Ökodesign-Verordnung
In Brüssel wird daran gearbeitet, den EU Green Deal umzusetzen. Geplant ist jetzt auch eine neue Ökodesign-Richtlinie, die jeden Verbraucher treffen wird.
Brüssel – Nicht nur in Deutschland werden gerade Gesetze debattiert und beschlossen, die den Klimawandel bekämpfen sollen. Auch in Brüssel arbeiten die Politiker an neuen Entwürfen, doch werden sie hierzulande viel seltener beachtet. Aktuell ist eine neue Ökodesign-Richtlinie in Arbeit, die neu bestimmen soll, welche Produkte auf dem europäischen Markt zugelassen werden.
EU Green Deal: Ökologischer Fußabdruck muss verkleinert werden
Die neue Ökodesign-Richtlinie der EU ist Teil der Pläne, den EU Green Deal umzusetzen. Ziel der Richtlinie ist es, eine Kreislaufwirtschaft in der EU zu etablieren, die den ökologischen Fußabdruck der Europäischen Union erheblich verkleinert.
Recyclinghof© Christian Charisius/dpa
Entsprechend hält es die EU für notwendig, „von traditionellen Modellen Abstand zu nehmen und die Art und Weise zu revolutionieren, in der Produkte gestaltet, hergestellt, verwendet und entsorgt werden“, so der Entwurf, der IPPEN.MEDIA vorliegt.
Bei der Herstellung von Produkten sollen künftig folgende Punkte besonders berücksichtigt werden:
Heizungsverbot der EU in Planung
Im Einklang mit den oben beschriebenen Ziele ist nämlich vorgesehen, dass Gas-, Öl- und Elektro-Boiler ab 2029 vom Markt verschwinden müssen. Eine einschneidende Veränderung – die in Deutschland noch wenig beachtet wurde. Ähnlich könnte es also auch anderen Produkten gehen, die den neuen Anforderungen der EU nicht entsprechen.
Ausnahmen für Lebensmittel & Co.
In der Verordnung sind jedoch auch Ausnahmen gelistet, die von der Ökodesign-Richtlinie nicht erfasst werden sollen. Diese sind: