Zehn Wochen nach der Frist fehlen immer noch 400.000 Grundsteuererklärungen in Hessen.© Lucas Bäuml
Die längst überfällige, erst vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Reform der Grundsteuer droht zur Lachnummer zu werden. Gut zehn Wochen nach Ablauf der bereits einmal um drei Monate verlängerten Frist fehlen allein in Hessen noch immer rund 400.000 von den Finanzbehörden eingeforderte Grundsteuererklärungen. Fast jeder achte Grundeigentümer hat den Finanzbehörden die Daten und Informationen, die zur Neubewertung seines Besitzes erforderlich sind, immer noch nicht mitgeteilt.
Für eine derartige Ignoranz gegenüber gesetzlichen Vorgaben gibt es im Wesentlichen drei Erklärungen oder Ausreden: Dummheit, Faulheit oder Frechheit. Wer sich außerstande sah, die in den meisten Fällen nicht allzu anspruchsvolle Grundsteuererklärung selbst – über das Steuerportal Elster oder auf Papier – abzugeben, hätte einen Steuerberater damit beauftragen können. Und wer meint, zu wenig Zeit für die Erledigung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zu haben, sei daran erinnert, dass das Bundesverfassungsgericht die Debatte über die Steuerreform bereits vor fünf Jahren angestoßen hat.
Augen, Ohren und Mund zu
Dass die Finanzämter darüber hinaus drakonische Zwangsgelder verhängen, darf bezweifelt werden. Allerdings können die Behörden den Grundsteuerwert im Zweifelsfall selbst schätzen, statt ihn aus der Erklärung zu berechnen, und so etwas geht erfahrungsgemäß nicht zugunsten des Steuerzahlers aus. Recht so. Wenn der Staat Fristen setzt, muss er dafür sorgen, dass sie eingehalten werden.
Zumal er sich mit der Verschiebung des Abgabetermins bis zum 31. Januar und der seither waltenden Kulanz fast im Übermaß großzügig gezeigt hat. Dabei ist die geplante neue Grundsteuer ihrem Wesen nach richtig, weil grundsätzlich besser als die geltende Regelung.
Bisher mussten die Finanzämter die Grundstückswerte feststellen, wie sie sich theoretisch am 1. Januar 1964 dargestellt hätten. Das entspricht in zahllosen Fällen nicht einmal annähernd der tatsächlichen Wertentwicklung. Wenn die Grundsteuer nun in begehrten Lagen und Innenstädten steigt und andernorts sinkt, ist das nicht nur folgerichtig, sondern auch gerecht.