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Zitat von Gast am 1. September 2023, 05:29 UhrARD macht Schluss: 1,1 Millionen Haushalte sind betroffen
Ob über Antenne, Kabel oder das Internet – es gibt viele Möglichkeiten, die öffentlich-rechtlichen TV-Sender anzusehen. Ab 2025 fällt bei der ARD eine aber weg. Mehr als 1 Millionen Haushalte sind betroffen. Die ARD rechtfertigt den Schritt mit wirtschaftlichen Zwängen.
ARD stellt SD-Empfang über Satellit Anfang 2025 ein
Die ARD schneidet alte Zöpfe ab: Ab Anfang 2025 stellt die öffentlich-rechtliche Sendergruppe die Verbreitung der eigenen Fernsehprogramme über Satellit in Standardauflösung (SD) ein (Quelle: Berliner Zeitung).
Danach lassen sich Das Erste, die Dritten oder Spartensender wie Kika nur noch in hochauflösender Bildqualität (HD) anschauen. Für Fernsehzuschauer bedeutet das: Wer nicht über entsprechende Hardware verfügt, die zum Empfang von HD-Programmen ausgelegt ist, muss sich Neugeräte zulegen – oder schaut künftig in die Röhre.
Zum Satellitenempfang in HD ist ein HD-fähiger Satellitenreceiver oder ein TV-Gerät mit integriertem, HD-fähigen TV-Tuner erforderlich. Die meisten modernen TV-Geräte haben so einen TV-Tuner bereits an Bord.
Wichtig zu wissen: Abgesehen von den monatlichen Rundfunkgebühren in Höhe von 18,36 Euro ist für den Empfang von ARD-Programmen in HD-Qualität keine zusätzliche Gebühr notwendig.
Mit der kompletten SD-Abschaltung über Satellit Anfang 2025 vollzieht die ARD einen Schritt, der bereits im November 2022 begann. Damals wurde die SD-Ausstrahlung von Spartenprogrammen wie Tagesschau 24, One und Phoenix beendet. Der deutsch-französische Kulturkanal Arte hat ebenso Ende 2022 seinen SD-Empfang über Satellit beendet.
Wirtschaftlich nicht mehr vertretbar
Zur Begründung für das SD-Aus über Satellit verwies ein ARD-Sprecher auf die Wirtschaftlichkeit. Demnach sei „eine Doppelversorgung mit SD und HD bei der mittlerweile sehr geringen Nutzung von SD wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.“
Laut Satellitenbetreiber Astra empfangen derzeit noch 1,1 Millionen Haushalte TV-Sender in SD-Qualität. Spätestens Anfang 2025 müssen sich die also neue Geräte anschaffen, um die ARD-Sender weiter empfangen zu können.
Nach eigenen Angaben hat das ZDF noch nicht entschieden, ob und wann der SD-Empfang über Satellit eingestellt wird.
ARD macht Schluss: 1,1 Millionen Haushalte sind betroffen
Ob über Antenne, Kabel oder das Internet – es gibt viele Möglichkeiten, die öffentlich-rechtlichen TV-Sender anzusehen. Ab 2025 fällt bei der ARD eine aber weg. Mehr als 1 Millionen Haushalte sind betroffen. Die ARD rechtfertigt den Schritt mit wirtschaftlichen Zwängen.
ARD stellt SD-Empfang über Satellit Anfang 2025 ein
Die ARD schneidet alte Zöpfe ab: Ab Anfang 2025 stellt die öffentlich-rechtliche Sendergruppe die Verbreitung der eigenen Fernsehprogramme über Satellit in Standardauflösung (SD) ein (Quelle: Berliner Zeitung).
Danach lassen sich Das Erste, die Dritten oder Spartensender wie Kika nur noch in hochauflösender Bildqualität (HD) anschauen. Für Fernsehzuschauer bedeutet das: Wer nicht über entsprechende Hardware verfügt, die zum Empfang von HD-Programmen ausgelegt ist, muss sich Neugeräte zulegen – oder schaut künftig in die Röhre.
Zum Satellitenempfang in HD ist ein HD-fähiger Satellitenreceiver oder ein TV-Gerät mit integriertem, HD-fähigen TV-Tuner erforderlich. Die meisten modernen TV-Geräte haben so einen TV-Tuner bereits an Bord.
