Härter als Habecks Heizpläne: EU plant neues Verbot von Heizungen
Die Bundesregierung hat sich nach heftigem Streit gerade auf das neue Gebäudeenergiegesetz geeinigt. Auch die EU bereitet eine Richtlinie vor - die das Gesetz der Ampel praktisch überflüssig machen würde.
Brüssel – Nicht nur in Deutschland wird intensiv über klimaneutrales Heizen gesprochen. Auch in Brüssel wird an verschiedenen Gesetzen gearbeitet, die das Erreichen der Klimaschutzziele bis 2050 möglich machen sollen. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) macht nun auf einen Gesetzesentwurf aufmerksam, der die Pläne der Bundesregierung überflüssig machen könnte. Mit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie würden Gas-, Öl- und Elektro-Boiler ab 2029 vom Markt verschwinden müssen.
EU-Richtlinie für Heizgeräte: Die wichtigsten Punkte
Die neue Ökodesign-Verordnung für Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte soll nach den Plänen der EU am 1. September 2025 in Kraft treten. Dabei geht es darum, welche Heizungen in Zukunft auf den Markt gebracht werden können. Es geht also nicht darum, dass bestehende Heizungen direkt ersetzt werden müssen.
Der aktuelle Entwurf, der IPPEN.MEDIA vorliegt, soll noch diese Woche in die Konsultation gehen. Die wichtigsten Punkte im Gesetz sind:
Ausgenommen von der EU-Richtlinie sind solche Gas-Heizungen, die „hauptsächlich Energie aus Biomasse“ zur Erzeugung von Wärme verwenden. Allerdings wird im Entwurf deutlich gemacht, dass die Ausnahme nicht für Gas-Heizungen gilt, die „auch für die Verwendung von fossilen (Flüssig-)Gasen geeignet sind“. Ausgenommen sind ebenso Heizsysteme, die Festbrennstoffe verwenden, was in der Regel Holz bedeutet.
EU-Entwurf hebelt Technologieoffenheit aus
„Der derzeitige Entwurfsstand mündet in einem Verbot des Inverkehrbringens von einzeln aufgestellten Heizkesseln ab 2029 – auch solchen zum Betrieb mit erneuerbaren Gasen“, sagt der DVFG. Die angestrebte Technologieoffenheit des GEG würde damit dem Verband zufolge ausgehebelt werden. Heizungen, die Wasserstoff verwenden, finden in der EU-Richtlinie keine Erwähnung.
Die Ausnahme, die Energie aus Biomasse betrifft, ist dem Verband zufolge nur eine theoretische Option. „Biomethan wird beispielsweise dem noch teilweise fossilen Erdgasnetz beigemischt“, erklärt ein Pressesprecher des DVFG. „Demnach benötigen die betreffenden Geräte immer eine Zulassung auch für die konventionellen Gase, bzw. es gibt im Fall von biogenem Flüssiggas gar keinen Unterschied im Produkt, sodass eine spezialisierte Zulassung nur auf die ‚biogene Variante‘ gar nicht möglich ist.“ Die Ausnahmeregelung für Ökogase ist in der EU-Richtlinie also wirkungslos.
Alte Heizungen dürfen bleiben: Kohleöfen, Öl- und Gaskessel müssen nicht ausgetauscht werden, solange sie noch funktionieren.© Imago/Manfred Segerer
Wirkungsgrade von Heizungen
Der Wirkungsgrad eines Heizsystems beschreibt das Verhältnis zwischen zugeführter Energie und nutzbarer Wärme. Je höher der Wirkungsgrad, desto weniger Energie geht bei der Wärmeproduktion verloren. Bei Heizsystemen, die Wirkungsgrade über 100 Prozent haben, wird nicht nur die zugeführte Energie in Wärme umgewandelt, sondern auch zusätzliche Energie, die beim Arbeiten des Systems entsteht. Bei Brennwertkesseln sind das oft Abgase, die die Heizungen in weitere Wärme umwandeln können.
Anhand dieser Tabelle ist zu erkennen, dass im Grunde alles außer die Wärmepumpe ab 2029 aus dem Verkehr gezogen werden müsste. Da es jedoch Ausnahmen gibt, sind wohl Holz- und Pelletheizungen nicht betroffen. Alle anderen Heizsysteme hingegen schon.