Die Europäische Union ist endgültig auf Konfrontationskurs mit der britischen Regierung: Die Kommission geht nun juristisch gegen die Pläne der Briten vor, einseitig die Brexit-Vereinbarungen zu ändern, wie die EU am Mittwoch mitteilte.
Konkret werde das im vergangenen Jahr gegen die britische Regierung eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wieder aufnommen.
Es war eingeleitet worden, nachdem Großbritannien eigenmächtig eine Übergangsfrist für den Handel mit Irland verlängert hatte.
Strittiges Gesetzesvorhaben aus London
Die britische Regierung hatte am Montag im Parlament ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem einseitig bestehende Brexit-Vereinbarungen zu Nordirland geändert werden sollen: Zollkontrollen auf einige Waren zwischen Nordirland und dem übrigen Vereinigten Königreich sollen abgeschafft werden.
Den zum Schutz des EU-Binnenmarktes – Nordirland ist der einzige Teil Großbritanniens mit einer Landgrenze zur EU – vereinbarten Kontrollen hatte Premierminister Boris Johnson vor weniger als zwei Jahren zugestimmt. Die Regeln sollten eine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland verhindern.
Das Vertragsverletzungsverfahren wurde im September 2021 auf Eis gelegt, während beide Seiten versuchten, eine gemeinsame Lösung zu finden. Darüber hinaus will die Kommission weitere Maßnahmen gegen das Vereinigte Königreich einleiten, weil das Land es ihrer Ansicht nach versäumte, die nach den EU-Vorschriften erforderlichen Warenkontrollen durchzuführen und die im Protokoll geforderten Daten zum Handel zu liefern.