich der Bundestag danach damit befassen werde. Vermutlich aber im September, sagt der Sprecher des Wirtschaftsministeriums schließlich.
Heizungsgesetz: Robert Habecks Mann weiß nicht, ob Wärmepumpen CO2 einsparen
Groß war die Panik vor dem Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Groß war der Schock, als es hieß: Öl- und Gasheizungen aus Bestandsgebäuden raus, Fernwärmeanschluss oder Wärmepumpe rein. Doch auf den Schreck folgte erst mal eines: die Sommerpause. Jetzt gibt es aber neue Informationen aus dem Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne).
Bis zur Sommerpause sollte die GEG-Novelle beschlossen sein, so hatten es zumindest die Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP nach einem 30-stündigen Sitzungsmarathon Ende März vereinbart. „Ich sehe kein prinzipielles Problem, ein gutes Gesetz und einen Abschluss vor den Sommerferien hinzubekommen“, sagte Wirtschaftsminister Habeck noch Anfang Juni in Berlin. Daraus wurde nichts. Ein Mitarbeiter aus seinem Ministerium gibt jetzt Hinweise, wie es um die Berechnungen zur Novelle des GEG steht. So war das sicher nicht geplant!
Habecks Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2024 eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Doch mit dem aktualisierten Entwurf gibt es zahlreiche Ausnahmen. Wird beispielsweise die neue Gasheizung noch in diesem Jahr vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingebaut, darf sie bis spätestens 2045 fossil betrieben werden. Auch dürfen neue Gasheizungen, nicht aber Ölheizungen, ab 2024 bis spätestens 2028 weiter eingebaut werden – wenn diese später auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll laut Leitplanken der Ampelfraktionen zur weiteren Beratung des GEG sowohl für Bestands- als auch Neubauten gelten. Liegt jedoch bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, hat man bei einer Heizungshavarie ab dem 1. Januar 2024 eine Übergangsfrist für die Fernwärme von drei Jahren.
Die neuen Fristen haben Habecks Plan einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung über das neue GEG, auch Heizungsgesetz genannt, vorerst gestoppt. Damit verschiebt sich die Maßnahme der Ampelkoalition zur Senkung der CO₂-Emission in den Herbst. So lässt sie sich auch Zeit, konkrete Werte zur CO₂-Reduzierung, die durch den Ausbau alter Heizkörper und den Einbau klimafreundlicher Geräte erzielt werden könnte, zu liefern.
Jetzt muss erstmal neu berechnet werden: „Wir haben schon mal eine Berechnung vorgelegt und diese aktualisieren wir wiederum und sobald sie fertig ist, stellen wir sie vor“, sagt Stephan Gabriel Haufe, Pressesprecher im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), bei der Bundespressekonferenz am Mittwochnachmittag in Berlin. Aber was genau muss neu berechnet werden? „Das kann ich jetzt nicht erläutern“, sagt er. Das könne man sich selbst herleiten, wenn man die Änderungen des Gesetzes kenne. Das klingt, als würde es noch keine genauere Agenda für die Berechnung der CO₂-Ersparnis geben. Gab es etwa Fehler in der ersten Berechnung oder gar Desinformationen seitens des Wirtschaftsministeriums?
„Ich habe auf jeden Fall wahrgenommen, dass es eine Reihe von falschen und falsch verstandenen Information gab“, sagt Haufe. Umso wichtiger, dass die neuen Berechnungen, die offenbar noch nicht genauer im Wirtschaftsministerium besprochen wurden, erklärt werden. Bei erneutem Fragen, gibt Haufe dann doch eine Antwort: „Das Gesetz wird an verschiedenen Stellen geändert durch den Bundestag.“ Es gebe Änderungen bei Fristen und Einbau von Wärmepumpen oder auch beim Zusammenspiel von erneuerbarem Heizen in Privathäusern und Wärmenetzen. Durch die aktualisierte GEG-Novelle würden sich andere CO₂-Werte ergeben. Es sei keine einfache Berechnung, aber: „Wir haben schon damals gezeigt, welche Emissionsminderung damit entstehen kann“, sagt Haufe. „Damit wissen wir, welches Potenzial in diesem Gesetzt steckt.“
Das Problem seien die Veränderungen an der GEG-Novelle für die Aktualisierung der Berechnung: „Die müssen wir einbeziehen, die sind ein bisschen komplex, nicht ganz so einfach.“ Gerade bei den Wärmenetzen sei die Datengrundlage schlichtweg unzureichend in Deutschland. In diesem Punkt hat er recht, denn schaut man einmal auf die Hauptstadt, wird bei den Wärmenetzen schnell klar: Der Energieatlas Berlin ist nicht auf dem aktuellen Stand. Zwar kann abgerufen werden, wo in der Hauptstadt bereits ein Fernwärmeanschluss besteht, jedoch beruht die Darstellung „auf einer Zulieferung der datenhaltenden Stellen, sprich der Fernwärmenetzbetreiber“, wie bereits im Juni ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe auf Anfrage der Berliner Zeitung mitteilte. So sind die Daten noch aus dem Jahr 2014. Der Grund: Die Unternehmen seien nicht gesetzlich dazu verpflichtet, diese Daten bereitzustellen. Das erfolge freiwillig. Dem Bundeswirtschaftsministerium fällt das jetzt offenbar auf die Füße.
„Die Zusammensetzung von Wärmenetzen, der Aufbau von Wärmenetzen, ist nicht ganz ohne“, sagt Haufe. Die Zusammenhänge seien zu schwierig, um daraus zügig eine Berechnung zu machen. An Daten beziehungsweise Größen von Gebäuden und Kommunen zu gelangen, gestalte sich schwierig, dabei seien sie wichtige Parameter für die Wärmeplanung. Es werde einen neuen Emissionsbericht geben, sagt er. Doch wann genau, das könne er noch nicht sagen. Auch sei ungewiss, wann sich der Bundestag danach damit befassen werde. Vermutlich aber im September, sagt der Sprecher des Wirtschaftsministeriums schließlich.
Zitat von Gast am 30. August 2023, 10:55 UhrWoher Deutschland sein Gas bezieht
Russland hat vor einem Jahr seine Erdgasexporte nach Deutschland über die Nord Stream 1 Pipeline systematisch gedrosselt und Ende August 2022 vollständig eingestellt. Wie die Statista-Grafik mit Daten der Bundesnetzagentur veranschaulicht, setzt Deutschland seitdem auch auf im Importe von Flüssiggas (LNG = Liquified natural gas). Mengenmäßig stellen die Importe aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien jedoch den größten Anteil dar. Norwegen ist aktuell (Stand: 28.08.2023) die wichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland.
Neben Erdöl dient Erdgas in Deutschland als zentraler Brennstoff für die Primärenergieerzeugung. Da der Bedarf nach dem Rohstoff nicht durch die nationale Erdgasförderung gedeckt werden kann, ist Deutschland. in einem hohen Ausmaß auf Einfuhren aus dem Ausland angewiesen.
Die in den Daten der Bundesnetzagentur erfassten Importmengen beinhalten auch mögliche Ringflüsse. So werden grenzüberschreitende Gasflüsse bezeichnet, die Deutschland an einem Grenzübergangspunkt verlassen und an anderer Stelle wieder nach Deutschland zurückgeleitet werden. Die Darstellung der russischen Importe in der Grafik bezieht sich ausschließlich auf die Gasflüsse über die Nord Stream 1, da nur in diesem Falle ein unmittelbarer Bezug nach Russland hergestellt werden kann. Bei anderen Transportrouten aus dem Osten liegt häufig ebenfalls ein wesentlicher Bezug aus Russland nahe, es können jedoch auch Gasmengen aus dem übrigen Europäischen Fernleitungsnetz hinzukommen.
Die Grafik zeigt die täglichen Gasimporte nach Deutschland nach Herkunft.
Woher Deutschland sein Gas bezieht
Russland hat vor einem Jahr seine Erdgasexporte nach Deutschland über die Nord Stream 1 Pipeline systematisch gedrosselt und Ende August 2022 vollständig eingestellt. Wie die Statista-Grafik mit Daten der Bundesnetzagentur veranschaulicht, setzt Deutschland seitdem auch auf im Importe von Flüssiggas (LNG = Liquified natural gas). Mengenmäßig stellen die Importe aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien jedoch den größten Anteil dar. Norwegen ist aktuell (Stand: 28.08.2023) die wichtigste Erdgasbezugsquelle für Deutschland.
Neben Erdöl dient Erdgas in Deutschland als zentraler Brennstoff für die Primärenergieerzeugung. Da der Bedarf nach dem Rohstoff nicht durch die nationale Erdgasförderung gedeckt werden kann, ist Deutschland. in einem hohen Ausmaß auf Einfuhren aus dem Ausland angewiesen.
