Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach liefern Strom und machen Haushalte weitgehend unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Selbst produzierter und ins Stromnetz eingespeister Solarstrom aus einer neu installierten Dachanlage oder Freiflächenanlage wird nach den Regeln der geltenden Einspeisevergütung 2023 honoriert. Wir erklären, was hinter dem Begriff Einspeisevergütung steckt, welche Ziele der Gesetzgeber mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt, was sich 2023 geändert hat und wie hoch die neuen Vergütungssätze sind.
Wer selbst erzeugte Energie ins Stromnetz einspeist, hat sicher schon einmal von der Einspeisevergütung gehört.© Bereitgestellt von Das Haus
Was ist die Einspeisevergütung?
Wenn von Einspeisevergütung die Rede ist, ist damit gemeint, dass Betreiber einer privaten Solaranlage Strom, der über den Eigenverbrauch hinausgeht, ins öffentliche Stromnetz einspeisen können und dafür pro Kilowattstunde (kWh) eine Vergütung vom Netzbetreiber erhalten. Man spricht dann auch von Überschusseinspeisung. Die Höhe der Vergütung hängt unter anderem davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Anlage ans Netz geht. Wer sich früh eine Solaranlage zulegte und zu den ersten Haushalten mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach überhaupt zähle, konnte sich über eine höhere Einspeisevergütung freuen als diejenigen, die sich erst Jahre später dazu entschließen konnten.
Was ist das Hauptziel der Einspeisevergütung
Je mehr Strom PV-Anlagen auf Wohngebäuden oder Firmendächern erzeugen, desto besser. Sie tragen zu einem wesentlichen Teil zur Zielerreichung bei. Die Einspeisevergütung ist das Mittel zum Zweck, weil die finanzielle Förderung viele dazu animiert, die nötigen Investitionen zu tätigen. Je mehr Menschen sich für die Energieerzeugung mittels PV-Anlage entscheiden und eine Einspeisung von grünem Strom ins Netz vornehmen, desto größer wird der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix in Deutschland. Gleichzeitig sinkt der CO2-Ausstoß für die Stromerzeugung, was den Klimawandel teilweise etwas abmildert.
Was hat sich durch das EEG 2023 geändert?
Im Vergleich zum alten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gelten hinsichtlich der technischen Voraussetzungen und der Höhe der Einspeisevergütung 2023 neue Regeln. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen kommen jetzt auf einen Blick:
- Die EEG-Umlage wird abgeschafft. Das vereinfacht die Abrechnung.
- Alle Anlagen, die ab dem 31. Juli 2022 angeschlossen wurden, erhalten eine höhere Einspeisevergütung. Für Prosumer, also für Betreiber, die Strom für den Eigenverbrauch nutzen und eine Überschusseinspeisung vornehmen, liegen die Preise zwischen 7,1 und 8,2 Cent pro eingespeister kWh, abhängig von der Leistung der Anlage.
- Bei Volleinspeiseanlagen liegen die Einspeisevergütungen zwischen 10,9 und 13 Cent pro Kilowattstunde.
- Die Vergütungssätze bleiben 2023 gleich und sinken nicht von Monat zu Monat, die Degression wird also ausgesetzt. Sie hängt 2023 insofern nicht vom konkreten Zeitpunkt der Installation ab. In den Folgejahren ändert sich das wieder.
- Auf private PV-Anlagen entfällt keine Umsatzsteuer. Dies müssen die Fachbetriebe bereits im Angebot entsprechend ausweisen.
- Auch in der Einkommensteuer hat sich etwas geändert. Anlagen bis 30 Kilowatt müssen nicht mehr angegeben werden. Dies gilt bereits für Steuererklärungen des Jahres 2022.
- Ab 01.01.2023 gibt es für Anlagen bis 7 kW keine Grenze mehr, wie viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden darf. Größere Anlagen bis 25 kW werden jedoch auf einen Wert von 70 Prozent der Nennleistung begrenzt.
- Falls die Anlage nicht auf dem Dach installiert werden kann, werden jetzt auch Anlagen gefördert, die im Garten aufgestellt werden (Freiflächenanlagen).
Flex-Modell: So profitieren Sie von hohen Vergütungssätzen
Wie Sie obiger Auflistung unter den Punkten 2 und 3 entnehmen können, fällt die Vergütung von Vollspeiseanlagen höher aus als von Teileinspeiseanlagen. Sie können aber flexibel von beiden Tarifen profitieren.
Sofern Sie noch Platz haben, steht es Ihnen frei, neben der Teileinspeiseanlage zusätzlich eine Volleinspeiseanlage zu installieren. Voraussetzung dafür sind zwei getrennte Kreisläufe, die beiden Photovoltaikanlagen müssen über eine separate Technik verfügen.
