Warschau hat seine Justizreform etwas geändert, der Premier frohlockt: Das "Tor zum Wiederaufbaufonds steht offen." Doch Kritiker warnen vor einer Mogelpackung der PiS-Regierung.
Der Besuch aus Brüssel soll es bringen
So hätte Corona doch noch ein Gutes gehabt: Die Pandemie hat dazu geführt, dass die EU "das größte Konjunkturpaket aller Zeiten" aufgelegt hat, wie die Kommission selbst es nennt. Das Geld bekommt aber nur, wer gewisse Bedingungen erfüllt. Und damit hat die EU die polnische Regierung in der Hand. So zumindest die Hoffnung einiger, die sich für die Rückkehr zum Rechtsstaat in Polen einsetzen.
Die so behäbig wirkende EU-Kommission, die seit Jahren den fortschreitenden Abbau der Gewaltenteilung in Polen nicht aufhalten kann, soll es nun richten? "Die EU sichert unsere Demokratie", sagt der Warschauer Anwalt Michał Wawrykiewicz am Telefon. "Wäre Polen nicht Mitglied der EU, könnte unsere Regierung aus dem Land ungehindert ein zweites Belarus machen."
Wawrykiewicz hat zusammen mit drei Kolleginnen die Initiative "Freie Gerichte" gegründet, sie vertreten Richter, die aus dem Amt gedrängt werden. Aus Wawrykiewicz' Sicht ist der nationale Wiederaufbaufonds, auch Next Generation EU genannt, ein Glücksfall. Nicht in erster Linie, weil Polen daraus 24 Milliarden Euro an Zuschüssen zu erwarten hat. Sondern weil durch die Bedingungen der Auszahlung endlich Bewegung in den mehr als fünf Jahre andauernden Streit zwischen Brüssel und Warschau kommt.
Die bisherigen Bußen zahlt Polen nicht. Die EU verrechnet sie mit Zuschüssen
Ein kurzer Rückblick: Im Jahr 2015 kommt die rechtsnationale PiS (Recht und Gerechtigkeit) mit ihren Koalitionspartnern an die Macht; mittlerweile regiert sie mit hauchdünner Mehrheit in einer Zweierkoalition mit der extrem rechten Partei Solidarna Polska von Justizminister Zbigniew Ziobro. Schon 2016 eröffnet die EU mit der polnischen Regierung einen Dialog über ihre Justizreformen - ohne Erfolg. Schritt für Schritt nimmt die Politik Einfluss auf die Gerichte, richtet etwa 2017 eine Disziplinarkammer am Obersten Gericht ein, besetzt mit von der Regierung ausgewählten Richtern. Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Kammer rechtswidrig.
© Hubert Mathis/imago images/ZUMA WireDer polnische Justizminister Zbigniew Ziobro, dessen extrem rechte Partei Solidarna Polska zusammen mit der PiS-Partei die Regierung bildet.
Urteile des Europäischen Gerichtshofs wie auch des Menschenrechtsgerichtshofs ignoriert man in Warschau - oder setzt einfach noch eins drauf. Höhepunkte sind die Urteile, laut denen EU-Recht nicht über polnischem Recht steht, vom Juli 2021, und schließlich ein Urteil von November 2021, laut dem die Europäische Konvention für Menschenrechte nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sei. Im Oktober 2021 verurteilt der EuGH Polen zu einem Zwangsgeld von einer Million Euro täglich, so lange das Land die Arbeit der Disziplinarkammer nicht aussetzt. Die polnische Regierung zahlt nicht, mittlerweile verrechnet die Kommission die Buße mit Überweisungen.
An diesem Donnerstag nun soll Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach Warschau kommen, und die Regierung gibt sich siegessicher. Das "Tor zum Wiederaufbaufonds steht offen", sagte Premier Mateusz Morawiecki. Ende vergangener Woche hat die Regierung einen Gesetzentwurf von Präsident Andrzej Duda durch den Sejm gebracht, nach dem die Disziplinarkammer aufgelöst werden soll. Laut einer PiS-Sprecherin sind damit bereits die Bedingungen der EU erfüllt.
Noch nicht einmal die Kernforderungen für die Rechtsstaatlichkeit sind erfüllt
Das allerdings stimmt so nicht - auch wenn die Kommission am Mittwochabend, dem Vorschlag ihrer Präsidentin folgend, den polnischen Aufbauplan grundsätzlich genehmigt hat.
Dass das 27-köpfige Gremium überhaupt debattieren wollte und nicht, wie ansonsten üblich, im schriftlichen Verfahren entschied, zeigt: Es gibt nach wie vor erhebliche Bedenken gegenüber Polen. Sogar zwei stellvertretende Kommissionsvorsitzende sollen bei der Sitzung am Mittwoch von der Leyen Widerstand geleistet haben: die Dänin Margrethe Vestager und der Niederländer Frans Timmermans.
Ohnehin bedeutet eine Genehmigung des polnischen Plans nicht, dass sofort Geld nach Warschau überwiesen würde. Die Kommission und die polnische Regierung haben sich damit lediglich über den Weg zur Auszahlung verständigt - über die sogenannten Milestones, die Polen erreichen müsste beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit.