Wichtig zu wissen: Abgesehen von den monatlichen Rundfunkgebühren in Höhe von 18,36 Euro ist für den Empfang von ARD-Programmen in HD-Qualität keine zusätzliche Gebühr notwendig.
Mit der kompletten SD-Abschaltung über Satellit Anfang 2025 vollzieht die ARD einen Schritt, der bereits im November 2022 begann. Damals wurde die SD-Ausstrahlung von Spartenprogrammen wie Tagesschau 24, One und Phoenix beendet. Der deutsch-französische Kulturkanal Arte hat ebenso Ende 2022 seinen SD-Empfang über Satellit beendet.
Wirtschaftlich nicht mehr vertretbar
Zur Begründung für das SD-Aus über Satellit verwies ein ARD-Sprecher auf die Wirtschaftlichkeit. Demnach sei „eine Doppelversorgung mit SD und HD bei der mittlerweile sehr geringen Nutzung von SD wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.“
Laut Satellitenbetreiber Astra empfangen derzeit noch 1,1 Millionen Haushalte TV-Sender in SD-Qualität. Spätestens Anfang 2025 müssen sich die also neue Geräte anschaffen, um die ARD-Sender weiter empfangen zu können.
Nach eigenen Angaben hat das ZDF noch nicht entschieden, ob und wann der SD-Empfang über Satellit eingestellt wird.
Zitat von Gast am 29. September 2023, 06:12 UhrNach einem teils chaotischen Verfahren wurde Ulrike Demmer im Juni als Senderchefin bestellt. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss: Die Wahl müsse wegen zu vieler Fehler wiederholt werden.
Gutachten: Wahl der RBB-Chefin war rechtswidrig
Neuer Wirbel um den RBB und die Wahl seiner Intendantin: Laut einem juristischem Gutachten waren die Auswahl der Kandidaten und das Wahlprocedere von schweren Mängeln durchzogen, wie der RBB selbst auf seiner Internetseite berichtet. Erstellt worden sei die Expertise im Auftrag der Personalvertretung; es geht um die Wahl Ulrike Demmers zur neuen Chefin der Rundfunkanstalt Mitte Juni.
Gefordert werde in dem Gutachten auch eine Neuwahl. Nur so könne man den "eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben", zitiert der RBB - zu schwerwiegend seien die formalen und inhaltlichen Fehler. Die Kritikpunkte des Gutachtens im Einzelnen, so wie sie der RBB referiert:
- Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Berufung der neuen Intendantin seien unzulässig beschränkt worden.
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sei unprofessionell und chaotisch gewesen, es habe keine Chancengleichheit gegeben.
- Kritisiert werde auch, dass ein vierter Wahlgang abgehalten wurde. Im dritten Wahlgang hatte Demmer die notwendige Mehrheit verfehlt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die einzige verbliebene Kandidatin gewesen war.
- In der Verfassung sei die sogenannte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben. Dies werde aber durch Demmers Wahl konterkariert, da sie von 2016 bis 2021 stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung war. Mit der Staatsferne ebenfalls unvereinbar sei, dass Dietmar Woidke, der Ministerpräsident von Brandenburg, vor der Wahl an den Verwaltungsrat einen Brief geschrieben habe. Dieses Gremium schließt den Arbeitsvertrags mit der Intendantin ab.
Aus alledem schließe der Gutachter, der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach, nicht nur, dass es eine Neuwahl geben müsse, berichtet der RBB. Auch müssten die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des RBB abberufen werden, da sie mit ihren Ämtern offensichtlich überfordert seien. Sabine Jauer, die Vorsitzende des RBB-Personalrats, teilte mit, es sei notwendig, dieses Findungsverfahren aufzuarbeiten, um daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Demmer wurde am 16. Juni gewählt - nach einer langen Sitzung und unter Protest vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Amt hat sie erst am 1. September angetreten, als Nachfolgerin von Katrin Vernau. Diese wiederum hatte den Posten vor einem Jahr interimsweise als Krisenmanagerin übernommen nach dem Rücktritt von Senderchefin Patricia Schlesinger, gegen die Vorwürfe der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft laut geworden waren.
Nach einem teils chaotischen Verfahren wurde Ulrike Demmer im Juni als Senderchefin bestellt. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss: Die Wahl müsse wegen zu vieler Fehler wiederholt werden.