Die in den Daten der Bundesnetzagentur erfassten Importmengen beinhalten auch mögliche Ringflüsse. So werden grenzüberschreitende Gasflüsse bezeichnet, die Deutschland an einem Grenzübergangspunkt verlassen und an anderer Stelle wieder nach Deutschland zurückgeleitet werden. Die Darstellung der russischen Importe in der Grafik bezieht sich ausschließlich auf die Gasflüsse über die Nord Stream 1, da nur in diesem Falle ein unmittelbarer Bezug nach Russland hergestellt werden kann. Bei anderen Transportrouten aus dem Osten liegt häufig ebenfalls ein wesentlicher Bezug aus Russland nahe, es können jedoch auch Gasmengen aus dem übrigen Europäischen Fernleitungsnetz hinzukommen.
Die Grafik zeigt die täglichen Gasimporte nach Deutschland nach Herkunft.
Zitat von Gast am 31. August 2023, 06:21 UhrSpanien und Belgien an der Spitze: Die EU importiert Rekordmengen an russischem LNG
Spanien und Belgien sollen einem Bericht der "Financial Times" zufolge in diesem Jahr nach China die zweit- beziehungsweise drittgrößten Importeure von russischem Flüssiggas sein. In dem Bericht bezieht sich die "Financial Times" auf Daten der NGO Globla Witness.
Dem zufolge sollen die importierten LNG-Mengen aus Russland im Jahr 2022 ein Rekordhoch erreicht haben, so die NGO. Im Jahr 2023 sind die Rekordmengen bislang weiterhin um 1,7 Prozent angestiegen. Die EU importierte im Zeitraum zwischen Januar und Juli 2023 Flüssiggas aus Russland in Wert von 5,29 Milliarden Euro.
Die Europäische Union soll in den ersten sieben Monaten dieses Jahres im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2021 40 Prozent mehr Flüssiggas aus Russland importiert haben. Weltweit sind die LNG-Importe aus Russland zwischen 2021 und 2023 ebenfalls angestiegen – allerdings nur um sechs Prozent.
Russisches Flüssiggas macht 16 Prozent aller LNG-Importe aus
Laut dem "FT"-Bericht macht das russische Flüssiggas 16 Prozent aller europäischen LNG-Importe aus: 21,6 Millionen Kubikmeter der insgesamt 133,5 Millionen Kubikmeter LNG-Importe der Europäischen Union kommen aus Russland. Russland ist somit der zweitgrößte LNG-Lieferant der Europäischen Union nach den USA.
Größter Importeur von russischem Flüssiggas in der EU ist Spanien mit 7,47 Millionen Kubikmetern. Belgien und Frankreich folgen mit 7,08 beziehungsweise 4,51 Millionen Kubikmetern. Sowohl Spanien als auch Belgien importierten mehr Flüssiggas aus Russland im Jahr 2023 als im Jahr 2022. Frankreich hingegen senkte die Importmenge um mehr als ein Drittel.
Der belgische Hafen Zeebrugge soll dem "FT"-Bericht zufolge ein Grund für die große Importmenge Belgiens sein, denn der Hafen ist einer der wenigen europäischen LNG-Umschlagplätze für Eistankern. Allgemein führt "FT" den LNG-Importanstieg teilweise darauf zurück, dass die EU vor dem Krieg in der Ukraine geringe Mengen an Flüssiggas aus Russland importierte, denn die Pipelines zwischen Russland und der EU lieferten damals weiterhin Gas.
Spanien und Belgien an der Spitze: Die EU importiert Rekordmengen an russischem LNG
Spanien und Belgien sollen einem Bericht der "Financial Times" zufolge in diesem Jahr nach China die zweit- beziehungsweise drittgrößten Importeure von russischem Flüssiggas sein. In dem Bericht bezieht sich die "Financial Times" auf Daten der NGO Globla Witness.
Dem zufolge sollen die importierten LNG-Mengen aus Russland im Jahr 2022 ein Rekordhoch erreicht haben, so die NGO. Im Jahr 2023 sind die Rekordmengen bislang weiterhin um 1,7 Prozent angestiegen. Die EU importierte im Zeitraum zwischen Januar und Juli 2023 Flüssiggas aus Russland in Wert von 5,29 Milliarden Euro.
Die Europäische Union soll in den ersten sieben Monaten dieses Jahres im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2021 40 Prozent mehr Flüssiggas aus Russland importiert haben. Weltweit sind die LNG-Importe aus Russland zwischen 2021 und 2023 ebenfalls angestiegen – allerdings nur um sechs Prozent.
Russisches Flüssiggas macht 16 Prozent aller LNG-Importe aus
Laut dem "FT"-Bericht macht das russische Flüssiggas 16 Prozent aller europäischen LNG-Importe aus: 21,6 Millionen Kubikmeter der insgesamt 133,5 Millionen Kubikmeter LNG-Importe der Europäischen Union kommen aus Russland. Russland ist somit der zweitgrößte LNG-Lieferant der Europäischen Union nach den USA.
Größter Importeur von russischem Flüssiggas in der EU ist Spanien mit 7,47 Millionen Kubikmetern. Belgien und Frankreich folgen mit 7,08 beziehungsweise 4,51 Millionen Kubikmetern. Sowohl Spanien als auch Belgien importierten mehr Flüssiggas aus Russland im Jahr 2023 als im Jahr 2022. Frankreich hingegen senkte die Importmenge um mehr als ein Drittel.
Der belgische Hafen Zeebrugge soll dem "FT"-Bericht zufolge ein Grund für die große Importmenge Belgiens sein, denn der Hafen ist einer der wenigen europäischen LNG-Umschlagplätze für Eistankern. Allgemein führt "FT" den LNG-Importanstieg teilweise darauf zurück, dass die EU vor dem Krieg in der Ukraine geringe Mengen an Flüssiggas aus Russland importierte, denn die Pipelines zwischen Russland und der EU lieferten damals weiterhin Gas.
Zitat von Gast am 31. August 2023, 09:33 UhrHeizungsgesetz lässt Vermieter verzweifeln: BBU-Verband rechnet mit Robert Habeck ab
Die Wohnungsunternehmen in Brandenburg haben die Energiekrise und hohe Bauzinsen im letzten Jahr mehr oder weniger bewältigt und schaffen es, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen mehr in die Instandhaltung, Modernisierung und den Neubau zu investieren.
Doch dann kam der neue Schock: Die Bundesregierung will sie mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz – kurz als Heizungsgesetz bekannt – zu noch höheren energetischen Auflagen verpflichten, und zwar nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand.
„Das ist wirklich ein ganz echtes dickes Brett“, erzählte die Vorständin des BBU-Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Maren Kern, am Mittwoch auf einer Jahrespressekonferenz zu den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg. Der BBU-Verband vertritt öffentliche, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Eine Umfrage zeigt: 79 Prozent aller Mitglieder des Verbandes sehen in den drohenden neuen energetischen Auflagen im Bestand die größten Herausforderungen in den nächsten zwei bis drei Jahren, ganz vorne vor dem Fachkräftemangel. Diese würden sie „an den Rand der Verzweiflung“ bringen, legte Maren Kern nach.
Denn bei allen neuen Investitionsentscheidungen müssten die Unternehmen auch an die notwendige Wirtschaftlichkeit denken – sonst würden die Mieten explodieren. „Das Gebäudeenergiegesetz kam im Februar mit großen Überraschungen für unsere Wohnungsunternehmen, mit der Verpflichtung eben zum Einbau von Wärmepumpen“, erinnert die BBU-Vorständin und kritisiert: Man habe sich im Verlauf der gesamten Diskussion nicht zureichend damit auseinandergesetzt, dass die Installation von Wärmepumpen im Neubau kein großes Problem, im Bestand aber nicht ohne weiteres möglich sei. In Mehrfamilienhäusern mit 20 bis 30 Wohnungen könne man Wärmepumpen zudem nicht einbauen, denn sie bräuchten eine entsprechende Größe. „Bis heute ist nicht klar, wie die Bundesregierung das Ganze finanzieren will, über was wir da am Ende reden“, legt Maren Kern nach.
„Unsere Unternehmen setzen sich für den Klimaschutz ein, aber es muss nur machbar sein“, merkte die studierte Juristin weiter an. Es sei bisher ebenfalls nicht klar, wie die kommunale Wärmeplanung aussehen werde und ob die Kommunen es überhaupt schaffen werden, die Fernwärmenetze rechtzeitig auszubauen. Die erste Erwartung der Wohnungswirtschaft von der Politik ist daher nicht überraschend: 77 Prozent der befragten Unternehmen sprechen sich für mehr Förderung aus.
Noch hat das Land Brandenburg Mieten, deren Entwicklung unter der Inflationsrate liegt. Doch das Moratorium Pro Potsdam, das die Mieten bisher relativ niedrig gehalten hat, läuft zum Jahresende aus, und die Mieten werden „ein wenig angehoben“ werden – weil die Wohnungsunternehmen sonst nicht mehr in der Lage seien, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und auch Neubau zu finanzieren, kommentiert der BBU-Verband.
