Zitat von Gast am 31. Januar 2022, 08:04 Uhr
Genesenen-Status
Darf das Robert Koch-Institut über den Genesenenstatus entscheiden? Laut Covid-19-Verordnung ja. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags soll da allerdings seine Zweifel haben.
Die Verkürzung des Genesenen-Status von sechs auf drei Monate hat für viel Aufsehen gesorgt – auch weil nicht die Politik, sondern das Robert Koch-Institut diese Entscheidung traf. Seit dem 14. Januar liegt die Entscheidung über den Genesenenstatus im Kompetenzbereich des Instituts.
Der Wissentschaftliche Dienst hat
laut einem Bericht der "Bild" große Zweifel, ob diese Neuregelung "verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt". Die Bundesregierung regele (...) "wesentliche Aspekte der Regelung zum Genesenennachweis nicht mehr selbst", sondern überlasse diese dem RKI, heißt es in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienst, das dem Blatt vorliegt.
Kritik aus der CDU
Dafür aber gebe es keinen Grund: Es sei "nicht ersichtlich, dass ein Wandel der wissenschaftlichen Erkenntnisse in Bezug auf den Genesenenstatus einen derartigen zeitlichen Regelungsdruck erzeugen könnte".
Der CDU-Gesundheitsexperte
Erwin Rüddel sagte der "Bild", das Parlament müsse "zügig seine Entscheidungsgewalt zurückholen. "Politisch war die Übertragung ans RKI wie auch die Verkürzungen des Genesenenstatus ein gravierender Fehler, die beide korrigiert werden müssen", so Rüddel.