Förderung ab 2024
Zerreißprobe für die Ampel: Neue Details zum geplanten Heizungsgesetz
Ein neues Förderprogramm soll den Austausch von Öl- und Gasheizungen ab 2024 unterstützen. Die KfW plant zinsvergünstigte Kredite für den Umstieg. Das sind die aktuellen Details.
Berlin – Die Einführung eines Förderprogramms zur Erneuerung der Heizsysteme ist für Anfang 2024 geplant. Dies geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion CDU/CSU im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Aktuell werde die Möglichkeit von Übergangsregelungen geprüft. Diese sollen einen nahtlosen Übergang von der aktuellen zur neuen Fördersituation gewährleisten. „Ob und wieweit es danach Übergangsregelungen für einzelne Programmteile geben wird, wird derzeit geprüft“, so das Ministerium.
Zudem plane die staatliche Förderbank KfW, ab dem 1. Januar 2024 zusätzliche, einkommensabhängige und zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten anzubieten. Diese sind in einem Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vorgesehen.
Förderprogramm der Ampel: Das sind die Pläne
Schon jetzt unterstützt der Staat den Einbau neuer Heizsysteme wie Wärmepumpen finanziell. Es gibt Pläne für ein neues Förderprogramm der Ampel-Fraktionen. Diese sehen eine Basisförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für umweltfreundlichere Heizsysteme in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Zusätzlich ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten geplant. Dieser soll für alle selbst nutzenden Wohnungseigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr gelten, wobei der jeweilige Haushalt berücksichtigt wird.
Laut Bundesregierung liegen etwa 40 bis 45 Prozent der Haushalte im selbstgenutzten Eigentum unter der Einkommensgrenze von 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
Gasheizung© Jan Woitas/dpa
Nach den Plänen der Ampel-Fraktionen soll es zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten geben. Dieser soll als Anreiz für eine möglichst schnelle Umrüstung dienen. Ab 2028 soll die Förderung alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert werden. Dieser Geschwindigkeitsbonus soll allen selbst nutzenden Wohnungseigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist, oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Der maximale Fördersatz soll bei 70 Prozent liegen.
Förderprogramm ist nicht für alle besser
Allerdings gibt es auch Kritik an den neuen Förderplänen, insbesondere weil die Fördersumme auf 30.000 Euro gedeckelt ist. Das heißt: Maximal 21.000 Euro können bezuschusst werden. Aktuell kosten Wärmepumpen in Deutschland im Schnitt zwischen 30.000 und 40.000 Euro.
Die Ampel versteckt ihr neues Förderprogramm hinter einer etwas kompliziert wirkenden Rechnung. Wer sich die Zeit nimmt, genauer hinzuschauen, erkennt aber eine Mogelpackung. Folgende Tabellen zeigen die Problematik genauer auf. In der ersten werden Beispiele genannt, bei denen Heizungen jetzt, vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft werden und verschiedene Fördersätze erhalten:
In der nächsten Tabelle dann die Kosten beim Einbau derselben Heizungen nach Inkrafttreten des GEG:
In Beispiel 2 entstehen mit dem neuen Förderprogramm am Ende mehr Kosten für den Eigentümer, obwohl der Fördersatz höher ist. Nur wenn die Kosten für den Einbau der Heizung am Ende unter den 30.000 Euro liegen, kann sich das neue Programm voll entfalten. Eigentümer werden also im Grunde so gelenkt, dass sie eine möglichst günstige Heizung einbauen.
Geschwindigkeitsbonus nur für Selbstnutzer
Auf die Frage der CDU/CSU-Fraktion, warum der Geschwindigkeitsbonus nicht auch für vermietende Eigentümer gelten soll, antwortet die Bundesregierung, dass selbst nutzende Eigentümer bei einem Austausch besonders belastet sind. Daher sollen sie im Fall von alten, ineffizienten Heizsystemen besonders unterstützt werden. „Bei der Wohnungswirtschaft wird davon ausgegangen, dass alte Heizungen ohnehin ersetzt werden.“ Vermieter haben neben der Förderung auch Abschreibungs- und Umlagemöglichkeiten. In größeren Gebäuden sind die Kosten pro Partei aufgrund der Kostendegression deutlich niedriger.
Das Ministerium erwartet zudem deutliche Kostensenkungen für Wärmepumpen, wenn diese vermehrt verkauft werden. Mittelfristig sind Kostensenkungen von etwa 40 Prozent inklusive Installation zu erwarten, so das Ministerium unter Berufung auf die Branche.
Tatsächlich erwartet die Branche zunächst, dass die Preise für Wärmepumpen ab kommendem Jahr erst steigen und dann sinken werden. Das liegt an den aktuell verheerenden Umsatzeinbrüchen bei Wärmepumpen im ersten Halbjahr 2023. Dies sei der Verunsicherung bei Kunden zu verdanken. Wenn diese wieder nachlässt, wird mit einer steigenden Nachfrage gerechnet – und damit steigenden Preisen.