Das betrifft vor allem das Berliner Umland. Die Hälfte der befragten Unternehmen erwartet, dass die Nachfrage nach Wohnungen in der Nähe von Berlin in den nächsten zehn Jahren steigen wird. Doch die meisten – 67 Prozent – befürchten einen abnehmenden sozialen Zusammenhalt als Folge, wenn die Politik nichts Wirksames gegen die Wohnungskrise unternimmt oder die Wärmewende nicht machbar macht
Heizungsgesetz lässt Vermieter verzweifeln: BBU-Verband rechnet mit Robert Habeck ab
Die Wohnungsunternehmen in Brandenburg haben die Energiekrise und hohe Bauzinsen im letzten Jahr mehr oder weniger bewältigt und schaffen es, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen mehr in die Instandhaltung, Modernisierung und den Neubau zu investieren.
Doch dann kam der neue Schock: Die Bundesregierung will sie mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz – kurz als Heizungsgesetz bekannt – zu noch höheren energetischen Auflagen verpflichten, und zwar nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand.
„Das ist wirklich ein ganz echtes dickes Brett“, erzählte die Vorständin des BBU-Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Maren Kern, am Mittwoch auf einer Jahrespressekonferenz zu den Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in Brandenburg. Der BBU-Verband vertritt öffentliche, genossenschaftliche, private und kirchliche Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Eine Umfrage zeigt: 79 Prozent aller Mitglieder des Verbandes sehen in den drohenden neuen energetischen Auflagen im Bestand die größten Herausforderungen in den nächsten zwei bis drei Jahren, ganz vorne vor dem Fachkräftemangel. Diese würden sie „an den Rand der Verzweiflung“ bringen, legte Maren Kern nach.
Denn bei allen neuen Investitionsentscheidungen müssten die Unternehmen auch an die notwendige Wirtschaftlichkeit denken – sonst würden die Mieten explodieren. „Das Gebäudeenergiegesetz kam im Februar mit großen Überraschungen für unsere Wohnungsunternehmen, mit der Verpflichtung eben zum Einbau von Wärmepumpen“, erinnert die BBU-Vorständin und kritisiert: Man habe sich im Verlauf der gesamten Diskussion nicht zureichend damit auseinandergesetzt, dass die Installation von Wärmepumpen im Neubau kein großes Problem, im Bestand aber nicht ohne weiteres möglich sei. In Mehrfamilienhäusern mit 20 bis 30 Wohnungen könne man Wärmepumpen zudem nicht einbauen, denn sie bräuchten eine entsprechende Größe. „Bis heute ist nicht klar, wie die Bundesregierung das Ganze finanzieren will, über was wir da am Ende reden“, legt Maren Kern nach.
„Unsere Unternehmen setzen sich für den Klimaschutz ein, aber es muss nur machbar sein“, merkte die studierte Juristin weiter an. Es sei bisher ebenfalls nicht klar, wie die kommunale Wärmeplanung aussehen werde und ob die Kommunen es überhaupt schaffen werden, die Fernwärmenetze rechtzeitig auszubauen. Die erste Erwartung der Wohnungswirtschaft von der Politik ist daher nicht überraschend: 77 Prozent der befragten Unternehmen sprechen sich für mehr Förderung aus.
Noch hat das Land Brandenburg Mieten, deren Entwicklung unter der Inflationsrate liegt. Doch das Moratorium Pro Potsdam, das die Mieten bisher relativ niedrig gehalten hat, läuft zum Jahresende aus, und die Mieten werden „ein wenig angehoben“ werden – weil die Wohnungsunternehmen sonst nicht mehr in der Lage seien, Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und auch Neubau zu finanzieren, kommentiert der BBU-Verband.
Das betrifft vor allem das Berliner Umland. Die Hälfte der befragten Unternehmen erwartet, dass die Nachfrage nach Wohnungen in der Nähe von Berlin in den nächsten zehn Jahren steigen wird. Doch die meisten – 67 Prozent – befürchten einen abnehmenden sozialen Zusammenhalt als Folge, wenn die Politik nichts Wirksames gegen die Wohnungskrise unternimmt oder die Wärmewende nicht machbar macht
Zitat von Gast am 4. September 2023, 10:10 UhrWindenergie in der Krise – erste Projekte werden gestoppt
Die Windkraft auf See soll zur wichtigsten Energiequelle werden. Noch klafft zwischen Zielen und Produktionskapazitäten eine enorme Lücke. Und nicht nur das.
Erst stoppt der Energiekonzern Vattenfall ein Mega-Windprojekt in Großbritannien. Jetzt muss Orsted, der größte Offshore-Betreiber der Welt, 730 Millionen Dollar abschreiben.
Der Grund: Die Projekte sind zu teuer geworden. Lieferverzögerungen, Inflation und steigende Zinsen machen die Windräder auf hoher See für viele Unternehmen zum Minusgeschäft.
„Da braut sich ein Sturm zusammen“
„Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Fähigkeit unserer Lieferanten, ihre Verpflichtungen und Vertragszeitpläne einzuhalten, immer mehr gefährdet ist“, sagt Orsted-Chef Mads Nipper. „Das könnte zu potenziellen Umsatzverzögerungen, zusätzlichen Kosten und anderen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb führen.“ Die Aktie des Energiekonzerns brach nach der Ankündigung um mehr als 25 Prozent ein.
In der Offshore-Branche „braut sich gerade der perfekte Sturm zusammen“, warnte RWE-Chef Markus Krebber jüngst. Nicht nur steigende Finanzierungskosten machen der Industrie zu schaffen. Zwischen Ausbauzielen und Produktionskapazitäten klafft eine enorme Lücke.
Aktuell werden in Europa, dem zweitgrößten Windenergiemarkt der Welt nach China, pro Jahr Offshore-Windturbinen mit einer Kapazität von sieben Gigawatt produziert. Um die Nachfrage zu decken, müssten die Kapazitäten auf 20 Gigawatt ausgebaut werden. Dafür bräuchte es massive Investitionen der Turbinenhersteller. Die stecken aber tief in der Krise und schreiben rote Zahlen. Das Milliardendebakel von Siemens Gamesa ist da nur ein Beispiel von vielen.
Ausbauziele für Offshore-Windkraft sind gefährdet
Für die Energiewende ist das fatal. Schließlich soll Offshore-Windkraft in den nächsten Jahren zur wichtigsten Energiequelle der Welt werden. Die Ausbauziele allein für Europa sind ambitioniert: Bis 2030 sollen in der Europäischen Union Windräder mit einer Gesamtleistung von 60 Gigawatt stehen. Bis 2050 sogar 340 Gigawatt. Aktuell sind es gerade einmal 32 Gigawatt.
„Wir haben einen stark überhitzten Markt. Die Ausbauziele sind auch international in kurzer Zeit so extrem gestiegen, dass die vorhandenen Ressourcen das nicht leisten können“, sagt Dirk Briese vom Marktforschungsunternehmen Trendresearch dem Handelsblatt.
Dreimal so viele Arbeiter und Umspannwerke benötigt
Es braucht doppelt so viele Stromkabel, die Zahl der Arbeiter muss sich mehr als verdreifachen, genauso wie die Zahl der Umspannwerke. Das sei schlicht nicht möglich, sagen mehrere hochrangige Branchenvertreter. „Die Ausbauziele für Windenergie 2030 sind nicht zu erreichen. Weder in Deutschland noch international“, stellt Briese klar.
Der dänische Offshore-Riese Orsted ist dafür der beste Beweis. Die betroffenen Projekte Ocean Wind 1, Sunrise Wind und Revolution Wind vor der Küste des US-Bundesstaates New York verschieben sich um ein Jahr, weil der Produzent der Fundamente seinen Liefertermin nicht einhalten kann. Gleichzeitig kommen Steuererleichterungen über das Förderprogramm Inflation Reduction Act (IRA) der US-Regierung nicht in der erhofften Größenordnung.
Das hohe Zinsniveau in den USA belaste außerdem nicht nur Offshore-Projekte, sondern auch einige Windparks an Land. Bleiben die Zinsen hoch, könnten die zusätzlichen Kosten im schlimmsten Fall auf insgesamt 2,3 Milliarden US-Dollar steigen. Noch hält Orsted an den Projekten fest – prüft aber auch die Option eines kompletten Stopps.
Inflation, steigende Zinsen und Versorgungsengpässe
„Es ist eigentlich das Worst-Case-Szenario für die Energiewende, wenn bereits vergebene Großprojekte nicht wie geplant realisiert werden. In einer Zeit, in der die gesamte Offshore-Industrie ihre Ausbauziele erreichen muss, stellt dies die Erreichung der Klimaschutzziele schnell infrage“, warnte RWE-Chef Krebber Mitte August bei Verkündung der Quartalszahlen.
Dieses Dilemma werde durch eine Kombination von Faktoren wie Kostensteigerungen aufgrund der anhaltenden Inflation, steigenden Zinsen und strukturellen Versorgungsengpässen und angespannten Lieferketten verstärkt.
Die Unternehmen versuchen vorzusorgen und sichern sich langfristig Kapazitäten, zum Beispiel für Wartungsschiffe. Um die Riesenturbinen aufs Meer hinauszufahren, braucht es spezielle Schiffe, von denen schon eines mehrere Hundert Millionen Euro kosten kann. Auch das treibt die Kosten nach oben.