Die Auflösung der Disziplinarkammer ist nur die erste der drei Kernforderungen der EU, die den Polen seit Langem bekannt sind. Forderung zwei: Das Disziplinarsystem für Richter muss reformiert werden. Und Nummer drei: Unrechtmäßig entlassene Richter müssen wieder eingestellt werden. Diese Forderungen werden nun in "Meilensteinen" konkretisiert. So heißt es zum Beispiel: Alle Richterinnen und Richter, die von der Disziplinarkammer gemaßregelt wurden, hätten Anspruch, dass ihre Fälle unverzüglich von einem Gericht überprüft werden, das dem EU-Recht entspreche, unabhängig und unparteiisch sei.
Geld gibt es also nur bei Erreichen der Meilensteine, darüber muss ein Prüfgremium der EU entscheiden. Vorschüsse zu zahlen, war nach den Regeln des Corona-Fonds nur bis Ende vergangenen Jahres möglich. Nun gilt: Geld gegen Reformen.
Die EU gibt mit der Genehmigung des Corona-Plans zweifellos ihren größten Faustpfand im Streit mit der polnischen Regierung aus der Hand. Andererseits wird in der Kommission darauf verwiesen, man könne Polen nicht grundsätzlich das Vertrauen verweigern und genauso behandeln wie Ungarn. Viktor Orbán, der Ministerpräsident, mache keine Anstalten, gegen die Korruption in seinem Land vorzugehen und damit die Voraussetzung zu schaffen, die Corona-Milliarden zu bekommen. Es gebe keinerlei Kontakt. Mit Polen dagegen stehe man seit Monaten in Verhandlungen, und die Regierung habe sich nun erstmals tatsächlich bewegt.
Doch Präsident Dudas Gesetzentwurf zur Disziplinarkammer wird von vielen Juristen und der Opposition schlicht nicht akzeptiert. Ein "Recycling der Gesetzlosigkeit" nennt es die Juristin und Promovendin an der Universität Warschau Eliza Rutynowska. Das Gesetz sei einfach ein "Betrug". Sie fühle sich mit all ihren Mitstreitern in einer sehr verzwickten Lage, sagt sie. "Eigentlich möchten wir, dass Polen Geld von der EU bekommt, aber gleichzeitig möchten wir es nicht. Nicht zu diesem Preis." Der Senat, in dem die Opposition die Mehrheit hat, überarbeitet derzeit den Entwurf - kann aber am Ende wieder überstimmt werden.
Rutynowska vertritt Aktivisten, die bei Demonstrationen für das Recht auf Abtreibung oder LGBT-Rechte in Konflikt mit der Polizei gekommen sind. Längst werde sichtbar, wie die Regierung "ihre Richter" einsetze, sagt sie. Ihre Klienten würden unfair behandelt "von politisierten Polizisten und politisierten Staatsanwälten". Es sei ein Thema, dass alle EU-Bürger betreffe. Wenn die EU-Kommission jetzt nicht handle, "bekommen wir einen Dominoeffekt". Es könnten noch mehr Regierungen wie in Ungarn und Polen an die Macht kommen, dann "werden sie die EU von innen zerstören".
Juristen sind besorgt: Man solle sich nicht blenden lassen bei der Kommission
Anwalt Wawrykiewicz will noch nicht den Teufel an die Wand malen: "Sollen sie doch den Vertrag unterzeichnen, in dem die sogenannten Meilensteine benannt werden", sagt er fröhlich, "die jetzige Regierung kann, wird und will diese Bedingungen nicht erfüllen - und dann gibt es auch kein Geld."
Deutlich pessimistischer sieht es seine Kollegin Dorota Zabłudowska von der Richtervereinigung Iustitia. Die Organisation hat am Montag einen Brief an die Kommission gesendet mit der Aufforderung, das nun verabschiedete neue Gesetz zur Disziplinarkammer genau zu prüfen und sich nicht blenden zu lassen. "Die Richter der Disziplinarkammer werden nach deren Auflösung am Obersten Gericht bleiben", sagt Zabłudowska. "Da können sie dann noch mehr Schaden anrichten." Alle diese Richter sind nach Ansicht des EuGH unrechtmäßig im Amt - also keine Richter.
"Ich erhebe mich vor diesen Leuten noch nicht einmal im Gerichtssaal", sagt Wawrykiewicz. Er hat deshalb nun ein Disziplinarverfahren am Hals. Er hat einen Richter vertreten, der suspendiert war und nun wieder eingesetzt wird - eine Forderung der EU. Doch dieser Richter darf nicht mehr in seiner ursprünglichen Kammer arbeiten, wurde außerdem sofort beurlaubt.
Für Zabłudowska zeigt der Fall anschaulich, was von den sogenannten Reformen der Regierung zu erwarten ist. "Die EU-Kommission muss jetzt konsequent sein." Bereits jetzt sei ein Fünftel der Richter durch die politisierten Kammern unrechtmäßig ernannt. "Wenn es so weitergeht, ist es in vier Jahren die Hälfte."