Gutachten: Wahl der RBB-Chefin war rechtswidrig
Neuer Wirbel um den RBB und die Wahl seiner Intendantin: Laut einem juristischem Gutachten waren die Auswahl der Kandidaten und das Wahlprocedere von schweren Mängeln durchzogen, wie der RBB selbst auf seiner Internetseite berichtet. Erstellt worden sei die Expertise im Auftrag der Personalvertretung; es geht um die Wahl Ulrike Demmers zur neuen Chefin der Rundfunkanstalt Mitte Juni.
Gefordert werde in dem Gutachten auch eine Neuwahl. Nur so könne man den "eingetretenen rechtswidrigen Zustand beheben", zitiert der RBB - zu schwerwiegend seien die formalen und inhaltlichen Fehler. Die Kritikpunkte des Gutachtens im Einzelnen, so wie sie der RBB referiert:
- Die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen bei der Berufung der neuen Intendantin seien unzulässig beschränkt worden.
- Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber sei unprofessionell und chaotisch gewesen, es habe keine Chancengleichheit gegeben.
- Kritisiert werde auch, dass ein vierter Wahlgang abgehalten wurde. Im dritten Wahlgang hatte Demmer die notwendige Mehrheit verfehlt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt die einzige verbliebene Kandidatin gewesen war.
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- In der Verfassung sei die sogenannte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festgeschrieben. Dies werde aber durch Demmers Wahl konterkariert, da sie von 2016 bis 2021 stellvertretende Sprecherin der Bundesregierung war. Mit der Staatsferne ebenfalls unvereinbar sei, dass Dietmar Woidke, der Ministerpräsident von Brandenburg, vor der Wahl an den Verwaltungsrat einen Brief geschrieben habe. Dieses Gremium schließt den Arbeitsvertrags mit der Intendantin ab.
Aus alledem schließe der Gutachter, der Potsdamer Rechtsprofessor Marcus Schladebach, nicht nur, dass es eine Neuwahl geben müsse, berichtet der RBB. Auch müssten die Vorsitzenden von Rundfunkrat und Verwaltungsrat des RBB abberufen werden, da sie mit ihren Ämtern offensichtlich überfordert seien. Sabine Jauer, die Vorsitzende des RBB-Personalrats, teilte mit, es sei notwendig, dieses Findungsverfahren aufzuarbeiten, um daraus für die Zukunft die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Demmer wurde am 16. Juni gewählt - nach einer langen Sitzung und unter Protest vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihr Amt hat sie erst am 1. September angetreten, als Nachfolgerin von Katrin Vernau. Diese wiederum hatte den Posten vor einem Jahr interimsweise als Krisenmanagerin übernommen nach dem Rücktritt von Senderchefin Patricia Schlesinger, gegen die Vorwürfe der Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft laut geworden waren.
Zitat von Gast am 23. Oktober 2023, 05:41 UhrDer Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Rückforderung vor Gericht gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger erhöht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin der Deutschen Presseagentur auf Anfrage mitteilte, macht der Sender nun knapp 270.0000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.
Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als Erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.
Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.
Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.
Unter dem juristischen Fachbegriff „Nebenintervenient“ versteht man jemanden, der als Unterstützung für eine der Streitparteien fungieren kann und dieser beitritt. Er selbst kann das Verfahren aber nicht grundsätzlich verändern oder selbst zur Streitpartei werden. Es ist quasi eine Position in hinterer Reihe, die mitagieren kann.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Rückforderung vor Gericht gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger erhöht. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin der Deutschen Presseagentur auf Anfrage mitteilte, macht der Sender nun knapp 270.0000 Euro geltend. Ursprünglich seien es knapp 30.000 Euro gewesen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals auf dpa-Anfrage mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.
Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Intendantin Schlesinger und den zurückgetretenen Senderchefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Unabhängig von diesen Ermittlungen gibt es das Verfahren am Landgericht, zu dem noch kein Termin feststeht. In dem Verfahren erheben jeweils beide Parteien Forderungen. Schlesinger klagte als Erstes gegen den RBB. Die 62-Jährige verlangt nach früheren Landgerichtsangaben Ruhegeld auf Grundlage des beendeten Dienstverhältnisses. Ihr Medienanwalt hatte im Februar von einer Betriebsrente gesprochen. Mit Ruhegeld ist gemeint, dass man auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen Geld vom früheren Arbeitgeber bekommt.
Der RBB reagierte daraufhin mit einer sogenannten Widerklage, in der er mittlerweile laut Gericht die beschriebenen knapp 270.000 Euro verlangt.