Vattenfall stoppt Bau seines Windparks
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat aufgrund der hohen Kosten den Bau seines Windparks Norfolk Boreas vor der Küste Großbritanniens gleich komplett gestoppt. „Höhere Inflation und Kapitalkosten wirken sich auf den gesamten Energiesektor aus“, hatte Vattenfall-Chefin Anna Borg die Entscheidung begründet. Im Falle des 1,4 Gigawatt großen Projekts im britischen Meer sind die Kosten um bis zu 40 Prozent gestiegen.
Ende des vergangenen Jahres hatte Vattenfall die Auktion mit einem Gebot von umgerechnet 43,55 Euro die Megawattstunde gewonnen. Das heißt, bei der geplanten Inbetriebnahme in den Jahren 2026 oder 2027 hatte der Energiekonzern damit gerechnet, eine Megawattstunde Windstrom für 43,55 Euro zu produzieren.
Branchenexperten bezeichnen das Gebot schon als „sehr ambitioniert“. Vor allem verglichen mit den Gestehungskosten, die das Analysehaus Bloomberg New Energy Finance (BNEF) für das erste Halbjahr 2023 anlegt: Das sind aktuell knapp 68 Euro die Megawattstunde.
Nicht alle Wettbewerber geraten in die Kostenfalle. Manche scheinen mit konservativeren Geboten in die Ausschreibungen auf hoher See gegangen zu sein. Oder einfach ausgedrückt: Sie haben nicht so knapp kalkuliert.
Vestas und andere Anlagenbauer erhöhen die Preise
Bei Vattenfall sind laut Chefin Borg noch weitere Projekte gefährdet. Alle geplanten Windparks in der Norfolk-Zone werde man nun erst einmal prüfen. Es geht um Parks mit einer Leistung von 4,2 Gigawatt.
Insgesamt sind die Preise für den Bau eines Offshore-Windparks allein in den vergangenen zwei Jahren um 30 bis 40 Prozent gestiegen. Auch weil die Turbinenhersteller angefangen haben, ihre Preise zu erhöhen. Der durchschnittliche Verkaufspreis bei dem dänischen Windkonzern Vestas beispielsweise ist innerhalb von zwei Jahren um fast 37 Prozent gestiegen.
Hersteller haben zu lange auf günstige Preise gesetzt
Die Strategie mit den günstigen Preisen hat lange funktioniert. Aber die Hersteller waren zu optimistisch. So sind zum Beispiel die Preise für Stahl und andere Rohstoffe zwischenzeitlich massiv gestiegen. In ihren Verträgen hatten die Turbinenproduzenten dieses Risiko nicht bedacht und bleiben in der Folge auf den Mehrkosten sitzen.
Jetzt arbeiten die Windkonzerne an ihrer Kostendisziplin. Verträge werden neu verhandelt, Risiken ausgelagert, Preise erhöht. Das hat allerdings Folgen für die gesamte Offshore-Branche. Ab 2025 sehen Experten eine definitive Lücke zwischen Nachfrage und Produktionskapazitäten. „Der Aufbau der Ressourcen und Kapazitäten wie Produktionsstätten, Schiffe und Personal ist aufwendig und langwierig. Das wird einige Jahren dauern“, sagt Windexperte Briese.
Dass die Ausbauziele 2030 erreicht werden, glaubt deswegen auch in der Windbranche niemand mehr. Die Nachfrage bleibt aber trotzdem hoch. Erst am Mittwoch gewann RWE den Zuschlag für den Bau eines zwei Gigawatt starken Windparks im Golf von Mexiko vor der US-Küste.
RWE: Hoher Kostendruck am Golf von Mexiko
RWE baut sein US-Portfolio damit auf insgesamt rund 5,9 Gigawatt aus. 2022 hatte sich der Konzern aus Essen bereits Flächen in der New Yorker Bucht und vor der kalifornischen Küste gesichert.
Aber das neue Projekt im Golf von Mexiko könnte für den Konzern zur Herausforderung werden: Die Meeresbucht ist wegen seiner Hurrikans und dem weichen Meeresboden kein einfacher Ort für einen Windpark. Der Kostendruck ist durch die ohnehin niedrigen Strompreise in der Region für kapitalintensive Offshore-Anlagen außerdem besonders hoch.
Trotz steigender Kosten bleibt Windenergie interessant
„Aber trotz steigender Kapital- und Investitionskosten für erneuerbare Energieprojekte sehen wir insbesondere in Ländern mit starker politischer Unterstützung für erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Deutschland und den USA, eine unverändert hohe Anfrage nach Projektfinanzierungen“, sagt Tim Koenemann, Chef der Erneuerbaren-Abteilung der Commerzbank dem Handelsblatt.
Das liegt auch daran, dass die Unternehmen davon ausgehen, dass Windkraft sich langfristig immer noch rechnet. Mit Gestehungskosten von 74 Euro die Megawattstunde ist Offshore-Strom deutlich günstiger als die fossilen Alternativen. Auch Atomstrom ist laut BNEF dreimal so teuer wie Energie aus Meereswind.
Windenergie in der Krise – erste Projekte werden gestoppt
Die Windkraft auf See soll zur wichtigsten Energiequelle werden. Noch klafft zwischen Zielen und Produktionskapazitäten eine enorme Lücke. Und nicht nur das.
Erst stoppt der Energiekonzern Vattenfall ein Mega-Windprojekt in Großbritannien. Jetzt muss Orsted, der größte Offshore-Betreiber der Welt, 730 Millionen Dollar abschreiben.
Der Grund: Die Projekte sind zu teuer geworden. Lieferverzögerungen, Inflation und steigende Zinsen machen die Windräder auf hoher See für viele Unternehmen zum Minusgeschäft.
„Da braut sich ein Sturm zusammen“
„Wir sind zum Schluss gekommen, dass die Fähigkeit unserer Lieferanten, ihre Verpflichtungen und Vertragszeitpläne einzuhalten, immer mehr gefährdet ist“, sagt Orsted-Chef Mads Nipper. „Das könnte zu potenziellen Umsatzverzögerungen, zusätzlichen Kosten und anderen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb führen.“ Die Aktie des Energiekonzerns brach nach der Ankündigung um mehr als 25 Prozent ein.
In der Offshore-Branche „braut sich gerade der perfekte Sturm zusammen“, warnte RWE-Chef Markus Krebber jüngst. Nicht nur steigende Finanzierungskosten machen der Industrie zu schaffen. Zwischen Ausbauzielen und Produktionskapazitäten klafft eine enorme Lücke.
Aktuell werden in Europa, dem zweitgrößten Windenergiemarkt der Welt nach China, pro Jahr Offshore-Windturbinen mit einer Kapazität von sieben Gigawatt produziert. Um die Nachfrage zu decken, müssten die Kapazitäten auf 20 Gigawatt ausgebaut werden. Dafür bräuchte es massive Investitionen der Turbinenhersteller. Die stecken aber tief in der Krise und schreiben rote Zahlen. Das Milliardendebakel von Siemens Gamesa ist da nur ein Beispiel von vielen.
Ausbauziele für Offshore-Windkraft sind gefährdet
Für die Energiewende ist das fatal. Schließlich soll Offshore-Windkraft in den nächsten Jahren zur wichtigsten Energiequelle der Welt werden. Die Ausbauziele allein für Europa sind ambitioniert: Bis 2030 sollen in der Europäischen Union Windräder mit einer Gesamtleistung von 60 Gigawatt stehen. Bis 2050 sogar 340 Gigawatt. Aktuell sind es gerade einmal 32 Gigawatt.
„Wir haben einen stark überhitzten Markt. Die Ausbauziele sind auch international in kurzer Zeit so extrem gestiegen, dass die vorhandenen Ressourcen das nicht leisten können“, sagt Dirk Briese vom Marktforschungsunternehmen Trendresearch dem Handelsblatt.
Dreimal so viele Arbeiter und Umspannwerke benötigt
Es braucht doppelt so viele Stromkabel, die Zahl der Arbeiter muss sich mehr als verdreifachen, genauso wie die Zahl der Umspannwerke. Das sei schlicht nicht möglich, sagen mehrere hochrangige Branchenvertreter. „Die Ausbauziele für Windenergie 2030 sind nicht zu erreichen. Weder in Deutschland noch international“, stellt Briese klar.
Der dänische Offshore-Riese Orsted ist dafür der beste Beweis. Die betroffenen Projekte Ocean Wind 1, Sunrise Wind und Revolution Wind vor der Küste des US-Bundesstaates New York verschieben sich um ein Jahr, weil der Produzent der Fundamente seinen Liefertermin nicht einhalten kann. Gleichzeitig kommen Steuererleichterungen über das Förderprogramm Inflation Reduction Act (IRA) der US-Regierung nicht in der erhofften Größenordnung.
Das hohe Zinsniveau in den USA belaste außerdem nicht nur Offshore-Projekte, sondern auch einige Windparks an Land. Bleiben die Zinsen hoch, könnten die zusätzlichen Kosten im schlimmsten Fall auf insgesamt 2,3 Milliarden US-Dollar steigen. Noch hält Orsted an den Projekten fest – prüft aber auch die Option eines kompletten Stopps.
