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Doch was passiert, wenn Angela Merkel erkrankt und ihre Regierungsgeschäfte nur eingeschränkt wahrnehmen kann? Zumal mehrere Regierungsmitglieder zur Risikogruppe der über 60-Jährigen zählen:

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Angela Merkel ist 65 Jahre alt, Innenminister Horst Seehofer (CSU) 70 und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) 64.
Sollte Merkel dazu nicht in der Lage sein, würde zunächst Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) die Regierungsgeschäfte weiterführen. Denn Artikel 69 des Grundgesetzes sieht vor, dass der Kanzler einen Stellvertreter bestimmt. "Dies dient der Verantwortungsklarheit und der permanenten Funktionsfähigkeit der Bundesregierung", heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags.
Erfahrung wird bei Nachfolgeregelung berücksichtigt
Sollte auch der Vizekanzler verhindert sein, wird ein anderer Bundesminister bestimmt, der die Regierung weiterführt. Falls niemand benannt wurde, zählen ansonsten Kriterien wie Regierungserfahrung (lange Amtszeit) oder das höchste Lebensalter. Das älteste Mitglied des Kabinetts ist Innenminister Horst Seehofer (CSU) mit 70 Jahren.
Die Ministerinnen und Minister können durch ihre Staatssekretäre vertreten werden, davon gibt es pro Ministerium mehrere, im Wirtschaftsministerium sind es fünf, im Umweltministerium zwei.
Etwas komplizierter ist es, die Arbeitsfähigkeit des Bundestages zu garantieren. Im Gegensatz zur Regierung mit lediglich 16 Kabinettsmitgliedern, gehören dem Parlament 709 Abgeordnete an. Doch gerade auf den Bundestag kann es ankommen, um Notmaßnahmen zu, wie etwa bereits die Regelungen zur Kurzarbeit.
Doch bereits jetzt könnte das schwierig werden. So gibt es in der FDP-Fraktion mehrere Corona-Infizierte. Sie und ihre jeweiligen Mitarbeiter befinden sich in häuslicher Isolation. Wie kann der Bundestag trotzdem ein faires Verfahren garantieren, wenn einige Mitglieder fehlen?
Fernabstimmung per Telefon sind nicht erlaubt, Abgeordnete müssen stets vor Ort sein. Damit keine Fraktion benachteiligt wird, kann die sogenannte Pairing-Regelung angewendet werden. Wenn also ein Abgeordneter einer Oppositions-Fraktion mit gutem Grund ausfällt, bleibt auch ein Abgeordneter aus dem Regierungslager fern. Damit sollen die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden.
Ein letztes Mittel wäre der "Gemeinsame Ausschuss". Er ist eine Art Notparlament mit 48 Mitgliedern, der eigentlich nur für den Fall zusammentritt, wenn Deutschland angegriffen wird und der Verteidigungsfall ausgerufen wird. Der Gemeinsame Ausschuss die Aufgaben von Bundestag und Bundesrat übernehmen. Daher wird er zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages besetzt, entsprechend den Mehrheitsverhältnissen. Das letzte Drittel der Mitglieder entsendet der Bundesrat.
Änderung des Grundgesetzes kommt wohl nicht so bald
Derzeit berät auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit den Parlamentarischen Geschäftsführern darüber, wie der Bundestag handlungsfähig bleiben kann. Dort wurde am Montag auch über eine Grundgesetzänderung beraten.
Wie Business Insider erfuhr, wird dies aber kaum die aktuelle Krise betreffen. Für Grundgesetzänderungen gibt es klare Fristen. Ein beschleunigtes Verfahren ist anders als bei gewöhnlichen Gesetzesvorhaben nicht möglich. Das sei eher ein Vorhaben, mit dem man sich auf künftige Krisen vorbereiten wolle, hieß es.
Vereinbart wurde jedoch, dass nächste Sitzungswoche des Parlaments, die am 23. März beginnt, stattfinden soll. Danach sind ohnehin drei Wochen Osterpause. Danach wird man weitersehen.