Teil dieses ganzen Rechtsstreits ist auch der ehemalige Senderchefkontrolleur Wolf. Er klinkte sich nach Gerichtsauskünften vom Juli als sogenannter Nebenintervenient auf Seiten Schlesingers ein. Wolf hatte sich damals auf dpa-Anfrage nicht dazu geäußert.
Unter dem juristischen Fachbegriff „Nebenintervenient“ versteht man jemanden, der als Unterstützung für eine der Streitparteien fungieren kann und dieser beitritt. Er selbst kann das Verfahren aber nicht grundsätzlich verändern oder selbst zur Streitpartei werden. Es ist quasi eine Position in hinterer Reihe, die mitagieren kann.
Zitat von Gast am 22. November 2023, 07:33 Uhr„Nein zu höheren GEZ-Gebühren“ – Bayern lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse mit dem Geld auskommen, dass er zur Verfügung habe. Sein Staatskanzleichef sieht die politischen Mehrheiten für die Beiträge schwinden.
Das bayerische Kabinett lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags weiterhin ab. „Wir sagen Nein zu höheren GEZ-Gebühren“, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der Plattform X am Dienstag mit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zwar ein Grundpfeiler der Demokratie, müsse aber auch mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung habe.
Nach vorläufigen Berechnungen des Expertengremiums KEF sollte der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, von aktuell 18,36 Euro monatlich ab 2025 auf 18,94 Euro steigen. Die Kommission will Anfang kommenden Jahres eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die wiederum das letzte Wort haben und die Beitragshöhe in einem Staatsvertrag festlegen. Sie müssen sich dabei aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.
Söder und mehrere andere Ministerpräsidenten hatten schon vor Monaten klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sind. Es droht somit in den nächsten Monaten ein Konflikt, der am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Der für Medienpolitik zuständige brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) bekräftigte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“, dass sich auch sein Land gegen die Erhöhung stemmen werde.
Die bayerische Staatsregierung fordere ARD, ZDF und Deutschlandradio dazu auf, Kosten einzusparen und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Hermann nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. „Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, wird es keinerlei politische Mehrheiten für die Beiträge geben“, sagte der CSU-Politiker. Beide Faktoren hingen miteinander zusammen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen.
„Nein zu höheren GEZ-Gebühren“ – Bayern lehnt Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse mit dem Geld auskommen, dass er zur Verfügung habe. Sein Staatskanzleichef sieht die politischen Mehrheiten für die Beiträge schwinden.
Das bayerische Kabinett lehnt eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags weiterhin ab. „Wir sagen Nein zu höheren GEZ-Gebühren“, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf der Plattform X am Dienstag mit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei zwar ein Grundpfeiler der Demokratie, müsse aber auch mit dem Geld auskommen, das er zur Verfügung habe.
Nach vorläufigen Berechnungen des Expertengremiums KEF sollte der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, von aktuell 18,36 Euro monatlich ab 2025 auf 18,94 Euro steigen. Die Kommission will Anfang kommenden Jahres eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die wiederum das letzte Wort haben und die Beitragshöhe in einem Staatsvertrag festlegen. Sie müssen sich dabei aber eng an der KEF-Empfehlung orientieren.
Söder und mehrere andere Ministerpräsidenten hatten schon vor Monaten klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sind. Es droht somit in den nächsten Monaten ein Konflikt, der am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht landen könnte. Der für Medienpolitik zuständige brandenburgische Staatssekretär Benjamin Grimm (SPD) bekräftigte im Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“, dass sich auch sein Land gegen die Erhöhung stemmen werde.
Die bayerische Staatsregierung fordere ARD, ZDF und Deutschlandradio dazu auf, Kosten einzusparen und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederherzustellen, sagte Staatskanzlei-Chef Florian Hermann nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. „Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, wird es keinerlei politische Mehrheiten für die Beiträge geben“, sagte der CSU-Politiker. Beide Faktoren hingen miteinander zusammen.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ARD, ZDF und Deutschlandradio wird im Wesentlichen aus Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. 2022 kamen 8,4 Milliarden Euro für die Medienhäuser zusammen.
Zitat von Gast am 12. Dezember 2023, 06:47 UhrClaudia Roth attackiert die Gegner einer Gebührenerhöhung für die Öffentlich-Rechtlichen. Ein durchsichtiges Manöver. Roth gefällt eben, wie ARD und ZDF politisch ticken. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon.
