Subventionen aus Gas- und Strompreisbremse kassieren und trotzdem Boni und Dividenden auszahlen? Die Ampel hat sich nach SPIEGEL-Informationen geeinigt: Der Weg für die Milliardenhilfen an Industrie und Verbraucher ist frei.
Energiepreisbremse: Ampelkoalition räumt größten Streitpunkt aus© Kay Nietfeld / dpa
Die Ampelkoalitionäre haben beim Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse einen entscheidenden Streitpunkt ausgeräumt. Dabei geht es um die Frage, ob Unternehmen ihren Vorständen, Geschäftsführern oder Aufsichtsräten Boni bezahlen und den Anteilseignern Dividenden ausschütten dürfen. Nach SPIEGEL-Informationen haben sich dabei insbesondere die Grünen durchgesetzt.
Bekommen Unternehmen zwischen 25 und 50 Millionen Euro staatliche Unterstützung aus den subventionierten Strom- und Gaspreisen, so dürfen sie die Boni an ihre Führung im kommenden Jahr nicht anheben. Die Ausschüttung von Dividenden bleiben unberührt. Ab einer Hilfszahlung von 50 Millionen Euro dürfen weder Boni noch Dividenden ausgezahlt werden. Damit bleibt es bei einer Einigung, die die drei Spitzenhaushälter von SPD, Grünen und FDP ausgehandelt hatten.
FDP stellte Kompromiss wieder infrage
Die FDP hatte den ursprünglich von allen drei Haushältern ausgehandelten Kompromiss zu den Boni und Dividenden wieder infrage gestellt. Daraufhin begannen intensive Verhandlungen, auch über das Wochenende, die erst heute Mittag erfolgreich beendet werden konnten.
Die Idee hinter der Boni- und Dividendenkürzung ist, dass die Unternehmen ihre Einkünfte für Investitionen in klima- und umweltfreundliche Technologien nutzen. Insbesondere Großunternehmen hatten in den vergangenen Tagen und Wochen gegen die jetzt gefundene Lösung lobbyiert.
In dem Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse ist vorgesehen, dass für die Industrie der Preis für die Kilowattstunde Gas auf sieben Cent netto gedeckelt wird, für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Rest muss zu den aktuellen Preisen bezahlt werden. Beim Strom werden 70 Prozent des Verbrauchs zu 13 Cent pro Kilowattstunde berechnet, der Rest dann zu den marktüblichen Preisen.
Finanziert werden die staatlichen Hilfen aus dem Sondervermögen von 200 Milliarden Euro, das die Bundesregierung in diesem Herbst für Privat- und Großkunden von Gas und Strom bereitgestellt haben.
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden. Dies gilt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 kWh pro Jahr wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte begrenzt. Dies gilt für den Grundbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.