„Nachbesserungsbedarf“: Stoppt das Bauministerium jetzt den EU-Sanierungszwang bei Gebäuden?
Klara Geywitz© M. Popow/IMAGO
Der Trilog zur umstrittenen Gebäuderichtlinie soll kommende Woche beginnen. Nun fordert Bauministerin Klara Geywitz (SPD) Änderungen an der längst beschlossenen Position der Mitgliedstaaten.
Kurz vor Beginn des Trilogs zur Gebäuderichtlinie am kommenden Dienstag hat die Bundesregierung noch keine abgestimmte Verhandlungsposition. Allerdings prescht Bauministerin Klara Geywitz (SPD) mit der Forderung vor, das Mandat gegenüber der allgemeinen Ausrichtung des Rates vom Oktober abzuändern.
Man sehe „Nachbesserungsbedarf“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Dies betreffe zum einen die Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS), also die Details zum umstrittenen „Sanierungszwang“. Außerdem kritisiert das Ministerium den Standard für Nullemissionsgebäude – also das Langfristziel der EU für die Sanierung des gesamten Gebäudebestandes in Richtung Klimaneutralität.
Türöffner für Wasserstoff zum Heizen
Strengere Effizienzvorgaben hatte die Bauministerin Mitte Mai gleich komplett infrage gestellt. Wenn Deutschland kurzfristig ein Einbauverbot für fossile Heizungen einführe, sei bereits viel für die Dekarbonisierung erreicht. „Ich bin nicht überzeugt, dass wir dann auch noch gleichzeitig alles unternehmen müssen, um auch noch jedes Gebäude möglichst energieeffizient zu machen“, zitierte die „FAZ“ die Ministerin bei einer Rede vor Immobilienmanagern.
Geywitz denkt über Quartiersansatz nach
Damit ging die SPD-Politikerin noch über kritische Äußerungen wenige Wochen zuvor hinaus. Ein Gastbeitrag für die „Welt“ ließ sich so interpretieren, dass sie energetische Standards womöglich weder auf einzelne Gebäude, wie Kommission und Parlament es fordern, noch auf den nationalen Gebäudebestand, wie der Rat es will, beziehen möchte, sondern auf Quartiere.
Für den Quartiersansatz hatten sich bereits Brüsseler Unions- und FDP-Politiker ausgesprochen. Mehrere Abgeordnete hatten vor der Positionierung des EU-Parlaments einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, darunter der Liberale Andreas Glück, der das Sanierungstempo aus der Richtlinie generell für überzogen hält. „In zehn Jahren müssten 55 Prozent des europäischen Gebäudebestandes saniert werden“, sagt der Abgeordnete. „Wir haben aber nicht nur den Fachkräftemangel, es ist auch schwierig an Baumaterial zu kommen.“
Grüne: Quartiersansatz sozial unausgewogen
Der grüne Berichterstatter des Parlaments, Ciarán Cuffe, ist weiter ein strikter Gegner von energetischen Standards auf Ebene ganzer Stadtviertel. „Ich lehne die Anwendung eines Quartiersansatzes für Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz ab, weil dies für sozial schwache Haushalte katastrophal wäre“, sagt der irische Abgeordnete. „Dies würde gezielte Maßnahmen für die Gebäude mit den schlechtesten Energiestandards in einem Quartier verhindern und schutzbedürftige Haushalte zur Energiearmut verdammen.“
Die FDP beharrt aber darauf, die Ziele von Parlament und Kommission im Trilog abzuschwächen. „Das muss geändert werden, wenn die Bundesregierung zustimmen soll“, sagte Parteichef und Finanzminister Christian Lindner vor Kurzem der „Wirtschaftswoche“. Sein Credo: „Weitere Steigerungen“ der energetischen Anforderungen seien nicht tragbar. Das grün geführte Wirtschaftsministerium wehrt sich aber offensichtlich dagegen, den Status quo festzuschreiben. Ziel seien lebensnahe Regelungen, die „niemanden überfordern“ und gleichzeitig die Klimaneutralität sicherstellen, sagt eine Sprecherin.
FDP-Abgeordneter: Andere Staaten sollen zuerst sanieren
Bei den Liberalen geht dagegen die Angst um, über die Gebäuderichtlinie der EU könnten Anforderungen greifen, die sie den Grünen auf nationaler Ebene mühsam aus dem Gebäudeenergiegesetz herausverhandeln. In Berlin drängt die FDP auf eine Einigung noch vor den EU-Wahlen Mitte 2024. Kaum ein EU-Mitgliedsland wolle den Streit um milliardenteure Sanierungen in den Wahlkampf tragen, sind mehrere Liberale überzeugt.
Konkrete Änderungswünsche hat der Brüsseler FDP-Abgeordnete Glück. Am liebsten wäre dem Liberalen, wenn der Klimaschutz im Gebäudesektor dem ETS 2 überlassen bliebe. Im Detail stört ihn an der Gebäuderichtlinie der Ansatz der Kommission, die Effizienzklassen nicht europaweit einheitlich zu definieren, sondern von Staaten mit energetisch besserem Gebäudebestand — und tendenziell wohlhabenderen Bürgern — höhere Sanierungsanstrengungen zu verlangen.
Zahlreiche Ausnahmen von Sanierungspflicht
Der Grünen-Abgeordnete Cuffe verweist dagegen auf die zahlreichen Ausnahmen, die die Parlamentsposition vorsieht. Auch wenn die Einteilung der Effizienzklassen auf deutscher und europäischer Ebene nicht eins zu eins vergleichbar ist, entspricht wohl gut die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland bereits der Effizienzklasse D oder besser. Sie wären damit auch nach den vermeintlich strengen Anforderungen des Parlaments bis 2033 gar nicht von verschärften Sanierungspflichten betroffen.
Zusätzlich können die Mitgliedstaaten bis Ende 2036 bis zu 22 Prozent der Wohngebäude von der Sanierungspflicht ausnehmen. Eine weitere Ausnahme gilt für denkmalgeschützte Bauten. Aus Cuffes Umfeld heißt es deshalb: „Die Mindeststandards gelten also nicht für alle Gebäude, sondern nur für einen sehr begrenzten Prozentsatz des Bestands.“