Inflation, steigende Zinsen und Versorgungsengpässe
„Es ist eigentlich das Worst-Case-Szenario für die Energiewende, wenn bereits vergebene Großprojekte nicht wie geplant realisiert werden. In einer Zeit, in der die gesamte Offshore-Industrie ihre Ausbauziele erreichen muss, stellt dies die Erreichung der Klimaschutzziele schnell infrage“, warnte RWE-Chef Krebber Mitte August bei Verkündung der Quartalszahlen.
Dieses Dilemma werde durch eine Kombination von Faktoren wie Kostensteigerungen aufgrund der anhaltenden Inflation, steigenden Zinsen und strukturellen Versorgungsengpässen und angespannten Lieferketten verstärkt.
Die Unternehmen versuchen vorzusorgen und sichern sich langfristig Kapazitäten, zum Beispiel für Wartungsschiffe. Um die Riesenturbinen aufs Meer hinauszufahren, braucht es spezielle Schiffe, von denen schon eines mehrere Hundert Millionen Euro kosten kann. Auch das treibt die Kosten nach oben.
Vattenfall stoppt Bau seines Windparks
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall hat aufgrund der hohen Kosten den Bau seines Windparks Norfolk Boreas vor der Küste Großbritanniens gleich komplett gestoppt. „Höhere Inflation und Kapitalkosten wirken sich auf den gesamten Energiesektor aus“, hatte Vattenfall-Chefin Anna Borg die Entscheidung begründet. Im Falle des 1,4 Gigawatt großen Projekts im britischen Meer sind die Kosten um bis zu 40 Prozent gestiegen.
Ende des vergangenen Jahres hatte Vattenfall die Auktion mit einem Gebot von umgerechnet 43,55 Euro die Megawattstunde gewonnen. Das heißt, bei der geplanten Inbetriebnahme in den Jahren 2026 oder 2027 hatte der Energiekonzern damit gerechnet, eine Megawattstunde Windstrom für 43,55 Euro zu produzieren.
Branchenexperten bezeichnen das Gebot schon als „sehr ambitioniert“. Vor allem verglichen mit den Gestehungskosten, die das Analysehaus Bloomberg New Energy Finance (BNEF) für das erste Halbjahr 2023 anlegt: Das sind aktuell knapp 68 Euro die Megawattstunde.
Nicht alle Wettbewerber geraten in die Kostenfalle. Manche scheinen mit konservativeren Geboten in die Ausschreibungen auf hoher See gegangen zu sein. Oder einfach ausgedrückt: Sie haben nicht so knapp kalkuliert.
Vestas und andere Anlagenbauer erhöhen die Preise
Bei Vattenfall sind laut Chefin Borg noch weitere Projekte gefährdet. Alle geplanten Windparks in der Norfolk-Zone werde man nun erst einmal prüfen. Es geht um Parks mit einer Leistung von 4,2 Gigawatt.
Insgesamt sind die Preise für den Bau eines Offshore-Windparks allein in den vergangenen zwei Jahren um 30 bis 40 Prozent gestiegen. Auch weil die Turbinenhersteller angefangen haben, ihre Preise zu erhöhen. Der durchschnittliche Verkaufspreis bei dem dänischen Windkonzern Vestas beispielsweise ist innerhalb von zwei Jahren um fast 37 Prozent gestiegen.
Hersteller haben zu lange auf günstige Preise gesetzt
Die Strategie mit den günstigen Preisen hat lange funktioniert. Aber die Hersteller waren zu optimistisch. So sind zum Beispiel die Preise für Stahl und andere Rohstoffe zwischenzeitlich massiv gestiegen. In ihren Verträgen hatten die Turbinenproduzenten dieses Risiko nicht bedacht und bleiben in der Folge auf den Mehrkosten sitzen.
Jetzt arbeiten die Windkonzerne an ihrer Kostendisziplin. Verträge werden neu verhandelt, Risiken ausgelagert, Preise erhöht. Das hat allerdings Folgen für die gesamte Offshore-Branche. Ab 2025 sehen Experten eine definitive Lücke zwischen Nachfrage und Produktionskapazitäten. „Der Aufbau der Ressourcen und Kapazitäten wie Produktionsstätten, Schiffe und Personal ist aufwendig und langwierig. Das wird einige Jahren dauern“, sagt Windexperte Briese.
Dass die Ausbauziele 2030 erreicht werden, glaubt deswegen auch in der Windbranche niemand mehr. Die Nachfrage bleibt aber trotzdem hoch. Erst am Mittwoch gewann RWE den Zuschlag für den Bau eines zwei Gigawatt starken Windparks im Golf von Mexiko vor der US-Küste.
RWE: Hoher Kostendruck am Golf von Mexiko
RWE baut sein US-Portfolio damit auf insgesamt rund 5,9 Gigawatt aus. 2022 hatte sich der Konzern aus Essen bereits Flächen in der New Yorker Bucht und vor der kalifornischen Küste gesichert.
Aber das neue Projekt im Golf von Mexiko könnte für den Konzern zur Herausforderung werden: Die Meeresbucht ist wegen seiner Hurrikans und dem weichen Meeresboden kein einfacher Ort für einen Windpark. Der Kostendruck ist durch die ohnehin niedrigen Strompreise in der Region für kapitalintensive Offshore-Anlagen außerdem besonders hoch.
Trotz steigender Kosten bleibt Windenergie interessant
„Aber trotz steigender Kapital- und Investitionskosten für erneuerbare Energieprojekte sehen wir insbesondere in Ländern mit starker politischer Unterstützung für erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Deutschland und den USA, eine unverändert hohe Anfrage nach Projektfinanzierungen“, sagt Tim Koenemann, Chef der Erneuerbaren-Abteilung der Commerzbank dem Handelsblatt.
Das liegt auch daran, dass die Unternehmen davon ausgehen, dass Windkraft sich langfristig immer noch rechnet. Mit Gestehungskosten von 74 Euro die Megawattstunde ist Offshore-Strom deutlich günstiger als die fossilen Alternativen. Auch Atomstrom ist laut BNEF dreimal so teuer wie Energie aus Meereswind.
Zitat von Gast am 5. September 2023, 06:10 UhrSolarparks an jeder Autobahn? Dieser Durchbruch ist heikler als gedacht
Eine Änderung im Baugesetz ermöglicht den einfacheren Bau von Solarparks, etwa an Autobahnen und Bahnstrecken. Flächenbesitzern winken deutlich höhere Pachtpreise. Was die Energiewende antreiben soll, sorgt in einigen Kommunen für Ärger – denn sie haben kein Mitspracherecht mehr.
Die 1500-Einwohner-Gemeinde Lübow in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Ort, an dem sich die Energiewende besonders auszahlen soll: Bereits seit Jahren plant dort der regionale Energieversorger, die Wemag, entlang der Autobahn A14 einen gigantischen Solarpark. 30 Hektar Land sollen bebaut werden, etwa die Größe von 21 Fußballfeldern. Im nächsten Jahr sollen die Arbeiten beginnen.
Ist die Anlage einmal fertig, könnte sie 8000 Vier-Personen-Haushalte mit Strom versorgen – und Lübow wird daran verdienen: Die künftige Betreibergesellschaft hat ihren Sitz auf dem Gemeindegebiet, sodass die gesamte Gewerbesteuer in die Kassen der Kommune fließt.
Diesen Deal haben beide Seiten so gewollt. Als regionaler Versorger hat die Wemag ein Interesse daran, die betroffenen Gemeinden an den Entscheidungen zu beteiligen, weil sie auf die Kooperation mit den Kommunen vor Ort angewiesen war. Doch künftig ist das nicht mehr zwangsläufig der Fall.
Eine Änderung im Baugesetzbuch ermöglicht es nun Eigentümern von Freiflächen, entlang von Autobahnen und Bahnstrecken eigenständig Solarparks errichten zu lassen – ohne, dass die betroffene Gemeinde zustimmen muss oder finanziell davon profitiert. Die Ampel-Regierung will damit mehr Tempo in den Solar-Ausbau auf Kommunalebene bringen. Flächennutzungspläne, Baugenehmigungen – woran sich Gemeinderäte seit Jahrzehnten festhalten, soll die Energiewende nicht hemmen.
In den vergangenen Jahren musste sich der PV-Zubau hinter Ratsbeschlüssen und Abwägungen anstellen. Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen handelte es sich in den meisten Fällen um Bauvorhaben, die bislang im Baugesetzbuch (BauGB) benachteiligt waren.
„Erneuerbare Energien stehen jetzt im nationalen Interesse vor vielen anderen“
Bevor auch nur ein Modul auf die Wiese gestellt werden durfte, brauchte es bislang noch ein gemeindliches „Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes“ oder einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“. Deren Genehmigung konnte in der Vergangenheit Jahre dauern.
Das soll sich mit dem „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ nun ändern. Die Eigentümer der Grundstücke, Landwirte beispielsweise, können entsprechende Aufträge jetzt also ohne Genehmigungsverfahren der jeweiligen Gemeinde erteilen und ausführen lassen.