Nun könnten findige Prosumer darauf kommen, eine Anlage zur Teileinspeisung auf dem Dach und eine Volleinspeiseanlage beispielsweise auf der Wiese hinter dem Haus zu errichten. Doch ganz so einfach ist es nicht. Zwar dürfen Sie nach aktuellem Stand des EEG Freiflächenanlagen im Garten aufbauen, doch dies gilt nur, wenn Sie einen Nachweis darüber vorlegen, dass das Dach für den Aufbau deiner PV-Anlage nicht geeignet ist.
Allerdings liegen bisher keine konkreten Regelungen vor, was unter “nicht geeignet” zu verstehen ist. Einerseits könnte die technische Machbarkeit, andererseits die Wirtschaftlichkeit gemeint sein. Die Verbraucherzentrale rät dazu, nicht überstürzt zu handeln und sich auf jeden Fall fachlichen Rat zu holen. Ein Fachbetrieb kann Sie hinsichtlich der besten technischen und wirtschaftlichen Lösungen beraten.
Wie haben sich die Vergütungssätze in der Vergangenheit entwickelt?
Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien greift seit vielen Jahren und wurde zwischenzeitlich immer wieder angepasst. Im Jahr 2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, welches die Regelungen zur Einspeisevergütung für erneuerbare Energien weiter modifizierte. Die letzte Überarbeitung entfaltet teilweise bereits seit dem 30. Juli 2022 Wirkung. Seit dem 01.01.2023 greift das neue Gesetz in vollem Umfang.
Die folgenden Werte zeigen, wie die historischen Vergütungssätze angesetzt wurden. Es handelt sich teils um Spannbreiten, da die Vergütung im Rahmen der Degression turnusmäßig gesenkt wurde.
Jahr der Inbetriebnahme
Einspeisevergütung pro kWh in
Cent für kleine Dachanlagen bis 30 kW
bis 2001 |
50,62 |
2002 |
48,10 |
2003 |
45,70 |
2004 |
7,40 |
2005 |
54,53 |
2006 |
51,80 |
2007 |
49,21 |
2008 |
46,75 |
2009 |
43,01 |
2010 |
33,03 - 39,14 |
2011 |
28,74 |
bis 31.03.2012 |
24,43 |
Jahr der Inbetriebnahme
Einspeisevergütung pro kWh in
Cent für kleine Dachanlagen bis 10 kW
ab 01.04.2012 |
17,45 - 19,50 |
2013 |
13,88 - 17,45 |
2014 |
12,59 - 13,68 |
2015 |
12,31 - 12,56 |
2016 |
12,31 |
2017 |
12,20 - 12,30 |
2018 |
11,59 - 12,20 |
2019 |
9,97 - 11,47 |
2020 |
8,65 - 9,87 |
2021 |
6,93-8,16 |
2022 |
6,24 - 6,83 |
Wie hoch sind die neuen Vergütungssätze?
Die neuen Vergütungssätze 2023 liegen bei Anlagen mit einer Leistung bis 10 kW und Teileinspeisung bei 8,2 Cent pro kWh. Anlagen mit einer Leistung bis 40 kW erhalten einen Strompreis von 7,1 Cent pro kWh vom Netzbetreiber.
Bei Volleinspeiseanlagen mit 10 kW beträgt die Vergütung 10,9 Cent je kWh, für Anlagen bis 40 kW erhalten Sie vom Netzbetreiber 13 Cent pro kWh. Die genannten Werte sind die festen Vergütungssätze, die der Gesetzgeber für den Betrieb von privaten Solaranlagen vorgesehen hat. Wenn Sie Ihren Strom an der Strombörse in Direktvermarktung handeln wollen (Marktprämienmodell), benötigen Sie einen speziellen Dienstleister und profitieren von 8,6 Cent (statt 8,2 Cent) bei Teileinspeisung und von 13,4 Cent (statt 13,0 Cent) bei Volleinspeisung, also je 0,4 Cent mehr. Dieser Aufschlag betrifft kleine Anlagen bis 10 kW genauso wie größere Anlagen.
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, den eingespeisten Strom nach dem Marktprämienmodell zu vermarkten, sollten Sie berücksichtigen, dass sich dieser Weg bei kleinen Anlagen meist nicht rechnet. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zur Mehrvergütung.
Gut zu wissen: Wenn Ihre Anlage zwischen 10 und 40 kW groß ist, greift eine anteilige Berechnung. Sie erhalten dann einen kWh-Preis, der zwischen 8,2 Cent und 7,1 Cent liegt. Die folgende Übersicht zeigt, mit welcher durchschnittlichen Vergütung Sie 2023 rechnen können.
Anlagengröße
in kW
Einspeisevergütung Teileinspeisung
in Cent/kWh 2023
Einspeisevergütung Volleinspeisung
in Cent/kWh 2023
10 |
8,2 |
13 |
15 |
7,83 |
12,3 |
20 |
7,65 |
11,95 |
25 |
7,54 |
11,74 |
30 |
7,47 |
11,6 |
35 |
7,41 |
11,5 |
40 |
7,37 |
11,43 |