Zitat von Gast am 5. Dezember 2023, 11:19 Uhr
Die Regierung will das 60-Milliarden-Loch mit mehr Schulden stopfen – und hat einen Nachtragshaushalt verabschiedet. Doch der steht laut Bundesrechnungshof womöglich ebenfalls auf wackligen Beinen.
Haushaltskrise: Bundesrechnungshof rügt nun auch Nachtragshaushalt© Tobias Schwarz / AFP
Der Bundesrechnungshof (BRH) hält den Nachtragshaushalt der Bundesregierung für 2023 für »verfassungsrechtlich äußerst problematisch«. Das geht aus einer achtseitigen Stellungnahme des BRH für den Haushaltsausschuss hervor, wie zuerst die »Bild«-Zeitung berichtete. Das Gutachten liegt auch dem SPIEGEL vor.
Darin beanstanden die Prüfer, dass die Bundesregierung in ihrem Nachtragshaushalt für dieses Jahr nur Ausgaben von zwei Sondervermögen in den regulären Kernhaushalt übernommen und dafür die Neuverschuldung erhöht hat. Es handelt sich dabei um den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und das Sondervermögen für die Aufbauhilfe im Ahrtal.
Von den Auswirkungen des Urteils seien aber auch noch weitere Nebenhaushalte betroffen, rügen die Gutachter, etwa der für den Kinderbetreuungsausbau oder der für Digitale Infrastruktur. Damit werde die Obergrenze für die Neuverschuldung laut Schuldenbremse »immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten«.
Zweifel an Aussetzung der Schuldenbremse
Sie hegen auch Zweifel, ob die Erklärung einer Notlage so spät im Haushaltsjahr zulässig ist. Eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen könnte mit Blick auf Nachtragshaushalt und Notlagenbeschluss »mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen«, schreiben die Gutachter.
»Man fragt sich, ob die Bundesregierung das Urteil überhaupt verstanden hat oder uns bewusst täuschen will«, sagt Christian Haase, Chefhaushälter der Unionsfraktion. »Diese Regierung läuft sehenden Auges in den nächsten Verfassungsbruch. Sie hat abgewirtschaftet und sollte ihre Konsequenzen ziehen.«
Das Kabinett hatte den Nachtragshaushalt in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Er war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nutzung von 60 Milliarden Euro aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds untersagt hatte.