„Die größte Änderung ist im Prinzip, dass erneuerbare Energien jetzt im nationalen Interesse vor vielen anderen stehen“, erklärt Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Denkmalschutz, Landschaftsbild, sogar der Artenschutz werde zugunsten von Solarparks erheblich eingeschränkt. „Die Schutzzonen um die Horste werden kleiner, und alle anderen Belange treten dahinter zurück.“
Verhinderte in den vergangenen Jahren mancherorts das Nest eines brütenden Seeadler-Pärchens praktisch in letzter Instanz noch den Bau eines Windrads oder eines Solarparks, darf jetzt – in gebührendem Abstand – drumherum gebaut werden.
Die Gesetzesänderung könnte einen wichtigen Teil zur Entbürokratisierung bei der Energiewende beitragen, sagt Christoph Schenck zu Schweinsberg, Immobilienmakler und Geschäftsführer bei Engel & Völkers. „Aus Sicht von Investoren sind Projekte für erneuerbare Energien in Deutschland im Moment hochattraktiv“, so von Schenck.
Die Neugestaltung der Flächen scheiterte jedoch noch zu oft an den Gemeinden. „Jede Solarzelle muss im Moment die Zustimmung finden. Dabei liegt das Kapital eigentlich bereit. Dieser Bürokratie-Flaschenhals ließe sich über vereinfachte Genehmigungsverfahren beseitigen.“
Landwirtschaftliche Flächen werden zu Gewerbeflächen
Um Solarparks an der Autobahn bauen zu können, ist es notwendig, landwirtschaftliche in Gewerbeflächen umzudeklarieren. „Der Bedarf ist hier immens“, sagt von Schenck. Und das kann für die Besitzer der Grundstücke große Veränderungen bei den Konditionen bedeuten.
Zahlen Landwirte zwischen 200 und 1000 Euro Pacht pro Hektar – der Preis bemisst sich nach der Bodenqualität – fallen bei Gewerbeflächen mit Solaranlagen 2000 bis 5000 Euro pro Hektar an. „An den Autobahnen sind die Bedingungen für die Umwidmung sehr günstig. Auto-Emissionen sind für die Landwirtschaft nicht förderlich. Dafür könnte der Standort für die Sonneneinstrahlung sehr gut genutzt werden“, sagt von Schenck.
Unter den Interessenten auf Pächterseite sind wegen der großen Investitionsvolumen aktuell vor allem große Immobiliengesellschaften oder Fonds mit Nachhaltigkeits-Fokus. Die Kosten für den Ausbau mit Solaranlagen ließen sich etwa mit 100 Millionen Euro pro 100 Hektar überschlagen, rechnet von Schenck. Auch deshalb sei eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wichtig. „Hier geht es teilweise um Opportunitätskosten in Millionenhöhe, die Investoren bei zu langen Wartezeiten täglich verlieren – und die auch dem Staat entgehen.“
Bundesbauministerin Klara Geywitz stellt das neue Baurecht als vorteilhaft für die Kommunen dar. „Indem wir Flächen nutzen, an denen es durch Autobahnverkehr und Zugfahrten keine Nutzungsansprüche auf Wohnraum, Landwirtschaft und Naherholung gibt, können Windräder, Photovoltaikanlage und Wasserstoffumwandler gebaut werden“, sagte die SPD-Politikerin.
Das Heizungsgesetz als Problemquelle
Allerdings gibt es auch Gemeinden, die auf den betroffenen Freiflächen an der Autobahn lieber Industrie ansiedeln würden. Das Hauptproblem sind aus Sicht von Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag nicht einmal die zusätzlichen Einnahmen, die vielen Gemeinden durch die Lappen gehen, wenn Grundstücksbesitzer künftig direkt mit den Energieversorgern Verträge über große Solarparks verhandeln und abschließen.
Vielmehr geht es um die Ziele der Bundesregierung beim Heizungsgesetz. „Von den Gemeinden wird gefordert, zeitnah eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen“, erklärt Fittschen, „aber wie sollen sie das machen, wenn sie nicht einmal mit der Energie verlässlich planen können, die bei ihnen in der Gemeinde produziert wird?“
Es sei ohnehin schon schwer, Bürgern in Norddeutschland zu erklären, warum sie bei erneuerbaren Energiequellen aufgrund von EEG-Umlage und Anschlusskosten höhere Netzentgelte bezahlen müssen als Menschen in Bundesländern, in denen sich bislang deutlich weniger beim Zubau tut.
Die Energie- und Wirtschaftsminister der nördlichen Bundesländer fordern darum schon länger mehr Fairness bei der Kostenverteilung. Und glücklich ist die Gemeinde, die künftig bei ihrer kommunalen Wärmeplanung einen regionalen Versorger an der Hand hat – und ein paar freie Flächen an der Autobahn.
Solarparks an jeder Autobahn? Dieser Durchbruch ist heikler als gedacht
Eine Änderung im Baugesetz ermöglicht den einfacheren Bau von Solarparks, etwa an Autobahnen und Bahnstrecken. Flächenbesitzern winken deutlich höhere Pachtpreise. Was die Energiewende antreiben soll, sorgt in einigen Kommunen für Ärger – denn sie haben kein Mitspracherecht mehr.
Die 1500-Einwohner-Gemeinde Lübow in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Ort, an dem sich die Energiewende besonders auszahlen soll: Bereits seit Jahren plant dort der regionale Energieversorger, die Wemag, entlang der Autobahn A14 einen gigantischen Solarpark. 30 Hektar Land sollen bebaut werden, etwa die Größe von 21 Fußballfeldern. Im nächsten Jahr sollen die Arbeiten beginnen.
Ist die Anlage einmal fertig, könnte sie 8000 Vier-Personen-Haushalte mit Strom versorgen – und Lübow wird daran verdienen: Die künftige Betreibergesellschaft hat ihren Sitz auf dem Gemeindegebiet, sodass die gesamte Gewerbesteuer in die Kassen der Kommune fließt.
Diesen Deal haben beide Seiten so gewollt. Als regionaler Versorger hat die Wemag ein Interesse daran, die betroffenen Gemeinden an den Entscheidungen zu beteiligen, weil sie auf die Kooperation mit den Kommunen vor Ort angewiesen war. Doch künftig ist das nicht mehr zwangsläufig der Fall.
Eine Änderung im Baugesetzbuch ermöglicht es nun Eigentümern von Freiflächen, entlang von Autobahnen und Bahnstrecken eigenständig Solarparks errichten zu lassen – ohne, dass die betroffene Gemeinde zustimmen muss oder finanziell davon profitiert. Die Ampel-Regierung will damit mehr Tempo in den Solar-Ausbau auf Kommunalebene bringen. Flächennutzungspläne, Baugenehmigungen – woran sich Gemeinderäte seit Jahrzehnten festhalten, soll die Energiewende nicht hemmen.
In den vergangenen Jahren musste sich der PV-Zubau hinter Ratsbeschlüssen und Abwägungen anstellen. Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen handelte es sich in den meisten Fällen um Bauvorhaben, die bislang im Baugesetzbuch (BauGB) benachteiligt waren.
„Erneuerbare Energien stehen jetzt im nationalen Interesse vor vielen anderen“
Bevor auch nur ein Modul auf die Wiese gestellt werden durfte, brauchte es bislang noch ein gemeindliches „Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes“ oder einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“. Deren Genehmigung konnte in der Vergangenheit Jahre dauern.
Das soll sich mit dem „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ nun ändern. Die Eigentümer der Grundstücke, Landwirte beispielsweise, können entsprechende Aufträge jetzt also ohne Genehmigungsverfahren der jeweiligen Gemeinde erteilen und ausführen lassen.
„Die größte Änderung ist im Prinzip, dass erneuerbare Energien jetzt im nationalen Interesse vor vielen anderen stehen“, erklärt Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern. Denkmalschutz, Landschaftsbild, sogar der Artenschutz werde zugunsten von Solarparks erheblich eingeschränkt. „Die Schutzzonen um die Horste werden kleiner, und alle anderen Belange treten dahinter zurück.“
Verhinderte in den vergangenen Jahren mancherorts das Nest eines brütenden Seeadler-Pärchens praktisch in letzter Instanz noch den Bau eines Windrads oder eines Solarparks, darf jetzt – in gebührendem Abstand – drumherum gebaut werden.
Die Gesetzesänderung könnte einen wichtigen Teil zur Entbürokratisierung bei der Energiewende beitragen, sagt Christoph Schenck zu Schweinsberg, Immobilienmakler und Geschäftsführer bei Engel & Völkers. „Aus Sicht von Investoren sind Projekte für erneuerbare Energien in Deutschland im Moment hochattraktiv“, so von Schenck.
Die Neugestaltung der Flächen scheiterte jedoch noch zu oft an den Gemeinden. „Jede Solarzelle muss im Moment die Zustimmung finden. Dabei liegt das Kapital eigentlich bereit. Dieser Bürokratie-Flaschenhals ließe sich über vereinfachte Genehmigungsverfahren beseitigen.“
Landwirtschaftliche Flächen werden zu Gewerbeflächen
Um Solarparks an der Autobahn bauen zu können, ist es notwendig, landwirtschaftliche in Gewerbeflächen umzudeklarieren. „Der Bedarf ist hier immens“, sagt von Schenck. Und das kann für die Besitzer der Grundstücke große Veränderungen bei den Konditionen bedeuten.
