Zitat von Gast am 23. Oktober 2023, 13:29 Uhr
Neue Verordnung
Gebäude-Sanierungen finden kaum noch statt: Aber Gesetzgeber macht es Immobilien-Besitzern noch schwerer
Eine kostenaufwendige Schadstoffentsorgung könnte in Zukunft viele modernisierungswillige Eigentümer betreffen.© Stefan Sauer/dpa
Wohnungsmangel und zu geringe Neubau-Zahlen belasten aktuell den Immobilien-Sektor. Gleichzeitig scheinen die Bedingungen für Sanierungen immer ungünstiger zu werden.
Die Quote für Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,83 Prozent. Dies hat eine Studie im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle ergeben. Für die nähere Zukunft sieht es nicht viel besser aus: Laut einer Umfrage des Verbands Bauherren-Schutzbund plant nur etwa ein Drittel der Eigennutzer mit älteren Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen.
Dass weder Sanierungs- noch Modernisierungsmaßnahmen von der Stelle kommen, dürfte seinen Grund vor allem in den aktuell hohen Baukosten haben. Umso unverständlicher scheint es hier vor dem Hintergrund einer stetig an Dramatik zunehmenden Wohnbaukrise, dass der Gesetzgeber eine neue Verordnung plant, die eben diese Kosten noch weiter in die Höhe treiben könnte.
Entsorgung auch ohne konkreten Verdacht auf Asbest-Belastung
Einer der Hauptkritiker dieser Reform ist der Verband privater Bauherren (VPB). Dabei geht es den Lobbyisten ausdrücklich nicht um das Einsparen nötiger Schutzmaßnahmen. „Die Anstrengungen, unsere Gebäude gesünder und sparsamer zu machen, unterstützen wir natürlich, und private Bauherren selbst haben größtes Interesse daran, schadstofffrei und nachhaltig zu wohnen“, erklärt VPB-Hauptgeschäftsführerin Corinna Merzyn. Nicht akzeptabel sei allerdings, dass ausgerechnet die privaten Bauherren als schwächstes Glied in der Kette alleine für den Prozess der Prüfung und Entsorgung möglicher Altlasten verantwortlich sein sollten.
Gebäude-Sanierung: Private Bauherrn können Gefahrenlage meist nicht beuteilen
Hier dürften gerade Bau-Laien in vielen Fällen überfordert sein, so der VPB. Denn jene könnten meist nicht selbst beurteilen, ob eine Gefahrenlage bei dem verbauten Material vorliegt oder nicht. So drohten für den privaten Bauherren unnötige finanzielle Zusatzbelastungen. „Ist die Freimessung zu teuer oder zeitnah kein Sachverständiger zur Hand, zwingt die geplante neue Rechtslage dazu, dass auch unbelastete Baustoffe aufwendig als Sondermüll entsorgt werden müssen“, kritisiert Merzyn. Auf diese Weise bestünde die Gefahr erheblicher Kostensteigerungen, ohne dabei mehr Gesundheitsschutz erreicht zu haben.