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Breitband Ausbau

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Telekommunikationsgesetz beschlossen: Darüber wurde im Bundestag gestritten

 

Der Bundestag hat eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Opposition stimmte dagegen. Vor allem das Recht auf schnelles Internet war Thema in der Debatte.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt Änderungen beim Recht auf schnelles Internet, den Kosten für TV-Anschlüsse und dem Glasfaserausbau. Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition für das Gesetz gestimmt. Die Opposition stimmte dagegen.

Recht auf schnelles Internet

Das erneuerte Gesetz beinhaltet ein Recht auf schnelles Internet – vorher war nur ein „funktionaler Internetzugang“ vorgeschrieben, also 0,056 Megabit pro Sekunde (MBit/s). Wie schnell genau der Zugang künftig sein muss, ist allerdings noch nicht festgelegt. In einem Kompromisspapier von CDU/CSU und SPD wurden 30 MBit/s genannt. Die Bundesnetzagentur soll den konkreten Wert berechnen und Untergrenzen für Download- und Uploadrate und Latenz bestimmen.

Mit der Zeit soll die Mindestvorgabe steigen. Wer einen langsameren Anschluss hat, könnte sich dann beschweren und die Bundesnetzagentur könnte Anbieter zwingen, schnellere Leitungen zu verlegen.

„Recht auf lahmes Internet“

Es könnte allerdings auch ein deutlich geringerer Wert von weniger als 20 MBit/s herauskommen. Denn es sollen die 80 Prozent der Bürger mit dem langsamsten Netz als Grundlage genommen werden, um einen Mittelwert zu berechnen, der dann allen zustehen muss.

Anke Domscheit-Berg aus der Linksfraktion forderte einen höheren Mindeststandard. „Leider bringt dieser Rechtsanspruch nur einen Anspruch auf lahmes Internet“, so Domscheit-Berg. Das sei angesichts von Distanzunterricht und Homeoffice besonders dramatisch.

Tabea Rößner, Bündnis 90/die Grünen, schloss sich der Kritik an und forderte zudem eine Entschädigung für Ausfälle. Pro Tag sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf eine Entschädigung von fünf Euro haben.

Die FDP-Fraktion kritisierte das Recht auf schnelles Internet dagegen als Eingriff in die freie Marktwirtschaft. Statt eines Rechtsanspruches schlug Reinhard Houben, FDP, vor, bei Bewohnern von kleinen Dörfern Gutscheine für Telekommunikationsanbieter zu verteilen. „Das wäre ein Anreizsystem für die Branche, das besser funktioniert als Zwang“, sagte Houben gegenüber der dpa.

Wer zahlt für Infrastruktur?

Der Breitbandausbau wird aus einem Finanztopf finanziert, in den Telekommunikationsanbieter einzahlen. Das würde es ermöglichen, zum Beispiel Whatsapp an den Kosten für Infrastruktur zu beteiligen. Auf Anbieter wie Netflix könnte man die Kosten aufgrund von EU-Vorgaben dagegen nicht umlegen, wie Netzpolitik erklärt. Nur Anbieter, die im Telekommunikationsmarkt tätig sind, könnten beteiligt werden.

Kosten für Kabelanschlüsse

Änderungen kommen außerdem auf Mieter zu, die bisher für von ihren Vermietern abgeschlossene TV-Kabelverträge zahlen. Diese Regelung wird abgeschafft – Mieter sollen künftig selbst über ihre Verträge entscheiden. Vermieter dürfen die Kosten nur noch bis 2024 auf die Nebenkosten aufschlagen.

Für das Verlegen neuer Glasfaserleitungen gilt das nicht: Dafür dürfen Vermieter 60 Euro pro Jahr und Wohnung als Bereitstellungsentgelt abrechnen.

„Schaut man auf die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen, wird das Defizit bei der Versorgung sichtbar. Nur zehn Prozent der Haushalte haben Zugriff auf Glasfaseranschlüsse. Das ist eindeutig zu wenig, um die Gigabitgesellschaft zu erreichen“, sagte Andreas Lämmel von der CDU/CSU-Fraktion während der Bundestagsdebatte. Jede Wohnung solle künftig mit Glasfaser versorgt sein.

Kritik vom Bitkom: Netzausbau wird verlangsamt

„Mit der vorgesehenen TKG-Novelle rückt das eigentliche Ziel, den Glasfaser- und Mobilfunkausbau zu beschleunigen und die Standortbedingungen für die Digitalisierung in Deutschland zu verbessern, in sehr weite Ferne“, kommentierte Bitkom-Präsident Achim Berg laut Pressemitteilung. Er fordert „innovative und schnelle Verlegetechniken wie Microtrenching“, um den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Die gesetzlichen Auflagen würden Betreiber von Mobilfunknetzen außerdem nicht motivieren, ins eigene Netz zu investieren.