Flüchtlinge in der tunesischen Wüste am 16. Juli 2023© AFP
Das ehrwürdige deutsche Grundrecht, das da lautet: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, gibt es im Grunde schon lange nicht mehr. Seit dem Asylkompromiss von 1993 ist dieses „absolute Recht“ von Verfassungs wegen eigentlich allen verwehrt, die auf dem Landweg das von „sicheren“ Staaten umgebene Deutschland erreichen.
Doch auch das mittlerweile weitgehend europäisierte Asylrecht hat nichts daran geändert, dass Deutschland Hauptziel weitgehend unkontrollierter Flüchtlingsströme ist. Europa hält seinen Anspruch hoch, jedem Schutzbedürftigen Asyl zu gewähren, will auch lieber keine Mauern und Lager – aber am besten auch keine Asylbewerber. Jedenfalls nicht vor der eigenen Tür.
Der Wille reicht nicht
Der Vorschlag, das individuelle Recht auf Asyl mitsamt all seinen Folgen abzuschaffen, ist nicht neu. Er setzt nicht nur einen umfassenden europäischen Willen voraus. Zwar hat auch das Bundesverfassungsgericht seinerzeit festgestellt, das Grundrecht auf Asyl könne auch gestrichen werden. Doch nicht angetastet werden darf die Menschenwürde.
Verträge können gekündigt, Richtlinien geändert werden; anders ist es mit der Rechtsprechung. Zudem würde auch die Umwandlung des Asylrechts in eine Institutsgarantie erst einmal niemanden daran hindern, weiterhin auf gefährlichen Wegen sein Glück in Europa zu suchen.
Wer weiß, dass er sogleich zurückgeführt wird, könnte sich anders entscheiden, wenn er zudem die Möglichkeit hat, von seinem Herkunftsland aus einen Antrag zu stellen. Es wäre jedenfalls unmenschlich und verantwortungslos, das Grundrecht auf Asyl weiter hochzuhalten, ohne der Wirklichkeit ins Auge zu blicken.