Viele Politiker links der Mitte gehen nach einem einfachen Schema vor. Wagt der politische Gegner etwas zu sagen oder zu fordern, was ihren Auffassungen widerspricht, schlagen sie mit dem Populismus-Hammer zu.
Seit die AfD bei den Wählern auf größere Zustimmung stößt als Grüne oder SPD, wird die Welt ständig gegen „Rechtspopulisten“ verteidigt. Da werden CDU und CSU schnell in die ganz rechte Ecke gestellt; da wird mal schnell „Nazi-Alarm“ ausgelöst.
Nun kann jeder zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und seiner Finanzierung durch eine für alle verbindliche Gebühr stehen wie er will. Ideologisch lässt sich das Thema nicht aufladen. Es sei denn, man heißt Claudia Roth.
„Wasser auf die Mühlen der AfD“, warnt Claudia Roth - geht's nicht eine Nummer kleiner?
Die Grüne ist im Kanzleramt für Kultur zuständig, trägt den Titel einer Staatsministerin. Für sie gibt jeder, der gegen noch höhere Gebühren für den ohnehin teuersten Rundfunk der Welt ist, „einer populistischen Haltung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung".
Erst einmal in Fahrt, legt die streitbare Grüne verbal gleich noch eine Schippe drauf. Kritik an höheren Gebühren ist demnach „Wasser auf die Mühlen der AfD“. Geht‘s nicht auch eine Nummer kleiner? Nein, für Grüne, die sich stets moralisch überlegen fühlen, geht das natürlich nicht.
Pech für Roth, dass sich nicht nur die aus ihrer Sicht üblichen Verdächtigen gegen eine Anhebung des Rundfunkbeitrags aussprechen. Das tun Bayern und Sachsen-Anhalt mit Regierungschefs von CSU und CDU. Das tun aber ebenso Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unter SPD-Ministerpräsidenten und sogar das von einem Linken regierte Thüringen.
„Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen“? Das haben ARD und ZDF selbst verspielt
Was die Staatsministerin in ihrem Furor ebenfalls übersehen hat: In Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg sitzen ihre grünen Parteifreunde mit in der Regierung. Und die sollen alle Steigbügelhalter der rechtsextremen AfD sein? Was für eine groteske Vorstellung.
Roth begründet ihre - zurückhaltend formuliert - seltsame Attacke unter anderem damit, das Land brauche gerade in diesen Zeiten eine „Stärkung der Medien“, wozu auch „Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen“ gehöre.
Das hört sich gut an, geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Das Vertrauen in den ÖRR ist ja nicht in erster Linie wegen des ständigen Rufs nach Gebührenerhöhungen gefährdet. Nein, zu der sich steigernden Kritik an diesem System tragen die Sender selbst kräftig bei.
Da ist einmal das Finanzgebaren der Anstalten, die mit dem Geld anderer Leute um sich werfen. Wenn Intendanten mehr verdienen als der Bundeskanzler und das auch noch als angemessen verteidigen, brauchen sie sich nicht wunden, dass der Beitragszahler sich verschaukelt fühlt.
Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig belehren lassen
Dazu kommen Verschwendungsorgien wie beim RBB. Im Gefolge der Affäre um die raffgierige Ex-Intendanten Schlesinger kamen viele Ungereimtheiten in anderen Sender ans Licht. Der Gebührenzahler ahnt: RBB ist überall.
Was aber noch schlimmer ist: Die einseitige politische Ausrichtung treibt viele Zuschauer und Hörer auf die Palme. Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig von politischen Aktivisten in den Funkhäusern belehren lassen.
Die Attacke Roths auf die Gegner höherer Gebühren ist durchsichtig. Ihr gefällt der ÖRR so, wie er politisch tickt. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon. Und welcher Grüne würde nicht denen mehr Geld gönnen, die eine politisch-korrekte, multikulturell angehauchte Agenda in „gendergerechter“ Sprache verfolgen?
Nein, nicht die schwarzen, roten und grünen Gegner einer Gebührenerhöhung untergraben das Vertrauen in den ÖRR. Das machen Roths Gefolgsleute in den öffentlich-rechtlichen Anstalten schon selbst.
Claudia Roth attackiert die Gegner einer Gebührenerhöhung für die Öffentlich-Rechtlichen. Ein durchsichtiges Manöver. Roth gefällt eben, wie ARD und ZDF politisch ticken. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon.