Zahlen Landwirte zwischen 200 und 1000 Euro Pacht pro Hektar – der Preis bemisst sich nach der Bodenqualität – fallen bei Gewerbeflächen mit Solaranlagen 2000 bis 5000 Euro pro Hektar an. „An den Autobahnen sind die Bedingungen für die Umwidmung sehr günstig. Auto-Emissionen sind für die Landwirtschaft nicht förderlich. Dafür könnte der Standort für die Sonneneinstrahlung sehr gut genutzt werden“, sagt von Schenck.
Unter den Interessenten auf Pächterseite sind wegen der großen Investitionsvolumen aktuell vor allem große Immobiliengesellschaften oder Fonds mit Nachhaltigkeits-Fokus. Die Kosten für den Ausbau mit Solaranlagen ließen sich etwa mit 100 Millionen Euro pro 100 Hektar überschlagen, rechnet von Schenck. Auch deshalb sei eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren wichtig. „Hier geht es teilweise um Opportunitätskosten in Millionenhöhe, die Investoren bei zu langen Wartezeiten täglich verlieren – und die auch dem Staat entgehen.“
Bundesbauministerin Klara Geywitz stellt das neue Baurecht als vorteilhaft für die Kommunen dar. „Indem wir Flächen nutzen, an denen es durch Autobahnverkehr und Zugfahrten keine Nutzungsansprüche auf Wohnraum, Landwirtschaft und Naherholung gibt, können Windräder, Photovoltaikanlage und Wasserstoffumwandler gebaut werden“, sagte die SPD-Politikerin.
Das Heizungsgesetz als Problemquelle
Allerdings gibt es auch Gemeinden, die auf den betroffenen Freiflächen an der Autobahn lieber Industrie ansiedeln würden. Das Hauptproblem sind aus Sicht von Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag nicht einmal die zusätzlichen Einnahmen, die vielen Gemeinden durch die Lappen gehen, wenn Grundstücksbesitzer künftig direkt mit den Energieversorgern Verträge über große Solarparks verhandeln und abschließen.
Vielmehr geht es um die Ziele der Bundesregierung beim Heizungsgesetz. „Von den Gemeinden wird gefordert, zeitnah eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen“, erklärt Fittschen, „aber wie sollen sie das machen, wenn sie nicht einmal mit der Energie verlässlich planen können, die bei ihnen in der Gemeinde produziert wird?“
Es sei ohnehin schon schwer, Bürgern in Norddeutschland zu erklären, warum sie bei erneuerbaren Energiequellen aufgrund von EEG-Umlage und Anschlusskosten höhere Netzentgelte bezahlen müssen als Menschen in Bundesländern, in denen sich bislang deutlich weniger beim Zubau tut.
Die Energie- und Wirtschaftsminister der nördlichen Bundesländer fordern darum schon länger mehr Fairness bei der Kostenverteilung. Und glücklich ist die Gemeinde, die künftig bei ihrer kommunalen Wärmeplanung einen regionalen Versorger an der Hand hat – und ein paar freie Flächen an der Autobahn.
Zitat von Gast am 6. September 2023, 10:49 UhrVerhandlungsexperte analysiert - Das Heizungsgesetz kommt - vier gravierende Fehler hat die Ampel gemacht
Mangelndes Vertrauen und Verwirrung sind schlechte Voraussetzungen für gute Verhandlungsergebnisse, schreibt der Verhandlungsexperte Thorsten Hofmann. Das zeigt sich exemplarisch am Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition, das am Freitag verabschiedet werden soll.
Eigentlich sollte die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes in Ruhe geplant werden. Schon im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition eine solche Novellierung festgeschrieben, die allerdings erst zum 1. Januar 2025 vorsah, dass jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden sollte. Nun steht am 8. September ein Gesetzentwurf auf der Agenda des Bundestages, der übereilt erstellt und vor der Sommerpause durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde.
Die drei aktuell auf Bundesebene koalierenden Parteien bei einem so sensiblen Thema auf eine Linie zu bekommen, erfordert eine hohe Lösungsbereitschaft, zumal die Wählerschaft der Grünen, SPD und FDP sehr unterschiedlich ist.
Und betroffen von diesem Gesetz ist die gesamte Bevölkerung. Das vorausgeschickt, stellt sich die Frage, wie es zu einem Stopp vor der Sommerpause kommen konnte und welche verhandlungstechnischen Fallstricke auf dem Weg lagen. Vier wesentliche Fehler während des Verfahrens, die besser gemeistert hätten werden können:
1. Hauptakteure außen vor
Mit dem Ukrainekrieg hat die Regierung im März 2022 beschlossen, den Gesetzentwurf um ein Jahr vorzuziehen. Spätestens hier wird klar, dass die Zeit für den Prozess knapp sein würde. Vor allem ging es auf einmal um zwei Faktoren: Zusätzlich zum Voranbringen der langfristig angelegten Energiewende musste kurzfristig die Energiesicherheit gewährleistet werden.
Dafür hat die Bundesregierung ein Gesetz entworfen, das einen Hauptakteur, die Bevölkerung, vollkommen außer acht gelassen hat. Ängste und Unsicherheiten, die der Entwurf bei ihr auslösen könnte, wurden offensichtlich zu keiner Zeit antizipiert und auch nicht kommuniziert.
Wenn die Sorgen und Nöte – in Verhandlungen spricht man auch von Bedürfnissen oder Interessen – eines Akteurs in der Verhandlung nicht mitgedacht werden, erzeugt dies in den meisten Fällen Widerstand.
2. Keine Motivanalyse
Was bewegt den Hauptakteur – den Mieter ebenso wie den Immobilienbesitzer? Da das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, immense Veränderungen und Kosten auslösen würde, ist die Planungsunsicherheit bei allen Betroffenen derzeit hoch.
Solche Unsicherheiten können zu Widerständen führen, die selbst positive Vorhaben als inakzeptal erscheinen lassen oder gar im Keim ersticken. Es wäre daher hilfreich gewesen, die Motive der Betroffenen im Vorfeld zu analysieren und in den Entwurf zu integrieren.
Das wurde im Fall der Novellierung des Heizungsgesetzes offenbar vergessen und auch im Nachgang von keiner Seite klargestellt. Somit gewinnt eine Regierung keine Unterstützer. Wären die Kosten klar benannt und für alle Betroffenen eine zeitliche Planungssicherheit erkennbar in den Gesetzesentwurf integriert oder zumindest in der Kommunikation vorbereitet gewesen, hätte der Widerstand reduziert und die Emotionen gemildert werden können.
3. Keine klare Prozessstruktur
Spätestens mit dem Beschluss im März 2022, das Gesetz ein Jahr früher in Kraft treten zu lassen, hätte ein Informationskampagne beginnen müssen. Es hätte erklärt werden müssen, warum die Novelle notwendig ist.
Die Bundesregierung hätte kommunizieren sollen, dass sie die Sorgen der Betroffenen ernst nimmt und für Kosten- und Planungssicherheit sorgt. Statt dessen erblickt im März 2023 nach ziemlich genau einem Jahr der Gesetzentwurf das Licht der Öffentlichkeit, während es noch Abstimmungsbedarf gibt.
Wirtschaftsminister Robert Habeck am 21. März 2023 in den Tagesthemen: „Hier ist der Gesetzentwurf an die „BILD“-Zeitung – und ich muss also unterstellen – bewusst geleakt worden, um dem Vertrauen in der Regierung zu schaden.“ Insofern seien Gespräche der Koalitionspartner „wahrscheinlich mit Absicht zerstört worden, des billigen taktischen Vorteils wegen“.
Habeck sieht sich in der Debatte als Opfer. Dabei hätte er das Momentun nutzen könnnen, den Entwurf zu erklären. Damit zu rechnen, dass Entwürfe bis zur offiziellen Vorstellung geheim bleiben, ist in der politischen Welt unrealistisch. Denn in dem Moment, wenn ein Gesetzestext in eine Ressortabstimmung geht, ist in der Regel klar, dass Lobbyisten, Verbände, Medien und Agenturen sich ebenfalls eine Kopie besorgen werden.
Das politische Netzwerk ist durchlässig. Dies gilt es bei solchen Prozessen mitzudenken. Wäre der Prozess der Gesetzgebung – ohne konkrete Nennung der geplanten Maßnahmen – transparent kommuniziert und direkt erklärt worden, das der Staat den Bürger nicht alleine lässt, hätte ein „Leaken“ keine große Wirkung gehabt.
4. Keine angemessene Kommunikation
Das führt zum vierten Punkt der unangemessenen Kommunikation, die sich schon in den vorherigen Ausführungen gezeigt hat. Eine klare Strategie bezieht von Anfang an eventuelle Fallstricke mit ein und lässt Krisen antizipieren.
