Krankheit – Berufsunfähigkeit – Rente: Das sind Themen, mit denen man sich gerade als junger Mensch vielleicht nicht gern beschäftigt. Trotzdem ist es wichtig, vorzusorgen, damit ihr im Alter oder in einer medizinischen Notsituation gut abgesichert seid.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist laut Lohnsteuerhilfeverein eine Einkommensgrenze, die regelt, wie viel von eurem Einkommen an die Sozialversicherungen abgeführt wird. Grundsätzlich gilt: je höher das Gehalt, desto höher die Abgaben. Das gilt aber nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Liegt das Gehalt darüber, steigen die Abgaben nicht weiter an.
Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist euer Einkommen also beitragspflichtig, alles, was darüber liegt, ist laut Bundesregierung beitragsfrei.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Diese Beitragsbemessungsgrenze gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort beträgt sie ab Januar 2023 59.850 Euro pro Jahr beziehungsweise 4987,50 Euro pro Monat. Damit zahlt ihr maximal 353,14 Euro Krankenversicherungsbeitrag im Monat. Mit anderen Worten: Verdient ihr deutlich mehr als 4987,50 Euro pro Monat, erhöht sich der Kassenbeitrag nicht.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung?
In der knappschaftlichen Rentenversicherung, in der vor allem Beschäftigte des Bergbaus versichert sind, gelten andere Beitragsbemessungsgrenzen.
Nach Angaben der Bundesregierung werden die Rechengrößen jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Ohne diese Anpassungen würden die Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend niedrigere Renten erhalten. Dies sei der Fall, weil für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Beiträge gezahlt werden. Die Anpassungen sind also Maßnahmen, um diesem Prozess entgegenzuwirken.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung?
Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen seit dem 1. Januar 2022 3,4 Prozent. Arbeitnehmer zahlen ihn ohne den Kinderlosenzuschlag grundsätzlich zur Hälfte, also 1,525 Prozent.
In der Pflegeversicherung gilt dieselbe Beitragsbemessungsgrenze wie in der Krankenversicherung: 59.850 Euro pro Jahr beziehungsweise 4987,50 Euro pro Monat. Maximal zahlt ihr damit normalerweise einen Pflegeversicherungsbeitrag von 76,05 Euro.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung ist so hoch wie in der Rentenversicherung: Seit dem 1. Januar liegt sie in der gesetzlichen Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei 7100 Euro monatlich, in den alten Bundesländern bei 7300 Euro monatlich. Bei 2,6 Prozent Abgabe macht das einen Höchstbeitrag zur Rentenversicherung von 184,60 Euro (Ost) und 189,80 Euro (West).