Viele Politiker links der Mitte gehen nach einem einfachen Schema vor. Wagt der politische Gegner etwas zu sagen oder zu fordern, was ihren Auffassungen widerspricht, schlagen sie mit dem Populismus-Hammer zu.
Seit die AfD bei den Wählern auf größere Zustimmung stößt als Grüne oder SPD, wird die Welt ständig gegen „Rechtspopulisten“ verteidigt. Da werden CDU und CSU schnell in die ganz rechte Ecke gestellt; da wird mal schnell „Nazi-Alarm“ ausgelöst.
Nun kann jeder zum Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (ÖRR) und seiner Finanzierung durch eine für alle verbindliche Gebühr stehen wie er will. Ideologisch lässt sich das Thema nicht aufladen. Es sei denn, man heißt Claudia Roth.
„Wasser auf die Mühlen der AfD“, warnt Claudia Roth - geht's nicht eine Nummer kleiner?
Die Grüne ist im Kanzleramt für Kultur zuständig, trägt den Titel einer Staatsministerin. Für sie gibt jeder, der gegen noch höhere Gebühren für den ohnehin teuersten Rundfunk der Welt ist, „einer populistischen Haltung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung".
Erst einmal in Fahrt, legt die streitbare Grüne verbal gleich noch eine Schippe drauf. Kritik an höheren Gebühren ist demnach „Wasser auf die Mühlen der AfD“. Geht‘s nicht auch eine Nummer kleiner? Nein, für Grüne, die sich stets moralisch überlegen fühlen, geht das natürlich nicht.
Pech für Roth, dass sich nicht nur die aus ihrer Sicht üblichen Verdächtigen gegen eine Anhebung des Rundfunkbeitrags aussprechen. Das tun Bayern und Sachsen-Anhalt mit Regierungschefs von CSU und CDU. Das tun aber ebenso Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unter SPD-Ministerpräsidenten und sogar das von einem Linken regierte Thüringen.
„Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen“? Das haben ARD und ZDF selbst verspielt
Was die Staatsministerin in ihrem Furor ebenfalls übersehen hat: In Niedersachsen, Thüringen und Brandenburg sitzen ihre grünen Parteifreunde mit in der Regierung. Und die sollen alle Steigbügelhalter der rechtsextremen AfD sein? Was für eine groteske Vorstellung.
Roth begründet ihre - zurückhaltend formuliert - seltsame Attacke unter anderem damit, das Land brauche gerade in diesen Zeiten eine „Stärkung der Medien“, wozu auch „Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen“ gehöre.
Das hört sich gut an, geht aber am eigentlichen Thema vorbei. Das Vertrauen in den ÖRR ist ja nicht in erster Linie wegen des ständigen Rufs nach Gebührenerhöhungen gefährdet. Nein, zu der sich steigernden Kritik an diesem System tragen die Sender selbst kräftig bei.
Da ist einmal das Finanzgebaren der Anstalten, die mit dem Geld anderer Leute um sich werfen. Wenn Intendanten mehr verdienen als der Bundeskanzler und das auch noch als angemessen verteidigen, brauchen sie sich nicht wunden, dass der Beitragszahler sich verschaukelt fühlt.
Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig belehren lassen
Dazu kommen Verschwendungsorgien wie beim RBB. Im Gefolge der Affäre um die raffgierige Ex-Intendanten Schlesinger kamen viele Ungereimtheiten in anderen Sender ans Licht. Der Gebührenzahler ahnt: RBB ist überall.
Was aber noch schlimmer ist: Die einseitige politische Ausrichtung treibt viele Zuschauer und Hörer auf die Palme. Die Mehrheit der Menschen ist nicht linksgrün eingestellt, muss sich aber ständig von politischen Aktivisten in den Funkhäusern belehren lassen.
Die Attacke Roths auf die Gegner höherer Gebühren ist durchsichtig. Ihr gefällt der ÖRR so, wie er politisch tickt. Schließlich profitieren die Grünen in hohem Maße davon. Und welcher Grüne würde nicht denen mehr Geld gönnen, die eine politisch-korrekte, multikulturell angehauchte Agenda in „gendergerechter“ Sprache verfolgen?
Nein, nicht die schwarzen, roten und grünen Gegner einer Gebührenerhöhung untergraben das Vertrauen in den ÖRR. Das machen Roths Gefolgsleute in den öffentlich-rechtlichen Anstalten schon selbst.