Man spricht hier von der Vorbereitung von What-If-Szenarien. Tut man das nicht oder nur unzureichend, riskiert man, dass Konflikte, die man nicht nach außen tragen möchte, sichtbar werden. Die öffentliche Debatte nach dem Bekanntwerden des Entwurfes im März 2023 hat dies gezeigt.
Heute ist der Gaspreis nicht mehr in schwindelnder Höhe und die Nachfrage nach Wärmepumpen ist massiv gesunken. Die Energiesicherheit scheint für den Winter vorhanden. Alle Eigentümer, die bislang Wärmepumpen, Geothermie oder Solaranlagen installiert haben, haben dies freiwillig getan.
Die Energiewende ist ein langfristiges Projekt. Sollte die Koalition die Motive der Betroffenen, eine klare und transparente Prozessstruktur sowie gute Kommunikation berücksichtigen wollen, hat sie jetzt noch die Möglichkeit, den Kurs zu ändern, ohne ihr Gesicht zu verlieren. Sie könnte auf den ursprünglichen Zeitplan zurückgreifen, der ein Inkraftreten zum 1. Januar 2025 vorsah. Ohne Not Zeitdruck aufzubauen und die Betroffenen außen vor zu lassen, führt langfristig inhaltlich zu wenig Akzeptanz und kostet am Ende nicht nur mehr, sondern lässt Glaubwürdigkeit schwinden.
Druck erzeugt Gegendruck. Das ist ein physikalisches Gesetz. Wenn die Regierung jetzt zeitlichen Druck herausnehmen und finanzielle Planungssicherheit herstellen würde, könnte die Koalition nur gewinnen. Und der Opposition, die vom Verfassungsgericht rein verfahrenstechnisch Recht bekommen hat, wäre der Wind aus den Segeln genommen.
Verhandlungsexperte analysiert - Das Heizungsgesetz kommt - vier gravierende Fehler hat die Ampel gemacht
Mangelndes Vertrauen und Verwirrung sind schlechte Voraussetzungen für gute Verhandlungsergebnisse, schreibt der Verhandlungsexperte Thorsten Hofmann. Das zeigt sich exemplarisch am Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition, das am Freitag verabschiedet werden soll.
Eigentlich sollte die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes in Ruhe geplant werden. Schon im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition eine solche Novellierung festgeschrieben, die allerdings erst zum 1. Januar 2025 vorsah, dass jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden sollte. Nun steht am 8. September ein Gesetzentwurf auf der Agenda des Bundestages, der übereilt erstellt und vor der Sommerpause durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde.
Die drei aktuell auf Bundesebene koalierenden Parteien bei einem so sensiblen Thema auf eine Linie zu bekommen, erfordert eine hohe Lösungsbereitschaft, zumal die Wählerschaft der Grünen, SPD und FDP sehr unterschiedlich ist.
Und betroffen von diesem Gesetz ist die gesamte Bevölkerung. Das vorausgeschickt, stellt sich die Frage, wie es zu einem Stopp vor der Sommerpause kommen konnte und welche verhandlungstechnischen Fallstricke auf dem Weg lagen. Vier wesentliche Fehler während des Verfahrens, die besser gemeistert hätten werden können:
1. Hauptakteure außen vor
Mit dem Ukrainekrieg hat die Regierung im März 2022 beschlossen, den Gesetzentwurf um ein Jahr vorzuziehen. Spätestens hier wird klar, dass die Zeit für den Prozess knapp sein würde. Vor allem ging es auf einmal um zwei Faktoren: Zusätzlich zum Voranbringen der langfristig angelegten Energiewende musste kurzfristig die Energiesicherheit gewährleistet werden.
Dafür hat die Bundesregierung ein Gesetz entworfen, das einen Hauptakteur, die Bevölkerung, vollkommen außer acht gelassen hat. Ängste und Unsicherheiten, die der Entwurf bei ihr auslösen könnte, wurden offensichtlich zu keiner Zeit antizipiert und auch nicht kommuniziert.
Wenn die Sorgen und Nöte – in Verhandlungen spricht man auch von Bedürfnissen oder Interessen – eines Akteurs in der Verhandlung nicht mitgedacht werden, erzeugt dies in den meisten Fällen Widerstand.
2. Keine Motivanalyse
Was bewegt den Hauptakteur – den Mieter ebenso wie den Immobilienbesitzer? Da das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, immense Veränderungen und Kosten auslösen würde, ist die Planungsunsicherheit bei allen Betroffenen derzeit hoch.
Solche Unsicherheiten können zu Widerständen führen, die selbst positive Vorhaben als inakzeptal erscheinen lassen oder gar im Keim ersticken. Es wäre daher hilfreich gewesen, die Motive der Betroffenen im Vorfeld zu analysieren und in den Entwurf zu integrieren.
Das wurde im Fall der Novellierung des Heizungsgesetzes offenbar vergessen und auch im Nachgang von keiner Seite klargestellt. Somit gewinnt eine Regierung keine Unterstützer. Wären die Kosten klar benannt und für alle Betroffenen eine zeitliche Planungssicherheit erkennbar in den Gesetzesentwurf integriert oder zumindest in der Kommunikation vorbereitet gewesen, hätte der Widerstand reduziert und die Emotionen gemildert werden können.
3. Keine klare Prozessstruktur
Spätestens mit dem Beschluss im März 2022, das Gesetz ein Jahr früher in Kraft treten zu lassen, hätte ein Informationskampagne beginnen müssen. Es hätte erklärt werden müssen, warum die Novelle notwendig ist.
Die Bundesregierung hätte kommunizieren sollen, dass sie die Sorgen der Betroffenen ernst nimmt und für Kosten- und Planungssicherheit sorgt. Statt dessen erblickt im März 2023 nach ziemlich genau einem Jahr der Gesetzentwurf das Licht der Öffentlichkeit, während es noch Abstimmungsbedarf gibt.
Wirtschaftsminister Robert Habeck am 21. März 2023 in den Tagesthemen: „Hier ist der Gesetzentwurf an die „BILD“-Zeitung – und ich muss also unterstellen – bewusst geleakt worden, um dem Vertrauen in der Regierung zu schaden.“ Insofern seien Gespräche der Koalitionspartner „wahrscheinlich mit Absicht zerstört worden, des billigen taktischen Vorteils wegen“.
Habeck sieht sich in der Debatte als Opfer. Dabei hätte er das Momentun nutzen könnnen, den Entwurf zu erklären. Damit zu rechnen, dass Entwürfe bis zur offiziellen Vorstellung geheim bleiben, ist in der politischen Welt unrealistisch. Denn in dem Moment, wenn ein Gesetzestext in eine Ressortabstimmung geht, ist in der Regel klar, dass Lobbyisten, Verbände, Medien und Agenturen sich ebenfalls eine Kopie besorgen werden.
Das politische Netzwerk ist durchlässig. Dies gilt es bei solchen Prozessen mitzudenken. Wäre der Prozess der Gesetzgebung – ohne konkrete Nennung der geplanten Maßnahmen – transparent kommuniziert und direkt erklärt worden, das der Staat den Bürger nicht alleine lässt, hätte ein „Leaken“ keine große Wirkung gehabt.
4. Keine angemessene Kommunikation
Das führt zum vierten Punkt der unangemessenen Kommunikation, die sich schon in den vorherigen Ausführungen gezeigt hat. Eine klare Strategie bezieht von Anfang an eventuelle Fallstricke mit ein und lässt Krisen antizipieren.
Man spricht hier von der Vorbereitung von What-If-Szenarien. Tut man das nicht oder nur unzureichend, riskiert man, dass Konflikte, die man nicht nach außen tragen möchte, sichtbar werden. Die öffentliche Debatte nach dem Bekanntwerden des Entwurfes im März 2023 hat dies gezeigt.
Heute ist der Gaspreis nicht mehr in schwindelnder Höhe und die Nachfrage nach Wärmepumpen ist massiv gesunken. Die Energiesicherheit scheint für den Winter vorhanden. Alle Eigentümer, die bislang Wärmepumpen, Geothermie oder Solaranlagen installiert haben, haben dies freiwillig getan.
Die Energiewende ist ein langfristiges Projekt. Sollte die Koalition die Motive der Betroffenen, eine klare und transparente Prozessstruktur sowie gute Kommunikation berücksichtigen wollen, hat sie jetzt noch die Möglichkeit, den Kurs zu ändern, ohne ihr Gesicht zu verlieren. Sie könnte auf den ursprünglichen Zeitplan zurückgreifen, der ein Inkraftreten zum 1. Januar 2025 vorsah. Ohne Not Zeitdruck aufzubauen und die Betroffenen außen vor zu lassen, führt langfristig inhaltlich zu wenig Akzeptanz und kostet am Ende nicht nur mehr, sondern lässt Glaubwürdigkeit schwinden.
Druck erzeugt Gegendruck. Das ist ein physikalisches Gesetz. Wenn die Regierung jetzt zeitlichen Druck herausnehmen und finanzielle Planungssicherheit herstellen würde, könnte die Koalition nur gewinnen. Und der Opposition, die vom Verfassungsgericht rein verfahrenstechnisch Recht bekommen hat, wäre der Wind aus den Segeln genommen.