Junge Menschen sind von politischen Entscheidungen oft stark betroffen, ihr Einfluss als Wählergruppe ist jedoch vergleichsweise klein. Nun hat der Bundestag eine Änderung für die kommenden Europawahlen beschlossen.
Europawahlen: Bundestag stimmt für Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre© IMAGO/Dwi Anoraganingrum / IMAGO/Future Image
Jungen Menschen in Deutschland soll bei den kommenden Europawahlen ein größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Bei der nächsten Wahl für das Europaparlament im Jahr 2024 dürfen hierzulande erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Der Bundestag stimmte am Donnerstag in Berlin einem von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurf zu, der das Mindestwahlalter bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre senkt.
Für die nächste Wahl des Europaparlaments soll die Zahl der Wahlberechtigten damit laut Koalition um knapp 2,3 Prozent steigen. Zur Begründung hieß es, man wolle mit der Maßnahme auch das politische Engagement vieler Jugendlicher würdigen.
Gerade die junge Generation sei von politischen Entscheidungen betroffen – etwa beim Schutz des Klimas oder der Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme, argumentieren die Koalitionsfraktionen. Deshalb solle sie ein Mitspracherecht bekommen.
Die Koalitionsfraktionen verwiesen auch auf eine Entschließung des Europaparlaments vom Mai diesen Jahres, in der eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre empfohlen wird. In anderen EU-Staaten sei das Wahlalter bei Europawahlen schon abgesenkt worden. So könne in Österreich und Malta bereits ab 16 Jahren gewählt werden und in Griechenland ab 17 Jahren.
Absenkung auf Bundesebene weiter umstritten
In Deutschland gilt in einigen Bundesländern bereits das Wahlalter 16 Jahre für Landtagswahlen und häufiger noch für Kommunalwahlen, zur Teilnahme an der Bundestagswahl muss man hingegen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Ampelkoalition strebt im Koalitionsvertrag an, das Wahlalter auch auf Bundesebene auf 16 Jahre zu senken.
Ein kürzlich vorgelegter Zwischenbericht der Wahlrechtskommission kommt zwar zu dem Ergebnis, dass es gegen eine Absenkung des Wahlalters keine verfassungsrechtlichen Bedenken gebe, CDU und CSU sowie die AfD lehnen das Vorhaben jedoch ab. Ohne die Stimmen der beiden Parteien kommt die Ampel jedoch nicht auf die nötige Zweidrittelmehrheit, die für eine entsprechende Grundgesetzänderung notwendig ist.
Erhöht das die Qualität am gewählten politischen Personal??
NEIN!!!
Diese sinkt derzeit schon auf einen fragwürdigen Stand!