Zitat von Gast am 12. Dezember 2023, 06:55 UhrDas ZDF soll als öffentlich-rechtlicher Sender nach dem Willen der CDU im Schwerpunkt ein nationales Programm anbieten, die ARD ein regionales Programm: Das gehört zum Plan einer CDU-Kommission, der am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff wies dabei als Leiter dieser Kommission auf die Notwendigkeit einer Reform der Öffentlich-Rechtlichen hin. Damit solle etwa ein jüngeres Publikum erreicht und Doppelstrukturen abgebaut werden.
Das bisherige System nannte Haseloff „missbrauchsanfällig“. Auf jeden Fall werde die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Wahlkampfthema. „Das bewegt die Leute.“ Wert legte Haseloff darauf, dass die CDU in der Medienpolitik anders agiere als die Konservativen in Großbritannien mit ihrem Kurs gegenüber der BBC. „Wir möchten nicht mit den Tories verglichen werden“, sagte er. „Wir sind eine Partei in der Mitte. Da müssen Sie schon weiter nach rechts gucken - und das sind unsere Gegner, die die Union vernichten wollen.“
Gebraucht werde bei den Öffentlich-Rechtlichen „weniger vom Gleichen“, heißt es in der Vorlage, mit der sich der CDU-Bundesvorstand im Januar abschließend befassen soll. Doppelübertragungen durch ARD und ZDF müssten ausgeschlossen werden. Außer bei bestimmten Veranstaltungen wie Olympischen Spielen oder Fußball-WM-Spielen der deutschen Elf sollten nach Vorstellung der CDU Übertragungen in voller Länge dem freien Markt überlassen werden. Gesellschaftliche Ereignisse wie Königshochzeiten sollten nur dann von öffentlich-rechtlichen Sendern live übertragen werden, wenn private es nicht frei empfangbar in ausreichendem Umfang tun.
„Wir wollen die Redundanzen abbauen“, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann, die mit Blick auf das Papier von einem Quantensprung für die Partei insgesamt sprach. Zu bereits laufenden Reformen sagte sie, es sei noch nicht genug passiert. Über das Papier der Kommission hatte zuerst die Welt am Sonntag berichtet. Medienpolitik ist grundsätzlich Sache der Bundesländer.
Das ZDF soll als öffentlich-rechtlicher Sender nach dem Willen der CDU im Schwerpunkt ein nationales Programm anbieten, die ARD ein regionales Programm: Das gehört zum Plan einer CDU-Kommission, der am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff wies dabei als Leiter dieser Kommission auf die Notwendigkeit einer Reform der Öffentlich-Rechtlichen hin. Damit solle etwa ein jüngeres Publikum erreicht und Doppelstrukturen abgebaut werden.
Das bisherige System nannte Haseloff „missbrauchsanfällig“. Auf jeden Fall werde die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Wahlkampfthema. „Das bewegt die Leute.“ Wert legte Haseloff darauf, dass die CDU in der Medienpolitik anders agiere als die Konservativen in Großbritannien mit ihrem Kurs gegenüber der BBC. „Wir möchten nicht mit den Tories verglichen werden“, sagte er. „Wir sind eine Partei in der Mitte. Da müssen Sie schon weiter nach rechts gucken - und das sind unsere Gegner, die die Union vernichten wollen.“
Gebraucht werde bei den Öffentlich-Rechtlichen „weniger vom Gleichen“, heißt es in der Vorlage, mit der sich der CDU-Bundesvorstand im Januar abschließend befassen soll. Doppelübertragungen durch ARD und ZDF müssten ausgeschlossen werden. Außer bei bestimmten Veranstaltungen wie Olympischen Spielen oder Fußball-WM-Spielen der deutschen Elf sollten nach Vorstellung der CDU Übertragungen in voller Länge dem freien Markt überlassen werden. Gesellschaftliche Ereignisse wie Königshochzeiten sollten nur dann von öffentlich-rechtlichen Sendern live übertragen werden, wenn private es nicht frei empfangbar in ausreichendem Umfang tun.
„Wir wollen die Redundanzen abbauen“, sagte die CDU-Politikerin Gitta Connemann, die mit Blick auf das Papier von einem Quantensprung für die Partei insgesamt sprach. Zu bereits laufenden Reformen sagte sie, es sei noch nicht genug passiert. Über das Papier der Kommission hatte zuerst die Welt am Sonntag berichtet. Medienpolitik ist grundsätzlich Sache der Bundesländer.