Die Bundesregierung bereitet die Branche auf die Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas vor. Sie würde die Regeln an den Gasmärkten stark verändern.
© Foto: Bernd von Jutrczenka/dpaBundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Bundesregierung stimmt die Energiebranche hinter den Kulissen darauf ein, dass innerhalb weniger Tage die zweite von drei Knappheitsstufen des Notfallplans Gas ausgerufen werden könnte. Die endgültige Entscheidung steht aber offenbar noch aus. Das hätte gravierende Auswirkungen auf den Gasmarkt:
Die jüngst vom Bundestag verabschiedete Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) erlaubt im Falle der „Alarmstufe“ sehr zügige Preiserhöhungen bis auf das aktuelle Marktniveau – unter Missachtung bestehender Verträge (Background berichtete).
Gesetzliche Voraussetzung ist neben Ausrufung der zweiten Stufe, dass die Bundesnetzagentur erhebliche Importmengenreduzierungen feststellt. Diese Lage ist faktisch eingetreten.
Das Recht, hohe Preise sofort weiterzugeben
Die Zeitung „Welt“ hatte gestern Abend berichtet, dass die Branche laut Bundesregierung „davon ausgehen“ solle, dass die Ausrufung der Alarmstufe demnächst erfolge. Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Graichen habe mit dieser Ankündigung die 55 Mitglieder des Vorstands des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) adressiert.
Bei dem Verband hieß es, Gremiensitzungen seien grundsätzlich nichtöffentlich: „Über Verlauf und Inhalte solcher Sitzungen informiert der BDEW daher grundsätzlich nicht und kommentiert keine diesbezüglichen Spekulationen.“ Auch das BMWK teilte mit: „Für die Stufen des Notfallplans Gas gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Nach diesen Vorgaben entscheiden wir und spekulieren nicht darüber.“
Regierungskreise: Bericht korrekt, aber Entscheidung noch nicht gefallen
Mehrere Personen aus Regierungskreisen bestätigten die „Welt“-Darstellung im Gespräch mit Tagesspiegel Background noch am Abend. Die Ausrufung der Alarmstufe werde tatsächlich sehr ernsthaft erwogen. Eine Quelle betonte, eine endgültige Entscheidung sei ihres Wissens noch nicht gefallen. Eine andere Person unterstrich hingegen, sehr vieles zeige in Richtung der Verschärfung. Die „Welt“ schrieb, Graichen habe vorgetragen, die Versorger sollten sich darauf vorbereiten, dass die Ausrufung der Alarmstufe innerhalb von fünf bis zehn Tagen erfolge.
Die Lage am Gasmarkt ist seit
der Drosselung des russischen Gasflusses vergangene Woche noch angespannter als zuvor. Gazprom hatte für die geringeren Lieferungen durch Nord Stream 1 technische Gründe und Sanktionen genannt, diese Erklärung hält die Bundesregierung allerdings für vorgeschoben.
Der Lagebericht der Bundesnetzagentur zeigte gestern weiterhin drastisch gesunkene Lieferungen nach Deutschland.
Hohe Preise ohne Turbulenzen an Gasmärkten
Das BMWK kann eigenmächtig die Alarmstufe ausrufen und richtet sich dabei nach einem nicht genau objektivierbaren Kriterienkatalog. Einer der genannten Punkte: Eine „hohe Gefahr langfristiger Unterversorgung“. Gegen die Ausrufung der Alarmstufe spricht, dass die Lage an den Handelsplätzen nicht dramatisch eskaliert ist. Gas zur Lieferung im Juli kostete gestern Abend in den Niederlanden (TTF) 126 Euro pro Megawattstunde.
Das sind knapp 50 Euro mehr als vor gut einer Woche, allerdings mussten Anfang März zeitweise deutlich über 200 Euro gezahlt werden. Die Winterkontrakte sind derzeit günstiger als die Juli-Lieferung, die Märkte antizipieren also auch keine Eskalation in der Kälteperiode.
Die drei Stufen des Notfallplans
Die Stufe eins des Notfallplans („Frühwarnstufe“) wurde Ende März aktiviert und führt vor allem zu einer genaueren Beobachtung der Lage. Die Stufe zwei sieht ein noch deutlich verschärftes Monitoring auch durch die Netzbetreiber und die Abstimmung mit der Europäischen Kommission vor.
Wichtiger: Die Ferngasleitungsbetreiber greifen mit einigen Maßnahmen ein. Das Netz soll als Puffer genutzt werden, um Schwankungen auszugleichen. Die Transportkapazitäten sollen zudem gezielt optimiert und externe Regelenergie kann angefordert werden. Mit Abstand die einschneidendste Maßnahme – die schnelle Weitergabe hoher Preise laut EnSiG – ist wie erwähnt erst neuerdings mit dieser Stufe verbunden.
Stufe drei („Notfallstufe“) ist für den Fall vorgesehen, dass die preisbasierte Verteilung durch die Märkte aufgrund von extremer physischer Knappheit de facto kollabiert – Essenz ist, dass die Bundesnetzagentur als „Bundeslastverteiler“ Gas wenn nötig hoheitlich zuteilt. (mit dpa)
Unsere Unfähige, Scheinheilige und zögerlich handelnde Regierung wird mit seiner Energiepolitik kolabieren!!!
Die Brennstäbe hätten schon vorausschauend vor 4 Monaten bestellt werden können!!! Die möchten keine Kernenergie, um jeden Preis!!!